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ThemaHeckblaulicht26 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorMart8in 8S., Gifhorn / Niedersachsen390217
Datum08.03.2007 16:3610446 x gelesen
Hallo
Mal eine Frage: Wann macht eine 3. Rundumkennleuchte am Heck Sinn, bzw. wann ist sie zwingend vorgeschrieben (Fahrzeugart, Fahrzeughöhe....)?
Bin dankbar für jede Antwort
Gruß Martin


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AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW390218
Datum08.03.2007 16:419738 x gelesen
Meinst Du eine dritte hinten (rechts-+mitte+links) oder eine hinten plus die beiden von vorne?

Ein bzw. zwei RKL am Heck machen für mich grundsätzlich Sinn - und zwar zur Heckabsicherung. Insbesondere natürlich, wenn die vorderen von hinten nicht richtig sichtbar sind.


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AutorDani8el 8S., Gosheim / BaWü390219
Datum08.03.2007 16:509661 x gelesen
eine Kennleuchte am Heck macht immer Sinn wen man die vorderen aus irgend einem Grund [z.B. Fahrzeughöhe oder Aufbauten auf dem Dach] garnicht, oder nur teilweise sieht.

Bei unserem RW hat der Feuerwehrtüv mal ein Heckblaulicht "vorgeschrieben" man sah die vorderen beiden aufgrund von Dachkasten und Schiebeleiter einfach nicht.

Gruss Daniel


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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen390221
Datum08.03.2007 16:579744 x gelesen
Hallo,

bei uns hat fast jedes Fahrzeug eine Heck-RKL (bzw. Blitzer). Zur Heckabsicherung auf jeden Fall ein Gewinn, gerade bei größeren Fahrzeugen. Da diese Heckleuchten abschaltbar sind, ist auch das Fahren und stehen im Zugverband kein Problem.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorNico8 H.8, Ribnitz- Damgarten / MV390222
Datum08.03.2007 17:059704 x gelesen
Hallo

Ich kenn dass auch so, dass man hinten noch ein Blaulicht drauf hat. Unser TLF hat 2 Blitzer (links und rechts), das LF eine RKL und einen Triblitz, der VRW und der GWG einen kleinen Blaulichtbalken auf dem Dach (hinten).

Schöne Grüße

Nico


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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen390227
Datum08.03.2007 17:459696 x gelesen
Hallo,

also Leuchte am heck macht immer Sinn,auch wenn sich das die Hersteller mitunter teuer bezahlen lassen,
schon allein zur Absicherung nach hinten,wenn man tagsüber vorn die nicht erkennen kann - sollte mit einem Pkw schon mal vorkommen das man vorn die nicht sieht ,es reicht wenn man "nur" hinter einem einem TSF/TSF-W hinterher fährt das die Leiter oben auf Dach hat.

Also hier keine Kosten gescheut ggf. nachträglich anbauen(lassen).-haben wir beim TSF-W auch gemacht.....es dient zur eigenen Sicherheit!

Gruß Lars


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Autorwern8er 8n., reischach / bayern390229
Datum08.03.2007 17:559821 x gelesen
Geschrieben von Mathias ZimmerZur Heckabsicherung auf jeden Fall ein Gewinn, gerade bei größeren Fahrzeugen.

Mittlerweile vorgeschrieben, daß Rundumkennleuchten 360 ° um das Fahrzeug erkennbar sein müssen, notfalls durch eine entsprechende Anzahl und ANordnung.

Geschrieben von Mathias ZimmerDa diese Heckleuchten abschaltbar sind, ist auch das Fahren und stehen im Zugverband kein Problem.

RKL (oder Blitzer) am Heck müssen getrennt schaltbar sein, und dürfen nur in Verbindung mit RKL vorne funktionieren.

Aus meiner Sicht heutzutage ein Muß für jedes neue Einsatzfahrzeug.

mkg

Werner


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AutorDani8el 8S., Gosheim / BaWü390231
Datum08.03.2007 17:589654 x gelesen
Geschrieben von werner neudeckerRKL (oder Blitzer) am Heck müssen getrennt schaltbar sein,

Ist das irgendwo vorgeschrieben?
Ist das auch bei Frontwarnleuchten so?

Gruss Daniel


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AutorStef8an 8W., Mönchengladbach / Nordrheinwestfalen390234
Datum08.03.2007 18:089673 x gelesen
Hallo,

bei unserem LF 8/6 wurde was ganz Tolles gemacht.
Da wir nun auf die Autobahn müssen hat man uns 4 zusammenhängende blaue Blitzer ans LF geschraubt, welche nur zur Verkehrsabsicherung dienen sollen, sprich sie funktionieren nur bei gezogener Handbremse.
Dafür hat man uns dann das 3 (hinter) Blaulicht einfach abmontiert, da man ja den Stromanschluß für die Blitzer brauchte.
Was haltet ihr von so einer Vorgehensweise?

Gruß

Stefan


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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen390235
Datum08.03.2007 18:129711 x gelesen
Geschrieben von werner neudeckerMittlerweile vorgeschrieben, daß Rundumkennleuchten 360 ° um das Fahrzeug erkennbar sein müssen, notfalls durch eine entsprechende Anzahl und ANordnung.
Seit wann?
M.W. besteht eine "Rundumsichtbarkeit" nur für gelbes Licht, bei blauem reicht eine Sichtbarkeit von 270 Grad zur Fahrzeuglängsachse, d.h. 135 Grad zu jeder Seite.

Gruß
Heinrich


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AutorJens8 M.8, Enger / NRW390239
Datum08.03.2007 18:559698 x gelesen
Unsere Metz DLK von 2000 hat ein Blaulicht hinten am Leiterpark
und IMHO gabs keine Probleme bei der Abnahme - TÜD die letzten Jahre.

Wäre also wenn neu das die 360° abdecken müssen, oder gibts Ausnahmen, wo dann das unserer DLK reinfällt.


Gruß JM

Löschzug Dreyen und Jugendfeuerwehr der Feuerwehr Stadt Enger

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AutorMart8in 8H., Vechelde/Wahle / Niedersachsen390240
Datum08.03.2007 19:009678 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Martin Schneider
Wann macht eine 3. Rundumkennleuchte am Heck Sinn, bzw. wann ist sie zwingend vorgeschrieben (Fahrzeugart, Fahrzeughöhe....)?

Sinn macht eine 3. RKL auf jeden Fall immer, wie schon von anderen geschrieben, wenn man die vorderen nicht sieht.

Hier mal der Link zu einem Info-Blatt unserer FuK zu dem Thema:
Info-Blatt

Gruß
Martin


Zwei Feuerwehrstützpunkte in einem Feuerwehrhaus:
http://www.feuerwehren-vechelde-wahle.de

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AutorMart8in 8S., Gifhorn / Niedersachsen390241
Datum08.03.2007 19:009657 x gelesen
Hallo
Also, wenn ich alle Antworten deute, macht die 3. Kennleuchte am Heck Sinn. Das habe ich auch nicht anders erwartet. Aber vorgeschrieben bzw. lt. DIN ist sie nicht. Auch die angegebenen Sichtwinkel sind ja relativ, denn man muss ja auch, oder gerade, die Sichthöhe berücksichtigen. In unserem Fall handelt es sich um ein MTF auf Crafter, Höhe ohne Kennleuchte ca. 220cm. Also aus einem folgenden PKW sind die vorderen RKL je nach dem wie dicht aufgefahren wird, nicht immer sichtbar.
Gruß Martin


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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen390243
Datum08.03.2007 19:119679 x gelesen
Geschrieben von werner neudeckerMittlerweile vorgeschrieben, daß Rundumkennleuchten 360 ° um das Fahrzeug erkennbar sein müssen, notfalls durch eine entsprechende Anzahl und ANordnung.

Wußte ich nicht, macht aber Sinn.

Geschrieben von werner neudeckerRKL (oder Blitzer) am Heck müssen getrennt schaltbar sein, und dürfen nur in Verbindung mit RKL vorne funktionieren.


Richtig, das ist auch gut so.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorMart8in 8S., Gifhorn / Niedersachsen390244
Datum08.03.2007 19:269633 x gelesen
Hallo
Wenn ich das Infoblatt richtig deute ist es nicht erforderlich, dass im hinteren Bereich Winkel 90° die RKL sichtbar sind (Horizontalwinkel 135° nach links und rechts= 270°). Gerade dieser Bereich macht doch richtig Sinn, oder? Trotzdem danke für das Infoblatt, kann ich gut gebrauchen.
Gruß Martin


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Autorwern8er 8n., reischach / bayern390262
Datum08.03.2007 21:589662 x gelesen
Geschrieben von Heinrich BrinkmannSeit wann?
M.W. besteht eine "Rundumsichtbarkeit" nur für gelbes Licht, bei blauem reicht eine Sichtbarkeit von 270 Grad zur Fahrzeuglängsachse, d.h. 135 Grad zu jeder Seite.


Auskunft eines TÜV-Mitarbeiters beim Eigenumbau eines GW-L1 im Jahr 2006.

Nicht alle RKL müssen 360 ° sichtbar sein, sondern immer zumindest eine.

mkg

WErner


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AutorMich8ael8 F.8, Riedenburg / Bayern390313
Datum09.03.2007 07:589676 x gelesen
Hallo Werner,

Geschrieben von werner neudecker
RKL (oder Blitzer) am Heck müssen getrennt schaltbar sein, und dürfen nur in Verbindung mit RKL vorne funktionieren.


Muss oder kann die Heck RKL schaltbar sein?

Hast du hierzu eine rechtliche Grundlage bzw. wo steht das?
Würde mich für einen aktuellen Fall interssieren.

Gruß Michael


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AutorPete8r S8., Aholming / BY390315
Datum09.03.2007 08:319670 x gelesen
Geschrieben von Stefan Wragehat man uns 4 zusammenhängende blaue Blitzer ans LF geschraubt,
Du meinst die übliche Heckwarneinrichtung, jedoch in blau?

Ist das mittlerweile zulässig? Wir wollten die nämlich bei unserem neuen LF (BJ 2004) in blau haben, da der Autofahrer auf gelb ohnehin kaum noch reagiert. Uns wurde aber damals gesagt, dass dies nicht zulässig sei und die Dinger ausschliesslich in gelb blitzen dürfen.

Gruß
Peter


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AutorJens8 M.8, Enger / NRW390316
Datum09.03.2007 08:339661 x gelesen
Geschrieben von Michael FerstlMuss oder kann die Heck RKL schaltbar sein?

Bei uns (NRW) muss das sein. Grad vor ~nem Jahr erst darüber mit dem Herrn vom IdF / TÜD drüber gesprochen.
Wo allerdings das steht (DIN denk ich aber mal) weiß ich atoc nicht.

Wende dich doch einfach an die Person, die da bei euch solche Abnahmen macht,
die kann dir sagen was Sache ist und wo es steht.


Gruß JM

Löschzug Dreyen und Jugendfeuerwehr der Feuerwehr Stadt Enger

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AutorStef8an 8W., Mönchengladbach / Nordrheinwestfalen390328
Datum09.03.2007 09:299647 x gelesen
Das sind quasi 4 blaue Blitzer in der Größe von Frontblitzern, die zu einer Einheit nebeneinander gebaut wurden (Kein Eigenbau).

Die Dinger sind extrem grell und werden schon von weitem (vorallem Nachts) sehr gut wahr genommen.

Bilder vom Fahrzeug sieht man auf unserer HP www.ff.wanlo.de.

Einfach mal auf Heckansichten vom 8/6 achten.

Gruß

Stefan


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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen390330
Datum09.03.2007 09:369712 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Michael Ferstl
Muss oder kann die Heck RKL schaltbar sein?

Hast du hierzu eine rechtliche Grundlage bzw. wo steht das?
Würde mich für einen aktuellen Fall interssieren.

Nu!
Das steht in den Normen zu den Fahrzeugarten, z.B. in der DIN 14530-17 für das TSF-W:

"Es sind Kennleuchten nach DIN 14620 und/oder Kennsignaleinheiten nach DIN 14621 oder gleichwertige Kennleuchten zu verwenden. Kennleuchten mit einer Hauptabstrahlrichtung und rückwärtige Kennleuchten für blaues Kennlicht müssen getrennt abschaltbar sein."


mkg hwk

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW390364
Datum09.03.2007 11:519704 x gelesen
Geschrieben von Stefan WrageDa wir nun auf die Autobahn müssen hat man uns 4 zusammenhängende blaue Blitzer ans LF geschraubt, welche nur zur Verkehrsabsicherung dienen sollen, sprich sie funktionieren nur bei gezogener Handbremse.

Dir ist klar, dass das
1. kein "Heckblaulicht" (RKL) im üblichen Sinn ist
2. so m.E. nicht zulässig ist
3. auch nicht sinnvoll, weil eine Rückwärtswarnanlage in Orange schlicht weiter zu sehen ist...


Geschrieben von Stefan WrageDafür hat man uns dann das 3 (hinter) Blaulicht einfach abmontiert, da man ja den Stromanschluß für die Blitzer brauchte.
Was haltet ihr von so einer Vorgehensweise?


Nix... zumal der Stromanschluß der Heck-RKL normalerweise zwangsgeschaltet über die vorderen mit bedient wird (zusätzlich getrennt schalt- bzw. besser ausschaltbar).


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW390365
Datum09.03.2007 11:539942 x gelesen
Geschrieben von Martin SchneiderMal eine Frage: Wann macht eine 3. Rundumkennleuchte am Heck Sinn, bzw. wann ist sie zwingend vorgeschrieben (Fahrzeugart, Fahrzeughöhe....)?

Gibt m.W. (leider) keine Vorschrift, die eine Heck-RKL erlaubt, es gab jahrelang (z.B. in Bayern in den 80igern) sogar Verbote!

Grundsätzlich zu dem Thema vgl. Auszug aus Einsatzfahrzeug - Technik, Reihe www.einsatzpraxis.org:


4.7.2.3Heckkennleuchten

Kennleuchten am Fahrzeugheck sollten überall dort verbaut werden, wo der Aufbau die Kennleuchten auf dem Dach des Fahrer-/Mannschaftsraumes verdeckt (z.B. LF, TLF, RW usw.) bzw. geöffnete Heckklappen diese verdecken können.

Nachfolgender Verkehr wird durch die Heckkennleuchten auf die Sondersignalfahrt hingewiesen. Wichtig ist dies insbesondere, wenn überholende schnelle PKW sich langsameren, aber mit Sondersignal fahrenden Einsatzfahrzeugen von hinten nähern.
Außerdem werden Einsatzstellen dadurch nach hinten deutlicher als nur durch Warnblinkleuchten abgesichert.

Heckkennleuchten müssen abschaltbar sein, um bei Kolonnenfahrten nicht den folgenden Fahrer zu irritieren bzw. zu blenden.

Sie sollten darüber hinaus so geschaltet werden, dass sie mit jedem Anschalten der Sondersignalanlage automatisch zugeschaltet sind, damit sie nach einem ?Abschalten? nicht einfach in der ?Aus-Stellung? vergessen werden.

Abb. 4.7.2.3/1: Heckkennleuchten integriert in die Aufbauecken am RW der BF Düsseldorf. Dazwischen ist auch die Heckwarnanlage zu erkennen. (Foto: Jürgen Truckenmüller, Düsseldorf)

Neben den am Heck verbauten Rundumkennleuchten gibt es noch die nach hinten wirkenden Blitzleuchten, die in Heckklappen eingebaut werden, vgl. Abb. 4.7.1.2/2. Sie sollen dazu dienen, dass bei geöffneter Heckklappe und dadurch verdeckter Sondersignalanlage immer noch eine Erkennbarkeit nach hinten gegeben ist. Dazu müssen diese automatisch beim Öffnen der Heckklappe und eingeschalteten Rundumkennleuchten ein und beim Schließen der Heckklappe bzw. Ausschalten der Rundumkennleuchten wieder ausgeschaltet werden.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorStef8an 8W., Mönchengladbach / Nordrheinwestfalen390367
Datum09.03.2007 12:009703 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoDir ist klar, dass das
1. kein "Heckblaulicht" (RKL) im üblichen Sinn ist
2. so m.E. nicht zulässig ist
3. auch nicht sinnvoll, weil eine Rückwärtswarnanlage in Orange schlicht weiter zu sehen ist...


zu 1. Ja das ist mir klar, zumal da es nur blinkt, wenn die Feststellbremse betätigt ist.

zu 2. Soetwas habe ich mir schon gedacht

zu 3. das kann ich nicht beurteilen, wobei die relativ helles Licht abgeben. Das sieht sehr weisstichig aus und die Blitze sind wirklich verdamt hell und weit sichtbar.

Aber da die Abt. Technk der BF meinte, das so anbauen zu müssen, können wir als zugehörige FF nicht viel machen oder hast du vielleicht ne Idee, wie wir dagegen am besten vorgehen könnten bzw. wie würdest du es bei der BF agumentieren?

Gruß

Stegan Wrage


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern390370
Datum09.03.2007 12:179671 x gelesen
Hallo,


Geschrieben von Stefan WrageAber da die Abt. Technk der BF meinte, das so anbauen zu müssen, können wir als zugehörige FF nicht viel machen oder hast du vielleicht ne Idee, wie wir dagegen am besten vorgehen könnten bzw. wie würdest du es bei der BF agumentieren?

Am besten nicht hier weiter ausbreiten sondern einfach mal höflich bei dem für euch zuständigen Menschen in der Abteilung Technik anklingeln und unterhalten. Probleme lassen sich so direkt oft am besten lösen.


Grüßle
Christian





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AutorStef8an 8W., Mönchengladbach / Nordrheinwestfalen390383
Datum09.03.2007 13:289629 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerAm besten nicht hier weiter ausbreiten sondern einfach mal höflich bei dem für euch zuständigen Menschen in der Abteilung Technik anklingeln und unterhalten. Probleme lassen sich so direkt oft am besten lösen.

Mehr würde ich hier eh nicht sagen. Aber kannst mir glauben, es wurde schon mit denen gesprochen.

Gruß

Stefan


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