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ThemaAnklage gegen ehem. Feuerwehrkommandanten wg. schweren Betrugs und ...5 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Strafbefehl gegen ehemaligen Feuerwehrkommandanten wegen unerlaubter Betankungen von Privatfahrzeugen
  • Anklage gegen ehemaligen Feuerwehrkommandanten wegen schweren Betrugs und Urkundenfälschung in vier Fällen
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg387616
    Datum22.02.2007 16:445459 x gelesen
    hallo,

    wie kann man nur so dumm sein:

    Anklage gegen ehemaligen Feuerwehrkommandanten wegen schweren Betrugs und Urkundenfälschung in vier Fällen

    und

    Strafbefehl gegen ehemaligen Feuerwehrkommandanten wegen unerlaubter Betankungen von Privatfahrzeugen


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg387618
    Datum22.02.2007 16:554300 x gelesen
    Wenn Dummheit Fahrradfahren könnte, müsste der gute Mann Bergauf bremsen...

    Echt...wegen 1000? solche Dummheiten begehen. Wenn einer um ein paar Millionen betrügt, ok, da lohnt das Risiko. Aber wegen Blechteilen für 1000?? Wirklich dumm.


    Gruß,

    Jens

    -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

    Feuerwehr Wernau

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW387620
    Datum22.02.2007 17:004211 x gelesen
    Wenn man bedenkt, dass die Ermittlungsbehörden erst jetzt nach Abschluss des ersten Strafverfahrens die Hinweise auf weitere Taten gefunden hat, dann kann er garnicht mal so dumm sein.

    Für mich steht die Sache im kausalen Zusammenhang mit dem bereits abgeurteilten Delikt.

    Wir sicherlich mit einem dicken Nachbrenner sanktioniert!!

    Gruß

    Jürgen


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar387621
    Datum22.02.2007 17:034238 x gelesen
    Mh.. Strafbefehl, Rausschmiss aus der Feuerwehr, evtl arbeitsrechtliche Konsequenzen

    was soll da noch an Nachbrenner kommen ?


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****

    Für meine Stille Mitleser gilt übrigens das selbe wie für die anderen (eigne Meinung, frei Meinungsäusserung, Probleme mit mit bitte mit mir klären)
    ****

    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg387961
    Datum24.02.2007 09:394243 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Jürgen RinghoferWenn man bedenkt, dass die Ermittlungsbehörden erst jetzt nach Abschluss des ersten Strafverfahrens die Hinweise auf weitere Taten gefunden hat, dann kann er garnicht mal so dumm sein.

    aber es hat letztendlich doch nicht gereicht sich auf Kosten der Steuerzahler zu bereichern.

    Meine Aussage zu der "Dummheit" bezieht sich da eher auf das Verhältnis des erschwindelten Betrag und den nun zu tragenden Konsquenzen wie z.b. Jobverlust, Strafe usw.

    [das soll aber jetzt nicht bedeuten das ich Betrügereien im grossen Umfang gutheisen würde!]


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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