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ThemaAtemschutzunterweisung23 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorMark8us 8H., Auerbach / Bayern388288
Datum25.02.2007 16:2113680 x gelesen
Zitat aus der FWDV 7: "Unterweisungen über den Atemschutz müssen in die allgemeinen Ausbildungspläne aufgenommen sein und mindestens jährlich durchgeführt werden."
Es dürfte allgemein bekannt sein, dass es bei größeren Wehren praktisch unmöglich ist, einen Termin zu finden, an dem alle Zeit haben, deshalb folgende Fragen:
1. Muss jeder AGT persönlich anwesend sein bei der Unterweisungsübung?
2. Gibt es Möglichkeiten, neben der Übung etwas zu unternehmen, damit alle eine (als solche auch anerkannte) Unterweisung erhalten (z.B. eine Art Rundschreiben an alle AGT)?
3. Welche Konsequenzen würden sich daraus ergeben, wenn jemand keine gültige Unterweisung hat, in den Einsatz geht und es passiert etwas (wenn die Anzahl der Übungen stimmt und der AGT praktische Erfahrung hat)?
Ich interpretiere das Ganze so, dass eine Unterweisung im Atemschutz genauso wie die UVV-Unterweisung für den normalen Einsatzdienst einmal im Jahr auf dem Übungsplan stehen muss (einmalig im Jahr eine Übung abgehalten wird), sich ein Nichtbesuchen dieser Übung aber nicht auf die Einsatztauglichkeit auswirkt (man nicht zwingend persönlich anwesend sein muss) bzw. die betroffenen Personen trotzdem an Einsätzen/als AGT teilnehmen dürfen (natürlich sofern die Übungsbeteiligung in Ordnung ist, schließlich wird auf die Einhaltung der UVV sowohl normal als auch unter Atemschutz immer geachtet, es wird also laufend praktiziert) . Wie seht ihr das?


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AutorGunn8ar 8F., Prohn / M-V388289
Datum25.02.2007 16:2811002 x gelesen
Klare Antwort: Die persönliche Teilnahme ist unbedingt nötig. Möglicher Weg: Atemschutzausbildung möglichst oft (z.B. monatlich oder 2 - monatlich) einplanen, so dass auf jeden Fall jeder AGT irgendwie seine Mindestteilnahme erfüllt. Etwas mehr Ausbildung kann wiederum auch nicht Schaden.


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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern388291
Datum25.02.2007 16:3810914 x gelesen
Hallo!


Geschrieben von Markus Held1. Muss jeder AGT persönlich anwesend sein bei der Unterweisungsübung?

Ja! Wobei wir wieder bei der rechtlichen Stellung der FwDV7 sind! Eine jährliche Unterweisung zu Gefahren und Umgang fordert aber auch die GUV-V A1!

Geschrieben von Markus Held2. Gibt es Möglichkeiten, neben der Übung etwas zu unternehmen, damit alle eine (als solche auch anerkannte) Unterweisung erhalten (z.B. eine Art Rundschreiben an alle AGT)?

Rundschreiben gilt m.W. nicht als Unterweisung!

Geschrieben von Markus Held3. Welche Konsequenzen würden sich daraus ergeben, wenn jemand keine gültige Unterweisung hat, in den Einsatz geht und es passiert etwas (wenn die Anzahl der Übungen stimmt und der AGT praktische Erfahrung hat)?


Hängt vom Richter ab! ;-)

Geschrieben von Markus HeldIch interpretiere das Ganze so, dass eine Unterweisung im Atemschutz genauso wie die UVV-Unterweisung für den normalen Einsatzdienst einmal im Jahr auf dem Übungsplan stehen muss (einmalig im Jahr eine Übung abgehalten wird), sich ein Nichtbesuchen dieser Übung aber nicht auf die Einsatztauglichkeit auswirkt (man nicht zwingend persönlich anwesend sein muss)

Da irrst Du aber gewaltig, er muß, wie auch bei der jährlichen UVV, anwesend sein und Unterschreiben -> Rechtssicherheit!


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



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AutorMark8us 8H., Auerbach / Bayern388293
Datum25.02.2007 16:5811108 x gelesen
Wie macht ihr es dann? Ich kann mir nicht vorstellen, einen Termin zu finden, an dem alle Zeit haben. Haltet ihr dann mehr Unterweisungen im Jahr ab oder gibt es andere Möglichkeiten, jedem eine Unterweisung zukommen zu lassen?


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AutorAndr8e K8., Nienburg / Niedersachsen388296
Datum25.02.2007 17:0711007 x gelesen
Ich mag mich da jetzt ganz gewaltig irren und kann es auch durch keinerlei Quellen dokumentieren, aber ich meine mal gehört zu haben, dass die Notwendigkeit zur jährlichen Unterweisung entfällt, wenn in diesem Zeitraum ein "echter" Einsatz unter PA stattgefunden hat (natürlich nur für die betreffende Person). Nachzuweisen duch das kleine gelbe Heftchen, in welchem alles rund um den Atemschutz dokumentiert wird.

Wie gesagt, ich habe das aber auch nur aus dritter Hand gehört, also bitte mit Vorsicht geniessen bis es entweder bestätigt oder dementiert wurde.


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)388298
Datum25.02.2007 17:1611035 x gelesen
Geschrieben von Andre Kochdass die Notwendigkeit zur jährlichen Unterweisung entfällt, wenn in diesem Zeitraum ein "echter" Einsatz unter PA stattgefunden hat (natürlich nur für die betreffende Person). Nö, dann kann nur die Einsatzübung unterbleiben, Belastungsübung und Unterweisung sind trotzdem Pflicht.


Leute, was ist so schwer daran, eine FwDV 7 zu lesen, zu verstehen und anzuwenden? Geht nicht gegen dich, Andre, aber in letzter Zeit offenbaren sich hier immer öfter Atemschutzunwissende mit den interessantesten und lustigsten traurigsten Vorschriftskenntnissen bzw -interpretationen.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen388299
Datum25.02.2007 17:1910958 x gelesen
Geschrieben von Andre KochIch mag mich da jetzt ganz gewaltig irren und kann es auch durch keinerlei Quellen dokumentieren, aber ich meine mal gehört zu haben, dass die Notwendigkeit zur jährlichen Unterweisung entfällt, wenn in diesem Zeitraum ein "echter" Einsatz unter PA stattgefunden hat (natürlich nur für die betreffende Person). Nachzuweisen duch das kleine gelbe Heftchen, in welchem alles rund um den Atemschutz dokumentiert wird.

Aber gewaltig.
Es kann die geforderte jährliche Einsatzübung entfallen, wenn man regelmäßig unter PA eingesetzt wird (ob ein mal im Jahr regelmäßig ist?), nicht jedoch die jährliche Unterweisung.
Wir kombieniren die immer mit der Übung, so haben alle, die an der Übung teilgenommen haben, auch die Unterweisung. Gegenschluß: keine Übung > keine Unterweisung > kein Einsatz unter PA, ganz einfach.

Gruß
Heinrich


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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern388302
Datum25.02.2007 17:2510877 x gelesen
Hallo!


Geschrieben von Heinrich BrinkmannWir kombieniren die immer mit der Übung, so haben alle, die an der Übung teilgenommen haben, auch die Unterweisung. Gegenschluß: keine Übung > keine Unterweisung > kein Einsatz unter PA, ganz einfach.

Genau, richtig!

Vor jeder Übung die Grundsätze, Gefahren, Grenzen der PSA ... etc. erläutern, und unterschreiben lassen. Damit ist die Unterweisung erledigt!


Gruß
Michael




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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern388305
Datum25.02.2007 17:3110817 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Sebastian KruppGeht nicht gegen dich, Andre, aber in letzter Zeit offenbaren sich hier immer öfter Atemschutzunwissende mit den interessantesten und lustigsten traurigsten Vorschriftskenntnissen bzw -interpretationen.

Also, ich glaube das die Basis so aussieht!! Nur das sich die Leute jetzt öfter trauen(!) was in die Öffentlichkeit zu tragen und sich auch wo anders zu informieren, als bei "Ihren" Ausbildern!
Es kocht doch fast jede Komune ihr eigenes "Süppchen" und man läßt sich nicht gern in die Karten schauen!
Meiner Meinung ist das nur die Spitze des Eisberges, die hier zu Tage tritt!


Gruß
Michael




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AutorMark8us 8H., Auerbach / Bayern388306
Datum25.02.2007 17:3510910 x gelesen
Vor jeder Übung? Was sagen da die AGT dazu? Akzeptiert das jeder ohne Widerspruch? Und wie lang dauert diese Unterweisung (bleibt dann noch genug Zeit für ne ordentliche Übung und ist eine zu kurze Unterweisung sinnvoll)?


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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern388308
Datum25.02.2007 17:4310837 x gelesen
Hallo!


Geschrieben von Markus HeldVor jeder Übung? Was sagen da die AGT dazu? Akzeptiert das jeder ohne Widerspruch? Und wie lang dauert diese Unterweisung (bleibt dann noch genug Zeit für ne ordentliche Übung und ist eine zu kurze Unterweisung sinnvoll)?

Also wir haben 2 feste Termine, wo das angeboten wird, da kommen eigentlich alle unter! Dann gibts noch vor jeder Übung ne halbe Stunde Grundsätze und Gefahren, damit fahren wir eigentlich ganz gut!
Und klar, mit Dampfhammer geht wenig, man muß den Leuten klarmachen, worum es geht, und wenn man will, dann kommen die auch!!


Gruß
Michael




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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg388309
Datum25.02.2007 17:4611041 x gelesen
Geschrieben von Andre KochIch mag mich da jetzt ganz gewaltig irren und kann es auch durch keinerlei Quellen dokumentieren, aber ich meine mal gehört zu haben, dass die Notwendigkeit zur jährlichen Unterweisung entfällt, wenn in diesem Zeitraum ein "echter" Einsatz unter PA stattgefunden hat (natürlich nur für die betreffende Person).

Bitte noch mal genau nachlesen, was da drinne steht. Mit der Unterweisung in den Atemschutz hat das nichts zu tun, sondern es bezieht sich ledglich auf die Einsatzüung. Und auch da nur mit starken Einschränkungen (welche den meisten nicht klar sind).

Für die Inhalte der Einsatzübung sind gewisse Vorgaben gemacht. Diese sind im 08/15 Wohnungsbrand allerdings i.d.R. nicht enthalten.
Wer aber einen Einsatz gefahren hat, bei dem die Inhalte drinne sind, welche in Abschnitt 6 Tabelle 2 der FwDV 7 aufgeführt sind, ob der noch mal so schnell AT macht? So von wegen Eigennotfall, AGT-Notfallrettung,...

Sprich im Zweifel habe ich für 99% aller AGT auch wenn sie im Einsatz waren nicht die Freischußregelung und tue gut daran eine entsprechende Einsatzübung zu fahren.


Zur Ausgangsfrage. Die Unterweisung muß natürlich persönlich geschehen.

Unser Konzept ist wie folgt.

Jeder AGT muß im Jahr diese Einsatzübung durchführen. Diese Einsatzübung kann bei uns auch nicht durch einen Einsatz oder die Übung unter CSA ersetzt werden (diese ist bei uns verpflichtend für die CSA-Träger extra).
Die Einsatzübung wird in Kleingruppe zu 4 Mann durchgeführt.
Ablauf

1. Theoretische Unterweisung
2. Übungen bestimmter Tätigkeiten
3. Einsatzübung als AGT-Notfallübung mit 2 AT-Trupps (SiTr und UstTr)

In 1. ist die jährliche Unterweisung enthalten. Es werden dabei aber auch bestimmte technische oder taktische Neuerungen eingeführt. Am Ende des Jahres kann ich damit auch sicher sein, daß jeder der noch das A am Helm hat das gelehrt bekommen hat. Dieses Jahr wird da u.a. die Bedienung eines neuen Ex-FuG und neuer HSR geschult.

In 2. werden bestimmte Tätigkeiten die für 3. benötigt werden intensiv geübt (Auffinden eine bewußtlosen AGT, Check des AGT, Umkuppeln Mitteldruckleitung an Reserve-PA, Einsatz der Rettungsmulde,...
Alles streßfrei und mit Sicht

In 3. wird dann eine komplette Einsatzübung "Suche und Rettung eines verunglückten AGT unter Nullsicht" durchgeführt.
Incl. Streßfaktoren wie Lärm, Hindernisse, Festhängen, Gerätedefekte,...

Bei unsren derzeit ca. 44 AGT heißt das eben, daß ich mindestens elf Termine brauche. Damit ich alle erwische (Schichtarbeiter, Krankheit, berufliche Verhinderung) eher 13 (mit Doppelteilnehmern, denn ich brauche immer zwingend vier Teilnehmer, aber unsere Nachwuchskräfte springen da gerne ein um etwas mehr Praxis zu bekommen).

Vorteil für uns: Wir sind sicher, daß am Ende des Jahres jeder AGT das selbe Programm absolviert hat. Von der Unterweisung über Gerätehandhabung bis zur praktischen Übung. Wir erreichen jeden AGT mindestens ein Mal, die Sache ist gut planbar.
"Normale" Übungen im Gruppen- oder Zugrahmen bei denen je nach Übungsziel ebenfalls PA und entsprechende Darstellungsmittel eingesetzt werden kommen natürlich hinzu.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorAndr8e K8., Nienburg / Niedersachsen388358
Datum26.02.2007 09:2910872 x gelesen
Urgh... was ein simpler Vertipper doch für Folgen haben kann... Natürlich meinte ich die Einsatzübung, nicht die Unterweisung. Alles andere würde ja auch herzlich wenig Sinn machen. Ich habe mich lediglich vertippt, aber wahrscheinlich glaubt mir das jetzt eh keiner mehr... :-D


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern388361
Datum26.02.2007 09:5310847 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Andre KochUrgh... was ein simpler Vertipper doch für Folgen haben kann...

Naja, dem ist dann wohl auch ein Verleser vorausgegangen und ein Verdenker gefolgt... ;-)

Immerhin sind diesbezüglich nun hoffentlich alle Unklarheiten beseitigt!

Grüße
Magnus


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio388362
Datum26.02.2007 09:5310776 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Markus Helddass eine Unterweisung im Atemschutz genauso wie die UVV-Unterweisung für den normalen Einsatzdienst einmal im Jahr auf dem Übungsplan stehen muss

Muss sie nicht.

Geschrieben von Markus Heldeinmalig im Jahr eine Übung abgehalten wird

Kann man so machen. Obs Sinn macht sei mal dahingestellt.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen388365
Datum26.02.2007 10:0111214 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Markus HeldIch kann mir nicht vorstellen, einen Termin zu finden, an dem alle Zeit haben. Haltet ihr dann mehr Unterweisungen im Jahr ab oder gibt es andere Möglichkeiten, jedem eine Unterweisung zukommen zu lassen?

Ich kann Dir höchstens das Modell "Eppstein" beschreiben :-) Zu den Voraussetzungen: Eppstein hat 5 Stadtteile, jeweils mit eigenem Feuerwehrstandort gesegnet, insgesamt sind das irgendwas zwischen 80 und 100 AGT. Für diese bieten wir über das Jahr verteilt 6 Termine an, an denen die Unterweisung für alle Stadtteile gemacht wird. Damit ist kein Stadtteil auf 1 oder 2 Termine genagelt ;). Hieße in Eurem Fall: Einfach mal 3 oder 4 weitere Wehren fragen, ob die Lust hätten, ein ähnliches Modell anzuwenden. Macht vieles einfacher. Ähnlich erfolgt übrigens der Streckendurchgang. Auch hier sind 4 Termine für das Stadtgebiet gegeben, bzw. über www.feuerwehr-mtk.de ist es sogar möglich, sich noch freie Plätze bei anderen Feuerwehren zu suchen.

MFG

Ingo


--



- 17.03.2007 - Atemschutzunfaelle.de Live - Kongress in Friedberg - vorerst ausgebucht.


"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen388387
Datum26.02.2007 12:5910834 x gelesen
Moin,
habt ihr dazu noch zusätzlich regelmäßige Dienste für die AGT oder ansonsten nur den normalen Dienst??

Gruß Sven


Mit freundlichen Grüßen

Sven

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AutorMark8us 8H., Auerbach / Bayern388396
Datum26.02.2007 13:2210833 x gelesen
zusätzlich zum normalen Übungsdienst finden in der Regel 12 Atemschutzübungen + 1 Belastungsübung in der Strecke + 6 Kameraden jährlich Brandbunker (Realbrandübung)


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg388457
Datum26.02.2007 19:0610859 x gelesen
Geschrieben von Sven Niclashabt ihr dazu noch zusätzlich regelmäßige Dienste für die AGT oder ansonsten nur den normalen Dienst??

Grundsätzlich "nur" den normalen Dienst, wobei auch dort wenn es dem Ausbildungsziel dient mit PA gearbeitet wird.

So gesehen kannst Du unsere Fortbildungstermine für die 4-Mann-Kleingruppen (bei CSA läuft das übrigens genau so) als AGT-Zusatzübungen mit immer identischem Inhalt sehen, an denen eben pro Abend nur genau 4 Mann teilnehmen.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland388677
Datum27.02.2007 18:2210939 x gelesen
Hallo Markus,
bei uns im Löschbezirk steht 1x jährlich eine Übung Atemschutztheorie (mit: Einsatzgrundsätze, Notfälle unter PA, usw.) auf dem Übungsplan. Die ist jedoch nicht ausreichend, um alle AGT anzusprechen. Hab' mir deshalb angewöhnt (als AS-Gerätewart) alle praktischen AS-Übungen unter ein "Motto" zu stellen (Angriff über Leiter, heiße Tür, usw.) und vor der Übung eine kleine Unterweisung zum Thema zu machen (mit Unterrichtsmaterial, Folien). Da wir für jeden AS-Träger eine Karteikarte führen (zusätzlich zum AS-Pass), wird dann an diesem Tag für ihn in der Spalte "praktische Übung mit Unterweisung" ein Vermerk gemacht. Ist vieleicht nicht ganz ideal, hab' allerdings bisher kein besseres Mittel gefunden allen Geräteträgern die Wiederholung der Theorie zuzuführen und dies auch zu dokumentieren.


Gruß Daniel


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AutorMark8us 8H., Auerbach / Bayern389169
Datum02.03.2007 13:2210962 x gelesen
Also, ich hatte gerade ein ausführliches Gespräch mit dem zuständigen Sachbereichsleiter des bayer. GUV. Ich muss (zu meiner Schande) gestehen, dass wir bisher genau das gemacht haben, was von der UVV nicht gewünscht wird, nämlich einmal im Jahr eine Unterweisung und gut, denn das genaue Gegenteil ist der Fall (die Aufmerksamkeit der Kameraden bei der theoretischen, zeitlich länger andauernden UVV-Belehrung lässt stark zu wünschen übrig, viele denken sich: jedes Jahr der selbe Mist, und das wesentlich größere Problem ist einfach, dass es praktisch unmöglich ist, einen Termin zu finden an dem alle Zeit haben). Somit ist diese einmalige Unterweisung schlichtweg nicht praktikabel und wenn jemand im Einsatzfall verunglückt, der jedes mal da ist und nur bei eben dieser Übung verhindert war, könnte das unangenehme Folgen haben, denn der Staatsanwalt fragt zuerst: war er denn überhaupt eingewiesen, weil das am leichtesten nachzuprüfen ist.
Die Empfehlung lautet, vor jeder Übung die Übung kurz theoretisch durchzusprechen und dabei auf die Gefahren (der Geräte und möglicher Einsatzstellen) einzugehen. Es laufen somit alle Übungen unter Übung + Unterweisung und ein Kreuz in der Anwesenheitsliste bestätigt die Teilnahme an den Übungen + Unterweisungen (keine Unterschrift der jeweiligen Teilnehmer notwendig!). Wer öfter kommt, gilt als eingewiesen (hier gibt es jedoch keine feste Regel, kann feuerwehrintern festgelegt werden) und vor Gericht (im Fall der Fälle) macht es auch einen sehr viel besseren Eindruck, wenn man auf laufende Unterweisungen verweist, als auf eine Veranstaltung im Jahr.
Diese Vorgehensweise empfiehlt sich sowohl im normalen Übungsdienst als auch bei den Atemschtzübungen.
Einzige Ausnahme kann die Motorsäge darstellen, da sie bei vielen Wehren (laut Aussage d. Sachbearbeiters) nicht auf dem Übungsplan steht, diese Unterweisung muss man dann gegebenenfalls in einen theoretischen Unterricht mit einbauen oder vor der Übung die Theorie etwas ausweiten und auf die Motorsäge und Gefahren bei Baumfällarbeiten eingehen (wichtig: dann im Übungsplan bei den Übungsthemen vermerken, dass neben dem eigentlichen Übungsthema noch zusätzlich dieses Thema besprochen wurde).
Zusatzinfo: Eine schriftliche Mitteilung gilt nicht als Unterweisung (diese sollte mündlich erfolgen und man muss persönlich anwesend sein)


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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland389196
Datum02.03.2007 17:1610831 x gelesen
..... dürfte dann auch kein Problem sein die eine oder andere Theorieübung mit "Übung und (Sicherheits-) Unterweisung" im Dienstbuch/-plan einzutagen! Beinhaltet aber auch, dass Anwesenheit und Übungsthema schriftlich festgehalten werden.

Gruß Daniel


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg389265
Datum03.03.2007 09:4010863 x gelesen
Geschrieben von Markus HeldAlso, ich hatte gerade ein ausführliches Gespräch mit dem zuständigen Sachbereichsleiter des bayer. GUV. Ich muss (zu meiner Schande) gestehen, dass wir bisher genau das gemacht haben, was von der UVV nicht gewünscht wird, nämlich einmal im Jahr eine Unterweisung und gut,...

Ei da kuck.
Genau das, was die LFS Ba-Wü seit langem so propagiert.

Auch bei uns sind die früher jährlich durchgeführten stinklangweiligen "ich-lese-heute-einen-Abend-aus-der-UVV-vor-und-zeige-einen-Folienfilm-der-GUV" Abende die ich als frischer FM noch über mich ergehen lassen mußte aus dem Dienstplan verschwunden.

Die Themen der UVV werden in den jeweiligen Ausbildungen Diensten zu den behandelten Themen integriert. Das sitzt wesentlich besser und es wird kein Dienstabend dafür verschwendet, den FM ein paar Stunden Schlaf zu gönnen, während vorne jemand einen Vortrag hält.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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