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ThemaBrandwundensalbe = Medikament13 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorBenj8ami8n P8., Röfingen / Bayern385031
Datum08.02.2007 11:357233 x gelesen
Hallo,

bin gerade dabei den Erste-Hilfe-Koffer in unserem Betrieb neu zu bestücken. Bei einer Diskussion mit den Kollegen stellte sich uns die Frage, ob eine Brandwundensalbe als Ersthelfer benutzt werden darf, wenn die Haut nur leicht gerötet ist (z.B. kurzer Kontakt mit dem heißen Auspuff des Gabelstaplers; passiert bei uns immer wieder). Normalerweise dürfen doch keine Medikamente verabreicht werden.

Zählt nun die Salbe als Medikament, oder nicht?


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Benjamin

Dieser Beitrag gibt meine eigene Meinung und nicht die der Feuerwehr Röfingen wieder.

http://www.kfv-guenzburg.de/

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen385051
Datum08.02.2007 13:175782 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Benjamin PohlBei einer Diskussion mit den Kollegen stellte sich uns die Frage, ob eine Brandwundensalbe als Ersthelfer benutzt werden darf, wenn die Haut nur leicht gerötet ist (z.B. kurzer Kontakt mit dem heißen Auspuff des Gabelstaplers; passiert bei uns immer wieder).

Ich würde mich als Ersthelfer auf die klassischen Maßnahmen beschränken, die auch in der Ersten-Hilfe-Ausbildung vermittelt wurden: Kühlen mit Wasser, evtl. steriles Abdecken. Sollte i.d.R. bei kleinen 1. und 2. gradigen Verbrennungen ausreichen. Alles was darüber hinaus geht (starke Schmerzen, schwere Verbrennungen, großflächigen Verbrennungen) erfordert eh den Rettungsdienst bzw. einen Arztbesuch. Von der Verwendung von irgendwelchen Hausmittelchen (dazu zähle ich auch Salben) würde ich absehen.


MkG Sascha

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AutorBenj8ami8n P8., Röfingen / Bayern385053
Datum08.02.2007 13:235536 x gelesen
Hallo

Geschrieben von ---Sascha Tröger--- Ich würde mich als Ersthelfer auf die klassischen Maßnahmen beschränken, die auch in der Ersten-Hilfe-Ausbildung vermittelt wurden: Kühlen mit Wasser, evtl. steriles Abdecken. Sollte i.d.R. bei kleinen 1. und 2. gradigen Verbrennungen ausreichen. Alles was darüber hinaus geht (starke Schmerzen, schwere Verbrennungen, großflächigen Verbrennungen) erfordert eh den Rettungsdienst bzw. einen Arztbesuch. Von der Verwendung von irgendwelchen Hausmittelchen (dazu zähle ich auch Salben) würde ich absehen.


Ich hab auch in diese Richtung argumentiert. Alles was über eine Rötung hinausgeht muss dann zum Betriebsmediziner. Da lass ich mich als Ersthelfer auf nichts ein.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Benjamin

Dieser Beitrag gibt meine eigene Meinung und nicht die der Feuerwehr Röfingen wieder.

http://www.kfv-guenzburg.de/

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar385055
Datum08.02.2007 13:275522 x gelesen
Mahlzeit ...

Ich denke auch das bei "kleinen" Verbrennungen reichlich Kühlen ausreichend ist
bei größeren Brandwunden ist eh die (Durchgangs)ärztliche Behandlung vorzuziehen


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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AutorAlex8and8er 8T., Mannheim / Baden-Württemberg385057
Datum08.02.2007 13:385687 x gelesen
Hallo Benjamin,

Habe so eine ähnliche Diskussion bei mir in der Firma auch schon gehabt. Da ging es allerdings um Desinfektionsmittel (Wunddesi, nicht Hände!)

Habe da dann so argumentiert, dass ich nicht wissen kann, ob da jemand allerfisch drauf reagiert.
Schliesslich haben alle Salben, Tropfen, Tabletten und sonstige Arzneimittel ja auch noch Nebenwirkungen, die zwar nicht auftauchen müssen, aber können. Und was dann? Wer ist dann verantwortlich? Da wurden dann die grossen Rufer ganz leise....
Von einem Ersthelfer kann man nicht erwarten, dass er sämtliche Stoffe der Zusammensetzung einer Brandsalbe auswendig kennt, und auch alle Neben- und Wechselwirkung beherrscht.
Sollte es sich um eine Apothekenpflichtige oder gar verschreibungspflichtige Salbe handeln, würde ich eh die Finger weg lassen.
Und alles was man woanderst kaufen kann, ist eh fraglich, ob es so viel hilft.
Die von den anderen genannten Erstmassnahmen sollten für die einfachen Sachen ausreichen. Und wenn nicht, geht es eh zum Arzt (Stichwort: Arbeitsunfall->BG-rechtlliche Absicherung).

Schöne Grüsse

Alex


P.S. Passt auf Euch auf und kommt heil wieder!


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AutorPhil8ipp8 E.8, Buchloe / Bayern385194
Datum09.02.2007 10:025508 x gelesen
Hallo.

Die Salbe ist auf jeden Fall ein Medikament.

Du begehst evtl. einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (je nach Salbe).

Außerdem haftest du als Anwender der Salbe mit deinem Privatvermögen für eventuell auftretende Schäden.

Außerhalb der eigenen Familie nie Medikamente aus der Hand geben...das kann böse Folgen haben.

Oder hat einer von euch schonmal jemanden dem er ne Aspirin gegeben hat gefragt, ob er Asthma hat?


Grüße aus dem Allgäu

ESCHE

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AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern385199
Datum09.02.2007 10:245517 x gelesen
Hallo,

wenn's häufiger vorkommt mal beim Betriebsarzt nachfragen.
Dieser kann nach entsprechender Risikoabschätzung und Unterweisung den Einsatz der Salbe legalisieren.


MkG Helmut

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AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W385206
Datum09.02.2007 10:465545 x gelesen
Leute lasst doch die Kirche im Dorf.
Wenn ich eine rezeptfreie, in jeder Dorfapotheke zu erhaltende Brandwundensalbe bei leichten Verbrennungen verabreiche, dann hat das mit Medizin nicht viel zu tun sondern ist das selbstverständlichste der Welt.
Und wenn ich als zuständiger Ersthelfer in einem Berreich arbeite wo das öfter vorkommt dann erst Recht.
Grüße Andreas


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AutorPhil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Zwischen Iller und Lech :-)385221
Datum09.02.2007 11:415561 x gelesen
Geschrieben von Andreas LeutweinUnd wenn ich als zuständiger Ersthelfer in einem Berreich arbeite wo das öfter vorkommt dann erst Recht.

Sicher? Als Ersthelfer hast du "erste" Hilfe zu leisten, also solange bis qualifizierte Hilfe möglich ist. Und wenn sich einer im Betrieb die Pfote verbrennt, dann reicht kühlen schon lange aus, wenn in absehbarer Zeit der Werksgesundheitsdienst oder wie mans nennen will Maßnahmen ergreift. Wenn jemand da ist, der bewiesener Maßen mehr Ahnung von der Materie hat (ja, auch selbst dann wenn es sich um Kleinigkeiten handelt), dann pfusch ich doch net rum.


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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW385244
Datum09.02.2007 12:525587 x gelesen
Geschrieben von Benjamin PohlZählt nun die Salbe als Medikament, oder nicht?

Anwendung von Salben fällt meines Wissens in den Begriff der Behandlungspflege, damit ist es eine Maßnahme auf ärztliche Anweisung und außerhalb der Befugnisse zur Ersten Hilfe.

Selbstverständlich ist das aber auch eine Grauzone, die z. B. jährlich vermutlich von Hunderten von DLRG-Kräften genutzt wird, um insektenstichgeplagten Mitbürgern eine Linderung mittels des aus irgendeinem Grund immer in den Kästen zu findenden Insektenstichgels zu verschaffen.

Ich sehe das so: Wenn der geringfügig (!) Verletzte es wünscht, sich aus der aus irgendeinem Grund anwesenden Salbentube etwas zu applizieren, dann zählt das zu seinem persönlichen Lebensbereich und ich kann ihn nicht dran hindern.
Im Rahmen von EH-Tätigkeiten käme mir derartiges aber nicht als Maßnahme in den Sinn, die ich selbst durchführe.

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar385253
Datum09.02.2007 13:185648 x gelesen
Wo wir bei den Grauzonen sind

alternativ hält man eine Rezeptfreie Salbe vor, welche man dem Pat anbietet das er sie selber aufträgt. Vorher bittet man ihn die Packungsbeilage zu lesen


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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AutorBenj8ami8n P8., Röfingen / Bayern385259
Datum09.02.2007 13:425528 x gelesen
Mahlzeit,

Geschrieben von ---Florian Besch--- Wo wir bei den Grauzonen sind

alternativ hält man eine Rezeptfreie Salbe vor, welche man dem Pat anbietet das er sie selber aufträgt. Vorher bittet man ihn die Packungsbeilage zu lesen


Dieser Vorschlag hört sich vernünftig an. Werd ich mal so weitergeben.

Danke auch für die anderen Antworten.

Ich hab mir sowas schon gedacht, dass wir uns mit der Salbe in einem Bereich befinden, der durchaus verschiedenen Auslegungsvarianten hergibt.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Benjamin

Dieser Beitrag gibt meine eigene Meinung und nicht die der Feuerwehr Röfingen wieder.

http://www.kfv-guenzburg.de/

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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW385262
Datum09.02.2007 13:455565 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschRezeptfreie Salbe

Danke! hatte ich zwar für mich vorausgesetzt, aber nicht geschrieben!


Gruß, (Jo)sef Mäschle.
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Natürlich, bewußte militärische Disziplin entsteht nicht von allein. Sie entsteht nur auf der Grundlage einer prinzipienfesten proletarischen Klassenposition und unerschütterlicher marxistisch-leninistischer Überzeugungen, einer festen Einstellung zu unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat und zu seinen Machtorganen.

Zivilverteidigung, Lehrbuch für die Klasse 9, 1979.

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