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ThemaSonderrechte - ganz anders betrachtet...47 Beträge
RubrikJux + Tollerei
 
AutorThom8as 8W., Dinslaken / NRW373330
Datum29.11.2006 12:2118408 x gelesen
Hallo Leute,

hier ein Fundstück, welches mir kürzlich ins Postfach "flatterte":


Autofahrertipps

Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell mit seinem Auto über die Autobahn huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken Fahrspur.

Drängeln ? Lichthupe ? Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden!

Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift: 250 Euro - 4 Punkte - 3 Monate Fahrverbot.

Fazit: Lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger StVO nämlich im Moment: 50 Euro - 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen Wiederholungen.

Fazit: 200 Euro - 1 Punkt - 3 Monate Fahrverbot gespart!

Noch mehr sparen?

Also rauf auf die Standspur. Das kostet lt. gültiger StVO im Moment:

50 Euro - 2 Punkte. Wieder ein Punkt gespart! Niemand bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch 200 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.

Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten!

Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.

Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen.

Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte und -KEIN - Fahrverbot!!!

So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt.


MkG
Thomas Wuttge

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen373334
Datum29.11.2006 12:4616681 x gelesen
Geschrieben von Thomas WuttgeAlso 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte und -KEIN - Fahrverbot!!!

So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt.


Tja. Das hätte man wohl gerne. Zwar ist die mißbräuchliche Verwendung von SoSi nur eine harmlose OWi, jedoch kommen dazu immer noch die Verstöße, die man damit begeht. So z.B. Rotlichtverstöße, Drängeln, Geschwindigkeitsübertretung, usw.

Somit ist dieser Tipp mit vorsicht zu genießen - mal angesehen davon, dass ich den Autor für ein riesen Arschloch halte.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen373335
Datum29.11.2006 12:4816481 x gelesen
Tolle Sache, so ein Blaulicht! Und für 20 Euro Strafe wirklich günstig...
-
Der Haken bei der Sache: So günstig wird nur keiner dabei wegkommen.
Gut das das unter Jux+Tollerei steht, fast hätte ich mir ein Blaulicht gekauft ;-))
Ulrich Wolf


Wissen besteht aus Erfahrung. Alles andere ist nur Information. (Albert Einstein)
-
Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!

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AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW373341
Datum29.11.2006 13:2616562 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningSomit ist dieser Tipp mit vorsicht zu genießen - mal angesehen davon, dass ich den Autor für ein riesen Arschloch halte.

Och wieso, das ist der Typische Schreibstil für eine Spiegel TV Moderation am Sonntag Abend.
Nennt sich Sarkasmus.


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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern373346
Datum29.11.2006 13:5116586 x gelesen
Tja Leute,

der Herr hat in seinem Beitrag aber leider vergessen, dass

1. die Verwendung von Sosi eine Amtsanmaßung ist und somit mit bis zu 1.000,-- Euro bestraft wird.
2. Das BL und die Tonanlage eingetragen sein muss --> Verlust der Betriebserlaubnis beim KBA
3. Dieses Vergehen in Verbindung mit z.B. erhöhtem Tempo als gefährlicher Eingriff ind den Strassenverkehr gewertet wird.

Also alles in allem wirds nicht bei den 20,-- Euro bleiben :-)))

Sascha


Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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AutorJürg8en 8H., Herne / NW373352
Datum29.11.2006 14:4516509 x gelesen
Hallo Sascha,

keiner deiner drei Punkte greift hier!

1.) welches Amt hab ich mir z.B. mit einem dunkelbraunen Audi mit SoSi angemasst?? Ortsbesamer?

2.) wer SoSi widerrechtlich nutzt, hat bestimmt ein Magnetdingsda und sch...st sowieso darauf, ob eine Betriebserlaubniss besteht!

3.) gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr wegen zu hohem Tempo?? Eher unwahrscheinlich!


Allerdings würde ich ein solches Verhaltem. wenn es denn nicht in Jux und Tollerei diskutiert würde, auch nicht tolerieren!


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Und ich spreche hier ausschliesslich für mich!

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AutorUwe 8S., Nordheim / Hessen373353
Datum29.11.2006 15:1416590 x gelesen
Hi Stefan,

vor ca. einer Woche habe ich mit bekommen als ein nicht ganz nüchterner Mitbürger zwei Polizisten befragte ob dies so stimmt. Ich konnte mir dies auf gar keinen Fall entgehen lassen.


Gruß
Uwe


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AutorKatj8a R8., Köln / NRW373361
Datum29.11.2006 15:4616657 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Sascha Joerchel1. die Verwendung von Sosi eine Amtsanmaßung ist und somit mit bis zu 1.000,-- Euro bestraft wird.

Sagt wer?

Nur der Vollständigkeit halber:


§ 132 Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen373372
Datum29.11.2006 16:4416554 x gelesen
Aaaahhhhhh.
Jetz kommt ma was zum drüber grinsen mit viel Ironie und Sarkasmus (der Text kam bei mir vor ca. 6 Wochen schon per email an!!), und man hat nix besseres zu tun als den Verfasser zu maßregeln und zu beleidigen.
Augen auf...
In welcher Kategorie wurde der Thread denn verfasst???? Hmmmmmmm...oh...haben wir vielleicht vergessen was zu lesen?
Sorry, aber
Geschrieben von Stefan BrüningSomit ist dieser Tipp mit vorsicht zu genießen - mal angesehen davon, dass ich den Autor für ein riesen Arschloch halte.
bringt mich hier grad zum Platzen und ich fress meine Tastatur samt Kabel hintendran.
Meinst Du irgendwer hier is so doof und nimmt diesen "Ratschlag" ernst?????
Ausserdem muß man doch wirklich keinen als A....loch bezeichnen, oder.
Erst drüber lachen, dann nachdenken, dann schreiben.
Gruß
Flo


Ich bin nur für das verantwortlich, was ich sage. Nicht für das was ihr versteht!!!

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen373376
Datum29.11.2006 16:4916656 x gelesen
Geschrieben von Florian Schultheisbringt mich hier grad zum Platzen und ich fress meine Tastatur samt Kabel hintendran.
Meinst Du irgendwer hier is so doof und nimmt diesen "Ratschlag" ernst?????


Ja. Leider bin ich sogar überzeugt davon.

Geschrieben von Florian SchultheisAusserdem muß man doch wirklich keinen als A....loch bezeichnen, oder.

Doch. Denn ich kenne leider einige solcher Leute, die sowas tatsächlich ernsthaft von sich geben. Und da trifft die bezeichnung vollstens zu.

Geschrieben von Florian SchultheisErst drüber lachen, dann nachdenken, dann schreiben.

OK. Es gibt Dinge, die ich nicht lustig finde. Ist doch mein gutes Recht. Das gehört eben dazu.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar373377
Datum29.11.2006 16:5116602 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningDoch. Denn ich kenne leider einige solcher Leute, die sowas tatsächlich ernsthaft von sich geben. Und da trifft die bezeichnung vollstens zu.


Jetzt machst du Scherze ?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern373379
Datum29.11.2006 16:5216569 x gelesen
Zu 1

1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Meines Wissens der §39 StVO

Du schreibst ja selbst in dem Zitat: ...oder eine Handlung vornimmt, die nur Kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommenwerden darf....
Der Ersteller dieses ''Leitfaden'' hat den für den Otto-Normal-Menschen geschrieben. Wenn man allein den Aufwand betrachtet, bis einem FA die Erlaubnis zum Führen und zum Einsatz eines SoSi auf Privat-PKW gestattet wird, wird der normale PKW Lenker nie in den Genuss dieses Rechtes kommen


Zu 2

Na gut, aber fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu einer weit höheren Strafe als 20,-- Euro

Zu 3

Wird mit Sicherheit als Gefährlicher Eingriff gewertet, wenn aufgrund deiner SoSi-Geschichte auch nur geringfügig ein Dritter zu Schaden kommt. Hier gilt in meinen Augen klar das Verursacherprinzip.

MkG

Sascha


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AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen373380
Datum29.11.2006 16:5316559 x gelesen
Is ok.
Trotzdem muss man keinen so runterputzen.
Wenn ers in ner anderen Kategorie geschrieben hätte, ok.
Gruß
Flo


Ich bin nur für das verantwortlich, was ich sage. Nicht für das was ihr versteht!!!

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen373381
Datum29.11.2006 16:5416536 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschJetzt machst du Scherze ?

Nein. Ich wünschte, es wäre so.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen373382
Datum29.11.2006 16:5416541 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningOK. Es gibt Dinge, die ich nicht lustig finde. Ist doch mein gutes Recht. Das gehört eben dazu.

Aber jemanden als Arschloch zu bezeichnen ist m.E. nicht Dein Recht.

Ich könnte ja auch schreiben, dass ich Deine Ausführungen nicht gut finde und sagen "Hör damit auf Du Arschloch!".

Deinen Unmut äussern - OK.

Jemanden übelst beleidigen - Nein!

Gruß
Michael


Alles meine Meinung

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen373385
Datum29.11.2006 16:5716548 x gelesen
Geschrieben von Florian SchultheisIs ok.
Trotzdem muss man keinen so runterputzen.


Hast Du das auf dich bezogen? War nicht an deine Adresse gegangen. Ich hasse es nur, wenn sowas verbreitet wird und irgendwelche Deppen sich ernsthaft Gedanken über sowas machen.

Es war nicht die Absicht, jemanden hier runter zu putzen. DER AUTOR dieses Artikels - wenn er ernst gemeint wäre (und ich bin davon überzeugt, dass es genug Leute gibt, die sowas ernst nehmen!) war gemeint.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorJürg8en 8H., Herne / NW373386
Datum29.11.2006 16:5916522 x gelesen
Vielleicht ist die Wortwahl nicht grad gelungen, Aber wer hier vernünftig mitliest, wird feststellen, daß Stefan den AUTOR des Originaltextes als Arschloch bezeicjhnet!

Manches, was im WWW ausgebrütet wird, verdient drastische Bezeichnungen.

Und jetzt zurück zum Alltag im FACH-Forum!


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Und ich spreche hier ausschliesslich für mich!

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen373387
Datum29.11.2006 17:0016565 x gelesen
Geschrieben von Michael TiedemannAber jemanden als Arschloch zu bezeichnen ist m.E. nicht Dein Recht.


OK.

Geschrieben von Michael TiedemannIch könnte ja auch schreiben, dass ich Deine Ausführungen nicht gut finde und sagen "Hör damit auf Du Arschloch!".

Das könntest Du tun.

Ich kann es ja noch deutlicher Schreiben: Diese Bezeichnung war auf den Autor dieses Tipps bezogen, falls dieser als solcher ernst gemeint war (und es gibt solche Leute).

Geschrieben von Michael TiedemannJemanden übelst beleidigen - Nein!

s.o.
Es war nicht meine Absicht, hier jemanden zu beleidigen.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen373389
Datum29.11.2006 17:0116568 x gelesen
Nee nee, hatte es schon auf den Autor des Artikels bezogen.
Ich finde nur, sowas kann man einem über PN oder so mitteilen und muss ihn nicht hier vor allen so titulieren.
Oder würde es dir gefallen hier als A....loch hingestellt zu werden, nur weil irgendwem ein Beitrag von dir nicht passt?
Nur mal so gefragt...
Gruß
Flo


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen373390
Datum29.11.2006 17:0216539 x gelesen
Geschrieben von Jürgen HäfnerVielleicht ist die Wortwahl nicht grad gelungen, Aber wer hier vernünftig mitliest, wird feststellen, daß Stefan den AUTOR des Originaltextes als Arschloch bezeicjhnet!


Richtig. Scheinbar habe ich es nicht DEUTLICH genug geschrieben.

Geschrieben von Jürgen HäfnerManches, was im WWW ausgebrütet wird, verdient drastische Bezeichnungen.

Richtig. Ich habe halt eine drastische Meinung zu solchen Aktionen im Straßenverkehr...

Geschrieben von Jürgen HäfnerUnd jetzt zurück zum Alltag im FACH-Forum!

Das wär toll.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern373391
Datum29.11.2006 17:0416640 x gelesen
Hier nochmal aus juristischer Sicht:

Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
§ 38 ( 1 ) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
" Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
( 2 ) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
( 3 ) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits - oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter und langer Ladung zu warnen.

Gefährdung des Straßenverkehrs
315 c Wer im Straßenverkehr
Nr. 2 grob verkehrswidrig und rücksichtslos
b.) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt, und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Sollten Sie sich also künftig über Schleicher auf der Autobahn ärgern, so ist das zwar verständlich, zumal Schleichen auf der Linksspur als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Aber dem wohl eher scherzhaft gemeinten Rat von Sparfuchs Folge zu leisten würde unter Umständen mit der Begehung der Straftat der Straßenverkehrsgefährdung einhergehen und läge damit weder im eigenen noch im Interesse der anderen Verkehrsteilnehmer.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kohberger
Rechtsanwalt


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen373393
Datum29.11.2006 17:0616640 x gelesen
Geschrieben von Florian SchultheisNee nee, hatte es schon auf den Autor des Artikels bezogen.

Ja. Und ich eben nicht. Das steht da übrigens auch. Ich sprach vom "Autor" und das ist ja offensichtlich NICHT Thomas aus Dinslaken.

Geschrieben von Florian SchultheisIch finde nur, sowas kann man einem über PN oder so mitteilen und muss ihn nicht hier vor allen so titulieren.

WEM sollte ich das denn mitteilen? Wer ist denn der Autor?

Geschrieben von Florian SchultheisNur mal so gefragt...

Hast Du meine Beiträge auch gelesen? Nur mal so gefragt?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorHeik8o R8., Nüdlingen / Bayern373394
Datum29.11.2006 17:0716582 x gelesen
Der Inhalt ist so falsch wie schwachsinnig.
Die Benutzung von SoSi (und damit Wegerecht) an einem Fahrzeug an dem das nicht zugelassen ist, führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Das ist wesentlich teurer als 20 EUR.

Das nur mal so am Rande.


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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern373395
Datum29.11.2006 17:0716666 x gelesen
Und hier der letzte Nachtrag.

Angenommen es läge weder der Straftatbestand der Nötigung noch der des gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr vor, so wäre insbesondere auch der Straftatbestand des Mißbrauchs von Notrufen und Nothilfemitteln zu prüfen.

§ 145 StGB Wer absichtlich oder wissentlich
1. Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder
2. vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalls oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Das geschützte Rechtsgut der Strafnorm ist das Allgemeininteresse an wirkungsvoller staatlicher und privater Hilfe in plötzlichen Notsituationen. So ist ein Missbrauch von Notzeichen auch beim Einsatz von optischen Signalen anzunehmen, wenn der Täter nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften nicht berechtigt ist, das Signal zu verwenden. Käme es außerdem noch zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs, so wären zwei Straftatbestände, nämlich der des § 145 StGB und der des § 315 c StGB erfüllt.

Daneben ist die Tatbegehung nach §§ 52 Abs. 3, 69 a Abs. 3 Nr. 18 , 49 a StVZO i. V. m § 24 StVG als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Der Zweck des Blaulichts erfordert eine Begrenzung der Zulassung auf eine möglichst geringe Fahrzeugzahl. Daher gilt § 52 Abs. 3 StVZO:

Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht ( Rundumlicht ) dürfen ausgerüstet sein
1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, des Bundesgrenzschutzes oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando,- Streifen,- Mannschaftstransport,-Verkehrsunfall,-Mordkommissionsfahrzeuge,
2. Einsatz - und Kommandofahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
3.Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen anerkannt sind,
4. Kraftfahzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

§ 49 a Abs. 1 Satz 1 StVZO: An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

§ 69 a Abs. 3 StVZO Nr. 18: Ordnungswidrig im Sinne des § 24 Straßenverkehrsgesetz handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug oder ein Kraftfahrzeug mit Anhänger ( Fahrzeugkombination ) unter Verstoß gegen eine der folgenden Vorschriften in Betrieb nimmt:
1. (...)
18 des § 49 a Abs. 1 - 4 ...

Der Ordnungswidrigkeitentatbestand wäre also bereits in dem Moment erfüllt, in dem Sie das Fahrzeug mit der Lichtanlage in Betrieb nehmen würden. Der Rahmen für eine zu erwartende Geldbuße bei Vorsatztaten beträgt nach §§ 24 StVG i. V. m. 17 Abs. 1 OWiG 5,00 bis 1 000,00 ?uro. Bei der Zumessung der Geldbuße gilt § 17 Abs. 3 OWiG:


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AutorHeik8o R8., Nüdlingen / Bayern373400
Datum29.11.2006 17:0916526 x gelesen
1. ist Quatsch

2. bei Nutzung von Wegerecht erlischt in der Tat die BE, das hat aber nix mit dem KBA zu tun

3. da ists aber weit hin...


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AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen373401
Datum29.11.2006 17:0916541 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningJa. Und ich eben nicht. Das steht da übrigens auch. Ich sprach vom "Autor" und das ist ja offensichtlich NICHT Thomas aus Dinslaken.
Ja, Ok, dann das nächste mal vielleicht deutlicher ausdrücken. Sorry.
Und nu is gut.
Gruß
Flo


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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern373405
Datum29.11.2006 17:2516527 x gelesen
1.Bitte vor der Quatsch-Beurteilung die auf den Beitrag nachgefügten juristischen Einschätzungen lesen. danke ;-)))

2. Doch, beim KBA (Kraftfahrtbundesamt) ist deine Ursprungskonfiguration deines Fahrzeugs sowie eingetragene Änderungen gespeichert.

3. Anscheinend ned, wennst den 145 StGB aus dem Anwaltszitat heranziehst. Keiner der Spinner schnallt sich B/H aufs Dach und fährt dann 30, weils cool ist. Somit liegt die Gefährdung bereits in der Natur der Sache.

Nix für ungut,

Sascha


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AutorKatj8a R8., Köln / NRW373406
Datum29.11.2006 17:2716574 x gelesen
Hi!

Zu dem

Geschrieben von Heiko RittelmeierDie Benutzung von SoSi (und damit Wegerecht)

passt das

Geschrieben von Heiko RittelmeierDer Inhalt ist so falsch wie schwachsinnig.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




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AutorJürg8en 8H., Herne / NW373407
Datum29.11.2006 17:3116516 x gelesen
Oh bitte bitte, können wir jetzt über SoSi und Wegerecht, das KBA und die Folgen der Klimaerwärmung diskutieren?

Hallo Mitschreiber,

das ist hier "Jux und Tollerei", diese Paragraphenklauberei macht keinen Sinn, vor allem nicht, wenn man nicht versteht, was man da zitiert. Es reicht doch, muss denn erst der BGH ein Grundsatzurteil zum Thema: "Ich hatte Recht, aber der Moderator hat den Fred geschlossen!" erlassen?


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Und ich spreche hier ausschliesslich für mich!

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW373408
Datum29.11.2006 17:3116514 x gelesen
Geschrieben von Sascha JoerchelSo ist ein Missbrauch von Notzeichen auch beim Einsatz von optischen Signalen anzunehmen, wenn der Täter nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften nicht berechtigt ist, das Signal zu verwenden

Hast Du das irgendwo abgeschrieben? Grenze im StGB ist immer der Wortlaut. Blaues Blinklicht mit oder ohne Einsatzhorn sind Zeichen der StVO und weder Notruf, noch Notzeichen, genauso wie das grundlose Aufstellen eines Warndreiecks nicht unter § 145 StGB passt. Im § 145 StGB geht es um solche Dinge wie Feuermelder, 110, 112, SOS über Funk oder als Lichsignal, Flaggensignale usw.

Gruß
Sven


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AutorKatj8a R8., Köln / NRW373412
Datum29.11.2006 17:3716565 x gelesen
Hi!


Geschrieben von Sascha Joerchel
Gefährdung des Straßenverkehrs
315 c Wer im Straßenverkehr
Nr. 2 grob verkehrswidrig und rücksichtslos
b.) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt, und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Stimmt. Aber dafür brauche ich kein Blaulicht, das hat das Rechts-Überholen auch schon so in sich. Vor allen Dingen brauche ich aber eine konkreteGefährdung im Sinne eines Beinahe-Unfalls. Dass es an sich gefährlich ist, reicht hierfür nicht.

Mit meinem Amtanmaßungszitat ging es eigentlich nur um die Strafzumessung d.h. um die Geldbuße von 1.000,-EUR. Ich hätte das ganze nämlich auch eher als strafrechtlich relevant im Rahmen von Nötigung, Mißbrauch von Notzeichen und Amtsanmaßung gesehen. Das ist nämlich viel ärgerlicher und vor allen Dingen auch teurer als eine Owi wegen Verstoß gegen die StVO bzw. StVZO.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




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AutorHeik8o R8., Nüdlingen / Bayern373427
Datum29.11.2006 18:0616489 x gelesen
Was genau stört Dich daran?
Wenn Du Blaulicht und Horn einschaltest (also SoSi), dann beanspruchst Du Wegerecht.
Wo liegt das Verständnisproblem?


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AutorHeik8o R8., Nüdlingen / Bayern373433
Datum29.11.2006 18:2016541 x gelesen
Nochmal zu 1.:
In die Amtsanmaßung kommst Du so gut wie unmöglich rein, wenn Du lediglich mit Blauhorn fährst. Wenn dann noch andere Dinge (z.B. Anhaltungen, "Verkehrskontrollen") dazukommen, dann mag das was anderes sein.

Zu 2.:
Das mit der Speicherung ist zwar richtig, hat aber auch garnix mit dem Verlust einer Betriebserlaubnis zu tun. Ich kann Dir hunderte Änderungen an der "Ursprungskonfiguration" nennen, die nicht zum Verlust der BE führen.

Zu 3.:
Ein gefährlicher Eingriff (wie im von mir kritisierten Posting) wirds kaum werden.
Eine Straßenverkehrsgefährdung kommt eventuell in Frage, dafür muß aber die subjektive Tatseite "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" nachgewiesen werden. Und das wird kaum gelingen.
Der 145 ist komplett neben der Spur. Blauhorn zeigt nicht notwendigerweise eine Notlage an, es kann sich auch schlicht um einen hoheitlichen Einsatz handeln der nix mit einer Notlage zu tun hat.


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW373435
Datum29.11.2006 18:2316456 x gelesen
Mahlzeit!

Es ging doch hier noch um die Verwendung von Sondersignalen durch Unbefugte?

Geschrieben von ---Katja Midunsky--- Ich hätte das ganze nämlich auch eher als strafrechtlich relevant im Rahmen von Nötigung, Mißbrauch von Notzeichen und Amtsanmaßung gesehen.

Als interessierter Laie bin ich über die Einschätzung etwas erstaunt, kannst du das näher erläutern?

Gruß,
Henning


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AutorThom8as 8W., Dinslaken / NRW373472
Datum29.11.2006 20:4516466 x gelesen
Nochmal hallo,

nein, nein ich bin nicht der Autor des Fundstückes.
Das Teil kursiert derzeit munter im Netz und ich möchte nicht hoffen, das irgendjemand den Spartipp wörtlich nimmt.
Interessant aber ist die Tatsache was Ausenstehende mit den Sonderrechten verbinden: Fahrstreifen freimachen und dann voll durch.


MkG
Thomas Wuttge

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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen373478
Datum29.11.2006 21:3516522 x gelesen
Dann ist das für mich damit erledigt.


Alles meine Meinung

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AutorJens8 E.8, Göttingen / Niedersachsen373598
Datum30.11.2006 17:0916588 x gelesen
Hallo,
wer sich heute noch über Schleicher oder penetrante Links-/Mittelstreifenfahrer ärgert, der ist doch selbst schuld. Ein Blaulicht? Ochnöö, daß hat doch heute jeder...

Das hier ist doch mal was neues

steh (fahr) doch einfach mal über den Dingen)

Gruß JE


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz373603
Datum30.11.2006 17:4216512 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Thomas WuttgeKauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.
Geschrieben von Thomas WuttgeAlso 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte und -KEIN - Fahrverbot!!!

Kleiner Denkfehler!

Denn wenn man das so macht läuft es Automatisch auf: Geschrieben von Thomas WuttgeDas kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden!
Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift: 250 Euro - 4 Punkte - 3 Monate Fahrverbot.


Denn durch den Mißbrauch von Blauhorn und Martinslicht nötigt man andere Verkehrsteilnehmer. Genauso könnt ich auch mit Licht- und Tonhupe über die Autobahn brettern. Kann also ohne weiteres als Drängeln ausgelegt werden.

Jede Polizeistreifen wird in einem solchen Fall evtl, noch eine Gefährdung erkennen und dies so in ihrem Bericht vermerken. Viel Spass mit dem Richter. Die Freunde des rechtsprechenden Gewerbes mögen Scherze solcher Art nicht unbedingt als den großen Bringer.

Du kannst ja den Spruch: "Der Richter lacht, der Anwalt kichert, die Leiche war Allianz versichert."

Gruß vom Donnersberg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung!

"Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..."

"Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"

Liebe stillen Mitleser, habt doch bitte so viel Arsch in der Hose und meldet Euch hier an damit wir offen diskutieren können. Lasst dieses absolut unwürdige hinter meiner Rücken gerede. Seit Ihr wirkich so feige?


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AutorKatj8a R8., Köln / NRW373716
Datum01.12.2006 13:4316547 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Sven TönnemannHast Du das irgendwo abgeschrieben?
Ja, Tröndle/Fischer § 145 Rn. 5. Hast du etwa immer noch keinen? :o)

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW373720
Datum01.12.2006 14:2616524 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyJa, Tröndle/Fischer § 145 Rn. 5. Hast du etwa immer noch keinen? :o)
Doch, habe ich. Ich habe Randnummer 5 sogar bis zum Ende gelesen und das Ergebnis: dort geht es um die Erklärung was Mißbrauch ist und nicht was Notrufe oder Notzeichne sind. Letzteres steht in Rdnr. 4.
Blaulicht und Einsatzhorn zeigen keine Not an.

Gruß
Sven


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AutorRene8 B.8, Merzenich / NRW373797
Datum02.12.2006 15:0016636 x gelesen
Nicht nur dass, Amtsanmassung kommt auch hinzu, meines Wissens eine Straftat.


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AutorJürg8en 8H., Herne / NW373798
Datum02.12.2006 15:1216453 x gelesen
Es ist immer wieder schön, zu merken, daß lange Threads in der Mitte angefangen werden zu lesen :-)


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Und ich spreche hier ausschliesslich für mich!

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz373799
Datum02.12.2006 15:2416503 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Rene BonnNicht nur dass, Amtsanmassung kommt auch hinzu, meines Wissens eine Straftat.

Wer sagt denn immer so was?

Die Verwendung von Blauhorn und Martinslicht ist noch keine Amtsanmaßung. Es wird erst dann eine Amtsanmaßung wenn Du mit besagtem Blauhorn und gejodels andere Verkehrsteilnehmer anhälts und "kontrollierts. Quasi dich als Amtsperson vorstellst die Du ja nicht bist.

Aber die mißbräuchliche Verwendung von Blauhorn und Martinslicht kann und wird Dir mit hoher Wahrscheinlichkeit als Nötigung ausgelegt werden. Dann ist das in Kombination mit evtl. noch Drängeln, Überschreiten der zul. Höchstgeschwindigkeit und mit etwas Glück noch Gefährdung keine so günstige OWI mehr.

Aber da wissen unsere Kollegen und Kolleginnen der rechtsprechenden Zunft und der Juristerei hier im Forum besser Bescheid.

Gruß

Jockel


Alles meine ganz private Meinung!

"Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..."

"Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"

Liebe stillen Mitleser, habt doch bitte so viel Arsch in der Hose und meldet Euch hier an damit wir offen diskutieren können. Lasst dieses absolut unwürdige hinter meiner Rücken gerede. Seit Ihr wirkich so feige?


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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen373824
Datum02.12.2006 22:3616454 x gelesen
Dafür gibts kostengünstigeres das 115 dB laut ist, mit 400/450 Hz tönt und auch noch mit ABE ist.
Ich werde mir diesen Winter auch nen Schleicherwecker einbauen.

Das beste ist, dass man Schallzeichen nach wie vor zum Ankündigen eines Überholvorganges nutzen darf...


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AutorKars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein373847
Datum03.12.2006 11:3016737 x gelesen
Moin,
zu dem Thema erhielt ich heute eine Pressemitteilung:

Privatwagen war mit Blaulicht unterwegs

Rendsburg (ots) - 061203-2

Privatwagen war mit Blaulicht unterwegs

Am Morgen des 02.12.2006, gegen 03.15 Uhr wurden Beamte des Polizeireviers Rendsburg in der Büsumer Straße auf einen schwarzen VW Golf aufmerksam, der mit einem eingeschalteten Blaulicht auf dem Armaturenbrett in sehr zügiger Fahrweise Richtung Loher Straße fuhr.

Ein vor diesem VW-Golf fahrender Pkw fuhr rechts ran, offensichtlich in der Annahme, es handele sich um ein Einsatzfahrzeug der Polizei.

Der VW-Golf konnte von den Beamten angehalten und kontrolliert werden. Bei dem Fahrer handelte es sich um einen 29-jährigen Kieler.
Auf Vorhalt gab er vor, mit dem blauen Blinklicht einen Spaß gemacht zu haben. Das Blaulicht lag mittlerweile im Fußraum des Pkw und wurde sichergestellt.

Gegen den Fahrer wurde eine Strafanzeige wegen Amtsanmaßung geschrieben.


ots Originaltext: Polizeidirektion Neumünster

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Neumünster
Pressestelle



MkG
Karsten Wallath

Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön.

Feuerwehr Heikendorf
Brandschutzerziehung
LZG Kreis Plön
meine Tochter

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AutorHeik8o R8., Nüdlingen / Bayern373858
Datum03.12.2006 13:3016449 x gelesen
Und schon wieder...

Welches Amt maßt man sich denn an?

Nicht jeder, der mit Blauhorn fährt, hat ein Amt im Sinne der Amtsanmaßung inne.


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AutorHeik8o R8., Nüdlingen / Bayern373859
Datum03.12.2006 13:3216525 x gelesen
In der Meldung fehlt noch, dass das von der Staatsanwaltschaft schneller eingestellt wird als die Tinte des Polizisten bei der Unterschrift unter der Anzeige trocken ist.


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