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Thema | Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr in Bayern | 29 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Mart8ina8 S.8, Geseke / | 374426 | |||
Datum | 06.12.2006 18:23 | 12601 x gelesen | |||
Hallo zusammen, weiß von Euch jemand ob es im Bundesland Bayern möglich ist, bei einer Berufsfeuerwehr zu arbeiten und in seiner Freizeit noch aktives Mitglied in einer Freiwilligen Feuerwehr sein kann? Danke schonmal! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 374427 | |||
Datum | 06.12.2006 18:34 | 11022 x gelesen | |||
Geschrieben von Martina StreichHallo zusammen, München, Würzburg und Augsburg definitiv ja. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 374429 | |||
Datum | 06.12.2006 18:40 | 10950 x gelesen | |||
Gesetzlich ist es nicht verboten! Vertragliche Richtlinien sind natürlich immer möglich! horrido Ringo Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Wuppertal/Bergrheinfeld / Bayern | 374431 | |||
Datum | 06.12.2006 18:46 | 11120 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Martina Streich Bayern möglich ist, bei einer Berufsfeuerwehr zu arbeiten und in seiner Freizeit noch aktives Mitglied in einer Freiwilligen Feuerwehr Das einzige was ich in den Rechtsgrundlagen dazu finden konnte, ist §8 (1) AVBayFwG, der besagt, dass Bewerber für den Feuerwehrdienst (FF) nicht bereits Mitglieder in Einheiten des KatS sein sollen. Dazu wäre insofern zu klären, inwieweit die BF als "im KatS eingebunden" gilt; davon ab werden derartige Regelungen (z.B. in Kombination mit BRK, DLRG u.ä.) aus eigener Erfahrung z.Z. recht locker gehandhabt. Insofern m.E. ja, es ist möglich, aber am einfachsten fragst du mal bei der BF nach, von der du es wissen möchtest. mkG Adrian Ridder Kongress: Atemschutzunfaelle.de Live | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Weissach / BaWü | 374437 | |||
Datum | 06.12.2006 18:57 | 11031 x gelesen | |||
Gibt es eine logische Erklärung dafür, dass man nicht in Bf und FF gleichzeitig sein darf? Oder bin ich einfach nicht in der Lage diese logische Erklärung zu erfassen? Gruß Alex Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D | |||||
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Autor | Marc8 G.8, Linkenheim-Hochstetten / Baden-Württemberg | 374439 | |||
Datum | 06.12.2006 19:02 | 11003 x gelesen | |||
§8 (1) AVBayFwG, der besagt, dass Bewerber für den Feuerwehrdienst (FF) nicht bereits Mitglieder in Einheiten des KatS sein sollen. SOLLEN heisst ja auch nicht DÜRFEN Gruss Marc | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Wuppertal/Bergrheinfeld / Bayern | 374442 | |||
Datum | 06.12.2006 19:06 | 10961 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Marc Gutknecht SOLLEN heisst ja auch nicht DÜRFEN Genau, daher wie von mir geschrieben auch die "lockere" Auslegung des Absatzes. mkG Adrian Ridder Kongress: Atemschutzunfaelle.de Live | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 374452 | |||
Datum | 06.12.2006 19:39 | 11094 x gelesen | |||
Bei der Variante "gleichzeitige Mitarbeit in FF und anderer HiOrg/THW" wird argumentiert, dass man schlicht und ergreifend einer Stelle nicht zur Verfügung steht, wenn man für die andere im Einsatz ist. Kann ja bei FF/BF auch vorkommen, grade, wenns die FF der Kommune ist, die auch die BF vorhält. Im Grunde könnte die BF wie jeder andere Arbeitgeber auch argumentieren: Wie ist ein BF-Mann drauf, der vor Schichtbeginn mit der FF die ganze Nacht irgendeine Schadenslage abgerödelt hat (den Fall des Arbeitsplatzverlassens wg. FF wirds ja hier nicht geben)? Wobei mir auf Anhieb hier (ok, RLP ist nicht Bayern) an die 10 Leute einfallen, die beruflich mit roten blaubeleuchteten Autos fahren, und ehrenamtlich auch (Leute der BF Köln, Bonn, Düdo, Werkfeuerwehr), daher schätze ich, dass auch andere BFs dem nicht entgegenstehen. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Mark8 S.8, Hamburg / Hamburg | 374465 | |||
Datum | 06.12.2006 20:07 | 11026 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppWobei mir auf Anhieb hier (ok, RLP ist nicht Bayern) an die 10 Leute einfallen, die beruflich mit roten blaubeleuchteten Autos fahren, und ehrenamtlich auch (Leute der BF Köln, Bonn, Düdo, Werkfeuerwehr), daher schätze ich, dass auch andere BFs dem nicht entgegenstehen. Bei einigen wird es sogar gern gesehen, wenn man sich zusätzlich ehrenamtlich in der lokalen Wehr betätigt. | |||||
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Autor | Mart8in 8O., Hamburg / Hamburg | 374467 | |||
Datum | 06.12.2006 20:20 | 11025 x gelesen | |||
Man sollte wohl sagen das es immer auf den Dienstherren ankommt, das bedeutet man sollte am besten die netten Menschen der Personalstelle/Personalsachbearbeiter fragen oder einen Wachführer die müssten es genau wissen. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 374469 | |||
Datum | 06.12.2006 20:31 | 11066 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Martina Streich möglich ist, bei einer Berufsfeuerwehr zu arbeiten und in seiner Freizeit noch aktives Mitglied in einer Freiwilligen Feuerwehr sein kann? Ist dies überhaupt in einem Bundesland verboten ? In BaWü kenne ich viele FW-Angehörige die bei einer FF Mitglied und bei einer BF beschäfftigt sind. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 374472 | |||
Datum | 06.12.2006 20:49 | 10900 x gelesen | |||
Na, das kann auch zwei massive Probleme aufwerfen: Welcher Dienstherr hat Vorrecht beim Zugriff auf den einzelnen? - vermutlich die BF... Eine Person mit Führungsaufgaben bei FF und BF fehlt bei gleichzeitigem Einsatz irgendwo... Also gibt es schon gute Gründe das kritisch zu überdenken oder eine Ämterhüufung bei einer Person zuverhindern... Gruß Lp | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 374474 | |||
Datum | 06.12.2006 21:01 | 10912 x gelesen | |||
Na ja, Hessen hat im HBKG § 10 Abs. 6 zumindest ein "soll nicht" für Führungskräfte... Gruß LP | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 374489 | |||
Datum | 06.12.2006 22:01 | 11201 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard DeimannIst dies überhaupt in einem Bundesland verboten ? Hallo, als ich 1971 von der FF Stuttgart-Münster zur BF Stuttgart wechselte musste ich aus der FF austreten. Dies war damals so üblich. Ende der 70iger Jahre oder Anfang der 80iger Jahre klagte ein Kollege der BF Stuttgart gegen die Stadt Stuttgart weil im untersagt wurde eine Funktion als FF-Kommandant bei einer in der Nähe von Stuttgart liegenden Gemeinde zu übernehmen. Der Prozess ging über mehrere (?) Instanzen und der Kollege hat gewonnen. Seither gibt es auch bei der BF Stuttgart viele Kollegen die bei einer FF sind und dort auch Führungsfunktionen wahrnehmen. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 374493 | |||
Datum | 06.12.2006 22:32 | 11086 x gelesen | |||
Hallo Forum, hallo Bernhard, Geschrieben von Bernhard Deimann Ist dies überhaupt in einem Bundesland verboten ? Meines wissens war dies in früherer Zeit in Mannheim auch nicht gewollt, erst so Mitte der achziger hat man dies geändert (kann natürlich auch falsch sein). Ich meine das in der Hauptsache geregelt sein muss, wo man im Falle des Falles dienst tut. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8M., Drakenburg / Niedersachsen | 374495 | |||
Datum | 06.12.2006 22:47 | 11044 x gelesen | |||
Wir haben auch nen BF-ler in unserer FF, jedoch ist er in der BF Hannover und wir sind LK Nienburg, daher ist es also eher selten (nicht unmöglich!), dass sich seine Einsätze überschneiden. In der Satzung der Feuerwehr unserer Samtgemeinde (ich meine sie war es, wenn nicht, dann steht es auf jeden Fall woanders) steht allerdings, dass ein Mitarbeiter der BF nicht den Posten eines Brandmeisters innehaben soll. | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 374500 | |||
Datum | 07.12.2006 06:38 | 11028 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard PfeifferSeither gibt es auch bei der BF Stuttgart viele Kollegen die bei einer FF sind und dort auch Führungsfunktionen wahrnehmen. Was ja nicht unbedingt schlecht ist :-) oder ... Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 374508 | |||
Datum | 07.12.2006 09:28 | 11134 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Hilbertoder ... Oder eben doch oder bzw. aber ... Denk an die Zwickmühle, wenn man als FF-Führungskraft seinem AG (Stadt [Branddirektion]) auf die Füße steigt ... BF-Standards auf die FF 100%ig kopiert usw. MkG Jörg Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 374511 | |||
Datum | 07.12.2006 09:53 | 10915 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Adrian Ridder Das einzige was ich in den Rechtsgrundlagen dazu finden konnte, ist §8 (1) AVBayFwG, der besagt, dass Bewerber für den Feuerwehrdienst (FF) nicht bereits Mitglieder in Einheiten des KatS sein sollen. Der BF-Beamte ist ja auch nicht Mitglied einer KatS-Organisation, er arbeitet da. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz! | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 374514 | |||
Datum | 07.12.2006 10:16 | 11096 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg AndersOder eben doch oder bzw. aber ... Diese Zwickmühle kannst Du aber auch überall anders bekommen. Der FA der z.B. auf einem Dacharbeiten muss, wird vielleicht von seinem Chef den gleichen Standart forden wie er ihn bei der Feuerwehr hat (was ja nicht unbediengt schlecht ist) vielleicht auf den ein oder anderen Beruf auch übertragbar. Ich glaube aber dass das Problem des öfteren das ist, das FA aus FF´s Standarts aus der BF für ihre Wehr fordern, teil sicher aus Unwissenheit, auch bei Fahrzeugbeschaffungen orientieren sich manche FFw´s gerne an den BFen. Hier kann u.U. ein Berufsfeuerwehrangehöriger (natürlich Wissenstand vorausgesetzt), hilfreich tätig sein. Leider sind die meisetn Führungskräfte aus BFen nicht in einer FF so dass vielleicht das wirklich wichtige Hintergrundwissen verborgen bleibt. Wenn jemand das jeden Tag macht, hat er einfach mehr Erfahrung, das ist einfach so. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 374531 | |||
Datum | 07.12.2006 14:23 | 10918 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Gerhard Pfeiffer als ich 1971 von der FF Stuttgart-Münster zur BF Stuttgart wechselte musste ich aus der FF austreten. Dies war damals so üblich. Um diese Zeit ging auch ein Angehöriger unserer FF zur BF einer Nachbarstadt, ihm wurde damals gesagt, dass die BF-Tätigkeit vor der ehrenamtlichen Tätigkeit in drer FF Vorrang hat. Seither gibt es auch bei der BF Stuttgart viele Kollegen die bei einer FF sind und dort auch Führungsfunktionen wahrnehmen. Auch hier im Kreis gibts etliche BF-Angehörige, die in FFs als Kdt., Stellv. Kdt., ZF, Kreisausbilder etc. tätig sind, und so wie ich das überblicke gibts dabei keine Probleme. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 374532 | |||
Datum | 07.12.2006 14:26 | 11206 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Jörg Anders ... BF-Standards auf die FF 100%ig kopiert usw. Die meisten FF-Führungskräft, die hauptamtlich bei einer BF sind, haben dafür ein Gespür und wissen zu unterscheiden was "BF" und "FF" ist (Oder sie bekommen es von ihren FF-Angehörigen gesagt). Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 374533 | |||
Datum | 07.12.2006 14:29 | 11007 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Michael Hilbert Leider sind die meisetn Führungskräfte aus BFen nicht in einer FF so dass vielleicht das wirklich wichtige Hintergrundwissen verborgen bleibt. Es gibt aber jede Menge von BF-Führungskräften-bis in die höchsten Ebenen- die vorher Mitglied einer FF oder JF waren und somit einen Einblick haben. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 374534 | |||
Datum | 07.12.2006 14:38 | 11035 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christoph Meyer Wir haben auch nen BF-ler in unserer FF, jedoch ist er in der BF Hannover und wir sind LK Nienburg, daher ist es also eher selten (nicht unmöglich!), dass sich seine Einsätze überschneiden. Aus der genannten BF haben wir vier Mann, die halten es aber so, dass sich da wirklich gar nichts überschneidet, sprich Dienst BF geht vor. Ich könnte mir nämlich gut vorstellen, dass es in der Dienststelle rappelt, wenn ein Kollege zwei Stunden zu spät ablöst, weil er noch meinte, nachts kurz vor der Arbeit bei uns zum Einsatz fahren zu müssen und das dauert dann dummerweise länger ... Geschrieben von Christoph Meyer In der Satzung der Feuerwehr unserer Samtgemeinde (ich meine sie war es, wenn nicht, dann steht es auf jeden Fall woanders) steht allerdings, dass ein Mitarbeiter der BF nicht den Posten eines Brandmeisters innehaben soll. Das steht zunächst mal im § 7 NBrandSchG "Unvereinbarkeit". Man kann allerdings untergeordnete Führungsaufgaben übernehmen, so z.B. die Stellvertreterposten der im Absatz 2 genannten Funktionen und alles auf ZF- und GF-Ebene. Ob es unbedingt sinnvoll ist, als BF-Angehöriger z.B. Stv. GemBM zu sein, ist sicherlich auch zumindest diskussionswürdig. MkG, Sven | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 374537 | |||
Datum | 07.12.2006 15:04 | 10965 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard DeimannEs gibt aber jede Menge von BF-Führungskräften-bis in die höchsten Ebenen- die vorher Mitglied einer FF oder JF waren und somit einen Einblick haben. Wahrscheinlich sogar die meisten, aber der Einblick in der Vergangenheit, hilft Dir nicht, die Probleme der Zukunft zu lösen, oder .... Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 374541 | |||
Datum | 07.12.2006 15:12 | 10938 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph MeyerWir haben auch nen BF-ler in unserer FF, jedoch ist er in der BF Hannover und wir sind LK Nienburg, daher ist es also eher selten (nicht unmöglich!), dass sich seine Einsätze überschneiden.Eine örtliche Überschneidung ist wohl weniger ein Problem, eher eine zeitliche. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8M., Drakenburg / Niedersachsen | 374546 | |||
Datum | 07.12.2006 15:46 | 10987 x gelesen | |||
Da habe ich mich vielleicht ein wenig missverständlich ausgedrückt. Natürlich fährt er während seiner Dienstzeit bzw. kurz davor keine Einsätze. Dass BF vorgeht und er dort auch pünktlich und einsatztauglich (bezogen auf Müdigkeit, wenn vorher hier ein Großbrand abgearbeitet wurde) erscheint ist meiner Meinung nach selbstverständlich. | |||||
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Autor | Pete8r O8., Hamburg / HH | 374549 | |||
Datum | 07.12.2006 16:14 | 11035 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Christoph Meyer Dass BF vorgeht und er dort auch pünktlich und einsatztauglich (bezogen auf Müdigkeit, wenn vorher hier ein Großbrand abgearbeitet wurde) erscheint ist meiner Meinung nach selbstverständlich. Dies gilt in meinen Augen aber auch für jeden anderen Beruf den man ausübt. Egal ob ich mein Geld bei der BF oder in der Industrie verdiene, muss ich aufpassen, dass der Job nicht leidet. Bei uns in HH ist es so geregelt, dass Angehörige der BF als Gast in einer FF tätig sein dürfen. Sie haben daher keinen Pflichten zu erfüllen (Anwesenheit und Einsatzbeteiligung), allerdings habe sie auch keine Rechte, d. h. keine Stimme bei Wahlen und keine offiziellen Ämter. MfG Peter FF Langenhorn-Nord --- Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wider! --- AIM: fireraddatz | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 374647 | |||
Datum | 08.12.2006 00:11 | 10950 x gelesen | |||
Hallo Forum, Hallo Michael, Geschrieben von Michael Hilbert Ich meine das in der Hauptsache geregelt sein muss, wo man im Falle des Falles dienst tut. Hab gerade mal in meiner Ausgabe des FWG Ba- Wü (Schäfer / Hildinger 2. Auflage) geblättert. In Randnummer 7 zu §7 steht drin man kann als Hauptamtlicher FW- Angehöriger nicht in der gleichen FW freiwillig tätig sein, jedoch sind auch hier Ausnahmen möglich wen der FW- Angehörige nach §10 in die Gemeinde- FW aufgenommen wurde. Gemäß Rn8 ist jedoch eine Freiwillige Mitgliedschaft in einer anderen FW möglich. Interessant finde ich in dieser Randnummer, das bei Funktionen die sich auf die Leistungsfähigkeit einer FW auswirken, eine eigene Beurteilung über die Gewichtung der an sich gleichwertigen Tätigkeiten FF / BF erforderlich ist. Oh diese Juristerei Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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