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ThemaUrteil zur Ausbildungsvergütung von RA i.P.2 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen367138
Datum23.10.2006 13:546266 x gelesen
Hallo!

Das sächsische Landesarbeitsgericht hat folgendes Urteil verkündet: Klick

Wenn ich das Urteil richtig verstanden habe (bin kein Jurist), müssen RA i.P. angemessen vergütet werden. Manchmal hört und liest man ja, daß RA i.P. gar keine oder nur eine sehr geringe Vergütung bekommen, für diejenigen ist es sicherlich interessant.

Ob erneut in Berufung gegangen wurde, weiß ich nicht.


MkG Sascha

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AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W367232
Datum23.10.2006 23:074213 x gelesen
hier die Pressemeldung von Verdi zum Urteil
http://gesundheit-soziales.verdi.de/rettungsdienste/data/Presse_Rettungsdienst.pdf
Andreas


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