alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaRauchverbot im Feuerwehrhaus?40 Beträge
RubrikSonstiges
Infos:
  • Kabinettsentwurf zum Rauchverbot in Bayern vom 23.03.2007
  •  
    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern380107
    Datum12.01.2007 10:1916329 x gelesen
    Hallo zusammen,

    eines der am heißesten diskutierten Themen der letzten Zeit sind die Querelen rund um die Einführung eines Rauchverbotes in den verschiedensten Bereichen.

    Mit der Einführung des Rauchverbotes für öffentliche Einrichtungen (ist das nun am 01.04.07?) wären auch die Feuerwehrhäuser betroffen.

    Mir stellen sich einige Fragen:
    - Wie kennt die genaue rechtliche Lage hierzu (Ländersache, wo und wie geregelt?)
    - Wie wird die Sache bei euch gehandhabt, gibts schon genaue Festlegungen oder wird noch abgewartet?

    Grüße
    Magnus

    PS: Gar nicht so einfach, das Thema in die richtige Rubrik einzuordnen: "Sonstiges", "Recht+Feuerwehr" oder gar "Atemschutz" ;-)


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStef8an 8C., Baden-Baden / Baden380109
    Datum12.01.2007 10:3115448 x gelesen
    Einige Feuerwehrleute haben hier geschrieben, wie das bei Ihnen im Gerätehaus/Feuerwache geregelt wird (oder schon wurde).


    Mit dem Geist ist es wie mit dem Magen: Man kann ihm nur Dinge zumuten, die er verdauen kann. (Churchill, Winston)


    ALLES WAS ICH SCHREIBE IST AUSSCHLIESSLICH MEINE PRIVATE MEINUNG!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg380110
    Datum12.01.2007 10:3415604 x gelesen
    Ist eine gute Frage, theoretisch müsste das Feuerwehrhaus auch unter die Kategorie öffentliche Gebäude fallen und damit Rauchfrei werden, andererseits wird es nur von einem bestimmten Personnenkreis genutzt, hm.
    Ich wäre für das Rauchfrei, auch wenn ich als ehemaliger Raucher verständniss für die Betroffenen hätte.

    Vielleicht sollte man im Falle der Feuerwehrhäuser einfach unter den Angehörigen eine abstimmung abhalten und das Ergebniss umsetzen. Die andere Frage ist, was passiert wenn sich von meinetwegen 60 Mann 3 absolut gegen das Rauchen stellen, im prinzip muss man dann diesen Recht geben, oder sehe ich das Falsch?

    Vielleicht wäre auch die Möglichkeit bei entsprechendem Platz einen Raucherraum ein zu richten, da wird aber nicht jeder die Möglichkeit haben, bzw. nicht jeder in den Raum passen!?

    Ist ne gute Frage die Du da gestellt hast.

    Geschrieben von Magnus HammerlPS: Gar nicht so einfach, das Thema in die richtige Rubrik einzuordnen: "Sonstiges", "Recht+Feuerwehr" oder gar "Atemschutz" ;-)

    Gehört in jede Rubrik ein klein wenig :-)


    Mit Grüßen

    Michael

    Alles meine private und persönliche Meinung

    Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
    Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

    Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
    Oscar Wilde, irischer Dichter

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW380114
    Datum12.01.2007 10:3915646 x gelesen
    Arbeitsstättenverordnung §5 gilt in ganz Deutschland...und auch schon länger.


    Don`t use excessive force.

    Get a bigger hammer!

    Gruß

    Jo(sef) Mäschle

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorKatj8a R8., Köln / NRW380115
    Datum12.01.2007 10:4115367 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Stefan CimanderEinige Feuerwehrleute haben hier geschrieben, wie das bei Ihnen im Gerätehaus/Feuerwache geregelt wird (oder schon wurde).

    Und andere FA teilweise hier.

    Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute ist so nah :o)

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW380117
    Datum12.01.2007 10:4415379 x gelesen
    Geschrieben von Michael HilbertDie andere Frage ist, was passiert wenn sich von meinetwegen 60 Mann 3 absolut gegen das Rauchen stellen, im prinzip muss man dann diesen Recht geben, oder sehe ich das Falsch?

    Nicht nur im Prinzip.
    Denn wenn ein Mensch einem anderen gegen seinen Willen einen körperlichen Schaden zufügt, dann gibt es dafür doch eine Bezeichnung im Strafrecht?

    Geschrieben von Michael HilbertVielleicht wäre auch die Möglichkeit bei entsprechendem Platz einen Raucherraum ein zu richten, da wird aber nicht jeder die Möglichkeit haben, bzw. nicht jeder in den Raum passen!?

    Windgeschützter Unterstand im Freien reicht nach Arbeitsschutzrecht aus.


    Don`t use excessive force.

    Get a bigger hammer!

    Gruß

    Jo(sef) Mäschle

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMarc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg380119
    Datum12.01.2007 10:4715593 x gelesen
    Hallo.

    Da der Träger des Feuerwehrgebäudes mit allergrößter Wahrscheinlichkeit die Kommune(Stadt,Geneinde,Amt, Amtsfreie Stadt, usw.) ist, gehe ich davon aus, das Gebäude dieser Art auf jeden Fall öffentliche Gebäude sind,
    Also: Regelungen für öffentliche Gebäude greifen.

    Falls der Träger schon vor offiziellen Regelungen ein Rauchverbot für z.B seine Feuerwehrhäuser erläßt, sind diese natürlich auch verbindlich.

    Wenn man bei jemandem anderen zu Besuch ist und dieser nicht wünscht, das in seinen Räumlichkeiten geraucht wird, zündet man sich ja auch keine an.Geh ich jedenfalls von aus.Wenn doch , wird er das sicherlich nicht alzu oft machen...


    MFG
    Marc Wille


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W380123
    Datum12.01.2007 11:3515416 x gelesen
    Geschrieben von Marc WilleDa der Träger des Feuerwehrgebäudes mit allergrößter Wahrscheinlichkeit die Kommune(Stadt,Geneinde,Amt, Amtsfreie Stadt, usw.) ist, gehe ich davon aus, das Gebäude dieser Art auf jeden Fall öffentliche Gebäude sind,
    Also: Regelungen für öffentliche Gebäude greifen.

    Genau. Und damit ist auch jede Art von "Florianstube" wie es sie in der Regel gibt davon betroffen.
    Wie ich die Raucherfraktion aber kenne, wird es hier selbstverständlich umgehend weitgehende Ausnahmeregelungen geben.
    Gruß Andreas


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW380132
    Datum12.01.2007 11:5315454 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Andreas LeutweinDa der Träger des Feuerwehrgebäudes mit allergrößter Wahrscheinlichkeit die Kommune(Stadt,Geneinde,Amt, Amtsfreie Stadt, usw.) ist, gehe ich davon aus, das Gebäude dieser Art auf jeden Fall öffentliche Gebäude sind,
    Also: Regelungen für öffentliche Gebäude greifen.


    Ist ein Gebäude ein öffentliches Gebäude, weil es im Besitz der öffentlichen Hand ist oder weil jeder rein darf?
    Nach meinem Verständnis ist ein Feuerwehrhaus kein öffentliches Gebäude, da nicht jeder da rein darf. Gleiches gilt für Bauhöfe, Kasernen und ähnliches.
    Ein Rauchverbot kann man über Arbeitsstättenverordnung begründen, allerdings sollte es auf von den FA getragen werden.

    Gruß

    Thomas


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W380135
    Datum12.01.2007 11:5715451 x gelesen
    Bitte zitiere richtig. Von mir kommt der Text danach.
    Gruß Andreas


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW380138
    Datum12.01.2007 12:0415340 x gelesen
    Sorry, habe deinen Teil vergessen.

    Gruß

    Thomas


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorManf8red8 R.8, Rösrath / NRW380156
    Datum12.01.2007 13:1815529 x gelesen
    Verordnung hin oder her: in unserem Feuerwehrhaus gibt's seit längerer Zeit eine Regelung, dass in einigen Bereichen (Schulungsraum, Umkleidebereiche...) nicht geraucht werden darf, in anderen schon. Alle Raucher halten sich daran und von der Nichtraucherseite gibt's keine Beschwerden.


    Man muss die Menschen nehmen, wie sie sind - es gibt keine anderen (frei nach Adenauer)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFran8z W8., Neumarkt Sankt Veit / Bayern380158
    Datum12.01.2007 13:2315382 x gelesen
    Hallo Forum,

    auch bei uns wird dies ähnlich gehandhabt. Im Stüberl, Unterrichtsraum wird nicht geraucht, es gibt eine Raucherecke und in der Fahrzeughalle darf geraucht werden. Die Erfahrungen sind durchweg positiv. Sollte es zu einem generellen Rauchverbot kommen, bin ich aber im Feuerwehrhaus dagegen eingestellt, es sollte schon zu einem vernünftigen nebeneinander zwischen Rauchern und Nichtrauchern aufgerufen werden.


    Gruß

    Franz W.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDani8el 8S., Gosheim / BaWü380161
    Datum12.01.2007 13:2715379 x gelesen
    Wie verhält sich das eigentlich rechtlich in Fahrzeughallen?

    In Meiner normalen Garage darf ich ja auch nicht rauchen oder?
    Zumindest muss ja das Schild mit "Rauchen und offenes Feuer verboten" aufhängen oder?

    Gruss Daniel


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorWill8em 8B., Breitenstein / BW380163
    Datum12.01.2007 13:2915404 x gelesen
    Geschrieben von Thomas EdelmannIst ein Gebäude ein öffentliches Gebäude, weil es im Besitz der öffentlichen Hand ist oder weil jeder rein darf?
    Nach meinem Verständnis ist ein Feuerwehrhaus kein öffentliches Gebäude, da nicht jeder da rein darf. Gleiches gilt für Bauhöfe, Kasernen und ähnliches.

    Hallo Thomas,
    Wikipedia sagt dazu folgendes:

    "Als Öffentliches Gebäude bezeichnet man Gebäude, die der Öffentlichkeit dienen und daher meist für jedermann zugänglich sind.

    Oft dienen sie als Versammlungsstätte, an der sich größere Menschenmengen zusammenfinden können. Auch Gebäude, die öffentlichen Institutionen als Bürogebäude dienen, werden oft als öffentliches Gebäude bezeichnet.

    Beispiele für öffentliche Gebäude:
    für die Öffentlichkeit: Museum, Opernhaus, Theater, Bibliothek, Krankenhaus
    für öffentliche Institutionen: Parlament, Dienstgebäude (z.B. Rathaus)"

    Das ist zwar nicht sehr eindeutig, aber auf mich wirkt es so dass ein feuerwehrhaus doch eher "öffentlich" ist


    Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW380168
    Datum12.01.2007 13:4215409 x gelesen
    Hallo,

    Und was ist mit BW und Polizeikasernen, Bauhöfen, Werkstätten und Feuerwehrgerätehäusern?

    In meinen Augen ist ein öffentliches Gebäude dann öffentlich, wenn die Öffentlichkeit Zugang hat. Das gilt für die oben genannten Gebäude wohl eher nicht oder?

    Gruß

    Thomas


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen380170
    Datum12.01.2007 13:4815367 x gelesen
    In meinen Augen ist ein öffentliches Gebäude dann öffentlich, wenn die Öffentlichkeit Zugang hat. Das gilt für die oben genannten Gebäude wohl eher nicht oder?

    "Öffentlich" sagt nichts darüber aus ob das Gebäude durch jedermann begehbar ist, sondern welchem Zweck es dient. Da besagte Gebäude (bzw. deren Einrichtung/Nutzer) der Öffentlichkeit dienen kann man schon von öffentlichen Gebäuden ausgehen.

    Würde der Begriff "öffentlich" bedauten, daß jeder Zugang hat, dann würde besagtes Rauchverbot auch für jede Art von Schank- oder Speisewirtschaft und jegliches andere Gebäude gelten wo jedermann Zutritt hat.

    Fazit: Kein Rauchen mehr im Feuerwehrhaus.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorWill8em 8B., Breitenstein / BW380171
    Datum12.01.2007 13:4915369 x gelesen
    Wie vorher angedeutet ist das wohl nur die halbe Wahrheit. Öffentliche Gebäuden sind:
    1. Gebäude die für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
    2. Gebäude die als Arbeitsstätte für öffentliche Einrichtungen dienen.
    Und da gehören die Feuerwehrgerätehäuser dann wohl eindeutig dazu.


    Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern380231
    Datum12.01.2007 15:5215374 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Daniel SchmidbergerWie verhält sich das eigentlich rechtlich in Fahrzeughallen?

    In Meiner normalen Garage darf ich ja auch nicht rauchen oder?
    Zumindest muss ja das Schild mit "Rauchen und offenes Feuer verboten" aufhängen oder?


    Der Frage schließe ich mich, nachdem das hier schon mehrfach als gängig dargestellt wurde, mal an!

    Momentan ist die Fahrzeughalle der einzige Raum, in dem Rauchen ausdrücklich verboten und dies auch mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet ist.
    Praktisch wird zwar auch in vielen anderen Räumen (Unterrichtsraum etc.) nicht geraucht, der sicherlich belasteste Raum ist das "Stüberl"...

    Grüße
    Magnus


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern392682
    Datum23.03.2007 18:1215496 x gelesen
    Hallo,

    scheinbar werden jetzt Nägel mit Köpfen gemacht, auch in Bayern wurde heute ein entsprechender Kabinettsentwurf veröffentlicht.

    Da das Feuerwehrhaus zweifels ohne ein öffentliches Gebäude darstellt und im Entwurf keine Einschränkung á la "geschlossener Personenkreis" vorkommt werden wohl die Raucher nun doch (ich sag jetzt NICHT endlich ;-) ) in Freie verbannt...

    Grüße
    Magnus


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg392684
    Datum23.03.2007 18:1815742 x gelesen
    hallo,

    wie ist in diesem Sinne "öffentliches Gebäude" definiert?

    Wenn ein Feuerwehrhaus ausschliesslich von der Feuerwehr genutzt wird ist es eigentlich für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.

    Oder greift da die Tatsache das die Hütte im Eigentum der Gemeinde (= Öffentlichen Hand) ist.

    Ich kann mir schon vorstellen das dies für Diskussionen vor Ort führen wird.

    Die Minderheitsfraktion der Raucher wird da weiterhin für ihr Laster "kämpfen" ...


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern392686
    Datum23.03.2007 18:2615395 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerWenn ein Feuerwehrhaus ausschliesslich von der Feuerwehr genutzt wird ist es eigentlich für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.

    Oder greift da die Tatsache das die Hütte im Eigentum der Gemeinde (= Öffentlichen Hand) ist.


    Tja, das konnte mir bisher auch noch niemand verbindlich erklären, nehme aber an, dass eher zweiteres zutrifft, auch Wikipedia hilft nicht wirklich weiter, wobei das Feuerwehrhaus schon sehr nach "öffentliche Institution" riecht.

    Geschrieben von Jürgen M@yerIch kann mir schon vorstellen das dies für Diskussionen vor Ort führen wird.
    Nicht, wenn es eindeutig geregelt ist/wäre.

    Geschrieben von Jürgen M@yerDie Minderheitsfraktion der Raucher wird da weiterhin für ihr Laster "kämpfen" ...
    ... das glaube ich allerdings auch!

    Grüße
    Magnus


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJens8 M.8, Enger / NRW392692
    Datum23.03.2007 18:4415542 x gelesen
    Geschrieben von Magnus Hammerlwerden wohl die Raucher nun doch (ich sag jetzt NICHT endlich ;-) ) in Freie verbannt...

    Glaubst du wirklich dran? Ich glaube nicht das sich da im Gerätehaus einer FF etwas ändert.


    Gruß JM

    Löschzug Dreyen und Jugendfeuerwehr der Feuerwehr Stadt Enger

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen392694
    Datum23.03.2007 18:4615444 x gelesen
    Glaubst du wirklich dran? Ich glaube nicht das sich da im Gerätehaus einer FF etwas ändert.

    Kommt vermutlich darauf an wieviele militante Nichtraucher dort jeweils existieren. Natürlich ist auch ein Handeln "von oben" (also ganz oben) nicht ausgeschlossen.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen392717
    Datum23.03.2007 23:0515442 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyKommt vermutlich darauf an wieviele militante Nichtraucher dort jeweils existieren. Natürlich ist auch ein Handeln "von oben" (also ganz oben) nicht ausgeschlossen.

    Da haben wir doch wieder ein prima Thema über das Ortsbrandmeisterchen mit seinen Mannen auf einer Sitzung diskutieren kann, andere Themen wie Beschaffung von PSA, Ausbildungskonzepte usw.werden vertagt.


    MfG Thomas

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorCars8ten8 K.8, Eutin/ Dresden / SH/ Sachsen392723
    Datum24.03.2007 00:1915367 x gelesen
    Moin!

    Geschrieben von Magnus HammerlMomentan ist die Fahrzeughalle der einzige Raum, in dem Rauchen ausdrücklich verboten und dies auch mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet ist.

    Also auf den Schildern, die ich kenne steht vor dem Satz "offenes Feuer und Rauchen polizeilich verboten" noch der Teil in dem steht "Vorsicht beim Laufenlassen der Motoren"

    Ansonsten denke ich, dass die Wehr sich da selbst einigen sollte. Wenn es keinen stört dass geraucht wird ist es OK. Wenn es jemanden stört sollte man sich eine interne Regelung überlegen mit denen beiden Seiten gedient ist.

    Gruß

    Carsten


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDirk8 J.8, Edmonton / Alberta392727
    Datum24.03.2007 06:4015455 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyKommt vermutlich darauf an wieviele militante Nichtraucher dort jeweils existieren

    Mein Senf aus Canada dazu: Lasst uns doch lieber von "militanten RAUCHERN" sprechen. Das trift es ja wohl doch eher,oder?


    Stay safe brothers.

    Dirk
    ________________________________________
    Firefighting is all about ass - busting ours to save yours. ~Author Unknown

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW392728
    Datum24.03.2007 06:4715509 x gelesen
    Moin,

    meine Erfahrung als Raucher ist die, das es mehr militante Nichtraucher gibt, die auf Teufel komm raus, den Raucher bekehren wollen als anders herum.
    Ehr ist es hier üblich, also in meinen Umfeld, das der Raucher rücksicht auf die Nichtraucher nimmt! Mag villeicht eine Ausnahme sein, aber bei uns in der Unterkunft war schon immer Rauchverbot, da ist es uns egal ob da nun was von oben kam oder nicht.
    Geraucht wird vor der Tür!
    Was mich nur immer wundert, komischer weise gesellen sich so viele Nichtraucher immer zu den rauchern....
    Gruß
    Sven

    P.S.: Die THW LEitung hat übrigends schon vor der Verabschiedung des "Nichtrauchergesetzes" ein Rauchverbot in den Unterkünften erlassen!


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern392736
    Datum24.03.2007 08:5715525 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Sven Hildebrandtmeine Erfahrung als Raucher ist die, das es mehr militante Nichtraucher gibt, die auf Teufel komm raus, den Raucher bekehren wollen als anders herum.
    ich hab nichts dagegen, wenn sich jemand unbedingt seine Lunge asphaltieren will, aber wenn es mir beim Betreten eines Raumes die Tränen in die Augen treibt und meine Klamotten nach 3 Minuten Aufenthalt am nächsten Morgen immer noch nach Qualm stinken, hat das mit "militant" glaub ich nicht mehr viel zu tun...
    Geschrieben von Sven HildebrandtEher ist es hier üblich, also in meinen Umfeld, das der Raucher rücksicht auf die Nichtraucher nimmt!
    solche "netten Raucher" gibts bei uns natürlich auch, aber eben auch diejenigen, die sich bei der Bitte nicht zu rauchen gleich auf den Schlips getreten fühlen und mit einschlägigen Argumenten (der Staat braucht meine Steuern usw....) loslegen.
    Geschrieben von Sven Hildebrandt

    Die THW Leitung hat übrigends schon vor der Verabschiedung des "Nichtrauchergesetzes" ein Rauchverbot in den Unterkünften erlassen!

    Auf örtlicher Ebene oder bundesweit?

    Grüße
    Magnus


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW392739
    Datum24.03.2007 09:0315382 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Magnus Hammerlaber wenn es mir beim Betreten eines Raumes die Tränen in die Augen treibt und meine Klamotten nach 3 Minuten Aufenthalt am nächsten Morgen immer noch nach Qualm stinken, hat das mit "militant" glaub ich nicht mehr viel zu tun...

    soetwas grenzt für mich schon an perversion und kenne ich auch nur von Bereichen wo Raucher nur die Möglichkeit haben in irgend einer dunklen Kammer zu rauchen!! Dann geh ich lieber vor der Tür!

    Geschrieben von Magnus HammerlAuf örtlicher Ebene oder bundesweit?

    Diese Regelung ist bundesweit. Ob sie wirklich jeder OV so umsetzt ist natürlich fraglich.
    Gruß
    Sven


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHolg8er 8R., Karlsbad / Ba.-Wü.392749
    Datum24.03.2007 10:4615365 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen M@yer
    Oder greift da die Tatsache das die Hütte im Eigentum der Gemeinde (= Öffentlichen Hand) ist.

    bei uns in der letzten Woche durch Gemeinderatsbeschluss so geschehen. Gemeinde hat als Hausherr ein Rauchverbot für alle Gemeindeeigenen Gebäude beschlossen. War auch hart diskutiert, da eine Regelung seitens des Land Ba-Wü für Sommer angekündigt wird und einige Gemeinderäte eher eine abwartende Haltung vertraten.


    Gruß aus dem Nordschwarzwald
    Holger

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)392763
    Datum24.03.2007 12:1015464 x gelesen
    Geschrieben von Thomas WeegeDa haben wir doch wieder ein prima Thema über das Ortsbrandmeisterchen mit seinen Mannen auf einer Sitzung diskutieren kann, andere Themen wie Beschaffung von PSA, Ausbildungskonzepte usw.werden vertagt.
    Ob es jetzt auch "Rauchen-oder-Nichtrauchen-Ausschüsse" bei den Verbänden geben wird?


    Bosco (Third Watch): "Glauben Sie mir, kaputt machen ist das, was die Feuerwehr am besten kann."

    Wenn diese Fusszeile erscheint, ist jeder Leser (auch die stillen!) verpflichtet, in dem vorangegangenen Beitrag meine Ironie, manchmal aber auch Sarkasmus oder Blödsinn, unverzüglich zu erkennen, zu verstehen und zu tolerieren ;-)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern392842
    Datum24.03.2007 20:2415378 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppOb es jetzt auch "Rauchen-oder-Nichtrauchen-Ausschüsse" bei den Verbänden geben wird?
    vermutlich als Vorstufe erst mal einen Arbeitskreis


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)392846
    Datum24.03.2007 20:3215391 x gelesen
    Wenn ich nicht mehr weiter weiß, bild ich einen Arbeitskreis...

    ...dieser würde dann erstmal Untergruppen bilden, deren Vorstände dann wieder zusammenkommen, um einen Fachausschuss zu wählen, der einem Arbeitskreis angehört, der dann erstmal in Zusammenarbeit mit dem Referat für Abzeichen eine Nichtraucherplakette für die Uniform entwirft, deren Tragweise dann wiederum von einem Auschuss festgelegt...


    Bosco (Third Watch): "Glauben Sie mir, kaputt machen ist das, was die Feuerwehr am besten kann."

    Wenn diese Fusszeile erscheint, ist jeder Leser (auch die stillen!) verpflichtet, in dem vorangegangenen Beitrag meine Ironie, manchmal aber auch Sarkasmus oder Blödsinn, unverzüglich zu erkennen, zu verstehen und zu tolerieren ;-)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorBern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern392855
    Datum24.03.2007 21:1515297 x gelesen
    Also bei uns im THW wurde das durch Erlass unseres obersten Dienstherren ganz schnell umgesetzt. Wenns kein eigenen Raucherraum gibt, Raucher vor die Türe. Ist auch für mich als Raucher kein Problem.

    Grüsse

    Bernadette


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHolg8er 8M., Maintal - MKK / Hessen392868
    Datum25.03.2007 00:4515323 x gelesen
    Geschrieben von Magnus Hammerl Geschrieben von Jürgen M@yerWenn ein Feuerwehrhaus ausschliesslich von der Feuerwehr genutzt wird ist es eigentlich für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.

    Oder greift da die Tatsache das die Hütte im Eigentum der Gemeinde (= Öffentlichen Hand) ist.

    Tja, das konnte mir bisher auch noch niemand verbindlich erklären, nehme aber an, dass eher zweiteres zutrifft, auch Wikipedia hilft nicht wirklich weiter, wobei das Feuerwehrhaus schon sehr nach "öffentliche Institution" riecht.


    Mhhh... also meiner Meinung nach, hilft Wikipedia da doch weiter:

    Zitat von Wikipedia "Öffentliches Gebäude"Beispiele für öffentliche Gebäude:

    * für die Öffentlichkeit: Museum, Opernhaus, Theater, Bibliothek, Krankenhaus
    * für öffentliche Institutionen: Parlament, Dienstgebäude (z. B. Rathaus)


    Zitat von Wikipedia "Dienstgebäude"Als Dienstgebäude oder Amtsgebäude bezeichnet man die Gebäude der Öffentlichen Verwaltung, zum Beispiel von Regierung, Justiz, Polizei, Zoll, Grenzschutz, Militär und Nachrichtendienst und von in staatlicher Hand befindlichen Betrieben wie Eisenbahn, Post und Telekommunikation.

    Dienstgebäude dienen der Dienstausübung des Staates und befinden sich in dessen Eigentum oder werden gemietet.


    Und da würde ich auch Feuerwehrwachen und -häuser dazu zählen, da sie ja auch für die Dienstausübung des Staates (Länder, Kreise, Gemeinden) zuständig sind.

    Gruß
    Holger


    Dies ist meine persönliche Meinung, dennoch freuen wir uns über einen Besuch auf der Internetseite der Freiwillige Feuerwehr Stadt Maintal

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg392887
    Datum25.03.2007 11:4815343 x gelesen
    Hallo Forum, Hallo Carsten,

    Geschrieben von Carsten Kreutzfeldt
    Ansonsten denke ich, dass die Wehr sich da selbst einigen sollte. Wenn es keinen stört dass geraucht wird ist es OK. Wenn es jemanden stört sollte man sich eine interne Regelung überlegen mit denen beiden Seiten gedient ist.
    Setzt voraus das die Raucher den Wunsch von Nichtrauchern auf rauchfreie Umgebung tolerieren. Ist nach meinen Erfahrungen sehr schwierig. Ist aber nicht mehr mein Problem.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern392971
    Datum25.03.2007 18:4515378 x gelesen
    Geschrieben von Michael BayerIst nach meinen Erfahrungen sehr schwierig. Ist aber nicht mehr mein Problem.

    Hast du aufgehört zu Atmen oder trägst du permanent PA?
    Von der Möglichkeit der durch entsprechende Führungslehrgänge erworbenen Resistenz gegen Rauchgas will ich jetzt gar nicht reden... ;-)

    Grüße
    Magnus


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg393047
    Datum25.03.2007 23:3315351 x gelesen
    Hqallo Magnus,

    Geschrieben von Magnus Hammerl
    Hast du aufgehört zu Atmen oder trägst du permanent PA?
    Habe die FW an den Nagel gehängt. Ist aber ein anderes Thema.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern398890
    Datum22.04.2007 08:5115763 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Jürgen M@yerwie ist in diesem Sinne "öffentliches Gebäude" definiert?

    diese Woche kam die Antwort auf eine Anfrage an das Bayerische Gesundheitsministerium, wie denn im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes der Begriff "öffentliches Gebäude" zu verstehen ist.

    In dem Schreiben wird klargestellt, dass es sich bei Feuerwehrhäusern, da die Fw eine Köperschaft öffentlichen Rechts darstellt, um öffentliche Gebäude handelt.

    Grüße
    Magnus


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    banner

     ..
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt