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Thema | Abwahl /Absetzen der Kommandanten | 17 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Flor8ian8 B.8, Trogen / Bayern | 369372 | |||
Datum | 07.11.2006 10:38 | 17307 x gelesen | |||
Hallo Kameraden, da ich nicht besonders gut im Gesetzestext lesen und verstehen bin, meine Frage an Euch: Hat einen Mannschaft einer Freiwilligen Feuerwehr in Bayern die Möglichkeit ihre Kommandanten vor Ablauf der Wahlperiode abzuwählen/abzusetzen? Im Bayerischen Feuerwehrgesetz bzw. in den Erläuterungen dazu steht leider nichts drin. Oder ich finde es nicht!? Vielen Dank für die Unterstützung Mit kameradschaftlichen Grüßen Florian | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern | 369376 | |||
Datum | 07.11.2006 10:59 | 14645 x gelesen | |||
Hallo Florian, interessante Fragestellung..........Du weisst aber schon, wer hier so alles mitschreibt und mitliest? Und das diese Anfrage bei Euch Wellen schlagen wird hast Du hoffentlich ins Kalkül gezogen als Du diese Anfrage verfasst hast. Geschrieben von Florian Böhm Hat einen Mannschaft einer Freiwilligen Feuerwehr in Bayern die Möglichkeit ihre Kommandanten vor Ablauf der Wahlperiode abzuwählen/abzusetzen? AFAIK Nein. Die Mannschaft hat das Wahlrecht und sollte sich bei der Wahl genau überlegen wen sie zum Kommandanten wählt. Weitere Spielräume für die Mannschaft im Nachhinein lässt das BayFwG hier nicht. MkG MB Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Sieg8fri8ed 8F., Gutenstetten / Bayern | 369379 | |||
Datum | 07.11.2006 11:20 | 14743 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Böhmda ich nicht besonders gut im Gesetzestext lesen und verstehen bin, meine Frage an Euch: In einem Gesetz, in dem dieses Thema nicht behandelt wird ist keiner gut darin, die entsprechende Passage zu finden :) Geschrieben von Florian Böhm Hat einen Mannschaft einer Freiwilligen Feuerwehr in Bayern die Möglichkeit ihre Kommandanten vor Ablauf der Wahlperiode abzuwählen/abzusetzen? Die Möglichkeit der Abwahl des Kommandanten sehe aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage nicht. Da aber die Gemeinde der Dienstherr der Feuerwehr und auch des Kommandanten ist sollte es ja da drüber gehen. Wenn Du also diese Möglichkeit in Betracht zu ziehen versuchst wird wohl das eine oder andere vorgefallen sein. Hier wäre es möglich über ein offizielles Schreiben an die Gemeinde eventuelle Missstände anzusprechen und aufgrund eben dieser Situation um eine Neuwahl der Feuerwehrführung zu bitten. Eine weitere Möglichkeit wäre eine Unterschriftenliste mit unterschriftenm der Mehrheit der aktiven FA über 16. Ich weiß ja nicht, was der Grund deiner Anfrage ist, aber grundsätzlich rate ich dazu, zunächst eine feuerwehrinterne Aussprache zu machen, bei der alle Themen behandelt werden und bei der alle Beteiligten die Möglichkeit bekommen, sich zu äußern. Freiwillige Feuerwehr Gutenstetten Mit kameradschaftlichen Grüßen Siggi Wohin kämen wir, wenn wir gingen, und niemand käme, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 369388 | |||
Datum | 07.11.2006 12:30 | 17428 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Siegfried Faust In einem Gesetz, in dem dieses Thema nicht behandelt wird ist keiner gut darin, die entsprechende Passage zu finden :) Das wird nicht behandelt, weil es nicht ohne geht. Das heißt es darf eine Gemeinde/FF nicht ohne Kommandant sein. Deshalb kann man ihn auch nicht abwählen. So wie ich das noch im Kopf habe, kann auf einer ordentlichen/außerordentlichen Dienstversammlung ein Nachfolger gewählt werden. Dienstversammlung wird vom Kommandant oder Bürgermeister einberufen. Allerdings sollte man vorsichtig mit solchen Sachen umgehen, sind sich Mannschaft und vor allem die anderen Führungskräfte einig? Hat schon mal jemand auf Kreisebene vorgefühlt, was KBR und KBI dazu sagen? Gruß Thomas | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 369390 | |||
Datum | 07.11.2006 12:39 | 14601 x gelesen | |||
ist aber auch kein Problem nach dem "Putsch" wird der Stellvertretenden Kommandant vom Bürgermeister zum kommesarischen Kommandant ernannt.... erstes Problem gelöst imho erfolgt durch die Wahl ein Vorschlag an den Bürgermeister, der dann den jenigen ernennt EIne Wahl zieht nicht zwingend eine Ernennung hinterher also müsste es doch möglich sein das der Bürgermeister dem jenigen das Vertrauen entzieht und ablöst (vgl malchow) Mit kameradschaftlichem Gruß Florian | |||||
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Autor | Thom8as 8P., Berchtesgaden / Bayern (BY) | 369391 | |||
Datum | 07.11.2006 12:41 | 14363 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BöhmHat einen Mannschaft einer Freiwilligen Feuerwehr in Bayern die Möglichkeit ihre Kommandanten vor Ablauf der Wahlperiode abzuwählen/abzusetzen? Ich denke mal eher nein. Möglich wäre höchstens noch der Umweg über eine Rücknahme (Art. 48 BayVwVfG, 49 Abs. 2 Nr. 3 BavVwVfG) des Verwaltungsaktes der Bestätigung (Art. 8 Abs. 3 bis 5 BayFwG) durch die Gemeinde. Dazu bedarf es dann aber entsprechender Versagungsgründe (ich würde sagen mindestens nachweislich eklatant fachlich, gesundheitlich und/oder persönlich ungeeignet). Vgl. hierzu Merkblatt des Landratsamtes Weilheim-Schongau Ich denke aber, dass eine derartige Rücknahme wohl eher nicht oder unter ganz strengen Voraussetzungen in Betracht kommt. Wenn es dazu kommen sollte, wird es Neuwahlen geben. Im Grunde geht das in die Richtung, wie es die anderen z.T. schon hier geschrieben haben. Gruss Thomas Alles meine persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern | 369395 | |||
Datum | 07.11.2006 13:01 | 15060 x gelesen | |||
Hallo Florian, Geschrieben von Florian Besch ist aber auch kein Problem In Bayern so nicht zutreffend. Wieso lässt Du nicht mal die Finger von den Tasten wenn Du keine Ahnung von der Materie hast? MkG MB Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 369397 | |||
Datum | 07.11.2006 13:05 | 14472 x gelesen | |||
es war ein Gedankengang meinerseits und keine Anleitung auf der Grundlage des entsprechenden Gesetztes ob und wie man dem Gedankengang mit Hilfe von Gesetzen Leben einhaucht sei dem entsprechenden mit Gesetzteskunde selbst überlassen Mit kameradschaftlichem Gruß Florian | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern | 369398 | |||
Datum | 07.11.2006 13:14 | 14759 x gelesen | |||
Hallo Thomas, Geschrieben von Thomas Edelmann Das wird nicht behandelt, weil es nicht ohne geht. Das heißt es darf eine Gemeinde/FF nicht ohne Kommandant sein. Deshalb kann man ihn auch nicht abwählen. Diese Begründung ist so nicht richtig. Der Gesetzgeber wollte hier bewusst kein Tor für wie-auch-immer motivierte Abwahlmanöver öffnen. Nicht jeder Kommandant wird einstimming gewählt und es kann nicht angehen das das gegnerische Lager während der Amtsperiode (möglichst noch gleich nach der Wahl) bereits versucht diese durch Abwahl vorzeitig zu beenden. Ich möchte nicht wissen was in mancher FF los wäre wenn es diese Möglichkeit gäbe.....:-( Tatsächlich sollte die Mannschaft sich im Vorfeld gut überlegen wen sie zum Kommandanten wählt, denn wenn keine anderen Beendigungsgründe während einer Amtsperiode auftreten, muss sie gegebenenfalls das selbst gewählte Chaos eben bis zum Ende der Amtsperiode aushalten...;-) MkG MB Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 369399 | |||
Datum | 07.11.2006 13:15 | 14443 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Besches war ein Gedankengang meinerseits und keine Anleitung auf der Grundlage des entsprechenden Gesetztes Dann spar dir das in Zukunft und halt dich endlich mal daran: Geschrieben von Michael Bleck Wieso lässt Du nicht mal die Finger von den Tasten wenn Du keine Ahnung von der Materie hast? Damit wäre allen, auch dem Fragesteller am meisten geholfen. Gruß Christian Schorer TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 369411 | |||
Datum | 07.11.2006 14:23 | 14420 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Bleck Der Gesetzgeber wollte hier bewusst kein Tor für wie-auch-immer motivierte Abwahlmanöver öffnen. Nicht jeder Kommandant wird einstimming gewählt und es kann nicht angehen das das gegnerische Lager während der Amtsperiode (möglichst noch gleich nach der Wahl) bereits versucht diese durch Abwahl vorzeitig zu beenden. Ich möchte nicht wissen was in mancher FF los wäre wenn es diese Möglichkeit gäbe.....:-( Also ich habe in meiner Zeit im LK AB einige Wahlen mitgemacht. Das es allerdings zu Kampfabstimmungen gekommen wäre, habe ich nicht erlebt, eher das Gegenteil. Hat allerdings mal eine in Lohr (LKR MSP) gegeben. Wenn die Wahlen zu keinem Ergebnis gekommen war, mußte der Bürgermeister "sofort" einen Kommandanten bestimmen damit die Funktionsfähigkeit der Wehr gegeben war. Eine Revolution wird aber schwer durchzusetzen sein, man sollte lieber den Amtsinhaber durch sanften Druck zum Rücktritt bewegen. Gruß Thomas | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 369415 | |||
Datum | 07.11.2006 14:35 | 14947 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Florian Böhm Hat einen Mannschaft einer Freiwilligen Feuerwehr in Bayern die Möglichkeit ihre Kommandanten vor Ablauf der Wahlperiode abzuwählen/abzusetzen? Laut Gesetz hat die FF nicht die Möglichkeit, aber die Stadt / Gemeinde. Bei uns wurde vor einem Monat der Stellvertereter des Kdt. durch den Stadtrat abgesetzt! Auf die Gründe dafür möchte ich hier nicht näher eingehen. Aber wenn ihr der Meinung seit, dass ein Kdt. nicht mehr "vertretbar" ist, dann wendet euch schriftlich an die Gemeinde. Aber wie schon geschrieben wurde, erst nachfragen, wer aus der aktiven Wehr alles hinter dieser Entscheidung steht! MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 369437 | |||
Datum | 07.11.2006 18:14 | 14557 x gelesen | |||
Ich weiss nicht in wieweit das in Bayern auch so ist, aber haben Freiwillige Feuerwehren nicht im Allgemeinen eine Satzung, in der soetwas geregelt sein könnte? | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 369440 | |||
Datum | 07.11.2006 19:28 | 14626 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Jens Rugen haben Freiwillige Feuerwehren nicht im Allgemeinen eine Satzung, in der soetwas geregelt sein könnte? In einer Satzung sind m.W. Vereinsangelegenheiten geregelt. In diesem Fall ist aber das Feuerwehrgesetz ausschlaggebend. MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 369441 | |||
Datum | 07.11.2006 19:32 | 14462 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblIn einer Satzung sind m.W. Vereinsangelegenheiten geregelt. Nicht unbedingt.Beiuns gibt es zwei Satzungen, eine für die FW, eine zweite für den FW-Verein. Gruß Peter | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 369443 | |||
Datum | 07.11.2006 20:10 | 14453 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Peter Schmid Nicht unbedingt.Beiuns gibt es zwei Satzungen, eine für die FW, eine zweite für den FW-Verein. Aber diese Satzung kann nicht dem Feuerwehrgesetz widersprechen sondern vielleicht ergänzend sein, oder? MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | |||||
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Autor | Thom8as 8P., Berchtesgaden / Bayern (BY) | 369448 | |||
Datum | 07.11.2006 20:49 | 14330 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchmidNicht unbedingt.Beiuns gibt es zwei Satzungen, eine für die FW, eine zweite für den FW-Verein. Geschrieben von Christof Strobl Aber diese Satzung kann nicht dem Feuerwehrgesetz widersprechen sondern vielleicht ergänzend sein, oder? Siehe hierzu im Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) die Mustersatzung für Freiwillige Feuerwehren sowie Feuerwehrvereine. Gruss Thomas Alles meine persönliche Meinung! | |||||
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