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Thema | Voraussetzung FR/Voraushelfer | 3 Beträge | |||
Rubrik | First Responder | ||||
Autor | Flor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen | 376023 | |||
Datum | 18.12.2006 11:30 | 8576 x gelesen | |||
Tach Geschrieben von Oliver Ludwig Kann mir jemand hier mal berichten was ein First-Reponder für eine Ausbildund braucht und mit welchen Gerätschaften er ausgestattet sein muß. Der Link zu den Maltesern Fulda in den Antworten war zwar schon was, aber meiner Meinung nach nicht präzise genug. Welche Ausbildung benötigt eine FR bzw. Voraushelfergruppe (speziell hier bei uns im Königreich Hessen)? Kann da jeder ÄLRD für seinen RD-Bereich selbst was festlegen oder ist das Landeseinheitlich? Habe nach langem Googeln und blättern im HRDG leider immer noch nix gefunden. Gruß Flo Ich bin nur für das verantwortlich, was ich sage. Nicht für das was ihr versteht!!! | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 376025 | |||
Datum | 18.12.2006 11:58 | 5747 x gelesen | |||
Hallo Flo, es gibt dazu eine Empfehlung des Hessischen Sozialministeriums. Leider finde ich sie gerade nicht in Dateiform. Ich meine, dass die mal unter www.voraushelfer-buseck.de eingestellt war, diese Seite ist aber im Moment offline. Effektiv stellt diese Empfehlung auf sehr rudimentäre Grundlagen ab. Letztlich reicht für einen Voraushelfer demnach eine etwas erweiterte Erste-Hilfe-Ausbildung mit speziellen Inhalten, die über das, was in einem SanD-Lehrgang der HiOrg ausgebildet wird nicht hinaus geht. Weiterhin wird als Einsatzausrüstung lediglich ein um Hilfmittel zur Beatmung udn Absaugung ergänztes San-Täschlein und daneben weder Einsatzkleidung noch ein spezielles Einsatzfahrzeug empfohlen, da davon ausgegangen wird dass die Voraushelfer eben tatsächlich in unmittelbarer Nachbarschaft des Einsatzortes wohnen und der Umweg über die Wache letztlich nur wertvolle Zeit kosten würde. Die Voraus-Helfer-Systeme sind nicht bestandteil des Rettungsdienstes, weshalb sie a.) keine Hilfsfristen setzten und b.) nicht den Regularien des HRDG bzw. der RDBV unterfallen. Genaugenommen entfällt damit zunächst auch mal die Zuständigkeit des ÄLRD... Gruß, Matthias | |||||
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Autor | Flor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen | 376027 | |||
Datum | 18.12.2006 12:34 | 5289 x gelesen | |||
Aaahhh Das ist doch schon mal was. Danke, werde mal unter diesen Voraussetzungen meine Kiste quälen und schauen was rauskommt. Gruß Flo Ich bin nur für das verantwortlich, was ich sage. Nicht für das was ihr versteht!!! | |||||
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