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ThemaFunkrufnamen 2. TKZ StLF 10/6 bzw. MLF57 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW380289
Datum12.01.2007 18:5523464 x gelesen
Hallo,

wo sind StLF 10/6 bzw. MLF schon in der 2. TKZ im Funkrufnamen vorgesehen?

Bekannt ist mir bisher nur Baden-Württemberg: 22 (!)
Wie siehts in RLP aus?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThom8as 8M., Burgen / Rheinland-Pfalz380305
Datum12.01.2007 19:0921079 x gelesen
Hallo,
AFAIK werden diese (z.B. hier) wie das LF 8/6 bzw. 10/6 unter 42 geführt.

Gruß
Thomas


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg380306
Datum12.01.2007 19:1021024 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoBekannt ist mir bisher nur Baden-Württemberg: 22 (!)

Paßt ja auch...
ist das selbe "System", wie LF 16 (alt), LF 16/12, LF 20/16, HLF 20/16 unter eine TKZ (44) laufen zu lassen...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMax 8B., Weinstadt / BaWü380324
Datum12.01.2007 19:4221110 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoBekannt ist mir bisher nur Baden-Württemberg: 22 (!)
Was hat das unter den TLFs denn verloren. Da passt ja nix mehr.
Gruß
Max


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen380325
Datum12.01.2007 19:4321394 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich Cimolinowo sind StLF 10/6 bzw. MLF schon in der 2. TKZ im Funkrufnamen vorgesehen?

Bekannt ist mir bisher nur Baden-Württemberg: 22 (!)
Wie siehts in RLP aus?


... die Halbwertszeit von Funkrufnamenkatalogen bewegt sich inzwischen im Bereich 1-2 Jahre weil ja dauernd einer neue Autos erfindet ...

... in Hessen ist mir ein MLF bisher noch nicht gewahr geworden. Nach gültigem RN-Kat. wäre es wohl unter "42" einzuordnen (Gruppenbeladung, Tank, <9t). Jedenfalls ist es meiner Ansicht nach in der 20er Gruppe falsch ...

... langsam plädiere ich dafür das Hexadezimalsystem beim RN-Katalog einzuführen - dann gäbe es 6 Ziffern mehr in jeder Gruppe ;-)

Gruss
Gerhard


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AutorDani8el 8B., Nörtershausen / 380353
Datum12.01.2007 21:1821190 x gelesen
Geschrieben von Max BachtelerWas hat das unter den TLFs denn verloren. Da passt ja nix mehr.


Klar passt das. Nahezu gleiche Autos liefen ne ganze Zeit lang als "KTLF" - frag mal Thomas, die haben auch so ein Ding da stehen, allerdings auf Vario und mit TS im Zusatz (Thomas, korrigier mich wenn ich falsch liege).


Daniel


Ich kam, sah und ging wieder...

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg380356
Datum12.01.2007 21:2721006 x gelesen
Geschrieben von Daniel BildhauerKlar passt das. Nahezu gleiche Autos liefen ne ganze Zeit lang als "KTLF" -

Nur weil ein paar Spaßvögel ihre eigene Bastelei so genannt haben, macht das noch lange keinen Sinn.
TLF = Wassertransport von A nach B. Nicht mehr, nicht weniger. Vor allem nicht Träger eines Löschangriffs (wie ich es aber von TSF, TSF-W und LF erwarte).
Da paßt ein Fahrzeug mit <1000l im Tank nicht wirklich dazu. Auch wenn man das "K" davor setzt. Denn soviel Wasser bringt jedes LF 16/12 locker mit (ist das dann auch ein KTLF?)...
Es sei denn KTLF heißt "Kein-Tanklöschfahrzeug". Dann würde es wieder passen.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW380361
Datum12.01.2007 21:4821096 x gelesen
Geschrieben von Max BachtelerGeschrieben von Ulrich CimolinoBekannt ist mir bisher nur Baden-Württemberg: 22 (!)
Was hat das unter den TLFs denn verloren. Da passt ja nix mehr.


wetten dass das von der Logik der TLF (Staffel TLF 16/25) gegenüber den "LF" kommt, egal wo die TSF, TSF-W etc. eingestuft sind?

Das war und ist mein Vorschlag, der sich nach den taktischen Einsatzmöglichkeiten richtet:

Löschfahrzeuge
40 KTLF, VLF usw. (Fahrzeug für den ersten Löschangriff, mit Löschmittel, kleiner bzw. ?anderer? (HD-)FP (< TS 8/8 etc.), damit nicht in der Lage, in eine leistungsfähige Löschwasserförderung integriert zu werden.)
41 GW-TS, TSA-mobil, TSF (Kleinlöschfahrzeug mit Schnellangriffs-/Erstangriffseinrichtung ohne Tank, mit leistungsfähiger FP ab ca. 10/1000)
42 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W, KTLF, MLF, LF 1 (Löschfahrzeug mit Besetzung, Tank, leistungsfähiger FP ab ca. 10/1000)
43 Löschgruppenfahrzeug LF 8
44 Löschgruppenfahrzeug LF 16-TS [weil zumindest derzeit ohne Tank]
45 Löschgruppenfahrzeug LF 8/6-TS bzw. LF 10/6-TS
46 Löschgruppenfahrzeug LF 8/6-THL bzw. LF 10/6-THL, HLF 10/10
47 Löschgruppenfahrzeug LF 16, LF 16/12 sowie LF 20/16 ohne THL
48 Löschgruppenfahrzeug LF 16/12, LF 24 mit THL sowie HLF 20/16 mit THL
49 Löschgruppenfahrzeug zur Wasserversorgungen: LF 20-WV, LF 20/6-TS, LF 16/12-TS sowie LF 20/16-TS mit FP, eingeschobener TS, notwendigen saugseitigen Armaturen und einer Mindestmenge von 30 B-Schläuchen


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThom8as 8M., Burgen / Rheinland-Pfalz380362
Datum12.01.2007 21:5220991 x gelesen
Geschrieben von Daniel BildhauerKlar passt das. Nahezu gleiche Autos liefen ne ganze Zeit lang als "KTLF" - frag mal Thomas, die haben auch so ein Ding da stehen, allerdings auf Vario und mit TS im Zusatz (Thomas, korrigier mich wenn ich falsch liege).KTLF ist eigentlich nur die Verkaufsbezeichnung. Das Fahrzeug wurde als TSF-W beschafft und bezuschusst, auch wenn es intern KTLF genannt wird. Funkrufname ist "Florian Burgen 48". Das Fahrzeug hat zwar eine zusätzliche Hochdruckpumpe (nur für Schnellangriff), aber keine FP.

Weitere Infos findest du auf unserer Homepage (unter Technik).

Gruß
Thomas


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AutorThom8as 8K., Grünsfeld / Baden-Württemberg380366
Datum12.01.2007 21:5821081 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich Cimolino41 GW-TS, TSA-mobil, TSF (Kleinlöschfahrzeug mit Schnellangriffs-/Erstangriffseinrichtung ohne Tank, mit leistungsfähiger FP ab ca. 10/1000)

Was nutzt mir eine Schnellangriffseinrichtung ohne Tank? Und wieso sind in dieser Klasse FP's verbaut? Ich dachte ein TSA oder TSF hat nur eine TS 8/8.

Verwunderte Grüße

Thomas


Meine persönliche PRIVATE Meinung...

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW380388
Datum12.01.2007 23:3520973 x gelesen
Geschrieben von Thomas KellerWas nutzt mir eine Schnellangriffseinrichtung ohne Tank?

Nenns motorisierten Dampfstrahler mit Tänkchen...Geschrieben von Thomas KellerGeschrieben von Ulrich Cimolino41 GW-TS, TSA-mobil, TSF (Kleinlöschfahrzeug mit Schnellangriffs-/Erstangriffseinrichtung ohne Tank, mit leistungsfähiger FP ab ca. 10/1000)

Was nutzt mir eine Schnellangriffseinrichtung ohne Tank? Und wieso sind in dieser Klasse FP's verbaut? Ich dachte ein TSA oder TSF hat nur eine TS 8/8.

Verwunderte Grüße


tja, zuviel rumkopiert/korrigiert, ist natürlich Unsinn, danke für den Hinweis, so wäre es korrekt:

41 GW-TS, TSA-mobil, TSF (Löschfahrzeug, mit leistungsfähiger tragbarer Pumpe ab ca. 8/8 bzw. 10/1000)


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)380505
Datum13.01.2007 19:2621135 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayer... die Halbwertszeit von Funkrufnamenkatalogen bewegt sich inzwischen im Bereich 1-2 Jahre weil ja dauernd einer neue Autos erfindet ...
Wie lange es wohl noch dauert, bis der Funkrufnamenkatalog 3-stellige Zahlen vorgibt?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen380509
Datum13.01.2007 19:3220994 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian KruppWie lange es wohl noch dauert, bis der Funkrufnamenkatalog 3-stellige Zahlen vorgibt?

... könnte man wohl machen - nur wer soll sich das Ganze merken ?

Ich habe ja jetzt schon Probleme meine hessischen 110 Zahlen (weil 50er Gruppe ist doppelt belegt) zu behalten ... und bediene mich bei "absonderlichen Ziffern" dazu i.d.R. schon eines externen Gedächtnisses (= Zettel)

Gruss
Gerhard


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar380511
Datum13.01.2007 19:3920937 x gelesen
oder "nur" mit Buichstaben

1/48a = MLF
1/48b= TSW W


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW380600
Datum14.01.2007 10:0220997 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppWie lange es wohl noch dauert, bis der Funkrufnamenkatalog 3-stellige Zahlen vorgibt?


Ihr werdet lachen - oder weinen - aber genau SO einen Katalog hab ich als Vorschlag "für den Digitalfunk" schon gesehen - und mir darüber die Haare gerauft, weil
- was hat der taktische (daher auch gesprochene !) FRN mit der Technik (digital-analog) zu tun?
- wieso nimmt man nicht einfach die taktischen Grundlagen der Fahrzeuge? (dazu hab ich meinen Vorschlag als Basis vor Jahren schon auf Basis des bundeseinheitlichen FRN-Modells entwickelt und weitergeschrieben - interessanterweise gabs auch darauf "offiziell" keinerlei Reaktion, auch wenn inoffiziell natürlich das Problem bekannt ist)


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen380611
Datum14.01.2007 11:3021036 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich Cimolino- was hat der taktische (daher auch gesprochene !) FRN mit der Technik (digital-analog) zu tun?

... nur soweit, dass der taktische FRN irgendwie codiert mit der Technik übertragen werden können muss. Und da meinte anscheinend einer (bzw. mehrere), dass man nun (Digitalfunk) mehr Stellen zur Verfügung hat ... also muss man diese nutzen. Dass das Ganze aber auch noch für den Menschen (zumindest hinsichtlich der häufigeren FRNs) merkfähig sein muss wird dabei i.d.R. vergessen.

Geschrieben von Ulrich Cimolino- wieso nimmt man nicht einfach die taktischen Grundlagen der Fahrzeuge?
... machen ja die derzeiten FRN-Modelle der npolBOS im Grundzug.

Geschrieben von Ulrich Cimolino(dazu hab ich meinen Vorschlag als Basis vor Jahren schon auf Basis des bundeseinheitlichen FRN-Modells entwickelt und weitergeschrieben - interessanterweise gabs auch darauf "offiziell" keinerlei Reaktion, auch wenn inoffiziell natürlich das Problem bekannt ist)

... von wem denn ? Den passenden Unterausschuss der Innenministerkonferenz hat man ja in einen nur noch anlassbezogen tagenden umgewandelt (-> weil es kommt ja Digitalfunk und dort machts die Projektorganisation ... und die haben irgendwie andere Probleme und von der (fw-) Taktik großteils keine Ahnung). Da gab es zwar mal einen Anlauf seitens NRW, andere Bundesländer (insbesondere die, die jetzt schon absonderliche FNR verwenden) sahen aber keinen Handlungsbedarf. Von dem NRW Vorschlag habe ich seitdem auch nicht mehr gehört ...
Aber da war auch einer (hD einer großen BF) ernsthaft der Ansicht, dass es hinsichtlich einer möglichen Aufnahme der tatsächlichen Besatzungsstärke in den übermittelten FNR keinen Handlungsbedarf gäbe weil bei den FFs es ja keine unterbesetzten Fahrzeuge gäbe :-(

Gruss
Gerhard


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW380621
Datum14.01.2007 12:5021067 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayer... nur soweit, dass der taktische FRN irgendwie codiert mit der Technik übertragen werden können muss. Und da meinte anscheinend einer (bzw. mehrere), dass man nun (Digitalfunk) mehr Stellen zur Verfügung hat ... also muss man diese nutzen. Dass das Ganze aber auch noch für den Menschen (zumindest hinsichtlich der häufigeren FRNs) merkfähig sein muss wird dabei i.d.R. vergessen.

Das geht im analogen auch - mittels FMS - und auch das hätte mehr Möglichkeiten, wenn man nur wollte - und auch das wird mißbraucht, bzw. falsch umgesetzt, weil einige nicht wollen...


Geschrieben von Gerhard BayerGeschrieben von Ulrich Cimolino- wieso nimmt man nicht einfach die taktischen Grundlagen der Fahrzeuge?
... machen ja die derzeiten FRN-Modelle der npolBOS im Grundzug.


die meisten, im Grundzug, ja, aber im Details wirds schwierig...


Geschrieben von Gerhard BayerDen passenden Unterausschuss der Innenministerkonferenz hat man ja in einen nur noch anlassbezogen tagenden umgewandelt (-> weil es kommt ja Digitalfunk und dort machts die Projektorganisation ... und die haben irgendwie andere Probleme und von der (fw-) Taktik großteils keine Ahnung).

Dafür gibts doch Ausschüsse bei den Verbänden...


Geschrieben von Gerhard BayerAber da war auch einer (hD einer großen BF) ernsthaft der Ansicht, dass es hinsichtlich einer möglichen Aufnahme der tatsächlichen Besatzungsstärke in den übermittelten FNR keinen Handlungsbedarf gäbe weil bei den FFs es ja keine unterbesetzten Fahrzeuge gäbe :-(

Abgesehen davon, dass ich davon aus anderen Gründen wenig halte, ist das "etwas" weltfremd!


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW380627
Datum14.01.2007 13:4221285 x gelesen
Ich finde die Idee gar nicht mal so abwägig auch den 3stelligen Bereich für einige Sonderfahrzeuge zu nutzen. Auf der anderen Seite sehe ich nicht unbedingt den Bedarf für das StLF 10/6, da die Beladung doch nicht so unterschiedlich zu sein scheint, oder irre ich mich da?

Da Problem der heutigen Funkrufkennziffern liegt doch darin, das einige Felder Frei sind, und andere doppelt, dreifach oder noch häufiger belegt sind, z.B. TLF 8/18 und TLF 16/24-Tr in NRW unter 21, die 22 ist jedoch Frei. bei anderen Kennziffern scheint es sich um eine BlackBox oder diie Büchse der Pandora zu handeln, da man nicht weiss was kommt. z.B. die 59 hier könnte ein GW-Höhenrettung kommen, ein GW mit Rüstmaterial, ein kleiner LKW, ein GW-Technik oder ein Transporter, man weiss aber nicht was, also muss man erstmal nachfragen. Oft verbirgen sich dahinter auch Fahrzeuge die sehr selten sind oder sher selten im Einsatz sind, dies macht es teilweise noch schwerer. Die 74 ist ebenso ein Beispiel. es kann ein LKW 3,5t mit Staffelkabine kommen, teilweise sogar ein VW Caddy oder es kommt der 9t LKW-Kipper mit Ladekran oder der 16t LKW auf BW-Fahrgestell, manchmal scheint sich hinter der 74 auch ein MTW zu verbergen (hier ein meiner Meinung nach schlechtes Beispiel aus Do) (Bessere Fotos gibt es unter www.ot112.de und dort unter GW und man kann sehen es ist eiggentlich kein LKW). Auch die 73 kann für Kombis der Betreuung oder MW mit Anhänger Betreuung gelten ebenso wie sie öfters für Feldkochherde, GW-Küche oder GW-Verpflegung genutzt werden. Es gäbe noch ein paar andere Beispiele dazu.
Warum sollte man nicht solche Fahrzeuge unterschiedlich Kennzeichnen? Und warum sollte man sich dafür nicht dem Bereich größer als 99 Bedienen? Viele dieser Fahrzeuge müssen nicht vom GF, ZF an der E-Stelle in der Anfangsphase geführt werden, sondern sind meist erforderlich bei größeren Lagen, bei denen dann oft auch Stabsmäßig geführt wird. Die Funker sollten dann in der Lage sein, auch mit Tabellen solche Fahrzeuge zu identifizieren und weiter zu geben. Der GF/ ZF an der E-Stelle bekommt doch recht seltenen mit denen etwas zu tun.

Deswegen hier mal mein Beispiel für die Funkrufkennziffern:

Verwendung der 1.Teilkennziffer (1.TKZ)
Die erste Teilkennziffer gibt den Standort an. Eine Nummerierung hat auf der Ebene der Stadt, des Kreises oder der
Gemeinde stattzufinden. Dabei sind folgende besonderheiten zu beachten. Identisch im 4-m- und 2-m-Band.

Art 1.TKZ Organisation
1. Führung und Einsatzleitung 00 Feuerwehr, Hilfsorganisation

Verwendung der 2.Teilkennziffer (2.TKZ)
Die zweite Teilkennziffer wird verwendet um die Art des Fahrzeuges zu erkennen (siehe Tabelle).
Führungskräfte
00 Feststation
01 Leiter der Feuerwehr KBM, SBM
02 Stellvertretender Leiter d. FW
03 2. stellvertretender Leiter d. FW
04 übergeordnete (Einsatz-)Leitungsfunktion Einsatzleiter, (A-Dienst) EFD, EvD, FD
05 Luftbeobachter LuB
06 Frei zur besonderen Verwendung
07 Leitender Notarzt LNA
08 Organisatorischer Leiter Rettungsdienst OrgL
09 Pressesprecher/ Bildstelle/ Fachberater Presse, Bildstelle (Feuerwehrfotograf)
Einsatzleit- und Mannschftstransportwagen
10 Kommandowagen/ IuK-PKW KdoW, IuK-PKW
11 Einsatzleitwagen 1 ELW 1
12 Einsatzleitwagen 2 ELW 2
13 Einsatzleitwagen 3 ELW 3
14 IuK-Kraftwagen IuKKw (Regieeeinheiten)
15 GW-Fernmeldetechnik GW-Fm
16 Messleitwagen/ Einsatzleitwagen ABC MLW, ELW ABC
17 Kraftfahrrad Krad, Melde-Krad
18 Personenkraftwagen PKW
19 Mannschaftstransportwagen MTW 1 + 8 Plätze

Tank- und Sonderlöschmittelfahrzeuge
20 Klein- oder Vorauslöschfahrzeuge KLF 6/6 / VLF mind. 500l Wasser
21 Tanklöschfahrzeug Waldbrand TLF 8/18 1.500 bis 2.400l Wasser
22 Tanklöschfahrzeug mit Truppbesatzung TLF 16/24-Tr 2.000 bis 3.000l Wasser
23 Tanklöschfahrzeug mit Staffelbesatzung TLF 16/25 2.000 bis 3.000l Wasser
24 Tanklöschfahrzeug mit Truppbesatzung TLF 20/40(-S), TLF 24/50 4.000 bis 5.000l Wasser, TLF 20/40-S mit Schaummittel
25 Großtanklöschfahrzeug GTLF > 5.000l Wasser
26 Flughafenlöschfahrzeuge FLF ja nach FLF Typ und Leistung
27 Trockentanklöschfahrzeug TroTLF 2.500l Wasser, 500kg Pulver
28 Trockenlöschfahrzeug TroLF, AB-SoLö. AB-xy > 500kg Pulver, optional CO²
29 Sonderlöschfahrzeug Schaummittel SLF, ZLF, AB-Schaum überwiegend Schaummittel

Hubrettungsfahrzeuge
30 Frei zur besonderen Verwendung
31 Drehleiter 16-4 und 12-9 DL(K) 16-4, DL(K) 12-9
32 Drehleiter 18-12 DL(K) 18-12, DL 22
33 Drehleiter 23-12 DL(K) 23-12
34 Drehleiter > 23-12 und Leiterbühnen DL(K) 37, LB
35 Gelenkmast GM
36 Teleskopmast TM
37 Teleskophubrettungsfahrzeuge THB (23-12)
38 Kombinationslöschfahrzeuge DLK-TLF z.B. Metz First Attac, Magirus-MultiStar
39 GW-Höhenrettung GW-HR

Löschgruppen- und Tragkraftspritzenfahrzeuge
40 Löschgruppenfahrzeug ohne Tank LF 8 < 500l Wasser
41 LF 10 mit Tank ohne THL-Beladung LF 8/6, LF 10/6, StLF 10/6 500 bis 1.200l Wasser, keine Schere/ Spreizer
42 LF 10 mit Tank und THL-Beladung LF 8/6, (H)LF 10/6, StLF 10/6 500 bis 1.200l Wasser, mind. Schere/ Spreizer
43 LF 20 mit Tank ohne THL-Beladung LF 16/12, LF 20/16 1.200 bis 2.500l Wasser, keine Schere/ Spreizer
44 LF 20 mit Tank und THL-Beladung LF 16/12, (H)LF 20/16 1.200 bis 2.500l Wasser, mind. Schere Spreizer
45 LF 20 mit TS und zusätzlichen B-Schläuchen LF 16-TS, LF 20/6-TS mind. 30 B-Schläuche, doppelte Armaturen + TS
46 (H)LF 20 mit masch. Zugeinrichtung HLF 20/16, LF 24 > 1.200l Wasser, mind. Schere/ Spreizer, Seilwinde
47 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF -
48 Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser TSF-W 500 bis 750l Wasser
49 Tragkraftspritzenfahrzeug-Trupp TSF-Tr (GW-TS) (Rheinland-Pfalz)

Rüst- und Gerätewagen (Feuerwehr)
50 Vorausrüstwagen VRW
51 Rüstwagen 1 RW 1
52 Rüstwagen 2, Rüstwagen neu DIN RW 2, RW
53 Rüstwagen 3, Gerätekraftwagen I RW 3, , RW-St, GKW I
54 Gerätewagen Gefahrgut GW-G, GW-G 2
55 Gerätewagen Öl GW-Öl, GW-G 1
56 Gerätewagen Atemschutz GW-A
57 Gerätewagen Strahlenschutz/ AB-Gefahren GW-Str
58 Gerätewagen Wasserrettung GW-W
59 Frei zur besonderen Verwendung (möglich auch TSF ohne TS, dafür HDL oder ähnliches)

Rüst- und Gerätewagen (Hilfsorganisation)
50 Betreuungskombi Betreuungstrupp-SEG BtKombi BtZ-SEG
51 Betreuungskombi Unterkunftstrupp BtKombi UKTr
52 Betreuungskombi Betreuungstrupp BtKombi BtTr
53 Gerätewagen Technik-Betreuung GW-T TeTr
54 Frei zur besonderen Verwendung
55 Frei zur besonderen Verwendung
56 Gerätewagen Tauchen GW-T, (GW-A)
57 Vorausrüstwagen Wasserrettung VRW-T, VRW-WR
58 Gerätewagen Wasserrettung GW-W
59 Gerätewagen Technik u. Sicherheit GW-T

Logistikfahrzeuge
60 LKW, GW mit Ladeordwand GW-L, GW-N, LKW-Lbw
61 Schlauchwagen 1000m-B-Schlauch SW 1000
62 Schlauchwagen 2000m-B-Schlauch Staffel SW 2000
63 Schlauchwagen 2000m-B-Schlauch Trupp SW 2000-Tr
64 Schlauchtransportwagen STW
65 Wechselladerfahrzeug WLF
66 Wechselladerfahrzeug mit Kran WLF-K
67 Gerätewagen-Logistik 1 GW-L 1 Trupp
68 Gerätewagen-Logistik 2 GW-L 2 Staffel
69 Radlader, Bagger, Bergungsräumgerät RALA, Bagger, Brg

Sonstige (Fw-)Fahrzeuge
70 Frei zur besonderen Verwendung
71 Feuerwehrkran FWK
72 Kleineinsatzfahrzeug KLF, KLAF
73 Tierrettungswagen TRW
74 Lastkraftwagen LKW
75 Gerätewagen-Licht, Beleuchtungsgerät(e) GW-Li, Lima
76 Tankwagen, Transport nach GGVSE TW, TW-GGVSE
77 Rettungsboot RTB
78 Löschboot LB
79 Mehrzweckboot, Schlauchboot MZB, SB

Rettungsdienstfahrzeuge
80 Personenkraftwagen im Rettungsdienst PKW
81 Notarztwagen NAW + FMS-Kennung RTH
82 Notarzteinsatzfahrzeug NEF
83 Rettungswagen RTW Typ C
84 Rettungswagen/ Krankentransportwagen KTW Typ B (Mehrzweckfahrzeug-RD)
85 Krankentransportwagen KTW Typ A und B
86 Krankentransportwagen 2-4 Tragen KTW-4, KTW-2
87 GW-ManV/ AB-ManV GW-ManV, AB-ManV
88 Großraumkrankentransportwagen GKTW, GRTW
89 Arzttruppkraftwagen ArTrKW

Fahrzeuge für den ABC-Einsatz, zbv Bund/ Land
90 Frei zur besonderen Verwendung
91 AC-Erkundungskraftwagen AC-ErkKW
92 GW-Messtechnik GW-Mess
93 ABC-Erkundungskraftwagen ABC-ErkKW
94 LKW-Dekon-Person Dekon-P, DMF-P
95 LKW-Dekon-Geräte Dekon-G
96 Dekontaminations-Mehrzweckfahrzeug DMF-P/G
97 Frei zur besonderen Verwendung
98 Gerätewagen Gefahrgut GABC-Zug GW-G GefGr
99 Gefahrstoff-ABC-Messzentrale/ 4-m-Hand GABC-MZt + 4-m-Handsprechfunkgeräte im ABC-Einsatz

KFZ mit besonderen Aufgaben im Rettungsdienst/ Katastrophenschutz
100 Frei zur besonderen Verwendung
101 Infektionstransportfahrzeuge ITF, ISW, I-RTW, I-KTW
102 Motorschlitten/ Schneeraupe
103 Küchenwagen KüW, GW-Küche
104 Feldkochherde FKH
105 Verpflegungsfahrzeug VerpfFZ
106 sonstige Verpflegungsfahrzeuge
107 Frei zur besonderen Verwendung
108 Ärztlicher Notdienst AeND
109 Frei zur besonderen Verwendung BKW, Blut-PKW

Sonderfahrzeuge für die Bergung und Instandsetzung (Feuerwehr)
110 Frei zur besonderen Verwendung
111 Instandsetzungskraftwagen Gas IKW-G
112 Instandsetzungskraftwagen Elektro/ Kabel IKW-E(K)
113 Instandsetzungskraftwagen Elektro/ Freiltg. IKW-E(F)
114 Instandsetzungskraftwagen Öl IKW-Ö
115 Instandsetzungskraftwagen Wasser IKW-W
116 Instandsetzungskraftwagen Abwasser IKW-A
117 Mannschaftkraftwagen (Bergung) MKW
118 Gerätekraftwagen II GKW II
119 Funkkraftwagen FukKw

4-m-Handsprechfunkgeräte (Rettungsdienst, Sanitätsdienst)
120 Sichtung Sichtung
121 Behandlungsplatz Triage I BHP T-1
122 Behandlungsplatz Triage II BHP T-2
123 Behandlungsplatz Triage III BHP T-3
124 Behandlungsplatz Triage IV BHP T-4
125 Ausgang Behandlungsplatz Ausgang
126 AL Rettungsmittelhalteplatz AL RmHp
127 Patientenablage PatAbl
128 Seelsorger KIT, PSNV, PNV, Geistlich
129 Mobile Sanitätsstation/ Verbandplatz/ sonstige MoSS, VPl sonstige nach örtlichen Gegebenheiten

sonstige Kraftfahrzeuge des Brandschutzes
130 Oberste Brandschutzbehörde Innenministerium
131 Regierungsberzirks-/ Bezriksbrandmeister wenn nicht bereits unter KdoW eingeordnet
132 Waldbrandbeauftragter wenn nicht bereits unter KdoW eingeordnet
133 Privat-KFZ Stadtbrandmeister wenn nicht bereits unter KdoW eingeordnet
134 Privat-KFZ Kreisbrandmeister wenn nicht bereits unter KdoW eingeordnet
135 Privat-KFZ Gemeindebrandmeister wenn nicht bereits unter KdoW eingeordnet
136 Frei zur besonderen Verwendung
137 Frei zur besonderen Verwendung
138 Bus mit 10 bis 29 Sitzplätzen Bus
139 Bus mit mehr als 29 Sitzplätzen Reisebus, Bus

sonstige Kraftfahrzeuge des Katastrophenschutz
140 Fahrzeuge des Luftschutzraumbetriebsdienst keine Einsatzfahrzeuge wenn nicht anderes zutreffend
141 Fahrzeuge des Zivilschutzes keine Einsatzfahrzeuge wenn nicht anderes zutreffend
142 Fahrzeuge der obersten Kats-Behörde keine Einsatzfahrzeuge wenn nicht anderes zutreffend
143 Fahrzeuge der mittleren Kats-Behörde keine Einsatzfahrzeuge wenn nicht anderes zutreffend
144 Fahrzeuge der unteren Kats-Behörde keine Einsatzfahrzeuge wenn nicht anderes zutreffend
145 Frei zur besonderen Verwendung
146 Frei zur besonderen Verwendung
147 Frei zur besonderen Verwendung
148 Frei zur besonderen Verwendung
149 Frei zur besonderen Verwendung

Verwendung der 3.Teilkennziffer (3.TKZ)
Die dritte Teilkennziffer gibt an um das wie viele Fahrzeug eines Standortes es sich handelt, bzw. wie viele Fahrzeuge
sich an einem Standort befinden. Dabei handelt es sich um laufende Nummern pro Wache. Bei einigen Ausnahmen kann auch eine
Unterscheidung über die 3.TKZ erfolgen. Es richtet sich dabei nach den Fu nkrufnamen im 2-m-Band und trifft nur zu, bzw. soll nur
angewendet werden, wenn Fahrzeuge und Kräfte der Führung und Leitung im Rendezvoussystem fahren.
Einige Beispiele für eine Unterscheidung über die 3.TKZ
00-04-01 Kdow mit Person des Leitungsdienst (A-Dienst) (Verbandsführer)
00-04-03 ELW des Leitungsdienst (A-Dienst) mit Fahrer/ Führungsgehilfen, ohne Führer (Verbansführer) besetzt.
00-07-01 LNA mit NEF/ KdoW ohne Führungshilfe
00-07-03 ELW für LNA mit Führungsgehilfe/ Fahrer besetzt
00-08-01 Organisatorischer Leiter mit KdoW ohne Führungsgehilfen
00-08-03 ELW für den OrgL nur mit Fahrer/ Führungsgehilfen
00-09-01 Pressesprecher Feuerwehr
00-09-02 Pressesprecher Hilfsorganisation
00-09-03 Fotograf der Feuerwehr/ Hilfsorganisation
00-09-04 Fachberater
00-09-05 Fachberater
00-09-06 Fachberater TUIS
00-09-07 Fachberater TUIS

Einige Punkte sind natürlich diskussionswürdig Bsp. könnten die Funkton des BHP auch im Klartext gesprochen werden.

Aber die sonstigen Fahrzeuge im Bereich 100 und größer sind nicht so häufig oder können nach den örtlichen gegebenheiten auch wo anderes eingeordent werden, wie z.B. die KFZ der Gemeindebrandmeister.

Ich denke eine Ausdehnung der Ziffernbereich macht durchaus sinn!

Mit freundlichen Grüßen
Thobias


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW380629
Datum14.01.2007 13:5721147 x gelesen
Geschrieben von Thobias SchürmannIch finde die Idee gar nicht mal so abwägig auch den 3stelligen Bereich für einige Sonderfahrzeuge zu nutzen.

und wer soll sich das draußen merken, wenns mit den zweistelligen schon mehr als genug Probleme gibt?

Geschrieben von Thobias Schürmann04 übergeordnete (Einsatz-)Leitungsfunktion Einsatzleiter, (A-Dienst) EFD, EvD, FD
05 Luftbeobachter LuB
07 Leitender Notarzt LNA
08 Organisatorischer Leiter Rettungsdienst OrgL
09 Pressesprecher/ Bildstelle/ Fachberater Presse, Bildstelle (Feuerwehrfotograf)


das sind alles Einsatzfunktionen, die es bei den ersten nur einmal geben darf/gibt, beim letzten sind die meisten schon froh, wenns überhaupt einen gibt.
=> Funktion als solche aussprechen!


Geschrieben von Thobias Schürmann20 Klein- oder Vorauslöschfahrzeuge KLF 6/6 / VLF mind. 500l Wasser

was hat das mit TLF etc. zu tun?


Geschrieben von Thobias Schürmann21 Tanklöschfahrzeug Waldbrand TLF 8/18 1.500 bis 2.400l Wasser

was machst Du mit den Waldbrand-TLF mit mehr Wasser? TLF 16/45, TLF 20/40(-W)

Geschrieben von Thobias Schürmann26 Flughafenlöschfahrzeuge FLF ja nach FLF Typ und Leistung

wozu?
Die unterscheiden sich nicht unerheblich in der Beladung (Pulver, Wasser, Schaum)
Die für den öffentlichen Bereich relevanten sind faktisch GTLF - wieso nicht einfach auch so nennen?


Geschrieben von Thobias Schürmann37 Teleskophubrettungsfahrzeuge THB (23-12)

was ist das denn?


Geschrieben von Thobias Schürmann39 GW-Höhenrettung GW-HR

das ist ein GW - und kein Hubrettungsfahrzeug!


Geschrieben von Thobias Schürmann40 Löschgruppenfahrzeug ohne Tank LF 8 < 500l Wasser
41 LF 10 mit Tank ohne THL-Beladung LF 8/6, LF 10/6, StLF 10/6 500 bis 1.200l Wasser, keine Schere/ Spreizer
42 LF 10 mit Tank und THL-Beladung LF 8/6, (H)LF 10/6, StLF 10/6 500 bis 1.200l Wasser, mind. Schere/ Spreizer
43 LF 20 mit Tank ohne THL-Beladung LF 16/12, LF 20/16 1.200 bis 2.500l Wasser, keine Schere/ Spreizer
44 LF 20 mit Tank und THL-Beladung LF 16/12, (H)LF 20/16 1.200 bis 2.500l Wasser, mind. Schere Spreizer
45 LF 20 mit TS und zusätzlichen B-Schläuchen LF 16-TS, LF 20/6-TS mind. 30 B-Schläuche, doppelte Armaturen + TS
46 (H)LF 20 mit masch. Zugeinrichtung HLF 20/16, LF 24 > 1.200l Wasser, mind. Schere/ Spreizer, Seilwinde
47 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF -
48 Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser TSF-W 500 bis 750l Wasser
49 Tragkraftspritzenfahrzeug-Trupp TSF-Tr (GW-TS) (Rheinland-Pfalz)


wozu das Durcheinander vom LF 8 zum HLF 20/16 (LF 24?) über das TSF, zum TSF-W zum GW-Ts?


Geschrieben von Thobias SchürmannRüst- und Gerätewagen (Feuerwehr)
50 Vorausrüstwagen VRW
51 Rüstwagen 1 RW 1
52 Rüstwagen 2, Rüstwagen neu DIN RW 2, RW
53 Rüstwagen 3, Gerätekraftwagen I RW 3, , RW-St, GKW I
54 Gerätewagen Gefahrgut GW-G, GW-G 2
55 Gerätewagen Öl GW-Öl, GW-G 1
56 Gerätewagen Atemschutz GW-A
57 Gerätewagen Strahlenschutz/ AB-Gefahren GW-Str
58 Gerätewagen Wasserrettung GW-W
59 Frei zur besonderen Verwendung (möglich auch TSF ohne TS, dafür HDL oder ähnliches)

Rüst- und Gerätewagen (Hilfsorganisation)
50 Betreuungskombi Betreuungstrupp-SEG BtKombi BtZ-SEG
51 Betreuungskombi Unterkunftstrupp BtKombi UKTr
52 Betreuungskombi Betreuungstrupp BtKombi BtTr
53 Gerätewagen Technik-Betreuung GW-T TeTr
54 Frei zur besonderen Verwendung
55 Frei zur besonderen Verwendung
56 Gerätewagen Tauchen GW-T, (GW-A)
57 Vorausrüstwagen Wasserrettung VRW-T, VRW-WR
58 Gerätewagen Wasserrettung GW-W
59 Gerätewagen Technik u. Sicherheit GW-T


auch wenn das Hessen vormacht, halte ich davon gar nichts!
Das bekommt außerhalb der jeweiligen Organisation kaum jemand auseinander - und wenn man sowas macht müssen ähnliche Fahrzeuge auch gleich heißen (GW-W, GW-T)...


Geschrieben von Thobias Schürmann80 Personenkraftwagen im Rettungsdienst PKW

was ist der Unterschied zum PKW im VB?


Geschrieben von Thobias Schürmann81 Notarztwagen NAW + FMS-Kennung RTH
82 Notarzteinsatzfahrzeug NEF
83 Rettungswagen RTW Typ C
84 Rettungswagen/ Krankentransportwagen KTW Typ B (Mehrzweckfahrzeug-RD)
85 Krankentransportwagen KTW Typ A und B
86 Krankentransportwagen 2-4 Tragen KTW-4, KTW-2
87 GW-ManV/ AB-ManV GW-ManV, AB-ManV
88 Großraumkrankentransportwagen GKTW, GRTW
89 Arzttruppkraftwagen ArTrKW


fehlt mir der logische Aufbau!

Und im dreistelligen Bereich wirds so absurd, dass ich mir die Kommentare spare!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW380632
Datum14.01.2007 14:0421016 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoWie siehts in RLP aus?

nochmal die Frage nach RLP, abgesehen von dem einen Hinweis kam dazu gar nix. Das gibts doch nicht...?!?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAlex8and8er 8P., Braubach / Rheinland-Pfalz380635
Datum14.01.2007 14:0920872 x gelesen
Hallo.

Eine kurze Suche in Google hat spontan erstmal nur das zu Tage gefördert, aber vielleicht hilft dir das ja auch schon weiter.




MkG Alexander




Alles mein Mist.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)380638
Datum14.01.2007 14:2720813 x gelesen
Das häufige Auftreten von Frei zur besonderen Verwendung macht den Funkrufnamenkatalog nicht wirklich deutlicher.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW380640
Datum14.01.2007 14:3120993 x gelesen
Geschrieben von Alexander ProffEine kurze Suche in Google hat spontan erstmal nur das zu Tage gefördert, aber vielleicht hilft dir das ja auch schon weiter.


danke, aber der Hinweis kam schon mal, und das ist zunächst nur ein Fzg einer Fw....


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen380646
Datum14.01.2007 14:5520921 x gelesen
Geschrieben von Thobias Schürmann83 Rettungswagen RTW Typ C
84 Rettungswagen/ Krankentransportwagen KTW Typ B (Mehrzweckfahrzeug-RD)
85 Krankentransportwagen KTW Typ A und B


Hier passt natürlich etwas nicht:
Alle mir bekannten Mehrzweckfahrzeuge sind Typ C, jedoch mit Tragestuhl. Also 83 und fertig.
Ob ein KTW Typ A oder B ist ist da eher schon ein Unterschied.
Was natürlich fehlt sind KTW ohne Tragestuhl. Nach der Norm reicht nähmlich auch eine behelfs-sitz-Tragen Kombination. Für den KTP wie er in .de üblich ist völlig ungeeignet. Auch gibt es Fernverlegungs KTW ohne Tragestuhl.

Geschrieben von Thobias Schürmann
88 Großraumkrankentransportwagen GKTW, GRTW


Ob man für die ca 10 Stück in Deutschland wirklich eine eigene Nummer braucht?



Geschrieben von Thobias Schürmann87 GW-ManV/ AB-ManV GW-ManV, AB-ManV
89 Arzttruppkraftwagen ArTrKW


Wie willst du die Fahrzeuge unterscheiden ?

Gruß
Ingo


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen380651
Datum14.01.2007 15:0420851 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich CimolinoDas geht im analogen auch - mittels FMS - und auch das hätte mehr Möglichkeiten, wenn man nur wollte - und auch das wird mißbraucht, bzw. falsch umgesetzt, weil einige nicht wollen...

... was ich nicht abstreite. Mein Verweis auf das Hexadezimalsystem des FMS an anderer Stelle hat durchaus einen Realbezug (macht 255 Codierungen) - darüber hinaus hätte man noch die zwei Bits der taktischen Kurzinfo (von denen mir zumindest in Hessen keine Anwendung bekannt ist) zur Verfügung.
Macht aber die Angelegenheit nicht einfacher ...

Geschrieben von Ulrich CimolinoDafür gibts doch Ausschüsse bei den Verbänden...
... da kann schon (mit wenigen Ausnahmen) bei der Fortschreibung hessischen FRN-Variante nicht sonderlich viel brauchbares her (aber dubiose Wünsche irgendwelche Funktionen mit einem "persönlichen Rufnamen" zu versorgen - die taktische Notwendigkeit erschloss sich mir bis heute nicht) ...

Gruss
Gerhard


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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW380655
Datum14.01.2007 15:2620990 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeAlle mir bekannten Mehrzweckfahrzeuge sind Typ C, jedoch mit Tragestuhl. Also 83 und fertig.
Ob ein KTW Typ A oder B ist ist da eher schon ein Unterschied.


Also laut Norm soll der KTW Typ B, sowohl als KTW, als auch als Notfall-KTW eingesetzt werden können und ist deswegen so eingestuft.

Bisher kommen wir ja auch mit einer Nummer (85) zu recht, jetzt gäbe es drei und zwar 84 für sowohl als auch Fahrzeuge 85, für Fahrzeuge wie sie bisher auch meist KTW waren und 86 für KTW mit mehren Tragen, meist aus dem Kats.

Geschrieben von Ingo zum FeldeWas natürlich fehlt sind KTW ohne Tragestuhl. Nach der Norm reicht nähmlich auch eine behelfs-sitz-Tragen Kombination. Für den KTP wie er in .de üblich ist völlig ungeeignet. Auch gibt es Fernverlegungs KTW ohne Tragestuhl.

Muss man das so unterscheiden? Viele Fernverlegungs-KTW sind doch meist diese wie vom ADAC und MHD, wie werden die den bisher über Funk geführt?

Geschrieben von Ingo zum FeldeOb man für die ca 10 Stück in Deutschland wirklich eine eigene Nummer braucht?

Bisher dabei, deswegen scheint es ja einen Bedarf zugeben. Gibt es nicht eine Beschaffung in Baden-Württemberg und haben nicht viele FW einen? Hamburg, Köln, Düsseldorf,...

Geschrieben von Ingo zum FeldeWie willst du die Fahrzeuge unterscheiden ?
87 AB-ManV, GW-ManV die gedacht sind für einen BHP 50.
89 Arzttruppkraftwagen des Kats (Bund) die nicht ausgesattet sind wie ein AB-manV bisher

Mfg
Thobias


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW380658
Datum14.01.2007 15:3620949 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeAlle mir bekannten Mehrzweckfahrzeuge sind Typ C, jedoch mit Tragestuhl. Also 83 und fertig.

Naja... da liegen z.T. schon Welten zwischen MZF im RD und RTW Typ C...


Geschrieben von Ingo zum FeldeGeschrieben von Thobias Schürmann
88 Großraumkrankentransportwagen GKTW, GRTW

Ob man für die ca 10 Stück in Deutschland wirklich eine eigene Nummer braucht?


das sind schon ein paar mehr - und es werden eher mehr als weniger.
Und: Die Fahrzeuge haben schon einen speziellen taktischen Nutzwert, der interessant auch für den FRN ist!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW380666
Datum14.01.2007 16:0421148 x gelesen
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Geschrieben von Ulrich Cimolinound wer soll sich das draußen merken, wenns mit den zweistelligen schon mehr als genug Probleme gibt?

Ich finde das ist kein Problem, denn für alle Einsatzkräfte bleibe weiterhin nur 00 bis 99 interressant und 100 bis 1xx wäre hauptsächlich für Funker interressant bei einer Stabsmäßigen oder größeren Einsatzleitung aus einem ELW 2/ 3 heruas interressant. Diese können einfacher mit Listen arbeiten und auch so ist es m.M nach kein problem so etwas zu lernen. (Einmal angucken reicht für mich meistens, ja ich weiss viele habe da auch probleme bei).

Geschrieben von Ulrich Cimolinodas sind alles Einsatzfunktionen, die es bei den ersten nur einmal geben darf/gibt, beim letzten sind die meisten schon froh, wenns überhaupt einen gibt.
=> Funktion als solche aussprechen!


Auch eine Möglichkeit. Liesse sich natürlich mal lohnen über Vor- und Nachteile zu dikustieren. Derzeit würde ich lieber daran festhalten.

Geschrieben von Ulrich Cimolinowas hat das mit TLF etc. zu tun?

Nichts, ausser dem Namen. Passt aber Einsatztaktisch eher zu den TLF's, auch wenn der Wassertank nicht so groß ist. aber das ein fahrzeug aus dem rahmen fällt kann man sich ja noch merken, oder?

Geschrieben von Ulrich Cimolinowas machst Du mit den Waldbrand-TLF mit mehr Wasser? TLF 16/45, TLF 20/40(-W)

Hätte ich besser aufschlüsseln können, bzw. habe ich ein älteres Dokument dazu kopiert, 21 sind für TLF mit geländefähigkeit, allrad, oder so etwas gedacht.

Geschrieben von Ulrich Cimolinowozu?
Die unterscheiden sich nicht unerheblich in der Beladung (Pulver, Wasser, Schaum)
Die für den öffentlichen Bereich relevanten sind faktisch GTLF - wieso nicht einfach auch so nennen?


Das ist natürlich noch eine bessere Lösung, werde ich gleich mal überarbeiten, so wird auch mehr Platz frei um zwischen Straßen- und allradfahrzeugen zu unterscheiden.

Geschrieben von Ulrich Cimolinowas ist das denn?

target="_blank">so etwas zum Beispiel Es soll sich bei dem Funkrufnamen um Teleskopmasten handeln, die eine DLK 23-12 ersetzten sollen. Die mit größeren Höhen, sollen unterschieden werden bei den Funkrufnamen

Geschrieben von Ulrich Cimolinodas ist ein GW - und kein Hubrettungsfahrzeug!

Passt aber besser dort zur unterscheidung, da dort auch noch Platz ist, nennen wir die Gruppe dann doch einfach um und sie heißt dann nicht mehr Hubrettungsfahrzeuge sondern fahrzeuge zur Rettung von Personen und durchführung von Arbeiten im Überflur und Unterflur bereich einschließ Hubrettungsfahrzeugen und Gerätewagen. Dann müsste man auch mal schauen ob es lohnt einen GW-Sprungretter mit Funkrufnummer aufzunehmen.

Geschrieben von Ulrich Cimolinowozu das Durcheinander vom LF 8 zum HLF 20/16 (LF 24?) über das TSF, zum TSF-W zum GW-Ts?

Da bei der Feuerwehr sehr an traditionellen Werten festgehalten wird, wäre es so einfacher für einige Personen sich für eine solche Lösung zu entscheiden. Und die Kosten (Funkodierstecker, Beklebung mit Funkrufname, etc.) würden etwas in grenzen gehalten.

Ich habe es immer als realistischen Vorschlag erachtet und deswegen auch rücksicht auf soewat wie Tradition und aufwand und Kosten genommen, deswegen entschied ich mich dafür nicht zu sehr durcheinandere zu wirbeln, obwohl ein systematischer aufbau vom GW-Ts über TSF, TSF-W, LF 10/6 bis zum HLF 20/16 natürlich logischer wäre und auch einige Vorteile hätte.

Geschrieben von Ulrich Cimolinoauch wenn das Hessen vormacht, halte ich davon gar nichts!
Das bekommt außerhalb der jeweiligen Organisation kaum jemand auseinander - und wenn man sowas macht müssen ähnliche Fahrzeuge auch gleich heißen (GW-W, GW-T)...


Stimmt das ist noch überarbeitungswürdig und es besteht diskussionsbedarf. Mal sehen wie man es perfektionieren könnte, bzw. welcher Fahrzeugbedarf und regelungsbedarf denn wirklich besteht.


Geschrieben von Ulrich Cimolinowas ist der Unterschied zum PKW im VB?

PKW die unter Umständen von rettungsdienstmitarbeitern genutzt werden, von den HiOrgs für besondere PKWs genutzt werden kann. Am realistischten wäre es, diesen kennung ausschließlich für Blut-PKW vorzuhalten.

Geschrieben von Ulrich Cimolinofehlt mir der logische Aufbau!

Auch wieder hier versucht an traditionellen werten festzuhalten, bzw. Umrüstkosten zu vermeiden. Rettungsboot wurde gestrichen, ebenso die kennung von RTW (diese kann auch durch 81 erfolgen, in dem bestimmte 1.Teilkennziffern zugeordnet werden). Dadurch konnten die Fahrzeugtypen des rettungsdienstes besser aufgeschlüsselt werden und eine Unterscheidung zwischen GW/AB-ManV, GRTW und Arzttruppkraftwagen erfolgen. Den logischen Aufbau sehe ich so 80 PKW, Blut- Organtransporte 81 und 82 Arztbesetzte Rettungsmittel, 83 und 84 rettungsmittel für den Rettungsdienst, 85 und 86 Fahrzeuge für den Krankentransport, bzw. Katastrophenschutz (86), 87 und 88 Fahrzeuge für einen ManV, 89 Materialfahrzeuge des Katastrophenschutzes. Also das ist doch ein logischer Aufbau.

Geschrieben von Ulrich CimolinoUnd im dreistelligen Bereich wirds so absurd, dass ich mir die Kommentare spare!

Bedarf an solchen Fahrzeugen scheint, zumindest in einigen Bundesländern zu bestehen, so dass es sich für ein Bundeseinheitliches System lohenen würde, nur um alle unter einen Hut zu bekommen. Natürlich sind diese Fahrzeuge selten, aber einige Bundesländer scheinen einen Bedarf danach zu haben und eine Unterscheidung der Verpflegungsfahrzeuge ist bei längeren/ größeren Einsätzen meiner Meinung nach Sinnvoll.

Es war als realistische Idee gedacht für Bundeseinheitliche Rufnamen. Deswegen habe ich die Rufnamentabbellen der einzelen Bundesländer verglichen und versucht alles unter einen Hut zu bringen ohne einen großen Bedarf an änderungen und somit Kosten zu verursachen. Auch sollten einige Fahrzeugtypen für bestimmte Bundesländer nicht ganz verschwiendenn. Deswegen wurde sie, so absurd sie sein mögen aufgenommen. Und bei bestimmten Fahrzeugen macht eine entsprechende regelung schon Sinn.-

MFG
Thobias


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AutorAlex8and8er 8P., Braubach / Rheinland-Pfalz380667
Datum14.01.2007 16:0620979 x gelesen
Hoppla, da hab ich wohl den Beitrag von Thomas Mischker überlesen.

Das Fahrzeug soll, wie Thomas bereits schrieb, in Rheinland-Pfalz das LF 8/6 ersetzen, was auch aus einem Dokument zum Vollzug der FwVO hervorgeht. Es scheint also folgerichtig dem Fahrzeug den Funkrufnamen des LF 8/6 zu geben, was ja in Busenberg so geschehen ist.

Weitere Fahrzeuge stehen z.B. in Singhofen und Hinterweidenthal (ganz unten rechts). Leider war es mir bis jetzt noch nicht möglich die jeweiligen Funkrufnamen zu finden.




MkG Alexander




Alles mein Mist.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW380671
Datum14.01.2007 16:1821037 x gelesen
Geschrieben von Thobias SchürmannIch finde das ist kein Problem, denn für alle Einsatzkräfte bleibe weiterhin nur 00 bis 99 interressant und 100 bis 1xx wäre hauptsächlich für Funker interressant bei einer Stabsmäßigen oder größeren Einsatzleitung aus einem ELW 2/ 3 heruas interressant. Diese können einfacher mit Listen arbeiten und auch so ist es m.M nach kein problem so etwas zu lernen. (Einmal angucken reicht für mich meistens, ja ich weiss viele habe da auch probleme bei).

das wären dann noch seltenere Lagen - noch weniger Erfahrung - und damit noch mehr Probleme.


Geschrieben von Thobias SchürmannAuch eine Möglichkeit. Liesse sich natürlich mal lohnen über Vor- und Nachteile zu dikustieren. Derzeit würde ich lieber daran festhalten.

Erklär mir doch mal, warum Du eine nur einmal vorhandene Einsatzfunktion nochmal codieren willst?


Geschrieben von Thobias SchürmannNichts, ausser dem Namen. Passt aber Einsatztaktisch eher zu den TLF's, auch wenn der Wassertank nicht so groß ist. aber das ein fahrzeug aus dem rahmen fällt kann man sich ja noch merken, oder?

M.E. nein.


Geschrieben von Thobias SchürmannEs soll sich bei dem Funkrufnamen um Teleskopmasten handeln, die eine DLK 23-12 ersetzten sollen. Die mit größeren Höhen, sollen unterschieden werden bei den Funkrufnamen

Auch die Dinger können eine DLK nur sehr bedingt ersetzen!
=> Gewicht
=> Achslast
=> Geschwindigkeit
=> Breite der Leitern
Wer das unbedingt meint unterscheiden zu müssen, soll die TM ohne Leiter (m.E. heute eh die absolute Minderheit) zu den GM packen (die es kaum mehr gibt).
Wichtiger ist der Unterschied in den Höhen!


Geschrieben von Thobias SchürmannPKW die unter Umständen von rettungsdienstmitarbeitern genutzt werden, von den HiOrgs für besondere PKWs genutzt werden kann. Am realistischten wäre es, diesen kennung ausschließlich für Blut-PKW vorzuhalten.

Sorry, für mich nicht notwendig.
Im VB sitzen auch RettSan/-Ass und eine med. Transportbox kannst Du mit ganz viel verschiedenen Fahrzeugen fahren.


Geschrieben von Thobias SchürmannAuch wieder hier versucht an traditionellen werten festzuhalten, bzw. Umrüstkosten zu vermeiden.

Damit kommst Du aber nie auf einen sinnvollen Zweig und scheiterst spätestens bei den nächsten neuen Fahrzeugen!


Geschrieben von Thobias SchürmannBedarf an solchen Fahrzeugen scheint, zumindest in einigen Bundesländern zu bestehen, so dass es sich für ein Bundeseinheitliches System lohenen würde, nur um alle unter einen Hut zu bekommen. Natürlich sind diese Fahrzeuge selten, aber einige Bundesländer scheinen einen Bedarf danach zu haben und eine Unterscheidung der Verpflegungsfahrzeuge ist bei längeren/ größeren Einsätzen meiner Meinung nach Sinnvoll.

Es war als realistische Idee gedacht für Bundeseinheitliche Rufnamen. Deswegen habe ich die Rufnamentabbellen der einzelen Bundesländer verglichen und versucht alles unter einen Hut zu bringen ohne einen großen Bedarf an änderungen und somit Kosten zu verursachen.



Nochmal zur Ausgangsbasis meiner geposteten Liste (und ich hab mich schon ein paar Jahre mit dem Thema beschäftigt) und zu Deinen "Dreistelligen":

Weder ist die Addition aller Varianten sinnvoll, noch der Versuch der Schnittmengenbildung.

Dreistellige Namen halte ich für völlig überzogen und nicht praktikabel.

Die Rufnamen sollten ausschließlich taktisch begründet sein und logisch aufeinander aufbauen. Dazu bildet die Gruppenbildung nach dem alten bundeseinheitlichen Modell eine gute Ausgangsbasis (aber mehr auch praktisch nicht).

Es ist nicht sinnvoll, Fahrzeuge in Gruppen wild zu mischen (vgl. Deine Gruppe 10x).

Es ist nicht sinnvoll, THW-Fahrzeuge mit Fw-Rufnummern zu versehen, weil die ihre eigene Liste (bundeseinheitlich!) haben!

Es ist nicht sinnvoll, eine Inflation von 4m-Handsprechfunkgeräten zu betreiben.

Es ist nicht sinnvoll, Einsatzstellenkommunikation mit 4m-Handsprechfunkgeräten durchzuführen!

Es ist nicht sinnvoll, die 3. TKZ für persönliche Rufnamen zu benutzen!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThom8as 8M., Burgen / Rheinland-Pfalz380674
Datum14.01.2007 16:2320868 x gelesen
Geschrieben von Alexander ProffWeitere Fahrzeuge stehen z.B. in Singhofen und Hinterweidenthal (ganz unten rechts). Leider war es mir bis jetzt noch nicht möglich die jeweiligen Funkrufnamen zu finden.In Ruppach-Goldhausen, VG Montabaur steht auch ein MLF. Abgebildet im FM 12/2006 Seite 82. Funkrufname leider ebenfalls unbekannt.

Gruß
Thomas


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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW380679
Datum14.01.2007 16:5020864 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoEs ist nicht sinnvoll, THW-Fahrzeuge mit Fw-Rufnummern zu versehen, weil die ihre eigene Liste (bundeseinheitlich!) haben!

Kann alles Nachvollziehen, jedoch habe ich keine Funkrufnamen für das THW vorgeben wollen, lediglich sehe ich einen geringen Bedarf auch solche Fahrzeuge bei der Feuerwehr durch Funkrufkennziffern zu unterscheiden, bzw. aufzunehmen, da sie teilweise bei den Feuerwehren vorkommen.

Nichts desto trotz würde ich an meinem Vorschlag größtenteils festhalten.

Deswegen möchte ich auch mal ein Zitat hier posten, ich zitiere Albert Einstein: "Ein Abend, an dem sich alle Anwesenden völlig einig sind, ist ein verlorener Abend."

Einiges scheint wirklich nicht Sinnvoll zu sein, anderes sehe ich anders.

MFG
Thobias


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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP380680
Datum14.01.2007 16:5220811 x gelesen
Geschrieben von Alexander ProffWeitere Fahrzeuge stehen z.B. in Singhofen und Hinterweidenthal (ganz unten rechts). Leider war es mir bis jetzt noch nicht möglich die jeweiligen Funkrufnamen zu finden.

Singhofen sollte kein Problem sein, ich versuche mal mein Glück.

ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen380687
Datum14.01.2007 17:4221030 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoNaja... da liegen z.T. schon Welten zwischen MZF im RD und RTW Typ C...
Ja?
ich kenne hier (Niedersachsen) viele Kreise in dehnen es nur MZF in Form von RTW C mit Tragestuhl gibt.
Z.B.
http://www.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=17874&sessionid=dc9381363845ae7f99a43020e806fc98&l=deutsch

Wenn ein Fahrzeug die Wesentlichen Anforderungen der des Typs C Einhält ist es ein RTW. Egal ob es einen Tragestuhl hat und ob in dem Rettungsdienstbereich noch KTW vorgehalten werde.


Gruß
Ingo


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg380689
Datum14.01.2007 17:4420854 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Thobias Schürmann

Bisher dabei, deswegen scheint es ja einen Bedarf zugeben. Gibt es nicht eine Beschaffung in Baden-Württemberg und haben nicht viele FW einen? Hamburg, Köln, Düsseldorf,...

Aus in RLP gibs mindestens drei G-RTW bei den BFs Kaiserslautern, Koblenz und Ludwigshafen; welche 2. TKZ haben diese ?

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen380691
Datum14.01.2007 17:5020822 x gelesen
Geschrieben von Thobias Schürmann87 AB-ManV, GW-ManV die gedacht sind für einen BHP 50.
89 Arzttruppkraftwagen des Kats (Bund) die nicht ausgesattet sind wie ein AB-manV bisher


Und was sind dann z.B. die GW-San NRW? 87 oder 89 ?
Wie ist ein AB-MANV ausgestattet? Da gibt es keine Norm. Und wo kommen alle die GW-SAN / GW-RD hin, die einzeln Material (und teilweise Personal) für eine Patientenablage haben aber durch den parallelen Einsatz einen BHP ermöglichen....

Solange es da keine Normung gibt sehe ich da kaum einen Nutzen.

Gruß
Ingo


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AutorAlex8and8er 8P., Braubach / Rheinland-Pfalz380696
Datum14.01.2007 18:2020911 x gelesen
Hallo.

Geschrieben von ---Bernhard Deimann--- Aus in RLP gibs mindestens drei G-RTW bei den BFs Kaiserslautern, Koblenz und Ludwigshafen; welche 2. TKZ haben diese?

Ich hab grade mal nachgefragt. Der in Koblenz stationierte G-RTW des Landes trägt als 2. TKZ, ebenso wie der in Ludwigshafen, die 89.




MkG Alexander




Alles mein Mist.

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW380700
Datum14.01.2007 18:2521062 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeJa?
ich kenne hier (Niedersachsen) viele Kreise in dehnen es nur MZF in Form von RTW C mit Tragestuhl gibt.
Z.B.
http://www.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=17874&sessionid=dc9381363845ae7f99a43020e806fc98&l=deutsch

Wenn ein Fahrzeug die Wesentlichen Anforderungen der des Typs C Einhält ist es ein RTW. Egal ob es einen Tragestuhl hat und ob in dem Rettungsdienstbereich noch KTW vorgehalten werde.


Aber wenn er ein RTW Typ C, würde er unter die Kennziffer 83 fallen.

84 wären nur solche MZF die unter Notfall-KTW Typ B fallen würden.
Also eher so etwas, oder so etwas

Ist ja kein Problem, wenn diese auch Notfall rettung fahren.

Bei 85 ist mir auch ein fahler aufgefallen, müsste Typ A1 und Typ A2 heißen.

MFG
Thobias


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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen380706
Datum14.01.2007 19:1520928 x gelesen
Geschrieben von Thobias SchürmannAber wenn er ein RTW Typ C, würde er unter die Kennziffer 83 fallen.

Dieser RTW kommt aus Niedersachsen und hat daher eine xx/4x Kennung.


Geschrieben von Thobias SchürmannAlso eher so etwas, oder so etwas

Das beides scheinen RTW zu sein die durchaus die Anforderungen Typ C erfüllen (ja das geht auch bei solchen Fahrzeugen), also 83.


MZF sind in .de eigentlich immer RTW.
Notfall-KTW kennt man z.B. in .at oder .se

Mir würde reichen:
NAW/ITW
NEF
RTW (mit und ohne Tragestuhl)
KTW (a2 und B, a1 sind in .de nicht üblich)
KTW ohne Tragestuhl (davon gibt es eine ganze Menge: Fernverlegung , ex RTW, RTW die ohne RA als KTW fahren,...)
KTW-2/KTW-4

GW-SAN/RD... mit Material auch für Patientenablagen
GW-RD/MANV mit Material überwiegend für BHP
Sonstige RTW/KTW (G-RTW, Infektions-RTW)


Gruß
Ingo


Gruß
Ingo


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen380710
Datum14.01.2007 19:3420822 x gelesen
Geschrieben von Thobias SchürmannAber wenn er ein RTW Typ C, würde er unter die Kennziffer 83 fallen.

84 wären nur solche MZF die unter Notfall-KTW Typ B fallen würden.
Also eher so etwas, oder so etwas


Woran siehst Du, dass das NKTW sind?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz380764
Datum15.01.2007 08:4120816 x gelesen
Hallo,

warum fragst du nicht einfach bei den Kollegen der LFKS Rheinland-Pfalz. Die sollten's doch wissen, haben ja auch die TR dazu entworfen. Oder beim Landesinnenministerium. Bei uns in der VG ist zwar eine Beschaffung geplant, aber leider kenne ich die offizielle Funkrufnameneinordnung (noch) nicht.

Ich gehe aber davon aus, dass die 42 schon korrekt ist, da in RLP das MLF das LF8/6 bzw. 10/6 ersetzen soll.

Gruß,
Michael


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW380765
Datum15.01.2007 08:5321228 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum Feldeich kenne hier (Niedersachsen) viele Kreise in dehnen es nur MZF in Form von RTW C mit Tragestuhl gibt.
Z.B.
http://www.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=17874&sessionid=dc9381363845ae7f99a43020e806fc98&l=deutsch

Wenn ein Fahrzeug die Wesentlichen Anforderungen der des Typs C Einhält ist es ein RTW. Egal ob es einen Tragestuhl hat und ob in dem Rettungsdienstbereich noch KTW vorgehalten werde.


Es werden aber andernorts sehr viele 3,5-Tonner (Sprinter/LT) vorgehalten, die im Kastenwagen zwar die Ausrüstung des RTW, aber nur die Maße des "KTW" (Typ B) haben. Die heißen dann auch MZF und sind als RTW m.E. nur sehr bedingt geeignet, weil man darin mit 3 RettAss und einem NA nicht mehr sinnvoll arbeiten kann!

Selbst bei RTW Typ C (Abmesseungen) führt ein fester Tragestuhl neben der Trage zu erheblichen Einschränkungen in der Bewegungsmöglichkeit und im Platz.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW380766
Datum15.01.2007 08:5921276 x gelesen
Geschrieben von Alexander Proff Hallo.

Geschrieben von ---Bernhard Deimann--- Aus in RLP gibs mindestens drei G-RTW bei den BFs Kaiserslautern, Koblenz und Ludwigshafen; welche 2. TKZ haben diese?

Ich hab grade mal nachgefragt. Der in Koblenz stationierte G-RTW des Landes trägt als 2. TKZ, ebenso wie der in Ludwigshafen, die 89.


Hmm, ich hab hier eine von einer dortigen Fw geposteten (älteren?) Liste für RLP da steht 87 für G-KTW...
2. TKZ RLP
?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW380767
Datum15.01.2007 09:1020990 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeNAW/ITW

kann "etwas" anders ausgestattet sein, der Arzt ist da eher sekundär, weil der im Zweifel als Spezialist von der Klinik kommt...

Geschrieben von Ingo zum FeldeKTW (a2 und B, a1 sind in .de nicht üblich)

A2 und B unterscheiden sich ERHEBLICH!

Geschrieben von Ingo zum FeldeKTW ohne Tragestuhl

KTW ist KTW ist KTW...


Geschrieben von Ingo zum FeldeGW-SAN/RD... mit Material auch für Patientenablagen
GW-RD/MANV mit Material überwiegend für BHP


darüber gibts keinerlei Norm, aber jede Menge Ansichten..


Geschrieben von Ingo zum FeldeSonstige RTW/KTW (G-RTW, Infektions-RTW)

drastischer taktischer Unterschied!


Hier nochmal mein Vorschlag für die "RD-Fzge":
Rettungsdienstfahrzeuge
80 Arzttruppkraftwagen-ATrKW, Spezial-RTW/KTW (Infektionstransporte, Schwere Patienten) usw.
81 Notarztwagen NAW
82 Notarzt-Einsatzfahrzeug NEF
83 Intensiv-Verlege-Mobil (ITW)
84 Rettungshubschrauber (FMS-Kennzahl) / Ambulanzhubschrauber
85 Krankentransportwagen KTW-A1 (nach DIN EN 1789) o.ä.
86 Krankentransportwagen KTW-A2 (nach DIN EN 1789), 4-Tragen KTW-4, o.ä.
87 Mehrzweckkrankenkraftwagen, KTW-Typ B (nach DIN EN 1789), o.ä.
88 RTW Typ C (nach DIN EN 1789) o.ä.
89 Großraum-Kranken- und -Rettungstransportwagen G-KTW und G-RTW

Wobei der ATrKW sicherlich diskussionswürdig ist, wie der heute oft genutzt wird (eher als GW-San...)
Und wenn KTW A1 einvernehmlich nicht benötigt werden, könnte man auch folgendes machen, das setzt aber noch mehr Umdenken bei den Nummern voraus:
80 Notarzt-Einsatzfahrzeug NEF
81 Notarztwagen NAW
82 Intensiv-Verlege-Mobil (ITW)
83 Rettungshubschrauber (FMS-Kennzahl) / Ambulanzhubschrauber
84 Krankentransportwagen KTW-A1 und A2 (nach DIN EN 1789)
85 KTW 2/4-Tragen, z.B. KTW-4
86 Mehrzweckkrankenkraftwagen, KTW-Typ B (nach DIN EN 1789), o.ä.
87 RTW Typ C (nach DIN EN 1789) o.ä.
88 Spezial-RTW/KTW (Infektionstransporte, Schwere Patienten) usw.
89 Großraum-Kranken- und -Rettungstransportwagen G-KTW und G-RTW

GW sollten in die 50er, wie die anderen auch.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW380768
Datum15.01.2007 09:1221031 x gelesen
Hallo,

ah jetzt ja,
87 steht für G-KTW
89 für sonstige Rettungsfahrzeuge, da dann auch der G-RTW... (gibts in RLP überhaupt einen G-KTW?)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorTobi8as 8B., Idar-Oberstein / noch Rheinland-Pfalz380778
Datum15.01.2007 10:1721006 x gelesen
Geschrieben von ---Ulrich Cimolino---
Verletzten-Großraum-Transporter

Nein, sogar zwei ;-)!

Einer steht bei der BF Ludwigshafen, der andere bei der LFKS in Kobelnz (wobei ich mir da nicht ganz sicher bin).

Bilder findest du z.B. hier (mit ein wenig scrollen):

G-KTW


...no risk, no fun!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW380784
Datum15.01.2007 10:5420952 x gelesen
Geschrieben von Tobias BiermannEiner steht bei der BF Ludwigshafen, der andere bei der LFKS in Kobelnz (wobei ich mir da nicht ganz sicher bin).

Bilder findest du z.B. hier (mit ein wenig scrollen):


ja was denn nun?
'Funkrufnamen 2. TKZ StLF 10/6 bzw. MLF' von Alexander Proff schreibt nämlich von G-RTW...


Geschrieben von Tobias BiermannGeschrieben von ---Ulrich Cimolino---
Verletzten-Großraum-Transporter


das hab ich nie so geschrieben, aber die Wortschöpfung findest Du auf der von Dir verlinkten Seite, das erklärt natürlich, warum das unter sonstige RD-Fzge zu finden ist... ;-)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorTobi8as 8B., Idar-Oberstein / noch Rheinland-Pfalz380787
Datum15.01.2007 11:1020969 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinodas hab ich nie so geschrieben,

Ja, weiß ich. Sorry, mein Fehler. Bin da mit der Copy-Funktion durcheinander gekommen.

Wollte nur zeigen, was damit gemeint sein könnte.


...no risk, no fun!

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AutorTobi8as 8B., Idar-Oberstein / noch Rheinland-Pfalz380789
Datum15.01.2007 11:1220797 x gelesen
Zum besseren Verständnis:

Du hast vorher gefragt


Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- (gibts in RLP überhaupt einen G-KTW?)

Da dachte ich eben, die beiden Dinger kommen da nah drann.


...no risk, no fun!

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AutorFlor8ian8 Z.8, Waldrach / Rheinland-Pfalz380836
Datum15.01.2007 13:2421081 x gelesen
Geschrieben von Tobias BiermannEiner steht bei der BF Ludwigshafen, der andere bei der LFKS in Kobelnz (wobei ich mir da nicht ganz sicher bin).

So viel ich weiß, steht der Zweite nicht bei der LKFS sondern bei der BF in Koblenz.
Grüße


MEINE Meinung

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AutorAlex8and8er 8P., Braubach / Rheinland-Pfalz380860
Datum15.01.2007 15:2620838 x gelesen
Hallo.

Geschrieben von ---Florian Zonker--- So viel ich weiß, steht der Zweite nicht bei der LKFS sondern bei der BF in Koblenz.

Richtig.

Und um alle Klarheiten zu beseitigen: Es ist ganz sicher ein G-RTW. Siehe auch hier.




MkG Alexander




Alles mein Mist.

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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen380933
Datum15.01.2007 20:2120916 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoSelbst bei RTW Typ C (Abmesseungen) führt ein fester Tragestuhl neben der Trage zu erheblichen Einschränkungen in der Bewegungsmöglichkeit und im Platz.

Wenn es durch einen (dumm Eingebauten) Tragestuhl Probleme mit dem Freiraum nach Norm gibt, ist es eben kein RTW mehr. Unabhängig ob man so etwas mit einem 4,5 to Koffer oder einem 3,5 to Kasten macht.
Lösungen sind i.d.R. Tragestühle an der Trennwand oder zusammengeklappte Tragestühle die dann neben die zur Seite geschobene Trage gestellt werden.

Gruß
Ingo


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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen380937
Datum15.01.2007 20:2920902 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino80 Notarzt-Einsatzfahrzeug NEF
81 Notarztwagen NAW
82 Intensiv-Verlege-Mobil (ITW)
83 Rettungshubschrauber (FMS-Kennzahl) / Ambulanzhubschrauber
84 Krankentransportwagen KTW-A1 und A2 (nach DIN EN 1789)
85 KTW 2/4-Tragen, z.B. KTW-4
86 Mehrzweckkrankenkraftwagen, KTW-Typ B (nach DIN EN 1789), o.ä.
87 RTW Typ C (nach DIN EN 1789) o.ä.
88 Spezial-RTW/KTW (Infektionstransporte, Schwere Patienten) usw.
89 Großraum-Kranken- und -Rettungstransportwagen G-KTW und G-RTW


Das gefällt mir schon ganz gut.
Bei 86 sollte man noch das "Mehrzweckkrankenkraftwagen" streichen.
ITW und NAW müssten aus meiner Sicht nicht getrennt werden. ITH und RTH bekommen ja auch nicht zwei Nummern.
Die (wenigen) G-KTW und G-RTW kann man zu den Spezial-RTW/KTW zählen.
Insbesondere, da ja in Hamburg und (wie in diesem Thread zu lesen) RLP die G_RTW auch für schwere Patienten genutzt werden.



Geschrieben von Ulrich CimolinoGW sollten in die 50er, wie die anderen auch.

Wenn es da genug freie Nummern gibt.


Gruß
Ingo


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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg380949
Datum15.01.2007 21:4420913 x gelesen
Moinsen,

Geschrieben von Thobias SchürmannEs soll sich bei dem Funkrufnamen um Teleskopmasten handeln, die eine DLK 23-12 ersetzten sollen.

Teleskopmaste können DLK nicht ersetzen, nur ergänzen. Siehe diverse Vergleiche DLK vs. HAB auf drehleiter.info


Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
Jan Ole

drehleiter.info - Das Ausbildungs- und Informationsportal

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW381076
Datum16.01.2007 15:1220920 x gelesen
Geschrieben von Jan Ole UngerGeschrieben von Thobias Schürmann
Es soll sich bei dem Funkrufnamen um Teleskopmasten handeln, die eine DLK 23-12 ersetzten sollen.


Teleskopmaste können DLK nicht ersetzen, nur ergänzen. Siehe diverse Vergleiche DLK vs. HAB auf drehleiter.info


Schon klar, aber dort wo eine DLK 23-12 Ersatzbeschafft werden müsste und es wird ein entsprechender Teleskopmast oder was auch immer angeschafft, handelt es sich doch um einen Ersatz, auch wenn der Einsatztaktische Wert anders ist. Gerade deswegen müssen diese Fahrzeuge per Funk unterschieden werden. Und auch bei den Teleskop- und Gelenkmasten sollte eine Unterscheidung der Rettungshöhen erfolgen.

MFG
Thobias


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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg381102
Datum16.01.2007 16:5320778 x gelesen
Moinsen,

Geschrieben von Thobias SchürmannGerade deswegen müssen diese Fahrzeuge per Funk unterschieden werden. Und auch bei den Teleskop- und Gelenkmasten sollte eine Unterscheidung der Rettungshöhen erfolgen.

Da sind wir beide einer Meinung.

Im Einsatzleiterhandbuch ist der folgende Vorschlag veröffentlicht worden:


Hubrettungsfahrzeuge

30 DL 16/4 (Handbetrieb!)

31 Drehleiter DL/DLA bzw. DLS (K) 12/9

32 Drehleiter DL/DLA bzw. DLS (K) 18/12

33 Drehleiter DL/DLA bzw. DLS (K) 23/12

34 Drehleitern mit größeren Höhen (z.B. DL(K) 37, 44, 52....)

35 Gelenkmast GM

36 Teleskopmast TM < TM 23/12

37 Teleskopmast TM 23/12

38 Teleskop-/Gelenkmast mit größeren Höhen als ein TM 23/12

39 Sonstige (z.B. Hubrettungsgeräte mit Allradantrieb


Der GW-Höhenrettung ist kein Hubrettungsfahrzeug und sollte besser nicht in den 30ern aufgeführt werden.


Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
Jan Ole

drehleiter.info - Das Ausbildungs- und Informationsportal

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AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü381396
Datum18.01.2007 00:2220813 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thobias SchürmannSchon klar, aber dort wo eine DLK 23-12 Ersatzbeschafft werden müsste und es wird ein entsprechender Teleskopmast oder was auch immer angeschafft, handelt es sich doch um einen Ersatz, auch wenn der Einsatztaktische Wert anders ist. Gerade deswegen müssen diese Fahrzeuge per Funk unterschieden werden.

Das hilft aber nicht wirklich weiter. Ich weiß dann nur, dass dieses Fahrzeug keine DLK 23/12 ist aber eine ersetzt. Ob das nun positiv (z.B. höhere Korblasten) oder negativ (z.B. zu hohes ZGG) ist muss ich aber immer noch orakeln. Deshalb: TM's (von mir aus höhengestaffelt) kennzeichen - wen oder was sie ersetzen ist Jacke wie Hose.

mfg Fabian


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