alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaErfolgreiche Zustellung einer Vorladung8 Beträge
RubrikKommunikationstechnik
Infos:
  • Erfolgreiche Zustellung einer Vorladung - oder wie man sich mit dem Funkscanner erwischen lässt
  • Bundesnetzagentur zum Thema Funkscanner
  •  
    AutorAlex8and8er 8B., Brakel / NRW374188
    Datum05.12.2006 10:208049 x gelesen
    Moin!

    Konnte ich jetzt leider nicht klar auf ein Bereich zuordnen, blieb nur noch Kummunikationstechnik...

    Habe ich gerade auf einer Polizei Webseite gelesen:

    Henstedt-Ulzburg (ots) -
    Irritiert waren Beamte der Polizei in Henstedt-Ulzburg, als sie im
    Trögenölk einem Henstedt-Ulzburger eine Zeugenvorladung überbringen
    wollten.
    Als die Funkstreifenwagenbesatzung über Funk Kontakt zu den Kollegen
    aufnahm, hörten die Beamten ihre Stimmen aus der Wohnung im
    Erdgeschoss, der Henstedt-Ulzburger war nicht zu Hause.
    Durch das Fenster konnten sie dann eine Funkantenne sehen, so dass der
    Verdacht bestand, dass der Wohnungsinhaber den Polizeifunk abhört.
    Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde schließlich die Wohnung des
    Mannes durchsucht, die Polizei fand einen Funkscanner und
    beschlagnahmte diesen.

    Die Beamten ermitteln wegen des Verstoßes gegen das
    Telekommunikationsgesetz, wonach das Abhören des Polizeifunks verboten
    ist.


    ots Originaltext: Polizeidirektion Bad Segeberg
    Digitale Pressemappe:
    http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=19027


    ---------------------------------------------------------------
    Also, Scanner an -> Fenster zu!

    MfG

    AB


    Dies ist allein meine Private Meinung und nicht die eines zweiten.
    Art.5, Absatz 1 des Grundgesetzes:
    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJan 8H., Rendsburg / Schleswig-Holstein374190
    Datum05.12.2006 10:246451 x gelesen
    oder besser:
    Nicht zu Haus? Scanner aus!

    oder am besten:

    gar keine Scanner!

    Auf die Feuerwehr und Feuerwehrangehörige übertragen zieht da meines Erachtens auch nicht die "Ausrede", der FA sei im Sprechfunk ausgebildet und von daher "berechtigt", mitzuhören. Zumal kein Unbefugter dabei sei und die Infos nicht an Außenstehende weitergegeben würden.

    (das sind so die gern getätigten Aussagen zum Mithören)


    Gruß

    Jan

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg374198
    Datum05.12.2006 11:396541 x gelesen
    Hallo zusammen,

    das Problem ist doch, dass man die Geräte zwar kaufen aber nicht benutzen darf (??)

    Gebt mal euren Kindern ein Playstation und sagt ihnen die ist nur zum ansehen da, finger weg ...

    Das Problem liegt an anderer Stelle als beim "endschuldigen", eigentlich ist es , da der Verkauf erlaubt ist, eine verleitung zur Straftat ....


    Mit Grüßen

    Michael

    Alles meine private und persönliche Meinung

    Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
    Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

    Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
    Oscar Wilde, irischer Dichter

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz374202
    Datum05.12.2006 11:546384 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael Hilbertdas Problem ist doch, dass man die Geräte zwar kaufen aber nicht benutzen darf (??)

    Stimmt so nicht. Man darf auch Funkscanner benutzen. Allerdings dürfen nicht alle Frequenzbereiche, die man damit abhören kann, auch abgehört werden. Es verbietet dir ja auch niemand, ein BOS-Funkgerät zu kaufen.

    Mit dem Argument, dass man dann den Verkauf verbieten müßte, müßte man auch den Verkauf einer Brechstange verbieten. Denn damit kann man schließlich z.B. eine Tür zum Zwecke eines Einbruchs aufhebeln...

    Es gibt ja durchaus auch legale Anwendungsmöglichkeiten eines Scanners, auch wenn wohl wahrscheinlich die illegalen überwiegen.

    Gruß,
    Michael


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg374211
    Datum05.12.2006 12:276478 x gelesen
    Dann müssten die Geräte eben so beschaffen sein, dass es nicht möglich ist den BOS oder Militärischen (wenn der überhaupt zugänglich ist) Frequenzbereich abhören zu können.

    Der vergleich mit der Brechstange hinkt, die Brechstange ist ein Werkzeug, wie jedes andere, wäre darauf eine detalierte Anleitung zum Einbruch wäre es etwas anderes.
    Bei Werkzeugen der Schlüsseldienste ist es ja áuch so, dass sie nur entsprechenden Personen kaufen dürfen/können (ich weiss es gibt auch hier Schindluderwesen, gibts aber überall)

    Wenn ein Scanner nur Zivile Frequenzen erkennen kann, ist es doch OK, aber wenn er mehr erkennt, und dann damit noch geworben wird, dass man Fw, Rettd. und Pol. life bei der Arbeiterleben kann, und man dann noch zusätzlich die Literatur mit den entsprechenden Frequenzen anschaffen kann ....wenn man damit nicht zur Straftat verleitet wird, mit was dann?


    Mit Grüßen

    Michael

    Alles meine private und persönliche Meinung

    Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
    Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

    Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
    Oscar Wilde, irischer Dichter

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen374217
    Datum05.12.2006 12:476436 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael HilbertDann müssten die Geräte eben so beschaffen sein, dass es nicht möglich ist den BOS oder Militärischen (wenn der überhaupt zugänglich ist) Frequenzbereich abhören zu können.

    ... du wirst es nicht glauben: du kannst sogar ein Original-BOS-Funkgerät kaufen - du darfst es nur nicht betreiben - das Ganze kannst Du dir auch in einen KdoW mit SoSi (die kannst Du auch kaufen) einbauen und in die Garage stellen - nur darfst du mit dem KdoW (samt Funkgerät und SoSi) nicht rumfahren, da du ihn nicht für den Strassenverkehr zugelassen bekommst.

    Geschrieben von Michael HilbertBei Werkzeugen der Schlüsseldienste ist es ja áuch so, dass sie nur entsprechenden Personen kaufen dürfen/können

    ... da mir eine "Sperrwerkzeugverkaufsverbotverordnung" o.ä. nicht bekannt ist zweifle ich daran dass es sich hier um ein "nicht dürfen" handelt. Ggf. Selbstverpflichtung des Handels/der Hersteller ?

    Gruss
    Gerhard


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz374224
    Datum05.12.2006 13:076431 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael HilbertDann müssten die Geräte eben so beschaffen sein, dass es nicht möglich ist den BOS oder Militärischen (wenn der überhaupt zugänglich ist) Frequenzbereich abhören zu können.

    Das war früher der Fall. Da waren die Geräte schlichtweg gar nicht zugelassen aber trotzdem verkäuflich. Hilft aber auch recht wenig, selbst wenn man in D diese Geräte nicht mehr kaufen kann. Dann werden sie eben aus dem Ausland, wo die entsprechenden Frequenzbereiche anders genutzt werden, gekauft und ins Land geschmuggelt.

    Geschrieben von Michael HilbertDer vergleich mit der Brechstange hinkt, die Brechstange ist ein Werkzeug, wie jedes andere, wäre darauf eine detalierte Anleitung zum Einbruch wäre es etwas anderes.

    Ich habe bisher weder auf einem Scanner noch in der Betriebsanleitung dazu eine Anleitung dazu gefunden, wie man Polizei- oder Feuerwehrfunk abhört. Die nötigen Informationen dazu bekommt man aus anderer Quelle. Wie bei der Brechstange...
    Mag sein, dass einige Händler mit dem abhören von Polizei- und Feuerwehrfunk Werbung für Scanner machen. Das ist auch in der Art natürlich nicht in Ordnung.

    Geschrieben von Michael HilbertBei Werkzeugen der Schlüsseldienste ist es ja áuch so, dass sie nur entsprechenden Personen kaufen dürfen/können (ich weiss es gibt auch hier Schindluderwesen, gibts aber überall)

    Wer drankommen will, kommt dran. Mir ist aber auch kein Gesetz bekannt, dass den freien Verkauf solcher Werkzeuge verbietet. Das machen eher die Hersteller bzw. Vertreiber der Werkzeuge in Eigenverpflichtung. So verkaufen ja auch einige Funkfachhändler nur gegen entsprechenden Behördennachweis BOS-Funkgeräte. Aber auch da ist der Verkeuf eigentlich frei.

    Das ganze ist wie mit irgendwelchen scharfen Waffen. Da kann das Gesetz noch so streng sein. Wer welche besitzen will, kommt irgendwie dran.

    Gruß,
    Michael


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg374226
    Datum05.12.2006 13:106395 x gelesen
    Geschrieben von Michael HilbertBei Werkzeugen der Schlüsseldienste ist es ja áuch so, dass sie nur entsprechenden Personen kaufen dürfen/können (ich weiss es gibt auch hier Schindluderwesen, gibts aber überall)


    Ähm. Es gibt zwar einzelne Hersteller oder Händler die das in ihren Bedingungen stehen haben.
    Aber in der Realität bekomme ich das dann eben bei einem anderen Händler oder ich lasse mir für ein paar Euro einen Gewerbeschein raus, auf dem eben unter anderem auch "Schlüsseldienst" oder "Sicherheitstechnik" steht.
    Dann kann ich auch bei den Händlern die nur an ausgesuchte Personenkreise verkaufen einkaufen gehen...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    banner

     ..
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt