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Thema | Meldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt? | 32 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 384733 | |||
Datum | 06.02.2007 12:43 | 13668 x gelesen | |||
Hallo, mal eine Frage an unsere Arbeitsschützer: Gibt es eine Rechtsgrundlage, die die Meldung schwerer bzw. tödlicher Arbeitsunfälle an die "Gewerbeaufsicht" (also die Behörde, die überall anders heißt...) durch die Feuerwehren regelt? Ich meine natürlichnicht Unfälle von eigenen Feuerwehrangehörigen. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 384735 | |||
Datum | 06.02.2007 12:56 | 11604 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamGibt es eine Rechtsgrundlage, die die Meldung schwerer bzw. tödlicher Arbeitsunfälle an die "Gewerbeaufsicht" (also die Behörde, die überall anders heißt...) durch die Feuerwehren regelt? Es steht zumindest in den Durchführungsanweisungen zur Unfallmeldung bei den einzelnen Versicherungsträgern. Beispiel. Gruß, (Jo)sef Mäschle. -------------------------- Natürlich, bewußte militärische Disziplin entsteht nicht von allein. Sie entsteht nur auf der Grundlage einer prinzipienfesten proletarischen Klassenposition und unerschütterlicher marxistisch-leninistischer Überzeugungen, einer festen Einstellung zu unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat und zu seinen Machtorganen. Zivilverteidigung, Lehrbuch für die Klasse 9, 1979. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 384739 | |||
Datum | 06.02.2007 13:13 | 11524 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Andreas Bräutigam Gibt es eine Rechtsgrundlage, die die Meldung schwerer bzw. tödlicher Arbeitsunfälle an die "Gewerbeaufsicht" (also die Behörde, die überall anders heißt...) durch die Feuerwehren regelt? Nein, dieser Meldeweg ist nicht vorgesehen. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz! | |||||
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Autor | Hein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz | 384742 | |||
Datum | 06.02.2007 13:37 | 11417 x gelesen | |||
Tödliche Arbeitsunfälle sind der Polizei mitzuteilen. Diese meldet das weiter an Staatsanwaltschaft und andere Behörden. Wir haben in solchen Fällen einfach die Polizei zur Einsatzstelle gerufen. Rechtsgrundlage ist da, soweit ichs noch im Kopf habe, das StGB. | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 384745 | |||
Datum | 06.02.2007 14:37 | 11309 x gelesen | |||
Hallo, IMHO nicht. Bei einem tödlichen Arbeitsunfall ist aber wohl immer die Polizei hinzu zu ziehen, alleine aufgrund der Feststellungen im L-Schein. Evtl. weitergehende Meldungen als die, die jeder D-Arzt abgibt, werden dann wohl in den Aufgabenbereich der Polizei fallen, wenn überhaupt. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 384746 | |||
Datum | 06.02.2007 15:00 | 11497 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinz CapranoRechtsgrundlage ist da, soweit ichs noch im Kopf habe, das StGB. Ganu dasgleiche StGB verbietet im Zweifel die Meldung (Stichwort: Schweigepflicht im RettD). Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 384748 | |||
Datum | 06.02.2007 15:14 | 11431 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleEs steht zumindest in den Durchführungsanweisungen zur Unfallmeldung bei den einzelnen Versicherungsträgern. Nee, eben nicht, weil die nur das Melden durch die Arbeitgeber regeln. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Jose8f S8., Remscheid / | 384750 | |||
Datum | 06.02.2007 15:39 | 11873 x gelesen | |||
Hallo Andreas, meines Wissens gibt es diese Rechtsgrundlage gar nicht. Die früheren StÄfA, die jetzt "Inspektionsdienst Arbeitsschutz der Bezirksregierung ..." heißen, boten diesen Meldeweg als "Service" für die Feuerwehr an. Damit diese bei solchen schwierigen Einsatzlagen nicht alleine dasteht... Die einzige Vorschrift ist, dass der jeweilige Betrieb den Arbeitsunfall an die BG meldet und diese wiederum an die Behörde. Die StÄfA waren natürlich "glücklich" durch die Feuerwehr/Polizei frühzeitig informiert zu werden und so die Ermittlungsarbeit frühzeitig aufnehmen zu können. Der Standpunkt der Behörde ist jedoch, dass die Meldung von Feuerwehrs "freiwillig" ist. Grüße aus dem bergischen Josef | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 384751 | |||
Datum | 06.02.2007 15:42 | 11415 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef SchunDer Standpunkt der Behörde ist jedoch, dass die Meldung von Feuerwehrs "freiwillig" ist. offenbar muss die Behörde da mal drauf hingewiesen werden ;-) Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Wuppertal/Bergrheinfeld / Bayern | 384755 | |||
Datum | 06.02.2007 16:07 | 11420 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Andreas Bräutigam Gibt es eine Rechtsgrundlage, die die Meldung schwerer bzw. tödlicher Arbeitsunfälle an die "Gewerbeaufsicht" (also die Behörde, die überall anders heißt...) durch die Feuerwehren regelt? Ich meine natürlichnicht Unfälle von eigenen Feuerwehrangehörigen. Nur zum Verständnis: Also Meldung in dem Fall, dass die FW (vertreten von ihren div. Angehörigen) von einem Unfall Kenntnis erhält/Zeuge wird etc., der einem Angehörigen einer anderen FW widerfährt? mkG Adrian Ridder Kongress: Atemschutzunfaelle.de Live | |||||
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Autor | Eric8 T.8, Wuppertal / NRW | 384756 | |||
Datum | 06.02.2007 16:12 | 11357 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Adrian Ridder Nur zum Verständnis: Also Meldung in dem Fall, dass die FW (vertreten von ihren div. Angehörigen) von einem Unfall Kenntnis erhält/Zeuge wird etc., der einem Angehörigen einer anderen FW widerfährt? Hi, es geht darum z.B. einen Arbeitsunfall bei dem die Feuerwehr tätig war, an das zuständige Amt zu melden. Hat also in dem Sinne nichts mit verunfallten Feuerwehrangehörigen zu tun. Grüße, Eric - - - www.ff-vohwinkel.de - - - | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Wuppertal/Bergrheinfeld / Bayern | 384758 | |||
Datum | 06.02.2007 16:14 | 11422 x gelesen | |||
Geschrieben von Eric TribbleHi, es geht darum z.B. einen Arbeitsunfall bei dem die Feuerwehr tätig war, an das zuständige Amt zu melden. Hat also in dem Sinne nichts mit verunfallten Feuerwehrangehörigen zu tun. Ah jetzt ja, danke, hat wohl etwas länger gedauert. Vielleicht bin ich in die Richtung auch einfach nur vorgeschädigt ;-) mkG Adrian Ridder Kongress: Atemschutzunfaelle.de Live | |||||
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Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 384762 | |||
Datum | 06.02.2007 16:49 | 11435 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian RidderAh jetzt ja, danke, hat wohl etwas länger gedauert. Vielleicht bin ich in die Richtung auch einfach nur vorgeschädigt ;-) Da bin ich ja beruhigt das ich nicht als einziger Probleme hatte ;-) Gruß, (Jo)sef Mäschle. -------------------------- Natürlich, bewußte militärische Disziplin entsteht nicht von allein. Sie entsteht nur auf der Grundlage einer prinzipienfesten proletarischen Klassenposition und unerschütterlicher marxistisch-leninistischer Überzeugungen, einer festen Einstellung zu unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat und zu seinen Machtorganen. Zivilverteidigung, Lehrbuch für die Klasse 9, 1979. | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 384803 | |||
Datum | 06.02.2007 21:21 | 11472 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Andreas Bräutigam Ganu dasgleiche StGB verbietet im Zweifel die Meldung (Stichwort: Schweigepflicht im RettD). Hast Du beim Niclas nicht aufgepasst? ;-) Zumindest den tödlichen Unfall MUSS man an die Polizei melden nach § 9 Absatz 5 BestattG NRW. BestattungsG NRW Da kann man sich nicht mit Schweigepflicht rausreden! Bei den Verletzten greift das natürlich nicht. Gruß Sven | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 384805 | |||
Datum | 06.02.2007 21:30 | 11528 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannHast Du beim Niclas nicht aufgepasst? ;-) BTW: Im Gegensatz zur Feuerwehr war das StAfA eine SOB ;-) Geschrieben von Sven Tönnemann Zumindest den tödlichen Unfall MUSS man an die Polizei melden nach § 9 Absatz 5 BestattG NRW. BestattungsG NRW Wir haben aber auch Nicht-Ärzte :-) Polizei ist klar, aber Gewerbeaufsicht ist ne andere Baustelle. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 384807 | |||
Datum | 06.02.2007 21:47 | 11520 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamPolizei ist klar, aber Gewerbeaufsicht ist ne andere Baustelle. Die Polizei kümmert sich i.d.R. um die Information andere "interssierter" Dienststellen. Zumal wir bei der Polizei in Ba-Wü noch die Abteilung Gewerbeüberwachung/ Umweltschutz (die reste des früheren WKD) haben, welche von sich aus tätig wird. Und da nach dem FwG Ba-Wü die zuständige Polizeidienststelle über jeden Feuerwehreinsatz zu informieren ist, ist die Frage mit der Zulässigkeit der Informationsweitergabe auch geklärt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 384808 | |||
Datum | 06.02.2007 21:51 | 11526 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamWir haben aber auch Nicht-Ärzte :-) Und Ihr habt auch Nicht-Rettungsdienstler, die der Schweigepflicht mal gar nicht unterfallen. :-) Letztlich ist für mich aber auch keine Situation einer Leiche denkbar, bei der nicht zumindest EIN Arzt dort aufschlägt und der muss die Polizei benachrichtigen und die wird sich auch mit der StAfA mal unterhalten, jetzt müsste man nur noch die Rechtsgrundlage dazu finden. ... Gruß Sven | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 384810 | |||
Datum | 06.02.2007 21:58 | 11393 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannUnd Ihr habt auch Nicht-Rettungsdienstler, die der Schweigepflicht mal gar nicht unterfallen. :-) Bei der BF ganze 6, aber die sind nicht immer vor Ort ;-) Und nur "blaue Hose anhaben" zählt nicht (oder wer hat hier nicht aufgepasst?) *eg* Geschrieben von Sven Tönnemann jetzt müsste man nur noch die Rechtsgrundlage dazu finden. Was die Polizei macht oder nicht macht, ist mir letzlich egal. Mir ging es um die (nicht vorhandene) Meldepflicht der Feuerwehr gegenüber der Arbeitsschutzverwaltung. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 384828 | |||
Datum | 06.02.2007 23:37 | 11395 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Christian Fischer Und da nach dem FwG Ba-Wü die zuständige Polizeidienststelle über jeden Feuerwehreinsatz zu informieren ist, Nach § 26 Abs. 3 FwG BaWü hat dies der Bürgermeister (!) zu tun. Macht er das immer ? Zumindest steht auf dem Alarmfax unserer ILSt ob die Polizei informiert oder nicht informiert ist. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 384846 | |||
Datum | 07.02.2007 02:39 | 11289 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von ---Sven Tönnemann--- Und Ihr habt auch Nicht-Rettungsdienstler, die der Schweigepflicht mal gar nicht unterfallen. :-) warum eigentlich? Klar, sie werden in §203 StGB, Absatz 1 nicht genannt. Aber die in Absatz 2, Nr. 1 und 2 genannten Personen werden doch für die gleiche Tat mit der gleichen Strafe bedroht?! Gruß, Henning | |||||
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Autor | Joch8en 8G., St. Wendel / Saarland | 384874 | |||
Datum | 07.02.2007 11:10 | 11379 x gelesen | |||
Hi Sven, was bedeutet die Abkürzung StAfA ? Gruß Jochen | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 384876 | |||
Datum | 07.02.2007 11:36 | 11299 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Jochen Geßner was bedeutet die Abkürzung StAfA ? Staatliches Amt für Arbeitsschutz MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 384980 | |||
Datum | 07.02.2007 22:20 | 11405 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard DeimannNach § 26 Abs. 3 FwG BaWü hat dies der Bürgermeister (!) zu tun. Ja nun. Ist halt nun mal etwas älter, unser FwG. Aber nach den Regeln des Verwaltungsrechts ist das schon i.O. Allerdings kann der Bürgermeister diese Aufgabe an andere delegieren (Einsatzleiter der Ortsfeuerwehr, Leitstelle,...), was auch das normae Vorgehen ist. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Tobi8as 8M., Stuttgart / Ba-Wü | 712879 | |||
Datum | 02.02.2012 18:23 | 8002 x gelesen | |||
Ich möchte das Thema nochmals kurz aufgreifen. Inwiefern ist ein Arbeitsunfall in einer Firma durch die Feuerwehr an die Polizei zu melden? Gibt es hier klare gesetzliche Vorschriften? Ich stelle hier mal die Schweigepflicht als höchstes Gut des Betroffenen sicher. Ich informier ja im Bereich RD bei einem Verdacht auf Drogendelikten auch nicht zwingend die Pol. | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 712880 | |||
Datum | 02.02.2012 18:46 | 7748 x gelesen | |||
Es gibt für die Versicherten bei einer BG eine Reihe von Pflichten. Das sind Pflichten des Unternehmers(Siehe BGV A1 bzw. Arb.SchutzGes.) und die korrespondierenden Pflichten des versicherten Arbeitnehmers , z.B. die Meldepflicht desUnfalls auch durch den Arbeitnehmer etc. etc. (gem. Sozialgesetzbuch). Spätestensbei der ärztlichen Versorgung stellt sich die Frage wie der Unfall passiert ist und wer demnach der Versicherungsträger ist. Der D-Arzt oder das Krankenhaus stellt bei einem Arbeitsunfall der BG eine Rechnung aus und wenn es dann keine Unfallmeldung gegeben hat, forscht die BG selber nach. Spätestens dann kommt alles raus und ggfs. zu einer Untersuchung durch BG, GAA oder gar durch die Justiz. Wird die Feuerwehr zur Hilfeleistung nach einem Unfall gerufen, so gibt es einen Einsatzbericht, ggfs. auch vererchenbare Kosten und damit die Frage des Kostenträgers (BG oder Firma). Handelt es sich um einen meldepflichtigen Unfall (also mind. 3 Tage Arbeitsausfall) muß die BG benachrichtigt werden. Wenn der (schwere) Arbeitsunfall durch einen justiziablen Grund verursacht wurde, ist er potentiell ein Fall für Ermittlungen. Die Info am Pol kann da m.E. auch durch die Feuerwehr in Frage kommen, wenn der begründete Veradcht besteht, dass der Unfall verschleiert werden soll. Dass wäre dann ggfs. als Verschleierung einer Straftat zu sehen und wäre m.E. duch jedermann meldepflichtig. Was sagen unserer Kameraden, die Juristen sind? ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Tobi8as 8M., Stuttgart / Ba-Wü | 712882 | |||
Datum | 02.02.2012 18:52 | 7662 x gelesen | |||
Das der AG bzw. AN Unfälle melden müssen ist mir schon klar, allein um eventuelle Schäden / Lohnausfall ausgeglichen zu bekommen. Beim Einsatz der Feuerwehr, z.b zum Anheben eines verrutschten Ladegutes oder zur reinen Sicherung des Ladegutes könnte ich es ja noch verstehen, das die Pol verständigt wird. Aber wenn sich ein Arbeiter einen Fuß bricht, ist das Sache des Betriebs / Arbeiters... wenn die Pol eingeschalten werden muss, aber doch nicht mit der Alarmierung des RD die des Disponenten FW/RD? Ja, eine Aussage eines Rechtsverdrehers erhoffe ich mir auch. | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 712883 | |||
Datum | 02.02.2012 19:01 | 8156 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias M.Inwiefern ist ein Arbeitsunfall in einer Firma durch die Feuerwehr an die Polizei zu melden? Ein Arbeitsunfall ist an sich natürlich nicht der Polizei zu melden. Gehst Du von tödlichen Unfällen aus, ist das natürlich eine andere Sache. Man sollte NIE einen tödlichen Unfall OHNE Polizei abwickeln. Ob Arbeitsunfall oder nicht, muss später geklärt werden. Die Meldepflicht eines Arbeitsunfalls ergibt sich einfach dadurch, dass die versicherten Arbeitnehmer (meistens) eine BG Behandlung wollen und der Durchgangsarzt (BG-zugelassene Arzt) jeden Arbeitsunfall an die BG melden muss. Sonst zahlt die BG die Behandlung nicht. Off topic: Der Arzt, welcher BG Verfahren leitet und durchführt ist grundsätzlich anders gestellt als der normale Hausarzt oder Arzt einer Klinik XY, welche vielleicht sogar mehr Erfahrung mit gleicher Verletzung hat, aber halt keine BG Zulassung für solche Verletzungen. Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven. | |||||
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Autor | Tobi8as 8M., Stuttgart / Ba-Wü | 712884 | |||
Datum | 02.02.2012 19:06 | 7629 x gelesen | |||
Ich ergänze meinen letzten Beitrag: Auch gehe ich nicht von einem tödlichen Arbeitsunfall aus :-) Da ist die Verständigung der Pol erklärlich. Auch wenn diese nicht mit der Alarmierung des RD erfolgt, sondern eher im Nachgang? | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 712885 | |||
Datum | 02.02.2012 19:29 | 7543 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias M.Auch wenn diese nicht mit der Alarmierung des RD erfolgt, sondern eher im Nachgang? Also auch schwere Arbeitsunfälle (man weiss ja nie, wie ein Unfall ausgeht) werden letztlich polizeilich aufgenommen. Die Alarmierung primär sicher durch die Leitstelle - im Krankenhaus Meldung durch die behandelnden Ärzte über die BG oder direkt. Die BG hat aber auch eigene "Kommissare", die sehr zeitnahe den Arbeitsunfall untersuchen können und Patientendaten aufnehmen. Die genaue Definition von schweren Unfällen kann ich gerade nicht herleiten. Es könnte sein, dass diese durch das "Verletztenartenverfahren" definiert werden. Aber da hänge ich gerade. Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven. | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 712886 | |||
Datum | 02.02.2012 19:30 | 7594 x gelesen | |||
...gebrochener Fuß, Arm etc. Wenn wir als Feuerwehr da geholfen haben war's das. Für uns würde ich eine Meldepflicht dann sehen, wenn wir zur Hilfeleistung bei schweren Unfällen tätig waren und auf Grund der Begleitumstände den Verdacht haben, hier soll ein schwerer Arbeitsunfall vertuscht werden. In so einem Fall würde ich ich die Leitstelle bitten, die Kollegen der Pol zu verständigen. Stellen die dann fest, es handelt sich um einen relevanten Fall, werden die doch den Staatsanwalt oder GAA verständigen. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Tobi8as 8M., Stuttgart / Ba-Wü | 712888 | |||
Datum | 02.02.2012 19:47 | 7526 x gelesen | |||
Das wäre für mich der Fall, wenn durch unsachgemäße Ladungssicherung beim Fahrzeug ein Arbeiter beim Entladen verletzt wird. Die Fw kommt zur Sicherung der Rettungsmaßnahmen des Verletzten. Hier könnte es strafrechtlich relevant sein, ob man hier von fahrlässiger KV des Fahrers ausgehen muss. Aber bei nem gebrochenen Fuß oder ner Kopfplatzwunde weil man iwo gegen gelaufen ist oder was ausm Regal gefallen ist, sehe ich weder aus RD-sicht noch aus FW-sicht den Bedarf dies der Pol zu melden, weder im Vorhinein noch danach... | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 712889 | |||
Datum | 02.02.2012 20:08 | 7507 x gelesen | |||
..also die Frage nach Garantenpflichten. Wäre eine FM "vor-Ort" zugleich Fachkraft für Arbeitssicherheit, so meine ich, er wäre hier in einer Art Garantenstellungund müßte aktiv werden. Aber was ist in dem von Dir präzisierten Fall und Otto-Normalgruppenführer? Ehrlich, ich habe keine Antwort ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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