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Thema | Wer hat/macht eine Gefährdungsbeurteilung? - Überhose nicht notwendig | 24 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Mich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern | 371132 | |||
Datum | 16.11.2006 12:20 | 9239 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Bräutigamsiehe dazu auch: http://www.vfdb.de/getdownload.php?ID=217 Nach dem Entwurf wäre also im IA eine Überhose nicht notwendig! Naja, der Meinung bin ich nicht gerade! Gruß Michael " Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr! Das wäre traurig." Steve Martin | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 371133 | |||
Datum | 16.11.2006 12:28 | 8668 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael ZelenyNach dem Entwurf wäre also im IA eine Überhose nicht notwendig! ich hoffe immer noch, dass das ein Druckfehler ist! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 371134 | |||
Datum | 16.11.2006 12:28 | 8680 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Michael Zeleny Nach dem Entwurf wäre also im IA eine Überhose nicht notwendig! Das Thema hatten wir schon. Link zu altem Thread. Wenn ich mich recht entsinne, laufen in dem Entwurf die Gefährdungsbeurteilung in Textform (die eine Ü-Hose fordert) und die zugehörige Grafik inhaltlich auseinander. MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] Juli 2007 - Eckhaubertreffen - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Timo8 K.8, Salem / Baden | 371136 | |||
Datum | 16.11.2006 12:30 | 8675 x gelesen | |||
Moin! Geschrieben von Ulrich Cimolino ich hoffe immer noch, dass das ein Druckfehler ist! Öhm - komm zwar auch nicht auf den Link aber es ist ja ein einfaches das Gegenteil zu analysieren. Gruß vom See, Timo "Der glückliche Feuerwehrmann überlebt den Flash-Over - der gute verhindert ihn" (c)2006 Keirath | |||||
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Autor | Mich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern | 371137 | |||
Datum | 16.11.2006 12:33 | 8647 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Ingo Horn Wenn ich mich recht entsinne, laufen in dem Entwurf die Gefährdungsbeurteilung in Textform (die eine Ü-Hose fordert) und die zugehörige Grafik inhaltlich auseinander. Wohl nicht, da unser GUVV eben darauf hingewiesen hat?! Und inzwischen hätte man wohl den Druckfehler (falls es einer war) ausbessern können?! Gruß Michael " Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr! Das wäre traurig." Steve Martin | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 371139 | |||
Datum | 16.11.2006 12:35 | 8688 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Michael Zeleny
Wat? Hast Du da was schriftliches? MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] Juli 2007 - Eckhaubertreffen - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Mich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern | 371140 | |||
Datum | 16.11.2006 12:35 | 8629 x gelesen | |||
Geschrieben von Timo KeirathÖhm - komm zwar auch nicht auf den Link aber es ist ja ein einfaches das Gegenteil zu analysieren. Eben, aber wie ich mir denke, wer hat eine Gefährdungsbeurteilung gemacht? Der Thread ist ja nicht gerade überfüllt! ;-) Gruß Michael " Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr! Das wäre traurig." Steve Martin | |||||
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Autor | Mich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern | 371141 | |||
Datum | 16.11.2006 12:40 | 8692 x gelesen | |||
Nö, nur was telefontechnisches! Da sich bei uns etwas ändern soll (pst)! Noch nicht spruchreif! Gruß Michael " Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr! Das wäre traurig." Steve Martin | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 371143 | |||
Datum | 16.11.2006 12:48 | 8631 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Zeleny Da sich bei uns etwas ändern soll (pst)! Noch nicht spruchreif! Aber nicht zum (viel) besseren. Es brennt nunmal anscheinend anders in Bayern. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 371188 | |||
Datum | 16.11.2006 18:49 | 8665 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael ZelenyNaja, der Meinung bin ich nicht gerade! Ich habe nicht gesagt, dass das PApier was taugt. Aber es könnte ein anerkannter Standard werden... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 373205 | |||
Datum | 28.11.2006 17:10 | 8681 x gelesen | |||
Ich kann das Thema auch nicht mehr hören. Bei uns gibt es nur Baumwolle oder Nomex, einlagig versteht sich! Die UK schreibt Überhosen nicht zwingend vor, nicht mal die "Wärmefensterhosen" mit Knieschutz bekommen wir... Ich wünsche diesen Entscheidungsträgern, selber mal in einer Heiß-Übungsanlage oder kniend in einem Zimmerbrand rummzurobben... | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 373207 | |||
Datum | 28.11.2006 17:35 | 8675 x gelesen | |||
Hoi, Geschrieben von Schindler Mike Die UK schreibt Überhosen nicht zwingend vor, nicht mal die "Wärmefensterhosen" mit Knieschutz bekommen wir... Ahjo, Punkt oder A ab, den Sachverhalt erläutern, ferrdisch. Ich begreifs langsam nicht mehr. Die Stadt/Gemeinde will was von Euch, nicht umgekehrt. Wenn der Dienst nicht sicher ausgeführt werden kann, wird er eben gar nicht ausgeführt. Dann gibts nen Außenangriff und Menschenrettung ist bei der Gefahr eine plötzlichen Brandausbreitung eben auch nicht mehr drin. Es kann doch nicht so schwierig sein, diesen Sachverhalt den Verantwortlichen und von mir aus auch der Presse schriftlich zukommen zu lassen... MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] Juli 2007 - Eckhaubertreffen - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 373208 | |||
Datum | 28.11.2006 17:50 | 8693 x gelesen | |||
Das wäre Dienstverweigerung, mit den entsprechenden Konsequenzen. Wie gesagt, die UK schreibt es nicht vor! Also ist die Schutzkleidung, die uns zur Verfügung gestellt wird "ausreichend". Solange der Gesetzgeber nicht mehr fordert, werden wir auch nicht mehr bekommen. Toll finde ich immmer nur die Argumente (auch unseres WL) bezüglich Wärmefenster und Überhitzung usw... | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 373210 | |||
Datum | 28.11.2006 17:58 | 8756 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Schindler Mike Das wäre Dienstverweigerung, mit den entsprechenden Konsequenzen. Nein, das wäre Selbstschutz. Geschrieben von Schindler Mike Wie gesagt, die UK schreibt es nicht vor! Die UVV tut das durchaus... Wenn die UK der Meinung ist, dass die Feuerwehr nichts in Bereichen zu suchen hat, in denen erweiterte Schutzkleidung gemäß §12UVV notwendig ist, belegt sie damit meine Aussage. Geschrieben von Schindler Mike Also ist die Schutzkleidung, die uns zur Verfügung gestellt wird "ausreichend". Ja, für den Außenangriff und den Innenangriff in dem nicht mit einer plötzlichen thermischen Belastung zu rechnen ist. Geschrieben von Schindler Mike Toll finde ich immmer nur die Argumente (auch unseres WL) bezüglich Wärmefenster und Überhitzung usw... Die sind nicht toll, sondern grober Unfug. MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] Juli 2007 - Eckhaubertreffen - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 373212 | |||
Datum | 28.11.2006 18:06 | 8675 x gelesen | |||
Geschrieben von Schindler MikeDas wäre Dienstverweigerung, mit den entsprechenden Konsequenzen. Die Dienstvorschrift würde ich gerne mal sehen, die mir das vorschreibt. Wie sollen die entsprechenden Konzequenzen aussehen? MkG Jörg Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 373218 | |||
Datum | 28.11.2006 18:31 | 8730 x gelesen | |||
Geschrieben von Schindler MikeWie gesagt, die UK schreibt es nicht vor!Gibts zum Thema "ÜBerhosen" von "unserer" (RLP) Unfallkasse überhaupt ein offizielles Statement? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Dani8el 8S. 8P., Westhofen /Rhh / RLP | 373238 | |||
Datum | 28.11.2006 19:48 | 9029 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Sebastian Krupp Gibts zum Thema "ÜBerhosen" von "unserer" (RLP) Unfallkasse überhaupt ein offizielles Statement? Es wird warscheinlich eine Empfehlung der UK RLP geben, in der eine Hupf Teil 4 Typ A !!! für den IA einzusetzen ist / eingesetzt werden soll. Begründung weshalb Typ A: Größere Schutzwirkung, da (Feuerwehr)man(n) ja seine Hupf Teil 2 Hose schon an hat. -KLAR!!- Warum nicht gleich Typ B, es gibt bei diesen 2 Typen keinen nennenwerten Preisunterschied. Ach ja und Wärmefenster ist auch in dem Gespräch gefallen mit dem zuständigen Mitarbeiter der UK RLP. Daniel Parker Es lebe der Föderalismus Mein Meinung | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 373240 | |||
Datum | 28.11.2006 19:54 | 8742 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel S. ParkerEs wird warscheinlich eine Empfehlung der UK RLP gebenWas bedeutet "wahrscheinlich"? Geschrieben von Daniel S. Parker Ach ja und Wärmefenster ist auch in dem Gespräch gefallen mit dem zuständigen Mitarbeiter der UK RLP.Wer war dieser "zuständige Mitarbeiter", welches Gespräch? Ich suche nach einem offiziellen Statement (schriftlich!). Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Dani8el 8S. 8P., Westhofen /Rhh / RLP | 373241 | |||
Datum | 28.11.2006 20:00 | 8730 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Sebastian Krupp Was bedeutet "wahrscheinlich"? Das was es bedeutet.... Geschrieben von Sebastian Krupp Wer war dieser "zuständige Mitarbeiter", welches Gespräch? Wer ist den zuständig bei der UK RLP für Bekleidung??? Ruf doch einfach mal die UK an!!! Und schrift lich!! wirst du "warscheinlich" nichts bekommen. Daniel Meine Meinung | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 373243 | |||
Datum | 28.11.2006 20:14 | 8749 x gelesen | |||
Ich frage nach einer offiziellen Aussage der UK RLP zu Überhosen, du antwortest, dass es "wahrscheinlich" etwas gibt, das Hupf4a i.V.m. Hupf2 einzusetzen ist. Also gibts da was, oder gibts nichts? Dann schreibst du davon, das in einem Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter der UK RLPdas Wort "Wärmefenster" gefallen ist. Also wirst du wohl wissen, wer bei der UK zuständig ist? (Die haben im eigentlichen "Feuerwehrbereich" 2 Leute, die sich den Feuerwehrkram nach Name der FM teilen, und einen für "Sonstiges"...) Geschrieben von Daniel S. Parker Und schrift lich!! wirst du "warscheinlich" nichts bekommen.Schriftliche Anfrage => Schriftliche Antwort. So einfach ist das. Über Hupf4a und b brauchen wir wohl nicht zu diskutieren, beides hat klare Nach-, aber auch Vorteile. OT: Die Broschüre "Feuerwehr statt Bundeswehr" auf eurer Homepage, mit welchem Hintergrund ist diese entstanden (allgemeine Mitgliederwerbung mit dem Vorteil "Freistellung", oder nur bezogen auf Nachwuchs des Gefahrstoffzuges), und wie ist die Resonanz darauf? An wen wurde sie verteilt (intern oder öffentlich)? Gerne per PN. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Dani8el 8S. 8P., Westhofen /Rhh / RLP | 373246 | |||
Datum | 28.11.2006 20:27 | 8663 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Sebastian Krupp Ich frage nach einer offiziellen Aussage der UK RLP zu Überhosen, du antwortest, dass es "wahrscheinlich" etwas gibt, das Hupf4a i.V.m. Hupf2 einzusetzen ist. Also gibts da was, oder gibts nichts? Es ist etwas in Vorbereitung, meines wissen, aber wer bin ich schon... Geschrieben von Sebastian Krupp Dann schreibst du davon, das in einem Gespräch mit dem Du wirst von mir hier keine Namen bekommen, nicht über diesen Weg! Ach ja und es sind ein Paar mehr als 3 Mitarbeiter die sich um "die" Feuerwehr kümmern. Tipp nochmal: Ruf die UK RLP an, ganz einfach.... Daniel MEine Meinung. | |||||
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Autor | Dani8el 8S. 8P., Westhofen /Rhh / RLP | 373249 | |||
Datum | 28.11.2006 20:46 | 8637 x gelesen | |||
Hi Geschrieben von Sebastian Krupp OT: Die Broschüre "Feuerwehr statt Bundeswehr" auf eurer Homepage, mit welchem Hintergrund ist diese entstanden (allgemeine Mitgliederwerbung mit dem Vorteil "Freistellung", oder nur bezogen auf Nachwuchs des Gefahrstoffzuges), und wie ist die Resonanz darauf? An wen wurde sie verteilt (intern oder öffentlich)? Gerne per PN. Hintergrund war die Aufklärung der Bevölkerung das auch eine Freistellung über die Feuerwehr möglich ist. Aber natürlich auch die Mitgliederwerbung. Verteilung öffentlich an die "Wehrfähige" Zielgruppe. Erfolg bis jetzt mäßig, leider. Daniel | |||||
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Autor | Dani8el 8S. 8P., Westhofen /Rhh / RLP | 373251 | |||
Datum | 28.11.2006 20:48 | 8641 x gelesen | |||
Hi Geschrieben von Sebastian Krupp OT: Die Broschüre "Feuerwehr statt Bundeswehr" auf eurer Homepage, mit welchem Hintergrund ist diese entstanden (allgemeine Mitgliederwerbung mit dem Vorteil "Freistellung", oder nur bezogen auf Nachwuchs des Gefahrstoffzuges), und wie ist die Resonanz darauf? An wen wurde sie verteilt (intern oder öffentlich)? Gerne per PN. Hintergrund war die Aufklärung der Bevölkerung das auch eine Freistellung über die Feuerwehr möglich ist. Aber natürlich auch die Mitgliederwerbung. Verteilung öffentlich an die "Wehrfähige" Zielgruppe. Erfolg bis jetzt mäßig, leider. Daniel | |||||
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Autor | Hara8ld 8V., Edemissen / Niedersachsen | 373287 | |||
Datum | 29.11.2006 07:49 | 8713 x gelesen | |||
Hallo, hier mal etwas zur Regelung in Nds. Einsatzüberhosen für Atemschutzgeräteträger Gemäß der Verordnung über die Dienstkleidung, die Dienstgradabzeichen und die persönliche Ausrüstung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Lande Niedersachsen, Anlage 5 besteht die persönliche Ausrüstung für aktive Mitglieder aus: - Feuerwehrschutzkleidung (Fw-Einsatzjacke, Fw-Einsatzhose u. Fw-Einsatzüberjacke) - Feuerwehrhelm - Feuerwehrschutzhandschuhen - Feuerwehrsicherheitsschuhwerk Entsprechend den Erfordernissen wird die Ausrüstung u.a. ergänzt durch - Atemschutzgerät - Fw-Sicherheitsgurt - Fw-Leine - Fw-Beil - Warnkleidung - Feuerwehr-Einsatzüberhose Nach § 29 der UVV ? Grundsätze der Prävention (GUV-V A1) hat der Unternehmer (hier: Gemeinde) geeignete persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen. In den Durchführungsanweisungen zu § 12 UVV - Feuerwehren (GUV-V C 53) - Persönliche Schutzausrüstung ? ist u.a. aufgeführt, dass Feuerschutzkleidung gegen erhöhte thermische Einwirkungen vorhanden sein muss. Da bei Brandeinsätzen im Innenangriff unter Atemschutz von erhöhten thermischen Einwirkungen ausgegangen werden muss, ist der Schutz der Atemschutzgeräteträger nur mit der bisher beschafften Einsatzüberjacken nicht erfüllt. Aufgrund § 32 der UVV - Feuerwehren (GUV-V C 53) handelt der Unternehmer ordnungswidrig, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 209 SGB 7 mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 Euro geahndet werden. Unbeschadet davon besteht die Möglichkeit, dass die FUK im Falle eines Unfalles Regressansprüche bei der Gemeinde geltend macht. Vieleicht hilft es ja bei der Überzeugung von Entscheidungsträgern. Gruss Harald Vogt | |||||
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