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ThemaAnerkennung v. Lehrgängen anderer Bundesländer in and. Bundesländern23 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorTimm8 L.8, Kreis Nürnberger Land / Bayern387682
Datum23.02.2007 00:2310747 x gelesen
Hallo,

google und die Suche im Forum waren nicht erfolgreich.
Meine Frage: wie steht es um die Anerkennung von Lehrgängen (bspw. Bundesland X) in anderen Bundesländern (beispw. Bundesland Y)?
(ich kenne eine Person, dessen AGT- LG von Bundesland X nicht im Bundesland Y anerkannt wurde, daher meine Frage)

Danke im Voraus, Timm


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AutorCars8ten8 K.8, Eutin/ Dresden / SH/ Sachsen387685
Datum23.02.2007 00:409390 x gelesen
Moin!

Das kommt wohl auf die Bundesländer an.

Meine Lehrgänge aus Schleswig-Holstein sind z.B. in Dresden komplett anerkannt worden. Bei einem meiner Kameraden, der nach München gewechselt ist (Er hatte die Standartlehrgänge bis Truppführer) und war schon 10 Jahre in der Feuerwehr war ist nichteinmal der Grundlehrgang anerkannt worden.

Gruß
Carsten


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AutorSeba8sti8an 8P., Achern / Baden387695
Datum23.02.2007 07:319216 x gelesen
Ich weiss von einem Bekannten das z.B. der Funker aus Baden in Hessen nicht anerkannt wurde,

Haben jetzt einen Neuzugang aus dem Saarland da wird durchs Landratsamt gerade geprüft ob der GF anerkannt werden kann...

Grüsse aus dem Schwarzwald

Sebastian


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW387706
Datum23.02.2007 09:229214 x gelesen
Geschrieben von Carsten KreutzfeldtDas kommt wohl auf die Bundesländer an.

vermutlich eher noch viel mehr auf die jeweiligen Feuerwehren bzw. deren Führungskräfte, weil Lehrgänge doch eigentlich bundesweit auf gleicher Basis abgehalten werden...

Ausnahme:
B III, weil manche Länder das glauben, gleich in der Grundausbildung mit erledigen zu können....


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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Autor ., Worms / RLP387708
Datum23.02.2007 09:319192 x gelesen
Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- Ausnahme:
B III, weil manche Länder das glauben, gleich in der Grundausbildung mit erledigen zu können....


Tach,

falls Du damit den B III Laufbahnlehrgang meinst,....bei uns in RLP ist es so, dass dieser in abgespeckter Form nach APO in die Grundausbildung integriert wurde, wie von Dir beschrieben, d.h. man züchtet gleich von Anfang an "kleine Häuptlinge" !

Zwischenzeitlich wurde , ich sage "Gott sei Dank", in RLP erkannt, dass man hier einen falschen Weg eingeschlagen hat und ist auf Bestreben der Berufsfeuerwehren + hauptamtlich besetzten Wachen dabei, dieses wieder auf den alten Weg zu bringen.

Gruß,
Olli


http://www.Feuerwehrworms.de

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP387711
Datum23.02.2007 09:409329 x gelesen
Die Lehrgänge (TM, TF, AGT)eines Kameraden von mir (RLP) wurden in Hessen ohne Probleme anerkennt.
Meiner Meinung nach sollte das mal grundsätzlich geregelt werden. Die Leute werden immer mobiler, Umzüge und damit Wechsel der Feuerwehr wird immer häufiger.
Und dann steht jemand mit 20 Jahren FF plötzlich in Bayern und soll alles nochmal machen?

Da läuft doch was nicht richtig....


ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW387715
Datum23.02.2007 09:499236 x gelesen
Hallo,

meine Lehrgänge aus Bayern inkl. GF wurden in NRW ohne Probleme anerkannt. Grundsätzlich ist das aber geregelt, da alle Lehrgänge nach den FWDV Vorschriften erfolgen und die sind ja hoffentlich bundeseinheitlich. Wenn da was nicht anerkannt wird, liegt es vielleicht an den lokalen Führungskräften die nicht wollen.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW387729
Datum23.02.2007 10:239225 x gelesen
Geschrieben von Hans Oliver KehrZwischenzeitlich wurde , ich sage "Gott sei Dank", in RLP erkannt, dass man hier einen falschen Weg eingeschlagen hat und ist auf Bestreben der Berufsfeuerwehren + hauptamtlich besetzten Wachen dabei, dieses wieder auf den alten Weg zu bringen.

na herzlichen Glückwunsch, das war doch von Anfang an klar, dass es schief geht, einem heute was beizubringen, was der erst in 20 Jahren anwenden soll/darf!?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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Autor ., Worms / RLP387733
Datum23.02.2007 10:279152 x gelesen
Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- na herzlichen Glückwunsch, das war doch von Anfang an klar, dass es schief geht, einem heute was beizubringen, was der erst in 20 Jahren anwenden soll/darf!?



..genau meine Rede, nur, man weiß wie es läuft, es kann unheimlich lange dauern, diese Regelung wieder zu revidieren. (Leider !!!!!!!!!!!!!!).


Gruß,

Olli


http://www.Feuerwehrworms.de

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AutorMatt8hia8s B8., Kronshagen / Schleswig-Holstein387735
Datum23.02.2007 10:359298 x gelesen
Moin,

vielleicht wäre das mal ein Sache, die unsere große Interessenvertretung in Berlin klären sollte. Die Lehrgänge werden ja alle nach FwDV2 durchgeführt, insofern sollten alle die gleichen Lernziele haben. Details sind bekanntermaßen unterschiedlich, örtliche Gegebenheiten, ihr wisst schon ;-).
Ich würde es schon merkwürdig finden, wenn meine GF-Ausbildung aus SH in Bayern nicht anerkannt wird und ich ab TM1 alles nochmal machen muss.

Also, DFV ran an den Speck....

Gruß Matthias


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar387737
Datum23.02.2007 10:449207 x gelesen
Mahlzeit,

Wir bekamen einen Hessen ins Saarland wo das ohne Probleme gefunzt hat.

Hat dort eigentlich schon mal jemand geklagt ?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****

Für meine Stille Mitleser gilt übrigens das selbe wie für die anderen (eigne Meinung, frei Meinungsäusserung, Probleme mit mit bitte mit mir klären)
****

"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg387794
Datum23.02.2007 13:299218 x gelesen
Guten Tag

für Baden-Württemberg ist dies in der "Verwaltungsvorschrift Feuerwehrausbildung" vom 09.01.2004 geregelt; dort steht unter Ziff. 1.4:

" Anerkennung von Lehrgängen anderer Bundesländer und anderer Ausbildungseinrichtungen

Lehrgänge, die in für die Feuerwehr zuständigen Ausbildungseinrichtungen in anderen Bundesländern besucht wurden, werden anerkannt. Sofern Lehrgänge nicht nach den Vorgaben der Feuerwehr-dienstvorschrift 2 /FwDV 2) durchgeführt oder diese bei anderen Ausbildungseinrichtungen als der Feuerwehr absolviert wurden, kann nach Prüfung des Einzelfalls von der Landesfeuerwehrschule eine Lehrgangsanerkennung ausgesprochen werden."


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorOnno8 E.8, Crawinkel & Halle(Saale) / TH & LSA387854
Datum23.02.2007 15:249189 x gelesen
Mal ne andere Frage:
Wie erfahre ich denn, ob die Lehrgänge anerkannt werden? Muss ich mich da auf die mündluichen Aussagen eines Wehrführers verlassen oder bekomme ich das irgendwie schriftlich?


-alles meine ganz private Meinung-

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen387878
Datum23.02.2007 17:379411 x gelesen
Geschrieben von Bernhard DeimannGuten Tag

für Baden-Württemberg ist dies in der "Verwaltungsvorschrift Feuerwehrausbildung" vom 09.01.2004 geregelt; dort steht unter Ziff. 1.4:

" Anerkennung von Lehrgängen anderer Bundesländer und anderer Ausbildungseinrichtungen

Lehrgänge, die in für die Feuerwehr zuständigen Ausbildungseinrichtungen in anderen Bundesländern besucht wurden, werden anerkannt. Sofern Lehrgänge nicht nach den Vorgaben der Feuerwehr-dienstvorschrift 2 /FwDV 2) durchgeführt oder diese bei anderen Ausbildungseinrichtungen als der Feuerwehr absolviert wurden, kann nach Prüfung des Einzelfalls von der Landesfeuerwehrschule eine Lehrgangsanerkennung ausgesprochen werden."


Für Nds. ist es in der FwDV 2 festgelegt, hier ist auch gereget, welche hauptamtliche Ausbildung nach APVO-Feu Nds. wie bei der FF anerkannt wird.
Probleme hatten wir mit der Anerkennung einer Sprechfunk-Ausbildung eines Kameraden, der sie als Polizeibeamter während seiner Ausbildung für die Leitstelle gemacht hat (man solte meinen das die PDV 810 eigentlich auch bei der Feuerwehr bekannt ist). Schwieriger ist es bei Kameraden, die die Sprechfunkausbildung während ihrer Ausbildung an einer Rett-Ass-Schule gemacht haben. Wenn hier nicht nachgewiesen werden kann, das dieser nach der PDV 810 oder der FwDV 2 stattgefunden hat (Stundenplan, Zeugnis ect.), hat man fast keine Chance.

Gruß
Heinrich


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar387879
Datum23.02.2007 17:409086 x gelesen
Geschrieben von Heinrich BrinkmannWenn hier nicht nachgewiesen werden kann, das dieser nach der PDV 810 oder der FwDV 2 stattgefunden hat (Stundenplan, Zeugnis ect.)

Das sollte doch selbstverständlich sein ...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****

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Scharnhorst

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW387887
Datum23.02.2007 18:269174 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Thomas Edelmannmeine Lehrgänge aus Bayern inkl. GF wurden in NRW ohne Probleme anerkannt.

Du hast aber auch GF1 und GF2 gemacht, oder?


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern387889
Datum23.02.2007 18:379179 x gelesen
Geschrieben von Christian RiekeDu hast aber auch GF1 und GF2 gemacht, oder?

Gibt es nicht, es gibt nur "den" GF-Lehrgang. Das andere ist der Aufbaulehrgang. ;-)


Grüßle
Christian





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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg387985
Datum24.02.2007 11:129230 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Heinrich Brinkmann

Probleme hatten wir mit der Anerkennung einer Sprechfunk-Ausbildung eines Kameraden, der sie als Polizeibeamter während seiner Ausbildung für die Leitstelle gemacht hat (man solte meinen das die PDV 810 eigentlich auch bei der Feuerwehr bekannt ist).

Mit der "Polizeifunkerausbildung" gabs hier auch schon Probleme, lies sich aber über den kleinen Dienstweg "LFS - BePo" lösen.

Schwieriger ist es bei Kameraden, die die Sprechfunkausbildung während ihrer Ausbildung an einer Rett-Ass-Schule gemacht haben. Wenn hier nicht nachgewiesen werden kann, das dieser nach der PDV 810 oder der FwDV 2 stattgefunden hat (Stundenplan, Zeugnis ect.), hat man fast keine Chance.

Wie sieht für die RA-Ausbildung überhaupt die Sprechfunkausbildung aus; gibts da einheitliche Vorgaben ?
Und wie wird z.B. die SprFu-Ausbildung des THWs gewertet ?
Die AGT-Ausbildung von THW-Helfern wurde hier anerkannt.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar387987
Datum24.02.2007 11:209203 x gelesen
Ich hatte das Glück meine Rettungsassistentenausbildung bei Feuerwehrs zu machen

Und da hat der Feuerwehrausbilder mit den Feuerwehrunterlagen den Lehrgang nach Feuerwehrausbildungsplan durchgeführt und wir haben Feuerwehrurkunden bekommen auf denen sowohl die 2/2 als auch die 810 aufgeführt waren


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****

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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW387993
Datum24.02.2007 11:309199 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschwir haben Feuerwehrurkunden bekommen auf denen sowohl die 2/2 als auch die 810 aufgeführt waren

Wo ist in der (P)DV 810 denn der Ausbildungsumfang beschreiben ? *grübel*


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar387994
Datum24.02.2007 11:329136 x gelesen
Die 810 als Inhaltliche Grundlage ?

Ich hab die nicht geschrieben...


Gruß Florian

*DerseineRAsprechfunkurkundemalindenkellersuchengeht

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW388018
Datum24.02.2007 14:029243 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Christian SchorerGibt es nicht, es gibt nur "den" GF-Lehrgang. Das andere ist der Aufbaulehrgang. ;-)

Ok, ok. Aber GF ist nur eine Woche und der Aufbaulehrgang ebenfalls. Zusammen ist das ok. Aber ich denke nicht (und ich hoffe es nicht), das ein GF ohne Aufbau aus Bayern in NRW anerkannt wird. Dann geht nämlich gehörig was schief.


Gruß,
Christian Rieke

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AutorGill8es 8R., Aachen / NRW388333
Datum25.02.2007 20:499197 x gelesen
Hallo.

Ich würde mir das auf alle Fälle schriftlich Bestätigen lassen.

MfG GR


Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der edelste.
Zweitens durch Nachahmung, das ist der leichteste. Drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste.
(Konfuzius)

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