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ThemaAnhängerkupplung an kleinen Löschfahrzeugen11 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorJan 8B., Dittweiler, RLP / Rheinland-Pfalz386861
Datum17.02.2007 21:178488 x gelesen
Hallo Forum,

ist es eigentlich in RLP gestattet an kleine Löschfahrzeuge (TSF - KLF) eine Anhängerkupplung zu montieren?
Oder ist es möglich zumindest eine Klauenkupplung zu verbauen wie für größere Anhänger?

Gruß

Jan Becker


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AutorJürg8en 8H., Herne / NW386865
Datum17.02.2007 23:137702 x gelesen
Hallo Jan,

du musst zwischen den verschiedenen Kupplungen unterscheiden. Eine Kugelkopfkupplung, ist im Allgemeinen üblich bei einem PKW, kann bis 3500 kg bei 150? kg Stützlast ziehen, wenn das Zugfahrzeug entsprechend schwer ist und Hecktraverse und Kupplungshaken entsprechend dimensioniert sind.

Die Fangmaulkupplungen, meisst mit 40 mm Bolzen, aber auch 50 mm, sind an vielen LKW verbaut. Dort hinein gehört die Öse mit der entsprechenden fast spielfreien Bohrung. Für kleinere Fahrzeuge ungeeignet, da recht gross und schwer. Zuglast bis in den hunderte Tonnen-Bereich. Das ist denke ich, die Kupplung in deiner Frage. Auch an kleineren Nutzfahrzeugen sind die verbaubar, aber was sind dann grössere Anhänger? Die sind meisst druckluftgebremst, dein KLF auch?

Und dann gibt es ja auch noch die militärische Lösung, eine Klaue, die in eine grosse Öse greift, viel Spiel für gute Geländeeigenschaften. Problematisch bei ziviler Zulassung. Ich denke nicht, dass du die meinst.

Sag doch mal, welchen Anhänger du ziehen möchtest und was dein Zugfahrzeug wiegt.


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Und ich spreche hier ausschliesslich für mich!

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AutorJan 8B., Dittweiler, RLP / Rheinland-Pfalz386868
Datum18.02.2007 02:217742 x gelesen
Es geht darum, dass ich schon mehrfach gehört habe, dass bei TSF, KLF und auch ELW1 keine Anhängerkupplungen erlaubt sind wegen der Unfallgefahr, wenn man hinten etwas aus/einlädt.
Die Fahrzeuge sind natürlich in der 3,5t-Klasse.
Als Beispiel hätte ich einen Hänger mit max. 750kg zGG.

Nun möchte ich das ganze aber mal schwarz auf weiss sehen. Ich hoffe Du kannst mir dabei helfen.

Gruß

Jan Becker


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz386871
Datum18.02.2007 09:167889 x gelesen
Hallo!

Ich möchte hier mal aus der DIN 14530-16, Stand 05-2002 zitieren:

5.2.3 Auf wunsch des Bestellers darf eine selbsttätige Bolzenkupplung nach DIN 7405-1 und DIN V 74051-10, jedoch mit einer zulässigen statischen Stützlast von min. 80 kg, und/oder eine Kupplungskugel nach DIN 74058 (mit Halterung) bzw. § 43 StVZO vorhanden sein. Hierbei ist im Fahrbetrieb die Zulässige Gesamtmasse zu beachten. (zulässige Gesamtmasse siehe E-DIN 70020-2)

Soweit nun mal der Auszug aus der DIN von 2002. In wie weit sich hier jetzt was geändert hat, kann ich Dir nicht sagen; es müsste aber noch so im Normblatt stehen.

Eine Anhängerkupplung bei einem KLF mit Normbeladung dürfte aus Gewichtsgründen nicht machbar sein. Soweit ich mich erinnern kann, war im Normentwurf für das KLF auch keine Anhängerkupplung vorgesehen.

Zusammengefasst: Anhängerkupplung TSF und TSF/W möglich, KLF nicht möglich. So mein Informationsstand.

Um aber bei solchen Umbauarbeiten auf der sicheren Seite zu bleiben empfehle ich Dir dich gerade bei diesen Fragen an die LFKS zu wenden. "Da werden Sie geholfen" und man hat später auch keine Probleme wenn mal etwas schief gehen sollte.

Gruß vom Donnerberg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung!

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz386872
Datum18.02.2007 09:207767 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Jan BeckerEs geht darum, dass ich schon mehrfach gehört habe, dass bei TSF, KLF und auch ELW1 keine Anhängerkupplungen erlaubt sind wegen der Unfallgefahr, wenn man hinten etwas aus/einlädt.

So? Na dann sieh Dir doch mal dieses Fahrzeug der Fa. ABREX-Feuerwehrtchnik an.

Auch eine Möglichkeit ;-)

Gruß vom Donnersberg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

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AutorJürg8en 8H., Herne / NW386873
Datum18.02.2007 09:317739 x gelesen
Moin Jan,

ist ja nicht völlig vergleichbar, aber an unserem Zugtrupp-MTW ist eine Wechselplatte montiert, die Bolzen oder Kugelkopf tragen kann bei Bedarf. Oder ohne Anhänger leer bleibt. Dann auch keine Unfallgefähr.


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Und ich spreche hier ausschliesslich für mich!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW386874
Datum18.02.2007 09:527787 x gelesen
Geschrieben von Jürgen HäfnerEine Kugelkopfkupplung, ist im Allgemeinen üblich bei einem PKW, kann bis 3500 kg bei 150? kg Stützlast ziehen, wenn das Zugfahrzeug entsprechend schwer ist und Hecktraverse und Kupplungshaken entsprechend dimensioniert sind.

und das FAhrzeug zum Erreichen der zGM noch ausreichend Gewichtsreserve hat, weil da die Stützlast eingerechnet werden muss!


Geschrieben von Jürgen HäfnerDie Fangmaulkupplungen, meisst mit 40 mm Bolzen, aber auch 50 mm, sind an vielen LKW verbaut. Dort hinein gehört die Öse mit der entsprechenden fast spielfreien Bohrung. Für kleinere Fahrzeuge ungeeignet, da recht gross und schwer.

Es gibt die "LKW-Kupplungen" in äußerst verschiedenen Dimensionen - einige FAhrzeuge ermöglichen sogar Wechselkupplungen. Das ganze natürlich auch unter 3,5 t - und natürlich mit den angepassten Zuglasten.

Landy mit Wechselkupplung

An vielen Fahrzeugen (allerdings > 3,5 t!) sieht die Norm diese Maulkupplungen bereits vor, allerdings reicht die in den Normen genannte Dimension oft nicht mal für ein MZB auf Anhänger...


Geschrieben von Jürgen HäfnerUnd dann gibt es ja auch noch die militärische Lösung, eine Klaue, die in eine grosse Öse greift, viel Spiel für gute Geländeeigenschaften. Problematisch bei ziviler Zulassung.

Was ist an der Kupplung im Zivilleben problematisch? (Abgesehen davon, dass es m.W. kaum passende Anhänger dafür geben dürfte, weil die auch alle beim Militär stehen... *g)
Gibts da tatsächlich Zulassungseinschränkungen, wie es immer wieder mal berichtet wird - und warum darf das Militär dann die Kupplungen fahren?


Geschrieben von Jürgen HäfnerSag doch mal, welchen Anhänger du ziehen möchtest und was dein Zugfahrzeug wiegt.

Richtige Frage, muss aber gerade bei kleineren Einsatzfahrzeugen mit hoher Ausladung noch ergänzt werden: Reicht die Gewichtsreserve für die Stützlast - und was gibt der Hersteller dafür überhaupt frei - und ist es möglich, diese Freigaben ggf. zu erhöhen?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJan 8B., Dittweiler, RLP / Rheinland-Pfalz386875
Datum18.02.2007 10:047652 x gelesen
Vielen Dank für die guten Antorten. Ihr habt mir sehr geholfen.

Gruß

Jan Becker


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AutorThom8as 8M., Menden / NRW386892
Datum18.02.2007 11:388015 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoWas ist an der Kupplung im Zivilleben problematisch? (Abgesehen davon, dass es m.W. kaum passende Anhänger dafür geben dürfte, weil die auch alle beim Militär stehen... *g)
Gibts da tatsächlich Zulassungseinschränkungen, wie es immer wieder mal berichtet wird - und warum darf das Militär dann die Kupplungen fahren?


Problematisch ist die Zulassung.
Für die >Hakenkupplung nach Nato-Norm< benötigt man ein;
Gutachten gem. §13 Fahrzeugverordnung zur Erteilung einer Bauartgenehmigung im Einzelfall.

Wenn man dieses hat kann man bei den Zulassungsstellen von TÜV/ DEKRA sein Glück versuchen.
Sein Glück deshalb weil sie mit der Arbeit überfodert sind.
Ein und die gleiche Natokupplung werden an ein und dem selben Fahrzeugtyp mit Anhängelasen zwischen 1150Kg und 4000Kg eingetragen.

4000Kg ist übrigens die nicht ...eigentlich nicht Zivil zulassungsfähige "orginal Natoversion" da >3,5to

Anhänger gibt es für recht kl. Geld bei den üblichen verdächtigen, sind zwar für die Ewigkeit gebaut aber auch extrem schwer.


Gut das wir mal drüber gesprochen haben!

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AutorJürg8en 8H., Herne / NW386901
Datum18.02.2007 12:247803 x gelesen
Hallo Ulrich, hallo Thomas,

es gibt bei verschiedenen Organisationen, aber auch verschiedenen Prüfern ein und derselben Überwachungsorg t.w. sehr verschiedene Auslegungen der Rechtslage. Vom "Nein, gibt es nicht!" bis "Kein Problem, wieviel muss ich denn da eintragen?" reicht die Palette.

Alle nur mit der Klaue zugelassenen Zivilfahrzeuge dürfen auch NUR Natoösen-Anhänger ziehen.

Wie Thomas schon schrieb, Anhänger aller Grössen und Formen zu erwerben, ist kein Problem. Meist sind sie sogar relativ günstig und können ja vergleichseise einfach auf zivil umgerüstet werden.


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

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AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz386960
Datum18.02.2007 17:477678 x gelesen
Auch an das Führerscheinproblem denken. Mit den neuen PKW Führerscheinen dürfen nur 3,5t zulässige Gesamtmasse gefahren werden.
Bei handelsüblichen PKW und Kleintransportern ist der Anbau von einer normalen Kugelkopfanhängevorrichtung kein Problem. Wenn eine ABE vorhanden ist, braucht sie auch nicht eingetragen zu werden. Aus Sicherheitsgründen habe ich allerdings immer den korrekten Anbau beim TüV trotzdem überprüfen und dokumentieren lassen.


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