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Thema | Zweckbindung gespendeter Ausrüstung vs. Schließung | 14 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen | 390671 | |||
Datum | 11.03.2007 16:39 | 6993 x gelesen | |||
Moin, bin gerade über diese Meldung gestolpert: http://www.kfv-nienburg.de/aktuell/aktuelles_2006/aktuelles_Lohhof_10032007.html Eine sponsorenfinanzierte WBK für bessere Karten beim Schließungsroulette. - Okay, wird sicher die Einsatzstatistik aufwerten, wobei das wiederum nichts über die tatsächliche Notwendigkeit dieser einen Ortswehr aussagt, schließlich hält die Kommune eine WBK für nicht zwingend erforderlich (sonst hätte sie ja schon eine beschaffen müssen). Wie sieht's denn nun aus, wenn die Kommune sich über die Ausrüstung freut, den betreffenden Standort aber dennoch für überflüssig hält? Kann die WBK von den Sponsoren oder Förderverein mit entsprechenden Auflagen zur Verfügung gestellt werden oder kann man sie nur der "Feuerwehr der Kommune XY" übergeben, welche sie dann z.B. auch einem anderen Standort zuteilen kann? Ist das eurer Ansicht eine nach sinnvolle Option für kleine Wehren oder führt's nur zu einer privaten Finanzierungsschlacht der möglichen Schließungskandidaten und die Kommune freut sich, ihre Pflichtaufgaben nicht mehr finanzieren zu müssen? MkG, Thorben ...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com | |||||
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Autor | Davi8d J8., Kaiserstuhl / Kt. Aargau | 390673 | |||
Datum | 11.03.2007 17:19 | 5581 x gelesen | |||
Als GBM wäre das für mich kein Grund die Ortsteilwehr nicht zu schliessen, wenn es Sinn macht. Die WBK kann man sicher auch in der neuen Gliederung der FW brauchen. Gruss aus der Schweiz - ohne Vorbaupumpen - dafür mit viel Wasser auf den Fzg. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 390682 | |||
Datum | 11.03.2007 18:27 | 5683 x gelesen | |||
Hallo! Sponsoring für Feuerwehr in allen Ehren, aber was ist mit den Folgekosten? Werden diese auch von den Sponsoren getragen oder von der Gemeinde? Aber mal richtig ans Pferd. Wenn jemand der Feuerwehr Ausrüstung spendet, geht diese Ausrüstung in das Eigentum des TRägers der Feuerwehr, sprich Gemeinde, über. Wenn nun die Gemeinde glaubt das die gesponsorte WBK der Feuerwehr A am Standort B besser untergebracht ist, kann dies ohne weiteres geschehen. Geschrieben von Thorben Gruhl Kann die WBK von den Sponsoren oder Förderverein mit entsprechenden Auflagen zur Verfügung gestellt werden oder kann man sie nur der "Feuerwehr der Kommune XY" übergeben, Kann schon. Nur in der Regel wird eine Komune mit "Verstand" sich nicht auf ein solches Geschäft einlassen. Geschrieben von Thorben Gruhl oder kann man sie nur der "Feuerwehr der Kommune XY" übergeben, welche sie dann z.B. auch einem anderen Standort zuteilen kann? Genau, so wird ein Schuh daraus. Aber keine Ausnahme ohne die Regel. Es gibt Komunen die sich über solche zweckgebundene Spenden freuen, andere Komune wollen, mit dem Hinweis auf die Folgekosten bei Gerätespenden, doch lieber Bargeld um für "alle" Wehren innerhalb der Komune Ausrüstung zu beschaffen. Auch hier gibt es im schönen Feuerwehrdeutschland keine einheitliche Regelung. Und warum sollte denn nun bitteschön eine Wärmebildkamera eine Zusammenlegung von Ortswehren verhindern können? Schon mal darüber nachgedacht das ein solches Gerät nicht nur super Einsätze in der Freizeit der FA (SB) bringt? Hat sich auch mal jemand gedanken über die laufende Ausbildung gemacht? Fragen über Fragen. Aber die Kam. werden bestimmt wissen was sie tun. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung! | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 390692 | |||
Datum | 11.03.2007 19:18 | 5573 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thorben Gruhl schließlich hält die Kommune eine WBK für nicht zwingend erforderlich (sonst hätte sie ja schon eine beschaffen müssen). ... irgendwie kann ich das nicht mehr hören ! Weil "keine zwingende Erfordernis" besteht werden Baumaßnahmen von nachweislich maroden FwH verschoben ... Weil "keine zwingende Erfordernis" besteht wird auch die im KatS-Konzept des Landes als notwendig gesehene Ausstattung nicht in einem Jahr beschafft sondern auf x-Jahre verteilt ... Könnte es vieleicht sein, dass in vielen öffentlichen Haushalten inzwischen Mangelbewirtschaftung vorherrscht ... und eben nicht alles eigentlich unbestritten Notwendige auch sofort umgesetzt werden kann (dass dann manchmal trotzdem Prestigeobjekte realisiert werden ist eine andere Sache). Mit der selben Begründung müßten sich neben den Feuerwehrvereinen auch alle Fördervereine von Schulen u.ä. umgehends wegen Wegfall des Darseinszwecks auflösen .... Geschrieben von Thorben Gruhl Eine sponsorenfinanzierte WBK für bessere Karten beim Schließungsroulette. Geschrieben von Thorben Gruhl Wie sieht's denn nun aus, wenn die Kommune sich über die Ausrüstung freut, den betreffenden Standort aber dennoch für überflüssig hält? Kann die WBK von den Sponsoren oder Förderverein mit entsprechenden Auflagen zur Verfügung gestellt werden oder kann man sie nur der "Feuerwehr der Kommune XY" übergeben, welche sie dann z.B. auch einem anderen Standort zuteilen kann? ... selbstverfreilich kann man in Verträgen alle möglichen Klauseln reinschreiben. Niemand zwingt aber die Kommune die Schenkung zu diesen Bedingungen anzunehmen. Wenn Sie natürlich in die Bedingungen einwilligt wird es schwieriger ... Geschrieben von Thorben Gruhl Ist das eurer Ansicht eine nach sinnvolle Option für kleine Wehren ... Arbeitsteilung und Spezialisierung bei kleineren Standorten ist bei dem Arbeitsaufkommen größerer Feuerwehren und der z.Zt. dort erforderlichen (Probleme bereitender) Bandbreite grundsätzlich nicht schlecht ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 390693 | |||
Datum | 11.03.2007 19:19 | 5648 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldAber mal richtig ans Pferd. Wenn jemand der Feuerwehr Ausrüstung spendet, geht diese Ausrüstung in das Eigentum des TRägers der Feuerwehr, sprich Gemeinde, über. Wohl eher selten. Die Spenden gehen ja meist nicht an die Gemeinde, sondern an einen Förderverein bzw. Feuerwehrverein, der dann die Gerätschaft beschafft. Wenn dieser Verein das Teil dann der Gemeinde schenkt, ist dies wohl an Dummheit nicht zu überbieten. Es wird der gemeindlichen FW zur Nutzung überlassen und bleibt im Eigentum des Vereins. Lief bei uns bei einer größeren Anschaffung im letzten Jahr folgendermaßen: Das Geld stammte zum größten Teil aus zweckgebundenen Spenden an den FW-Verein. Der Verein holte sich von der Gemeinde die Genehmigung, das Gerät auf dem LF zu verladen und beschaffte es anschließend. Der FW-Verein ist und bleibt Eigentümer und trägt auch alle Folgekosten incl. Kosten für Ausbildung der FA. Alles andere, insbesondere ein Eigentumsübergang auf die Gemeinde, wäre für uns nicht in Frage gekommen. Gruß Peter | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 390697 | |||
Datum | 11.03.2007 19:21 | 5570 x gelesen | |||
Eine sponsorenfinanzierte WBK für bessere Karten beim Schließungsroulette. Sponsoring... *arrrggghhh* Kann die WBK von den Sponsoren oder Förderverein mit entsprechenden Auflagen zur Verfügung gestellt werden oder kann man sie nur der "Feuerwehr der Kommune XY" übergeben, welche sie dann z.B. auch einem anderen Standort zuteilen kann? Sponsoring ist ein Geschäft - eine Leistung für eine andere Leistung. Wenn sowas stattfindet gibt es ja wohl einen Vertrag zwischen der Kommune und dem Sponsor. In diesem sollten eigentlich alle für diesen Geschäftsvorfall notwendigen Eckdaten festgehalten worden sein. Da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht (im Grundsatz auch für Gemeinden - natürlich mit gewissen Einschränkungen) könnte man auch festlegen wo diese WBK genutzt werden soll. Aber mal ganz ehrlich: Der Bürgermeister, der einen solchen stark eingrenzenden Vertrag unterschreibt, gehört von seinen Gemeindeparlamentariern gepeitscht... MkG Marc P.S. Übrigens ist so etwas zur Standortsicherung eine mehr als lächerliche Maßnahme.
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 390699 | |||
Datum | 11.03.2007 19:26 | 5547 x gelesen | |||
Der FW-Verein ist und bleibt Eigentümer und trägt auch alle Folgekosten incl. Kosten für Ausbildung der FA. Alles andere, insbesondere ein Eigentumsübergang auf die Gemeinde, wäre für uns nicht in Frage gekommen. Löblich wie das bei euch abläuft. Vermutlich dürfte dieses aber in der Fläche eher Seltenheitswert haben. Welche Regelungen wurden bei euch bezüglich Beschädigung oder Verlust der Ausrüstungsgegenstände getroffen? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 390707 | |||
Datum | 11.03.2007 19:45 | 5564 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyWelche Regelungen wurden bei euch bezüglich Beschädigung oder Verlust der Ausrüstungsgegenstände getroffen? Unser Gerät, unser Risiko. Gruß Peter | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 390708 | |||
Datum | 11.03.2007 19:48 | 5565 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Peter Schmid Der Verein holte sich von der Gemeinde die Genehmigung, das Gerät auf dem LF zu verladen und beschaffte es anschließend. Das ist An einer solchen Genehmigung scheitert es. Die Gemeinde sagt ja nichts gegen ein paar Leitkegel, Faltsignale, Hand- und Taschenlampen. Wenn sich aber das Ganze dann zu kompletten Beleuchtungssätzen mit Stromerzeuger oder Tauchpumpensätzen auswächst blockt die Gemeinde. Denn zur unterbringung müssen dann am Fahrzeug wesentliche Bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Das sieht man nicht so gerne. Es ist nicht alles soo einfach. Wie sieht es dann mit den Verantwortlchkeiten aus, wenn das Fahrzeug "spendenbedingt" überladen wird, glaube ja nicht das dies vorkommt, aber wenn? Klar finde ich es gut wenn es Menschen und Firmen gibt denen "ihre" Ortfeuerwehr am Herzen liegt und sie dies durch Spenden auch kundtun. Nur muss dann eine vernünfitge Regelung gefunden werden. >>Übertreibmodus ein<< Es sollte schon Grenzen geben, wenn nicht fährt demnächst die Ortswehr Hinterpusemuckel (150 Einwohner, 15 Aktive und 5 Einsätze in 40 Jahren) dank der großzügigen Spende einer ungenannten Firma mit einem LF 24 zu den Kreiseimerfestspielen. >>Übertreibmodus aus<< Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung! | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 390717 | |||
Datum | 11.03.2007 20:25 | 5481 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldDenn zur unterbringung müssen dann am Fahrzeug wesentliche Bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Das sieht man nicht so gerne. Das ist durchaus ein nachvollziehbares Argument, traf aber bei uns nicht zu, da die Beschaffung bereits bei der Planung des Fahrzeugs einkalkuliert wurde und der entsprechende Platz dafür somit vorhanden war. Geschrieben von Jakob Theobald Wie sieht es dann mit den Verantwortlchkeiten aus, wenn das Fahrzeug "spendenbedingt" überladen wird, glaube ja nicht das dies vorkommt, aber wenn? In unserem Fall wurde die Erlaubnis zum Einbau an bestimmte Bedingungen geknüpft, die in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten wurden. U.a. heißt es darin sinngemäß: Das zGG des Fahrzeugs darf durch die Anschaffung weder jetzt noch in Zukunft überschritten werden. Das bedeutet u.a. auch, dass vereinseigene Gerätschaften raus müssten, falls eine künftige Anschaffung der Gemeinde das zGG sprengen würde. Gruß Peter | |||||
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Autor | Fabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü | 390724 | |||
Datum | 11.03.2007 21:17 | 5692 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey Aber mal ganz ehrlich: Der Bürgermeister, der einen solchen stark eingrenzenden Vertrag unterschreibt, gehört von seinen Gemeindeparlamentariern gepeitscht... Wir stellen uns folgende kleine Szenerie vor: Einige Eltern melden sich beim Bürgermeister und erklären sich bereit, das Klassenzimmer ihrer Kinder in Eigenleistung neu anzustreichen. Der Bürgermeister teilt diese "Spende" dem Gemeinderat mit und dort wird folgendes beschlossen: Die Eltern dürfen malern, allerdings in einer anderen Schule, die noch maroder aussieht. Ne was wird da die Motivation durch die Decke gehen. Gruß Fabian | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 390728 | |||
Datum | 11.03.2007 21:21 | 5574 x gelesen | |||
@Fabian Kennst du den Unterschied zwischen "Spende" und "Sponsoring"? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Fabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü | 390731 | |||
Datum | 11.03.2007 21:39 | 5525 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey Kennst du den Unterschied zwischen "Spende" und "Sponsoring"? Ja - und ich wollte auch nur deutlich machen, was passieren kann, wenn ein Bürgermeister eine zweckgebundene - bzw. an eine bestimmte Feuerwehr gebundene - Spende zwar annimmt, sie aber einem anderen Zweck zuführt. Gruß Fabian | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 390742 | |||
Datum | 11.03.2007 22:18 | 5536 x gelesen | |||
Ja - und ich wollte auch nur deutlich machen, was passieren kann, wenn ein Bürgermeister eine zweckgebundene - bzw. an eine bestimmte Feuerwehr gebundene - Spende zwar annimmt, sie aber einem anderen Zweck zuführt. 1. Jo, aber wir reden hier nicht von einer Spende sondern von Sponsoring. D.h. die Motivation des Vertragspartners ist in erster Linie wohl nicht ideeller sondern materieller Art. 2. Einer anderen Feuerwehr kommt es ja nicht zugute, sondern nur einem anderen Standort der selben Wehr . Wäre ja auch etwas doof das Gerät irgendwo rumliegen zu lassen wo es keine FA, kein Fahrzeug und vermutlich in absehbarer Zeit wohl auch kein Gerätehaus mehr gibt weil der Standort geschlossen wurde. Man sollte also wohl darauf achten unter welchen Bedingungen man ein Sponsoring eingeht oder sich was spenden läßt. 3. Der Bürgermeister kann die Leutchens aus deinem Beispiel auch Pinseln lassen. Wäre nur dumm wenn die Schule dann kurz darauf durch den Gemeinderat dicht gemacht würde. In diesem Fall wäre es für den Bürgermeister wohl sinnvoller darauf hinzuwirken, daß woanders gestrichen wird. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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