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Thema | Rauchverbot im Feuerwehrhaus? | 40 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Infos: | |||||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 380107 | |||
Datum | 12.01.2007 10:19 | 16329 x gelesen | |||
Hallo zusammen, eines der am heißesten diskutierten Themen der letzten Zeit sind die Querelen rund um die Einführung eines Rauchverbotes in den verschiedensten Bereichen. Mit der Einführung des Rauchverbotes für öffentliche Einrichtungen (ist das nun am 01.04.07?) wären auch die Feuerwehrhäuser betroffen. Mir stellen sich einige Fragen: - Wie kennt die genaue rechtliche Lage hierzu (Ländersache, wo und wie geregelt?) - Wie wird die Sache bei euch gehandhabt, gibts schon genaue Festlegungen oder wird noch abgewartet? Grüße Magnus PS: Gar nicht so einfach, das Thema in die richtige Rubrik einzuordnen: "Sonstiges", "Recht+Feuerwehr" oder gar "Atemschutz" ;-) | |||||
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Autor | Stef8an 8C., Baden-Baden / Baden | 380109 | |||
Datum | 12.01.2007 10:31 | 15448 x gelesen | |||
Einige Feuerwehrleute haben hier geschrieben, wie das bei Ihnen im Gerätehaus/Feuerwache geregelt wird (oder schon wurde). Mit dem Geist ist es wie mit dem Magen: Man kann ihm nur Dinge zumuten, die er verdauen kann. (Churchill, Winston) ALLES WAS ICH SCHREIBE IST AUSSCHLIESSLICH MEINE PRIVATE MEINUNG! | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 380110 | |||
Datum | 12.01.2007 10:34 | 15604 x gelesen | |||
Ist eine gute Frage, theoretisch müsste das Feuerwehrhaus auch unter die Kategorie öffentliche Gebäude fallen und damit Rauchfrei werden, andererseits wird es nur von einem bestimmten Personnenkreis genutzt, hm. Ich wäre für das Rauchfrei, auch wenn ich als ehemaliger Raucher verständniss für die Betroffenen hätte. Vielleicht sollte man im Falle der Feuerwehrhäuser einfach unter den Angehörigen eine abstimmung abhalten und das Ergebniss umsetzen. Die andere Frage ist, was passiert wenn sich von meinetwegen 60 Mann 3 absolut gegen das Rauchen stellen, im prinzip muss man dann diesen Recht geben, oder sehe ich das Falsch? Vielleicht wäre auch die Möglichkeit bei entsprechendem Platz einen Raucherraum ein zu richten, da wird aber nicht jeder die Möglichkeit haben, bzw. nicht jeder in den Raum passen!? Ist ne gute Frage die Du da gestellt hast. Geschrieben von Magnus Hammerl PS: Gar nicht so einfach, das Thema in die richtige Rubrik einzuordnen: "Sonstiges", "Recht+Feuerwehr" oder gar "Atemschutz" ;-) Gehört in jede Rubrik ein klein wenig :-) Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | |||||
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Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 380114 | |||
Datum | 12.01.2007 10:39 | 15646 x gelesen | |||
Arbeitsstättenverordnung §5 gilt in ganz Deutschland...und auch schon länger. Don`t use excessive force. Get a bigger hammer! Gruß Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 380115 | |||
Datum | 12.01.2007 10:41 | 15367 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Stefan Cimander Einige Feuerwehrleute haben hier geschrieben, wie das bei Ihnen im Gerätehaus/Feuerwache geregelt wird (oder schon wurde). Und andere FA teilweise hier. Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute ist so nah :o) Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 380117 | |||
Datum | 12.01.2007 10:44 | 15379 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael HilbertDie andere Frage ist, was passiert wenn sich von meinetwegen 60 Mann 3 absolut gegen das Rauchen stellen, im prinzip muss man dann diesen Recht geben, oder sehe ich das Falsch? Nicht nur im Prinzip. Denn wenn ein Mensch einem anderen gegen seinen Willen einen körperlichen Schaden zufügt, dann gibt es dafür doch eine Bezeichnung im Strafrecht? Geschrieben von Michael Hilbert Vielleicht wäre auch die Möglichkeit bei entsprechendem Platz einen Raucherraum ein zu richten, da wird aber nicht jeder die Möglichkeit haben, bzw. nicht jeder in den Raum passen!? Windgeschützter Unterstand im Freien reicht nach Arbeitsschutzrecht aus. Don`t use excessive force. Get a bigger hammer! Gruß Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Marc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg | 380119 | |||
Datum | 12.01.2007 10:47 | 15593 x gelesen | |||
Hallo. Da der Träger des Feuerwehrgebäudes mit allergrößter Wahrscheinlichkeit die Kommune(Stadt,Geneinde,Amt, Amtsfreie Stadt, usw.) ist, gehe ich davon aus, das Gebäude dieser Art auf jeden Fall öffentliche Gebäude sind, Also: Regelungen für öffentliche Gebäude greifen. Falls der Träger schon vor offiziellen Regelungen ein Rauchverbot für z.B seine Feuerwehrhäuser erläßt, sind diese natürlich auch verbindlich. Wenn man bei jemandem anderen zu Besuch ist und dieser nicht wünscht, das in seinen Räumlichkeiten geraucht wird, zündet man sich ja auch keine an.Geh ich jedenfalls von aus.Wenn doch , wird er das sicherlich nicht alzu oft machen... MFG Marc Wille | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 380123 | |||
Datum | 12.01.2007 11:35 | 15416 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc WilleDa der Träger des Feuerwehrgebäudes mit allergrößter Wahrscheinlichkeit die Kommune(Stadt,Geneinde,Amt, Amtsfreie Stadt, usw.) ist, gehe ich davon aus, das Gebäude dieser Art auf jeden Fall öffentliche Gebäude sind, Genau. Und damit ist auch jede Art von "Florianstube" wie es sie in der Regel gibt davon betroffen. Wie ich die Raucherfraktion aber kenne, wird es hier selbstverständlich umgehend weitgehende Ausnahmeregelungen geben. Gruß Andreas | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 380132 | |||
Datum | 12.01.2007 11:53 | 15454 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Leutwein Da der Träger des Feuerwehrgebäudes mit allergrößter Wahrscheinlichkeit die Kommune(Stadt,Geneinde,Amt, Amtsfreie Stadt, usw.) ist, gehe ich davon aus, das Gebäude dieser Art auf jeden Fall öffentliche Gebäude sind, Ist ein Gebäude ein öffentliches Gebäude, weil es im Besitz der öffentlichen Hand ist oder weil jeder rein darf? Nach meinem Verständnis ist ein Feuerwehrhaus kein öffentliches Gebäude, da nicht jeder da rein darf. Gleiches gilt für Bauhöfe, Kasernen und ähnliches. Ein Rauchverbot kann man über Arbeitsstättenverordnung begründen, allerdings sollte es auf von den FA getragen werden. Gruß Thomas | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 380135 | |||
Datum | 12.01.2007 11:57 | 15451 x gelesen | |||
Bitte zitiere richtig. Von mir kommt der Text danach. Gruß Andreas | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 380138 | |||
Datum | 12.01.2007 12:04 | 15340 x gelesen | |||
Sorry, habe deinen Teil vergessen. Gruß Thomas | |||||
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Autor | Manf8red8 R.8, Rösrath / NRW | 380156 | |||
Datum | 12.01.2007 13:18 | 15529 x gelesen | |||
Verordnung hin oder her: in unserem Feuerwehrhaus gibt's seit längerer Zeit eine Regelung, dass in einigen Bereichen (Schulungsraum, Umkleidebereiche...) nicht geraucht werden darf, in anderen schon. Alle Raucher halten sich daran und von der Nichtraucherseite gibt's keine Beschwerden. Man muss die Menschen nehmen, wie sie sind - es gibt keine anderen (frei nach Adenauer) | |||||
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Autor | Fran8z W8., Neumarkt Sankt Veit / Bayern | 380158 | |||
Datum | 12.01.2007 13:23 | 15382 x gelesen | |||
Hallo Forum, auch bei uns wird dies ähnlich gehandhabt. Im Stüberl, Unterrichtsraum wird nicht geraucht, es gibt eine Raucherecke und in der Fahrzeughalle darf geraucht werden. Die Erfahrungen sind durchweg positiv. Sollte es zu einem generellen Rauchverbot kommen, bin ich aber im Feuerwehrhaus dagegen eingestellt, es sollte schon zu einem vernünftigen nebeneinander zwischen Rauchern und Nichtrauchern aufgerufen werden. Gruß Franz W. | |||||
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Autor | Dani8el 8S., Gosheim / BaWü | 380161 | |||
Datum | 12.01.2007 13:27 | 15379 x gelesen | |||
Wie verhält sich das eigentlich rechtlich in Fahrzeughallen? In Meiner normalen Garage darf ich ja auch nicht rauchen oder? Zumindest muss ja das Schild mit "Rauchen und offenes Feuer verboten" aufhängen oder? Gruss Daniel | |||||
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Autor | Will8em 8B., Breitenstein / BW | 380163 | |||
Datum | 12.01.2007 13:29 | 15404 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannIst ein Gebäude ein öffentliches Gebäude, weil es im Besitz der öffentlichen Hand ist oder weil jeder rein darf? Hallo Thomas, Wikipedia sagt dazu folgendes: "Als Öffentliches Gebäude bezeichnet man Gebäude, die der Öffentlichkeit dienen und daher meist für jedermann zugänglich sind. Oft dienen sie als Versammlungsstätte, an der sich größere Menschenmengen zusammenfinden können. Auch Gebäude, die öffentlichen Institutionen als Bürogebäude dienen, werden oft als öffentliches Gebäude bezeichnet. Beispiele für öffentliche Gebäude: für die Öffentlichkeit: Museum, Opernhaus, Theater, Bibliothek, Krankenhaus für öffentliche Institutionen: Parlament, Dienstgebäude (z.B. Rathaus)" Das ist zwar nicht sehr eindeutig, aber auf mich wirkt es so dass ein feuerwehrhaus doch eher "öffentlich" ist Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden" | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 380168 | |||
Datum | 12.01.2007 13:42 | 15409 x gelesen | |||
Hallo, Und was ist mit BW und Polizeikasernen, Bauhöfen, Werkstätten und Feuerwehrgerätehäusern? In meinen Augen ist ein öffentliches Gebäude dann öffentlich, wenn die Öffentlichkeit Zugang hat. Das gilt für die oben genannten Gebäude wohl eher nicht oder? Gruß Thomas | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 380170 | |||
Datum | 12.01.2007 13:48 | 15367 x gelesen | |||
In meinen Augen ist ein öffentliches Gebäude dann öffentlich, wenn die Öffentlichkeit Zugang hat. Das gilt für die oben genannten Gebäude wohl eher nicht oder? "Öffentlich" sagt nichts darüber aus ob das Gebäude durch jedermann begehbar ist, sondern welchem Zweck es dient. Da besagte Gebäude (bzw. deren Einrichtung/Nutzer) der Öffentlichkeit dienen kann man schon von öffentlichen Gebäuden ausgehen. Würde der Begriff "öffentlich" bedauten, daß jeder Zugang hat, dann würde besagtes Rauchverbot auch für jede Art von Schank- oder Speisewirtschaft und jegliches andere Gebäude gelten wo jedermann Zutritt hat. Fazit: Kein Rauchen mehr im Feuerwehrhaus. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Will8em 8B., Breitenstein / BW | 380171 | |||
Datum | 12.01.2007 13:49 | 15369 x gelesen | |||
Wie vorher angedeutet ist das wohl nur die halbe Wahrheit. Öffentliche Gebäuden sind: 1. Gebäude die für die Öffentlichkeit zugänglich sind. 2. Gebäude die als Arbeitsstätte für öffentliche Einrichtungen dienen. Und da gehören die Feuerwehrgerätehäuser dann wohl eindeutig dazu. Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden" | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 380231 | |||
Datum | 12.01.2007 15:52 | 15374 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Schmidberger Wie verhält sich das eigentlich rechtlich in Fahrzeughallen? Der Frage schließe ich mich, nachdem das hier schon mehrfach als gängig dargestellt wurde, mal an! Momentan ist die Fahrzeughalle der einzige Raum, in dem Rauchen ausdrücklich verboten und dies auch mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet ist. Praktisch wird zwar auch in vielen anderen Räumen (Unterrichtsraum etc.) nicht geraucht, der sicherlich belasteste Raum ist das "Stüberl"... Grüße Magnus | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 392682 | |||
Datum | 23.03.2007 18:12 | 15496 x gelesen | |||
Hallo, scheinbar werden jetzt Nägel mit Köpfen gemacht, auch in Bayern wurde heute ein entsprechender Kabinettsentwurf veröffentlicht. Da das Feuerwehrhaus zweifels ohne ein öffentliches Gebäude darstellt und im Entwurf keine Einschränkung á la "geschlossener Personenkreis" vorkommt werden wohl die Raucher nun doch (ich sag jetzt NICHT endlich ;-) ) in Freie verbannt... Grüße Magnus | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 392684 | |||
Datum | 23.03.2007 18:18 | 15742 x gelesen | |||
hallo, wie ist in diesem Sinne "öffentliches Gebäude" definiert? Wenn ein Feuerwehrhaus ausschliesslich von der Feuerwehr genutzt wird ist es eigentlich für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Oder greift da die Tatsache das die Hütte im Eigentum der Gemeinde (= Öffentlichen Hand) ist. Ich kann mir schon vorstellen das dies für Diskussionen vor Ort führen wird. Die Minderheitsfraktion der Raucher wird da weiterhin für ihr Laster "kämpfen" ... MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 392686 | |||
Datum | 23.03.2007 18:26 | 15395 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerWenn ein Feuerwehrhaus ausschliesslich von der Feuerwehr genutzt wird ist es eigentlich für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Tja, das konnte mir bisher auch noch niemand verbindlich erklären, nehme aber an, dass eher zweiteres zutrifft, auch Wikipedia hilft nicht wirklich weiter, wobei das Feuerwehrhaus schon sehr nach "öffentliche Institution" riecht. Geschrieben von Jürgen M@yer Ich kann mir schon vorstellen das dies für Diskussionen vor Ort führen wird. Nicht, wenn es eindeutig geregelt ist/wäre. Geschrieben von Jürgen M@yer Die Minderheitsfraktion der Raucher wird da weiterhin für ihr Laster "kämpfen" ... ... das glaube ich allerdings auch! Grüße Magnus | |||||
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Autor | Jens8 M.8, Enger / NRW | 392692 | |||
Datum | 23.03.2007 18:44 | 15542 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus Hammerlwerden wohl die Raucher nun doch (ich sag jetzt NICHT endlich ;-) ) in Freie verbannt... Glaubst du wirklich dran? Ich glaube nicht das sich da im Gerätehaus einer FF etwas ändert. Gruß JM | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 392694 | |||
Datum | 23.03.2007 18:46 | 15444 x gelesen | |||
Glaubst du wirklich dran? Ich glaube nicht das sich da im Gerätehaus einer FF etwas ändert. Kommt vermutlich darauf an wieviele militante Nichtraucher dort jeweils existieren. Natürlich ist auch ein Handeln "von oben" (also ganz oben) nicht ausgeschlossen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Norden / Niedersachsen | 392717 | |||
Datum | 23.03.2007 23:05 | 15442 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyKommt vermutlich darauf an wieviele militante Nichtraucher dort jeweils existieren. Natürlich ist auch ein Handeln "von oben" (also ganz oben) nicht ausgeschlossen. Da haben wir doch wieder ein prima Thema über das Ortsbrandmeisterchen mit seinen Mannen auf einer Sitzung diskutieren kann, andere Themen wie Beschaffung von PSA, Ausbildungskonzepte usw.werden vertagt. MfG Thomas | |||||
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Autor | Cars8ten8 K.8, Eutin/ Dresden / SH/ Sachsen | 392723 | |||
Datum | 24.03.2007 00:19 | 15367 x gelesen | |||
Moin! Geschrieben von Magnus Hammerl Momentan ist die Fahrzeughalle der einzige Raum, in dem Rauchen ausdrücklich verboten und dies auch mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet ist. Also auf den Schildern, die ich kenne steht vor dem Satz "offenes Feuer und Rauchen polizeilich verboten" noch der Teil in dem steht "Vorsicht beim Laufenlassen der Motoren" Ansonsten denke ich, dass die Wehr sich da selbst einigen sollte. Wenn es keinen stört dass geraucht wird ist es OK. Wenn es jemanden stört sollte man sich eine interne Regelung überlegen mit denen beiden Seiten gedient ist. Gruß Carsten | |||||
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Autor | Dirk8 J.8, Edmonton / Alberta | 392727 | |||
Datum | 24.03.2007 06:40 | 15455 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyKommt vermutlich darauf an wieviele militante Nichtraucher dort jeweils existieren Mein Senf aus Canada dazu: Lasst uns doch lieber von "militanten RAUCHERN" sprechen. Das trift es ja wohl doch eher,oder? Stay safe brothers. Dirk ________________________________________ Firefighting is all about ass - busting ours to save yours. ~Author Unknown | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 392728 | |||
Datum | 24.03.2007 06:47 | 15509 x gelesen | |||
Moin, meine Erfahrung als Raucher ist die, das es mehr militante Nichtraucher gibt, die auf Teufel komm raus, den Raucher bekehren wollen als anders herum. Ehr ist es hier üblich, also in meinen Umfeld, das der Raucher rücksicht auf die Nichtraucher nimmt! Mag villeicht eine Ausnahme sein, aber bei uns in der Unterkunft war schon immer Rauchverbot, da ist es uns egal ob da nun was von oben kam oder nicht. Geraucht wird vor der Tür! Was mich nur immer wundert, komischer weise gesellen sich so viele Nichtraucher immer zu den rauchern.... Gruß Sven P.S.: Die THW LEitung hat übrigends schon vor der Verabschiedung des "Nichtrauchergesetzes" ein Rauchverbot in den Unterkünften erlassen! | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 392736 | |||
Datum | 24.03.2007 08:57 | 15525 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sven Hildebrandt meine Erfahrung als Raucher ist die, das es mehr militante Nichtraucher gibt, die auf Teufel komm raus, den Raucher bekehren wollen als anders herum. ich hab nichts dagegen, wenn sich jemand unbedingt seine Lunge asphaltieren will, aber wenn es mir beim Betreten eines Raumes die Tränen in die Augen treibt und meine Klamotten nach 3 Minuten Aufenthalt am nächsten Morgen immer noch nach Qualm stinken, hat das mit "militant" glaub ich nicht mehr viel zu tun... Geschrieben von Sven Hildebrandt Eher ist es hier üblich, also in meinen Umfeld, das der Raucher rücksicht auf die Nichtraucher nimmt! solche "netten Raucher" gibts bei uns natürlich auch, aber eben auch diejenigen, die sich bei der Bitte nicht zu rauchen gleich auf den Schlips getreten fühlen und mit einschlägigen Argumenten (der Staat braucht meine Steuern usw....) loslegen. Geschrieben von Sven Hildebrandt
Auf örtlicher Ebene oder bundesweit? Grüße Magnus | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 392739 | |||
Datum | 24.03.2007 09:03 | 15382 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Magnus Hammerl aber wenn es mir beim Betreten eines Raumes die Tränen in die Augen treibt und meine Klamotten nach 3 Minuten Aufenthalt am nächsten Morgen immer noch nach Qualm stinken, hat das mit "militant" glaub ich nicht mehr viel zu tun... soetwas grenzt für mich schon an perversion und kenne ich auch nur von Bereichen wo Raucher nur die Möglichkeit haben in irgend einer dunklen Kammer zu rauchen!! Dann geh ich lieber vor der Tür! Geschrieben von Magnus Hammerl Auf örtlicher Ebene oder bundesweit? Diese Regelung ist bundesweit. Ob sie wirklich jeder OV so umsetzt ist natürlich fraglich. Gruß Sven | |||||
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Autor | Holg8er 8R., Karlsbad / Ba.-Wü. | 392749 | |||
Datum | 24.03.2007 10:46 | 15365 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M@yer Oder greift da die Tatsache das die Hütte im Eigentum der Gemeinde (= Öffentlichen Hand) ist. bei uns in der letzten Woche durch Gemeinderatsbeschluss so geschehen. Gemeinde hat als Hausherr ein Rauchverbot für alle Gemeindeeigenen Gebäude beschlossen. War auch hart diskutiert, da eine Regelung seitens des Land Ba-Wü für Sommer angekündigt wird und einige Gemeinderäte eher eine abwartende Haltung vertraten. Gruß aus dem Nordschwarzwald Holger | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 392763 | |||
Datum | 24.03.2007 12:10 | 15464 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas WeegeDa haben wir doch wieder ein prima Thema über das Ortsbrandmeisterchen mit seinen Mannen auf einer Sitzung diskutieren kann, andere Themen wie Beschaffung von PSA, Ausbildungskonzepte usw.werden vertagt. Ob es jetzt auch "Rauchen-oder-Nichtrauchen-Ausschüsse" bei den Verbänden geben wird? Bosco (Third Watch): "Glauben Sie mir, kaputt machen ist das, was die Feuerwehr am besten kann." Wenn diese Fusszeile erscheint, ist jeder Leser (auch die stillen!) verpflichtet, in dem vorangegangenen Beitrag meine Ironie, manchmal aber auch Sarkasmus oder Blödsinn, unverzüglich zu erkennen, zu verstehen und zu tolerieren ;-) | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 392842 | |||
Datum | 24.03.2007 20:24 | 15378 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppOb es jetzt auch "Rauchen-oder-Nichtrauchen-Ausschüsse" bei den Verbänden geben wird? vermutlich als Vorstufe erst mal einen Arbeitskreis | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 392846 | |||
Datum | 24.03.2007 20:32 | 15391 x gelesen | |||
Wenn ich nicht mehr weiter weiß, bild ich einen Arbeitskreis... ...dieser würde dann erstmal Untergruppen bilden, deren Vorstände dann wieder zusammenkommen, um einen Fachausschuss zu wählen, der einem Arbeitskreis angehört, der dann erstmal in Zusammenarbeit mit dem Referat für Abzeichen eine Nichtraucherplakette für die Uniform entwirft, deren Tragweise dann wiederum von einem Auschuss festgelegt... Bosco (Third Watch): "Glauben Sie mir, kaputt machen ist das, was die Feuerwehr am besten kann." Wenn diese Fusszeile erscheint, ist jeder Leser (auch die stillen!) verpflichtet, in dem vorangegangenen Beitrag meine Ironie, manchmal aber auch Sarkasmus oder Blödsinn, unverzüglich zu erkennen, zu verstehen und zu tolerieren ;-) | |||||
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Autor | Bern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern | 392855 | |||
Datum | 24.03.2007 21:15 | 15297 x gelesen | |||
Also bei uns im THW wurde das durch Erlass unseres obersten Dienstherren ganz schnell umgesetzt. Wenns kein eigenen Raucherraum gibt, Raucher vor die Türe. Ist auch für mich als Raucher kein Problem. Grüsse Bernadette | |||||
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Autor | Holg8er 8M., Maintal - MKK / Hessen | 392868 | |||
Datum | 25.03.2007 00:45 | 15323 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus HammerlGeschrieben von Jürgen M@yerWenn ein Feuerwehrhaus ausschliesslich von der Feuerwehr genutzt wird ist es eigentlich für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Mhhh... also meiner Meinung nach, hilft Wikipedia da doch weiter: Zitat von Wikipedia "Öffentliches Gebäude" Beispiele für öffentliche Gebäude: Zitat von Wikipedia "Dienstgebäude" Als Dienstgebäude oder Amtsgebäude bezeichnet man die Gebäude der Öffentlichen Verwaltung, zum Beispiel von Regierung, Justiz, Polizei, Zoll, Grenzschutz, Militär und Nachrichtendienst und von in staatlicher Hand befindlichen Betrieben wie Eisenbahn, Post und Telekommunikation. Und da würde ich auch Feuerwehrwachen und -häuser dazu zählen, da sie ja auch für die Dienstausübung des Staates (Länder, Kreise, Gemeinden) zuständig sind. Gruß Holger Dies ist meine persönliche Meinung, dennoch freuen wir uns über einen Besuch auf der Internetseite der Freiwillige Feuerwehr Stadt Maintal | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 392887 | |||
Datum | 25.03.2007 11:48 | 15343 x gelesen | |||
Hallo Forum, Hallo Carsten, Geschrieben von Carsten Kreutzfeldt Ansonsten denke ich, dass die Wehr sich da selbst einigen sollte. Wenn es keinen stört dass geraucht wird ist es OK. Wenn es jemanden stört sollte man sich eine interne Regelung überlegen mit denen beiden Seiten gedient ist. Setzt voraus das die Raucher den Wunsch von Nichtrauchern auf rauchfreie Umgebung tolerieren. Ist nach meinen Erfahrungen sehr schwierig. Ist aber nicht mehr mein Problem. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 392971 | |||
Datum | 25.03.2007 18:45 | 15378 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BayerIst nach meinen Erfahrungen sehr schwierig. Ist aber nicht mehr mein Problem. Hast du aufgehört zu Atmen oder trägst du permanent PA? Von der Möglichkeit der durch entsprechende Führungslehrgänge erworbenen Resistenz gegen Rauchgas will ich jetzt gar nicht reden... ;-) Grüße Magnus | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 393047 | |||
Datum | 25.03.2007 23:33 | 15351 x gelesen | |||
Hqallo Magnus, Geschrieben von Magnus Hammerl Hast du aufgehört zu Atmen oder trägst du permanent PA? Habe die FW an den Nagel gehängt. Ist aber ein anderes Thema. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 398890 | |||
Datum | 22.04.2007 08:51 | 15763 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M@yer wie ist in diesem Sinne "öffentliches Gebäude" definiert? diese Woche kam die Antwort auf eine Anfrage an das Bayerische Gesundheitsministerium, wie denn im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes der Begriff "öffentliches Gebäude" zu verstehen ist. In dem Schreiben wird klargestellt, dass es sich bei Feuerwehrhäusern, da die Fw eine Köperschaft öffentlichen Rechts darstellt, um öffentliche Gebäude handelt. Grüße Magnus | |||||
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