News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | neues Ausbildungsdkonzept ZF in NRW | 47 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 369720 | |||
Datum | 09.11.2006 09:12 | 16122 x gelesen | |||
Habe gerade auf der Internetseite des Lehrgänge IDF - NRW gelesen, dass dort ein Pilot FIV Lehrgang in 2 Modulen im nächsten Jahr durchgeführt wird. Dabei ändert sich die Lehrgangsdauer von 1x 12 Tage auf 1 Modul a 5 Tage und das zweite Modul 10 Tage, zusammen also 15 Tage. Des weiteren ändern sich die Teilnahme-Voraussetzungen. Das ist auch anders als noch im letzten Jahr(aber bei den meisnte Lehrgängen): Die Teilnahmevoraussetzungen werden am IdF NRW stichprobenartig geprüft. Die Teilnehmer werden daher gebeten, Nachweise über die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen mitzubringen. Das wurde sonst eher vernachlässigt, und aufgrund der Unterschrift des Wehrführers gutgläubig angenommen. Die Fragen die sich mir stellen: Warum ändert / verlängert man den FIV während man den FIII verkürzt? (Stichwort Arbeitsplatz) Warum macht man zwei Module? (Stichwort Teilnahme Vorraussetzung Modul2: Erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang FIV-I (Pilot) innerhalb der letzten 12 Monate vor Lehrgangsbeginn.) Warum wird bei einem ZF Atemschutztauglichkeit vorgeschrieben? Ist das Eurer Meinung nach sinnvoll? Bischen dürftig finde ich die Informationen über den Inhalt....mal abwarten was daraus wird. Anbei die Links zu den beiden Modulen: Modul2 ZF - IDF NRW Modul2 ZF - IDF NRW Gruß Michael Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | |||||
| |||||
Autor | Flor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg | 369740 | |||
Datum | 09.11.2006 10:41 | 14944 x gelesen | |||
Hallo Michael, das man die Teilnahmevorrausetzungen überprüft finde ich richtig, was aber wie ich aus dem Link gelesen habe sogar eine Abgeschlossene PA-Ausbildung und Maschinistenausbildung vorrausgesetzt wird kann ich nicht verstehen. Das man zwei Module macht finde ich schlecht, aus eigener Erfahrung finde ich das man GF und ZF an einem Stück machen sollte. So vermeidet man die Wiederaufarbeitung von Teil 1 wenn man in Teil 2 ist und z.B 10 Monate dazwischen liegen. Was sind das überhaupt für Stunden in NRW ich dachte das GF 10 Tage und ZF 10 Tage überall gleich sind !? Gruß Florian Alles meine persönliche Meinung !!!! | |||||
| |||||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 369741 | |||
Datum | 09.11.2006 11:05 | 14903 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Michael Arens Die Teilnahmevoraussetzungen werden am IdF NRW stichprobenartig geprüft. Die Teilnehmer werden daher gebeten, Nachweise über die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen mitzubringen. Wird hier in Sachsen auch schon seit einiger Zeit* (2? Jahre) durchgeführt. Allerdings wird dies grundsätzlich bei jedem zu Lehrgangsbeginn überprüft. Wer die entsprechenden Nachweise nicht hat bzw. nicht bis zum 2.? Tag vorzeigen kann, fährt wieder heim. *führte Anfangs teilw. dazu, daß Lehrgänge mit recht geringer Teilnehmerzahl durchgeführt wurden, da einige die Heimreise antreten mußten. Mittlerweile hat es sich aber herumgesprochen... ;-) MkG Sascha | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 369743 | |||
Datum | 09.11.2006 11:10 | 14957 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael ArensWarum wird bei einem ZF Atemschutztauglichkeit vorgeschrieben? Wird Atemschutztauglichkeit gefordert, oder abgeschlossener AGT-Lehrgang? Zum Lehrgang: Ich finde es generell sinnvoll, den Lehrgang AGT (auch Sprechfunk, Maschinist, ggfls. TH) als Voraussetzung für die Führungslehrgänge ab Gruppenführer zu nehmen. Man braucht auch im Feuerwehrbereich für richtige Entscheidungen über die Arbeit seiner Leute Grundwissen und Verständnis für deren Tätigkeit, und das erhält man nur durch den Besuch dieser "Arbeits-" Lehrgänge sowie durch entsprechende Einsatztätigkeit. Ein GF, der als "Vorbildung" nur Truppführer aufweisen kann (in manchen Ländern reicht bzw. reichte doch auch nur TM?), ist m.M. nach weniger (um nicht zu sagen: gar nicht) zur vernünftigen Führungsarbeit fähig. Wie soll ers dann als ZF sein? Zur Atemschutztauglichkeit: Muss man als Führungsdienstgrad zwingend atemschutztauglich sein? Wie oft kommt man als GF oder höher bei einer freiwilligen Wehr in den Genuss, unter PA arbeiten zu müssen? Überwiegend wirds doch so sein, dass man den Großteil der Einsätze als Führungskraft fährt. Wenn man allerdings die G26.3 allgemein als Indiz für die körperliche Fitness und Leistungsbereitschaft der Einsatzkräfte sieht, macht es auch Sinn dies für weitergehende Lehrgänge vorauszusetzen. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
| |||||
Autor | Cars8ten8 S.8, Linnich / NRW | 369745 | |||
Datum | 09.11.2006 11:11 | 15016 x gelesen | |||
Hallo, @Florian: Die Ausbildungszeiten und sogar die Inhalte sind Ländersache.... @all: Ich werde ab Ende diesen Monats in den Genuss kommen den bisherigen F IV (12 Tage) am IdF NRW zu besuchen. Da ich aus dem RP Köln komme mußte ich ein sechsmonatiges Vorbereitungsseminar besuchen (Theorie und Planspiel). Auch innerhalb des Seminars ist diese Problematik des verlängerten F IV diskutiert worden. Die Mehrheit des Seminars sprach sich für ein beibehalten der bisherigen Lehrgangsdauer von 12 Tage aus. Weiterhin sprach das Seminar sich dafür aus, falls der Lehrgang doch aus 15 Tage verlängert wird, diese an einem Stück durchzuführen und nicht in zwei Teilen. Meines Wissens gibt es Gespräche von Seiten des BBM RP Köln zum Innenministerium NRW, die eine Vermeidung der Aufsplittung des Lehrgangs bewirken sollen. Interessant in diesem Zusammenhang ist, das angeblich der LFV NRW die Forderung des IdF nach eienm zweigeteilten Lehrgang unterstützt. Schon Interessant das "die Feuerwehr" (BBM RP Köln) die Politik (IM NRW) ansprechen muß, damit diese sie vor Ihrem eigenem Verband (LFV NRW) schützt. Gruß Carsten | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 369746 | |||
Datum | 09.11.2006 11:13 | 14928 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten SybenSchon Interessant das "die Feuerwehr" (BBM RP Köln) die Politik (IM NRW) ansprechen muß, damit diese sie vor Ihrem eigenem Verband (LFV NRW) schützt.Herzlich Willkommen in der Welt der Feuerwehr. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
| |||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 369747 | |||
Datum | 09.11.2006 11:21 | 14928 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Sebastian Krupp Zum Lehrgang: Ich finde es generell sinnvoll, den Lehrgang AGT (auch Sprechfunk, Maschinist, ggfls. TH) als Voraussetzung für die Führungslehrgänge ab Gruppenführer zu nehmen. Die FwDV 2 schreibt als "Soll" für die TM-Ausbildung, die ja Voraussetzung zur TF-Ausbildung ist- die Absolvierung des AGT- und SprFu-Lehrganges vor. In BaWü ist schon seit 2001 AGT- und SprFu-Lehrgang Voraussetzung zum TF-Lehrgang. Somit ist es eine Frage der Zeit, bis alle GF-Anwärter auch diese Ausbildung mitgemacht haben. Ein GF, der als "Vorbildung" nur Truppführer aufweisen kann (in manchen Ländern reicht bzw. reichte doch auch nur TM?), ist m.M. nach weniger (um nicht zu sagen: gar nicht) zur vernünftigen Führungsarbeit fähig. eigentlich schrieb schon die alte FwDV 2/1 von 1975 die TF-Ausbildung als Zulassung zum GF-Lehrgang vor. Zur Atemschutztauglichkeit: Muss man als Führungsdienstgrad zwingend atemschutztauglich sein? Zumindest sollte er die AGT-Ausbildung schon mal mitgemqacht haben. MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
| |||||
Autor | Flor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg | 369750 | |||
Datum | 09.11.2006 11:30 | 14946 x gelesen | |||
Gewisse Vorrausetzungslehrgäge wie TF GF Funker und TH für den ZF halte ich auch unbedingt für Sinnvoll bzw. Notwendig, aber nicht jeder ist PA bzw. LKW-Führerschein tauglich (ist bei uns jedenfalls so) der jenige könnte dann nie GF oder ZF machen ist ja auch im Link bei GF gefordert. Ob das so Gut wäre ????? Gruß Florian Alles meine persönliche Meinung !!!! | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 369752 | |||
Datum | 09.11.2006 11:40 | 14891 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard DeimannDie FwDV 2 schreibt als "Soll" für die TM-Ausbildung, die ja Voraussetzung zur TF-Ausbildung ist- die Absolvierung des AGT- und SprFu-Lehrganges vor.In unserem Kreis müssen zwischen Grundausbildung und Truppführer 5 Jahre liegen, in dieser Zeit sollen Funk, AGT und Maschinist absolviert werden. Geschrieben von Bernhard Deimann eigentlich schrieb schon die alte FwDV 2/1 von 1975 die TF-Ausbildung als Zulassung zum GF-Lehrgang vor.Damals war allerdings der TF mit geringeren Voraussetzungen verknüpft wie heute, so dass die Karriere TM-TF-GF ziemlich leicht zu bewerkstelligen war. Geschrieben von Bernhard Deimann Zumindest sollte er die AGT-Ausbildung schon mal mitgemacht haben.Schrieb ich ja. Zwingend noch tauglich sein muss er im Grunde aber nicht. Wie wird das eigentlich dort gesehen, wo "Feuerwehren" ohne Atemschutz [1] (z.B. die mit den TSAs in Bayern, GW-TS/TSA in RLP) existieren? Gibts Sonderregelungen für dort tätige GF? [1] Deren Sinnhaftigkeit muss jetzt nicht diskutiert werden, da bin ich mit dem Großteil des Forums wohl einer Meinung drüber, wie man an den "" erkennen kann. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 369755 | |||
Datum | 09.11.2006 12:01 | 14955 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Hartnernicht jeder ist PA bzw. LKW-Führerschein tauglich (ist bei uns jedenfalls so) der jenige könnte dann nie GF oder ZF machen Was hat das jetzt mit dem Führerschein zu tun? Der Maschinistenlehrgang setzt nicht den LKW-Führerschein voraus, das wäre auch unsinnig. Geschrieben von Florian Hartner der jenige könnte dann nie GF oder ZF machen ist ja auch im Link bei GF gefordert. Ob das so Gut wäre ?????Anders gefragt: Was wäre so schlecht daran? Auch bei freiwilligen Feuerwehren müssen nunmal gewisse Voraussetzungen eingehalten werden. Als GF kommt man u.U. in die Situation, Entscheidungen mit immenser Tragweite fällen zu müssen. Da ist ein gewisser Bildungsgrad nicht schlecht. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 369756 | |||
Datum | 09.11.2006 12:01 | 14908 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard DeimannDie FwDV 2 schreibt als "Soll" für die TM-Ausbildung, die ja Voraussetzung zur TF-Ausbildung ist- die Absolvierung des AGT- und SprFu-Lehrganges vor. ?????? TM oder TF-Ausbildung? Sprich erst AGT und SprFu-Lehrgang und dann TM-Lehrgang? Das macht doch mMn gar keinen Sinn. Oder verstehe ich da was falsch? ML | |||||
| |||||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 369759 | |||
Datum | 09.11.2006 12:15 | 14907 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Michael Linkenbach ?????? Schau dir mal die FwDV 2, S. 8 an. Dann verstehst du Bernhards Aussage. ;-) MkG Sascha | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 369761 | |||
Datum | 09.11.2006 12:19 | 14885 x gelesen | |||
Ich glaube ich sollte mal meine FwDven erneuern... Jetzt wird es verständlich. Allerdings stellen sich mir dann wieder ein paar Fragen zur praktischen Umsetzung. Passt aber nicht in diesen Thread. ML | |||||
| |||||
Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 369762 | |||
Datum | 09.11.2006 12:23 | 14978 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Linkenbach Geschrieben von Bernhard Deimann Sieht so aus ... Bernhard hat es schon richtig gesagt. Erst TrM-1, dann zweijährige TrM-2-Ausbildung (80 Std.). Innerhalb dieser zwei Jahre auch die Lehrgänge SpFu und AGT besuchen. Damit ist die Voraussetzung zum Besuch des TF dann gegeben. FwDV 2 konform. In NDS z.B. ist es so, dass bei nicht vorliegender Tauglichkeit nach G 26.3 an Stelle des AGT der MA absolviert werden soll. Besteht BaWü auf AGT oder kann dort auch ersatzweise MA gemacht werden? MkG, Sven | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 369763 | |||
Datum | 09.11.2006 12:27 | 14883 x gelesen | |||
Das ganze ist in der FwDV2 ab Seite 8 dargestellt. Die LFKS RLP hat das ganze mal im Einklang mit der hiesigen Kreisausbildung erläutert:Kreisausbildung RLP und FwDV2. Vielleicht wirds dann klarer. Auszug: Die Truppmannausbildung ist erst nach erfolgreicher Teilnahme an der Truppmannausbildung Teil 1 und Teil 2 abgeschlossen. Bei Feuerwehren mit Atemschutzausrüstung sollen im Rahmen der Truppmannausbildung der Lehrgang Sprechfunker und der Lehrgang Atemschutzgeräteträger absolviert werden. Eine Ausbildung in Übungseinrichtungen zur Brandbekämpfung (heiße Ausbildung) wird empfohlen. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 369768 | |||
Datum | 09.11.2006 12:34 | 14887 x gelesen | |||
Ich beantworte das mal in dem anderen Thread, das wird hier gewaltig OT. ML | |||||
| |||||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 369777 | |||
Datum | 09.11.2006 13:09 | 14907 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Carsten Syben Da ich aus dem RP Köln komme mußte ich ein sechsmonatiges Vorbereitungsseminar besuchen Ich bin das lebende Beispiel dafür, dass dies offenbar nicht für den gesamten RP Köln gilt. Ich habe weder diese Vorbereitung besucht noch wusste ich vor dem Lehrgang überhaupt, dass es soetwas gibt. Aber das handhabt wohl auch wieder jede Gemeinde anders. Anscheinden hat diese Auspaltung beim F/B V so gut funktioniert, dass man dies auch auf den F4 runterbrechen will. Schön wäre es natürlich, wenn durch diese 3 Tage mehr dann auch noch Themen wie Personalführung etc. vermittelt würde und jeder mehr als 1 Planspiel vor der Prüfung machen könnte. Aber ich persönlich halte von diesen 2 geteilten Dingen eigentlich nicht so viel. Solange man den 2. Teil nicht gemacht hat, ist man nichts halbes und nichts ganzes und es gibt immer Situationen, die plötzlich verhindern, dass man zeitnah den 2. Teil absolviert. Dann müsste man wieder überlegen, ob es dann Verfallsfristen gibt, in welchem Zeitraum der 2. Teil absolviert werden muss, usw. Ob es was bringt? Warten wir es ab. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
| |||||
Autor | Flor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg | 369779 | |||
Datum | 09.11.2006 13:09 | 14884 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Krupp Was hat das jetzt mit dem Führerschein zu tun? Der Maschinistenlehrgang setzt nicht den LKW-Führerschein voraus, das wäre auch unsinnig. Bei uns setzt das besuchen des Maschinistenlehrgangs auch die teilnahme an einem Klasse C bzw. CE Lehrgangs vorraus. Den was bringt es wenn ich alles bedienen kann, aber das Fahrzeug nicht fahren darf !? Oder soll zum Einsatz einer mit Führerschein hinfahren und ein anderer ohne Führerschein mit Maschi-Lehrgang Maschinist machen ? Wäre ein hin und her getausche meiner Meinung nach. Mit der Ausbildung hast du völlig Recht um so mehr um so besser, obwohl die Erfahrung auch noch eine große Rolle spielt. Ich wollte damit nur sagen das man den Leuten die nicht Tauglich für DIESE ZWEI LEHRGÄNGE sind nicht die Laufbahn GF ZF versperren sollte. Gibt ja noch genug andere vorbildende Lehrgänge wie SAN TH oder Gefahrgut etc.. Gruß Florian Alles meine persönliche Meinung !!!! | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8W., Wachtendonk / Nordrhein-Westfalen | 369780 | |||
Datum | 09.11.2006 13:10 | 14946 x gelesen | |||
Hallo, meine Antworten zu den gestellten Fragen Geschrieben von Michael Arens Warum ändert / verlängert man den FIV während man den FIII verkürzt? (Stichwort Arbeitsplatz) Die Antwort möchte ich mit einer Gegenfrage beginnen. Warum dauert der BIV denn 91 Tage (-10 Tage Verwaltungsschule Hilden)? Sind deren Feuer größer, UNfälle schwerer, GSG-Stoffe giftiger oder Bäume mit den Katzen höher? Ich denke 15 Tage sind für einen Freiwilligen ZF nicht zu viel. Schließlich hat er eine gehörige Verantwortung zu tragen und wer ZF werden will muss auch mal "Opfer" bringen. Außerdem vor kurzem erst hier diskutiert, warum immer noch soviele beim FIII und FIV durchfallen. Schon erschreckend wenn man sieht das zukünftige ZF noch nciht mal die Grundlagen zu "Brennen und Löschen" beherschen. Geschrieben von Michael Arens Warum macht man zwei Module? (Stichwort Teilnahme Vorraussetzung Modul2: Erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang FIV-I (Pilot) innerhalb der letzten 12 Monate vor Lehrgangsbeginn.) In meinen Augen eine super Sache. Man lernt die Theorie, geht dann in seine Einheit und kommt nach 5-10 Monaten wieder. Dann kann man sich selber kontrollieren ob man noch alles weiß und kann es innerhalb der 10 Tage auffrischen oder aufbauen. In meinen Augen ein klares PLUS. Geschrieben von Michael Arens Nachweise über die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen Teilnahmevorraussetzungen wie Maschinisten und Atemschutzausbildung finde ich mehr als in Ordnung. Wie soll z.B. ein ZF wissen wieviele Pumpen/Fahrzeuge er benötigt um eine Wasserförderung über lange Wegstrecken aufzubauen. Und Sprechfunker, dazu sage ich jetzt mal nichts. Man beachte/höre nur mal den Landkreis eigenen Funkverkehr. Gruß Markus Windbergs | |||||
| |||||
Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 369782 | |||
Datum | 09.11.2006 13:27 | 14888 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Hartner Gibt ja noch genug andere vorbildende Lehrgänge wie SAN TH oder Gefahrgut etc.. Nicht so schnell ... für Gefahrgut bzw. jetzt ABC-Lehrgang ist doch Voraussetzung, dass man AGT-Lehrgang und gültige G 26.3 hat. Im übrigen hat man sich durchaus was dabei gedacht, dass Führungskräfte, die im Einsatz nun mal zwangsläufig AGT einsetzen und führen, selbst diese Ausbildung haben sollen. MkG, Sven | |||||
| |||||
Autor | Flor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg | 369787 | |||
Datum | 09.11.2006 13:42 | 14896 x gelesen | |||
Mein Fehler mit Gefahrgut, den Lehrgang den ich meinte kann man erst mit abgeschlossener Zugführerausbildung machen (Umwelt und Atemschutz). Vielleicht ist das die Ergänzung bei uns für Führungskräfte ohne AGT, denn bei uns ist weder AGT noch Maschinist für das besuchen des GF oder ZF Lehrgangs notwendig bzw. vorgeschrieben. Gruß Florian Alles meine persönliche Meinung !!!! | |||||
| |||||
Autor | Cars8ten8 S.8, Linnich / NRW | 369789 | |||
Datum | 09.11.2006 13:58 | 14921 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja MidunskyIch bin das lebende Beispiel dafür, dass dies offenbar nicht für den gesamten RP Köln gilt. Ich habe weder diese Vorbereitung besucht noch wusste ich vor dem Lehrgang überhaupt, dass es soetwas gibt. Aber das handhabt wohl auch wieder jede Gemeinde anders. ...Du kommst ja auch aus Köln und nicht aus dem Reg.-Bez. Köln ;) Geschrieben von Katja Midunsky Anscheinden hat diese Auspaltung beim F/B V so gut funktioniert, dass man dies auch auf den F4 runterbrechen will. Ich kenne keien Absolventen (5 bekannt) und auch keinen Aspiranten (9 bekannt) des zweigeteilten F/B V, der die Zweiteilung als Vorteil in irgend einer Weise sieht. Geschrieben von Katja Midunsky Dann müsste man wieder überlegen, ob es dann Verfallsfristen gibt, in welchem Zeitraum der 2. Teil absolviert werden muss, Die "Verfallsfrist" soll 12 Monate betragen. Also meien Arbeitgeber stellt mich leiebr für 3 Wochen am Stück frei, als für 1 und dann nochmal 2. Es sind einfach dann zweimal die gleichen Vorkehrungen zu treffen, die 2 Mal Geld kosten und nicht nur einmal. Ich sehe einzig und allein den Grund für diese Aufteilung in Abläufen am IdF begründet. Es gibt mehrere logistische Vorteile für das IdF bei der Zweiteilung. Nur sollte m.E. das IdF als "kundenorientiereter Dienstleister" sich auch an den Kunden orientieren. Aber es ist ja noch nicht einmal möglich Samstags Dienstleitungen am IdF in Anspruch zu nehmen.... Gruß Carsten | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 369792 | |||
Datum | 09.11.2006 14:03 | 14882 x gelesen | |||
Nur sollte m.E. das IdF als "kundenorientiereter Dienstleister" sich auch an den Kunden orientieren. Aber es ist ja noch nicht einmal möglich Samstags Dienstleitungen am IdF in Anspruch zu nehmen.... Ja, das wäre eine Sache, die mal zu überdenken wäre. Kaum eine der deutschen Feuerwehrschulen hat am Wochenende Lehrbetrieb. Zwar würde dies sicherlich seitens der Schule zu höheren Personalkosten führen, würde jedoch eine effiziente Nutzung der Objekte und der darin gelagerten Materialien bedeuten und zudem auch weitere Vorteile bringen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 369794 | |||
Datum | 09.11.2006 14:05 | 14843 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian HartnerDen was bringt es wenn ich alles bedienen kann, aber das Fahrzeug nicht fahren darf !?Die Lösung ist möglich, wenn man die Möglichkeit hat, so ziemlich jeden fahrschulmäßig selbst auszubilden (ist doch bei FF HH so?). Woanders bringt diese Festlegung nix. Und wozu braucht z.B. ein TSF-Maschinist einen LKW-Führerschein (Gerüchten zufolge solls noch TSF in der FS-Klasse B geben...) oder jemand, der im Rahmen einer langen Förderstrecke eine zwischengeschaltete Pumpe bedient? Der Maschinistenlehrgang (richtig durchgeführt) bringt neben reiner Pumpenbedienung auch noch diverse Kenntnisse z.B. über Möglichkeiten, Wege und Grenzen der Wasserversorgung. Das kann einem GF ganz sicher auch nichts schaden. Geschrieben von Florian Hartner Oder soll zum Einsatz einer mit Führerschein hinfahren und ein anderer ohne Führerschein mit Maschi-Lehrgang Maschinist machen ?Warum nicht? Geschrieben von Florian Hartner Gibt ja noch genug andere vorbildende Lehrgänge wie SAN TH oder Gefahrgut etc..Gefahrgutlehrgang ohne Atemschutzausbildung ist auch wieder Käse. Da gilt das selbe wie bei reiner Brandbekämpfung: Ein Gruppen-/Zug/Irgendwasführer mit gleicher technischer Ausbildung wie die von ihm geführte taktische Einheit kann diese besser führen. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 369798 | |||
Datum | 09.11.2006 14:12 | 14882 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von ---Sebastian Krupp--- Geschrieben von Florian Hartner anderer Meinung: die FwDV2 Vorrausetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung und die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse Für viele Feuerwehren bedeutet das, dass gem. FwDV2 eine LKW-Fahrerlaubnis Voraussetzung für den Maschinisten-Lehrgang ist. Gruß, Henning | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 369801 | |||
Datum | 09.11.2006 14:15 | 14832 x gelesen | |||
Vorrausetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung und die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse Fragt sich natürlich was die betreffende Fahrzeugklasse ist. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
| |||||
Autor | Flor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg | 369805 | |||
Datum | 09.11.2006 14:23 | 14889 x gelesen | |||
Hallo Sebastian, mit dem Gefahrgut hatte ich mich schon berichtigt, war mein Fehler. Mit der Fahrschule hast du recht die Hamburger Feuerwehr hat eine eigene, hier muss jeder hin der ein FW-Fahrzeug fahren will ob B oder C oder CE auch wenn er denn Lappen schon hat. Man muss eine Fahrstunde mit einem Fahrlehrer machen und einen Abend Unterricht Sonderrechte etc. Sonst ich für mich das mit dem MA neu, andere Länder andere Sitten. Geschrieben von Sebastian Krupp Der Maschinistenlehrgang (richtig durchgeführt) bringt neben reiner Pumpenbedienung auch noch diverse Kenntnisse z.B. über Möglichkeiten, Wege und Grenzen der Wasserversorgung. Das kann einem GF ganz sicher auch nichts schaden. Dies wird die aber auch intensiv auf dem GF und besonders auf dem ZF Lehrgang beigebracht,aber vielleicht sind hier auch wieder Unterschiede. Gruß Florian Alles meine persönliche Meinung !!!! | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 369807 | |||
Datum | 09.11.2006 14:29 | 14821 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian HartnerDies wird die aber auch intensiv auf dem GF und besonders auf dem ZF Lehrgang beigebracht,aber vielleicht sind hier auch wieder Unterschiede.Oh, da sind sicher Unterschiede. Weil in den 2 Wochen (oder kürzer), wo mancher Geschrieben von Florian Hartner Mit der Fahrschule hast du recht die Hamburger Feuerwehr hat eine eigene, hier muss jeder hin der ein FW-Fahrzeug fahren will ob B oder C oder CE auch wenn er denn Lappen schon hat.Ist in der Fläche so nicht darstellbar, aber sicher wünschenswert. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 369808 | |||
Datum | 09.11.2006 14:30 | 14820 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochFür viele Feuerwehren bedeutet das, dass gem. FwDV2 eine LKW-Fahrerlaubnis Voraussetzung für den Maschinisten-Lehrgang ist....und für andere reicht der Treckerführerschein... ;-) Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
| |||||
Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 369809 | |||
Datum | 09.11.2006 14:30 | 14886 x gelesen | |||
Hallo, näheres für BaWü findest Du hier Lehrgangsverzeichnis Gruß Manfred | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 369813 | |||
Datum | 09.11.2006 14:35 | 14827 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von ---Katja Midunsky--- Anscheinden hat diese Auspaltung beim F/B V so gut funktioniert, dass man dies auch auf den F4 runterbrechen will. Das ist IMO ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen: Der F/B V-I ist ein eigenständiger Lehrgang, er vermittelt die Qualifikation zum Verbandsführer. Die Aufspaltung des alten F/B V folgt der FwDV2, es war halt nur keine eigene Nummer mehr frei. Gruß, Henning | |||||
| |||||
Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 369817 | |||
Datum | 09.11.2006 15:16 | 14811 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Manfred Kurz näheres für BaWü findest Du hier Danke! Gruß, Sven | |||||
| |||||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 369824 | |||
Datum | 09.11.2006 15:44 | 14815 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Florian Hartner Oder soll zum Einsatz einer mit Führerschein hinfahren und ein anderer ohne Führerschein mit Maschi-Lehrgang Maschinist machen ? Z.B. wenn der GF der einzige mit Lkw-Führerschein ist. Er fährt das LF dann zur Einsatzstelle in seine endgültige Parkposition, tauscht dann mit einem Maschinisten und wird zum GF. Sicherlich nicht ideal, aber durchaus praktikabel, wenn es nicht anders geht. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 369835 | |||
Datum | 09.11.2006 16:15 | 14856 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja MidunskySicherlich nicht ideal, aber durchaus praktikabel, wenn es nicht anders geht.Grad bei Tagesalarmierungen ist es bei uns die Regel, dass der ersteintreffende LKW-Fahrer auch der ersteintreffende GF ist. Gibt keine Probleme. Der Fahrzeugfunk wird später schließlich auch vom Ma abgewickelt, der GF kann sich auch vor der Fahrt einen Überblick über die ihm zur Verfügung stehende Mannschaft machen, bzw. sollte er dies auch tun. Wäre blöde, wenn er erst während der Fahrt merken würde, dass der Ausbildungsstand der Besatzung nicht grade zu dem Einsatzstichwort passt (z.B. Wohnungsbrand ohne AGT). Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
| |||||
Autor | Jona8tha8n M8., Menden (Sauerland) / NRW | 369849 | |||
Datum | 09.11.2006 17:05 | 14851 x gelesen | |||
Hallo Sebastian! Auch wenn das jetzt OT wird, aber ich möchte das doch richtig verstehen. Wenn ich dich richtig verstanden habe, findest du es ok, wenn der GF auf der Anfahrt das LF (oder was auch immer) fährt, ja? Mit der Begründung, dass der nachher übernehmende MA den Funkverkehr auch abwickeln kann, der GF (als Fahrer) sich einen Überblick über die Mannschaft verschaffen kann und bei geeigneter Besatzung losfahren kann? Als Notlösung sicherlich nichts dagegen einzuwenden. Aber ich gehe mal davon aus, das du weißt, dass der GF bestimmt wann losgefahren wird und nicht der MA. Außerdem kann der GF seinen Trupps auf der Anfahrt erste Hinweise etc. geben, da ist es schon nützlich sich zu den TF umdrehen zu können. Trotz evtl. PA-Plätze. Als Fahrer sicherlich nicht zu empfehlen. Also als Notlösung sicherlich ok, aber die Regel sollte das nicht sein! Gruß! jonathan Alles was ich hier geschrieben habe ist meine persönliche Meinung. | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 369856 | |||
Datum | 09.11.2006 17:23 | 14903 x gelesen | |||
Geschrieben von Jonathan MaagAber ich gehe mal davon aus, das du weißt, dass der GF bestimmt wann losgefahren wird und nicht der MA.Kann der GF als Fahrer sich nicht selber sagen, wann er losfährt und wo er hält? Geschrieben von Jonathan Maag Außerdem kann der GF seinen Trupps auf der Anfahrt erste Hinweise etc. geben, da ist es schon nützlich sich zu den TF umdrehen zu können.Was kann der GF denn für Hinweise geben, was die Jungs und Mädels hinten nicht schon wissen (sollten)? Und wenn ihm beispielsweise zum gemeldeten Objekt was einfällt, warum kann ers nicht auch so sagen? Beides für mich keine wirklichen Argumente gegen die GF-fährt-Variante. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
| |||||
Autor | Fabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü | 369894 | |||
Datum | 09.11.2006 19:28 | 14813 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Carsten Syben Nur sollte m.E. das IdF als "kundenorientiereter Dienstleister" sich auch an den Kunden orientieren. Aber es ist ja noch nicht einmal möglich Samstags Dienstleitungen am IdF in Anspruch zu nehmen.... Ich sehe nicht ganz ein, wo die "Kundenorientierung" liegen soll, wenn - in der Regel immernoch - Arbeitnehmer für effektiv nicht einmal einen Tag Ausbildung auf Kosten der Kommune 300 km oder mehr an eine LFS anreisen sollen! Wenn es sich wirklich nur um ein Tagesseminar handelt kann man das ja evtl. am Samstag durchführen. Es wäre hier aber IMHO anzustreben, dass die LFS (in Form des Ausbilders) zumindest in den Fällen, wo deren Infrastruktur nicht benötigt wird zu den Azubis kommt und nicht umgekehrt. mfg Fabian | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 369907 | |||
Datum | 09.11.2006 19:54 | 14886 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WindbergsWie soll z.B. ein ZF wissen wieviele Pumpen/Fahrzeuge er benötigt um eine Wasserförderung über lange Wegstrecken aufzubauen. Weil er das im ZFü lernt? m.E. muß weder der Maschinist noch der GrFü eine WV lange Wege berechnen können (schön wenn er es kann, aber er braucht es nicht). Diese Arbeit wird immer der ZFü übernehmen. Denn dieser sagt den GrFü an, wo sie ihr Fahrzeug oder ihre Pumpe zu platzieren haben. Und der Maschinist park dann das Fahrzeug da hin, won der GrFü es ihm sagt nachdem diesem es der Zfü gesagt hat. Danach setzt der GrFü seine Mannschaft zur Erfüllung seines Auftrags ein ( Schläuche auslegen, Übergänge sichern,...) under Maschinist der bedient einfach "nur" seine Pumpe. Nix mit rechnen. Dennoch bin auch ich dafür, daß der GrFü immer auch zum Maschinisten und zum AGT ausgebidet sind. Denn dann kann er zum einen die Tätigkeiten dieser Personen im Einsatz nachvollziehen. Und er kann sie kontrollieren. Zum anderen wird es i.d.R. so sein, dass der GrFü i.d.R. auch als Ausbilder am eigenen Standort tätig sein wird und es da schon recht pratisch ist wenn er auch die Arbeit mit kraftbetriebenen Geräten auf dem Maschinistenlehrgang gelernt hat. Zur Zweiteilung. Grundsätzlich gute Idee. Aber ich würde den Teil 1 Wochenendweise (2 Wochenenden Fr. Abend, Sa + So ganztags) auf Landkreisebene durchführen und dafür die Ausbilder von der Schule zu den Schülern reisen lassen. Das wäre Diest am Kunden. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8W., Wachtendonk / Nordrhein-Westfalen | 369914 | |||
Datum | 09.11.2006 20:23 | 14852 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerWeil er das im ZFü lernt? Oh, sowas lernt man auch beim ZFü-Lehrgang. Dann will ich nichts gesagt haben. Nur wenn er auch noch Grundlagen Atemschutz, Funk und GSG lernen muss, wann lernt er dann die Sachen eines ZFü? Dann wohl doch lieber die 91 Tage des BIV :-) Gruß Markus Windbergs | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 369916 | |||
Datum | 09.11.2006 20:29 | 14836 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WindbergsOh, sowas lernt man auch beim ZFü-Lehrgang. Jepp. Weil die Planung einer WV lange Wege eben eine zutiefst taktische Entscheidung ist. Da läuft m.E. unter ZFü gar nichts, da i.d.R. mehr als ein Fahrzeug daran beteiligt sein wird. Geschrieben von Markus Windbergs Nur wenn er auch noch Grundlagen Atemschutz, Funk und GSG lernen muss, wann lernt er dann die Sachen eines ZFü? Ebenfalls im ZFü. Ich sehe aber die Planung einer WV lange Wege nicht als Grundlagentätigkeit eines Maschinisten. Dieser hat als Aufgabe vor allem die Bedienung der Pumpen und Aggregate sowie ggfs. die Tätigkeit als Fahrer. Wenn er das alles beherrscht,dann reicht das aus. Die Rechnerei geht ihn nichts an. Und auch im ZFü lernst Du bei uns noch was zum Thema Funk. So von wegen Funkkonzepte, Kanalkonzepte,... Alles Dinge, die der normale Sprechfunker nicht benötigt. Der muß sein FuG einschalten könne, es bedienen könennen und fertig. Wann er auf welchen kanal zu schalten hat sagt ihm ein anderer (und der muß das eben in einer FüAusbildung lernen). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8W., Wachtendonk / Nordrhein-Westfalen | 369918 | |||
Datum | 09.11.2006 20:46 | 14860 x gelesen | |||
Alles klar, jetzt versteh ich auch was du meinst. Aber irgendwie texten wir gerade aneinander vorbei. Ich meine mit meinen Beiträgen zu diesem Thema, das er über Grundlagenwissen verfügen sollte, um solche taktischen Planungen durchführen zu können. Woher soll er sonst den Durchverlust auf Leitungen, Schließdruck, min. Eingangsdruck, gelöndebedingte Verluste etc. wissen? Ode rdie Möglichkeiten eines 2m/4m HFG oder FFG. Wie soll er ohne das Wissen von über verschiedene Kanäle eine Kanaltrennung durchführen oder ein Funkkonzept aufzubauen. Natürlich braucht er nicht den Stromerzeuger anwerfen, die Pumpe bedienen oder den Kanal am HFG einstellen. Hoffe jetzt ist dir auch meine Denkweise etwas klarer geworden und manche sagen ich hätte manchmal eine sehr verwirrende Denkweise :-) Gruß Markus | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 369923 | |||
Datum | 09.11.2006 20:58 | 14895 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WindbergsWoher soll er sonst den Durchverlust auf Leitungen, Schließdruck, min. Eingangsdruck, gelöndebedingte Verluste etc. wissen? Druckverlust --> ZFü min. Eingangsdruck --> ZFü Gelädebedingte Verluste --> ZFü Das alles kostet mich im ZFü 2 Minuten. Denn es sind einfach nur 3 Zahlen die ich den Leuten erkläre. Danach ist es "nur" eine Rechnerei. Die dann allerdings noch mit taktischen überlegungen verknüpft werden muß. Der Maschinist weiß zwar auch, was er an Eingangsdruck und Ausgangdruck haben soll. Aber was mit dem Wasser nach seiner FP passiert ist für ihn erst mal egal. Geschrieben von Markus Windbergs Ode rdie Möglichkeiten eines 2m/4m HFG oder FFG. Wie soll er ohne das Wissen von über verschiedene Kanäle eine Kanaltrennung durchführen oder ein Funkkonzept aufzubauen. Jau. Aber der SprFu muß nur wissen, daß es sie gibt. Was er schaltet bekommt er angesagt. Ebenso wie der Maschinist angesagt bekommt wo er sein Fahrzeug abzustellen hat und ggfs. welche Drücke er zu fahren hat. Aber ich denke, grundsätzlich sind wir uns einig. Geschrieben von Markus Windbergs Natürlich braucht er nicht den Stromerzeuger anwerfen, die Pumpe bedienen oder den Kanal am HFG einstellen. Hoffe jetzt ist dir auch meine Denkweise etwas klarer geworden und manche sagen ich hätte manchmal eine sehr verwirrende Denkweise :-) Du denkst vom Führer aus "rückwärts" aber in einem Fluß durch. Ich denke in zwei Ebenen. Die Ebene "Arbeit" und die Ebene "Taktik". Mit einer klaren Trennschicht dazwischen. Der Führer sollte auch das (bzw. fast alles) wissen, was der "Arbeiter" weiß. Aber nicht umgekehrt. Wird das nicht berücksichtigt endet dies meist in frustrierender Schräubchenkunde und Auswendiglernerei in den Lehrgängen von FM die eigentlich nachher "nur" mit dem Material arbeiten sollen. Vgl. die Diskussion hier kürzlich ob die Länge eines Schlauches ein Wert ist den der normale FM (der die Schläuche weder beschaffen noch pflegen muß) in irgend einer Ausbildung unbedingt lernen muß. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
| |||||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 369927 | |||
Datum | 09.11.2006 21:22 | 14892 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Michael Arens Warum ändert / verlängert man den FIV während man den FIII verkürzt? Weil bislang wichtige Themen nicht unterrichtet wurden. Weil man mehr ... äh ... überhaupt erstmal praktische Ausbildung einbauen möchte die über Planspiel hinausgeht Weil es ein Pilotlehrgang ist Geschrieben von Michael Arens Warum macht man zwei Module? Weil sich ein zwei Wochenblock und eine einzelne Wochen in den Schulbetrieb leichter integrieren lassen als drei Wochen am Stück. Wer sich den Kalender für 2007 ansieht, wird feststellen, dass wegen Ferien und Feiertagen nur sehr wenige 3-Wochenblöcke möglich sind, die sich nicht überlappen. April bis Anfang August sind komplett blockiert. Wenn man dann nur eine begrenzte Menge Personal hat, die auch noch andere Lehrgänge durchziehen muss, kann es schon mal zu Engpässen kommen. Dann lieber geteilt und dafür mehr Lehrgänge in 2007. Grundsätzlich bemüht man sich m.W.n. um einen zusammenhängenden Lehrgang. Die Prüfung der Lehrgangsvoraussetzungen sehe ich als wenig sinnvoll an, denn selbst wenn der Betreffende den Besuch eines Maschinistenlehrgangs vor 15 Jahren nachweisen kann, bedeutet das nicht, dass er besser geeignet ist als jemand, der sich dieses kurz vor dem Lehrgang aneignet oder auffrischt. Wer das notwendige Wissen nicht hat fällt dann halt durch. Man muss ja auch mal sehen, wie der "Auserwählte" das machen, soll: Ihm fehlt meinetwegen Maschinist (hatte halt nie Klasse 2) und keinen ABC Lehrgang (gabs damals nicht und ist in der Gegend untergeordnet relevant). Der soll dann also nicht nur die 15 Tage am IdF rumlaufen, sondern vorher noch rasch einen Maschinistenlehrgang und einen ABC-Lehrgang und am Besten noch ein halbes Jahr jedes Wochenende zum F4 Vorbereitungslehrgang gehen. !?! Wehe es wundert sich einer, wenn immer weniger geeignete Leute zur Verfügung stehen und das mitmachen. F 4 Vorbereitung in einer angemessenen Länge halte ich allerdings für eine gute Sache (man schafft es aber auch mit Forumlesen ganz gut ohne ;-). Gruß Sven | |||||
| |||||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 369931 | |||
Datum | 09.11.2006 21:31 | 14869 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Christian Fischer Der Führer sollte auch das (bzw. fast alles) wissen, was der "Arbeiter" weiß. Das möchte ich mal in Frage stellen. Es wird zwar so gehandhabt aber ist es sinnvoll und realistisch? Wenn ich mir vorstelle was ich mal alles so gelernt und geübt, das soll ich heute noch alles parat haben bzw. aktuell halten? Ich halte mich schon für sehr interessiert aber es gibt auch Leute die nicht so viel Zeit haben oder auf die Feuerwehr verwenden können. Ich denke mal selbst in einer BF wird die saubere Anwendung der FwDV 3 dem einen oder anderen im gehobenen und höheren Dienst schwer fallen. Das wollen die aber auch gar nicht, weil es im Einsatz für sie uninteressant ist, was der Schlauchtrupp zu tun hat. Gruß Sven | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 369934 | |||
Datum | 09.11.2006 21:38 | 14845 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannWenn ich mir vorstelle was ich mal alles so gelernt und geübt, das soll ich heute noch alles parat haben bzw. aktuell halten? Solange gilt Führer = Ausbilder wirst Du da kaum in nennenswertem Umfang drum herum kommen. Da kannst zwar für einzele Themen sicherlich immer Personen finden die diese besser können als Du. Das kannst Du natrürlich nutzen. Aber grundsätzlich mußt Du das wenigstens soweit drauf haben um zu erkennen wann derjenige gefährliche Sachen macht oder Blödsinn vermittelt. Geschrieben von Sven Tönnemann Ich denke mal selbst in einer BF wird die saubere Anwendung der FwDV 3 dem einen oder anderen im gehobenen und höheren Dienst schwer fallen. Das wollen die aber auch gar nicht, weil es im Einsatz für sie uninteressant ist, was der Schlauchtrupp zu tun hat. Spätestens wenn der gD oder der hD in der Ausbildung tätig ist sieht es anders aus. Oder wenn er Fahrzeuge entwerfen soll und es darum geht welches Material wo, wie und warum gelagert werden soll. dann wird er natürlich die Vorschläge derjenigen einholen die damit arbeiten müssen. Aber werten muß er sie nachher schon selbst. Ob er die Aufgaben selbst wenn er auf den Platz im Fahrzeug gesetzt werden würde ebenso gut erledigen könnte steht auf einem anderen Blatt. Aber die Grundzüge müssen vorhanden sein. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 369947 | |||
Datum | 10.11.2006 01:42 | 14818 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von ---Sven Tönnemann--- Geschrieben von Michael Arens Ist bekannt, welche Art der praktischen Ausbildung da vorgesehen ist? Der Webseite ist ja zu entnehmen, dass die komplette PSA gefordert wird. Gruß, Henning | |||||
| |||||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 370331 | |||
Datum | 12.11.2006 17:38 | 14871 x gelesen | |||
Hallo Henning, m.W.n. wird dort eine praktische Ausbildung wie auf dem F3 stattfinden, diesmal kommt es halt auf den ZF an und weniger auf die GF. Wobei man eingstehen muss: Die Zahl der Übungen wird natürlich begrenzt sein, wenn jeder mal dran kommen soll. Bin schon gespannt, ob es dann auch bald den Verbandsführerlehrgang praktisch geben wird. :-) Gruß Sveb | |||||
| |||||
|
zurück |