alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaFeuerwehrdienst und Schwangerschaft Reglung in Hessen8 Beträge
RubrikSonstiges
Infos:
  • FUK-Nds.: Werdende Mütter (Stand: 03/2001, PDF, 118 KB)
  •  
    AutorWolf8gan8g B8., Weilburg / Hessen385480
    Datum10.02.2007 19:306595 x gelesen
    Hallo Forumsteilnehmer,

    suche Informatonen, Reglungen von weiblichen Einsatzkräften, die Schwanger sind. Besonders für das Bundesland Hessen.

    Über jede Info bin ich dankbar.

    MKG

    Wolfgang


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen385481
    Datum10.02.2007 19:314947 x gelesen
    neueste BRANDSchutz-Ausgabe!


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorRalf8 E.8, Frielendorf / Hessen385523
    Datum10.02.2007 21:424959 x gelesen
    Hallo Wolfgang,

    maßgebend ist in erster Linie das Mutterschutzgesetz.
    Einsatzdienst wird schwierig, da ein Kontakt mit Gefahrstoffen (Chemie, Rauchgas, etc.) nicht ausgeschlossen werden kann.

    Übungsdienst, Ausbildung, Brandschutzerziehung, etc., also alles was plan- und kalkulierbar ist, sollten kein Problem darstellen.

    Am besten du nimmst mal Kontakt mit der Unfallkasse Hessen auf, da werden Sie geholfen :-)


    Grüße aus Nordhessen
    Ralf




    Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung!


    Feuerwehr Frielendorf - Online
    Intro - Akt. Einsätze - Einsatzfotos & Berichte - Fahrzeuge - JF - KatS - Downloads - u.v.m.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorRalf8 E.8, Frielendorf / Hessen385524
    Datum10.02.2007 21:464961 x gelesen
    Geschrieben von Ralf EberhardtMutterschutzgesetz

    Hab ich doch nen Link vergessen :MuSchG


    Grüße aus Nordhessen
    Ralf




    Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung!


    Feuerwehr Frielendorf - Online
    Intro - Akt. Einsätze - Einsatzfotos & Berichte - Fahrzeuge - JF - KatS - Downloads - u.v.m.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorCarm8en 8g., Buch / RLP385532
    Datum10.02.2007 22:204919 x gelesen
    Na wenn das kein Thema für mich ist... ;-)
    In RLP ruht jeglicher EInsatz- und Übungsdienst solange Frau in Mutterschutz ist. Dies geht so lange wie die Mutter noch stillt. Also auch nach dem Mutterschutz weiter.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    Autorjana8 M.8, Magdeburg / Bönen / Sachsen-Anhalt385844
    Datum12.02.2007 12:504958 x gelesen
    Geschrieben von ---Carmen Fuchs--- In RLP ruht jeglicher EInsatz- und Übungsdienst solange Frau in Mutterschutz ist.


    Der Mutterschutz setzt doch erst 6 Wochen vor der Geburt ein.

    Du kannst mir doch nicht sagen, dass bis dahin schwangere Frauen bei euch Einsätze mitfahren dürfen?!

    Mir wurde gesagt, dass ich sofort sagen MUSS, wenn ich weiß, dass ich schwanger bin und dass ich dann gar keinen Einsatz mehr mitfahren darf. Auch nicht am Funk :(

    Bei der Polizei ist das auch so. Da dürfen die schwangeren Frauen noch nicht einmal in einem Einsatzfahrzeug mitfahren, beispielsweise zum Transport zur Wache (auch nicht mehr in der beispielsweise 8. Woche).
    Leider habe ich keine Gesetzesquelle. Aber vielleicht komm ich da noch ran. Ich frag mal nach ;)

    mit kameradschaftlichen Grüßen,

    Svenja


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen385858
    Datum12.02.2007 13:515126 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Svenja SrokaDer Mutterschutz setzt doch erst 6 Wochen vor der Geburt ein.
    Nein, der Blick in den § 4 des MuSchG verrät uns, daß es ein Reihe von Tätigkeiten gibt, die ein Beschäftigungsverbot teilweise schon deutlich vorher zur Folge haben. Der aktive Feuerwehrdienst läßt sich m.E. gut darin einordnen.


    MkG Sascha

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    Autorjana8 M.8, Magdeburg / Bönen / Sachsen-Anhalt385861
    Datum12.02.2007 14:104826 x gelesen
    ja natürlich gibt es vorher auch schon Tätigkeitsverbote....

    ich meinte nur, dass man da gar nicht mehr beschäftigt werden kann. Habe Mutterschutz zu eng gefasst. Sorry.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    banner

     ..
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt