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Thema | Sozialministerium BW konkretisiert RDG | 13 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Nürtingen / | 368309 | |||
Datum | 30.10.2006 15:28 | 7701 x gelesen | |||
Per Rundschreiben, hat das Sozialministerium Baden-Württemberg die Vorschriften des RDG konkretisiert. Es wird ausdrücklich per Erlass geregelt, dass die "geeignete Person im Sinne des Gesetzes" im Rettungsdienst mindestens ein RS im Krankentransport mindestens ein RH sein muss. Ausserdem wird nochmals explizit darauf hingewiesen, dass es von der gesetzlichen Regelung, dass der Notfallpatient auf dem Transport durch einen Rettungsassistenten zu betreuen ist keinerlei Ausnahme geben darf. Quelle: Sozialministerium Baden-Württemberg Leider liegt mir persönlich dieser Erlass nicht vor. Weiß jemand genaueres? Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 368324 | |||
Datum | 30.10.2006 19:12 | 6036 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Sebastian Kurz "geeignete Person im Sinne des Gesetzes" Dies bezieht sich ausschließlich auf den Fahrer. Wurde das in BaWü bis jetzt nicht auch schon immer so gehandhabt? MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Nürtingen / | 368328 | |||
Datum | 30.10.2006 20:09 | 6062 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblDies bezieht sich ausschließlich auf den Fahrer. Wurde das in BaWü bis jetzt nicht auch schon immer so gehandhabt? Nein, bisher durften auch Rettungshelfer im Rettungsidnets auf dem RTW als 2. Besatzungsmitglied fahren. RDP des Sozialministeriums BW VI. Ausstattung der Rettungsfahrzeuge 1. Bodengebundener Rettungsdienst 1.1 Personelle Ausstattung Jedes Rettungsfahrzeug (NAW, NEF, RTW, KTW) des bodengebundenen Rettungsdienstes ist mit geeignetem Personal zu besetzen, so dass die fachgerechte Versorgung und Betreuung von Notfallpatienten, anderen Kranken, Verletzten oder sonst Hilfebedürftigen Gewähr leistet ist. NAW, RTW und KTW sind mit mindestens 2 geeigneten Personen zu besetzen. Das NEF ist neben dem Notarzt mit einem Rettungsassistenten oder einer gleich geeigneten Person zu besetzen (vgl. § 9 Abs. 1 RDG). Bei der Notfallrettung hat mindestens 1 Rettungsassistent den Patienten zu betreuen. Beim Krankentransport hat mindestens 1 Rettungssanitäter den Patienten zu betreuen (vgl. § 9 Abs. 2 RDG). Nun der Erlass des Sozialministeriums, welcher konkret festlegt inwiefern das 2.Besatzungsmitglied im Rettungsdienst und im Krankentransport als geeignet gilt. Im Rettungsdienst somit mindestens 1 RA und mindestens 1 RS Im Krankentransport mindestens 1 RS und minestesn 1 RH Zuvor war nur die Qualifikation des Transportführers bezeichnet. | |||||
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Autor | Mark8 S.8, Hamburg / Hamburg | 368348 | |||
Datum | 30.10.2006 23:48 | 6002 x gelesen | |||
Bin ja gespannt wie das unsere gute alte (ab 1.1. neue) gGmbH umsetzt... :) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Nürtingen / | 368350 | |||
Datum | 31.10.2006 00:10 | 5882 x gelesen | |||
Geschrieben von Mark SteinvoordBin ja gespannt wie das unsere gute alte (ab 1.1. neue) gGmbH umsetzt... :) Der Erlass des Sozialministerium Baden-Württemberg hat für Hamburg keine Relevanz, da dies Ländersache ist :-) | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 368369 | |||
Datum | 31.10.2006 09:22 | 5822 x gelesen | |||
Zumindest bei uns ist ein solcher Erlass bis jetzt völlig unbekannt. Die RD-Leitung erklärt auf Nachfrage das nichts von einem solchen Schreiben bekannt ist. Gibts denn was konkreteres als Gerüchte und Mutmasungen? Andreas Leutwein | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Nürtingen / | 368384 | |||
Datum | 31.10.2006 10:24 | 5852 x gelesen | |||
Die Information über diesen Erlass habe ich einem Lehrrettungsassistent einer Berufsfachschule für Rettungsassistenten entnommen. Leider ohne Einsicht in diesen Erlass. Eine Anfrage an das Sozialministerium habe ich bereits gesendet und warte noch auf Antwort. Sobald ich Nachricht vom Ministerium erhalten habe, werde ich diese hier posten. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Mark8 S.8, Hamburg / Hamburg | 368393 | |||
Datum | 31.10.2006 10:40 | 5968 x gelesen | |||
Bin ja erst seit 3 Wochen in Hamburg, vorher hauptamtlich Wache Nürtingen! ;) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Nürtingen / | 368395 | |||
Datum | 31.10.2006 10:55 | 5848 x gelesen | |||
Ah okay, das wusste ich nicht. Dann meinst du die gGmbH (NT und ES). Ja da bin ich auch gespannt, jedoch glaube ich diesem Erlass erst dann, wenn ich dieses Schreibens elbst gelesen habe. Arbeitest du hauptamtlich in Hamburg? | |||||
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Autor | Mark8 S.8, Hamburg / Hamburg | 368421 | |||
Datum | 31.10.2006 14:02 | 5751 x gelesen | |||
Ab morgen Aussbildung bei der BF. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 368453 | |||
Datum | 31.10.2006 17:04 | 5820 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KurzEs wird ausdrücklich per Erlass geregelt, dass die "geeignete Person im Sinne des Gesetzes" im Rettungsdienst mindestens ein RS im Krankentransport mindestens ein RH sein muss. Hallo, wird ja auch höchste Zeit, dass sich die Rettungsprovinz Baden-Württemberg dem restlichen Deutschland anpasst! @ Mark Steinvoord, herzlichen Glückwunsch! Prima, dass es mit der BF-Laufbahn geklappt hat! Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 368494 | |||
Datum | 01.11.2006 00:18 | 5875 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Sebastian Kurz Nein, bisher durften auch Rettungshelfer im Rettungsidnets auf dem RTW als 2. Besatzungsmitglied fahren. Bitte? Ich kenne RD-Bezirke in BaWü, da ist der Fahrer (eines RTW!) auch schon mal ein San B! Mir selbst passiert (während des RS-Praktikums): Fahrer San B, Transportführer RA und meine Wenigkeit als RS-Praktikant in der vierten Woche... MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - | |||||
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Autor | Heik8o A8., Leutenbach / Baden-Württemberg | 369577 | |||
Datum | 08.11.2006 18:14 | 5862 x gelesen | |||
Nach offizieller Auskunft des Ministeriums, die mit identischem Wortlaut an alle Anfragenden versandt wurde, gibt es diesen angeblichen Erlass gar nicht noch sei ein solcher geplant: http://www.rettungsfachpersonal.de/thread.php?postid=73985#post73985 Aber keine Ahnung, wie der LRA aus Mannheim dann darauf kommt, das zu behaupten, hat er es mit dem Erlass eines anderes Bundeslandes verwechselt, ist er selbst auf ein Fake reingefallen, oder???? http://www.feuerwehr.leutenbach.de | |||||
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