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Thema | Ärmelabzeichen Bundesadler | 16 Beträge | |||
Rubrik | Katastrophenschutz | ||||
Autor | Chri8sti8an 8S., Garching / Bayern | 367033 | |||
Datum | 22.10.2006 16:42 | 11991 x gelesen | |||
Ist vielleicht banal aber es interessiert mich :-) Und zwar folgendes.... Ich habe des öfteren dieses Abzeichen auf Uniformen von KBR,KBI,KBM etc... aber auch bei Mitgliedern von UG-ÖEL´s und Ersatzdienstleistenden bei Feuerwehren mit Bundeskomponenten gesehen. nun meine Frage gibt es dazu ein Schriftstück- eine Regelung wer den (Bundesadler auf Schwarz-Rot-Gold) tragen darf/soll oder werden die dinger nur nach gut dünken an die Jacke genäht? wär toll wenn mir da einer weiterhelfen könnte.. mkg Christian | |||||
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Autor | Clau8s K8., Osnabrück / Wetzlar / Niedersachsen / Hessen | 367035 | |||
Datum | 22.10.2006 16:51 | 9559 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Christian Steiner nun meine Frage gibt es dazu ein Schriftstück- eine Regelung wer den (Bundesadler auf Schwarz-Rot-Gold) tragen darf/soll oder werden die dinger nur nach gut dünken an die Jacke genäht? Hey, wir sind in Deutschland, da ist ALLES geregelt ;-) Das Ganze findet sich in der "Anordnung über die deutschen Flaggen". Demnach ist das Führen der BundesDIENSTflagge (s-r-g- mit Adler drin) Stellen des Bundes vorbehalten. Die Bundesflagge (auch als Aufnäher) hingegen darf ohne Erlaubnis getragen werden, sofern dies nicht in einer Art und Weise geschieht, die dieses Symbol oder die BRD verunglimpfen würde. So wurde es mir auf Anfrage auch vom BMI bestätigt, leider komme ich momentan nicht an die entsprechende Mail. Frag dort ruhig mal direkt an, ich habe selten so eine Kundenorientierung erlebt wie bei denen... Gruß, Claus Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein) | |||||
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Autor | Jan 8H., Rendsburg / Schleswig-Holstein | 367111 | |||
Datum | 23.10.2006 10:54 | 9255 x gelesen | |||
hm, ich kenn das etwas anders, wenn auch aus dem Sport. Als ich als Andenken an mein Länderspiel mein Deutschland-Trikot behalten wollte, MUSSTE der "Pleitegeier", sprich Bundesadler, runter! Obwohl ich mir das Trikot nur im Bilderrahmen zuhause an die Wand hängen wollte. | |||||
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Autor | Clau8s K8., Osnabrück / Wetzlar / Niedersachsen / Hessen | 367128 | |||
Datum | 23.10.2006 12:41 | 9244 x gelesen | |||
Hallo Jan, genau das, was ich doch schrieb: Bundesdienstflagge (Schwarz-rot-gold mit Adler drin) nur offizielle Stellen des Bundes Bundesflagge (simples Schwarz-rot-gold ohne Tier) jeder, solange es nicht die Flagge oder den Staat verunglimpfen, beleidigen oder ähnliches soll Da du halt keine offizielle Stelle des Bundes mehr warst, musstest du das Flügeltier entfernen. Gruß, Claus Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein) | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Wuppertal/Bergrheinfeld / Bayern | 367131 | |||
Datum | 23.10.2006 13:03 | 9195 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Claus Kemp Da du halt keine offizielle Stelle des Bundes mehr warst, musstest du das Flügeltier entfernen. Wenn dem so ist, frage ich mich dann schon, wieso unsere Kreisbrandinspektion "Stelle des Bundes" ist; diese trägt nämlich geschlossen s-r-g MIT Bundesadler... mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.de | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 367133 | |||
Datum | 23.10.2006 13:13 | 9511 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian RidderWenn dem so ist, frage ich mich dann schon, wieso unsere Kreisbrandinspektion "Stelle des Bundes" ist; diese trägt nämlich geschlossen s-r-g MIT Bundesadler... Und wie verhält sich das bei diversen Wettkampfgruppen? MkG Jörg Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung. | |||||
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Autor | Clau8s K8., Osnabrück / Wetzlar / Niedersachsen / Hessen | 367135 | |||
Datum | 23.10.2006 13:29 | 9905 x gelesen | |||
Sodele, ich habe die Mail wiedergefunden, in der ich um Auskunft gebeten habe beim BMI, wie es mit der Verwendung der Bundesflagge (srg OHNE Adler) und BundesDIENSTflagge (srg MIT Adler) aussieht: Geschrieben von BuergerserviceBMI@bmi.bund.de: In einer weiteren Mail (da hier nur auf die BundesDIENSTflagge eingegangen wurde, mich aber eigentlich die Verwendung der Bundesflagge interessierte) erhielt ich folgende Auskunft: Geschrieben von BuergerserviceBMI@bmi.bund.de: Es KANN also sein, dass die Herren von Kreiskommando einen entsprechenden Antrag gestellt haben und das Abzeichen führen dürfen - kann aber auch sein, dass sie nicht wissen, dass sie das eigentlich nicht dürften... Gruß, Claus Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Garching / Bayern | 367335 | |||
Datum | 24.10.2006 12:09 | 9155 x gelesen | |||
Genehmigungsfrei ist hingegen die Darstellung auf Produkten, die > ausschließlich amtlich verwendet werden sollen und deren Erwerb im > freien Handel nicht möglich ist. Solche Produkte sind z.B. > Verbandsabzeichen, Leistungsabzeichen der Bundeswehr, Dienstkleidung > von Bundeswehr, Zoll, BPOL o.ä., Dienstgeschenke. "Meine Frage dazu ist man als als Vepflichteter beim Bund (Katastrophenschutz) UG-Öel etc... eine Einrichtung des Bundes und darf man die Bundesdienstflagge auf der Uniform tragen ?" mkg christian | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 367336 | |||
Datum | 24.10.2006 12:14 | 8984 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Steiner"Meine Frage dazu ist man als als Vepflichteter beim Bund (Katastrophenschutz) UG-Öel etc... Hmm ... KatS ist Landessache, also keine Einrichtung des Bundes ... oder? MkG Jörg Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung. | |||||
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Autor | Clau8s K8., Osnabrück / Wetzlar / Niedersachsen / Hessen | 367337 | |||
Datum | 24.10.2006 12:15 | 9005 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SteinerMeine Frage dazu ist man als als Vepflichteter beim Bund (Katastrophenschutz) UG-Öel etc... Im Zweifelsfall bei BuergerserviceBMI@bmi.bund.de nachfragen - die helfen wirklich bürgernah und freundlich weiter... Gruß, Claus Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein) | |||||
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Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg / NRW | 367359 | |||
Datum | 24.10.2006 13:09 | 9019 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg AndersUnd wie verhält sich das bei diversen Wettkampfgruppen? Meines Wissens dürfen diese Wettkampfgruppen nach dem Wettkampf dieses Abzeichen für die Dauer von 1 Jahr an der Uniform tragen - so wurde es mir jedenfalls einmal gesagt... ...kann aber auch sein das es eine interne Regelung ist ?! Ich finde nichts schriftlich dazu, sry... Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Garching / Bayern | 368327 | |||
Datum | 30.10.2006 19:58 | 9181 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Bürgerservice Bundesinnenministerium--- Sehr geehrter Herr Steiner, wir bedanken uns für Ihre Zuschrift vom 27. Oktober 2006, in welcher Sie sich nach der Verwendung der Bundesdienstflagge als Uniformzusatz / Ärmelabzeichen für freiwillige Helfer der im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen erkundigen. Zu Ihrer Frage möchten wir Ihnen mitteilen, dass eine Verwendung von Hoheitszeichen des Bundes durch Private wie im vorliegenden Fall durch Wehrersatzdienstleistende, die in der Regel ehrenamtlich bei privaten Hilfsorganisationen (wie z.B.Feuerwehr und Deutsches Rotes Kreuz) im Katastrophenfall als Helfer mitwirken, grundsätzlich nicht gestattet ist, da dies Behörden des Bundes bzw. amtlichen Zwecken vorbehalten ist. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesem Hinweis weiterhelfen konnte und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Carré Bundesmimisterium des Innern Referat O 3 - Bürgerservice - Damit ist die Frage geklärt. *g* | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 368329 | |||
Datum | 30.10.2006 20:46 | 9075 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Steinerdie in der Regel ehrenamtlich bei privaten Hilfsorganisationen (wie z.B.Feuerwehr *räusper* ;-) SCNR Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 368330 | |||
Datum | 30.10.2006 20:51 | 8970 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Steiner[...]ehrenamtlich bei privaten Hilfsorganisationen[...](wie z.B.Feuerwehr [...] Naja, wenn man die Feuerwehr als solches im BMI sieht, erklärt das schon das ein oder andere ..... Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | |||||
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Autor | Rene8 Q.8, Neuhaus/Peg. / Bayern | 368340 | |||
Datum | 30.10.2006 22:50 | 9184 x gelesen | |||
Aus dem Merkblatt "Kennzeichnung der Dienstkleidungsträger der Feuerwehren in Bayern": Anlage 3 zu § 19 Abs. 2 AVBayFwG: Kennzeichnung der Dienstkleidungsträger der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (...) Mit Zustimmung der zuständigen Bundesbehörde kann das Bundeswappen oder ein ähnliches Emblem als zusätzliches Ärmelabzeichen an gleicher Stelle am rechten Oberärmel getragen werden. ----- Also: 1. Es geht. 2. Frag doch einfach mal einen Kreisoberen Deines Vertrauens, wann es genau geht. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Garching / Bayern | 368345 | |||
Datum | 30.10.2006 23:13 | 8972 x gelesen | |||
hmm und kannst du mir sagen bei welcher zuständigen Bundesbehörde man dass beantragt ? bzw. die zustimmung einholt ? mkg Christian | |||||
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