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ThemaÄrmelabzeichen Bundesadler16 Beträge
RubrikKatastrophenschutz
 
AutorChri8sti8an 8S., Garching / Bayern367033
Datum22.10.2006 16:4211991 x gelesen
Ist vielleicht banal aber es interessiert mich :-)

Und zwar folgendes....
Ich habe des öfteren dieses Abzeichen auf Uniformen von KBR,KBI,KBM etc...
aber auch bei Mitgliedern von UG-ÖEL´s und Ersatzdienstleistenden bei Feuerwehren mit Bundeskomponenten gesehen.

nun meine Frage gibt es dazu ein Schriftstück- eine Regelung wer den (Bundesadler auf Schwarz-Rot-Gold) tragen darf/soll oder werden die dinger nur nach gut dünken an die Jacke genäht?

wär toll wenn mir da einer weiterhelfen könnte..

mkg Christian


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AutorClau8s K8., Osnabrück / Wetzlar / Niedersachsen / Hessen367035
Datum22.10.2006 16:519559 x gelesen
Tach,

Geschrieben von Christian Steinernun meine Frage gibt es dazu ein Schriftstück- eine Regelung wer den (Bundesadler auf Schwarz-Rot-Gold) tragen darf/soll oder werden die dinger nur nach gut dünken an die Jacke genäht?
Hey, wir sind in Deutschland, da ist ALLES geregelt ;-)

Das Ganze findet sich in der "Anordnung über die deutschen Flaggen". Demnach ist das Führen der BundesDIENSTflagge (s-r-g- mit Adler drin) Stellen des Bundes vorbehalten. Die Bundesflagge (auch als Aufnäher) hingegen darf ohne Erlaubnis getragen werden, sofern dies nicht in einer Art und Weise geschieht, die dieses Symbol oder die BRD verunglimpfen würde. So wurde es mir auf Anfrage auch vom BMI bestätigt, leider komme ich momentan nicht an die entsprechende Mail. Frag dort ruhig mal direkt an, ich habe selten so eine Kundenorientierung erlebt wie bei denen...


Gruß, Claus

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

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AutorJan 8H., Rendsburg / Schleswig-Holstein367111
Datum23.10.2006 10:549255 x gelesen
hm,
ich kenn das etwas anders, wenn auch aus dem Sport.

Als ich als Andenken an mein Länderspiel mein Deutschland-Trikot behalten wollte, MUSSTE der "Pleitegeier", sprich Bundesadler, runter!
Obwohl ich mir das Trikot nur im Bilderrahmen zuhause an die Wand hängen wollte.

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AutorClau8s K8., Osnabrück / Wetzlar / Niedersachsen / Hessen367128
Datum23.10.2006 12:419244 x gelesen
Hallo Jan,

genau das, was ich doch schrieb:
Bundesdienstflagge (Schwarz-rot-gold mit Adler drin) nur offizielle Stellen des Bundes
Bundesflagge (simples Schwarz-rot-gold ohne Tier) jeder, solange es nicht die Flagge oder den Staat verunglimpfen, beleidigen oder ähnliches soll

Da du halt keine offizielle Stelle des Bundes mehr warst, musstest du das Flügeltier entfernen.


Gruß, Claus

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

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AutorAdri8an 8R., Wuppertal/Bergrheinfeld / Bayern367131
Datum23.10.2006 13:039195 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Claus KempDa du halt keine offizielle Stelle des Bundes mehr warst, musstest du das Flügeltier entfernen.


Wenn dem so ist, frage ich mich dann schon, wieso unsere Kreisbrandinspektion "Stelle des Bundes" ist; diese trägt nämlich geschlossen s-r-g MIT Bundesadler...


mkG
Adrian Ridder

Take Care, Be Careful, Stay Safe!

deutscher Teil von firetactics.com

atemschutzunfaelle.de

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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg367133
Datum23.10.2006 13:139511 x gelesen
Geschrieben von Adrian Ridder

Wenn dem so ist, frage ich mich dann schon, wieso unsere Kreisbrandinspektion "Stelle des Bundes" ist; diese trägt nämlich geschlossen s-r-g MIT Bundesadler...
Und wie verhält sich das bei diversen Wettkampfgruppen?

MkG
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorClau8s K8., Osnabrück / Wetzlar / Niedersachsen / Hessen367135
Datum23.10.2006 13:299905 x gelesen
Sodele,

ich habe die Mail wiedergefunden, in der ich um Auskunft gebeten habe beim BMI, wie es mit der Verwendung der Bundesflagge (srg OHNE Adler) und BundesDIENSTflagge (srg MIT Adler) aussieht:

Geschrieben von BuergerserviceBMI@bmi.bund.de:

> Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgende Informationen geben:
>
> Zu den Hoheitszeichen des Bundes gehören das Wappen des Bundes, der
> Bundesadler und die Dienstflagge des Bundes.
> Jede Verwendung dieser Hoheitszeichen ist amtlichen Stellen des Bundes
> vorbehalten. Die Verwendung durch eine nichtstaatliche Stelle zu
> privatwirtschaftlichen Zwecken ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies
> gilt in besonderem Maße in der Werbung.
>
> Das Bundesverwaltungsamt entscheidet auf Antrag über die Verwendung
> des Bundesadlers durch Dritte. Jeder schriftlich einzureichenden
> Anfrage ist ein Entwurf der beabsichtigten Darstellung des
> Bundesadlers beizufügen.Eine Genehmigung der Verwendung des
> Bundesadlers ist in der Regel gegenüber Dritten, d.h. nichtstaatlichen
> Stellen, dann zu versagen, wenn folgende Darstellungsarten
> beabsichtigt sind: in der privaten Werbung, auf sonstigen privaten,
> d.h. nichtamtlichen Veröffentlichungen, auf Briefbögen, Visitenkarten,
> Aufklebern, in Werbeanzeigen, usw.
> Bei der Verwendung auf Buchtiteln ist eine restriktive
> Genehmigungspraxis im Lichte der künstlerischen Freiheit zu prüfen.
> Auf jeden Fall darf nicht der Anschein einer amtlichen oder amtlich
> mitverantworteten Veröffentlichung erweckt werden.
> Genehmigungsfrei ist hingegen die Darstellung auf Produkten, die
> ausschließlich amtlich verwendet werden sollen und deren Erwerb im
> freien Handel nicht möglich ist. Solche Produkte sind z.B.
> Verbandsabzeichen, Leistungsabzeichen der Bundeswehr, Dienstkleidung
> von Bundeswehr, Zoll, BPOL o.ä., Dienstgeschenke.
> Ebenfalls genehmigungsfrei ist die Verwendung des Bundesadlers zu
> künstlerischen, kunst-gewerblichen bzw.
> heraldisch-wissenschaftlichen (wappenkundlichen) Zwecken.
>
> > Aufgrund von Anzeigen oder Hinweisen verfolgt und ahndet das
> Bundesverwaltungsamt die unbefugte Benutzung von Hoheitszeichen des
> Bundes, § 124 Ordnungswidrigkeitengesetz.
> Ein unbefugtes Benutzen liegt vor, wenn der Anschein einer "amtlichen"
> Benutzung entstehen kann, eine Erlaubnis des Bundesverwaltungsamtes
> fehlt, oder wenn die Verwendung nicht sozialadäquat erscheint. Die
> Anzeige der missbräuchlichen Verwendung von Hoheitszeichen des Bundes
> kann durch Dritte wie Behörden, Unternehmen und Privatpersonen
> erfolgen.
> Zur Ahndung der Ordnungswidrigkeiten kann das Bundesverwaltungsamt
> Bußgelder bis 1.000 Euro verhängen.


In einer weiteren Mail (da hier nur auf die BundesDIENSTflagge eingegangen wurde, mich aber eigentlich die Verwendung der Bundesflagge interessierte) erhielt ich folgende Auskunft:

Geschrieben von BuergerserviceBMI@bmi.bund.de:

Die Bundesflagge darf von jedermann jederzeit und überall gezeigt werden. Eine - selbstverständliche - Grenze zieht hier nur das Strafgesetzbuch mit dem Verbot der Verunglimpfung (§ 90 a Abs. 1 Nr. 2 StGB).


Es KANN also sein, dass die Herren von Kreiskommando einen entsprechenden Antrag gestellt haben und das Abzeichen führen dürfen - kann aber auch sein, dass sie nicht wissen, dass sie das eigentlich nicht dürften...


Gruß, Claus

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

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AutorChri8sti8an 8S., Garching / Bayern367335
Datum24.10.2006 12:099155 x gelesen
Genehmigungsfrei ist hingegen die Darstellung auf Produkten, die
> ausschließlich amtlich verwendet werden sollen und deren Erwerb im
> freien Handel nicht möglich ist. Solche Produkte sind z.B.
> Verbandsabzeichen, Leistungsabzeichen der Bundeswehr, Dienstkleidung
> von Bundeswehr, Zoll, BPOL o.ä., Dienstgeschenke.

"Meine Frage dazu ist man als als Vepflichteter beim Bund (Katastrophenschutz) UG-Öel etc...
eine Einrichtung des Bundes und darf man die Bundesdienstflagge auf der Uniform tragen ?"

mkg christian


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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg367336
Datum24.10.2006 12:148984 x gelesen
Geschrieben von Christian Steiner

"Meine Frage dazu ist man als als Vepflichteter beim Bund (Katastrophenschutz) UG-Öel etc...
eine Einrichtung des Bundes und darf man die Bundesdienstflagge auf der Uniform tragen ?"

Hmm ... KatS ist Landessache, also keine Einrichtung des Bundes ... oder?

MkG
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorClau8s K8., Osnabrück / Wetzlar / Niedersachsen / Hessen367337
Datum24.10.2006 12:159005 x gelesen
Geschrieben von Christian SteinerMeine Frage dazu ist man als als Vepflichteter beim Bund (Katastrophenschutz) UG-Öel etc...
eine Einrichtung des Bundes und darf man die Bundesdienstflagge auf der Uniform tragen ?"


Im Zweifelsfall bei BuergerserviceBMI@bmi.bund.de nachfragen - die helfen wirklich bürgernah und freundlich weiter...


Gruß, Claus

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

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AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg / NRW367359
Datum24.10.2006 13:099019 x gelesen
Geschrieben von Jörg AndersUnd wie verhält sich das bei diversen Wettkampfgruppen?

Meines Wissens dürfen diese Wettkampfgruppen nach dem Wettkampf dieses Abzeichen für die Dauer von 1 Jahr an der Uniform tragen - so wurde es mir jedenfalls einmal gesagt...

...kann aber auch sein das es eine interne Regelung ist ?! Ich finde nichts schriftlich dazu, sry...


Gruß
ado

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Wie immer: MEINE Meinung

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AutorChri8sti8an 8S., Garching / Bayern368327
Datum30.10.2006 19:589181 x gelesen
Geschrieben von ---Bürgerservice Bundesinnenministerium---
Sehr geehrter Herr Steiner,

wir bedanken uns für Ihre Zuschrift vom 27. Oktober 2006, in welcher Sie sich nach der Verwendung der Bundesdienstflagge als Uniformzusatz / Ärmelabzeichen für freiwillige Helfer der im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen erkundigen.

Zu Ihrer Frage möchten wir Ihnen mitteilen, dass eine Verwendung von Hoheitszeichen des Bundes durch Private wie im vorliegenden Fall durch Wehrersatzdienstleistende, die in der Regel ehrenamtlich bei privaten Hilfsorganisationen (wie z.B.Feuerwehr und Deutsches Rotes Kreuz) im Katastrophenfall als Helfer mitwirken, grundsätzlich nicht gestattet ist, da dies Behörden des Bundes bzw. amtlichen Zwecken vorbehalten ist.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesem Hinweis weiterhelfen konnte und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Carré
Bundesmimisterium des Innern
Referat O 3
- Bürgerservice -

Damit ist die Frage geklärt. *g*


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen368329
Datum30.10.2006 20:469075 x gelesen
Geschrieben von Christian Steinerdie in der Regel ehrenamtlich bei privaten Hilfsorganisationen (wie z.B.Feuerwehr

*räusper* ;-) SCNR



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg368330
Datum30.10.2006 20:518970 x gelesen
Geschrieben von Christian Steiner[...]ehrenamtlich bei privaten Hilfsorganisationen[...](wie z.B.Feuerwehr [...]

Naja, wenn man die Feuerwehr als solches im BMI sieht, erklärt das schon das ein oder andere .....


Mit Grüßen

Michael


Alles meine private und persönliche Meinung

Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
Oscar Wilde, irischer Dichter

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AutorRene8 Q.8, Neuhaus/Peg. / Bayern368340
Datum30.10.2006 22:509184 x gelesen
Aus dem Merkblatt "Kennzeichnung der Dienstkleidungsträger der Feuerwehren in Bayern":

Anlage 3 zu § 19 Abs. 2 AVBayFwG:
Kennzeichnung der Dienstkleidungsträger der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren

(...)

Mit Zustimmung der zuständigen Bundesbehörde kann das Bundeswappen oder ein ähnliches Emblem als zusätzliches Ärmelabzeichen an gleicher Stelle am rechten Oberärmel getragen werden.

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Also:
1. Es geht.
2. Frag doch einfach mal einen Kreisoberen Deines Vertrauens, wann es genau geht.


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AutorChri8sti8an 8S., Garching / Bayern368345
Datum30.10.2006 23:138972 x gelesen
hmm und kannst du mir sagen bei welcher zuständigen Bundesbehörde man dass beantragt ? bzw. die zustimmung einholt ?

mkg Christian


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