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Thema | Wo steht das Alokohlverbot im Dienst? | 9 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 379915 | |||
Datum | 10.01.2007 21:23 | 6709 x gelesen | |||
Eine Frage: Steht eigentlich das Alkoholverbot im Feuerwehrdienst irgendwo "positiv formuliert" ,oder läßt es sich nur indirekt über Führen von Kfz, körperliche / geistige Leistungsfähigkeit etc. ? Don`t use excessive force. Get a bigger hammer! Gruß Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Olaf8 T.8, Dortmund / NRW | 379938 | |||
Datum | 10.01.2007 23:17 | 5320 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleSteht eigentlich das Alkoholverbot im Feuerwehrdienst irgendwo "positiv formuliert" ,oder läßt es sich nur indirekt über Führen von Kfz, körperliche / geistige Leistungsfähigkeit etc. ? Hm, auf die Gefahr, daß Du mich schlägst, Josef: Der Überschrift nach zu urteilen scheint es sich um einen Notfall zu handeln? Grinsende und fliehende Grüße... Meine Homepage: http://www.ot112.de | |||||
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Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 379944 | |||
Datum | 10.01.2007 23:44 | 5209 x gelesen | |||
Geschrieben von Olaf TampierDer Überschrift nach zu urteilen scheint es sich um einen Notfall zu handeln? Negativ, lediglich als Frage in einer Diskussion aufgekommen und wir waren verblüfft, daß wir zumindest spontan kein spezifisch darauf ausformulierten Verbot darauf fanden. Außerdem: Schläge sind langweilig... Don`t use excessive force. Get a bigger hammer! Gruß Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 379945 | |||
Datum | 10.01.2007 23:49 | 5427 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Josef Mäschle Steht eigentlich das Alkoholverbot im Feuerwehrdienst irgendwo "positiv formuliert" Im hauptamtlichen Bereich sicher in einer Dienstanweisung. Im FF Bereich gibt es nix positiv formuliertes. Du kannst Dich nur an die UVV allgemeine Grundsätze § 15 Absatz 2 halten: (2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen Das lässt sich dann entsprechend begründen, wobei eine 0-Promille-Grenze gerade in Bezug auf Restalkohol problematisch sein kann. Dies insbesondere in der FF, bei der die FA aus ihrer Freizeit geholt werden. Wer weiß schon ob oder wieviel Promille er hat, wenn er am Abend vorher eine Flasche Wein getrunken hat und am nächsten Morgen um 7.00 Uhr der Melder geht? Wer gerade "aktiv" trinkt, sollte von einem Einsatz allemal absehen. Der früher mal propagierte Satz, ein Betrunkener Feuerwehrmann sei besser als kein Feuerwehrmann, hat heute KEINE Daseinsberechtigung! Zum Absatz 2 wird dann in der Erläuterung zur UVV ausgeführt: Der Konsum von Alkohol lässt, wie der Konsum von Drogen oder anderen berauschenden Gruß Sven | |||||
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Autor | Alex8 D.8, Helpsen / | 379958 | |||
Datum | 11.01.2007 08:49 | 5312 x gelesen | |||
Das braucht nirgends zu stehen, das ist ungeschriebenes Gesetz. Alle, die das nicht anerkennen und einhalten sind meiner Meinung nach falsch in der Feuerwehr. Man muss immer bedenken, das eigene Handeln im Einsatz kann sich u.U, auf die gesamte Mannschaft und den Einsatzerfolg auswirken und im schlimmsten Fall Unfälle nachsich ziehen. Wer das billigend in Kauf nehmen kann und seinen Alk-Konsum im Dienst weiter ungebremst fortsetzt ist für die Feuerwehr denkbar ungeeignet. Das ist jetzt wieder ein Hieb in Richtung der Feuerwehren "So heute ist Dienstabend, die erste Kiste Bier zu Beginn geht auf meine Rechnung" So kommen wir nie weg von dem Image, die Feuerwehr säuft nur und löscht am besten den eigenen Durst. | |||||
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Autor | Phil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern | 379961 | |||
Datum | 11.01.2007 09:12 | 5274 x gelesen | |||
Geschrieben von Alex DiedlerDas braucht nirgends zu stehen, das ist ungeschriebenes Gesetz. Alles was nicht explizit irgendwo geschrieben steht wird gleich als erstes mit der Frage "Wo steht das geschrieben" "umgangen"... Geschrieben von Alex Diedler Alle, die das nicht anerkennen und einhalten sind meiner Meinung nach falsch in der Feuerwehr. *lol* Ich kenne ganze Feuerwehren die man dann konsequenterweise eliminieren müsste. Geschrieben von Alex Diedler Wer das billigend in Kauf nehmen kann und seinen Alk-Konsum im Dienst weiter ungebremst fortsetzt ist für die Feuerwehr denkbar ungeeignet. Würd ich so unterschreiben. | |||||
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Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 379962 | |||
Datum | 11.01.2007 09:13 | 5222 x gelesen | |||
Geschrieben von Alex DiedlerDas braucht nirgends zu stehen, das ist ungeschriebenes Gesetz. Hübsch ausgeführt, aber zum Einen nicht Inhalt der Fragestellung, zum Anderen sind ungeschriebene Gesetze immer sehr relativ. Wo Du zum Beispiel gerade beim Image der Feuerwehr in der Öffentlichkeit bist: Es ist nach wie vor unbestritten, daß die Feuerwehr ein gewisse Öffentlichkeitswirkung und damit verbunden zumindest bei kleineren Kindern eine Vorbildfunktion hat. Dieser Effekt wird ja beispielsweise in der frühen Brandschuzerziehung nutzbringend angewendet. Für mich ist es deshalb ein ungeschriebenes Gesetz, daß sich Feuerwehleute in Uniform in der Öffentlichkeit so betragen, daß diese Vorbildfunktion positiv ausgeübt wird. Da die Gefahren des Rauchens wissentschaftlich erwiesen sind, üben rauchende Feuerwehrleute in der Öffentlichkeit ein negatives Vorbild aus, das bei Nachahmung zwangsläufig zu Gesundheitsschäden führt. Folglich ist es ein ungeschriebenes, aber von der Logik diktiertes Gesetz, daß Feuerwehrleute in Uniform in der Öffentlichkeit nicht zu rauchen haben (Und in Fahrzeugen und Unterkünften aus Gründen des Nichtraucherschutzes sowieso nicht.) Kein mir bekannter Raucher hält sich dran...sind diese drogensüchtigen, permanent mit Brandstiftungswerkzeug ausgestatteten Menschen auch alle falsch in der Feuerwehr? Don`t use excessive force. Get a bigger hammer! Gruß Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Axel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW | 379964 | |||
Datum | 11.01.2007 09:19 | 5242 x gelesen | |||
Hi Geschrieben von Alex Diedler Das ist jetzt wieder ein Hieb in Richtung der Feuerwehren "So heute ist Dienstabend, die erste Kiste Bier zu Beginn geht auf meine Rechnung"Das hat aber nichts mit der Feuerwehr zu tun. Wenn eine größere Anzahl von Menschen zusammenkommt, dann wird meistens auch Alkohol getrunken. Das ist in Sportvereinen nicht anders. Solange noch garantiert ist, dass ein Teil der Mannschaft nüchtern ist, und zu Einsätzen kommt, sehe ich da kein Problem. Ich habe aber ein Problem damit, wenn FM(SB) alkoholisiert an Einsätzen teilnehmen. MkG Axel ____________________________________________ Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!! ICQ: 84523418 ____________________________________________ Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!! | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 380004 | |||
Datum | 11.01.2007 14:41 | 5243 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Josef Mäschle Steht eigentlich das Alkoholverbot im Feuerwehrdienst irgendwo "positiv formuliert" Die Berliner Feuerwehr gab 1891 für ihren Bereich ein "Trinkermerkblatt" heraus; neben klaren Ausführungen über die Reduzierung der Leistungsfähigkeit im Dienst wurde auch auf die gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Alkoholkonsumes hingewiesen; z.B.: "Alkohol verleitet den Feuerwehrmann zu schlechten Umgang, zur Vergeudung seines Einkommens und zur Vernachläßigung seiner Familie. Alkohol führt zu Leichtfertigkeit und Unzucht; er veranlaßt häufig Geschlechtskrankheiten und ist die Ursache von kranken und schwachen Nachkommen." Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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