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ThemaBGV A2 (VBG4) - Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel134 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
Infos:
  • BGV A3
  • DA zur BGV A3
  • Aktuelle Umfrage zum Thema
  •  
    AutorMike8 S.8, Speyer / RLP373899
    Datum03.12.2006 17:44118277 x gelesen
    Wie wird das bei EUch gehandhabt?
    Macht es der Gerätewart, wer hat die Messgeräte gekauft, wer prüft sonst usw.


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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz373901
    Datum03.12.2006 17:50114084 x gelesen
    Hallo Mike,

    das Prüfgerät wurde für alle elektrischen Betriebsmittel, sei es FW oder sonstige, angeschafft. Bei uns prüft der nebenamtliche Gerätewart.


    MfG
    Daniel

    Oben geschriebene Zeilen stellen meine Meinung dar, nicht die Meinung der Wehr, der ich angehöre.

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    AutorMike8 S.8, Speyer / RLP373902
    Datum03.12.2006 17:52113369 x gelesen
    Ist der Gerätewart eine Elektrofachkraft? Wenn nicht ist eine bei der Prüfung dabei? Welche Messgeräte nutzt er (rot-grün oder Werte)


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    AutorAndr8eas8 R.8, Haigerloch / Baden-Württemberg373903
    Datum03.12.2006 17:53113682 x gelesen
    Hallo
    darf der Gerätewart so eine Prüfung durchführen ?


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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz373905
    Datum03.12.2006 18:01113507 x gelesen
    Hallo Mike
    Geschrieben von Schindler MikeIst der Gerätewart eine Elektrofachkraft?
    AFAIK ist er u.a. gelernter Elektriker.

    Geschrieben von Schindler MikeWelche Messgeräte nutzt er (rot-grün oder Werte)
    Zur grundsätzlichen Prüfung ein Prüfgerät. Wenn das geprüfte Betriebsmittel die Prüfung nicht besteht, wird mit nem Messgerät der Fehler gesucht und wenn möglich behoben.


    MfG
    Daniel

    Oben geschriebene Zeilen stellen meine Meinung dar, nicht die Meinung der Wehr, der ich angehöre.

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen373906
    Datum03.12.2006 18:12113633 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Andreas Ronghidarf der Gerätewart so eine Prüfung durchführen ?
    Wenn er Elektrofachkraft ist, ja.

    Vgl. obige Dokumente § 2 Abs. 3 und § 5 sowie die Durchführungsanweisung dazu.


    MkG Sascha

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen373907
    Datum03.12.2006 18:14113495 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Schindler MikeThema: BGV A2 (VBG4) - Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
    Es ist mittlerweile die BGV A3.


    MkG Sascha

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    AutorMark8us 8W., Linkenheim-Hochstetten / Baden-Württemberg373908
    Datum03.12.2006 18:33113631 x gelesen
    Hallo,

    steht da nicht drinn das es eine elektrisch unterwiesene Person machen kann ??
    Mir wurde bei meinem Gerätewartlehrgang gesagt, das ich jetzt eine unterwiesene Person sei. Ich darf zwar die elektrischen Geräte prüfen aber nicht reparieren.

    Hat sich da was geändert ??

    Gruß
    Markus


    ** Dies ist meine eigene Meinung. Nicht die, der Feuerwehr der ich angehöre, oder dritter Personen **

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    AutorThom8as 8L., Gerolstein / RLP373909
    Datum03.12.2006 18:40113275 x gelesen
    Geschrieben von Markus Wagnersteht da nicht drinn das es eine elektrisch unterwiesene Person machen kann ??
    Mir wurde bei meinem Gerätewartlehrgang gesagt, das ich jetzt eine unterwiesene Person sei. Ich darf zwar die elektrischen Geräte prüfen aber nicht reparieren.


    Du drafst mit dem erwähnten "rot-Grün" messgerät, weches dir also nur sagt ob das gerät bestanden hat oder nicht , prüfen, nicht aber mit einem messgerät was zusätzlich den gemesenen wert anzeigt (secutest II z.b. oder änliche)


    wer mit dem strom schwimmt wird die quelle nie erreichen...

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen373911
    Datum03.12.2006 18:42113454 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Sascha TrögerGeschrieben von Andreas Ronghidarf der Gerätewart so eine Prüfung durchführen ?
    Wenn er Elektrofachkraft ist, ja.


    Als EFK ja, jedoch reicht für die ortsveränderlichen Betriebsmittel ggf. auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person. Das setzt aber vorraus, das Prüfgeräte mit klarer ja/nein-Aussage verwendet wird, keine erst vom Bediener zu interpretierenden Messwerte. Weiterhin muss dann AFAIK eine EFK letztlich für die Prüfungen an sich sowie fachliche Unterweisung der EUP verantwortlich sein.


    Aber um mal die ursprüngliche Frage zu erweitern:

    Was wird geprüft? Nur Einsatzmaterial oder sämtliche Betriebsmittel inkl. Kaffeemaschine und Beamer?

    Welche Fristen für Einsatzmaterial? Insbesondere mit Blick auf ein nicht-auffallen eines ersten Isolationsdefekts bei Betrieb am DIN-Moppel.

    Wird das ganze Dokumentiert? In welcher Form/Umfang?

    Durchführung der Prüfung durch Jedermann? FA mit E-Kenntnissen? EFK der Kommune (Stadtwerke o.ä.)? Externer Betrieb? Gar nicht?


    ciao,
    Thorben


    ...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen373912
    Datum03.12.2006 18:45113511 x gelesen
    Hi,
    Geschrieben von Thomas Luxennicht aber mit einem messgerät was zusätzlich den gemesenen wert anzeigt (secutest II z.b. oder änliche)

    ...Quelle dazu? Mir erschließt sich der Sinn nicht ganz, warum ein Gerät nicht geeignet sein soll, wenn es sowohl eine ja/nein-Aussage als auch den Messwert anzeigt.

    ciao,
    Thorben


    ...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com

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    AutorAndr8eas8 R.8, Haigerloch / Baden-Württemberg373913
    Datum03.12.2006 18:48113102 x gelesen
    Durchführung der Prüfung durch Jedermann? FA mit E-Kenntnissen? EFK der Kommune (Stadtwerke o.ä.)? Externer Betrieb? Gar nicht?

    Bei uns in der FF wird durch einen Externen Betrieb ( Elektromeister ) die elektrischen Betriebsmittel auf den Fahrzeugen geprüft.


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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz373914
    Datum03.12.2006 18:48113178 x gelesen
    Hallo Thorben,

    Geschrieben von Thorben GruhlWas wird geprüft? Nur Einsatzmaterial oder sämtliche Betriebsmittel inkl. Kaffeemaschine und Beamer?
    Wir prüfen sämtliche elektrischen Betriebsmittel, egal ob Einsatzmittel oder GH-Inventar.

    Geschrieben von Thorben GruhlWelche Fristen für Einsatzmaterial?
    Jährlich durch GW, nach jedem Gebrauch Schutzleiterprüfung mit dieser komischen Schutzleiterprüfeinrichtungskabeldingsbums vom Notstromaggregat.

    Geschrieben von Thorben GruhlWird das ganze Dokumentiert? In welcher Form/Umfang?
    Jedes Gerät hat eine Inventarnummer, der eine Gerätekartei hinterlegt ist. Und dort werden die Prüfungen eingetragen.


    MfG
    Daniel

    Oben geschriebene Zeilen stellen meine Meinung dar, nicht die Meinung der Wehr, der ich angehöre.

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    AutorThom8as 8L., Gerolstein / RLP373915
    Datum03.12.2006 18:48112877 x gelesen
    Geschrieben von Thorben Gruhl...Quelle dazu? Mir erschließt sich der Sinn nicht ganz....,
    Quelle, letzte jährliche unterwesung für ektrofachkräfte vo TÜV...


    wer mit dem strom schwimmt wird die quelle nie erreichen...

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    AutorMike8 S.8, Speyer / RLP373916
    Datum03.12.2006 19:14113135 x gelesen
    jo, danke für den hinweis. bei uns solls der hausmeister (gelernter maurer) machen. sein Prüfgerät ist nach Aussage unseres GW (Elektriker) nicht geeignet um FI, CEE oder SEA zu prüfen...
    Verwaltung sagt trotzdem ja
    Kann man sich dagagen wehren?


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    AutorMike8 S.8, Speyer / RLP373918
    Datum03.12.2006 19:18112944 x gelesen
    in der DA steht:
    Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen
    Abschluss einer Ausbildung, z.B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister,
    Elektrogeselle, nachgewiesen. Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung
    in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden.
    Der Nachweis ist zu dokumentieren.

    Also ohne Lehrgang is nix für Maurer?


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    AutorMark8us 8H., Siegen / NRW373929
    Datum03.12.2006 21:08113546 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Luxen, Gerolstein Du drafst mit dem erwähnten "rot-Grün" messgerät, weches dir also nur sagt ob das gerät bestanden hat oder nicht , prüfen, nicht aber mit einem messgerät was zusätzlich den gemesenen wert anzeigt (secutest II z.b. oder änliche)
    Nicht ganz richtig, oder ungünstig Formuliert. Damit eine EUP (Elektrotechnisch unterwiesene Person) die Prüfung machen darf, muß das Meßgerät auch eine Rot-/Grün Anzeige (halt Messung bestanden/Messung nicht bestanden) haben. Es darf aber zusätzlich auch den Messwert anzeigen.

    mfg. Markus


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    AutorMike8 S.8, Speyer / RLP374109
    Datum04.12.2006 22:01112960 x gelesen
    darf er nun mit dem (scheinbar) ungeeigneten Messgerät prüfen? Und wenn ja muß ja wohl eine Elektrofachkraft (=Elektriker?) verantwortlich teichnen... muß dieser bei der Prüfung dabei sein oder kann er das aus dem Kämmerlein mit tragen? Muß er bei Prüfung mit unterzeichnen? (Sonst würde das ja keinen Sinn machen?
    Früher wurde die Prüfung durch einen Elektrofachbetrieb durchgeführt jedoch aus Kostengründen soll es nun geändert werden...


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    AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW374120
    Datum04.12.2006 22:55113315 x gelesen
    Hallo
    Geschrieben von Schindler Mikejo, danke für den hinweis. bei uns solls der hausmeister (gelernter maurer) machen. sein Prüfgerät ist nach Aussage unseres GW (Elektriker) nicht geeignet um FI, CEE oder SEA zu prüfen...
    Es kommt ja nicht nur auf die Messwerte an. Du musst auch eine optische Beurteilung machen. Ich weiß nicht, ob ein Maurer (ich möchte nicht den Beruf schlecht machen) dazu in der Lage ist.
    An deiner/eurer Stelle würde ich mich einfach weigern, diese Prüfung durchzuführen. Es gibt ganz klare Vorschriften, wie die Prüfung durchzuführen ist. Was will die Gemeinde denn machen? Euch dazu zwingen? Wenn die Gemeinde die Prüfung nicht machen lassen will, nehmt die Gerätschaften außer Dienst. Dann muss die Gemeinde handeln.


    MkG Axel


    ____________________________________________

    Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


    ICQ: 84523418

    ____________________________________________
    Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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    AutorMike8 S.8, Speyer / RLP374153
    Datum05.12.2006 08:06112984 x gelesen
    nein, die gemeinde will die prüfung (wie ich finde entgegen der vorschriften) Mit dem fwie ich finde falschen Gerät und nicht entsprechend qualifizierten Personal durchführen...
    kann ich mich denn dagegen wehren? Deshalb ja auch die Frage, ob eine Elektrofachkraft dabei sein MUß
    Wäre die UK ein Ansprechpartner für mich?


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    AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW374169
    Datum05.12.2006 09:07113181 x gelesen
    Hallo

    In der BGV A3 steht unter §5 (Prüfungen)

    Der Unternehmer hat dafür zur sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden[...]durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft

    Für mich bedeutest das, dass immer eine Elektrofachkraft bei der Prüfung anwesend sein muss.


    MkG Axel


    ____________________________________________

    Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


    ICQ: 84523418

    ____________________________________________
    Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW374242
    Datum05.12.2006 14:28113325 x gelesen
    Mahlzeit!

    Geschrieben von ---Axel Urban--- In der BGV A3 steht unter §5 (Prüfungen)

    Der Unternehmer hat dafür zur sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden[...]durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft


    genauer gesagt sind das die Durchführungsanweisungen


    Für mich bedeutest das, dass immer eine Elektrofachkraft bei der Prüfung anwesend sein muss.


    Der Begriff 'Leitung und Aufsicht' wird in den DA näher erläutert:

    4 Zu § 3 Abs. 1: Leitung und Aufsicht durch eine Elektrofachkraft sind alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, damit Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln von Personen, die nicht die Kenntnisse und Erfahrungen einer Elektrofachkraft haben, sachgerecht und sicher durchgeführt werden können.

    Die Forderung "unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft" bedeutet die Wahrnehmung von Führungs- und Fachverantwortung, insbesondere:
    - das Überwachen der ordnungsgemäßen Errichtung, Änderung und Instandhaltung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel,
    - das Anordnen, Durchführen und Kontrollieren der zur jeweiligen Arbeit erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen einschließlich des Bereitstellens von Sicherheitseinrichtungen,
    - das Unterrichten elektrotechnisch unterwiesener Personen,
    - das Unterweisen von elektrotechnischen Laien über sicherheitsgerechtes Verhalten, erforderlichenfalls das Einweisen,
    - das Überwachen, erforderlichenfalls das Beaufsichtigen der Arbeiten und der Arbeitskräfte, z.B. bei nichtelektrotechnischen Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile.
    Das Betreiben umfasst alle Tätigkeiten (Bedienen und Arbeiten) an und in elektrischen Anlagen sowie an und mit elektrischen Betriebsmitteln. Zum Instandhalten (siehe DIN 31051) gehören die Inspektion (Kontrolle), die Wartung und die Instandsetzung.


    und weiter, zu §5 und dort den ortsveränderlichen Betriebsmitteln:

    Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher
    elektrischer Betriebsmittel darf auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person übernehmen, wenn geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet werden.


    Eine Pflicht zur ständigen Anwesenheit kann ich daraus nicht ableiten.

    Gruß,
    Henning


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    AutorCarm8en 8g., Buch / RLP384660
    Datum05.02.2007 20:26112992 x gelesen
    Was ist aus der Sache geworden? Hat sich was getan?


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    AutorCarm8en 8g., Buch / RLP391413
    Datum15.03.2007 20:53113145 x gelesen
    Ich möchte das Thema noch mal aufgreifen:
    Nach welchen Vorschriften hat die Feuerwehr die ortsveränderlichen elektrichen Betriebsmittel zu prüfen?
    Ist hier die BGV A3 oder eher die Betriebssicherheitsverordnung (bzw. TRBS 1203) maßgebend.
    Hieraus stellen sich ja ganz andere Anforderungen an den Prüfer und die Vorgaben...
    Ist eine Gemeinde als Arbeitgeber nicht an die TRBS gehalten?
    Sieht es im Bereich der Schulen und Kindergärten ähnlich aus?


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    AutorCarm8en 8g., Buch / RLP392274
    Datum20.03.2007 20:09113124 x gelesen
    na das muss doch einer wissen, ihr prüft doch zum teil selber, wie ihr sagt...


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    AutorRain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen392416
    Datum21.03.2007 17:00113275 x gelesen
    Moin,

    Es gelten die BGV A3, die Betriebssicherheitsverordnung und die TRBS 1203-3

    Letztere sagt nach neuestem Stand aus, dass mindestens eine einjährige Berufserfahrung vorliegen muss, demnach ist die Geräteprüfung für die Elektrotechnisch unterwiesenen Personen gestorben, falls sie es nicht schon länger gemacht haben. Die EUP muss dabei unter Aufsicht einer Elektrofachkraft stehen.

    Gibt derzeit nette Diskussionen in einschlägigen Foren und Elektrozeitungen.



    TRBS 1203-3

    Gruß, Rainer


    --Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge--

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    AutorCarm8en 8g., Buch / RLP392422
    Datum21.03.2007 18:22113046 x gelesen
    Na das ist doch mal ne Aussage. Gibts dazu irgendwo was schriftliches? Hat irgend eine UK oder sonst wer mal niedergeschrieben, dass die Kommune als Träger der Feuerwehr (auch) nach Betriebssicherheitsverordnung und die TRBS 1203-3 prüfen müssen?
    Da liegt nämlich der Hase im Pfeffer. Wir sollen als unterwiesene Personen "nur" nach BGV A3 prüfen, was wir demnach ja gar nicht dürften...


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    AutorRain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen392435
    Datum21.03.2007 19:29113172 x gelesen
    Geschrieben von ---Carmen Fuchs--- Gibts dazu irgendwo was schriftliches? Hat irgend eine UK oder sonst wer mal niedergeschrieben, dass die Kommune als Träger der Feuerwehr (auch) nach Betriebssicherheitsverordnung und die TRBS 1203-3 prüfen müssen?

    Jau, und zwar hier: Bundesverband der Unfallkassen

    Da für Kommunen die Betriebssicherheitsverordnung gilt, gilt auch die TRBS.

    Es sind gleichzeitig anzuwenden die BGV A2, die VDE 1000-10 und die TRBS 1203-3. Man kann die TRBS auslegen, wie man will, aber der Tenor geht dahin, dass EUPs nicht mehr einfach so prüfen dürfen, egal, ob das Prüfgerät mit Ja/Nein-Anzeige ausgestattet ist, oder nicht.

    Mit der TRBS 1203-3 ist ein Stück Papier in Umlauf gebracht worden, das eigentlich gar nicht mehr aussagt, wie die BetrSichV, aber durch ihren Wortlaut eine gehörige Portion Verunsicherung hervorgerufen hat. Leider findet man in der TRBS den Begriff EUP, also Elektrotechnisch unterwiesene Person nicht wieder, sondern nur die befähigte Person. Anstatt genau zu konkretisieren, wer was darf, wird nur noch mehr Verwirrung gestiftet.

    Gruß, Rainer


    --Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge--

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    AutorCarm8en 8g., Buch / RLP393563
    Datum28.03.2007 18:04113170 x gelesen
    BGV A2? Ist es nicht die BGV A3?
    Wenn das stimmt was Du sagst, dann sind die Geräte der Feuerwehr nicht durch eine unterwiesene Person zu prüfen.
    Die Verwaltung sagt die Geräte seien nach GUV-I 8524 zu prüfen. Dies hätte die BAD und die UK RLP bestätigt. Das widerspricht Deiner Aussage...
    Dein Link ist doch eher eine allgemeine Info. Wo ist den klip-und -klar geregelt, dass die Kommune als Träger der Feuerwehr nach BetrSichV arbeiten muß? Unsere Prüfung ist nun fast ein Jahr überfällig und jeder sagt etwas anderes...

    Fassen wir zusammen:
    Es gibt die
    BGV A3 (BGV A2?) früher VBG4
    GUV-I 8524 (bisher GUV 22.1) Herausgeber Bundesverband UK
    VDE 1000-10
    TRBS 1203-3 dier ein Bestandteil der BetrSichV ist

    Ist das soweit korrekt?
    Aber immer noch, was ist für uns bindend???


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    AutorRain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen393585
    Datum28.03.2007 20:38113439 x gelesen
    Moin,

    BGV A3 ist richtig, sorry für Tippfehler...

    Es gilt zunächst mal die Betriebssicherheitsverordnung. Die Kommune ist Arbeitgeber und hat die Mitarbeiter durch Anwendung der BetrSichV zu schützen.

    Gilt also für Berufsfeuerwehren.

    Sind freiwillige Feuerwehrleute Mitarbeiter? Diese Frage werde ich nicht beantworten, Google weiß es vielleicht. Ein hauptamtlicher Gerätewart fiele schon darunter, also BetrSichV.....

    Wenn FF ohne hauptamtliche Kräfte nicht Arbeitnehmer sind, vertraut den Aussagen der FUK, aber lasst es euch schriftlich geben und bestellt die Person, die prüfen darf / soll schriftlich.

    Gruß, Rainer


    --Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge--

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    AutorTobi8as 8K., Messel / Hessen393589
    Datum28.03.2007 21:14113146 x gelesen
    Also bei usn wird das durch einen Teil der Gerätewarte, erledigt (der Teil der einen Elektroberuf erlernt hat), dafür wurde durch die Gemeinde ein E-Check Gerät angeschaft. Deshalb wwerdne von uns die Geräte der beiden FF sowie der Gemeinde Überprüft.


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    AutorCarm8en 8g., Buch / RLP393592
    Datum28.03.2007 21:44113509 x gelesen
    Geschrieben von Rainer HarmsenEs gilt zunächst mal die Betriebssicherheitsverordnung. Die Kommune ist Arbeitgeber und hat die Mitarbeiter durch Anwendung der BetrSichV zu schützen.
    Dann sollte das aber für die LFKS auch gelten! Dort gibt es neben den Lehrgangsteilnehmern nur Haupamtliche...
    Die LFKS RLP prüft jedoch "nur" nach BGV bzw. VBG.
    Da passt was nicht.
    Und warum sagt der Bundesverband etwas anderes als die UK RLP?
    Es kann doch nicht sein, dass das nicht klar geregelt ist...


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    AutorBert8hol8d S8., Pfarrkirchen / Bayern394078
    Datum31.03.2007 10:07113815 x gelesen
    Hallo Carmen!

    Geschrieben von Carmen FuchsDann sollte das aber für die LFKS auch gelten! Dort gibt es neben den Lehrgangsteilnehmern nur Haupamtliche...
    Die LFKS RLP prüft jedoch "nur" nach BGV bzw. VBG.
    Da passt was nicht.
    Und warum sagt der Bundesverband etwas anderes als die UK RLP?
    Es kann doch nicht sein, dass das nicht klar geregelt ist...


    Schau mal unter www.unfallkassen.de nach. Hier gibts die GUV-I 8651 und GUV-I 8524, hier ist meines Erachtens eigentlich alles klar für die Freiw. Feuerwehr geregelt. Die "Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel" kann man als "unterwiesene" Person ( Prüfungsumfang und Mess-/Prüfgerät) mit einem geeigneten Prüfgerät also z. Bspl. der Gerätwart , selber durchführen.
    In Bayern haben wir noch das Merkblatt "8.15 Stromerzeuger und elektrische Verbraucher im Feuerwehrdienst" da wird auch auf diese GUV-I ... verwiesen.

    Die Betriebssicherheitsverordnung gilt für Betriebe, Berufsfeuerwehren und für Freiwillige Feuerwehren sind die UVV ausschlaggebend. Ich habe mich da mal schlau gemacht bei einem Vorsitzenden Richter an einem Landgericht der sich mit ähnlicher Problematik auseinander gesetzt hat. Ergebnis: Die Texte der Betriebssicherheitsverordnung findet man teilweise in den Texten der UVVen wieder.

    Gruß

    Berthold


    Wenn die Zahl derer, die mitzureden haben, ins Unermeßliche steigt, dann hören die auf zu reden, die etwas zu sagen haben.
    -Unbekannt-

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio394146
    Datum31.03.2007 13:47113237 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Berthold SchwarzHier gibts die GUV-I 8651 und GUV-I 8524, hier ist meines Erachtens eigentlich alles klar für die Freiw. Feuerwehr geregelt.

    Eben nicht.
    GUV-I sind reine Informationen und rechtlich unverbindlich.

    Geschrieben von Berthold SchwarzDie Betriebssicherheitsverordnung gilt für Betriebe

    Siehe GUV-V A1, Anlage 1. Die BetrSichV gilt auch für die FF.

    Geschrieben von Berthold SchwarzBerufsfeuerwehren und für Freiwillige Feuerwehren sind die UVV ausschlaggebend.

    Falsch. Unfallverhütungsvorschriften sind autonomes Satzungsrecht der Unfallversicherer und werden für die bei ihnen versicherten Personen und Betriebe erlassen.
    Frage: Bei welchem Unfallversicherer sind Berufsfeuerwehrangehörige versichert?
    Antwort: Berufsfeuerwehrangehörige sind (mit Ausnahme einiger Angestellter und Arbeiter in Verwaltung und Werkstätten) Beamte und als Beamte überhaupt nicht sozialversicherungspflichtig. Folglich sind sie nicht bei einer Unfallversicherung versichert (sondern genießen im Falle eine Unfalls Unfallheilfürsorge durch den Dienstherrn) und somit kann auch nicht autonomes Satzungsrecht eines Unfallversicherers für sie gelten. Vielmehr sind auch Beamte Beschäftigte i.S. des ArbSchG und somit gilt auch für diese ganz klar die BetrSichV.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Miss Unsexy 2007: Platz 27

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen394169
    Datum31.03.2007 14:35112826 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierFolglich sind sie nicht bei einer Unfallversicherung versichert (sondern genießen im Falle eine Unfalls Unfallheilfürsorge durch den Dienstherrn) und somit kann auch nicht autonomes Satzungsrecht eines Unfallversicherers für sie gelten.


    Doch, aber nur indirekt (nach dem entsprechenden Erlass für das Land NRW fahnden wir gerade)


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorCarm8en 8g., Buch / RLP394266
    Datum31.03.2007 19:22112843 x gelesen
    Geschrieben von Berthold SchwarzDie Betriebssicherheitsverordnung gilt für Betriebe, Berufsfeuerwehren und für Freiwillige Feuerwehren sind die UVV ausschlaggebend.
    BetrSichV ist staatliches Recht und UVVén sind von den Versicherungen für Ihre Versicherten erlassene "Vorschriften". Ich weiß noch nicht, ob diese saatliche genehmigt und veröffentlicht wurden und damit Gesetzescharakter haben. Ich sehe es jedoch mittlerweile auch so, dass die BetrSichV in jedem Fall auch für die Freiwilligen, einzuhalten ist. Es ist da die Rede von Beschäftigten, nicht von bazahlt oder so...


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    AutorCarm8en 8g., Buch / RLP394272
    Datum31.03.2007 19:26112974 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierSiehe GUV-V A1, Anlage 1. Die BetrSichV gilt auch für die FF.
    Wo steht da was von FF?


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg394278
    Datum31.03.2007 19:35112780 x gelesen
    Geschrieben von Carmen FuchsWo steht da was von FF?

    Muß da nicht stehen.
    §1 der GUV-V A1 gibt den allgemeinen Geltungsbereich an. Darunter fallen auch die FFen.

    Und über §2 Abs. 1 bzw. die Anlage 1 wird dann die Mitgeltung der BetrSichVO, das Arbeitsschutzgesetz,... eingeführt, wobei der letzte Absatz der Anlage 1 nochmals explizit ausdrückt, daß dies auch für die Versicherten und Unternehmer gelten soll, die normalerweise von den genannten Vorschriften nicht erfaßt sind (das wären z.B. FFen)


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorSven8 R.8, Brakel / NRW394279
    Datum31.03.2007 19:36112915 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n Pannier: Siehe GUV-V A1, Anlage 1. Die BetrSichV gilt auch für die FF.



    Geschrieben von Carmen FuchsWo steht da was von FF?

    Da nirgens da aber die
    Unfallkasse Rheinland Pfalz die GUV A1 eingeführt hat gilt sie hier.
    und damit auch die BetrSichV der Anhang 1 verweist ja ausdrücklich darauf.

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    AutorCarm8en 8g., Buch / RLP394280
    Datum31.03.2007 19:42112819 x gelesen
    Geschrieben von Sven RienasDa nirgens da aber die
    Unfallkasse Rheinland Pfalz die GUV A1 eingeführt hat gilt sie hier.
    und damit auch die BetrSichV der Anhang 1 verweist ja ausdrücklich darauf.

    Umsomehr iritiert mich ja, dass die Verwaltung sagt, die UK hält die Prüfung nach GUV für ausreichend. Oder sagt die Verwaltung das nur, weil sie selber nicht versteht, worum es geht?


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen394320
    Datum31.03.2007 21:07113186 x gelesen
    Nabend,

    Geschrieben von Tobias KarachAlso bei usn wird das durch einen Teil der Gerätewarte,

    Freiwillige oder HA?

    erledigt (der Teil der einen Elektroberuf erlernt hat),

    So richtig schön formal mit Bestellung als verantwortliche Elektofachkraft? oder "Du hast doch da Ahnung von, mach mal?"

    Geschrieben von Tobias Karachdafür wurde durch die Gemeinde ein E-Check Gerät angeschaft
    Öhm, E-Check-Gerät? Ist das das, was die Innung benutzt hat, als sie für 'ne simple Wiederholungsprüfung den Ausdruck e-check erfand und sich seither an den Lizensgebühren ihrer Mitglieder dafür dusselig und dämlich verdient?

    Geschrieben von Tobias KarachDeshalb wwerdne von uns die Geräte der beiden FF

    okay, wenn das Haftungsmäßig vernünftig geregelt ist...

    sowie der Gemeinde Überprüft.
    Öhm, der Gemeinde? Auch inklusiv dem Kindergarten und Bürgermeisterbüro und so?


    MkG,
    Thorben


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    AutorCarm8en 8g., Buch / RLP394409
    Datum01.04.2007 11:17113073 x gelesen
    Jetzt wirds interessant. Dort - und ich behaupte auch bei den Freiwilligen - hat die BetrSichV Gültigkeit. Also nix mit EUP und auch nicht jede befähigte Person ist "befähigt". An Deiner Stelle würde ich mich hüten da weiterhin was zu prüfen. Wonach prüft Ihr? GUV-I 8524? Wer hat gesagt, dass ihr danach prüfen sollt?


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen394504
    Datum01.04.2007 15:42113017 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Carmen FuchsAn Deiner Stelle [...] Wonach prüft Ihr [...] dass ihr

    Ähm, zu wem sprichst du gerade? Meinem Vorposter?
    Ich prüf jedenfalls nix und werde es mir sicher nicht aufschwatzen lassen, wenn mal wer mit "du studierst das doch" ankommen sollte. Dafür ist das Thema doch etwas zu komplex, als dass ich da "mal so nebenbei" eine Verantwortung für übernehmen mag, wenn man da keine Routine drin hat.


    @Rainer: Sollte man momo nochmal auf den Thread verweisen? Ich hatte ihn damals schonmal drauf hingewiesen, aber nach zwei forenproblembedingt gescheiterten Anmeldungen hat er's wohl aufgegeben, was dazu schreiben zu wollen. :-(


    ciao,
    Thorben


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    AutorRain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen394543
    Datum01.04.2007 17:52112709 x gelesen
    Geschrieben von Thorben Gruhl@Rainer: Sollte man momo nochmal auf den Thread verweisen? Ich hatte ihn damals schonmal drauf hingewiesen, aber nach zwei forenproblembedingt gescheiterten Anmeldungen hat er's wohl aufgegeben, was dazu schreiben zu wollen. :-(


    Kannst ihn ja nochmal motivieren....

    Gruß, Rainer


    --Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge--

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    AutorCarm8en 8g., Buch / RLP394555
    Datum01.04.2007 18:18112817 x gelesen
    Geschrieben von Thorben GruhlÄhm, zu wem sprichst du gerade? Meinem Vorposter?
    Ja sorry, ich meinte Tobias


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    AutorCarm8en 8g., Buch / RLP409862
    Datum18.06.2007 16:07113219 x gelesen
    Von einem ehemaligen Kameraden aus RLP habe ich letzte Woche eine Stellungnahme der Unfallkasse zu dem Thema erhalten, da dort das Thema ebenfalls heftig dirkutiert wurde.
    Demnach ist es nun geklärt, da etwas schriftlich vorliegt. Es ist nicht nach BetrSichVO zu prüfen! Also alle elektr. unterwiesenen dürfen weiterhin prüfen. Ausnahmen dort, wo Beschäftigte im Sinne d. ArbSchG (Schulen, Kindergärten, LFKS ?) arbeiten.

    1. Gilt das staatliche Recht hinsichtlich ArbSchG und GeStoffV auch für die freiwilligen Feuerwehren?
    4. Sind Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren Beschäftigte im Sinne der BetrSichV?

    Zu 1 und 4:
    Die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren sind keine Beschäftigten i.
    S. des ArbSchG. Da die BetrSichV und GefStoffV auf das ArbSchG gestützt
    erlassen wurden, gilt hier entsprechendes.
    2. Ist für die Prüfung elektrischer ortsveränderlicher Betriebsmittel zwingend die BetrSichV, und damit staatliches Recht, anzuwenden?
    Zu 2:
    Für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel ist demnach formal
    nicht zwingend das staatliche Arbeitsschutzrecht anzuwenden, sondern es
    gilt hier das autonome Recht des Unfallversicherungsträgers.

    Zur Festlegung etwa des Prüfumfangs oder der Prüfzeiträume ist es
    allerdings unerheblich, ob zur Prüfung der ortsveränderlichen
    elektrischen Betriebsmittel die BetrSichV oder die UVV „Elektrische
    Anlagen und Betriebsmittel“ als Rechtsgrundlage herangezogen wird.

    Nach der UVV hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die elektrischen
    Anlagen und Betriebsmittel in bestimmten Zeitabständen auf ihren
    ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Fristen sind so zu bemessen,
    dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig
    festgestellt werden.

    Nach der BetrSichV hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel entsprechend
    den nach § 3 Abs. 3 ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen
    zu überprüfen und erforderlichenfalls erproben zu lassen, sofern
    Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu
    gefährlichen Situationen führen können.

    In der UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ sind in der
    Durchführungsanweisung zusätzlich noch Richtwerte für die Prüffristen
    unter normalen Betriebsbedingungen angegeben. Allerdings mit der
    Anmerkung, dass die Beurteilung der örtlichen Betriebs- und
    Umgebungsbedingungen der Elektrofachkraft obliegt und diese im
    Einzelfall zu anderen Prüffristen gelangen kann. Der Ermittlung der
    Prüffristen unterliegt also auch einer Gefährdungsbeurteilung ähnlich
    der Betriebssicherheitsverordnung.
    In diesem Rahmen ist weiterhin die Prüfung der Geräte durch eine
    „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ möglich.
    3. Ist die in Punkt 2 genannte Prüfung für den Bereich der Schulen und Kindergärten anders zu bewerten?
    Zu 3:
    In Schulen und Kindergärten arbeiten Beschäftigte i. S. des ArbSchG,
    mithin sind die Bestimmungen der BetrSichV anzuwenden. Unterschiede wird
    es sicherlich bei den ermittelten Prüffristen, also im Ergebnis der
    Gefährdungsbeurteilung, geben.


    Mit freundlichem Gruß
    Im Auftrag

    Unfallkasse Rheinland-Pfalz
    Prävention
    Orensteinstr. 10
    56626 Andernach


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    AutorThor8ste8n N8., Koblenz / Rheinland Pfalz410621
    Datum21.06.2007 15:19113123 x gelesen
    zu 1. und 4.
    Hier habe ich eine etwas andere Sicht:
    1. Rechtsgrundlage der BetrSichV ist das ArbSchG und (!) das GPSG. Und das GSPG gilt für alle, auch wenn hiermit speziell die überwachungsbedürftigen AM genannt sind.
    2. Es kommt auf die "Beschäftigteneigenschaften" an. Hier gilt Länderrecht und über die Feuerschutzhilfegesetze der einzelnen Länder wird das Verhältnis FF und Rechtsstand der Mitglieder der FF definiert. Hier gibt es Länder, bei deren die Führungkräfte einer FF (auch in ehrenamtliche Funktion) wie eine Beamter rechtlich gesehen werden. Bei Beamten gilt aber wiederrum die BetrSichV.
    3. Selbst wenn ausschließlich "BG-Recht" gesehen würde: Hier gibt es die BGV A1 und die verweist u.a. auf staatliches Recht. Da die BGV A3 wahrscheinlich abgeschafft wird, würde hier ein "rechtsfreier Raum" entstehen. Also warum nicht gleich die BetrSichV anwenden?
    4. Gemäß GG sind wir nun mal alle gleich. Und das ist auch gut so. Warum hat dann der Ehrenamtliche oder/und der Freiwillige welcher einen gemeinnützigen Dienst an unserer Gesellschaft tut, keinen Anspruch auf den gleichen Schutz wie ein bezahlter Beschäftigter?? Das halte ich für nicht haltbar bei einem möglichen Gerichtsverfahren. Bsp: die Kollegen von THW haben die Regelung, das sie wie Beschäftigte gesehen werden (habe mich beim Ministerium ekundigt). Und das ist gut so!


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    AutorFlo 8G., Schondorf / Bayern665170
    Datum01.02.2011 18:28109777 x gelesen
    Hallo ein altes Thema.....

    habt Ihr evtl Euch mal mit dem Gedanken befasst den gesamten E-Check an eine Fremdfirma zu vergeben??
    wie verhält es sich mit der Angebotseinholung
    und wie groß ist die Zuverlässigkeit der anbietenden Firmen??

    Mkg
    FloE-Check


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    AutorDani8el 8H., Neckargemünd / Baden-Württemberg665175
    Datum01.02.2011 19:10109286 x gelesen
    Leichenschänder ;)


    Gruss, Daniel Hecker
    FF Neckargemünd


    Dieser Beitrag gibt nur meine persönliche Meinung wieder.
    Er hat nichts mit der offiziellen Meinung der Freiwilligen
    Feuerwehr Neckargemünd oder einer anderen Einrichtung zu tun!

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    Autorjürg8en 8s., Trier / RLP665431
    Datum03.02.2011 13:47109385 x gelesen
    Hör mir auch damit! Das war der größte Flop, den die Verwaltung gemacht hat...
    Die Prüfung war der reine Witz, es wurde nicht richtig geprüft, keine ordentliche Dokumentation usw.


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    AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen665541
    Datum04.02.2011 00:57109357 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von jürgen schmitzDie Prüfung war der reine Witz, es wurde nicht richtig geprüft, keine ordentliche Dokumentation usw.
    so dürfte es doch vielerorts sein. Zum Anfangstread haben sich aber mittlerweile wesentliche rechtliche Änderungen ergeben. EuP allein oder Gerätewart ohne Berufsausbildung mit Bezug zur Elektrotechnik und, und, und ist ja nun mit TRBS 1203 nicht mehr zulässig. Naturlich wird der Sparzwang weiterhin die Lokalfürsten (Unternehmer) animieren das Recht in die eigene Hand zu nehmen und mal auszutesten wie man die eigenen Leute um die Ecke bringen könnte.

    MfG

    Klaus


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    AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen665550
    Datum04.02.2011 08:36109445 x gelesen
    Moin,
    weil in den Beiträgen immer wieder die Notwendigkeit der Fachkunde des Prüfers angesprochen wird, noch ein Hinweis aus eigener Erfahrung. Selbst einer guten Elektrofachkraft kann es unterlaufen, dass sie einen Personenschutzschalter überprüft, der für den Einsatz bei der Fw seit 2003 nicht mehr zugelassen ist. Es ist ja leicht möglich, dass die EFK die Feinheiten der UVV Fw nicht kennt. Also Verantwortliche, schnellstens mal nachfragen, ob die Personenschutzsachalter der UVV Fw entsprechen.
    Besonders bedenklich ist in diesem Zusammenhang die Empfehlung der UKBW aus dem Mai 2010, wonach ein Personenschutzschalter des Typs DI empfohlen wird, der ist ja nun wirklich total FALSCH.

    MfG
    KLaus


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg665570
    Datum04.02.2011 12:47109887 x gelesen
    Geschrieben von Klaus KilianBesonders bedenklich ist in diesem Zusammenhang die Empfehlung der UKBW aus dem Mai 2010, wonach ein Personenschutzschalter des Typs DI empfohlen wird, der ist ja nun wirklich total FALSCH.

    Du meinst wahrscheinlich den Absatz:

    Sollte in Ausnahmefällen auf Grund der Einsatzsituation ein anderer Speisepunkt als der eigene Stromerzeuger erforderlich sein, darf der Anschluss nur über einen ortsveränderlichen Personenschutzschalter erfolgen. Dieser muss bei einem Fehlerstrom von 30 mA oder darunter auslösen. Der Personenschutzschalter muss allpolig abschalten, einen Schutzleiterbruch erkennen und die Schutzleiterspannung überwachen. Erkennbar sind diese Personenschutzschalter z.B. an den Bezeichnungen „DI“, „PRCD-K“ oder „PRCD-S“.

    In dem Satz sehe ich nun wirklich nicht eine Empfehlung für einen DI, ist vielleicht etwas unglücklich formuliert, aber mehr auch nicht.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen665615
    Datum04.02.2011 21:38109143 x gelesen
    Moin,

    "Dieser muss bei einem Fehlerstrom von 30 mA oder darunter auslösen. Der Personenschutzschalter muss allpolig abschalten, einen Schutzleiterbruch erkennen und die Schutzleiterspannung überwachen. Erkennbar sind diese Personenschutzschalter z.B. an den Bezeichnungen „DI“, „PRCD-K“ oder „PRCD-S“."

    und das ist schonmal falsch. DI und PRCD-K haben nicht die nach GUV schlagmichtot geforderte Überwachung des Schutzleiters und aufrechterhalt der Schutzleiterfunktion bei externer Fremdspannung am Verbraucher. Ob man diese funktion nun wiederum braucht oder PRCD-K nicht doch ggf. die bessere Wahl ist, ist dann wieder eine andere Frage. (hmm, da fällt mir ein, ich hatte noch wem 'ne Abhandlung drüber versprochen, was dann ein wenig unterging. Mal PNs durchforsten...) Da sind auch die neuen Fahrzeugnormentwürfe schrott, sie verlangen nur eine simple FI-Funktionalität und liegen damit weit unter den Anforderungn der GUV.

    Gruß,
    Thorben


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    AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen665646
    Datum05.02.2011 08:52108856 x gelesen
    Moin,

    genau diesen Absatz meine ich. Geschrieben von Udo BurkhardIn dem Satz sehe ich nun wirklich nicht eine Empfehlung für einen DI, ist vielleicht etwas unglücklich formuliert, aber mehr auch nicht.Die sehe ich auch nicht. In diesem Beitrag ist aber selbst die Nennung des DI eine böse Halbwahrheit, die tödlich enden kann.
    Mit diesem Hinweis wird doch den FWs suggeriert, dass du auf der sicheren Seite bist, wenn du so einen DI eingebaut hast. Bis zum März 2003 war das ja auch O.K. Mit der GUV V C53 § 29 und den Erläuterungen war´s aber damit vorbei, weil der DI einfach nicht mehr den Anforderungen dieser Vorschrift gerecht wird. Der Stand der Technik war eben schon damals was anderes, als ein DI (für die Feuerwehr).
    Ich möchte nicht wissen, wieviele Feuerwehren wieder zu den Hochwasserlagen 2010 und 2011 die TP´s an Fremdnetzen ohne Peronenschutzschalter oder mit einem DI im Wasser versenkt haben?

    SEIT APRIL 2003 IST DER DI FÜR DIE FEUERWEHR TABU.

    Und das ist gut so!

    MfG

    Klaus


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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg665647
    Datum05.02.2011 09:29108981 x gelesen
    Geschrieben von Thorben Gruhl (hmm, da fällt mir ein, ich hatte noch wem 'ne Abhandlung drüber versprochen, was dann ein wenig unterging. Mal PNs durchforsten...)

    Das war ich! Ich würde es dann in die FAQ einbauen.

    Gruß,
    Markus


    Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

    J. Mäschle, Forums-Philosoph

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW665654
    Datum05.02.2011 11:36109016 x gelesen
    Hallo,

    Der E-Check hat nichts, aber auch garnichts mit den Notwendigen Prüfungen nach BGV A3 und TRBS zu tun!

    Gefordert sind Prüfungen nach bestimmten Vorgaben, die in vielen Vorschriften und Gesetzen zusammengetragen werden müssen. Das ist bereits in der Industrie eine Arbeit für Spezialisten.

    Die Widerholungsprüfungen können (mit Einschränkungen) von unterwiesenen Personen mit den entsprechenden Messgeräten gemacht werden.

    Ganz Wichtig: Diese Prüfungen müssen nicht nur Regelmäßig, sondern auch vor der Erstinbetriebnahme und nach jeder Änderung/ Reparatur gemacht werden.

    Die Dokumentation sollte sehr gut gemacht werden insbesondere auf hinblick der Angewendeten Vorschriften.

    Alles in allem, das ist kein Job für einen Elektroinstalateurbetrieb. Ich habe in den letzten 15 Jahren keinen kennengelernt, bei dem die Mitarbeiter das Messgerät immer auf dem Fahrzeug hatten geschweige denn das Messgerät bedienen konnten! Von der Interpretation der Messwerte möchte ich gar nicht reden.

    Die Spezialisierten Firmen sind besser, weil die diese Prüfungen jeden Tag machen. Trotzdem würde ich denen auf die Finger schauen.


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    Autorjürg8en 8s., Trier / RLP665656
    Datum05.02.2011 11:54108834 x gelesen
    Geschrieben von Klaus KilianBesonders bedenklich ist in diesem Zusammenhang die Empfehlung der UKBW aus dem Mai 2010, wonach ein Personenschutzschalter des Typs DI empfohlen wird, der ist ja nun wirklich total FALSCH.
    Wie erkenne ich als elektrotechnischer Laie diesen Personenschutzschalter? Muss es drauf stehen?


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    Autorjürg8en 8s., Trier / RLP665658
    Datum05.02.2011 12:03109391 x gelesen
    Geschrieben von Flo GradlHallo ein altes Thema.....

    habt Ihr evtl Euch mal mit dem Gedanken befasst den gesamten E-Check an eine Fremdfirma zu vergeben??
    wie verhält es sich mit der Angebotseinholung
    und wie groß ist die Zuverlässigkeit der anbietenden Firmen??

    Mkg


    altes Thema aber immer Jung!
    Hat sich denn was entscheidend geänert? TRBS spiegelt die Betriebssicherheitsverordnung wieder, die nun mal (nach Aussage der UK RLP) für die FF nicht gilt! Auch wenn hier einige (mir eingeschlossen) anderer Meinung sind. Also was sagt uns das für die FF?

    Wo gibts denn eine Art "Vorschrift" wie genau der jeweilige Prüfer zu prüfen hat... Wenns denn an eine Fremdfirma vergeben wird möchte ich schon wissen, was er tun sollte, um ordnungsgemäß zu prüfen. Muss er zB eine Kabeltrommel abwickeln oder ein Gerät wie Tauchpumpe laufen lassen? Wie ist es mit der Prüfung von SEA? usw.


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    AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen665667
    Datum05.02.2011 13:47108709 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thorben GruhlDa sind auch die neuen Fahrzeugnormentwürfe schrott, sie verlangen nur eine simple FI-Funktionalität und liegen damit weit unter den Anforderungn der GUV.Schon mal die aktuelle FwDV 1 genauer betrachtet? Vielleicht wird sie zur Ausrüstung der Autos herangezogen und da steht genau so ein Humbuk drin.

    MfG

    Klaus


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen665685
    Datum05.02.2011 15:49108769 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Klaus Kilian""Schon mal die aktuelle FwDV 1 genauer betrachtet? Vielleicht wird sie zur Ausrüstung der Autos herangezogen und da steht genau so ein Humbuk drin.


    Dann ist die genauso bescheiden. Man kann ein Norm-fzg bestellen und geliefert bekommen und entsprechende dann Ausrüstung trotzdem nich verwenden.
    Gibt's eigentlich irgendwo 'ne Festlegung, ob solche Handlungs/Verwendungsbezogenen Vorgaben durch Verweis auf vorhandene Altgeräte ausgehebelt werden können ("Bestandsschutz") bzw. ne klare Ansage, dass das nicht geht?

    Gruß,
    Thorben


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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW665694
    Datum05.02.2011 16:48109099 x gelesen
    Beispiel Kabeltrommel ist gut:

    1. Sichtprüfung:
    - abgebrochene Kanten
    - Deckel vorhanden/ intakt
    - Bremse vorhanden/ intakt
    - Herstellerschild vorhanden/ lesbar
    - Kennzeichnungen (Strom/ Spannung) lesbar/ plausibel
    - Übertemperatursicherung ausgelöst
    - verfärbungen, thermische Verformungen
    - Buchsen verschmutzt/ verbogen/ verfärbt
    - Stecker verschmutzt/ verbogen/ verfärbt/ paralell/ Abstand
    - Kabel am Stecker fest/ augenscheinlich wasserdicht
    - Kabel vollständig abrollen auf Flickstellen kontrollieren
    - Kabel vollständig auf Geometrie prüfen
    - Zugentlastung an der Trommel auf Festigkeit/ augenscheinliche Wasserdichtigkeit
    - Einstecken ins Messgerät und RPE und RISO prüfen

    Zeitrahmen etwa 6 Minuten Netto

    Die Vorschrift heißt VDE 0701


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    AutorAndr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen665712
    Datum05.02.2011 20:03108680 x gelesen
    Geschrieben von jürgen schmitzWo gibts denn eine Art "Vorschrift" wie genau der jeweilige Prüfer zu prüfen hat...

    Das Mittel der Wahl ist in diesem Fall die BGV A3 bzw. die TRBS 2131/1201.

    Der Prüfer muss eine komplette Sichtprüfung machen auf Beschädigungen, die einen sicheren Gebrauch einschränken könnte. Dazu würde auch eine Kontrolle der gesammten Kabellänge eines Leitungsroller gehören z.B.
    Er muss eine Messung machen in der er die Ableitströme , Widerstände , etc ermittelt und dokumentieren.
    Eine Funktionskontrolle gehört ebenfalls dazu.

    Momentan kann man noch an die BGVA 3 verweisen als auch an die TRBS . Die TRBS wurde im letzten Jahr wegen Fehler und Mängel zurück gezogen bzw. wurde zur Überarbeitung an die Kontrollgremien zurück gegeben. Der Erfahrung entsprechend könnte es so noch mal 1-2 Jahre dauern, bis die TRBS die BGV endgültig ablöst.


    MfG

    Andreas

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    AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen665732
    Datum05.02.2011 23:07108662 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von jürgen schmitzTRBS spiegelt die Betriebssicherheitsverordnung wieder, die nun mal (nach Aussage der UK RLP) für die FF nicht gilt! Gesagt ist das Eine, erkläre dies aber im Schadensfall mal dem Staatsanwalt. Gibt es dazu irgendwo ein Schriftstück?

    MfG

    Klaus


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    AutorPete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg665753
    Datum06.02.2011 10:04108891 x gelesen
    Alles in allem, das ist kein Job für einen Elektroinstalateurbetrieb. Ich habe in den letzten 15 Jahren keinen kennengelernt, bei dem die Mitarbeiter das Messgerät immer auf dem Fahrzeug hatten geschweige denn das Messgerät bedienen konnten! Von der Interpretation der Messwerte möchte ich gar nicht reden.nullGeschrieben von ---Harald Schramke, Köln---


    Ein guter Elektroinstallationsbetrieb hat die erforderlichen Geräte und die ausgebildeten Fachleute.
    Die Arbeit an sich ist sehr aufwändig. Hat bei uns mehrere Abende gedauert.
    jedes Kabel auch PC Funkraum usw. registrieren mit Aufkleber versehen prüfen und wieder einsortieren. Mann glaubt Gar nicht wieviel Kabel und eletrische Geräte, Lampen usw. mann in einer Feuerwehr hat.

    mfg Peter


    Sorry ich glaube das mit Zitat klappt nicht ganz so.


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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW665760
    Datum06.02.2011 11:05108627 x gelesen
    Geschrieben von Peter LippEin guter Elektroinstallationsbetrieb hat die erforderlichen Geräte und die ausgebildeten Fachleute.

    Ja er sollte die Geräte haben und die Mitarbeiter sollten auf diesen Geräten geschult sein. Nur ist meine Erfahrung, das die Geräte, weil diese teuer sind, nicht mitgeführt werden. Wenn ich dann eine Abnahme der neu installierten Steckdose/ des reparierten Gerätes fordere, muss das Gerät erst mal beim Meister geholt werden. Als das Gerät dann endlich angekommen ist wird für die einfache Messung 1 Stunde lesen der Bedienungsanleitung und 2 Stunden Messen benötigt.

    Der große Witz wird das dann wenn ich feststelle, das diese Werte nicht sein können bzw. ein n.i.o. bedeuten.

    So erlebt bei großen und kleinen Betrieben - leider.

    Geschrieben von Peter LippDie Arbeit an sich ist sehr aufwändig. Hat bei uns mehrere Abende gedauert.
    jedes Kabel auch PC Funkraum usw. registrieren mit Aufkleber versehen prüfen und wieder einsortieren. Mann glaubt Gar nicht wieviel Kabel und eletrische Geräte, Lampen usw. mann in einer Feuerwehr hat.


    Pro Gerät etwa 12 Minuten bei der Erstprüfung und 6 Minuten bei der Widerholungsprüfung. Sofern man alle Register der Organisiation zieht. Schweißgeräte, Stromerzeuger, Fahrzeuge und noch einige Spezialitäten gehen nach Aufwand. Der kann beispielsweise bei einem Schweißgerät bei einer Stunde und mehr liegen.

    Bedenkenswert: ein PC Arbeitsplatz hat Verlängerung, Verteilung, PC, Kabel, Monitor, Kabel, Drucker, Kabel, Netzteil Switch, Lampe, Ladegerät Handy usw. Mach schon 11 Geräte, wovon 5 Geräte mitgemessen werden können und daher kostenlos mitgemessen werden.


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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW665761
    Datum06.02.2011 11:06108780 x gelesen
    Macht doch mal den folgenden Versuch: Neue Fahrzeuge haben doch Hochvoltechnik für die Scheinwerfer. Auch dort muss die Prüfung durchgeführt und Nachgewiesen werden. Fragt doch mal bei der Werkstatt ob die das auch gemacht haben!


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    AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg665769
    Datum06.02.2011 11:53108859 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Harald SchramkeMacht doch mal den folgenden Versuch: Neue Fahrzeuge haben doch Hochvoltechnik für die Scheinwerfer. Auch dort muss die Prüfung durchgeführt und Nachgewiesen werden. Fragt doch mal bei der Werkstatt ob die das auch gemacht haben!

    ....wo soll den das bitte stehen? Hier handelt es sich ja wohl nicht um die in der Ausgangsfrage genannten "ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel". Fahrzeuge die vor zehn Jahren mal neu gewesen sind hatten das auch schon. Fahrzeuge die vor 20 Jahren mal neu gewesen sind hatten dies ebenfalls schon. Dann eben an der Zündanlage. Sorry aber der Vergleich ist einfach Quatsch und stärkt die Gegner einer ordentlichen Prüfung von Arbeitsscheinwerfer und co.


    Gruß Micha

    Meine Erfahrung und persönliche Meinung!

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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW665779
    Datum06.02.2011 12:49108537 x gelesen
    Bei uns im OV benötigen wir zu dritt zwei Samstage um die Prüfung durch zu führen und alles zu Dokumentieren


    Dann meist noch ein Samstag um defekte Stecker , Kabel etc wieder zu reparieren oder zu ersetzen

    SEA wird aber von einer Werkstatt geprüft.


    Gunnar


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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW665783
    Datum06.02.2011 13:09108940 x gelesen
    Geschrieben von Michael Schmidgall....wo soll den das bitte stehen?

    Die Quelle habe ich leider nicht hier und komme erst übernächste Woche da drann.

    Aber, aus dem Kopf:

    Ein Auto ist doch Ortsveränderlich
    In den neuen Fahrscheinwerfern werden Spannungen (und Ströme) genutzt, die potentiell Tödlich sind.
    Die Spannungen und Ströme der Zündanlage solten dafür zu gering sein.


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    AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW665785
    Datum06.02.2011 13:28109006 x gelesen
    Geschrieben von Harald Schramke
    Ein Auto ist doch Ortsveränderlich

    Geschrieben von BGV A3, DA zu §5 Abs. 1 Nr.2
    Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind (siehe auch Abschnitte 2.7.4 und 2.7.5 DIN VDE 0100 Teil 200)
    Also Kfz als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel einzustufen ist absoluter Schwachsinn. Endschuldige das ich das so schreibe.
    Außerdem entferne ich immer den Ladestecker bevor ich losfahre ;-)


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Andreas Becker

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    AutorLoth8ar 8G., Edertal / Hessen665786
    Datum06.02.2011 13:46108545 x gelesen
    Hallo,

    ortsveränderlich ist ein Fahrzeug. Da gibt es nichts dran zu deuteln.

    Aber unter die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel ob ortsveränderlich oder auch nicht ortsveränderlich (in der Regel längerer Prüfintervall) fällt es wohl nicht.

    Grundlage für die Prüfung ist die VDE 0701-0702, die BGV A3 und seit neustem die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit der TRBS 1201.


    VDE 0701-0702:
    Diese Norm gilt für Prüfungen der elektrischen Sicherheit von elektrischen Geräten mit Bemessungsspannungen bis Wechselspannung 1 000 V/Gleichspannung 1 500 V ....

    Dadurch scheiden die genannten Anlagen wohl aus.

    Geschrieben von www.kfztech.de Die zur Zündung des Xenon-Gases notwendige Hochspannung von 20.000 Volt wird von einem elektronischen Vorschaltgerät erzeugt.

    Geschrieben von www.kfz-tech.de Die Zündspule soll eine Primärspannung von 12 Volt bei einer Stromstärke von mehreren Ampere in eine Hochspannung von 15000 - 30000 Volt bei ganz entsprechend geringerer Stromstärke wandeln.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    vom schönen Edersee
    LOTHAR

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen665790
    Datum06.02.2011 14:04110092 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von jürgen schmitz
    altes Thema aber immer Jung!
    Hat sich denn was entscheidend geänert? TRBS spiegelt die Betriebssicherheitsverordnung wieder, die nun mal (nach Aussage der UK RLP) für die FF nicht gilt!


    Du weißt doch... die Frösche und die Tümpel... interessanter wären da Aussagen aus den Ministerien.

    Wo gibts denn eine Art "Vorschrift" wie genau der jeweilige Prüfer zu prüfen hat... Wenns denn an eine Fremdfirma vergeben wird möchte ich schon wissen, was er tun sollte, um ordnungsgemäß zu prüfen.
    Eine detaillierte Vorschrift kann es gar nicht geben, weil es letztlich im Ermessen der Fachkraft liegt, was erforderlich ist, um den sicheren Zustand nachzuweisen, Du als Auftraggeber bist aber in der Verantwortungm, wen geeignetes damit zu beauftragen und nicht den bekannten Pfuscher, der als ersten Schritt die Plakette klebt...

    Muss er zB eine Kabeltrommel abwickeln oder ein Gerät wie Tauchpumpe laufen lassen?
    Wenn er sich an die VDE 0701-0702 halten will, wo es erstmal keinen Anlass gibt, davon abzuweichen, dann schon. Je nach ggf. verbautne Mtorschutzschalter oder fest integriertem DI in der Zuleitung, ginge Ableistrommessung bei der TP vielleicht auch noch mit dem Ersatzableitstromverfahren, sodass der Betrieb messtechnisch nicht zwingend erforderlich sein muss. allerdings gibts ja auch noch den Punkt Funktionscheck und es wäre reichlich widersinnig, die TP zu messen ohne auch die Funktion zu kontrollieren (meinetwegen trocken, aber wenigstens mal anlaufen lassen). Kommt Ersatzableitstromverfahren nicht in Frage (was inzwischen bei sehr vielen Betriebsmitteln der Fall ist und es eignetlich kein Arument mehr für dieses Verfahren gibt), musst eh für ne Differenzstommessung das Ding in Betrieb nehmen,

    Wie ist es mit der Prüfung von SEA? usw.

    Gibt 'nen Merkblatt von der FUK Nds als schonmal erste Orientierung.
    Besonders "lustig" wird es dann, wenn man das mal ernst nimmt und das Ding bewusst in dne Kurzschluss fährt (ja, müssen sie nach den zugrundeliegenden Baunormen und der zugehörigen Typpüfung verkaften können), um die Doppelfehlerabschaltung zu testen. Kann man dann je nach Typ feststellen, dass das mit der Doppelfehlerabschaltung schlichtweg nicht bei allen so funktioniert, wie es sollte...


    Geschrieben von Harald Schramke Beispiel Kabeltrommel ist gut:

    1. Sichtprüfung:
    - abgebrochene Kanten
    - Deckel vorhanden/ intakt
    - Bremse vorhanden/ intakt
    - Herstellerschild vorhanden/ lesbar
    - Kennzeichnungen (Strom/ Spannung) lesbar/ plausibel
    - Übertemperatursicherung ausgelöst
    - verfärbungen, thermische Verformungen
    - Buchsen verschmutzt/ verbogen/ verfärbt
    - Stecker verschmutzt/ verbogen/ verfärbt/ paralell/ Abstand
    - Kabel am Stecker fest/ augenscheinlich wasserdicht
    - Kabel vollständig abrollen auf Flickstellen kontrollieren
    - Kabel vollständig auf Geometrie prüfen
    - Zugentlastung an der Trommel auf Festigkeit/ augenscheinliche Wasserdichtigkeit

    - Passender Leitungstyp verbaut, passende Qeurschnitte, ausreichende Schutzart. Aber passt soweit schon. Interessanter wird:

    - Einstecken ins Messgerät und RPE und RISO prüfen

    Und nu? Was haste mit R_PE nachgewiesen? Welcher Grenzwert für 50m H07RN-f 3x2,5²?
    Nach 0701-0702 für Leitungen bist 16 A 0,3 Ohm für die ersten 5m zuzüglich 0,1 je weitere 7,5m? Also folglich 0,3 + 45/7,5 * 1 = 0,3 + 0,6 = 0,9 Ohm? Oder was empfiehlt sich für den blaubelichtete Elektro-Prüfer da als Kriterium zu nehmen?


    Die Vorschrift heißt VDE 0701 häng noch ein "-0702" dran ;o)


    Gruß,
    Thorben


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen665793
    Datum06.02.2011 14:20108512 x gelesen
    grmpf, vertippt, muss natürlich so lauten:

    Geschrieben von Thorben Gruhl
    Und nu? Was haste mit R_PE nachgewiesen? Welcher Grenzwert für 50m H07RN-f 3x2,5²?
    Nach 0701-0702 für Leitungen bist 16 A 0,3 Ohm für die ersten 5m zuzüglich 0,1 Ohm je weitere 7,5m? Also folglich 0,3 Ohm + (45m/7,5m) * 0,1 Ohm = 0,3 + 0,6 = 0,9 Ohm? Oder was empfiehlt sich für den blaubelichteten Elektro-Prüfer da als Kriterium zu nehmen?



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    AutorPete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg665794
    Datum06.02.2011 14:29108600 x gelesen
    Das Fahrzeug hat einiges was geprüft werden muss sämtliche Scheinwerfer auch am Lima, Kabeltrommel, Winkelschleifer, Agrregat für Schere- Spreitzer, usw was 230 oder 380 V hat

    nicht die KFZ elektrik selber.

    mfg Peter


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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW665801
    Datum06.02.2011 15:18108639 x gelesen
    Geschrieben von Andreas Beckerußerdem entferne ich immer den Ladestecker bevor ich losfahre ;-)


    Ich habs einmal nicht getan, das muss ich mir jetzt bis zu meinen Lebensende anhören wenn ich ein Fahrzeug aus der Halle fahren will :-)


    Man merkt es gleich, dummerweise ist nicht das Kabel am Stecker gerissen sondern es hat die ganze Steckdose aus dem Kotflügel des MTW raus gerissen .


    Asche auf mein Haupt


    Gunnar


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen665804
    Datum06.02.2011 15:26108483 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Peter LippText: Das Fahrzeug hat einiges was geprüft werden muss sämtliche Scheinwerfer auch am Lima, Kabeltrommel, Winkelschleifer, Agrregat für Schere- Spreitzer, usw was 230 oder 380 V hat
    ja

    nicht die KFZ elektrik selber.

    ja.

    Aber rgendwie bleibt mir nun die beabsichtigte Aussage deines Postings in diesem Thread rätselhaft?!

    Gruß,
    Thorben


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    AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW665808
    Datum06.02.2011 15:32108518 x gelesen
    Geschrieben von Gunnar Kreidl
    Ich habs einmal nicht getan, das muss ich mir jetzt bis zu meinen Lebensende anhören wenn ich ein Fahrzeug aus der Halle fahren will :-)
    Ja das ist Feuerwehr / THW / HiOrg, macht man einmal nen Fehler wird einem der bis in alle Tage nachgetragen. Den Lästernden würde sowas natürlich nie passieren ;-)

    Kopf hoch, dann fällt die Asche auch wieder runter.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Andreas Becker

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    AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen665809
    Datum06.02.2011 15:36108667 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Gunnar Kreidl Bei uns im OV benötigen wir zu dritt zwei Samstage um die Prüfung durch zu führen und alles zu Dokumentieren


    Dann meist noch ein Samstag um defekte Stecker , Kabel etc wieder zu reparieren oder zu ersetzen

    hmmm, das ist ja nun prüfen und instandsetzen. Ich weiss nicht, ob es weiter vorn irgendwo stand? Wer setzt sich für diese Arbeiten den Hut der "Befähigten Person" auf? Wie hat der Unternehmer diese Befähigung mit dem entsprechenden Auftrag dokumentiert?

    MfG

    Klaus


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    AutorPete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg665810
    Datum06.02.2011 15:39108430 x gelesen
    Das Problem ist das dies durchgeführt werden muss, und wenn in der Feuerwehr nicht geeignete Personen sind und das erforderliche Gerät vorhanden ist dann kostet das die Gemeinde ganz ordentlich Geld.

    mfg Peter


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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW665852
    Datum06.02.2011 18:48108721 x gelesen
    Auf die Schnelle, weil auf dem Weg: Campingwagen fallen deffinitiv drunter. Und wenn ich sehe was in einigen FW Fahrzeugen drin ist, dann ist das Prüfpflichtig.


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    AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg665857
    Datum06.02.2011 19:44108659 x gelesen
    Hallo zusammen,

    was sich hier aber unter anderem auf Einbauten von Ladegeräten und 230V Anschlüssen usw. bezieht. Natürlich auch bei Fw und co., steht dies dann zur Prüfung an. Auch ich habe zur früheren Gerätewartzeit diese Einrichtungen geprüft. Auch die 230/400V Einrichtungen an der DLK usw. Ist ja vom Prinzip sowas wie ne Kabeltrommel (der berühmte Leitungsroller ;-)) mit etwas unter 50m (Querschnitt usw. beachten).
    Deine Vermutung zwecks Prüfung von Xenonanlagen usw. unterliegen dem Ganzen definitiv nicht. L.Greinke hat hierzu ja schon was geschrieben.

    Zur Technik ansich: Ältere Anlagen im Bereich Lichttechnik/Xenon usw. hatten teils weitaus größere Ströme als die von dir genannten "modernen/neuen" und selbst Zündanlagen sind mit deutlich höheren Sicherungswerten abgesichert als Lichtanlagen (biite LED's nicht unterschätzen...is nicht immer so spannungs- und stromlos wie man denkt). Weiterhin kann man dann auch gleich Einspritzanlagen und co. mit einbeziehen. Auch hier teils Spannungen weit über Schutzkleinspannung und sogar Ströme die bei Kammerflimmern noch ganz lange keinen Halt machen....
    Auch für E-Fzg, Hybrid und co. wird die Prüfung für "ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel" nicht gefordert. Hierfür gibt es vom Hersteller vorgegebene Prüfungen die sich oft auf die Fehlerspeicher und Sichtprüfung, bei Freischaltungen und erneuten Zuschaltungen auf die entsprechenden Widerstände usw. beziehen. Einfache Doku mit Widerstandswert und Unterschrift reicht dann häufig aus. Dies vordert noch nichtmal jeder Hersteller.
    Für alle nicht-Elektriker. Hat nichts damit zu tun das all die genannten Anlagen jetzt irgendwie nur mit Gleichspannung betrieben werden usw. Da gibts definitiv einiges was mit Wechselspannung betrieben wird bzw. zumindest durchs halbe Fzg. bis zu nem "Gleichrichter".


    Gruß Micha

    Meine Erfahrung und persönliche Meinung!

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    AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW665862
    Datum06.02.2011 20:15108364 x gelesen
    Geschrieben von Harald Schramke
    Campingwagen fallen deffinitiv drunter
    Die elektrischen Betriebsmittel in Campingwagen sind, sofern fest eingebaut, als Stationäre Anlagen einzustufen. Das selbe gilt für die in Fw-Fahrzeugen fest eingebauten Geräte wie Ladegeräte und z.B. fets eingebaute Stromerzeuger und deren Verteilungen, hierzu zählen auch die Scheinwerfen am Lichtmast.

    Das die auf Fahrzeugen verlasteten elektrischen Geräte den Prüfpflichten für ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln unterliegen ist unstrittig, insoweit diese tragbar sind.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Andreas

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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW665870
    Datum06.02.2011 21:04108763 x gelesen
    Es gibt bei uns zwei Helfer die dazu befähigt sind, Ihre Qualifikation haben Sie aber natürlich Beruflich erworben
    Ich habe das Glück mehrere Helfer im OV zu haben die im Bereich Elektrotechnik befähigt sind


    Zwei Dipl Ing E Technik, ein Techniker , und zwei Elektriker


    Dokumentation findet statt, nach Vorgaben des THW


    Gunnar


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    Autorjürg8en 8s., Trier / RLP665885
    Datum06.02.2011 22:24108630 x gelesen
    Nochmal fragen..

    Geschrieben von Thorben Gruhl in einem anderen ThreadSo, und wer in der Runde hat nun konsequenterweise alle alten DI-Schalter ausgemistet und durch PRCD-S der Firma Kopp ersetzt? Am besten für die Chiemsee etc. auch noch einen PRCD-S in Drehstromausführung mit dazu?

    Oder haben vorhandene Geräte etwa Bestandsschutz? Und gelten logischerweise VERHALTENSvorschriten folglich dann nur, wenn eignesetztes Material nach einem Stichtag gekauft wurde? Ist die Kettensäge noch von 1974, darf man sie auch ohne Schnittschutzhose eisnetzen?! Was hat da Priorität bzw. ist das entscheidende Kriterium? (Ernstgemeinte Frage, nich nur rhetorische Anekdote, Wirft dann übertragen auf andere Felder wieder nette Baustellen auf...)


    Netterweise schreiben die nebenan diskutierten Fzg-Normen nur einen zweipoligen Schutzschater vor, das erfüllt noch lange nicht die Vorgaben der BG/GUV. Wer also ein Fzg fertig beladen kauft kann damit noch auf die schnauze fallen. Nebenbei gibt's ja auch gerne noch den Passus, dass Feuerwehrs nur genormte Geräte einsetzen soll. Dummerweise ist aber der PRCD-S gar nicht genormt. Selbst die künftige VDE 0612-20 wird zwar den PRCD-S erfassen, sieht aber nach aktuellem Entwurf nicht die volle Funktionalität als verpflichtende Merkmale vor... Hingegen gibt es durchaus genormte PRCD (ja, ohne S, Fa Kopp hat da ganz geschickt den Markennamen fast zur Deckung mit dem Gattungsbegriff der Norm gebracht...), die aber wiederum nicht das aufgezählte Spektrum der GUV V C 53 erfüllen. Was hat nun Vorrang? Eine GUV-Vorschrift, wo man doch den BG'n gerade krätig die Regelungskompetenzen entzieht oder ein LandesGESETZ, dass genormte Ausrüstung vorschreibt, sich deren Verfasser aber höchstwahrscheinlich nicht eine Sekunde Gedanken über diese Feinheiten gemacht haben werden?


    Gibts nun interessante Infos darüber?


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen665976
    Datum07.02.2011 20:53108620 x gelesen
    Moin,

    [Prüfung Kabeltrommeln]
    "Und nu? Was haste mit R_PE nachgewiesen? Welcher Grenzwert für 50m H07RN-f 3x2,5²?
    Nach 0701-0702 für Leitungen bist 16 A 0,3 Ohm für die ersten 5m zuzüglich 0,1 Ohm je weitere 7,5m? Also folglich 0,3 Ohm + (45m/7,5m) * 0,1 Ohm = 0,3 + 0,6 = 0,9 Ohm? Oder was empfiehlt sich für den blaubelichteten Elektro-Prüfer da als Kriterium zu nehmen? "



    Keine Vorschläge dazu aus der E-Fraktion?


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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW665984
    Datum07.02.2011 21:35108376 x gelesen
    Geschrieben von Thorben Gruhl[Prüfung Kabeltrommeln]

    "Und nu? Was haste mit R_PE nachgewiesen? Welcher Grenzwert für 50m H07RN-f 3x2,5²?
    Nach 0701-0702 für Leitungen bist 16 A 0,3 Ohm für die ersten 5m zuzüglich 0,1 Ohm je weitere 7,5m? Also folglich 0,3 Ohm + (45m/7,5m) * 0,1 Ohm = 0,3 + 0,6 = 0,9 Ohm? Oder was empfiehlt sich für den blaubelichteten Elektro-Prüfer da als Kriterium zu nehmen? "


    Wenn ich mir überlege, was eigentlich erreicht werden soll, nähmlich das sichere Abschalten über die Leitungsschutzschalter, kommt mir 0,9 Ohm schon etwas viel vor. Könnte sein dass man da schon etwas über der Grenze ist, wenn der Automat mit dem 5-fachen Nennstrom abschaltet.

    Gruß

    Thomas

    der zwar ein bischen Ahnung hat, aber kaum noch in dem Beruf arbeitet.


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW665991
    Datum07.02.2011 22:44108651 x gelesen
    Na dann versuchs ich mal.

    Das hier gilt nur für Schutztrennung mit Potentialausgleich!

    Ausschlaggebend ist ja der Doppelfehler, es liegen also in 2 Geräten ein Fehler (Kurzschluß) zwischen Phase und Gehäuse vor.
    Weil die Gehäuse über den Potentialausgleich verbunden sind ergibt sich beim Anschluß von 2 Geräten über je 1 Leitungsroller (Normaldeutsch: Kabeltrommel) eine Leitungslänge von 200 Meter, betrachtet man 50 Meter für die Phase zum Gerät und 50 Meter zum SEA und nochmal die gleichen Längen zum zweiten Gerät.
    Ein Sicherungsautomat B16 muss bei maximal 5 fachen Nennstrom innerhalb von 0,2 Sekunden abschalten, 5*16A=80A
    Betrachtet man 400 Volt als Spannung zwischen 2 Phasen und 80 Ampere als Kurzschlussstrom ergibt sich R=U/I = 400V/80A = 5 Ohm für beide Kabeltrommeln.

    Der Widerstand des Schutzleiters einer Kabeltrommel darf demnach 1,25 Ohm nicht überschreiten.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Andreas

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen665995
    Datum07.02.2011 23:55109137 x gelesen
    Moin,


    Geschrieben von Andreas Becker
    Ein Sicherungsautomat B16 muss bei maximal 5 fachen Nennstrom innerhalb von 0,2 Sekunden abschalten, 5*16A=80A
    Betrachtet man 400 Volt als Spannung zwischen 2 Phasen und 80 Ampere als Kurzschlussstrom ergibt sich R=U/I = 400V/80A = 5 Ohm für beide Kabeltrommeln.

    Der Widerstand des Schutzleiters einer Kabeltrommel darf demnach 1,25 Ohm nicht überschreiten.


    Geht von den Überlegungen schon in die richtige Richtung, aber "verlassen" kann man sich nur auf treibende 230V, und der Innenwiderstand vom Moppel fehlt auch noch.


    Jaja, geb's ja zu, war 'ne Fangfrage.
    Die üblichen 0701-0702-Prüfungen helfen einem hier kein Stück weiter, sie passen einfach nicht zu verschärften Bedingungen bei Feuerwehrs und ihren Moppeln. Diese sind nämlich auf eine Fehlerschleife von 1,5 Ohm ausgelegt (und selbst das funktioniert in der Praxis dann nicht bei allen Typen).

    Wenn man mal die Vorgaben für die Wdh-Prüfungen betrachtet, kommt man auf abenteuerliche Konstrukte. Alleine schon die widerstände von L und N werden in aller Regel doch gar nicht erst beachtet. Liegen aber ebenso in der Fehlerschleife. Gestehen wir denen mal die gleichen Werte wie dem Schutzleiterwiderstand zu.
    Gehen wir ferner jetzt mal vom dümmsten Fall aus, Doppelschluss L-PE und N-PE an zwei Verbrauchern mit je 50m Trommel und 10m Anschlussleitung am Verbraucher, alles schön in 2,5² H07RN-F. und während die Prüfungen im Winter in der immerhin auf 20°C geheizten Werkstatt erfolgen, ist nun ein windstiller Sommertag, umgebungstemperatur 25°C, also mal Widerstandswerte auf die jeweilige Temperatur umrechnen, wenn zuvor schon die Leitung ausgelastet betrieben wurde, wenn der Zweitfehler auftritt.

    VDE sagt 0298-4:
    H07RN-F 3G2,5: 26 A (2 belastete Adern) bei 60°C Leitergrenz- und 30°C Umgebungstemperatur
    Bei 16A am Sommertag: 35°C + (16/26)²*30K = 45°C Leitertemperatur vs Messung bei 20°C.
    25K höhere Temperatur = 25K * 4%/10K Widerstandszunahme = Faktor 1,1 auf Wertfür L und N.
    PE ist bis zum Doppelfehler unbelastet, mit 35°C Umgebunstemperatur also dann Faktor 1,06 für PE-Widerstand.

    Verbraucher 1:
    Trommel:
    0,9*1,1 (L) + 0,9*1,06 (PE) = 0,99 + 0,954 = 1,944 Ohm.
    10m Geräteanschluss:
    0,3+0,1 = 0,4 Grundwert.
    0,4*1,1 (L) + 0,4*1,06 (PE) = 0,44 + 0,424 = 0,864 Ohm

    Gesamtwert bis Verbraucher 1 = 2,808 Ohm.

    Verbraucher 2 wie Verbraucher 1, nur mit N statt L. Nochmal 2,808 Ohm

    Am Stromerzeuger für die PE/PA-Verbindungen ebenfalls 0,3 Ohm (laut Hersteller als Zielwert) erlaubt.
    Da nicht definiert wird, von welchen Messpunkten zu welchen, kann im dümmsten Fall die linke Steckdose zur mittleren 0,3 Ohm haben und von dieser zur rechten nochmal 0,3 Ohm hinzukommen, ohne dass es bei einer Wdh-Prüfung nach den Standard-Grenzwerten zu beanstanden wäre. Macht also 0,6 Ohm für die Verbindung beider Steckdosen, und ja Sommer ist, multipliziert mit 1,06. Also 0,636 Ohm.


    Unser Worst-Case-Doppelfehler mit brav geprüften Betriebsmitteln kommt dann also auf:
    2,808 zum Verbraucher
    2,808 zum anderen Verbraucher
    0,636 Ohm für die Verbindung der Anschlüsse am Moppel untereinander
    -------------
    6,252 Ohm!
    =========


    DIN 1468x bzw. die zugrundeliegende DIN 6280-10 fordert aber eine Fehlerschleife von maximal 1,5 Ohm, auf die die Abschaltung ausgelegt werden muss. Da dürfen die schön nach Tabellen-Grenzwerten geprüften Leitungen mehr als das Vierfache aufweisen! => Normgerechtes Sterben?!,

    Natürlich werden sie in aller Regel dank der 2,5² Querschnitt weit besser liegen, aber die eigentlich als Grenze relevanten 1,5 Ohm in der Schleife sind dann wirklich arg auf Kante genäht. Zwar nach 0701-0702 noch gut, aber schon etwas ankorrodiert am Stecker führt dann recht schnell zu mehr als 1,5 Ohm, ebenso die angeblich vernachlässigbaren Anschlussleitungen...
    Mal im Gegenzug 'ne best-Case-Rechnung für 2 x 50er Trommel + 2 x 10m Anschlussleitung macht 'n Leitungslänge von 120m, alles doppelt durchströmt also eine Kupferschleifenlänge von 240m.
    (1/58)*Ohm*mm²/m * 120m * 1/(2,5mm²) = 1,65 Ohm
    Selbst das passt schon nicht mehr zu den geforderten 1,5 Ohm...

    Und nu?!


    Gruß,
    Thorben


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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW666008
    Datum08.02.2011 10:36108348 x gelesen
    Geschrieben von Thorben GruhlSelbst das passt schon nicht mehr zu den geforderten 1,5 Ohm...

    Und nu?!


    Da betrachten wir aber dann den dritten oder vierten Fehler. So gern das der Eine oder Andere sehen würde, absolute Sicherheit gibt es nicht. Und wieviele Stromunfälle mit unseren eigenen Systemen haben wir im Jahr?

    Gruß

    Thomas

    PS mein Widerstandswert war für 50V gerechnet:-)


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen666014
    Datum08.02.2011 10:50108446 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Edelmann

    Da betrachten wir aber dann den dritten oder vierten Fehler.


    Wo ist da der dritte oder vierte Fehler, wenn ein Aufbau nach einschlägigen FwDV & Co schon nicht mehr zu dem passt, was der Generatorhersteller an Bau-Vorgaben hat? Das ist als Gesamtsystem schlichtweg broken by design.


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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW666023
    Datum08.02.2011 11:01108338 x gelesen
    Geschrieben von Thorben GruhlWo ist da der dritte oder vierte Fehler,
    z. B. dieerhöhten Überganswiderstände die du erwähnst.

    Geschrieben von Thorben Gruhlwenn ein Aufbau nach einschlägigen FwDV & Co schon nicht mehr zu dem passt, was der Generatorhersteller an Bau-Vorgaben hat?

    Ich sehe das nicht negativ, wenn der Generator beim Kurzschlußstrom anfängt einzubrechen.

    Geschrieben von Thorben GruhlDas ist als Gesamtsystem schlichtweg broken by design.

    Wenn das Gesamtsystem so schlecht ist, warum haben wir dann nicht mehr Unfälle? Und wieviel Unfälle hatten wir mehr, bevor wir Anfang der 80er Jahre von 1,5² auf 2,5² umgerüstet haben?

    Gruß

    Thomas


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen666029
    Datum08.02.2011 11:13108284 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Thomas Edelmann Geschrieben von Thorben Gruhl"Wo ist da der dritte oder vierte Fehler,"
    z. B. dieerhöhten Überganswiderstände die du erwähnst.

    Das war 'ne worstcase Rechnung, dass das Prüfkriterium nicht im entferntesten zur technischen Funktionsgrenze passt. Kannst ja gerne auch für Winter bei -20° und ohne Anschlusslängen am Verbraucher rechnen, dann landest du in der Größenordnung Faktor 3 zwischen Funktionsgrenze und Prüfkritierium. Genauso abstrus.
    Unten drunter Stand auch noch die best-case-betrachtung für FwDV-konformen zwei-Verbraucher-Aufbau, die schon drüberkommt. Und selbst mit 1,5 Normohm schafft mindestens ein renommierter Hersteller es nicht, seine Dinger funktionierend auszuliefern...


    Ich sehe das nicht negativ, wenn der Generator beim Kurzschlußstrom anfängt einzubrechen.
    Bei höherem Widerstand bricht da nur weniger was ein. Also eher gegenteilig...

    Wenn das Gesamtsystem so schlecht ist, warum haben wir dann nicht mehr Unfälle?
    Warum prüfen wir dann überhaupt, wenn die Technik eigensicher wäre? Oder andersherum, warum prüfen wir für viel Aufwand und ggf. auch Geld, wenn das Ergebnis nur rein gar nichts über die Schutzfunktion aussagt?!
    Wie schaffen es Bw und z.T. THW schon seit Jahrzehnten Isowächter selbst an süßen 3kVA-Asynchron-Moppelchen zu verbauen?

    Gruß,
    Thorben


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg666034
    Datum08.02.2011 11:17108246 x gelesen
    Geschrieben von Thomas EdelmannWenn das Gesamtsystem so schlecht ist, warum haben wir dann nicht mehr Unfälle? Und wieviel Unfälle hatten wir mehr, bevor wir Anfang der 80er Jahre von 1,5² auf 2,5² umgerüstet haben?

    Ganz sicher, das auch wirklich das tatsächliche Unfallgeschehen bekannt wurde und bekannt ist?

    Schließlich gibt es in jeder Organisation genug "echte Helden", die eine Meldung, einen Eintrag ins Verbandbuch oder gar eine Unfallmeldung für überflüssig halten.

    Die Unfallversicherungsträger erfassen nur die eingehenden Unfallmeldungen.
    Einzel-Statistiken führen die nicht (von der Auswertung schwerer oder tödlicher Unfälle mal abgesehen), weil es nicht deren Aufgabe ist, sondern Aufgabe der Unternehmer ...


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW666038
    Datum08.02.2011 11:22108389 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardGanz sicher, das auch wirklich das tatsächliche Unfallgeschehen bekannt wurde und bekannt ist?

    Schließlich gibt es in jeder Organisation genug "echte Helden", die eine Meldung, einen Eintrag ins Verbandbuch oder gar eine Unfallmeldung für überflüssig halten.


    Genau deshalb meine Frage, weil ich keine Zahlen kenne.

    Gruß

    Thomas


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional666047
    Datum08.02.2011 11:55108470 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Harald SchramkeAber, aus dem Kopf:

    Ein Auto ist doch Ortsveränderlich


    Und ganz aus der Regelung:

    Es handelt sich um eine stationäre Anlage. Nachzulesen in BGV A 3, DA zu § 5 Abs. 1 Nr. 2.

    Stationäre Anlagen sind solche, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind, z.B. Installationen in Gebäuden, Baustellenwagen, Containern und auf Fahrzeugen.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional666048
    Datum08.02.2011 11:57108338 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Harald SchramkeAuf die Schnelle, weil auf dem Weg: Campingwagen fallen deffinitiv drunter.

    Campingwagen fallen definitiv nicht darunter. Weil mich als privaten Campingbusbesitzer die UVV irgendeiner BG nicht interessiert.


    MkG,
    Christi@n

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg666051
    Datum08.02.2011 12:02108350 x gelesen
    Es gibt auch keine Zahlen ... zumindest nicht offiziell.


    Beste Grüße
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    AutorLoth8ar 8G., Edertal / Hessen666132
    Datum08.02.2011 18:59108432 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christi@n Pannier Es handelt sich um eine stationäre Anlage. Nachzulesen in BGV A 3, DA zu § 5 Abs. 1 Nr. 2.


    Stationäre Anlagen sind solche, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind, z.B. Installationen in Gebäuden, Baustellenwagen, Containern und auf Fahrzeugen.


    Ich denke hier ist z.B. eher der stationäre (fest eingebaute) Stromerzeuger im RW oder die Kücheneinrichtung in einem Bauwagen und weniger die KFZ-Elektrik gemeint.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    vom schönen Edersee
    LOTHAR

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen666139
    Datum08.02.2011 19:52108299 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Thorben Gruhl
    Das war 'ne worstcase Rechnung, dass das Prüfkriterium nicht im entferntesten zur technischen Funktionsgrenze passt. Kannst ja gerne auch für Winter bei -20° und ohne Anschlusslängen am Verbraucher rechnen, dann landest du in der Größenordnung Faktor 3 zwischen Funktionsgrenze und Prüfkritierium. Genauso abstrus.
    Unten drunter Stand auch noch die best-case-betrachtung für FwDV-konformen zwei-Verbraucher-Aufbau, die schon drüberkommt. Und selbst mit 1,5 Normohm schafft mindestens ein renommierter Hersteller es nicht, seine Dinger funktionierend auszuliefern...

    Oh Gott, werdet doch nun mal nicht kleinlich. Es geht doch um die wirkliche Gefahr, nicht immer nur um Zahlen im Vorschriftenwerk (welche natürlich auch sein müssen).

    Was zum Teufel passiert denn in der Praxis beim "Doppelfehler"?
    Sind es 2 Scheinwerfer auf der Brücke wird die Berührungsspannung sehr klein ausfallen. Sind es Verbraucher weit ab, kann man beide kaum gleichzeitig berühren...?

    Wenn der Stromerzeuger dabei unter 50V Klemmenspannung geht, wären sogar die Vorschriften wieder erfüllt. Wenn nicht sagt das auch nicht viel, weil die B-Sicherung zwar max. 5xIn für die Sofortauslösung bräuchte, aber auch noch einen thermischen Pfad hat. Und der muß nach max 1min bei max 2,2xIn auslösen. Das wird der Generator im Verbund seiner kläglichen Leitungen wohl schaffen, wenn er "Sofort" und "50V" schon verfehlt?
    (und dazu kann man das kaum übersehen...)

    Warum prüfen wir dann überhaupt, wenn die Technik eigensicher wäre? Oder andersherum, warum prüfen wir für viel Aufwand und ggf. auch Geld, wenn das Ergebnis nur rein gar nichts über die Schutzfunktion aussagt?!
    Wir prüfen um Fehler in den Teilen zu erkennen. Und diese Prüfungen können im Kontext schon fragwürdig erscheinen. Damit Verschleiß zu erkennen reicht es sicher aus!

    Wie schaffen es Bw und z.T. THW schon seit Jahrzehnten Isowächter selbst an süßen 3kVA-Asynchron-Moppelchen zu verbauen?
    Weil die eine andere Philosophie haben? Vielgliedrige Netze, Unbestimmte Leitungslängen, schwache, kleine und damit leichte Stromerzeuger?

    Dürfen tun wir es eigentlich aber auch - nur wofür?

    (Ganz nebenbei kommt mir der Gedanke, das ihr zwar "Grundwertediskussion" macht, aber noch nie praktisch die erforderlichen Messungen nach VDE 0701/02?
    Denn dann wäre hier ein die wirkliche Schwachstelle unserer Haspel aufgefallen. Die liegt nämlich eigentlich in den Schleifringen! Da muß man dann eben kurz mal etwas hin- und herdrehen... ;-))


    mkg hwk

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW666141
    Datum08.02.2011 20:24108222 x gelesen
    Hallo

    alles wirklich gut zusammen gefasst.

    Gruß

    Thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
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    AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen666772
    Datum12.02.2011 13:26108175 x gelesen
    Hallo ist da noch jemand?

    Nach einer Woche multimedialen Blackouts (Wechsel des Telefonanbieters) muß ich erst einmal sehen, was meine Baustellen machen. Hier enden ja nun die meisten Beiträge mit einem Fragezeichen. Das kann doch nicht sein.
    Nochmal meine grundlegende Frage?

    Kennt jemand eine Rechtsgrundlage, wonach die Betriebssicherheitsverordnung für Feuerwehren
    n i c h t gelten soll?

    MfG

    Klaus


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    AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen666828
    Datum12.02.2011 19:58108258 x gelesen
    Hallo Gunnar!

    Hut ab, da steht ihr ja ausbildungsmäßig wirklich gut im Futter. Nach BGV A3 und nun seit Frühjahr 2010 sind doch auch noch die Berufserfahrung und die zeitnahe berufliche Tätigkeit als Voraussetzeung zur Berufung der befähigten Person gefordert. Diese Berufung ist ja Unternehmerpflicht (bei FW Bürgermeister) und kann auch schriftlich (mit beiderseitigen Unterschriften) im Rahmen der Delegierung von Unternehmerpflichten an geeignete Mitarbeiter übertragen werden. Wie ist das beim THW geregelt und wer ist dort der Unternehmer?

    MfG
    Klaus


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen666839
    Datum12.02.2011 21:41108270 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Klaus KilianNach BGV A3 und nun seit Frühjahr 2010 sind doch auch noch die Berufserfahrung und die zeitnahe berufliche Tätigkeit als Voraussetzeung zur Berufung der befähigten Person gefordert.

    TRBS 1203 ist doch schon etwas älter,oder? (bzw. doch inhaltlich nur die bisherigen drei teile zu einem gesamt-werk zusammengefasst worden)

    Gruß,
    Thorben


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    AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen666842
    Datum12.02.2011 22:15108157 x gelesen
    Auch Moin,

    hast natürlich recht, die TRBS 1203 ünd auch die 1201 gibt es schon länger. Der Wildwuchs um die Prüferei durch Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) führte aber zu Herausgabe der DGUV-I 5109 im Juni 2010. Richtigerweise wird eigentlich durch diese Info die Bedeutung und Umsetzung der anderen Regeln noch einmal hervorgehoben.

    MfG

    Klaus


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    AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen666858
    Datum13.02.2011 08:39108180 x gelesen
    Moin,

    nach meinem Schriebs aus der vergangenen Nacht habe ich geraume Zeit gegrübelt, weshalb man plötzlich die DGUV- I 5109 (richtig 5190) herausgebracht hat? Die jahrelangen Diskussionen um den zweckentfremdeten Einsatz von EuP´s waren mir noch ganz gut in Erinnerung. Leider war gestern Abend meine Ablage nicht so gut organisiert, dass ich gleich die richtigen Sachen zur Hand hatte.
    Jetzt hab ich´s aber ...
    Die Erklärung ist ganz einfach, es gibt die Überarbeitung der TRBS 1201 vom Juni 2009 und den neuen Stand der TRBS 1203 vom März 2010. Diese Fassung der 1203 beinhaltet wesentliche Änderungen zu den Anforderungen an das Prüfpersonal und DGUV-I 5190 beschreibt noch einmal konkret wie die Umsetzung der Schutzziele aussehen soll.


    Schönen Sonntag

    Klaus


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    AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen868021
    Datum23.03.2021 12:271938 x gelesen
    Hallo zusammen,
    ich habe folgende Frage: Ist im Rahmen der jährlichen Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel auch von der Elektrofachkraft bzw. beauftragten Firma auch die tragbaren Stromerzeuger (DIN 14685) zu überprüfen oder ist hier keine Prüfung (neben der Schutzleiterprüfung) notwendig?

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    AutorSven8 R.8, Brakel / NRW868023
    Datum23.03.2021 12:491784 x gelesen
    Hallo
    da gibts was von der DGUV.

    Greets Sven

    Meine Meinung und nix anderes.

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    AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen868024
    Datum23.03.2021 12:561680 x gelesen
    Vielen Dank! Das war aber nicht die genaue Frage.

    Meine Frage ist:
    Sind tragbare Stromerzeuger nach DIN 14685 gem. DGUV 305-002

    1.) im Rahmen der 12 monatigen Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel ebenso durch eine beauftragte Elektrofachkraft zu überprüfen

    und

    2.) dieses ist entsprechend zu dokumentieren und ist dieses durch die beauftragte Fachkraft zu dokumentieren?

    Wichtig ist mir eben die Fragestellung: Muss es im Rahmen der 12 monatigen Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel durch eine Fachkraft erfolgen oder ist die Prüfung davon losgelöst und muss separat beauftragt werden?

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    AutorThor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen868025
    Datum23.03.2021 12:591604 x gelesen
    ...und auch von der FUK Niedersachsen:

    https://www.fuk.de/fileadmin/user_upload/fuk/service/info-blaetter/einsatz/einsatz_uebung_2020/tragbare-stromerzeuger-pruefung-07-20.pdf

    Das Fachforum zum Thema Marine: www.Forum-Marinearchiv.de

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    AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen868026
    Datum23.03.2021 13:001572 x gelesen
    Also kurz gesagt: Die Prüfung findet im Rahmen der ortsveränderlichen elektrischer Betriebsmittel durch eine Fachkraft statt, richtig?

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    AutorThor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen868027
    Datum23.03.2021 13:021631 x gelesen
    1. Ja

    2. Natürlich. Von wem denn sonst???

    Das Fachforum zum Thema Marine: www.Forum-Marinearchiv.de

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    AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen868028
    Datum23.03.2021 13:121600 x gelesen
    Vielen Dank!

    Ich frage aus dem Grund, da mir gesagt wurde, im Rahmen der Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel würde kein Stromerzeuger mit geprüft werden. Ich war mir allerdings sicher, dass es die DGUV 305-002 so vorsieht.

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    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken868029
    Datum23.03.2021 13:431553 x gelesen
    Kurzschlusstest ist aber schon hart für das Gerät.

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    AutorMari8o D8., Nettetal / NRW868033
    Datum23.03.2021 14:051550 x gelesen
    Geschrieben von Sabrina M.und ist dieses durch die beauftragte Fachkraft zu dokumentieren?
    Das hängt doch einfach davon ab, was beauftragt wurde. ;-)

    Beste Grüße vom Niederrhein

    Mario

    Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.

    99% aller Zitate im Internet sind frei erfunden (A. Lincoln)

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    AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen868034
    Datum23.03.2021 14:131514 x gelesen
    Schon richtig, aber wichtig wäre eher was von der DGUV und FUK gefordert wird und so wäre es umzusetzen. Beauftragungen sind dann eben ggf. anzupassen bzw. neu zu beauftragen aus meiner Sicht, wenn es solche Anforderungen bzw. Verpflichtungen zur jährlichen Überprüfung gibt ;)

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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg868038
    Datum23.03.2021 16:011467 x gelesen
    Richtig.
    Allerdings sollte sich der Prüfer mit den Besonderheiten der Geräte und den sich daraus ergebenen Prüfabweichungen auskennen.

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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    AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen868040
    Datum23.03.2021 16:391443 x gelesen
    Gehe ich ja von aus :) Ansonsten dürfte ja, meiner Meinung nach, diese Prüfung nicht anbieten bzw. den Auftrag annehmen. Aber nur meine Meinung :) Ansonsten müsste, ggf. nur für diese Prüfung, eine Alternative gefunden werden :)

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    AutorThor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen868042
    Datum23.03.2021 17:261420 x gelesen
    Ich zitiere mal aus einem alten, aber sehr, sehr guten Film:

    "Das muss das Boot abkönnen." :-)

    Das Fachforum zum Thema Marine: www.Forum-Marinearchiv.de

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW868089
    Datum25.03.2021 09:421369 x gelesen
    Geschrieben von Sabrina M.Gehe ich ja von aus :)
    Gehe mal besser nicht davon aus. Die, die ich von verschiedensten Firmen bei diesen Prüfungen schon gesehen habe, waren teilweise alles Mögliche. denen wurden drei Handgriffe gezeigt und eine grüne LED. Leuchete die war alles in Ordnung.
    Natürlich war nix in Ordnung ;-)
    Eine Elektrofachkraft muss nur überwachen. Das darf die auch aus der Ferne. Sprich, die ist gar nicht vor Ort. Daher würde ich mir die Qualifikation einer Firma, auch hinsichtlich der Feuerwehrspezifischen Besonderheiten zusichern lassen. Desweiteren würde ich immer versuchen große Pools zu bilden, damit die Rüstzeiten klein bleiben. 10 gleiche Geräte sind uU in einer Minute gemacht, 10 unterschiedliche in einer Stunde. Daher ist es sicherlich finanziell sinnvoll, eine Person für das Zuarbeiten und clustern abzustellen.
    Ich würde sogar die Dokumentation vorschreiben. Das heißt, selbst jedes Gerät mit einem Barcode kennzeichnen und Art/Alter/Hersteller/ Besonderheiten usw. bereits hinterlegt haben. dann muss das nicht mehr umständlich gesucht und entschieden werden, sondern liegt per Beep vor. Die Prüfung ist ja auch vor der ersten Inbetriebnahme zu machen, da kann man das Gemütlich angehen.

    PS: Ich darf die Prüfungen durchführen und bilde darin auch aus. Allerdings habe ich in den Feuerwehrbesonderheiten wenig Erfahrungen.

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    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken868092
    Datum25.03.2021 10:071269 x gelesen
    Grün + Beep geht aber nur für Standardgeräte (gerade dass sollten die 'Prüfhelfer' ja wissen, nämlich wo ihre Grenzen sind). Ansonsten bin ich bei Dir, gerade was das 'Drumrum' angeht. Das zeitraubende ist nicht die Prüfung an sich, sondern das drum rum.

    Allerdings unterscheiden sich die geposteten Vorgaben (DGU + FUK) zum 'Moppeltest'. Und ein Lastwiderstand mit max 1,5 Ohm (und einigen KW) für den Kurzschlusstest zählt nicht unbedingt zur Standardausrüstung. Ganz abgesehen davon, dass ich eigentlich nach einem solchen massiven Kurzschluss den Tausch der Steckdosen empfehlen würde.

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese / Niedersachsen868093
    Datum25.03.2021 10:461242 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Neumann T.Kurzschlusstest ist aber schon hart für das Gerät.

    Angst vor dem Ergebnis? Bezeichnenderweise hat mindestens einer üblichen Verdächtigen im Moppelmarkt dort merkliche Probleme mit der beliebten 8 kVA-Baureihe gehabt und deren nicht-Ansprechen auf 1,5 Ohm Kurzschlüsse. BTDT.
    Und auch einer der Sicherungsautomaten-Zulieferer mit von der Normal-Serie abweichend getuneter Auslösecharakteristik für Moppel-Automaten ist inzwischen aus dem Geschäftsfeld ausgestiegen.

    Gruß,
    Thorben

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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg868094
    Datum25.03.2021 11:031238 x gelesen
    Lastwiderstand? Warum?

    Zwei Leitungsroller mit 50 m 2,5² haben ein klein wenig weniger als 1,5 Ohm.

    Und statt der Kurzschlussbrücke (geklaut aus dem schulischen Physikraum) hat doch in der Regel ein quaifizierter Prüfender einen entsprechenden Prüfstecker.

    Wo ist also das Problem?

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg868096
    Datum25.03.2021 11:121286 x gelesen
    Bedauerlicherweise ist dieses Prüfportokoll auf Stromaggregate der Typen A, B und C (Geräte nach 2006/42/EG und 2014/35/EU) zugeschnitten und
    NICHT auf Stromaggregate nach DIN 14685, die im Übrigen auch NICHT von der DGUV Information 203-032 erfasst sind.

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
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    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken868103
    Datum25.03.2021 18:491194 x gelesen
    In meinem E-Technik Studium (das zugegebener Weise schon ein paar Jahrzehnte her ist) gab es einen Gastvortrag, den ein Mitarbeiter eines Herstellers für Überstromschutzorgane gehalten hat. Der hat erzählt für wie viele volle Kurzschlüsse das Schaltvermögen eines Sicherungsautomaten ausgelegt wird. Die genau Zahl ist mir entfallen, sie lag aber deutlich unter 10. Daher hätte ich halt Bedenken, den Automaten unnötig zu stressen, wobei wahrscheinlich die relative 'weiche' Spannung den Strom reduziert.

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    AutorSven8 G.8, Binsfeld / RLP868109
    Datum26.03.2021 07:341123 x gelesen
    Moin,

    voller Kurzschlußstrom bedeutet in dem Fall, je nach Ausführung der Leitungsschutzschalters, 6 kA oder 10 kA.
    Der Kurzschlußtest am SEA soll ja aber nachweisen daß das SEA überhaupt in der Lage ist genügend Kurzschlußstrom zu liefern um die LSS auszulösen.

    Ich benutze übrigens zum Kurzschließen einen Leitungsschutzschalter im Kleinstverteiler mit kurzer Anschlußleitung.

    meine Signatur hat heute Berufsschule

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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg868111
    Datum26.03.2021 08:291086 x gelesen
    Geschrieben von Sven G.Ich benutze übrigens zum Kurzschließen einen Leitungsschutzschalter im Kleinstverteiler mit kurzer Anschlußleitung. Mit Lastwiderstand oder Leitungsroller als Schleifenwiderstand?

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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    AutorSven8 G.8, Binsfeld / RLP868112
    Datum26.03.2021 08:481059 x gelesen
    Mit Leitungsroller als Schleifenwiderstand, die stehen ja sowieso da rum :-)

    Gruß Sven

    meine Signatur hat heute Berufsschule

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    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken868113
    Datum26.03.2021 09:521035 x gelesen
    Also ich lese das 'Flowchart' so, dass entweder die Spannung unter 50V einbrechen, der Moppel 'abgewürgt' werden soll oder der Leistungsschutzschalter auslösen muss (und das ganze ohne definierte Zeitangabe).

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    AutorSven8 G.8, Binsfeld / RLP868115
    Datum26.03.2021 10:521031 x gelesen
    Hallo,

    richig, eine der drei Situationen muss eintreten.
    Ich hatte mich nur auf die LSS Auslösung bezogen weil nur da ein Stom durch den LSS abgeschaltet wird und dessen Lebensdauer verkürzt. Dieser Strom liegt, bedingt durch den vergleichsweise hohen Innenwiderstand der SEA, erfahrungsgemäß erheblich unter dem maximalen Schaltvermögen der LSS (gängig: 6kA). So niedrig daß ein Ansprechen des Kurzschlussauslösers des LSS nicht bei jeder LSS Charakteristik gewährleistet ist. Also sollten diese Abschaltungen keinen besonders hohen Verschleiß verursachen.

    Der Kurzschlußtest soll nachweisen daß das SEA im ungünstigsten Kurzschlussfall (Kurzschluss am Ende von 100m 2,5mm² - daher die max. 1,5 Ohm) nicht einfach weiter vor sich hin moppelt und die Leitung zum Heizdraht wird und evtl. eine gefährliche Berührungsspannung irgendwo anliegt.

    - Das SEA wir abgewürgt --> Strom aus, alles gut
    - LSS löst aus --> Strom aus, alles gut
    - Spannung sinkt auf < 50 V --> Berührungspannung wird begrenzt, Strom auch, hoffentlich greift die irgendwann Überlastauslösung des LSS

    Daß keine Abschaltzeiten gefordert sind liegt mMn daran daß es keine (tragbaren) Meßgeräte gibt die das so messen können.


    Gruß Sven

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    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken868118
    Datum26.03.2021 11:38984 x gelesen
    Müsste es dann aber nicht Min 1.5 Ohm heißen, wenn die Abschaltung am Ende von 100m sichergestellt sein soll? Denn es ist ja auch ein Kurzschluss nach 5m möglich.

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    AutorSven8 G.8, Binsfeld / RLP868122
    Datum26.03.2021 12:051019 x gelesen
    Ich finde es solte ca. 1,5 Ohm heißen.

    Wenn am Ende der 100m Verlängerungsleitung (R ~ 1,5 Ohm) de Kurzschlußstrom hoch genug ist um einen der drei Effekte zu erreichen dann ist er es nach 5m ganz sicher.

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW868134
    Datum26.03.2021 18:451018 x gelesen
    Geschrieben von Sven G.Daß keine Abschaltzeiten gefordert sind liegt mMn daran daß es keine (tragbaren) Meßgeräte gibt die das so messen können.
    Warum ist das nicht gefordert? Selbstverständlich gibt es diese Geräte.

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    AutorSven8 G.8, Binsfeld / RLP868165
    Datum27.03.2021 22:36952 x gelesen
    Warum ist das nicht gefordert?
    Nach meinem Wissen ist keine Messung der Auslösezeit für die Kurzschlußprüfung gefordert, warum habe ich oben erlärt.

    Selbstverständlich gibt es diese Geräte.
    Dann mach mich mal schlauer. Welches Meßgerät, das geeignet ist um bei einer Wiederholungsprüfung eingesetzt zu werdern, misst die Auslösezeit von Leitungsschutzschaltern bei Kurzschuß? Selbstverständlich gibt es sowas bei den Herstellern von LSS aber wir reden hier von WIederholungsprüfungen.

    Gruß Sven

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     23.03.2021 12:59 Thor7ste7n R7., Lilienthal
     23.03.2021 13:00 Sabr7ina7 M.7, Leer
     23.03.2021 16:01 Udo 7B., Schiltach
     23.03.2021 16:39 Sabr7ina7 M.7, Leer
     25.03.2021 09:42 Hara7ld 7S., Köln
     25.03.2021 10:07 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
     25.03.2021 11:03 Udo 7B., Schiltach
     23.03.2021 13:43 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
     23.03.2021 17:26 Thor7ste7n R7., Lilienthal
     25.03.2021 10:46 Thor7ben7 G.7, Leese
     25.03.2021 18:49 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
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     26.03.2021 08:29 Udo 7B., Schiltach
     26.03.2021 08:48 Sven7 G.7, Binsfeld
     26.03.2021 09:52 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
     26.03.2021 10:52 Sven7 G.7, Binsfeld
     26.03.2021 11:38 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
     26.03.2021 12:05 Sven7 G.7, Binsfeld
     26.03.2021 18:45 Hara7ld 7S., Köln
     27.03.2021 22:36 Sven7 G.7, Binsfeld
     25.03.2021 11:12 Udo 7B., Schiltach
     05.02.2011 12:03 jürg7en 7s., Trier
     05.02.2011 16:48 Hara7ld 7S., Köln
     06.02.2011 14:04 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     06.02.2011 14:20 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     07.02.2011 20:53 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     07.02.2011 21:35 Thom7as 7E., Nettetal
     07.02.2011 22:44 ., Haan / Rhld
     07.02.2011 23:55 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     08.02.2011 10:36 Thom7as 7E., Nettetal
     08.02.2011 10:50 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     08.02.2011 11:01 Thom7as 7E., Nettetal
     08.02.2011 11:13 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
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     08.02.2011 11:22 Thom7as 7E., Nettetal
     08.02.2011 12:02 Udo 7B., Aichhalden
     06.02.2011 14:29 Pete7r L7., Trochtelfingen
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