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ThemaAusbildung FF7 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorMarc8 Ol8ive8r E8., Porta Westfalica / NRW373924
Datum03.12.2006 19:434766 x gelesen
Hallo zusammen
Warum gibt es in NRW eigentlich keine einheitliche Ausbildung ?
Hintergrund ist folgender: habe Modul 1 abgeschlossen,Modul 2 aber nach der
Hälfte krankheitsbedingt abbrechen müssen.Fakt ist das ich jetzt 2 Jahre warten muß
bis ich mit dem Modul 2 wieder anfangen kann.Andere Feuerwehren in unserem Kreis
bilden folgendermaßen aus: Modul 1+3 / 2+4
D.h. da komm ich auch nicht rein.

Ps:zumindest konnte ich dieses Jahr noch denn Sprechfunklehrgang mitnehmen


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW373926
Datum03.12.2006 20:293958 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von --- Marc Oliver Engelhardt--- Warum gibt es in NRW eigentlich keine einheitliche Ausbildung ?

Weil Feuerwehr Sache der Kommunen ist, und weil man in NRW bei der Ausbildung von der FwDV2 abweicht, dies aber nicht fest vorschreibt sondern nur empfiehlt.

Andere Feuerwehren in unserem Kreis
bilden folgendermaßen aus: Modul 1+3 / 2+4


und weil sich einige Kommunen nicht an die Empfehlungen des Landes halten...

Gruß,
Henning


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AutorKlau8s P8., Jülich - Stetternich / NRW373973
Datum04.12.2006 09:333971 x gelesen
Moin Henning .....

Geschrieben von ---Henning Koch--- und weil sich einige Kommunen nicht an die Empfehlungen des Landes halten...


... was hat das mit den Kommunen zu tun ..... das ist wohl erstmal Sache der entsprechenden Wehrleitung ...

mkg Klaus


***** ..... bevor ich mich jetzt aufrege ..... *****

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW374037
Datum04.12.2006 16:183962 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von ---Klaus Pilger--- Geschrieben von ---Henning Koch---
"und weil sich einige Kommunen nicht an die Empfehlungen des Landes halten...
"
... was hat das mit den Kommunen zu tun ..... das ist wohl erstmal Sache der entsprechenden Wehrleitung ...


wo genau siehst du da jetzt einen Unterschied?

Die Feuerwehr ist Teil der Kommune, das gilt natürlich insbesondere für deren Leiter, der ja sogar zum Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen ist (§11 FSHG-NW).

Gruß,
Henning


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AutorKlau8s P8., Jülich - Stetternich / NRW374142
Datum05.12.2006 01:173918 x gelesen
guten Morgen ....

Du schreibst .... wo genau siehst du da jetzt einen Unterschied?

Die Feuerwehr ist Teil der Kommune, das gilt natürlich insbesondere für deren Leiter, der ja sogar zum Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen ist (§11 FSHG-NW).


Das Eine ist ein reiner Verwaltungsakt, das Andere betrifft die "Exekutive" .....

Was aus Sicht der Verwaltung noch in einem Gesetz FSHG abgehandelt wird, ist ja wohl nicht umsonst für die "Exekutive" bereits in 2 FwDV`en festgelegt.

mkg Klaus


***** ..... bevor ich mich jetzt aufrege ..... *****

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW374145
Datum05.12.2006 01:503920 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von ---Klaus Pilger--- "wo genau siehst du da jetzt einen Unterschied?

Die Feuerwehr ist Teil der Kommune, das gilt natürlich insbesondere für deren Leiter, der ja sogar zum Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen ist (§11 FSHG-NW).
"

Das Eine ist ein reiner Verwaltungsakt, das Andere betrifft die "Exekutive" .....


Kein Teil der Feuerwehr gehört zur Legislative oder zur Judikative...

Was aus Sicht der Verwaltung noch in einem Gesetz FSHG abgehandelt wird, ist ja wohl nicht umsonst für die "Exekutive" bereits in 2 FwDV`en festgelegt.

Inhaltliche Überschneidungen in dieser Form sehe ich nicht, ebensowenig wie eine auf bestimmte Personengruppen eingeschränkte Gültigkeit einer dieser Vorschriften.

Mit anderen Worten: Das Einsatzpersonal hat sich genauso an das FSHG zu halten wie der Sachbearbeiter, gleiches gilt für die FwDV2. Beide regeln unterschiedliche Aspekte des Feuerwehrwesens. (Was aber nichts mit der behaupteten Trennung von Feuerwehr und Kommune zu tun hat).

Gruß,
Henning


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AutorMarc8 Ol8ive8r E8., Porta Westfalica / NRW374295
Datum05.12.2006 20:033889 x gelesen
Vielen Dank
Das erklärt einiges aber nicht alles


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