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ThemaTätowierung contra gehobener Dienst6 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorHube8rt 8K., Wassenberg / NRW367270
Datum24.10.2006 09:046626 x gelesen
Hallo zusammen,
ein Bekannter, der zur Zeit an der Karriereschmiede Wuppertal studiert, hat folgende Frage, die ich hier mal weiter geben möchte.
Der Bekannte beabsichtigt sich eventuell eine "größere" Tätowierung zulegen zu lassen. Nun möchte er aber durch diese Tätowierung nicht seine mögliche Aufnahme in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst riskieren.
Nun mal meine Frage an alle "NRW'ler" und alle, die sich mit den Einstellungsverfahren auskennen.
Erschwert eine Tätowierung eine mögliche Aufnahme in den geh. Dienst?
Wie wird bei Einstellungsverfahren damit umgegangen?
Wann soll man diese Tätowierung melden?
Gibt es Hinweise, Infos oder rechtliche Vorgaben?
Ich habe keine Ahnung was der Bekannte unter einer größeren Tätowierung versteht. Gehe aber davon aus, das es nichts politisches oder sonstiges aussagekräftiges ist, aber auch kein kleines Herz auf dem Oberarm. Nehme mal ein eine Figur, die sich von der Schulter auf die Brust zieht. Ach ja, ich weiß nur, das man diese eventuelle Tätowierung mit kurzärmligen Hemnden NICHT sehen kann.

Wäre nett, wenn Ihr mir Tipps geben könntet, ob eine Tätowierung ein vorzeitiges Karrieende bedeuten könnte.
Noch was - für alle die mich NICHT kennen, schaut in mein Profil. Dann werdet ihr erkennen, das die Anfrage auf keinen Fall für mich ist und ich auch keinen "Bekannten" vorgeschoben habe


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorTimo8 L.8, Langerwehe / NRW367273
Datum24.10.2006 09:244524 x gelesen
Ist zwar nicht Feuerwehr, aber ich habe 1995 (so um die Zeit müßte das gewesen sein) am Auswahlverfahren für den gehobenen Dienst bei der Polizei NRW teilgenommen.
Da ist in meiner Gruppe einer mit ner kleinen Tätowierung auf dem Schulterblatt wegen eben dieser ausgesondert worden.
Das muß man nicht verstehen, aber so war es jedenfalls...

Gruß Timo


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio367281
Datum24.10.2006 09:384594 x gelesen
Hallo Hubert,

eine Tätowierung sollte eigentlich kein Problem sein. Der Dienstherr kann aber vorschreiben, dass sie im Dienst durch die Dienstkleidung verdeckt sein muß. Dazu gibt es ein Urteil des OVG Rheinland-Pfalz.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW367286
Datum24.10.2006 09:524622 x gelesen
Hi!

Richtig, da sind allerdings einige Besonderheiten des Falles (es ging um einen Justizvollzugsbeamten) und der Motive ("Knastmotive) zu berücksichtigen, die auf die Unterarme tätowiert waren.

Solange das Tattoo die Neutralitätspflicht nicht verletzt und jederzeit verdeckbar ist, sollte es eigentlich keine Probleme geben. Trotzdem sollte derjenige vielleicht solange damit waren, bis er eingestellt bzw. ggf. verbeamtet ist, dann ist er auf der sicheren Seite. Es sind schon Bewerber wegen geringerer Dinge abgelehnt worden...

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorHube8rt 8K., Wassenberg / NRW367532
Datum25.10.2006 08:354493 x gelesen
Danke für alle Infos - werde sie dem Bekannten weiter geben.
Frage an Uli /Andreas aus Düsseldorf, Guido aus Pforzheim oder andere, die eventuell in einer Einstellungskommission sitzen.
Wie bewertet Ihr eine solche Tätowierung? Wann sollte sich der Bewerber "outen"?


Gruß Hubert

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Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW393021
Datum25.03.2007 22:174470 x gelesen
Ich habe mal im Fernsehen eine Reportage gesehen, wo die "Miss Arschgeweih" oder so ähnlich aus ganz Deutschland gewählt wurde. Die Gewinnerin war eine Polikzistin, also auch Beamtin.


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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