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Thema | Anhängerkupplung an kleinen Löschfahrzeugen | 11 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Jan 8B., Dittweiler, RLP / Rheinland-Pfalz | 386861 | |||
Datum | 17.02.2007 21:17 | 8488 x gelesen | |||
Hallo Forum, ist es eigentlich in RLP gestattet an kleine Löschfahrzeuge (TSF - KLF) eine Anhängerkupplung zu montieren? Oder ist es möglich zumindest eine Klauenkupplung zu verbauen wie für größere Anhänger? Gruß Jan Becker | |||||
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Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 386865 | |||
Datum | 17.02.2007 23:13 | 7702 x gelesen | |||
Hallo Jan, du musst zwischen den verschiedenen Kupplungen unterscheiden. Eine Kugelkopfkupplung, ist im Allgemeinen üblich bei einem PKW, kann bis 3500 kg bei 150? kg Stützlast ziehen, wenn das Zugfahrzeug entsprechend schwer ist und Hecktraverse und Kupplungshaken entsprechend dimensioniert sind. Die Fangmaulkupplungen, meisst mit 40 mm Bolzen, aber auch 50 mm, sind an vielen LKW verbaut. Dort hinein gehört die Öse mit der entsprechenden fast spielfreien Bohrung. Für kleinere Fahrzeuge ungeeignet, da recht gross und schwer. Zuglast bis in den hunderte Tonnen-Bereich. Das ist denke ich, die Kupplung in deiner Frage. Auch an kleineren Nutzfahrzeugen sind die verbaubar, aber was sind dann grössere Anhänger? Die sind meisst druckluftgebremst, dein KLF auch? Und dann gibt es ja auch noch die militärische Lösung, eine Klaue, die in eine grosse Öse greift, viel Spiel für gute Geländeeigenschaften. Problematisch bei ziviler Zulassung. Ich denke nicht, dass du die meinst. Sag doch mal, welchen Anhänger du ziehen möchtest und was dein Zugfahrzeug wiegt. Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Und ich spreche hier ausschliesslich für mich! | |||||
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Autor | Jan 8B., Dittweiler, RLP / Rheinland-Pfalz | 386868 | |||
Datum | 18.02.2007 02:21 | 7742 x gelesen | |||
Es geht darum, dass ich schon mehrfach gehört habe, dass bei TSF, KLF und auch ELW1 keine Anhängerkupplungen erlaubt sind wegen der Unfallgefahr, wenn man hinten etwas aus/einlädt. Die Fahrzeuge sind natürlich in der 3,5t-Klasse. Als Beispiel hätte ich einen Hänger mit max. 750kg zGG. Nun möchte ich das ganze aber mal schwarz auf weiss sehen. Ich hoffe Du kannst mir dabei helfen. Gruß Jan Becker | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 386871 | |||
Datum | 18.02.2007 09:16 | 7889 x gelesen | |||
Hallo! Ich möchte hier mal aus der DIN 14530-16, Stand 05-2002 zitieren: 5.2.3 Auf wunsch des Bestellers darf eine selbsttätige Bolzenkupplung nach DIN 7405-1 und DIN V 74051-10, jedoch mit einer zulässigen statischen Stützlast von min. 80 kg, und/oder eine Kupplungskugel nach DIN 74058 (mit Halterung) bzw. § 43 StVZO vorhanden sein. Hierbei ist im Fahrbetrieb die Zulässige Gesamtmasse zu beachten. (zulässige Gesamtmasse siehe E-DIN 70020-2) Soweit nun mal der Auszug aus der DIN von 2002. In wie weit sich hier jetzt was geändert hat, kann ich Dir nicht sagen; es müsste aber noch so im Normblatt stehen. Eine Anhängerkupplung bei einem KLF mit Normbeladung dürfte aus Gewichtsgründen nicht machbar sein. Soweit ich mich erinnern kann, war im Normentwurf für das KLF auch keine Anhängerkupplung vorgesehen. Zusammengefasst: Anhängerkupplung TSF und TSF/W möglich, KLF nicht möglich. So mein Informationsstand. Um aber bei solchen Umbauarbeiten auf der sicheren Seite zu bleiben empfehle ich Dir dich gerade bei diesen Fragen an die LFKS zu wenden. "Da werden Sie geholfen" und man hat später auch keine Probleme wenn mal etwas schief gehen sollte. Gruß vom Donnerberg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung! | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 386872 | |||
Datum | 18.02.2007 09:20 | 7767 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Jan Becker Es geht darum, dass ich schon mehrfach gehört habe, dass bei TSF, KLF und auch ELW1 keine Anhängerkupplungen erlaubt sind wegen der Unfallgefahr, wenn man hinten etwas aus/einlädt. So? Na dann sieh Dir doch mal dieses Fahrzeug der Fa. ABREX-Feuerwehrtchnik an. Auch eine Möglichkeit ;-) Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung! | |||||
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Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 386873 | |||
Datum | 18.02.2007 09:31 | 7739 x gelesen | |||
Moin Jan, ist ja nicht völlig vergleichbar, aber an unserem Zugtrupp-MTW ist eine Wechselplatte montiert, die Bolzen oder Kugelkopf tragen kann bei Bedarf. Oder ohne Anhänger leer bleibt. Dann auch keine Unfallgefähr. Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Und ich spreche hier ausschliesslich für mich! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 386874 | |||
Datum | 18.02.2007 09:52 | 7787 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen HäfnerEine Kugelkopfkupplung, ist im Allgemeinen üblich bei einem PKW, kann bis 3500 kg bei 150? kg Stützlast ziehen, wenn das Zugfahrzeug entsprechend schwer ist und Hecktraverse und Kupplungshaken entsprechend dimensioniert sind. und das FAhrzeug zum Erreichen der zGM noch ausreichend Gewichtsreserve hat, weil da die Stützlast eingerechnet werden muss! Geschrieben von Jürgen Häfner Die Fangmaulkupplungen, meisst mit 40 mm Bolzen, aber auch 50 mm, sind an vielen LKW verbaut. Dort hinein gehört die Öse mit der entsprechenden fast spielfreien Bohrung. Für kleinere Fahrzeuge ungeeignet, da recht gross und schwer. Es gibt die "LKW-Kupplungen" in äußerst verschiedenen Dimensionen - einige FAhrzeuge ermöglichen sogar Wechselkupplungen. Das ganze natürlich auch unter 3,5 t - und natürlich mit den angepassten Zuglasten. Landy mit Wechselkupplung An vielen Fahrzeugen (allerdings > 3,5 t!) sieht die Norm diese Maulkupplungen bereits vor, allerdings reicht die in den Normen genannte Dimension oft nicht mal für ein MZB auf Anhänger... Geschrieben von Jürgen Häfner Und dann gibt es ja auch noch die militärische Lösung, eine Klaue, die in eine grosse Öse greift, viel Spiel für gute Geländeeigenschaften. Problematisch bei ziviler Zulassung. Was ist an der Kupplung im Zivilleben problematisch? (Abgesehen davon, dass es m.W. kaum passende Anhänger dafür geben dürfte, weil die auch alle beim Militär stehen... *g) Gibts da tatsächlich Zulassungseinschränkungen, wie es immer wieder mal berichtet wird - und warum darf das Militär dann die Kupplungen fahren? Geschrieben von Jürgen Häfner Sag doch mal, welchen Anhänger du ziehen möchtest und was dein Zugfahrzeug wiegt. Richtige Frage, muss aber gerade bei kleineren Einsatzfahrzeugen mit hoher Ausladung noch ergänzt werden: Reicht die Gewichtsreserve für die Stützlast - und was gibt der Hersteller dafür überhaupt frei - und ist es möglich, diese Freigaben ggf. zu erhöhen? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jan 8B., Dittweiler, RLP / Rheinland-Pfalz | 386875 | |||
Datum | 18.02.2007 10:04 | 7652 x gelesen | |||
Vielen Dank für die guten Antorten. Ihr habt mir sehr geholfen. Gruß Jan Becker | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden / NRW | 386892 | |||
Datum | 18.02.2007 11:38 | 8015 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoWas ist an der Kupplung im Zivilleben problematisch? (Abgesehen davon, dass es m.W. kaum passende Anhänger dafür geben dürfte, weil die auch alle beim Militär stehen... *g) Problematisch ist die Zulassung. Für die >Hakenkupplung nach Nato-Norm< benötigt man ein; Gutachten gem. §13 Fahrzeugverordnung zur Erteilung einer Bauartgenehmigung im Einzelfall. Wenn man dieses hat kann man bei den Zulassungsstellen von TÜV/ DEKRA sein Glück versuchen. Sein Glück deshalb weil sie mit der Arbeit überfodert sind. Ein und die gleiche Natokupplung werden an ein und dem selben Fahrzeugtyp mit Anhängelasen zwischen 1150Kg und 4000Kg eingetragen. 4000Kg ist übrigens die nicht ...eigentlich nicht Zivil zulassungsfähige "orginal Natoversion" da >3,5to Anhänger gibt es für recht kl. Geld bei den üblichen verdächtigen, sind zwar für die Ewigkeit gebaut aber auch extrem schwer. Gut das wir mal drüber gesprochen haben! | |||||
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Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 386901 | |||
Datum | 18.02.2007 12:24 | 7803 x gelesen | |||
Hallo Ulrich, hallo Thomas, es gibt bei verschiedenen Organisationen, aber auch verschiedenen Prüfern ein und derselben Überwachungsorg t.w. sehr verschiedene Auslegungen der Rechtslage. Vom "Nein, gibt es nicht!" bis "Kein Problem, wieviel muss ich denn da eintragen?" reicht die Palette. Alle nur mit der Klaue zugelassenen Zivilfahrzeuge dürfen auch NUR Natoösen-Anhänger ziehen. Wie Thomas schon schrieb, Anhänger aller Grössen und Formen zu erwerben, ist kein Problem. Meist sind sie sogar relativ günstig und können ja vergleichseise einfach auf zivil umgerüstet werden. Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Und ich spreche hier ausschliesslich für mich! | |||||
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Autor | Hein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz | 386960 | |||
Datum | 18.02.2007 17:47 | 7678 x gelesen | |||
Auch an das Führerscheinproblem denken. Mit den neuen PKW Führerscheinen dürfen nur 3,5t zulässige Gesamtmasse gefahren werden. Bei handelsüblichen PKW und Kleintransportern ist der Anbau von einer normalen Kugelkopfanhängevorrichtung kein Problem. Wenn eine ABE vorhanden ist, braucht sie auch nicht eingetragen zu werden. Aus Sicherheitsgründen habe ich allerdings immer den korrekten Anbau beim TüV trotzdem überprüfen und dokumentieren lassen. | |||||
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