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ThemaNormen, war: US Helme auf deutschen Köpfen6 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW383159
Datum27.01.2007 14:535708 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierIm übrigen sind Normen eine technische Beschreibung eines Gegenstands oder eines Verfahren und keineswegs eine Vorschrift oder dgl.

Naja, Normen sind immer noch mind. techn. Regeln und in sofern schon in gewisser Weise - soweit sicherheitsrelevant - sicherlich bindend bzw. interessant für Haftungsfragen UND:
Es gibt auch Normen, die durchaus Vorschriften beinhalten bzw. zu solchen durch Einführung bzw. Vorgaben werden => DIN VDE - Bestimmungen!

Davon ab gibts Normen, die zur "Vorschrift" allein deshalb werden, weils ohne deren Einhaltung von einem Zuschussgeber u.U. keinen Zuschuss gibt... Das wiederum kann ggf. das RPA interessieren, wenn man davon abweicht und somit kommunale Mittel verbraucht, die man hätte sparen können.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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Autor ., Worms / RLP383160
Datum27.01.2007 14:574444 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoNaja, Normen sind immer noch mind. techn. Regeln und in sofern schon in gewisser Weise - soweit sicherheitsrelevant - sicherlich bindend bzw. interessant für Haftungsfragen UND:
Es gibt auch Normen, die durchaus Vorschriften beinhalten bzw. zu solchen durch Einführung bzw. Vorgaben werden => DIN VDE - Bestimmungen!

Davon ab gibts Normen, die zur "Vorschrift" allein deshalb werden, weils ohne deren Einhaltung von einem Zuschussgeber u.U. keinen Zuschuss gibt... Das wiederum kann ggf. das RPA interessieren, wenn man davon abweicht und somit kommunale Mittel verbraucht, die man hätte sparen können.


genau, besser hätte ich es nicht formulieren können !

Gruß,
Olli


http://www.Feuerwehrworms.de

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio383177
Datum27.01.2007 15:584495 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Ulrich CimolinoNaja, Normen sind immer noch mind. techn. Regeln und in sofern schon in gewisser Weise - soweit sicherheitsrelevant - sicherlich bindend bzw. interessant für Haftungsfragen UND:

Nein, das ist schlichtweg falsch.
Gerade dir als Mitglied eines Normungsausschusses sollte das sehr gut bekannt sein, ansonsten empfehle ich "Rechtsverbindlichkeit von DIN-Normen" unter http://www.normung.din.de/.

Geschrieben von Ulrich CimolinoEs gibt auch Normen, die durchaus Vorschriften beinhalten bzw. zu solchen durch Einführung bzw. Vorgaben werden => DIN VDE - Bestimmungen!

Das ist das gleiche in grün.
Ob die Norm jetzt vom DIN, vom VDE oder der VFDB erarbeitet wird ändert nichts an ihrem Rechtsstatus.

Geschrieben von Ulrich CimolinoDavon ab gibts Normen, die zur "Vorschrift" allein deshalb werden, weils ohne deren Einhaltung von einem Zuschussgeber u.U. keinen Zuschuss gibt... Das wiederum kann ggf. das RPA interessieren, wenn man davon abweicht und somit kommunale Mittel verbraucht, die man hätte sparen können.

Man kann die Anwendung einer bestimmten Norm forcieren, indem man das Zuschußwesen daran bindet, das ändert aber nichts am grundsätzlichen Rechtsstatus.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW383190
Datum27.01.2007 16:444532 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierNein, das ist schlichtweg falsch.
Gerade dir als Mitglied eines Normungsausschusses sollte das sehr gut bekannt sein, ansonsten empfehle ich "Rechtsverbindlichkeit von DIN-Normen" unter http://www.normung.din.de


gern:
Auszug daraus:
"DIN-Normen bilden einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten, und sind im Rahmen der Rechtsordnung von Bedeutung."

Noch Fragen?


Geschrieben von Christi@n PannierOb die Norm jetzt vom DIN, vom VDE oder der VFDB erarbeitet wird ändert nichts an ihrem Rechtsstatus.

Die Kollegen der VDE haben da ein völlig andere Einschätzung als Du, das verursacht dann so endlose Kreis-Diskussionen wie um die Strahlrohrabstände.
Ansonsten frag mal einen Elektriker, was passiert, wenn er sich nicht an die VDE 0100 hält.


Geschrieben von Christi@n PannierMan kann die Anwendung einer bestimmten Norm forcieren, indem man das Zuschußwesen daran bindet, das ändert aber nichts am grundsätzlichen Rechtsstatus.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Aussage vor Gericht nicht sicher ist... ;-)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio383191
Datum27.01.2007 16:584514 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Ulrich Cimolinogern:
Auszug daraus:
"DIN-Normen bilden einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten, und sind im Rahmen der Rechtsordnung von Bedeutung."

Noch Fragen?


Ja, in der Tat: Kannst oder willst du den gesamten Text nicht lesen oder begreifen? Schon der nächste Absatz sagt ganz unmißverständlich:
DIN-Normen stehen jedermann zur Anwendung frei. Das heißt, man kann sie anwenden, muss
es aber nicht. DIN-Normen werden verbindlich durch Bezugnahme, z. B. in einem Vertrag
zwischen privaten Parteien oder in Gesetzen und Verordnungen.


Das ist im übrigen das, was ich auf zig Vorträgen erklärt habe, bei welchen du auch anwesend warst. Verbindlich wird die Norm erst dann, wenn sie in einem privatrechtlichen Vertrag als Eigenschaft aufnehme, oder aber, wenn sie in einem Gesetz oder Verordnung ausdrücklich erwähnt wird. Die Existenz einer Norm alleine begründet keinerlei rechtliche Verbindlichkeit und das sagt das DIN selbst in eben diesem Absatz ganz eindeutig.

Geschrieben von Ulrich CimolinoDie Kollegen der VDE haben da ein völlig andere Einschätzung als Du, das verursacht dann so endlose Kreis-Diskussionen wie um die Strahlrohrabstände.

Was das VDE denkst bzw. wie du deren vermeintliche Denke interpretierst ist mir ziemlich egal. Es geht um Tatsachen und Tatsache ist, dass unser Rechtssystem nicht vorsieht, dass irgendwelche Vereine oder Verbände Rechtsakte erlassen können. Das ist nunmal so und ich finde das auch sehr gut so.

Geschrieben von Ulrich CimolinoIch bin mir ziemlich sicher, dass diese Aussage vor Gericht nicht sicher ist... ;-)

Deine Meinung sei dir gegönnt.
Denn nach deiner Meinnug stehst DU mit einem Bein im Knast, wenn eure neuen HLF nicht die Maximalgewichte nach DIN einhalten.


MkG,
Christi@n

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Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW383203
Datum27.01.2007 17:254473 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierJa, in der Tat: Kannst oder willst du den gesamten Text nicht lesen oder begreifen? Schon der nächste Absatz sagt ganz unmißverständlich:
DIN-Normen stehen jedermann zur Anwendung frei. Das heißt, man kann sie anwenden, muss
es aber nicht. DIN-Normen werden verbindlich durch Bezugnahme, z. B. in einem Vertrag
zwischen privaten Parteien oder in Gesetzen und Verordnungen.


http://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Regeln erklärt m.E. ganz gut, was ich auch m.E. auch in meinem Statement beschrieben habe.

Auszug:
"Werden diese Empfehlungen eingehalten, ist in der Regel davon auszugehen, dass die Anlage dem Stand der Technik entsprechend betrieben worden ist. Im Fall eines Unfalls kann der Arbeitgeber nachweisen, dass ihm keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist."

Das hatte ich dazu geschrieben:
"Naja, Normen sind immer noch mind. techn. Regeln und in sofern schon in gewisser Weise - soweit sicherheitsrelevant - sicherlich bindend bzw. interessant für Haftungsfragen."


Geschrieben von Christi@n PannierWas das VDE denkst bzw. wie du deren vermeintliche Denke interpretierst ist mir ziemlich egal. Es geht um Tatsachen und Tatsache ist, dass unser Rechtssystem nicht vorsieht, dass irgendwelche Vereine oder Verbände Rechtsakte erlassen können.

Nochmal: Eine DIN ist kein Gesetz, das hab ich auch nie behauptet, aber eine DIN kann sehr wohl (und ist es i.d.R. auch!) eine Regel der Technik!

Einige davon sind technisch bzw. fach(recht)lich so gefestigt, dass ein Verstoss dagegen sehr unangenehm werden kann!


Geschrieben von Christi@n PannierDenn nach deiner Meinnug stehst DU mit einem Bein im Knast, wenn eure neuen HLF nicht die Maximalgewichte nach DIN einhalten.

Du solltest nochmal genau lesen, was ich geschrieben habe.... ("soweit sicherheitsrelevant" in "gewisser Weise").

Im übrigen kann ich mir durchaus vorstellen, dass jemand mit Gewichtsüberschreitungen von Normforderungen mit einem Bein im Knast steht. Das betrifft z.B. wenn er die zulässigen Achslasten oder Gesamtgewichte oder Abmessungen von Einsatzfahrzeugen für Fw-Zufahrten oder -Aufstellflächen überschreitet und er deshalb bestimmte Objekte nicht mehr erreicht (weil er z.B. sich vorher festfährt) und es daher vermutlich mehr Sach- bzw. sogar Personenschäden kommt. wusste er das vorher (vgl. Diskussion um die TM in Hessen bzw. deren GEsamtgewichte auf TGM o.ä.) ist es dann nicht mehr nur fahrlässig, sondern mind. grob fahrlässig. Und DAS wird richtig unangenehm.

Wie waren nochmal gleich Deine Argumente bzgl. der Haftungsfragen zur Einführung von HuPF bzw. DIN EN 469-Kleidung vs der Unterlassung derselben?

Vgl. dazu auch den Vortrag von dem Richter aus Würzburg beim letzten Pfarrkirchner Atemschutzseminar (Kurzzusammenfassung in der letzten FFZ, wenn ich mich nicht irre).


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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