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ThemaFlächenanteile Farbe Feuerwehrfahrzeuge11 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
Infos:
  • Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge in RLP
  •  
    AutorMich8ael8 S.8, Walldorf (BaWü) / Baden-Württemberg367256
    Datum24.10.2006 08:395120 x gelesen
    Hallo,

    kann mir einer auf die Sprünge helfen? Wieviel Farbfläche muss ein Feuerwehrfahrzeug in seiner Grundfarbe rot oder tagesleichtrot haben? Wo ist das vorgeschrieben (wenn überhaupt)?

    Hintergrund: Wird die Plane eines GW-T bzw. GW-L hier hinzugezählt? Oder darf die grau sein?

    Danke schon mal!

    Grüße, Michael


    Meine Meinung!
    Die Freiwillige Feuerwehr Walldorf im Internet:
    http://www.Feuerwehr-Walldorf.de

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar367257
    Datum24.10.2006 08:414394 x gelesen
    Geschrieben von Michael SchmidtWo ist das vorgeschrieben (wenn überhaupt)?

    Stand nicht vor Jahren im FM ein Bericht das Augsburg (?) GKW s vom Bund übernommen hat und diese blau gelassen hat ?


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)367263
    Datum24.10.2006 08:564280 x gelesen
    Blaue Fahrzeuge fahren mehrere bei dt. Feuerwehren rum.
    Ändert aber wohl nix an der Frage, weil hier dann eben blau die Grundfarbe ist.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)367269
    Datum24.10.2006 09:034402 x gelesen
    Also bei uns in RLP gibt (überraschenderweise) ne Richtlinie "Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge", in der auch die Farbgebung erwähnt wird.

    Regelung für RLP, Farbgebung ab Seite 3

    Dort ist von einer Ergänzung der DIN EN 1846 Teil 2 die Rede, also wird die wohl für dich interessant sein.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorFabi8an 8B., Usingen / Hessen367271
    Datum24.10.2006 09:114291 x gelesen
    Scheint in Bayern zumindest kein Problem zu sein. Klick

    Gruß
    Fabian


    Feuerwehr Usingen im Internet: http://www.feuerwehr-usingen.de

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    AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen367274
    Datum24.10.2006 09:254309 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael Schmidtkann mir einer auf die Sprünge helfen?
    ... hopp!

    Geschrieben von Michael Schmidt Wieviel Farbfläche muss ein Feuerwehrfahrzeug in seiner Grundfarbe rot oder tagesleichtrot haben?
    Allseitig jeweils mindestens 75 %.

    Geschrieben von Michael SchmidtWo ist das vorgeschrieben (wenn überhaupt)?
    DIN 14502-2 Entwurf 4/2004

    Geschrieben von Michael SchmidtHintergrund: Wird die Plane eines GW-T bzw. GW-L hier hinzugezählt? Oder darf die grau sein?
    Hierfür ist keine Ausnahme vorgesehen. Wobei die Norm von "äußerer Farbgebung der Karosserie" spricht und man jetzt noch darüber streiten könnte, ob Planen zur Karosserie gehören.
    Bei FW-Fahrzeugen und Abrollbehältern habe ich bis jetzt allerdings nur rote Planen gesehen.

    Geschrieben von Michael SchmidtDanke schon mal!
    Bitte.


    Gruß
    Markus

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio367275
    Datum24.10.2006 09:254325 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Sebastian KruppDort ist von einer Ergänzung der DIN EN 1846 Teil 2 die Rede, also wird die wohl für dich interessant sein.

    Ich glaube kaum, dass die EN 18456 diesbzgl. eine Aussage trifft.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

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    AutorMich8ael8 S.8, Walldorf (BaWü) / Baden-Württemberg367276
    Datum24.10.2006 09:274320 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppRegelung für RLP, Farbgebung ab Seite 3

    Aha, da ist von der Karroserie die Rede, also wäre eine graue Plane auch denkbar. Ich vergaß zu erwähnen das ich dies für BaWü bräuchte!

    Geschrieben von Sebastian KruppDort ist von einer Ergänzung der DIN EN 1846 Teil 2 die Rede, also wird die wohl für dich interessant sein.

    Ja, denke ich auch...Danke!

    Wobei wenn man die Rolladenflächen an vielen Fahrzeugen sieht sollte das doch echt möglich sein eine graue Folie zu verwenden...

    Grüße, Michael


    Meine Meinung!
    Die Freiwillige Feuerwehr Walldorf im Internet:
    http://www.Feuerwehr-Walldorf.de

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    AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen367277
    Datum24.10.2006 09:304292 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael SchmidtWobei wenn man die Rolladenflächen an vielen Fahrzeugen sieht sollte das doch echt möglich sein eine graue Folie zu verwenden...
    Hier wird dann aber oberhalb und unterhalb des Rollladens eine möglichst breite rote Fläche gefordert, was bei Planen etwas schwierig wird.


    Gruß
    Markus

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW367280
    Datum24.10.2006 09:344287 x gelesen
    Geschrieben von Markus GroßDIN 14502-2 Entwurf 4/2004

    Korrekt
    Punkt 5

    Geschrieben von Markus GroßGeschrieben von Michael SchmidtHintergrund: Wird die Plane eines GW-T bzw. GW-L hier hinzugezählt? Oder darf die grau sein?

    Hierfür ist keine Ausnahme vorgesehen. Wobei die Norm von "äußerer Farbgebung der Karosserie" spricht und man jetzt noch darüber streiten könnte, ob Planen zur Karosserie gehören.
    Bei FW-Fahrzeugen und Abrollbehältern habe ich bis jetzt allerdings nur rote Planen gesehen.


    Wörtlich ausgenommen sind:
    Dach
    Fensterflächen
    Rolladenflächen

    GW-L wurden erst anschließend genormt, daher hat man über die Planen vermutlich nicht so stark nachgedacht, ich halte die für Geräteraumverschlüsse und damit auch für nicht zählend, vgl. zig Varianten - auch unsere.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW367283
    Datum24.10.2006 09:414314 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierIch glaube kaum, dass die EN 18456 diesbzgl. eine Aussage trifft.

    die sowieso nicht.. .*fg
    Die regelt(e) irgendwas mit Abgasanlagen...

    Die "Restnorm" E DIN 14502 soll auch künftig dazu dienen, genau die Dinge zu regeln, die in der 1846 entweder vergessen wurden, oder für die kein europäischer Bedarf zu sehen war.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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