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ThemaWo steht das Alokohlverbot im Dienst?9 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW379915
Datum10.01.2007 21:236709 x gelesen
Eine Frage:

Steht eigentlich das Alkoholverbot im Feuerwehrdienst irgendwo "positiv formuliert" ,oder läßt es sich nur indirekt über Führen von Kfz, körperliche / geistige Leistungsfähigkeit etc. ?


Don`t use excessive force.

Get a bigger hammer!

Gruß

Jo(sef) Mäschle

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AutorOlaf8 T.8, Dortmund / NRW379938
Datum10.01.2007 23:175320 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleSteht eigentlich das Alkoholverbot im Feuerwehrdienst irgendwo "positiv formuliert" ,oder läßt es sich nur indirekt über Führen von Kfz, körperliche / geistige Leistungsfähigkeit etc. ?

Hm, auf die Gefahr, daß Du mich schlägst, Josef:

Der Überschrift nach zu urteilen scheint es sich um einen Notfall zu handeln?

Grinsende und fliehende Grüße...


Meine Homepage: http://www.ot112.de

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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW379944
Datum10.01.2007 23:445209 x gelesen
Geschrieben von Olaf TampierDer Überschrift nach zu urteilen scheint es sich um einen Notfall zu handeln?

Negativ, lediglich als Frage in einer Diskussion aufgekommen und wir waren verblüfft, daß wir zumindest spontan kein spezifisch darauf ausformulierten Verbot darauf fanden.

Außerdem: Schläge sind langweilig...


Don`t use excessive force.

Get a bigger hammer!

Gruß

Jo(sef) Mäschle

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW379945
Datum10.01.2007 23:495427 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Josef MäschleSteht eigentlich das Alkoholverbot im Feuerwehrdienst irgendwo "positiv formuliert"

Im hauptamtlichen Bereich sicher in einer Dienstanweisung. Im FF Bereich gibt es nix positiv formuliertes. Du kannst Dich nur an die UVV allgemeine Grundsätze § 15 Absatz 2 halten:
(2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen
oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen,
durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.

Das lässt sich dann entsprechend begründen, wobei eine 0-Promille-Grenze gerade in Bezug auf Restalkohol problematisch sein kann. Dies insbesondere in der FF, bei der die FA aus ihrer Freizeit geholt werden. Wer weiß schon ob oder wieviel Promille er hat, wenn er am Abend vorher eine Flasche Wein getrunken hat und am nächsten Morgen um 7.00 Uhr der Melder geht?
Wer gerade "aktiv" trinkt, sollte von einem Einsatz allemal absehen. Der früher mal propagierte Satz, ein Betrunkener Feuerwehrmann sei besser als kein Feuerwehrmann, hat heute KEINE Daseinsberechtigung!

Zum Absatz 2 wird dann in der Erläuterung zur UVV ausgeführt:
Der Konsum von Alkohol lässt, wie der Konsum von Drogen oder anderen berauschenden
Mitteln, in der Regel eine Gefährdung vermuten. Drogen sind insbesondere
Haschisch, Marihuana, Ecstasy, Kokain, Heroin, Speed, Crack, LSD
und die so genannten Schnüffelstoffe.
Sicherheitsrelevante Tätigkeiten
Eine Eigen- oder Fremdgefährdung ist insbesondere bei folgenden sicherheitsrelevanten
Tätigkeiten gegeben:
? Führen von Fahrzeugen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen,
? Arbeiten in unmittelbarer Umgebung von Fahrzeugen oder selbstfahrenden
Arbeitsmaschinen,
? Arbeiten an Maschinen mit ungeschützten, sich bewegenden Maschinenteilen,
z.B. Kreissäge, Bohrmaschine, Aufschnittschneidemaschine,
? Umgang mit Gefahrstoffen,
? Elektroarbeiten,
? Arbeiten mit Absturzgefahr,
? Tätigkeiten in Leitwarten und Steuerständen,
? Störungsbeseitigungs- und Wartungsarbeiten.

Wirkung und Nachwirkung von Alkohol und anderen Drogen
Die Vorgaben betreffen insoweit auch den Bereich der persönlichen Lebensführung
des Versicherten, sofern die Auswirkungen des Konsums von Alkohol
oder anderen Drogen während der Freizeit in die Arbeitszeit hineinreichen.
Häufig wird die über den akuten Rauschzustand hinausgehende Wirkzeit von
Alkohol oder anderen Drogen unterschätzt. Dadurch kann die Befähigung der
Versicherten im Sinne des § 7 der Vorschrift beeinträchtigt werden. Dabei ist
auch zu berücksichtigen, dass diese Regelung nicht nur auf die Verhütung von
Arbeitsunfällen, sondern auch von Wegeunfällen abzielt.
Betriebliche Regelungen
Diese Bestimmung gestattet eine auf die betrieblichen Gegebenheiten bezogene
praxisnahe Regelung in jedem Einzelfall. Sie erlaubt auch, bei der Beurteilung
einer Gefährdung unter Berücksichtigung der Eigenart des Betriebes
und der ausgeübten Tätigkeit strenge Maßstäbe anzulegen.
In einer Betriebsvereinbarung können weitergehende betriebsspezifische
Regelungen getroffen werden, z.B. absolutes Alkoholverbot, Verbot anderer
Suchtmittel, Umgang mit auffälligen Versicherten.


Gruß
Sven


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AutorAlex8 D.8, Helpsen / 379958
Datum11.01.2007 08:495312 x gelesen
Das braucht nirgends zu stehen, das ist ungeschriebenes Gesetz. Alle, die das nicht anerkennen und einhalten sind meiner Meinung nach falsch in der Feuerwehr. Man muss immer bedenken, das eigene Handeln im Einsatz kann sich u.U, auf die gesamte Mannschaft und den Einsatzerfolg auswirken und im schlimmsten Fall Unfälle nachsich ziehen. Wer das billigend in Kauf nehmen kann und seinen Alk-Konsum im Dienst weiter ungebremst fortsetzt ist für die Feuerwehr denkbar ungeeignet.
Das ist jetzt wieder ein Hieb in Richtung der Feuerwehren "So heute ist Dienstabend, die erste Kiste Bier zu Beginn geht auf meine Rechnung"
So kommen wir nie weg von dem Image, die Feuerwehr säuft nur und löscht am besten den eigenen Durst.


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AutorPhil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern379961
Datum11.01.2007 09:125274 x gelesen
Geschrieben von Alex DiedlerDas braucht nirgends zu stehen, das ist ungeschriebenes Gesetz.

Alles was nicht explizit irgendwo geschrieben steht wird gleich als erstes mit der Frage "Wo steht das geschrieben" "umgangen"...


Geschrieben von Alex DiedlerAlle, die das nicht anerkennen und einhalten sind meiner Meinung nach falsch in der Feuerwehr.

*lol* Ich kenne ganze Feuerwehren die man dann konsequenterweise eliminieren müsste.


Geschrieben von Alex DiedlerWer das billigend in Kauf nehmen kann und seinen Alk-Konsum im Dienst weiter ungebremst fortsetzt ist für die Feuerwehr denkbar ungeeignet.

Würd ich so unterschreiben.


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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW379962
Datum11.01.2007 09:135222 x gelesen
Geschrieben von Alex DiedlerDas braucht nirgends zu stehen, das ist ungeschriebenes Gesetz.

Hübsch ausgeführt, aber zum Einen nicht Inhalt der Fragestellung, zum Anderen sind ungeschriebene Gesetze immer sehr relativ.

Wo Du zum Beispiel gerade beim Image der Feuerwehr in der Öffentlichkeit bist:

Es ist nach wie vor unbestritten, daß die Feuerwehr ein gewisse Öffentlichkeitswirkung und damit verbunden zumindest bei kleineren Kindern eine Vorbildfunktion hat. Dieser Effekt wird ja beispielsweise in der frühen Brandschuzerziehung nutzbringend angewendet. Für mich ist es deshalb ein ungeschriebenes Gesetz, daß sich Feuerwehleute in Uniform in der Öffentlichkeit so betragen, daß diese Vorbildfunktion positiv ausgeübt wird. Da die Gefahren des Rauchens wissentschaftlich erwiesen sind, üben rauchende Feuerwehrleute in der Öffentlichkeit ein negatives Vorbild aus, das bei Nachahmung zwangsläufig zu Gesundheitsschäden führt. Folglich ist es ein ungeschriebenes, aber von der Logik diktiertes Gesetz, daß Feuerwehrleute in Uniform in der Öffentlichkeit nicht zu rauchen haben (Und in Fahrzeugen und Unterkünften aus Gründen des Nichtraucherschutzes sowieso nicht.)

Kein mir bekannter Raucher hält sich dran...sind diese drogensüchtigen, permanent mit Brandstiftungswerkzeug ausgestatteten Menschen auch alle falsch in der Feuerwehr?


Don`t use excessive force.

Get a bigger hammer!

Gruß

Jo(sef) Mäschle

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AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW379964
Datum11.01.2007 09:195242 x gelesen
Hi

Geschrieben von Alex DiedlerDas ist jetzt wieder ein Hieb in Richtung der Feuerwehren "So heute ist Dienstabend, die erste Kiste Bier zu Beginn geht auf meine Rechnung"
So kommen wir nie weg von dem Image, die Feuerwehr säuft nur und löscht am besten den eigenen Durst.
Das hat aber nichts mit der Feuerwehr zu tun. Wenn eine größere Anzahl von Menschen zusammenkommt, dann wird meistens auch Alkohol getrunken. Das ist in Sportvereinen nicht anders. Solange noch garantiert ist, dass ein Teil der Mannschaft nüchtern ist, und zu Einsätzen kommt, sehe ich da kein Problem.
Ich habe aber ein Problem damit, wenn FM(SB) alkoholisiert an Einsätzen teilnehmen.


MkG Axel


____________________________________________

Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


ICQ: 84523418

____________________________________________
Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg380004
Datum11.01.2007 14:415243 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Josef Mäschle

Steht eigentlich das Alkoholverbot im Feuerwehrdienst irgendwo "positiv formuliert"

Die Berliner Feuerwehr gab 1891 für ihren Bereich ein "Trinkermerkblatt" heraus; neben klaren Ausführungen über die Reduzierung der Leistungsfähigkeit im Dienst wurde auch auf die gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Alkoholkonsumes hingewiesen; z.B.:

"Alkohol verleitet den Feuerwehrmann zu schlechten Umgang, zur Vergeudung seines Einkommens und zur Vernachläßigung seiner Familie. Alkohol führt zu Leichtfertigkeit und Unzucht; er veranlaßt häufig Geschlechtskrankheiten und ist die Ursache von kranken und schwachen Nachkommen."

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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