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Thema | Erfolgreiche Zustellung einer Vorladung | 8 Beträge | |||
Rubrik | Kommunikationstechnik | ||||
Infos: | |||||
Autor | Alex8and8er 8B., Brakel / NRW | 374188 | |||
Datum | 05.12.2006 10:20 | 8049 x gelesen | |||
Moin! Konnte ich jetzt leider nicht klar auf ein Bereich zuordnen, blieb nur noch Kummunikationstechnik... Habe ich gerade auf einer Polizei Webseite gelesen: Henstedt-Ulzburg (ots) - Irritiert waren Beamte der Polizei in Henstedt-Ulzburg, als sie im Trögenölk einem Henstedt-Ulzburger eine Zeugenvorladung überbringen wollten. Als die Funkstreifenwagenbesatzung über Funk Kontakt zu den Kollegen aufnahm, hörten die Beamten ihre Stimmen aus der Wohnung im Erdgeschoss, der Henstedt-Ulzburger war nicht zu Hause. Durch das Fenster konnten sie dann eine Funkantenne sehen, so dass der Verdacht bestand, dass der Wohnungsinhaber den Polizeifunk abhört. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde schließlich die Wohnung des Mannes durchsucht, die Polizei fand einen Funkscanner und beschlagnahmte diesen. Die Beamten ermitteln wegen des Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz, wonach das Abhören des Polizeifunks verboten ist. ots Originaltext: Polizeidirektion Bad Segeberg Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=19027 --------------------------------------------------------------- Also, Scanner an -> Fenster zu! MfG AB Dies ist allein meine Private Meinung und nicht die eines zweiten. Art.5, Absatz 1 des Grundgesetzes: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. | |||||
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Autor | Jan 8H., Rendsburg / Schleswig-Holstein | 374190 | |||
Datum | 05.12.2006 10:24 | 6451 x gelesen | |||
oder besser: Nicht zu Haus? Scanner aus! oder am besten: gar keine Scanner! Auf die Feuerwehr und Feuerwehrangehörige übertragen zieht da meines Erachtens auch nicht die "Ausrede", der FA sei im Sprechfunk ausgebildet und von daher "berechtigt", mitzuhören. Zumal kein Unbefugter dabei sei und die Infos nicht an Außenstehende weitergegeben würden. (das sind so die gern getätigten Aussagen zum Mithören) Gruß Jan | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 374198 | |||
Datum | 05.12.2006 11:39 | 6541 x gelesen | |||
Hallo zusammen, das Problem ist doch, dass man die Geräte zwar kaufen aber nicht benutzen darf (??) Gebt mal euren Kindern ein Playstation und sagt ihnen die ist nur zum ansehen da, finger weg ... Das Problem liegt an anderer Stelle als beim "endschuldigen", eigentlich ist es , da der Verkauf erlaubt ist, eine verleitung zur Straftat .... Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 374202 | |||
Datum | 05.12.2006 11:54 | 6384 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Hilbert das Problem ist doch, dass man die Geräte zwar kaufen aber nicht benutzen darf (??) Stimmt so nicht. Man darf auch Funkscanner benutzen. Allerdings dürfen nicht alle Frequenzbereiche, die man damit abhören kann, auch abgehört werden. Es verbietet dir ja auch niemand, ein BOS-Funkgerät zu kaufen. Mit dem Argument, dass man dann den Verkauf verbieten müßte, müßte man auch den Verkauf einer Brechstange verbieten. Denn damit kann man schließlich z.B. eine Tür zum Zwecke eines Einbruchs aufhebeln... Es gibt ja durchaus auch legale Anwendungsmöglichkeiten eines Scanners, auch wenn wohl wahrscheinlich die illegalen überwiegen. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 374211 | |||
Datum | 05.12.2006 12:27 | 6478 x gelesen | |||
Dann müssten die Geräte eben so beschaffen sein, dass es nicht möglich ist den BOS oder Militärischen (wenn der überhaupt zugänglich ist) Frequenzbereich abhören zu können. Der vergleich mit der Brechstange hinkt, die Brechstange ist ein Werkzeug, wie jedes andere, wäre darauf eine detalierte Anleitung zum Einbruch wäre es etwas anderes. Bei Werkzeugen der Schlüsseldienste ist es ja áuch so, dass sie nur entsprechenden Personen kaufen dürfen/können (ich weiss es gibt auch hier Schindluderwesen, gibts aber überall) Wenn ein Scanner nur Zivile Frequenzen erkennen kann, ist es doch OK, aber wenn er mehr erkennt, und dann damit noch geworben wird, dass man Fw, Rettd. und Pol. life bei der Arbeiterleben kann, und man dann noch zusätzlich die Literatur mit den entsprechenden Frequenzen anschaffen kann ....wenn man damit nicht zur Straftat verleitet wird, mit was dann? Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 374217 | |||
Datum | 05.12.2006 12:47 | 6436 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Hilbert Dann müssten die Geräte eben so beschaffen sein, dass es nicht möglich ist den BOS oder Militärischen (wenn der überhaupt zugänglich ist) Frequenzbereich abhören zu können. ... du wirst es nicht glauben: du kannst sogar ein Original-BOS-Funkgerät kaufen - du darfst es nur nicht betreiben - das Ganze kannst Du dir auch in einen KdoW mit SoSi (die kannst Du auch kaufen) einbauen und in die Garage stellen - nur darfst du mit dem KdoW (samt Funkgerät und SoSi) nicht rumfahren, da du ihn nicht für den Strassenverkehr zugelassen bekommst. Geschrieben von Michael Hilbert Bei Werkzeugen der Schlüsseldienste ist es ja áuch so, dass sie nur entsprechenden Personen kaufen dürfen/können ... da mir eine "Sperrwerkzeugverkaufsverbotverordnung" o.ä. nicht bekannt ist zweifle ich daran dass es sich hier um ein "nicht dürfen" handelt. Ggf. Selbstverpflichtung des Handels/der Hersteller ? Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 374224 | |||
Datum | 05.12.2006 13:07 | 6431 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Hilbert Dann müssten die Geräte eben so beschaffen sein, dass es nicht möglich ist den BOS oder Militärischen (wenn der überhaupt zugänglich ist) Frequenzbereich abhören zu können. Das war früher der Fall. Da waren die Geräte schlichtweg gar nicht zugelassen aber trotzdem verkäuflich. Hilft aber auch recht wenig, selbst wenn man in D diese Geräte nicht mehr kaufen kann. Dann werden sie eben aus dem Ausland, wo die entsprechenden Frequenzbereiche anders genutzt werden, gekauft und ins Land geschmuggelt. Geschrieben von Michael Hilbert Der vergleich mit der Brechstange hinkt, die Brechstange ist ein Werkzeug, wie jedes andere, wäre darauf eine detalierte Anleitung zum Einbruch wäre es etwas anderes. Ich habe bisher weder auf einem Scanner noch in der Betriebsanleitung dazu eine Anleitung dazu gefunden, wie man Polizei- oder Feuerwehrfunk abhört. Die nötigen Informationen dazu bekommt man aus anderer Quelle. Wie bei der Brechstange... Mag sein, dass einige Händler mit dem abhören von Polizei- und Feuerwehrfunk Werbung für Scanner machen. Das ist auch in der Art natürlich nicht in Ordnung. Geschrieben von Michael Hilbert Bei Werkzeugen der Schlüsseldienste ist es ja áuch so, dass sie nur entsprechenden Personen kaufen dürfen/können (ich weiss es gibt auch hier Schindluderwesen, gibts aber überall) Wer drankommen will, kommt dran. Mir ist aber auch kein Gesetz bekannt, dass den freien Verkauf solcher Werkzeuge verbietet. Das machen eher die Hersteller bzw. Vertreiber der Werkzeuge in Eigenverpflichtung. So verkaufen ja auch einige Funkfachhändler nur gegen entsprechenden Behördennachweis BOS-Funkgeräte. Aber auch da ist der Verkeuf eigentlich frei. Das ganze ist wie mit irgendwelchen scharfen Waffen. Da kann das Gesetz noch so streng sein. Wer welche besitzen will, kommt irgendwie dran. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 374226 | |||
Datum | 05.12.2006 13:10 | 6395 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael HilbertBei Werkzeugen der Schlüsseldienste ist es ja áuch so, dass sie nur entsprechenden Personen kaufen dürfen/können (ich weiss es gibt auch hier Schindluderwesen, gibts aber überall) Ähm. Es gibt zwar einzelne Hersteller oder Händler die das in ihren Bedingungen stehen haben. Aber in der Realität bekomme ich das dann eben bei einem anderen Händler oder ich lasse mir für ein paar Euro einen Gewerbeschein raus, auf dem eben unter anderem auch "Schlüsseldienst" oder "Sicherheitstechnik" steht. Dann kann ich auch bei den Händlern die nur an ausgesuchte Personenkreise verkaufen einkaufen gehen... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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