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Thema | Vorraussetzungen zur Truppmannausbildung | 26 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 369766 | |||
Datum | 09.11.2006 12:29 | 7408 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven BösselBesteht BaWü auf AGT oder kann dort auch ersatzweise MA gemacht werden? In der praktischen Umsetzung wird bei uns (RLP) nicht auf den Lehrgängen AGT und Sprechfunker bestanden. D.h. es gibt bei uns sogar Truppführer ohne die beiden Lehrgänge und eine zeitlang auch ohne Maschinistenausbildung. Wenn ich die Dv "wörtlich" nehme heisst das: Keine G26.3 keine Truppmannausbildung. Meines Erachtens nicht gut... ML | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 369770 | |||
Datum | 09.11.2006 12:36 | 6466 x gelesen | |||
<"Die Truppmannausbildung ist erst nach erfolgreicher Teilnahme an der Truppmannausbildung Teil 1 und Teil 2 abgeschlossen. Bei Feuerwehren mit Atemschutzausrüstung sollen im Rahmen der Truppmannausbildung der Lehrgang Sprechfunker und der Lehrgang Atemschutzgeräteträger absolviert werden. Eine Ausbildung in Übungseinrichtungen zur Brandbekämpfung (heiße Ausbildung) wird empfohlen. | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 369771 | |||
Datum | 09.11.2006 12:37 | 6336 x gelesen | |||
Mist. Warum kann man hier eigentlich seine Beiträge nicht editieren?.... ML | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 369774 | |||
Datum | 09.11.2006 12:59 | 6396 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Linkenbach Hier steht auch ein klares "sollen". Jepp. Wobei "sollen" dem "müssen" nur geringfügig nachsteht, "sollen" bedeutet, dass das im Regelfall so zu sein hat. Ausnahmen sind aber möglich. Das ist ein Zugeständnis aus der tatsächlichen Praxis an die Tatsache, dass eben die G 26.3 bei den meisten FF nicht Voraussetzung dafür ist, Feuerwehrdienst zu leisten (Ausnahmen Berlin, Hamburg, wenn ich mich recht erinnere). Darum, wie ich schon schrieb, bei nicht vorliegender Atemschutztauglichkeit oder eben auch bei FF ohne Atemschutzgeräte statt AGT-Lehrgang MA-Lehrgang. Lehrgangsvoraussetzung zum TF nach FwDV 2 ist die erfolgreich abgeschlossene TM-Ausbildung. Und zu dieser gehören eben auch mindestens zwei technische Lehrgänge (Funk und AGT oder ersatzweise MA). MkG, Sven | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 369775 | |||
Datum | 09.11.2006 13:05 | 6380 x gelesen | |||
Wenn ich da an meinen eigenen Werdegang denke.. ;-) OK, das hat Sinn. So habe ich Truppmänner mit einer doch schon recht breiten Ausbildung. Allerdings wird es da in der Praxis wohl recht viele Ausnahmen geben, da z.b. der MA-Lehrgang aus Kreisebene durchgeführt wird und die Plätze doch recht dünn gesät sind. ML | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 369781 | |||
Datum | 09.11.2006 13:18 | 6401 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Linkenbach Allerdings wird es da in der Praxis wohl recht viele Ausnahmen geben, da z.b. der MA-Lehrgang aus Kreisebene durchgeführt wird und die Plätze doch recht dünn gesät sind. Da mag es durchaus regionale Unterschiede geben, schade, wenn das bei euch so ist. Bei uns laufen SpFu, AGT und MA auf Kreisebene, aber ich kann bei uns nicht behaupten, dass es da zu wenig Lehrgänge gibt. In meiner Ortswehr hat fast jeder FA den MA-Lehrgang. MkG, Sven | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 369788 | |||
Datum | 09.11.2006 13:48 | 6403 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael LinkenbachAllerdings wird es da in der Praxis wohl recht viele Ausnahmen geben, da z.b. der MA-Lehrgang aus Kreisebene durchgeführt wird und die Plätze doch recht dünn gesät sind.Grundausbildung läuft über Kreisausbildung, Sprechfunk läuft über KAB, Maschinist und AGT => KAB und TF am Ende auch. Also ist es durchaus möglich, die entprechenden Lehrgangsplätze bereitzustellen, da der Bedarf ja nicht allzu überraschend kommt. Wenn ich grad 20 Mann in der Grundausbildung hab, kann ich (bei vernünftiger Durchziehung des ganzen von Seiten der Teilnehmer, der Ausbilder und der Wehren) im nächsten Jahr diese 20 Mann für den Sprechfunk einplanen usw. Knackpunkt sind für mich eher die Inhalte, die beim TM-Teil 2 im Rahmen der Standortausbildung laufen sollen. Das wird an den verschiedenen Standorten wohl sehr unterschiedlich laufen. Überlegens-/wünschenswert wären da Zusammenschlüsse, mindestens der einzelnen Einheiten einer Kommune, je nach Anzahl der Anwärter auch darüber hinaus, zu "Ausbildungsgruppen", die sich neben den Übungen ihrer Einheiten zu speziell für sie durchgeführten Ausbildungsveranstaltungen treffen. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 369790 | |||
Datum | 09.11.2006 14:00 | 6346 x gelesen | |||
Das wird an den verschiedenen Standorten wohl sehr unterschiedlich laufen. Sehe ich auch so. Daher sollte man meines Erachtens überall zwei zwingende Punkte einführen: 1. Eine entsprechende Abschlußprüfung auf Kreisebene. 2. Im Rahmen der Anmeldung eine Unterschrift des Leiters der Feuerwehr, mit der bescheinigt wird, daß der Anzumeldende die erforderliche Ausbildung gem. FwDV 2 erhalten hat. Überlegens-/wünschenswert wären da Zusammenschlüsse, mindestens der einzelnen Einheiten einer Kommune, je nach Anzahl der Anwärter auch darüber hinaus, zu "Ausbildungsgruppen", die sich neben den Übungen ihrer Einheiten zu speziell für sie durchgeführten Ausbildungsveranstaltungen treffen. Um solche Ausbildungsgänge sinnvoll machen zu können wird man i.d.R. nicht drumherumkommen da auf Stadt-/Gemeindebene zusammenzuarbeiten, da ansonsten wohl selten ausreichend Teilnehmer zusammen kommen dürften. Würde aber bedeuten, daß man zusammenarbeiten muß - gibt ja Ecken wo das nicht gewünscht ist.... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg | 369791 | |||
Datum | 09.11.2006 14:01 | 6402 x gelesen | |||
Hallo Sven, für was hat bei euch fast jeder die MA-Ausbildung zur bedienung der TS? ( Kommt ja recht selten vor ). Schein ja bei euch ein Standartlehrgang zu sein. Denn fahren dürfen sie jan nicht wenn ich das richtig verstanden habe. Wie ich schon in einem anderen Thread geschrieben habe, wird der MA Lehrgang bei uns nur in Verbindung mit einem Klasse C bzw. CE vergeben. (1 Jahr kann zwischen den Lehrgängen schon mal liegen) Gruß Florian Alles meine persönliche Meinung !!!! | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 369793 | |||
Datum | 09.11.2006 14:04 | 6353 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppGrundausbildung läuft über Kreisausbildung, Sprechfunk läuft über KAB, Maschinist und AGT => KAB und TF am Ende auch. Also ist es durchaus möglich, die entprechenden Lehrgangsplätze bereitzustellen, da der Bedarf ja nicht allzu überraschend kommt. KAB? Ja, so sollte und könnte es sein. Aber da spielen ja noch soviele Faktoren eine Rolle z.b. das liebe Geld. Wir haben das bei uns im Kreis so glöst, das bei Lehrgängen die auf VG-Ebene laufen dann in benachbarten VGen nachgefragt wird ob dort noch Bedarf besteht. Das hat sich seit ein paar Jahren doch bewährt. Geschrieben von Sebastian Krupp Knackpunkt sind für mich eher die Inhalte, die beim TM-Teil 2 im Rahmen der Standortausbildung laufen sollen. Das wird an den verschiedenen Standorten wohl sehr unterschiedlich laufen. Überlegens-/wünschenswert wären da Zusammenschlüsse, mindestens der einzelnen Einheiten einer Kommune, je nach Anzahl der Anwärter auch darüber hinaus, zu "Ausbildungsgruppen", die sich neben den Übungen ihrer Einheiten zu speziell für sie durchgeführten Ausbildungsveranstaltungen treffen. Das kenne ich bisher nur aus meiner "Zweitwehr". Da werden die Neuen aus zwei Wachen in einer Ausbildungsgruppe zusammengefasst, machen aber nebenbei noch den Dienst auf ihrer Wache. Auf VG-Ebene wäre das wirklich eine sehr gute Lösung, da würde sowohl inhaltlich als auch kameradschaftlich einiges bei rumkommen. ML | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 369796 | |||
Datum | 09.11.2006 14:11 | 6399 x gelesen | |||
Nur sollte m.E. das IdF als "kundenorientiereter Dienstleister" sich auch an den Kunden orientieren. Aber es ist ja noch nicht einmal möglich Samstags Dienstleitungen am IdF in Anspruch zu nehmen.... Bedenke, daß es auch Wehren gibt, die keine C(E)-Fahrzeuge haben, und daß diese auch einen Bedarf an Maschinisten haben. Die Finanzierung entsprechender FÜhrerscheine der Klasse C ist in einem solchen Fall mehr als unnötig. Meines Erachtens sollten ein Teil der Inhalte des Maschinistenlehrgangs auf den TF-Lehrgang (ggf. Teilweise auch den Tm2) aufgeschlagen werden. Der Anteil des Ma-Lehrgangs der mit dem Betrieb von Kraftfahrzeugen zu tun hat, könnte als allgemeine Einweisung für das Führen von Feuerwehrfahrzeugen (Führen i.S.v.Fahren) getrennt durchgeführt werden (ggf. auch als B(E) und C(1)(E)-Variante), welche alle paar Jahre zu wiederholen ist. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 369797 | |||
Datum | 09.11.2006 14:12 | 6363 x gelesen | |||
Ich kenne die Strucktur im Bereich Peine nicht, aber du darfst eure städtisch geprägte Feuerwehr nicht mit z.b. unserer sehr ländlichen vergleichen. Von den Maschinisten in unserer Wehr haben lediglich zwei einen Führerschein ehem. Klasse 2. und mehr gibt es auch nicht. Bei uns im Kreis überwiegt noch das TSF, teilweise sogar der TSA. ML | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 369799 | |||
Datum | 09.11.2006 14:12 | 6387 x gelesen | |||
Wir haben das bei uns im Kreis so glöst, das bei Lehrgängen die auf VG-Ebene laufen dann in benachbarten VGen nachgefragt wird ob dort noch Bedarf besteht. Das hat sich seit ein paar Jahren doch bewährt. Vorteil eines möglichen größeren Teilnehmerkreises ist, daß sich die Teilnehmer auch Gemeindeübergreifend kennenlernen, was z.B. bei größeren Einsatzlagen die zwischenmenschliche Kommunikation doch ein wenig verbessern kann. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 369802 | |||
Datum | 09.11.2006 14:19 | 6391 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickey2. Im Rahmen der Anmeldung eine Unterschrift des Leiters der Feuerwehr, mit der bescheinigt wird, daß der Anzumeldende die erforderliche Ausbildung gem. FwDV 2 erhalten hat.Diese Unterschrift wird aber auch keine Konsequenzen auf die Qualität der Leute haben. Ist nur eine Schwarzer-Peter-Verschiebung, damit die Ausbilder im Zweifelfall sagen können "Du hast doch bestätigt dass der das können sollte". Geschrieben von Marc Dickey 1. Eine entsprechende Abschlußprüfung auf Kreisebene.Wäre ein guter Ansatz. Aber "Prüfungen" sind nicht gleich "Prüfungen". Meine Erfahrungen ist die, dass bei den Lehrgängen auf Kreisebene mehr auf Quantität als auf Qualität geachtet wird. Da wird dann direkt vor der schriftlichen Prüfung nochmal schnell alles wiederholt, Fragen wärend der Prüfung großzügig beantwortet... Geschrieben von Marc Dickey Um solche Ausbildungsgänge sinnvoll machen zu können wird man i.d.R. nicht drumherumkommen da auf Stadt-/Gemeindebene zusammenzuarbeiten, da ansonsten wohl selten ausreichend Teilnehmer zusammen kommen dürften. Würde aber bedeuten, daß man zusammenarbeiten muß - gibt ja Ecken wo das nicht gewünscht ist....Auf Gemeindeebene gehts ja noch. Richtig wild wirds meistens darüber hinaus. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 369803 | |||
Datum | 09.11.2006 14:20 | 6321 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael LinkenbachKAB?KreisAusBildung Geschrieben von Michael Linkenbach Da werden die Neuen aus zwei Wachen in einer Ausbildungsgruppe zusammengefasst, machen aber nebenbei noch den Dienst auf ihrer Wache.Hast du da mehr Informationen drüber? Größe der Gruppe, wer bildet dort aus, wie oft, was? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 369806 | |||
Datum | 09.11.2006 14:28 | 6332 x gelesen | |||
Diese Unterschrift wird aber auch keine Konsequenzen auf die Qualität der Leute haben. Ist nur eine Schwarzer-Peter-Verschiebung, damit die Ausbilder im Zweifelfall sagen können "Du hast doch bestätigt dass der das können sollte". Naja, der eine oder andere Verantwortliche wird sich vor der Unterschrift schon ein paar Gedanken darüber machen ob denn wirklich ausgebildet wurde. Wenn die Teilnehmer, die aus seiner Gemeinde kommen auf der Erfolgsskale ständig recht weit unten zu finden sind, sollte man auch als Fachaufsicht anfangen Fragen zustellen. Aber "Prüfungen" sind nicht gleich "Prüfungen". Meine Erfahrungen ist die, dass bei den Lehrgängen auf Kreisebene mehr auf Quantität als auf Qualität geachtet wird. Da wird dann direkt vor der schriftlichen Prüfung nochmal schnell alles wiederholt, Fragen wärend der Prüfung großzügig beantwortet... Ja, auch ich hab leider schon davon gehört.... Könnte meines Erachtens nicht schaden wenn die Fragebögen für die theoretischen Prüfungen versiegelt von einer Zentralstelle (Feuerwehrschule) kommen würden, erst unmittelbar vor der Prüfung entsiegelt werden dürften und die Bögen dann zur Verwahrung und ggf. Nachprüfung wieder an die Zentralstelle zurückgehen würden. Zudem sollten die Lehrgänge bzw. Prüfungen stichprobenartig auch durch diese Zentralstelle überprüft würden. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 369811 | |||
Datum | 09.11.2006 14:34 | 6327 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppKreisAusBildung Ich hätt drauf kommen sollen... Geschrieben von Sebastian Krupp Hast du da mehr Informationen drüber? Größe der Gruppe, wer bildet dort aus, wie oft, was? Soviele Fragen: Ich schicke dir mal eine PN ML | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 369815 | |||
Datum | 09.11.2006 15:02 | 6335 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Linkenbach Ich kenne die Strucktur im Bereich Peine nicht, aber du darfst eure städtisch geprägte Feuerwehr nicht mit z.b. unserer sehr ländlichen vergleichen. O.K., unsere Ortswehr ist Schwerpunktwehr, mit Lehrgängen sind wir gut versorgt. Ansonsten haben wir hier aber auch eher ländliche Struktur, eine Stadt und sieben Gemeinden mit insgesamt 80 Ortsfeuerwehren, davon nur ein Schwerpunkt (wir), 20 Stützpunkte (i.d.R. LF + TLF) und 59 Grundausstattung (i.d.R. TSF, vereinzelt TSF/W, LF 8 bzw. 8/6). Geschrieben von Michael Linkenbach Von den Maschinisten in unserer Wehr haben lediglich zwei einen Führerschein ehem. Klasse 2. ... ups ... gut, bei uns 38 von 65 FA mit 2 alt oder C / CE. Geschrieben von Michael Linkenbach Bei uns im Kreis überwiegt noch das TSF, teilweise sogar der TSA. Siehe oben, die meisten Fahrzeuge im Kreis Peine sind auch TSF. Die Versorgung mit Lehrgängen ist hier aber auch in den kleineren OrtsF recht gut. MkG, Sven | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 369825 | |||
Datum | 09.11.2006 15:47 | 6374 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Hartner für was hat bei euch fast jeder die MA-Ausbildung zur bedienung der TS? ( Kommt ja recht selten vor ). Schein ja bei euch ein Standartlehrgang zu sein. Standard bei uns (Schwerpunktwehr) ist, dass möglichst alle FA SpFu, MA und bei Atemschutztauglichkeit AGT-Lehrgang im Schulungszentrum der FTZ machen. THL, ABC usw. finden an der LFS statt, TF, GF, ZF ... und Ausbilder- und Gerätewartlehrgänge sowieso. Der (Pumpen-) MA-Lehrgang umfasst natürlich neben TS auch fest eingebaute Pumpen und diverse andere Lehrinhalte (siehe DV 2). Einsatz der TS kommt bei uns in der Tat relativ selten vor, aber es kommt mitunter vor (z.B. Hochwasserlagen, Schiffe lenzen). Geschrieben von Florian Hartner Denn fahren dürfen sie jan nicht wenn ich das richtig verstanden habe. Ich hab's heute schon irgendwo geschrieben, von 65 FA haben 38 alte Kl. 2 oder C / CE, der Rest alte Klasse 3, vermehrt auch "nur" noch B / BE. Unsere MA fahren entsprechend die Fahrzeuge, für die sie die passende FE und den MA-Lehrgang und eine Fahrzeugeinweisung haben. Geschrieben von Florian Hartner MA Lehrgang bei uns nur in Verbindung mit einem Klasse C bzw. CE vergeben. Da die FF HH ja wohl ziemlich ausschließlich Großfahrzeuge hat, macht das m.E. auch durchaus Sinn. MkG, Sven | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 369938 | |||
Datum | 09.11.2006 22:20 | 6375 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Sven Bössel Lehrgangsvoraussetzung zum TF nach FwDV 2 ist die erfolgreich abgeschlossene TM-Ausbildung. Und zu dieser gehören eben auch mindestens zwei technische Lehrgänge (Funk und AGT oder ersatzweise MA). In BaWü werden als Voraussetzung zur Absolvierung des TF-Lehrganges gem. "VWV-FW-Ausbildung" seit 2001 die abgeschlossene TM-, die AGT- und die SprFu-Ausbildung, die AGT-Ausbildung kann in Ausnahmefällen (Nichterlangen der G-26.3) entfallen, eine "Verrechnung" mit dem MA-Lehrgang ist nicht vorgesehen. Wenn ich so die letzten 15 Jahre hier in der Gegend überblicke, so ist der Anteil von FW-Angehöriger welche die G-26.3 nicht bestehen und somit keine AGT-Ausbildung machen können, sehr gering. MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 369949 | |||
Datum | 10.11.2006 06:02 | 6367 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyKönnte meines Erachtens nicht schaden wenn die Fragebögen für die theoretischen Prüfungen versiegelt von einer Zentralstelle (Feuerwehrschule) kommen würden, erst unmittelbar vor der Prüfung entsiegelt werden dürften und die Bögen dann zur Verwahrung und ggf. Nachprüfung wieder an die Zentralstelle zurückgehen würden. Zudem sollten die Lehrgänge bzw. Prüfungen stichprobenartig auch durch diese Zentralstelle überprüft würden. hier würde doch ein "Fremdprüfer aus dem Nachbarkreis schon Wunder wirken ... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 369950 | |||
Datum | 10.11.2006 06:04 | 6358 x gelesen | |||
welchen Sinn soll eigentlich die Splittung von TM 2 auf 2 Jahre bringen ? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 369952 | |||
Datum | 10.11.2006 06:24 | 6373 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Beschwelchen Sinn soll eigentlich die Splittung von TM 2 auf 2 Jahre bringen ? Im Rahmen des TrM 2 soll der FM zum einen 80h Ausbildung absolvieren, zum anderen am Einsatzdienst teilnehmen und dort das bereits erlernte als TrM anwenden. Und man sollte auch nicht den persönlichen "Reifungsprozess" in diesen zwei Jahren vergessen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 369953 | |||
Datum | 10.11.2006 06:26 | 6360 x gelesen | |||
quasi Training on the job... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 369963 | |||
Datum | 10.11.2006 08:40 | 6338 x gelesen | |||
hier würde doch ein "Fremdprüfer aus dem Nachbarkreis schon Wunder wirken ... Wäre auch eine denkbare Lösung. Wobei dann dürfte nicht standardmäßig einer aus dem Kreis A im Kreis B prüfen und einer aus dem Kreis B im Kreis A. Das müßte schon etwas "gemischter" sein. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 370122 | |||
Datum | 10.11.2006 23:41 | 6367 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Beschquasi Training on the job... Ja. So ist das gedacht. Oder eben duale Ausbildung ;-) Ein Teil "schulisch", also in Form des Lehrgangs/ der Lehrgänge. Und ein Teil im "Betrieb", also im Dienstbetrieb der Feuerwehr. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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