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ThemaDer Fahrer hätte nicht auf sein eingeschaltetes Horn vertrauen dürfen21 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Tödlicher Unfall im Einsatz: Verfahren gegen Feuerwehrmann eingestellt
  • Feuerwehr-Unfall: Verfahren eingestellt
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg372659
    Datum24.11.2006 19:519022 x gelesen
    hier mal zwei Zitate:

    Der Fahrer des Löschfahrzeugs hätte nicht auf sein eingeschaltetes Martinshorn vertrauen dürfen

    Er hätte so langsam über die Kreuzung fahren müssen, dass er jederzeit hätte anhalten können

    aus: Tödlicher Unfall im Einsatz: Verfahren gegen Feuerwehrmann eingestellt


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg372662
    Datum24.11.2006 20:027927 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerDer Fahrer des Löschfahrzeugs hätte nicht auf sein eingeschaltetes Martinshorn vertrauen dürfen

    Man darf sich sicher nicht darauf verlassen, aber so wie die Situation dort war, hätte wohl fast jeder von uns diesen Unfall verursacht.
    Immerhin hat der PKW-Fahrer eine Reihe wartender PKW´s überholt als das TLF angefahren kam und wie weit schaut man in den Seitenverkehr hinein, wenn man die ersten Fahrzeuge wartend sieht? Zumal die Situation in anbetracht dessen, dass der PKW-Fahrer aus dem Parkhaus kam, sicher nicht all zu gut einsehbar war.

    Geschrieben von Jürgen M@yerEr hätte so langsam über die Kreuzung fahren müssen, dass er jederzeit hätte anhalten können

    Grundsätzlich sollte man immer Langsam fahren, egal ob rot oder grün. Immerhin hat man als Maschinist für bis zu 8 Leute hinten drin die Verantwortung! Und die 10 Sekunden die man frühr ankommt, bringen nicht wirklich etwas.

    Ich finde es richtig, dass das Verfahren eingestellt wurde.


    Mit Grüßen

    Michael

    Alles meine private und persönliche Meinung

    Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
    Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

    Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
    Oscar Wilde, irischer Dichter

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    AutorThil8o F8., Pfronten / Bayern372743
    Datum25.11.2006 14:567727 x gelesen
    Hallo Forum

    Auch was Davon hier



    mfg Thilo


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    AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg373014
    Datum27.11.2006 12:397659 x gelesen
    Hallo!

    Also ehrlichgesagt, halte ich es schon für eine Sauerei, ein Ermittlungsverfahren nur gegen eine Geldbuße einzustellen, wenn der Unfallgegner auf Grund seinre Körperlichen verfassung (Schwerhörig, unter Alkoholeinfluss [lt. dem Beitrag in den News]) eigentlich gar nicht am Straßenverkehr hätte teilnehmen dürfen.
    Wenn dann noch ein solches Verhalten wie das Überholen der bereits wartenden PKWs dazu kommt, finde ich, dass hier (wenn überhaupt) nur eine geringe Schuld seitens des FA besteht.

    Dass Ermittlungen eingeleitet wurden, ist verständlich, aber die Bedingungen, unter denen Sie eingestellt wurden finde ich nicht OK.

    Gruß Patrick


    Das war meine Meinung

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg373071
    Datum27.11.2006 19:587734 x gelesen
    Geschrieben von Patrick WeegenDass Ermittlungen eingeleitet wurden, ist verständlich, aber die Bedingungen, unter denen Sie eingestellt wurden finde ich nicht OK.


    Ähm. Wir reden aber immer noch vom Vorwurf der fahrlässien Tötung sowie gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr.
    Da ist eine Einstellung gegen Geldauflagen noch "billig", wenn man bedenkt daß der Fahrer des Einsatzfahrzeugs eine rote Ampel hatte.

    Und ja, ich kann die Unfallsituation voll nachvollziehen. Fast das selbe wäre mir beim Bund als Fahrer auf meinem KrKw 2t gl passiert. Nur hatte ich Schrittgeschwindigkeit, als der Benz vor mir an der wartende Schlange auf seiner Fahrspur vorbei quer über die Krezung schoss und konnte noch anhalten...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg373088
    Datum27.11.2006 21:557918 x gelesen
    Hallo!

    Ich weiß, dass es hier um fahrlässige Tötung geht. Aber mir stellt sich die Frage, was fahrlässiger ist:
    - Ein Fahrzeug zu fahren, wenn ich unter Alkohol stehe und schwerhörig bin oder
    - mit einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn auf Einsatzfahrt eine Rote Ampel zu überfahren?

    Also in meinen Augen hat der Maschinist nicht falsch gehandelt. Sicher hätte er noch langsamer fahren können, aber wenn man an jeder Ampel erst mal anhält und sich 5x vergewissert, dass auch ja keiner kommt, kann man auch gleich die Sonderrechte vergessen, dann kann man als normaler Verkehrsteilnehmer mit fahren.
    Und wenn an einer Kreuzung bereits eingie Autos stehen um offensichtlich das Einsatzfahrzeug passieren zu lassen, muss man doch wirklich nicht damit rechnen, dass einer diese Kolone überholt und dann plkötzlich auf meiner Spur fährt.

    Gruß Patrick


    Das war meine Meinung

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    AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg373089
    Datum27.11.2006 22:037729 x gelesen
    Geschrieben von Patrick Weegen
    Also in meinen Augen hat der Maschinist nicht falsch gehandelt. Sicher hätte er noch langsamer fahren können,

    Weisst du (oder sonst jemand) einigermaßen verlässlich mit welcher Geschwindigkeit er in die Kreuzung gefahren ist?

    Die Geschwindigkeit ist in meinen Augen eben ein entscheidender Faktor, gerade wenns um rote Ampeln geht.


    Gruß,

    Jens

    -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

    Feuerwehr Wernau

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    AutorHans8i S8., Korntal / Baden-Württemberg373090
    Datum27.11.2006 22:337692 x gelesen
    Geschrieben von Jens FischerGeschrieben von Patrick Weegen
    Also in meinen Augen hat der Maschinist nicht falsch gehandelt. Sicher hätte er noch langsamer fahren können,

    Weisst du (oder sonst jemand) einigermaßen verlässlich mit welcher Geschwindigkeit er in die Kreuzung gefahren ist?


    Hallo,

    und genau deswegen gehen wir nochmal in uns, und reflektieren die letzten Jahre.....wie sind wir zum GH gefahren, und wie sind wir zum Einsatz gefahren.......und dann sind wir eigentlich dankbar, dass uns nix widerfahren ist, weil wir, ehrlich gesagt, doch hin und wieder auch nicht zu 100% die Verkehrssituation unter Kontrolle hatten......

    @ Patrik: sei mir net böse: wie lange fährts du denn schon Auto, geschweige denn Feuerwehrfahrzeuge der schwereren klase? So dass du eine Alarmfahrt mit dieser:

    Geschrieben von ---Patrick Weegen--- Also in meinen Augen hat der Maschinist nicht falsch gehandelt. Sicher hätte er noch langsamer fahren können, aber wenn man an jeder Ampel erst mal anhält und sich 5x vergewissert, dass auch ja keiner kommt, kann man auch gleich die Sonderrechte vergessen, dann kann man als normaler Verkehrsteilnehmer mit fahren.
    Und wenn an einer Kreuzung bereits eingie Autos stehen um offensichtlich das Einsatzfahrzeug passieren zu lassen, muss man doch wirklich nicht damit rechnen, dass einer diese Kolone überholt und dann plkötzlich auf meiner Spur fährt


    wirklich tätigen kannst?

    Mitunter sind die bruchteilvonsekundenentscheidungen, welche ein MAschinist treffen muss nicht wirklich einfach.

    Und die folgen einer falschen Entscheidung sind fatal...

    sicher wurde der Fahrer im vorliegenden Falle gegen Geldbusse freigesprochen...aber mit sich selbst muss er auch noch klarkommen...

    nachdenklich

    HAnsi


    zur Vermeidung von Missverständnissen bitte ich die stillen Mitleser, folgendes zu beachten:
    Bitte den Inhalt meiner Postings, welche übrigens meine persönliche Meinung darstellen, richtig wiedergeben.
    Sollte der Zeilenumbruch beim Ausdrucken nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich.

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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.373095
    Datum27.11.2006 23:027850 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Patrick WeegenUnd wenn an einer Kreuzung bereits eingie Autos stehen um offensichtlich das Einsatzfahrzeug passieren zu lassen, muss man doch wirklich nicht damit rechnen, dass einer diese Kolone überholt und dann plkötzlich auf meiner Spur fährt.

    Exakt die gleiche Situation hatte ein Kollege von mir mit dem RTW, alle bleiben stehen und einer überholt die wartenden Fahrzeuge und es kommt zum Zusammenstoß (ohne Verletzte). Dem Fahrer des RTW wurde der größte Teil der Schuld an diesem Unfall zugesprochen.

    Geschrieben von Patrick Weegenaber wenn man an jeder Ampel erst mal anhält und sich 5x vergewissert, dass auch ja keiner kommt, kann man auch gleich die Sonderrechte vergessen

    Naja, kurz anhalten und langsam "vortasten" sollte schon drin sein.


    MkG.
    Christof

    www.feuerwehr-vilseck.de



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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW373150
    Datum28.11.2006 10:188025 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Patrick Weegen
    Also ehrlichgesagt, halte ich es schon für eine Sauerei, ein Ermittlungsverfahren nur gegen eine Geldbuße einzustellen, wenn der Unfallgegner auf Grund seinre Körperlichen verfassung (Schwerhörig, unter Alkoholeinfluss [lt. dem Beitrag in den News]) eigentlich gar nicht am Straßenverkehr hätte teilnehmen dürfen.
    Wenn dann noch ein solches Verhalten wie das Überholen der bereits wartenden PKWs dazu kommt, finde ich, dass hier (wenn überhaupt) nur eine geringe Schuld seitens des FA besteht.


    Eben. Wie Du gerade festgestellt hast, besteht nur eine geringe Schuld des FA. Aber es besteht eben eine.
    Und dieser Tatsache wurde genau mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen eine Geldbuße Rechnung getragen. Der FA zahlt im Grunde genommen die Geldbuße, um den ungewissen Ausgang des weiteren Verfahrens abzuwenden. Er ist nicht vorbestraft o.ä. Das geht nur mit seiner Zustimmung und die hat er hier m.E. völlig richtig gegeben. Bei fahrlässiger Tötung ist der Strafrahmen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Und schnell ergeben sich bei solchen Unfällen auch Geldstrafen in einer Höhe, wo sie als Vorstrafen relevant werden oder Freiheitsstrafen, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Man darf hier nicht vergessen, dass hier ein Mensch zu Tode gekommen ist und 3 weitere schwer verletzt wurden.

    Das
    Geschrieben von Patrick WeegenAlso in meinen Augen hat der Maschinist nicht falsch gehandelt.

    widerspricht aber dem
    Geschrieben von Patrick WeegenSicher hätte er noch langsamer fahren können

    Eben. Und das ist der Vorwurf, der eine Fahrlässigkeit begründet. Die Anforderung der Gerichte an Sonderrechtsfahrten über rote Ampel ist Schrittgeschwindigkeit, d.h. 4-7 km/h. Und wenn ich mal ganz ehrlich bin - die fahre ich bei weitem nicht immer und ich behaupte einfach mal ganz frech 90% der restlichen FA in diesem Land (ohne jetzt den Kollegen im vorliegenden Fall angreifen zu wollen, weil diese Details ja nicht bekannt sind) auch nicht. Achte doch mal bei euch darauf, mit welcher Geschwindigkeit über rote Ampeln gefahren wird. Da würde ich Geld wetten, dass das im Regelfall mindestens 20 km/h sind...

    Denn wer Schrittgeschwindigkeit fährt, kann nahezu immer anhalten, weil man im Grunde genommen nur noch rollt. Dann wäre das TLF auch eher nicht umgekippt sondern der Autofahrer wäre in dieses langsame Fahrzeug schlicht und einfach reingefahren. Das wäre vielleicht auch nicht gut für ihn ausgegangen, aber dann wäre dem Fahrer des TLF wenigstens kein Vorwurf zu machen gewesen.

    Ich weiß, dass man kaum mit der ganzen Idiotie der Bürger rechnen kann, dafür habe ich schon einiges an schwachsinnigen Reaktionen auf Alarmfahrten erlebt. Aber wir setzten uns über gewissen Spielregeln hinweg, auf die der Bürger vertraut - wie z.B. über eine grüne Ampel fahren zu können, ohne im Regelfall nach links und rechts gucken zu müssen. Und wenn wir uns darüber hinwegsetzen, muss dies eben unter äußerster Vorsicht geschehen.

    Stell dir doch mal selbst vor, du fährst mit 50+ km/h über eine grüne Ampel, denkst an nichts böses, hast die Musik vielleicht etwas lauter, vielleicht sogar 1-2 Bier getrunken und auf einmal fährt plötzlich mitten in dein Weg ein Feuerwehrfahrzeug...

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern373164
    Datum28.11.2006 11:137663 x gelesen
    Ich hab selber schon ein Einsatzfahrzeug geschrottet. Ein MZF damals. War aber auf der Vorfahrtsstrasse unterwegs und der Typ ist mir 15 Meter vor der Schnauze rausgefahren. Hab rumgerissen um ihn nicht an der Türe sondern am C-Holm zu treffen. Kein Personenschaden aber ca. TEUR 35 Sachschaden.
    Kam auch zur Verhandlung damals, weil der Anwalt der Gegenpartei auf die Aussage des ''jederzeitigen Anhalten könnens'' plädiert hat.
    Ich hatte nachweislich 51 km/h drauf bei freier Sicht und B/H.
    Das Verfahren wurde eingestellt, aber der negative Touch bleibt einfach. Der Richter hat damals auch gemeint, dass man sich die Vorfahrt nicht erzwingen kann. Mein Statement dazu war dann, dass ich ja nicht mal zu der Entscheidung zur Erzwingung Zeit hatte. 15 Meter bei 50 km/h, da ist sogar der Bremsweg länger.
    Wie gesagt, Freispruch zwar und das mit 0% Schuld. Aber komisch ist das schon, dass da so viele Parteien auf den Zug ''wir verklagen jetzt pauschal mal den MA, vielleicht wereden uns ein paar % der Schuld erlassen''.

    Sascha


    Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW373167
    Datum28.11.2006 11:167759 x gelesen
    Hallo,

    ich kann mich an einen ähnlichen Fall in den 80ern erinnern, da ist ein Feuerwehrmann mit SoSI auf eine Vorfahrtstraße eingebogen. Die ersten beiden Fahrer haben abgebremst, der 3. Fahrer hat überholt und ist mit dem Feuerwehrauto zusammen gestoßen. Das ganze passierte direkt hinter einem Ortsschild (50km/h). Wenn ich mich richtig erinnere wurde der Fahrer in der esrten Instanz verurteilt., die 2. Instanz sprach den Fa frei. Revision wurde eingelegt, da der Richter der 1. Instanz beim ortstermin gesagt hat, "hier fährt doch niemand 50".

    War ein Artikel in der Brandwacht.

    Gruß

    Thomas


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    AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg373176
    Datum28.11.2006 12:577922 x gelesen
    Kann sein, dass ich ein ziemlich "radikale" Sichtweise in solchen Dingen habe.

    Geschrieben von Hansi Stellmacher
    ...aber mit sich selbst muss er auch noch klarkommen...

    Genau das ist eigentlich in meinen augen schon Strafe genug. Warum muss man denn noch dafür bestraft werden, wenn man sich freiwillig in den Dienst der Allgemeinheit stellt, und dann durch eine so blöde Situation ein Unfall geschieht?

    Geschrieben von Christof Strobl
    Naja, kurz anhalten und langsam "vortasten" sollte schon drin sein.

    Das möchte ich auch nicht in Frage stellen. Aber irgendwann muss man zum Entschlus kommen los zu fahren. Und genau dann würde ich richtig Gas geben. Denn das verkürtzt dann die Zeit, die ich als "Hindernis" für den Querverkehr auf der Kreuzung verbringe. Auf der anderen Seite der Kreuzung dürfte die Geschwindigkeit auch schon wieder weit über der Schrittgeschwindigkeit liegen. Dann ists dort egal, wie schnell ich über die rote ampel gefahren bin wenns zum Unfall kommt.

    Geschrieben von Katja Midunsky
    Ich weiß, dass man kaum mit der ganzen Idiotie der Bürger rechnen kann, dafür habe ich schon einiges an schwachsinnigen Reaktionen auf Alarmfahrten erlebt. Aber wir setzten uns über gewissen Spielregeln hinweg, auf die der Bürger vertraut - wie z.B. über eine grüne Ampel fahren zu können, ohne im Regelfall nach links und rechts gucken zu müssen. Und wenn wir uns darüber hinwegsetzen, muss dies eben unter äußerster Vorsicht geschehen.


    Wir weisen aber darauf hin, dass wir uns über Spielregeln hinweg setzen. Und das ziemlich laut. Das auch eine gewisse Vorsicht unserer Seits nötig ist will ich auch nicht abstreiten. Wenn aber ein anderer Verkehrsteilnehmer dies nicht beachtet, oder gar nicht versteht (z. B. wegen der schwerhörigkeit aus dem konkrten Fal), finde ich nicht, dass dies ein Fehler von uns ist. Es sollte niemand für einen Fehler bestraft werden, den er gar nicht gemacht hat.

    Geschrieben von Katja Midunsky
    Stell dir doch mal selbst vor, du fährst mit 50+ km/h über eine grüne Ampel, denkst an nichts böses, hast die Musik vielleicht etwas lauter, vielleicht sogar 1-2 Bier getrunken und auf einmal fährt plötzlich mitten in dein Weg ein Feuerwehrfahrzeug...

    Also die Sache mit dem Radio etwas laut, möchte ich jetzt mal nicht ausschließen. Aber wenn ich Alkohol hatte, bleibt das auto stehen (Hab in den letzten 2 Jahren nicht ein mal dagegen verstoßen).
    Und selbst wenn ich das Radio so laut habe, dass ich das Martinshorn eines Feuerwehrfahrzeuges überhör, dann seh ich es wenigstens, die sind meiner Meinung nach einfach nur schwer zu übersehen.

    In einem solchen fall würde ich persönlich einfach die Ehrenamtlichen Helfer (egal ob Fw, DRK, THW, ...) die sich in den Dienst der Allgemeinheit stellen viel Stärker in Schutz nehmen. Natürlich kann es auch ma vorkommen, dass die einen Fehler machen, für den Sie bestraft werden müssen, aber in einem Fall wie diesem wäre in meinen Augen es schon Strafe genug, dass der FA mit seinem Gewissen fertig werden muss. Hier muss nicht noch eine zusätzliche Strafe verhängt werden.

    Gruß Patrick


    Das war meine Meinung

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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW373182
    Datum28.11.2006 13:197863 x gelesen
    Geschrieben von Patrick WeegenGeschrieben von Hansi Stellmacher

    ...aber mit sich selbst muss er auch noch klarkommen...

    Genau das ist eigentlich in meinen augen schon Strafe genug.


    Wobei das nicht eine Strafe sondern ggfs. auch Ursache einer Erkrankung sein kann.......

    Geschrieben von Patrick WeegenWir weisen aber darauf hin, dass wir uns über Spielregeln hinweg setzen.

    Und beachten dabei hoffenlich die das diese Abweichung keine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellen darf. (Vgl. StVO)

    Immer wenn ein Unfall geschiet wird dies zu hinterfragen sein.

    Geschrieben von Patrick Weegen(z. B. wegen der schwerhörigkeit aus dem konkrten Fal
    hat dieser Bürger seine Rechte auf Unversehrtheit/Gesundheit verwirkt ?
    Das ist wohl nichtwirklich dein Ernst.


    Geschrieben von Patrick WeegenUnd selbst wenn ich das Radio so laut habe, dass ich das Martinshorn eines Feuerwehrfahrzeuges überhör, dann seh ich es wenigstens, die sind meiner Meinung nach einfach nur schwer zu übersehen.

    Immer so rechtzeitig, das Du dann auch noch rechtzeitig zu stehen kommst ?
    Auch wenn z.B Kleintransporter Dir die Sicht versperren ?

    Geschrieben von Patrick WeegenIn einem solchen fall würde ich persönlich einfach die Ehrenamtlichen Helfer (egal ob Fw, DRK, THW, ...) die sich in den Dienst der Allgemeinheit stellen viel Stärker in Schutz nehmen.

    Der Status EA ist kein Freibrief um Fehler machen zu dürfen..................
    Allerdings frage ich mich schon seit geraumer Zeit,
    wie schlecht die HA Führungsräfte sein müssen, da sie ja deutlich längere LEnrphasen benötigen als EA in gleicher Führungsebene....


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorPete8r S8., Aholming / BY373202
    Datum28.11.2006 15:347647 x gelesen
    Geschrieben von Patrick WeegenAber irgendwann muss man zum Entschlus kommen los zu fahren.

    Richtig, und zwar dann, wenn man sich überzeugt hat, dass die anderen Verkehrsteilnehmer einen registriert haben und anhalten. Wenn ich mich daran halte ist dies hier
    Geschrieben von Patrick WeegenUnd genau dann würde ich richtig Gas geben. Denn das verkürtzt dann die Zeit, die ich als "Hindernis" für den Querverkehr auf der Kreuzung verbringe.
    nicht mehr nötig.

    Geschrieben von Patrick WeegenEs sollte niemand für einen Fehler bestraft werden, den er gar nicht gemacht hat.
    Richtig, wenn man aber an der Ampel rot hat und es kommt zu einem Unfall, hat man einen Fehler gemacht (s. §35 Abs. 8 STVO).

    Geschrieben von Patrick WeegenIn einem solchen fall würde ich persönlich einfach die Ehrenamtlichen Helfer (egal ob Fw, DRK, THW, ...) die sich in den Dienst der Allgemeinheit stellen viel Stärker in Schutz nehmen.
    Viele Urteile zu dieser Thematik zeigen, dass es durchaus häufig einen Ehrenamtsbonus gibt. Mir widerstrebt allerdings eine Art Freibrief nach dem Motto "Mir kann eh keiner was, weil ich ehrenamtlich rase"

    Gruß
    Peter


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    AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz373281
    Datum28.11.2006 23:487800 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael Roleffhat dieser Bürger seine Rechte auf Unversehrtheit/Gesundheit verwirkt ?
    Das ist wohl nichtwirklich dein Ernst.


    Wenn ich in irgendeiner Weise eingeschränkt bin, sei es auf Grund Krankheit oder anderen Umständen (bspw. fehlt der rechte Außenspiegel), kann ich nicht erwarten, dass Unwissende darauf rücksicht nehmen. Entsprechend meiner Einschränkungen habe ich mich zu verhalten. Wenn ich kurzsichtig bin und ohne Brille nicht erkennen kann ob in 20m Entfernung ein Fahrzeug auf mich zu kommt, kann ich nicht ohne Weiteres die Straße überqueren.

    Geschrieben von Michael RoleffAuch wenn z.B Kleintransporter Dir die Sicht versperren ?
    Können zwischen geparkten Fahrzeugen nicht immer Leute hervortreten, unabhängig davon, ob man privat, dienstlich oder mit SoSi unterwegs ist. Wie langsam muss man hier fahren? Man steht eigentlich immer auf der Verliererseite, die Frage ist nur, wie häufig tritt solch ein Fall ein.

    Dennnoch auf jeden Fall langsam in eine Kreuzung einfahren. Auch mal kurz stehenbleiben! Hier sollte man den Unterschied Feuerwehr / Rettungsdienst betrachten. Gerade bei Freiwilligen Feuerwehren spielen die Sekunden, die auf einer Einsatzfahrt gutgemacht werden können eine so kleine Rolle, wenn man sie mit anderen Verzügerungen vergleicht. Ein Fahrzeugführer muss im Gerätehaus entscheiden, wie lange er auf möglichst vollzählige Besatzung wartet. Geht hier nicht mehr Zeit verloren, als jemals auf einer Fahrt "gewonnen" werden kann????

    Solch unangenehme Themen werden überall oft verdrängt.

    Viele Grüße
    Christian


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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW373311
    Datum29.11.2006 10:537851 x gelesen
    Geschrieben von Christian Düsingkann ich nicht erwarten, dass Unwissende darauf rücksicht nehmen.

    Vgl. § 35 Abs. 8
    -> Der Sonderrechtsfahrer muß Sorgfalt walten lassen.
    Bei einer mehrspurigen Straße müssen alle Fahrbahnen beachtet werden und nicht nur die die Fahrzeuge auf einer Fahrspur.

    Geschrieben von Christian DüsingWie langsam muss man hier fahren?

    notfalls deutlich langsamer als die gesetzlich dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit.

    Geschrieben von Christian Düsing Hier sollte man den Unterschied Feuerwehr / Rettungsdienst betrachten.

    Warum ? Weil FW überwiegend EA ? Die Nutzung von Sonder- und Wegerechten ist in § 35/38 StVO eindeutig geregelt. Da gibt es keinen EA-Bonus.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz373337
    Datum29.11.2006 13:017640 x gelesen
    Hallo Michael,

    Geschrieben von Michael RoleffWarum ? Weil FW überwiegend EA ? Die Nutzung von Sonder- und Wegerechten ist in § 35/38 StVO eindeutig geregelt. Da gibt es keinen EA-Bonus.

    da hast du mich glaube ich nicht richtig verstanden. Ich meinte, man sollte hier einen Unterschied machen, weil die Freiwilligen Feuerwehren doch eh eine unmenge an Zeit verlieren, weil sie erst auf ihre Fahrzeugbesatzungen warten. Das ist bei Rettungsdienst, BF usw. nicht der Fall. Nicht zuletzt gibts im RD auch EA. Weitere Erklärung siehe meinen ersten Beitrag.

    Viele Grüße
    Christian Düsing


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    AutorSven8 K.8, Vogtland/ Sachsen / 373343
    Datum29.11.2006 13:467652 x gelesen
    Geschrieben von Michael Roleffnotfalls deutlich langsamer als die gesetzlich dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit.

    D.h. auch an der Kreuzung hineintasten bzw. anhalten, obwohl ich eigentlich Vorfahrt hätte um auf Nummer sicher zu gehen?


    MkG Sven

    -meine Meinung-

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    AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern373347
    Datum29.11.2006 13:527732 x gelesen
    Auch bei Vorfahrt bleib ich aufgrund meiner Erfahrung nicht mehr aufm Gas, sondern lass mir etwas mehr Zeit. Die Leute reagieren vielmals völlig falsch. Vor allem wenn sie an einer Kreuzung die Richtung des nahenden Horns nicht zuordnen können.

    Sascha


    Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW373442
    Datum29.11.2006 18:487586 x gelesen
    Geschrieben von Sven KellerD.h. auch an der Kreuzung hineintasten bzw. anhalten, obwohl ich eigentlich Vorfahrt hätte um auf Nummer sicher zu gehen?

    ggfs. auch das !

    Wenn sonst §35 Abs. 8 nicht beachtet werden könnte.

    z.B. spielende Kleinkinder am Straßenrand.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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