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ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert; Steuerfreibeträge Ehrenamt3 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorRalf8 R.8, Reken/Coesfeld / NRW382532
Datum24.01.2007 07:525508 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Christian Fischer20h? Kein Problem.
Allerdings halte ich nicht viel davon, mit irgend welchen Freibeträge rumzuoperieren.
Das hat i.d.R. nur unerwünschte Mitnahmeeffekte und Ärger (wer hat wann wieviel geleistet, welche Tätigkeiten zählen, wie wird der Nachweis geführt,...) zur Folge.


...Freibeträge wären aber eine Möglichkeit gewesen den zig tausenden Ehrenamtlichen die für ihre Tätigkeit überhaupt nichts oder nur einen Minimalbetrag erhalten (wenn ich als THW-Ausbilder tätig bin mache ich das im Rahmen des Dienstes, also kostenlos und ehrenamtlich, die Ausbildungsunterlagen erstellt man dann oft noch aus der eigenen Tasche heraus, und für meine Tätigkeit als Schirrmeister im OV bekomme ich 153 Euro im Jahr) eine finanzielle Anerkennung ihres Engagments für die Allgemeinheit zu erhalten. Durch das Gesetz werden bislang entweder nur einseitig die belohnt die im Rahmen der Altenpflege tätig sind (warum nur die?) oder z.B. Trainer im Sportbereich die monatlich einen Betrag erhalten der die bisherig steuerfreie Übungsleiterpauschale überschreitet. Die die vorher nichts bekommen haben, haben also in den meisten Fällen auch mit dem neuen Gesetz keine finanzielle Anerkennung für ihre Tätigkeit.

-... die Mitnahmeeffekte würde ich alleine dadurch begrenzt sehen das bei uns z.B. keine Dienststunden im Rechner erfasst werden wenn der Dienst

a) nicht dienstplanmäßig angeordnet ist
b) der Dienst aus einem Einsatz heraus resultiert
c) Sonderdienste (z.B. außerordentlicher techn. Dienst, Werkstattfahrten, zus. Ausbildungseinheiten) als notwendig vom Stab (Zugführer oder Schirrmeister und Ortsbeauftragter) sachlich und rechnerisch richtig gezeichnet werden

Da sollte es doch sehr leicht sein Regeln aufzustellen nach denen das gehandhabt werden kann.

Wie würde denn Deine perfekte Regelung aussehen? Oder hälst Du eine finanzielle Förderung/Würdigung des Engagements der ehrenamtlichen Hilfskräfte in Deutschland für grundsätzlich überflüssig?


.....................................
Kameradschaftliche Grüße aus Reken/Coesfeld

Ralf Röhling

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg382533
Datum24.01.2007 07:594135 x gelesen
Geschrieben von Ralf Röhling...Freibeträge wären aber eine Möglichkeit gewesen den zig tausenden Ehrenamtlichen die für ihre Tätigkeit überhaupt nichts oder nur einen Minimalbetrag erhalten (wenn ich als THW-Ausbilder tätig bin mache ich das im Rahmen des Dienstes, also kostenlos und ehrenamtlich, die Ausbildungsunterlagen erstellt man dann oft noch aus der eigenen Tasche heraus, und für meine Tätigkeit als Schirrmeister im OV bekomme ich 153 Euro im Jahr) eine finanzielle Anerkennung ihres Engagments für die Allgemeinheit zu erhalten.

Wenn eine Leistung honoriert werden soll, dann bitte durch eine direkte Zahlung und nicht über den Umweg der ESt.
Dann erhöht die Aufwandsentschädigung für Personen die über das übliche hinaus Dienst leisten, fürhrt eine Stundenpauschale ein oder sonstwas in der Art.
Das ist zigfach effizienter als jede Regelung über das Steuerrecht.


Geschrieben von Ralf Röhlinga) nicht dienstplanmäßig angeordnet ist
b) der Dienst aus einem Einsatz heraus resultiert
c) Sonderdienste (z.B. außerordentlicher techn. Dienst, Werkstattfahrten, zus. Ausbildungseinheiten) als notwendig vom Stab (Zugführer oder Schirrmeister und Ortsbeauftragter) sachlich und rechnerisch richtig gezeichnet werden


Und was machst Du als Ausbilder, der daheim im stillen Kämmerlein etwas vorbereitet?


Geschrieben von Ralf RöhlingWie würde denn Deine perfekte Regelung aussehen? Oder hälst Du eine finanzielle Förderung/Würdigung des Engagements der ehrenamtlichen Hilfskräfte in Deutschland für grundsätzlich überflüssig?

Wenn etwas gefördert werden soll, dann nur über Zahlungen, die direkt an den zu fördernden geleistet werden. Dies ist besser planbar, steuerbar und kontrollierbar.
Und nein, das beißt sich auch nicht mit meiner Auffassung vom Ehrenamt.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorRalf8 R.8, Reken/Coesfeld / NRW382536
Datum24.01.2007 08:084075 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerWenn eine Leistung honoriert werden soll, dann bitte durch eine direkte Zahlung und nicht über den Umweg der ESt.
Dann erhöht die Aufwandsentschädigung für Personen die über das übliche hinaus Dienst leisten, fürhrt eine Stundenpauschale ein oder sonstwas in der Art.
Das ist zigfach effizienter als jede Regelung über das Steuerrecht.


... sehe ich grundsätzlich genauso, nur stellt sich mir die Frage warum die einen was bekommen, und die anderen nicht. Wenn man schon Engagement fördert, dann sollte man es möglichst gleichmäßig machen oder lassen.

Geschrieben von Christian FischerUnd was machst Du als Ausbilder, der daheim im stillen Kämmerlein etwas vorbereitet?


... naja, wir haben die Möglichkeit diese Stunden mit dem Dienstort "zu Hause" als Dienstvorbereitung in unser Verwaltungssystem einzupflegen. Das gilt auch für die Öffentlichkeitsarbeiter die z.B. zuhause die Presseartikel schreiben, oder sich um eine Homepage kümmern. Ich hab's bislang noch nicht gemacht, aber Statistiken und Auswertungen zeigen das wir uns selbst in den A.... treten wenn wir unsere Dienststunden nicht ordentlich erfassen. Es ist hier schon wichtig zu dokumentieren wieviele Dienststunden ehrenamtliche aufgewendet werden; jetzt mal ganz abgesehen davon ob ein persönlicher finanzieller Nutzen damit einhergeht oder nicht.

Geschrieben von Christian FischerWenn etwas gefördert werden soll, dann nur über Zahlungen, die direkt an den zu fördernden geleistet werden. Dies ist besser planbar, steuerbar und kontrollierbar.
Und nein, das beißt sich auch nicht mit meiner Auffassung vom Ehrenamt.


Stimmt!


.....................................
Kameradschaftliche Grüße aus Reken/Coesfeld

Ralf Röhling

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