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Thema | Zeltlager - Getrennte Unterbringung | 25 Beträge | |||
Rubrik | Jugendfeuerwehr | ||||
Autor | Alex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen | 385657 | |||
Datum | 11.02.2007 15:47 | 10398 x gelesen | |||
Hallo, Mich interessiert es wo geschrieben steht, dass in Zeltlagern Jungen und Mädchen in separaten Zelten untergebracht werden müssen? Früher (zu meiner Zeit *G*) haben alle in einem Zelt geschlafen mit einer blickdichten Trennwand, die mit einem Reißverschluß verschlossen werden konnte. | |||||
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Autor | Matt8hia8s B8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 385661 | |||
Datum | 11.02.2007 15:53 | 8547 x gelesen | |||
Moin Alex, ich wüsste nicht, dass so etwas irgendwo geschrieben steht. Sinnvoll ist sicherlich eine getrennte Unterbringung. Die Trennung kann auch durch eine von dir beschriebene Trennwand erfolgen. Es kann aber immer sein, das einzelne Eltern damit ein Problem haben. Also, vorher beim Elternabend abklären und gut ist es... MkG Matthias | |||||
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Autor | Alex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen | 385685 | |||
Datum | 11.02.2007 16:56 | 8533 x gelesen | |||
Hallo, Ich sehe es halt nur nicht wirklich ein, für 4 Mädchen ein komplettes SG 30 mit 8 Meter Länge aufzubauen. In dem zweiten Zelt was wir haben mit 10 Meter Länge wäre ja sogesehen genug Platz für beide Geschlechter. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 385686 | |||
Datum | 11.02.2007 16:59 | 8450 x gelesen | |||
Und wenn du dir für deine 4 Mädels und die Betreuerin Irgendwo ein SG 20 mietest? Ausserdem Platz hat man nie genug.. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 385687 | |||
Datum | 11.02.2007 17:03 | 8593 x gelesen | |||
Geschrieben von Alex DiedlerHallo, Wir haben das immer so geregelt, alle in einem Zelt, Mädchen nebeneinander gereiht, davor und danach jeweils eine Betreuerin. Natürlich wurde dies mit der (schriftlichen) Zustimmung durch die (jeweils ggf. beiden) Ehrziehungsberechtigten gemacht. Im Falle des Falles hätten wir natürlich ein separates Zelt gestellt, war aber nie notwendig. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | |||||
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Autor | Krön8er 8T., Elchingen / Bayern | 385688 | |||
Datum | 11.02.2007 17:05 | 8448 x gelesen | |||
Hallo, also eine Trennwand ist völlig ausreichend. Beim Jugendwartlehrgang wurde uns gesagt dass eine Trennung auf Grund des Jugendschutzgesetz durchgeführt werden muss. Aber wie so oft in der deutschen Rechtsprechung wurde mal wieder nicht beschrieben wie diese auszusehen hat. Mit freundlichen Grüßen Timo Kröner | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 385690 | |||
Datum | 11.02.2007 17:08 | 8541 x gelesen | |||
Beim Jugendwartlehrgang wurde uns gesagt dass eine Trennung auf Grund des Jugendschutzgesetz durchgeführt werden muss. Aha... und aufgrund welchen Teils dieses Gesetzes? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Sven8 L.8, Prenzlau / Brandenburg | 385691 | |||
Datum | 11.02.2007 17:10 | 8508 x gelesen | |||
Moin..davor und danach jeweils eine Betreuerin Betreuer iund Jugenliche in einem Zelt? Aus Sicht der Jugendlichen nicht gerade prickelnd ;) Mit freundlichen Grüßen Sven Lipinski | |||||
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Autor | Andr8eas8 T.8, Sinzig (Magdeburg) / Rheinland-Pfalz | 385692 | |||
Datum | 11.02.2007 17:11 | 8311 x gelesen | |||
Hallo Alex handelt es sich bei eurem Zeltlager um ein Kreisjugendfeuerwehrzeltlager, d. h. mit mehrern JF? Wenn ja lohnt es sich vielleicht ein gemeinsames Zelt für alle Mädchen aller Jugendfeuerwehren aufzubauen?! Hatten wir zumindest bei mehreren Zeltlagern so gemacht. Evt. eine Alternative. Gruß Andreas | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 385693 | |||
Datum | 11.02.2007 17:13 | 8567 x gelesen | |||
Betreuer iund Jugenliche in einem Zelt? Aus Sicht der Jugendlichen nicht gerade prickelnd ;) Vermutlich. Aber i.d.R. eine sicheres Argument dafür, daß keine Gelegenheit i.S.v. §180 StGB geschaffen wurde - selbst wenn keinerlei Geschlechtertrennung im Zelt erfolgt ist. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 385694 | |||
Datum | 11.02.2007 17:14 | 8462 x gelesen | |||
Früher (zu meiner Zeit *G*) haben alle in einem Zelt geschlafen mit einer blickdichten Trennwand, die mit einem Reißverschluß verschlossen werden konnte. Ist auch mehr als ausreichend. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 385696 | |||
Datum | 11.02.2007 17:21 | 8529 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven LipinskiBetreuer iund Jugenliche in einem Zelt? Aus Sicht der Jugendlichen nicht gerade prickelnd ;) Vielleicht, aber besser als die Aufsichtspflicht zu verletzen ..... Oder bemerkst Du schlafend im Nachbarzelt, wenn eine Alk.Orgie startet? Auch die Nachtruhe kannst Du kaum anders unter Kontrolle halten. Und eines kannst Du Glauben, die Wehr aus der ich komme hat genug Zeltlagererfahrung :-) Jedes Jahr Pfingszeltlager (jährlich wechselnd einmal selbstorganisiert und einmal als Kreiszeltlager) und dann wird seit ca.1970 jährlich ein überregionales Zeltlager durchgeführt, bei dem zwischen 500 und 800 Teilnehmer dabei sind Es gab nie damit Probleme und ich gehe davon aus, dass dies auch in der Zukunft so nicht kommen wird :-) Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 385698 | |||
Datum | 11.02.2007 17:29 | 8720 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyVermutlich. Aber i.d.R. eine sicheres Argument dafür, daß keine Gelegenheit i.S.v. §180 StGB geschaffen wurde - selbst wenn keinerlei Geschlechtertrennung im Zelt erfolgt ist. guter Einwurf :-) Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 385701 | |||
Datum | 11.02.2007 17:43 | 8389 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey Vermutlich. Aber i.d.R. eine sicheres Argument dafür, daß keine Gelegenheit i.S.v. §180 StGB geschaffen wurde - selbst wenn keinerlei Geschlechtertrennung im Zelt erfolgt ist. das Genannte Gesetz (KLICK) ist auch der Grund der Forderung nach getrennten Schlafbereichen. Wie man aber nun tatsächlich die "sexuellen Handlungen einer Person unter 16 Jahren" verhindert, sei es durch "bauliche Maßnahmen" oder "Wachpersonal" ist nicht näher geregelt. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 385703 | |||
Datum | 11.02.2007 17:51 | 8549 x gelesen | |||
das Genannte Gesetz (KLICK) ist auch der Grund der Forderung nach getrennten Schlafbereichen. Dürfte meines Wissens nach auch die einzige juristische Grundlage für diese Forderung sein. Wie man aber nun tatsächlich die "sexuellen Handlungen einer Person unter 16 Jahren" verhindert, sei es durch "bauliche Maßnahmen" oder "Wachpersonal" ist nicht näher geregelt. Nach Rücksprache mit einigen Juristen anläßlich der Vorbereitung einer Jugendgruppenleiterausbildung teilte man mir (mehrfach) mit, daß wohl auch die Gruppenunterbringung (ohne Betreuer) als solches schon gewähr dafür sein könnte, daß man keinen Gelegenheit verschafft, da heterosexuelle Handlungen von dieser Alterklasse i.d.R. nicht als Gruppenerlebnis begangen werden. Interessante Betrachtungsweise... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 385706 | |||
Datum | 11.02.2007 17:56 | 8371 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey Dürfte meines Wissens nach auch die einzige juristische Grundlage für diese Forderung sein. ... wollte ich damit sagen Geschrieben von Marc Dickey Nach Rücksprache mit einigen Juristen anläßlich der Vorbereitung einer Jugendgruppenleiterausbildung teilte man mir (mehrfach) mit, daß wohl auch die Gruppenunterbringung (ohne Betreuer) als solches schon gewähr dafür sein könnte, daß man keinen Gelegenheit verschafft, da heterosexuelle Handlungen von dieser Alterklasse i.d.R. nicht als Gruppenerlebnis begangen werden. Interessante Betrachtungsweise... ... allerdings! Grüße Magnus | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 385768 | |||
Datum | 11.02.2007 21:40 | 8456 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Alex Diedler Mich interessiert es wo geschrieben steht, dass in Zeltlagern Jungen und Mädchen in separaten Zelten untergebracht werden müssen? REs wird da gerne auf diverse "Campingplatzverordnungen" verwiesen; kenne aber keine die das wirklich verbietet. Auch finden JF-Zeltlager nicht immer auf offiziellen Campingplätzen statt. Es könnte aber der § 180 StGB zur Anwendung kommen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 385771 | |||
Datum | 11.02.2007 21:44 | 8476 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Alex Diedler Ich sehe es halt nur nicht wirklich ein, für 4 Mädchen ein komplettes SG 30 mit 8 Meter Länge aufzubauen. Evtl. könnte man sich ein normáles Steilwandzelt für 4-5 Personen leihen und als Mädchenzelt nutzen. In dem zweiten Zelt was wir haben mit 10 Meter Länge wäre ja sogesehen genug Platz für beide Geschlechter. Haben wir ganz früher auch gemacht; seit paar Jahren haben wir ein 4x5 m großes SG XX(?) für die Mädchen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 385772 | |||
Datum | 11.02.2007 21:47 | 8362 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Sven Lipinski Betreuer iund Jugenliche in einem Zelt? Hab als JF-Betreuer ( und die anderen Betreuer auch) immer im Jungenzelt genächtigt; und war wegen meiner Hellhörigkeit und leichtem Schlaf bekannt ;-)) Aus Sicht der Jugendlichen nicht gerade prickelnd ;) weis ich nicht, beschwerd haben sich keine darüber. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 385774 | |||
Datum | 11.02.2007 21:51 | 8367 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Michael Hilbert Und eines kannst Du Glauben, die Wehr aus der ich komme hat genug Zeltlagererfahrung :-) Das kann man wohl behaupten ;-))) Wenn unsere JF dort Mädchen dabei hatten, wurden diese in Mädchenzelte befreundeter JFs untergebracht. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern | 385775 | |||
Datum | 11.02.2007 21:54 | 8339 x gelesen | |||
Hallo zusammen. als alter Pfadfinder kann ich Euch nur raten, für die Mädels "kleine" Rundzelte" vom KJR o. ä. zu nehmen. Wäre mir als Mama von einer 11 und 14 jährigen Tochter auch lieber. Und Freiheit in den Zelten (Mitternachtspartys etc.) gehören nun mal in ein Lager. Grüsse Bernadette | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 385802 | |||
Datum | 12.02.2007 09:42 | 8536 x gelesen | |||
Geschrieben von Alex DiedlerIch sehe es halt nur nicht wirklich ein, für 4 Mädchen ein komplettes SG 30 mit 8 Meter Länge aufzubauen. Wenn du das schaffst hast du eh was falsch gemacht ;) Ein SG 30 hat eine Länge von 6 Metern. Ein Trennwand in eurem SG 50 müsste sich doch "notfalls" einfach mit eine Plane basteln lassen? Und wenn's was genaues sein soll bieten die Zelthersteller auch solche Trennwände an. Tipp: Vielleicht könnt ihr euch bei den Pfadfindern in eurer Nähe eine Fahrtenzelt leihen. Ein Rundzelt für 4-5 Personen und euer SG 40 (oder doch 30?) zusammen sollten dann doch reichen? Gruß, Matthias | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 385803 | |||
Datum | 12.02.2007 09:46 | 8489 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard DeimannHaben wir ganz früher auch gemacht; seit paar Jahren haben wir ein 4x5 m großes SG XX(?) für die Mädchen. Wohl ein SG 20. Die sind generell nett, bekommt man locker 6 Mann drin untergebracht. Andernorts auch mal als Zelt für die Einnahme gemeinsamer Malzeiten genutzt oder als "Aufenthaltsraum". Vier Bierzeltgarnituren mit zusammen 32 Sitzplätzen passen problemlos rein und man wird nich nass ;) | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 385807 | |||
Datum | 12.02.2007 10:11 | 8380 x gelesen | |||
Moin! Geschrieben von Matthias Ott Wohl ein SG 20. Die sind generell nett, bekommt man locker 6 Mann drin untergebracht. Dann ist das Zelt wohl ungeeignet. Es sollen ja Mädchen / Frauen untergebracht werden. ;-) SCNR! MkG Sascha | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 385831 | |||
Datum | 12.02.2007 12:17 | 8324 x gelesen | |||
Wenn 6 Mann reinpassen geh ich mal davon aus dass auch 6 Mädchen reinpassen - es sei denn bei euch wären die Größenverhältnisse andere als bei uns ;) | |||||
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