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ThemaNeues zGG für TSF67 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü390908
Datum12.03.2007 20:0724652 x gelesen
Hallo,

Ich habe eben auf www.fnfw.din.de gelesen, dass die TSF-Norm überarbeitet wurde (Entwurf veröffentlicht). Es wurde erwähnt, dass das zGG angehoben werden musste. Weiß jemand was das gute Stück jetzt wiegen sollen darf?

Gruß Fabian


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz390971
Datum13.03.2007 03:0723836 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Fabian KunzEs wurde erwähnt, dass das zGG angehoben werden musste.

Kann ich mir nicht vorstellen. Dann gäbe es ja keine genormten Löschfahrzeuge, wenn man das TSF jetzt mal als Löschfahrzeug bezeichnet, mehr mit 3,5 to. Die einzigste Alternative die dann zur Zeit noch bleibt ist dann ein GW-TS! Und der darf ja nicht als Ersatzbeschaffung für ein TSF eingesetzt werden. Oder wird dann auch hier geändert?

Gibt es dann irgendwann das TSF-Tr wieder?

Dann sind die Gemeinden doch gezwungen Fahrer für die FEK C1 auszubilden.

Das könnte sich gerade auf die Gemeinden auswirken in denen beschlossen wurde, die Ortsteilwehren aufgrund der 3,5 to Regelung nur noch mit TSF auszustatten.

Ich für meinen Teil finde es doch mehr als Merkwürdig warum plötzlich ein Fahrzeug im Gewichtsbereich dermaßen nach oben schießt, das vor ein paar Jahren (mit sogar etwas mehr an Beladung wie z.B. Schläuchen und schon Atemschutzgeräten) mit 2,8 to dann mit 3,1 to und zum Schluss mit 3,5 to darstellbar war.

Zurück zum Kastenwagen, oder statt Koffer Plane und Spriegel (siehe schweizer Lösung)?

Also wenn das stimmt, werden die Preise für gebrauchte TSF wohl anziehen da einige Gemeinden ihre Einstellung zu Gebrauchtfahrzeugen ändern werden. Aber gebrauchte Fahrzeuge stehen auch nicht unbegrenzt zur Verfügung.

Hätte evtl. auch einen Vorteil. Wenn ich dann schon Fahrer für die FEK C1 ausbilden muss, kann ich auch gleich ein TSF-W beschaffen....oder.....das wird so teuer, da kann ich auch gleich mehrere Wehren zusammenlegen ;-)

Aber warten wir mal ab was Uli zu dem Thema sagen kann.

Etwas verwirrte Grüße vom Donnersberg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung!

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AutorMarc8us 8Lud8wig8 F.8, Ried / Bayern390972
Datum13.03.2007 05:2823689 x gelesen
Hallo!

Die neuen Fahrgestelle machen hier wohl Gewichtsmäßig etliches aus. Von der "modernen Technik" ganz zu schweigen.

Eine unserer Nachbarwehren hat auf jeden Fall vor ca. 4-6 Wochen die Zusage bekommen für die Förderung eines auf 4,2 t aufgelasteten TSF (ohne -W). Dafür mit 4x Atemschutz. FP u.U.

Ich kann nur nicht sagen, in wie weit dies ein Zugeständnis dafür war, daß jene Wehr seit 1977 ein LF8 -schwer auf 7,49t hat/hatte.


Ach so, ich lebe in Bayern. Bei uns wird das TSF und der TSA noch gefördert.
GW-TS gibt es bei uns (leider) offiziell nicht. Ähnliche Fahrzeuge gibts zwar schon vereinzelt, aber dann meist unter dem Funkkenner 44 -TSF und u.a. auf VW-Bus Pritsche mit Flatter-Bordwand mit 2,8t z.GG. (und die mitgeführte TS8 natürlich ohne Lift).

Gruß

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AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW390977
Datum13.03.2007 07:4123737 x gelesen
Geschrieben von Marcus Ludwig Fink4,2 t aufgelasteten TSF (ohne -W). Dafür mit 4x Atemschutz. FP u.U.

:-) TSF und FP?

Das ist doch der Widerspruch schelchthin! 4x PA haben wir auch im 3,49to TSF.


Gruß
Michael

Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest!

Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar390979
Datum13.03.2007 07:4823653 x gelesen
*blödfrag*

Nur weil das ZGG gesteigert wurde heißt es doch lange noch nicht das Feuerwehrs jetzt nur noch 7,5 t TSF kaufen werden ? Sie haben doch lediglich die Möglichkeit ?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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AutorPete8r S8., Aholming / BY390982
Datum13.03.2007 08:1223696 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldZurück zum Kastenwagen, oder statt Koffer Plane und Spriegel (siehe schweizer Lösung)?

Den Planenaufbau könnte ich mir durchaus als Lösung vorstellen. Jedenfalls weit mehr als GW-TS, TSF-Tr oder gar den MultiTrailer.

Gruß
Peter


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz390983
Datum13.03.2007 08:1323677 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Florian BeschNur weil das ZGG gesteigert wurde heißt es doch lange noch nicht das Feuerwehrs jetzt nur noch 7,5 t TSF kaufen werden?

Natürlich nicht :-)

Geschrieben von Florian BeschSie haben doch lediglich die Möglichkeit ?

Das ist das hüpfende Komma! Die Möglichkeit zu ganz eigenen Kreationen. Aber warten wir mal ab, bis wir was genaues wissen.

Gruß

Jakob


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz390984
Datum13.03.2007 08:1923729 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Peter SchmidDen Planenaufbau könnte ich mir durchaus als Lösung vorstellen.

Dürfte auch die günstigste Lösung sein. Sieht auch ganz gut aus, hier mal ein Beispiel.

Wie das aber vom Preis her mal wieder in D aussehen wird......

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorPete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg390987
Datum13.03.2007 08:3323720 x gelesen
Alternativ Hänger bis 750 kg anhängen geht mit Führerschein klasse B

wie früher Elo STA

oder die LF mit TSA Anhänger Einheitsfahrezuge im letzten Krieg

mann kann Sagen was mann will eigentlich sollten die Gemeinden den C1 Zahlen
und ein TSF-W in den Stall stellen.

mfg Peter


der Führerschein das Ewige Thema


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz390988
Datum13.03.2007 08:3823763 x gelesen
Hallo,

im neuen Normentwurf ist die Möglichkeit gegeben, das TSF mit einem zul. Gesamtgewicht von 4,0t zu beschaffen. Es wird auch erwähnt, dass man ohne Zusatzbeladung für örtliche Belange das Fahrzeug mit 3,5t darstellen kann.

Was das damit zu tun hat, dass jetzt mal wieder irgendwo irgendwer ein 4,2t TSF mit FP genehmigt, weiß ich nicht, es hat jedenfalls weder mit der bestehenden Norm noch mit dem Normentwurf was zu tun.

PA gehören übrigens schon seit Jahren zur Normbeladung des TSF, lediglich Bayern hat das Ausnahmen zugelassen.

Die Anhebung des zul. GG liegt wohl eher nicht an aufgeblasener Ausstattung und Beladung der Fahrzeuge. Vielmehr sind eben die neueren Transporterfahrgestelle deutlich schwerer geworden, nicht zuletzt dank gestiegener Sicherheitsausstattung und neuer Abgasnormen. Außerdem ist wohl auch ein in Doppelkabine/Kofferbauweise ausgeführtes TSF schon baubedingt etwas schwerer als sein Kastenwagen-Pendant. Hierbei sollte man aber erwähnen, dass man auch Kastenwagen als TSF mit gleichen Sicherheitsstandards bauen kann wie auch Kofferaufbauten.

Das gleiche Problem wird sich aber wohl auch beim KLF in nächster Zeit stellen. Das war ja eigentlich immer noch knapper am Limit des zul. GG von 3,5t als das TSF. Und warum man dort nicht längst Reserven erlaubt, ist fraglich. Selbst eine oft vorhandene Motorsäge kann man ja da nicht mehr unterbringen, ohne das Fahrzeug zu überladen. Von den Normfeuerwehrleuten mit 75+15kg wollen wir mal gar nicht reden.

Gruß,
Michael


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AutorAndr8eas8 H.8, Prümzurlay / Rheinland-Pfalz390997
Datum13.03.2007 09:2723670 x gelesen
Geschrieben von Michael Weyrich, PA gehören übrigens schon seit Jahren zur Normbeladung des TSF, lediglich Bayern hat das Ausnahmen zugelassen.

*Hust* Du kommst doch auch aus RLP? Dann mach die Bayern mal nicht schlechter als sie sind... Ich glaube das Thema hatten wir aber schonmal.

Schönen Gruß
Andreas


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW390999
Datum13.03.2007 09:3723871 x gelesen
Geschrieben von Fabian KunzIch habe eben auf www.fnfw.din.de gelesen, dass die TSF-Norm überarbeitet wurde (Entwurf veröffentlicht). Es wurde erwähnt, dass das zGG angehoben werden musste. Weiß jemand was das gute Stück jetzt wiegen sollen darf?

Es handelt sich um E DIN 14530-16:2007-03 - und damit noch um einen ENTWURF.

Ich kann NICHT verstehen, warum man das macht, weil damit genau die tausendfach wiederholten Führerscheinargumente ausgehebelt werden (damit ist in jedem Fall der alte "Dreier" oder C1 erforderlich!).
In normaler Bereifung gibts die Gewichtsklasse m.W. nur mit "Wohnmobilzulassungen" (vgl. Diskussionen um "MZF/RTW" um 3,8 t), ansonsten liegen bei Gewichten um und über von m.W. ca. 4 t und Serienausstattung immer Zwillingsbereifungen hinten vor. Damit bin ich dann beim 4,6 - 5 Tonner und damit genau da, wo das TSF-W auch beginnen kann.

Sinnvoller wäre es - wenn die Beladung gleich bleiben soll/muss - dann m.E. eher auf 1 - 2 Sitzplätze zu verzichten (üblicherweise werden die Fahrzeuge standortnah, bzw. mit nachrückenden Kräften eingesetzt). Genauso könnte man m.E. auf die 4 PA Pflichtbeladung verzichten, weils zu viele Feuerwehren gibt, die damit maximale Probleme haben.

Baubar ist das TSF übrigens nach wie vor mit unter 3,5 t, wirds halt ggf. kein "Daimler"...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW391001
Datum13.03.2007 09:4023863 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichDas gleiche Problem wird sich aber wohl auch beim KLF in nächster Zeit stellen. Das war ja eigentlich immer noch knapper am Limit des zul. GG von 3,5t als das TSF.

Ja - und auch da gibts immer mehr Stimmen der maximalen KLF-Befürworter, die die Anhebung auf 4 t oder so wollen. Interessant, dass auch beim KLF gerade die 3,5 t DAS Argument für die Notwendigkeit TROTZ genormten TSF-W waren...

:-((

"Typenreduzierung 2" geht halt munter weiter...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz391005
Datum13.03.2007 10:0623644 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Andreas Husch*Hust* Du kommst doch auch aus RLP? Dann mach die Bayern mal nicht schlechter als sie sind... Ich glaube das Thema hatten wir aber schonmal.

In RLP hat das Norm-TSF wie überall außer in Bayern 4 PA. Wenn du auf Altfahrzeuge rauswillst, das ist was anderes. Gilt aber für alle Fahrzeugtypen. Nachrüstungen müssen nicht sein.

Gruß,
Michael


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz391007
Datum13.03.2007 10:1223861 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich CimolinoInteressant, dass auch beim KLF gerade die 3,5 t DAS Argument für die Notwendigkeit TROTZ genormten TSF-W waren...

In RLP zumindest ist das Hauptargument für KLF die Kostenreduzierung gegenüber dem größeren, schwereren und wesentlich teureren TSF-W. Da schiebt man aber auch gerne mal die Führerscheinproblematik als weiteres Argument vor. Spart ja dann auch nochmal zusätzlich Kosten...

Es gibt einfach Dinge, die keinen Sinn machen. Dazu gehört es auch, um jeden Preis Feuerwehrfahrzeuge unter den Gewichtsgrenzen der Führerscheinklassen zu halten, auch wenn dann am Ende ein Fahrzeug rauskommt, welches leider nicht mehr vernünftig einzusetzen ist.

Gruß,
Michael


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio391008
Datum13.03.2007 10:2124092 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Jakob TheobaldKann ich mir nicht vorstellen. Dann gäbe es ja keine genormten Löschfahrzeuge, wenn man das TSF jetzt mal als Löschfahrzeug bezeichnet, mehr mit 3,5 to. Die einzigste Alternative die dann zur Zeit noch bleibt ist dann ein GW-TS!

Es steht jedem frei, in seiner Leistungsbeschreibung für ein TSF eine zGM von 3,5 to. zu fordern. Man darf sich dann halt nicht wundern, wenn es kein Fahrgestell aus Düsseldorf oder Ludwigsfelde wird, denn andere schaffen in der 3,5 to-Klasse rd. 150 kg Nutzlast mehr.

Aber ich wette heute schon, dass wir in den nächsten 24 Montaen eine erneute Führerschein-Diskussion kriegen, weil irgendwelchen Schlaubergern auffallen wird, dass man ein 4,0 to. TSF ja gar nicht mit einem üblichen B-Schein fahren darf. Und statt Führerscheinen wird es die x-te Diskussion um eine Änderung der FSK geben.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW391009
Datum13.03.2007 10:2123705 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichEs gibt einfach Dinge, die keinen Sinn machen. Dazu gehört es auch, um jeden Preis Feuerwehrfahrzeuge unter den Gewichtsgrenzen der Führerscheinklassen zu halten, auch wenn dann am Ende ein Fahrzeug rauskommt, welches leider nicht mehr vernünftig einzusetzen ist.

Stimmt, die Fahrzeuge heißen dann KLF bzw. TSF (über 3,5 t), weil entweder brauch ich ein überall einsetzbares Fahrzeug mit FP bzw. TS und Beladung für eine Gruppe (das ist der TSA, GW-TS, TSF) ODER ich brauche ein Fahrzeug, mit einigermaßen Wasser bei gleicher taktischer Leistungsfähigkeit (TSF-W).

Alles andere führt zu
- noch mehr Durcheinander
- noch höheren Kosten


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW391010
Datum13.03.2007 10:3323614 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierAber ich wette heute schon, dass wir in den nächsten 24 Montaen eine erneute Führerschein-Diskussion kriegen, weil irgendwelchen Schlaubergern auffallen wird, dass man ein 4,0 to. TSF ja gar nicht mit einem üblichen B-Schein fahren darf. Und statt Führerscheinen wird es die x-te Diskussion um eine Änderung der FSK geben.

Natürlich, wie auch schon beim MZF/RTW usw.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz391011
Datum13.03.2007 10:3823707 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich CimolinoIn normaler Bereifung gibts die Gewichtsklasse m.W. nur mit "Wohnmobilzulassungen" (vgl. Diskussionen um "MZF/RTW" um 3,8 t), ansonsten liegen bei Gewichten um und über von m.W. ca. 4 t und Serienausstattung immer Zwillingsbereifungen hinten vor. Damit bin ich dann beim 4,6 - 5 Tonner und damit genau da, wo das TSF-W auch beginnen kann.

Für Feuerwehren gab es doch mal die Regelung, dass die Reifentragfähigkeit mit 110% ausgenutzt werden durfte. Oder liegt's bei den 3,5-Tonnern eher an der Fahrgestelltragfähigkeit selbst?
Wenn man zum schwereren 4,6 bis 5-Tonner Fahrgestell greift, dürften die gewonnenen 500kg nach oben schon durch das größere Eigengewicht größtenteils aufgefressen sein. Damit gewinnt man dann wohl nix. Ich denke, dass man hier eher auf leichtere Aufbauten umschwenken muss (zurück zum Kastenwagen, aber dann mit mehr Sicherheit durch stabile Trennwand, Rosenbauer baut doch sowas schon derzeit auf Sprinter 3,5-Tonner oder Planenaufbau, wie hier auch schon angesprochen).

Andererseits macht es vielleicht doch manchmal Sinn, mehr als 3,5t zuzulassen. Man nehme eine Feuerwehr, die aufgrund der vielbesagten örtlichen Gegebenheiten noch etwas (sinnvolles) Zusatzmaterialien benötigen könnte (z.B. Verkehrssicherungsmaterial o.ä.) und die für die nächsten 15 Jahre sicherlich noch genügend Klasse 3- bzw. C1-Inhaber hat. Warum sollte man da unbedingt auf 3,5t mit allen Einschränkungen und der Gefahr der Überladung durch Normbesatzung und Normbeladung (weil eben doch die 90kg pro Feuerwehrmann nicht reichen) achten?

Gruß,
Michael


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio391012
Datum13.03.2007 10:4623730 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Michael WeyrichWenn man zum schwereren 4,6 bis 5-Tonner Fahrgestell greift, dürften die gewonnenen 500kg nach oben schon durch das größere Eigengewicht größtenteils aufgefressen sein.

Sprinter Fahrgestell mit Doppelkabine, Radstand 3665 mm:
zGG 3500 kg: Leergewicht 1905-1975 kg, Nutzlast 1525-1595 kg
zGG 4600 kg: Leergewicht 2145-2215 kg, Nutzlast 2385-2455 kg

Rechnet sich also.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW391013
Datum13.03.2007 10:4723694 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichAndererseits macht es vielleicht doch manchmal Sinn, mehr als 3,5t zuzulassen. Man nehme eine Feuerwehr, die aufgrund der vielbesagten örtlichen Gegebenheiten noch etwas (sinnvolles) Zusatzmaterialien benötigen könnte (z.B. Verkehrssicherungsmaterial o.ä.) und die für die nächsten 15 Jahre sicherlich noch genügend Klasse 3- bzw. C1-Inhaber hat. Warum sollte man da unbedingt auf 3,5t mit allen Einschränkungen und der Gefahr der Überladung durch Normbesatzung und Normbeladung (weil eben doch die 90kg pro Feuerwehrmann nicht reichen) achten?

Ja, genau - und mit den gleichen Argumenten wurde aus dem TSF-W mit 5,5 t, die Fzge mit 6 bzw. 6,3 t, bzw. die mit 7,5 oder 8,6 t - bis hin zu 10 t Fahrgestellen (und genauso wirds dem StLF auch gehen!) und beim TSF wäre das genauso (bzw. wird sicherlich so werden).


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio391014
Datum13.03.2007 10:4923688 x gelesen
P.S.:

Sprinter Fahrgestell mit Doppelkabine, Radstand 3665 mm:
zGG 3500 kg: Leergewicht 1905-1975 kg, Nutzlast 1525-1595 kg
zGG 4600 kg: Leergewicht 2145-2215 kg, Nutzlast 2385-2455 kg
zGG 5000 kg: Leergewicht 2145-2215 kg, Nutzlast 2785-2860 kg


MkG,
Christi@n

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AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW391016
Datum13.03.2007 10:5023653 x gelesen
Oder es wird dann ein TSF-W mit über 8 Tonnen zGG und zusatzbeladung TH wie es in einer mir bekannten Feuerwehr gerade beschafft wird. :-)

Da hab ich heute morgen beim lesen der Einleitung in "Feuerwehr: Fahrzeugtechnik" etwas geschmunzelt, als genau dieses Beispiel in zusammenhang mit "wahrhaftigen Größenwahn" genannt wurde :-)
(Hab mich nach x-Zitaten von UC dann doch mal entschlossen, das gute Stück bei Amazon zu bestellen...)


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz391017
Datum13.03.2007 10:5123691 x gelesen
Hallo,

RTW ist ein gutes Beispiel.
Wenn man's mit dem KLF vergleicht, hätte man den RTW als KRW (Klein-Rettungs-Wagen) neu erfinden müssen. Man hätte einfach die Trage deutlich kleiner gemacht, dürfte nur noch Patienten bis maximal 75kg mitnehmen, hätte die Hälfte der medizinischen Ausrüstung weggelassen und hätte dafür aber die 3,5t-Grenze eingehalten. Komisch, dass die KLF-Befürworter der Feuerwehren sowas beim Rettungsdienst nicht durchsetzen wollten oder konnten...

Gruß,
Michael


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio391018
Datum13.03.2007 10:5423638 x gelesen
Sprinter Fahrgestell mit Doppelkabine, Radstand 3665 mm:
zGG 3500 kg: Leergewicht 1905-1975 kg, Nutzlast 1525-1595 kg
zGG 4600 kg: Leergewicht 2145-2215 kg, Nutzlast 2385-2455 kg
zGG 5000 kg: Leergewicht 2145-2215 kg, Nutzlast 2785-2860 kg

Opel Movano Fahrgestell mit Doppelkabine, Radstand 3578 mm:
zGG 3500 kg: Leergewicht ca. 1800 kg, Nutzlast bis 1699 kg


MkG,
Christi@n

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar391019
Datum13.03.2007 10:5623658 x gelesen
Das gibt es doch schon

unsere RTWs werden koste es was es wolle unter 3,5 t gehalten, wegen den Führerscheinen.
Dann gibt es die Lustigesten Konstruktionen. ICh traue mich nicht in Unseren RTW nachzumessen.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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Scharnhorst

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz391020
Datum13.03.2007 10:5923745 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich CimolinoJa, genau - und mit den gleichen Argumenten wurde aus dem TSF-W mit 5,5 t, die Fzge mit 6 bzw. 6,3 t, bzw. die mit 7,5 oder 8,6 t - bis hin zu 10 t Fahrgestellen (und genauso wirds dem StLF auch gehen!) und beim TSF wäre das genauso (bzw. wird sicherlich so werden).

Nein. Eben genau das meine ich nicht. Früher hatte man bei einem TSF mit 3,5t Gesamtgewicht noch mindestens 200-300kg Reserve für Zusatzbeladung. Die hat sogar unser LT31 aus 1978 bei nur 3,2t zul. GG. Um mehr geht es nicht. Etwas Reserve muss einfach sein. Hat heute ein Norm-TSF bei 3,5t keine Reserve, dann muss es eben möglich sein, dies mit 3,8 oder 4t zu beschaffen, um ein paar Kilo Luft zu haben. Gleiches gilt für größere Fahrzeuge. Die Riesen-Ausreißer sind damit explizit nicht gemeint.
Beim TSF-W geht's ja wohl auch. Mit 5t darstellbar bei Normbeladung, bis 6,3t gibt die Norm her. Auch das MLF bzw. StLF10/6 hat ja bei reiner Normbeladung noch Reserven bis 7,5t.
Wenn zu enge Limits gesetzt werden, das hat ja wohl die Vergangenheit auch gezeigt, ist der Drang nach Abweichungen umso größer. Wenn man ein Fahrzeug locker in der Norm darstellen kann, gibt es kaum Abweichungen, wenn man aber sowieso abweichen muss, ist anscheinend bei manchen der Schritt von der kleinen zur großen Abweichung kein großer mehr.

Gruß,
Michael


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz391021
Datum13.03.2007 11:0323631 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christi@n PannierSprinter Fahrgestell mit Doppelkabine, Radstand 3665 mm:
zGG 3500 kg: Leergewicht 1905-1975 kg, Nutzlast 1525-1595 kg
zGG 4600 kg: Leergewicht 2145-2215 kg, Nutzlast 2385-2455 kg

Rechnet sich also.


Na ja. Das Leergewicht alleine ist um 240kg höher. Meine 500kg mehr zul. GG bringen mir also gerade mal 260kg Gewichtsreserve bei Einhaltung der 4t-Grenze. Überzeugend ist das nicht gerade.

Gruß,
Michael


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz391022
Datum13.03.2007 11:0923630 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christi@n PannierSprinter Fahrgestell mit Doppelkabine, Radstand 3665 mm:
zGG 3500 kg: Leergewicht 1905-1975 kg, Nutzlast 1525-1595 kg
(...)
Opel Movano Fahrgestell mit Doppelkabine, Radstand 3578 mm:
zGG 3500 kg: Leergewicht ca. 1800 kg, Nutzlast bis 1699 kg


Sind ca. 100kg Vorteil für den Opel. Ob das in der nächsten Transportergeneration noch so aussieht, ist fraglich. Ebenso ist sicher, dass die Fahrzeuge mit EURO5 generell schwerer werden. Wenn schon heute ein Aufbau der Fahrzeuge auf MB oder VW nicht mehr möglich ist und auf Opel, Renault, Fiat o.ä. bei gerade mal 100kg weniger Leergewicht gerade noch so, dann sollte man sich schleunigst überlegen, in welche Richtung man da will. Denn weniger als 100kg Reserve sind für jedes Fahrzeug definitiv zu wenig, zumal, wenn 6 Leute drin befördert werden sollen. Da hat man schnell mal 100kg mehr drin, als die Norm vorsieht.

Gruß,
Michael


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW391023
Datum13.03.2007 11:1023649 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichWenn zu enge Limits gesetzt werden, das hat ja wohl die Vergangenheit auch gezeigt, ist der Drang nach Abweichungen umso größer. Wenn man ein Fahrzeug locker in der Norm darstellen kann, gibt es kaum Abweichungen, wenn man aber sowieso abweichen muss, ist anscheinend bei manchen der Schritt von der kleinen zur großen Abweichung kein großer mehr.

Leider ein gern seit 40 Jahren immer wieder verbreiteter Irrtum, je weiter die Grenzen wurden, umso schneller hat sichs noch weiter nach oben geschoben!


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW391025
Datum13.03.2007 11:2023601 x gelesen
Hallo,

wie war das nochmal früher? 3% Gewichtsreserve für die berühmten örtlichen Gegebenheiten?
Ich habe mich zwar früher auch über die engen Vorgaben geärgert, aber heute wünsche ich mir die doch zurück.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz391026
Datum13.03.2007 11:2023615 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich CimolinoLeider ein gern seit 40 Jahren immer wieder verbreiteter Irrtum, je weiter die Grenzen wurden, umso schneller hat sichs noch weiter nach oben geschoben!

Sehe ich nicht ganz so. Problem war doch vielfach, dass die Limits sehr eng gesteckt waren bzw. sind und man sich doch eben auch deshalb oft dazu entschieden hat, sofern Ausnahmen zugelassen werden, lieber eine Nummer größer zu beschaffen.

Fahrzeuge bei Feuerwehren sind oft 30 Jahre und länger im Einsatz. Da macht es durchaus Sinn, bei Beschaffung etwas Reserve zu haben, damit auch spätere Anpassungen noch möglich sind. Leider aber führt das natürlich auch dazu, dass man die Reserven vom ersten Tag an ausnutzt...

Gruß,
Michael


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern391029
Datum13.03.2007 11:3323676 x gelesen
Servus,


Geschrieben von Michael WeyrichWenn man ein Fahrzeug locker in der Norm darstellen kann, gibt es kaum Abweichungen, wenn man aber sowieso abweichen muss, ist anscheinend bei manchen der Schritt von der kleinen zur großen Abweichung kein großer mehr.

Das ist falsch und sieht man bei den LF 20/16 und ähnlichen Fahrzeugen, je lockerer die Norm ist desto öfter wird immer gleich alles ausgereizt was zulässig ist, egal ob Winden, größerer Tank, .....


Grüßle
Christian





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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen391105
Datum13.03.2007 19:5623690 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Ulrich Cimolino
"Typenreduzierung 2" geht halt munter weiter...
Da hast Du dich aber noch verdammt vornehm ausgedrückt. Und uns nebenbei verschwiegen, das die ?Normbrigade? im frühen Lenz, wo ja die Gedanken eigene Wege gehen, oder eben als frühes Ostern noch 2 andere Eier ins Netz gelegt hat:

Da wäre das StLF 10/6, weil man eine ?Lücke? zwischen TSF-W und LF 10/6 gesichtet hat? Ich kann dem zwar nicht ganz folgen, weil das TSF-W nach EDIN 2005 als charakteristische Masse mit 6,5 t aber max. 7,5 t und mit Allrad ganz gut darstellbar war. Unzählige FF haben wohl den MB 614 DA als gutes und leistungsfähiges Fahrgestell schätzen gelernt.
Damit nun jeder die ?Lücke? erkennt wurde das TSF-W mit neuem Entwurf plötzlich auf 6,3 t festgenagelt.
Allrad ist zwar nicht verboten, aber was das für eine ?Gehhilfe? werden soll, bleibt noch unklar.

Damit ?Freie Fahrt? für das StLF, welches auch bis 7,5 t geht, Allrad haben darf, aber eben auch eine eingebaute Pumpe (dort läpperte also die Gier?) haben muß! Jetzt braucht man ein Verteilergetriebe mit ?schweren? Nebenantrieb, welcher für die FPN 10-1000 so rund 30 kW (40 PS) im Dauerbetrieb schaufeln muß. Also alles wird besser, billiger und übersichtlicher.

Die Typenreduzierung ist faktisch aufgehoben oder gescheitert, aber wir wollen weiterhin international, oder wenn das schon nicht geht, dann wenigstens bei nationalen Katastrophen den Betroffenen auf den Geist gehen, mit unserer stolz gewölbten Brust und den eigenkreierten Spielkisten.


mkg hwk

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AutorStef8an 8S., Kitzingen / Bayern391112
Datum13.03.2007 20:5323923 x gelesen
Guten Abend!

Ich bin Mitglied in einer kleinen Stadtteilwehr:
Wir habe ein TSF, ein Rolladen hinten mit TS 8/8 und alles was mit Wasserentnahme/aufbau zu tun hat. Im Mannschaftsraum sind dann die Schläuche untergebracht was bei Einsätzen sehr gefährlich sein kann da mir die Kupplungen schön öfters gegern Helm geknalllt sind. Wir haben im Gerätehaus noch weiter Geräte wie z.b. Stromerzeuger und Flutlichtstrahler und haben keine Möglickeit diese im Fahrzeug fest zu installieren. Wir müssen dann im Einsatz falls nötig alles im Mannschaftsraum unterbringen. Selbst bei Sturmeinsätzen sind wir überfordert da wir nur ne kleinen Fuchsschwanz an Bord haben und ne Kettensäge von privat Leuten leihen müssten. Wir müssen seid Ende 2006 u.a. den Brandschutz für den ehemaligen US-Flugplatz stellen. Wir haben keine THL oder PA´s im Fahrzeug.
Bei Schlingmann gibt es ein TSF-W mit einer eingebauten Feuerlöschkreiselpumpe S 2000, außerdem gibt es die Möglichkeit PA´s im Mannschaftsraum zu installieren. Zusätzlich ist noch eine TS 8/8 im Fahrzeug diese könnte man aber weglassen und dafür einen hydr. Rettungssatz einbauen.
Das Fahrzeug hätte ein Gesamtgewicht von 7,49 t und noch mit den alten 3er zu fahren. Wir habe in der Wehr noch genügend Feuerwehrleute mit den alten 3er die noch mindestens für 10 Jahre im aktiven Dienst sind. Das Fahrzeug wäre ein echter Fortschritt für kleine Wehr mit großen Einsatzgebieten.


mfg Stefan


Auch Wasser wird zum edlen Tropfen mischt man es mit Malz und Hopfen!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW391123
Datum13.03.2007 21:3423715 x gelesen
Geschrieben von Hanswerner KöglerDa wäre das StLF 10/6, weil man eine ?Lücke? zwischen TSF-W und LF 10/6 gesichtet hat?

Die es tatsächlich jetzt gibt, weil das LF 10/6 Richtung LF 16/12 enteilt...


Geschrieben von Hanswerner KöglerIch kann dem zwar nicht ganz folgen, weil das TSF-W nach EDIN 2005 als charakteristische Masse mit 6,5 t aber max. 7,5 t und mit Allrad ganz gut darstellbar war.

Das TSF-W war NIE als solches Fzg gedacht (da stand vorher mal ein LF 8/6, das auch gut mit 7,5 t darstellbar war, remember?).

TSF und TSF-W mit benötigtem Allradantrieb sind absolute Ausnahmen und lassen sich mit Ausnahmegenehmigungen bei örtlichem Bedard (echtem!) weit einfacher verwirklichen, als das was jetzt pauschaliert über uns einbricht... (ALLES wird größer, schwerer teurer).


Geschrieben von Hanswerner KöglerDamit nun jeder die ?Lücke? erkennt wurde das TSF-W mit neuem Entwurf plötzlich auf 6,3 t festgenagelt.

Korrekt, back to the roots.

Weil alles andere wäre nur Rumdoktern an Fzgen, die in der Mehrzahl als TSF-W/S bzw. TSF-W/Z sowieso schon lang eine FP hatten... Beispiele hab ich mehr als genug, vgl. Einsatzfahrzeuge - Typen, Reihe www.einsatzpraxis.org (hast Du ja auch...*g)

Geschrieben von Hanswerner KöglerDamit ?Freie Fahrt? für das StLF, welches auch bis 7,5 t geht, Allrad haben darf, aber eben auch eine eingebaute Pumpe (dort läpperte also die Gier?) haben muß! Jetzt braucht man ein Verteilergetriebe mit ?schweren? Nebenantrieb, welcher für die FPN 10-1000 so rund 30 kW (40 PS) im Dauerbetrieb schaufeln muß. Also alles wird besser, billiger und übersichtlicher.

Das StLF ist so faktisch der Ersatz vom alten LF 8 bzw. LF 8/6 (das ist durch die Erschaffer, z.B. RLP, bewusst so beabsichtigt) und da war das auch kein Problem...

Was nur mit Sicherheit passieren wird:
Das StLF wird den gleichen Weg wie das LF 8/6 bzw. 10/6 gehen, ergo in Kürze Ausnahmen mit Straßenfahrgestell (weil ja in Serie darstellbar..) bis ca. 8,6 t und in Allrad bis über 10 t (weil unter 7,5 t macht das nur wenig Sinn....)

Wetten?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen391128
Datum13.03.2007 21:4123821 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Stefan SöhnleinIm Mannschaftsraum sind dann die Schläuche untergebracht was bei Einsätzen sehr gefährlich sein kann da mir die Kupplungen schön öfters gegern Helm geknalllt sind. Wir haben im Gerätehaus noch weiter Geräte wie z.b. Stromerzeuger und Flutlichtstrahler und haben keine Möglickeit diese im Fahrzeug fest zu installieren. Wir müssen dann im Einsatz falls nötig alles im Mannschaftsraum unterbringen

falls das so ist, halte ich das für höchst bedenklich und eigentlich nicht tragbar. Wie können das denn die Führungskräfte verantworten?

Geschrieben von Stefan SöhnleinSelbst bei Sturmeinsätzen sind wir überfordert da wir nur ne kleinen Fuchsschwanz an Bord haben und ne Kettensäge von privat Leuten leihen müssten. Wir müssen seid Ende 2006 u.a. den Brandschutz für den ehemaligen US-Flugplatz stellen. Wir haben keine THL oder PA´s im Fahrzeug.

Wird denn ein Rettungssatz (vermute mal, dass du das mit THL meinst) wirklich benötigt? PA und Kettensäge lassen sich relativ einfach nachrüsten.

Geschrieben von Stefan SöhnleinBei Schlingmann gibt es ein TSF-W mit einer eingebauten Feuerlöschkreiselpumpe S 2000, außerdem gibt es die Möglichkeit PA´s im Mannschaftsraum zu installieren.

Damit habe ich kein TSF mehr und die PA kann leider auch keiner IN der Kabine anlegen, weil es verdammt eng ist...

Geschrieben von Stefan SöhnleinZusätzlich ist noch eine TS 8/8 im Fahrzeug diese könnte man aber weglassen und dafür einen hydr. Rettungssatz einbauen.

Damit hätte man dann ein LF 10/6 unter dem Deckmantel eines TSF angeschafft, sprich den gemeinderat mutwillig hinters Licht geführt. Ist denn der Rettungssatz überhaupt notwendig? Nur durch einen alten Flugplatz halte ich das noch nicht wirklich für notwendig...

Geschrieben von Stefan SöhnleinDas Fahrzeug hätte ein Gesamtgewicht von 7,49 t und noch mit den alten 3er zu fahren. Wir habe in der Wehr noch genügend Feuerwehrleute mit den alten 3er die noch mindestens für 10 Jahre im aktiven Dienst sind. Das Fahrzeug wäre ein echter Fortschritt für kleine Wehr mit großen Einsatzgebieten.

Andere Möglichkeit: MTF und Anhänger. Ist sogar noch mit FS Klasse B zu fahren...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


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AutorJoha8nne8s R8., Diemelstadt / Hessen391132
Datum13.03.2007 21:5923643 x gelesen
Nabend,

Geschrieben von Stefan SöhnleinWir habe ein TSF

Wenn ich das richtig überschaut habe, ein TSF ohne Motorsäge, PA, Rettsatz, FP und alles unter 3,5 to!
Hört sich verdammt nach Normbeladung an, Respekt.

Mein Tipp: prüfen ob Atemschutzgeräte sinnvoll untergebracht werden können und dann einbauen. Alles andere so lassen und auf die Aufgaben beschränken, für die das TSF beschafft wurde.
Zur Befreihung eigeklemmter Personen gehört mehr als eine Schere und ein Spreizer, und die Motorsäge ist meiner Meinung nach auch nicht unbedingt nötig, da gibt es wichtigeres(Fluchthauben etc.).

Gruß Johannes

Geschrieben von Stefan SöhnleinAuch Wasser wird zum edlen Tropfen mischt man es mit Malz und Hopfen!

Was soll das denn??


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW391133
Datum13.03.2007 22:0423635 x gelesen
Geschrieben von Stefan SöhnleinBei Schlingmann gibt es ein TSF-W mit einer eingebauten Feuerlöschkreiselpumpe S 2000

Das hat nur mit "TSF-W" nix mehr zu tun!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz391134
Datum13.03.2007 22:0423762 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Stefan SöhnleinWir habe ein TSF, ein Rolladen hinten mit TS 8/8 und alles was mit Wasserentnahme/aufbau zu tun hat. Im Mannschaftsraum sind dann die Schläuche untergebracht was bei Einsätzen sehr gefährlich sein kann da mir die Kupplungen schön öfters gegern Helm geknalllt sind.

Geht tausenden Ortsfeuerwehren in Deutschland noch genauso. Die fahren alle noch TSF auf Kastenwagen (z.B. Ford Transit, MB T1, VW LT), wie sie bis vor ca. 10 Jahren noch aufgebaut wurden. Erst dann setzte sich die Trennung von Mannschafts- und Geräteraum durch Verwednung von Fahrgestellen mit Doppelkabine und Kofferaufbau durch. Man kann aber auch auf dem Kastenwagen ein sicheres TSF bauen, bei dem solche Dinge nicht mehr vorkommen.

Geschrieben von Stefan SöhnleinWir haben im Gerätehaus noch weiter Geräte wie z.b. Stromerzeuger und Flutlichtstrahler und haben keine Möglickeit diese im Fahrzeug fest zu installieren.

Auch das geht vielen Wehren so. Meist sind es Gegenstände die in Eigenleistung bzw. durch Fördervereine beschafft wurden. Oft sinnvolle Dinge, nur leider fehlt die Transportmöglichkeit.

Geschrieben von Stefan SöhnleinWir müssen dann im Einsatz falls nötig alles im Mannschaftsraum unterbringen.

Schlechte Alternative, es sei denn, die Besatzung rückt im Privat-PKW nach.

Geschrieben von Stefan SöhnleinSelbst bei Sturmeinsätzen sind wir überfordert da wir nur ne kleinen Fuchsschwanz an Bord haben und ne Kettensäge von privat Leuten leihen müssten.

Eine Motorsäge ist als Zusatzbeladung auf dem TSF durchaus möglich.

Geschrieben von Stefan SöhnleinBei Schlingmann gibt es ein TSF-W mit einer eingebauten Feuerlöschkreiselpumpe S 2000, außerdem gibt es die Möglichkeit PA´s im Mannschaftsraum zu installieren.

Das bauen alle möglichen Aufbauhersteller. Ein TSF-W ist das aber nicht, das Fahrzeug entspricht dem jetzt als Normentwurf vorliegenden StLF10/6. Beim TSF-W gibt es eine TS, nur 6 statt 7,5t zul. Gesamtgewicht und für PA im Mannschaftsraum reicht's auch nicht.

Geschrieben von Stefan SöhnleinZusätzlich ist noch eine TS 8/8 im Fahrzeug diese könnte man aber weglassen und dafür einen hydr. Rettungssatz einbauen.

Das gibt's so, wie man's bestellt. Ob mit TS oder sonstiger Beladung je nach Wunsch des Auftraggebers.

Geschrieben von Stefan SöhnleinDas Fahrzeug wäre ein echter Fortschritt für kleine Wehr mit großen Einsatzgebieten.

Sicher. Kostet aber auch mehr als das doppelte eines neuen TSF. Ohne Beladung...

Gruß,
Michael


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio391153
Datum13.03.2007 23:5623620 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Stefan SöhnleinBei Schlingmann gibt es ein TSF-W mit einer eingebauten Feuerlöschkreiselpumpe S 2000, außerdem gibt es die Möglichkeit PA´s im Mannschaftsraum zu installieren. Zusätzlich ist noch eine TS 8/8 im Fahrzeug diese könnte man aber weglassen und dafür einen hydr. Rettungssatz einbauen.
Das Fahrzeug hätte ein Gesamtgewicht von 7,49 t und noch mit den alten 3er zu fahren.


Hundekuchen ist Hundekuchen und wenn man ihn hundertmal Erdbeertorte nennt.
Dieses Fahrzeug ist irgendwas, aber kein TSF-W!


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

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AutorHenn8ing8 K.8, Dinklar / Niedersachsen391160
Datum14.03.2007 06:5223738 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Stefan SöhnleinTSF-W mit einer eingebauten Feuerlöschkreiselpumpe S 2000, außerdem gibt es die Möglichkeit PA´s im Mannschaftsraum zu installieren. Zusätzlich ist noch eine TS 8/8 im Fahrzeug diese könnte man aber weglassen und dafür einen hydr. Rettungssatz einbauen.
Das Fahrzeug hätte ein Gesamtgewicht von 7,49 t

Das klingt mir mehr nach StLF als nach TSF-W. Gibt es zu dem genannten Fzg. denn Daten und Abbildungen im www.?

MkG
Henning Krone


Feuerwehr-Dinklar.de

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz391167
Datum14.03.2007 08:1523660 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Henning KroneDas klingt mir mehr nach StLF als nach TSF-W. Gibt es zu dem genannten Fzg. denn Daten und Abbildungen im www.?

Eben. Schrieb ich doch schon. Schlingmann, Ziegler, Rosenbauer, Iveco u.a. bieten solche Fahrzeuge schon mindestens seit der Interschutz 2000 an. Entsprechen weitestgehend dem jetzt vorgestellten Entwurf zum StLF, Beladung wie TSF-W, aber FP und teils begehbares Dach, LKW-Fahrgestell mit 7,5t zul. GG und Doppelkabine. Teils (leider) auch mit anderen normabweichenden Besonderheiten.
Bilder und Daten auf den Homepages von Schlingmann, Ziegler (nur Bilder), Iveco oder bei inzwischen wohl hunderten Feuerwehrhomepages quer durch Deutschland.

Gruß,
Michael


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AutorStef8an 8S., Kitzingen / Bayern391260
Datum14.03.2007 18:0223868 x gelesen
Geschrieben von ---Christian Fleschhut--- falls das so ist, halte ich das für höchst bedenklich und eigentlich nicht tragbar. Wie können das denn die Führungskräfte verantworten?



Es gibt dann noch die vielbefahrene Bundesstraße 8, die dir als Fürther bestimmt bekannt ist.
Dann gibt es noch 1 Gewerbegebiet (0,5 km entfernung) Großindustrie wie ZF Sachs und Fehrer Automotive und halt die Ehemaligen US-Kasernen. Naja da wir ja nur ne Stadtteilwehr sind ham wir wenig zu entscheiden. Das läuft alles über die Stadtwehr oder über den Stadtrat.



Geschrieben von Christian FleschhutDamit habe ich kein TSF mehr und die PA kann leider auch keiner IN der Kabine anlegen, weil es verdammt eng ist...
Bei den TSF-W von Schlingmann ist es so. Ich hab die Daten von der Hp entnommen. Für alle hier im Forum das es kein TSF-W sei. Wenn Schlingmann dies aber als TSF-W verkauft wird es wohl so sein.




Geschrieben von ---Christian Fleschhut--- Damit hätte man dann ein LF 10/6 unter dem Deckmantel eines TSF angeschafft, sprich den gemeinderat mutwillig hinters Licht geführt. Ist denn der Rettungssatz überhaupt notwendig? Nur durch einen alten Flugplatz halte ich das noch nicht wirklich für notwendig...

Siehe weiter oben!

Geschrieben von ---Christian Fleschhut--- Andere Möglichkeit: MTF und Anhänger. Ist sogar noch mit FS Klasse B zu fahren...

Jap. Aber dafür fehlt der Platz.



mfg Stefan


p.s. muss gleich zur Truppmannausbildung


Auch Wasser wird zum edlen Tropfen mischt man es mit Malz und Hopfen!

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz391264
Datum14.03.2007 18:3423829 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Stefan SöhnleinBei den TSF-W von Schlingmann ist es so. Ich hab die Daten von der Hp entnommen. Für alle hier im Forum das es kein TSF-W sei. Wenn Schlingmann dies aber als TSF-W verkauft wird es wohl so sein.

Du solltest vielleicht mal meine Antworten lesen, ich glaube, die waren doch verständlich.
Aber gerne nochmal:
- Ein TSF-W ist es dann, wenn es der Norm für's TSF-W entspricht (max. 6 bze. 6,3t, keine Dachbeladung, TS, keine FP).
- Auch Schlingmann verkauft dieses Fahrzeug nicht als TSF-W nach Norm, sondern nur als TSF-W in Anlehnung an die TSF-W-Norm (bezogen auf die Beladung) bzw. an den vor kurzem zurückgezogenen Normentwurf für's TSF-W, der auch für TSF-W Fahrzeuge bis 7,5t erlaubt hätte.
- Das Fahrzeug entspricht weitestgehend der jetzt erschienenen Norm für StLF10/6.
- Das Fahrzeug wie dort abgebildet auf MAN L2000 kannst du nicht mehr kaufen, da es das Fahrgestell schlicht nicht mehr gibt.
- Auf MB Vario aufgebaut passen keine PA in den Mannschaftsraum.
- Die Schlingmann-Homepage ist leider zu diesem Thema nicht sehr aktuell.

Andere Hersteller bauen das gleiche. Wie sie es nennen, ist schlicht egal. Ein TSF-W ist es nicht, auch wenn es immer noch in manchen Bundesländern auch so als TSF-W bezuschusst wird. In Bayern aber meines Wissens nicht.

Gruß,
Michael


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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen391266
Datum14.03.2007 18:4123682 x gelesen
Hallo,
so weit, so gut, aber:

Geschrieben von Ulrich Cimolino
Die es tatsächlich jetzt gibt, weil das LF 10/6 Richtung LF 16/12 enteilt...
Macht mich stutzig. Das LF 16/12 durfte bis 13,5 t gehen. Das HLF 20/16 muß der GK "Mittel" entsprechen (bis 14 t). Wo ist der Spielraum her, den das LF 10/6 jetzt einzunehmen gedenkt, wenn die "oben" keinen Platz machen?

Das TSF-W war NIE als solches Fzg gedacht (da stand vorher mal ein LF 8/6, das auch gut mit 7,5 t darstellbar war, remember?).
Als was es "gedacht" war weiß ich nicht und es ist sicher unglücklich, das man beim TSF-W (2005) nicht eine Abstufung der zGM nach Fahrgestellart herbeigeführt hat (Str./Allr.).
Aber 7,5 t waren beim LF 8/6 immer Str.! und damit keine Kollision beim TSF-W mit Allr.

TSF und TSF-W mit benötigtem Allradantrieb sind absolute Ausnahmen und lassen sich mit Ausnahmegenehmigungen bei örtlichem Bedard (echtem!) weit einfacher verwirklichen
Die Meinung teile ich gar nicht, obwohl Allr.-Transporter vielleicht nicht gerade die Wucht sind. Aber Vorderachsgetriebene fast voll ausgelastete Fahrgestelle, sind schon auf einer Wiese Richtung Teich eine Zumutung.
Und zur "Ausnahme" fallen mir hier schon im Umkreis von 15 km mind. 5 TSF-W auf Allr. ein (alles MB 614 DA).

die in der Mehrzahl als TSF-W/S bzw. TSF-W/Z sowieso schon lang eine FP hatten... Beispiele hab ich mehr als genug, vgl. Einsatzfahrzeuge -
Ja ich weiß, aber hier nehme ich mal die Norm (DIN 14530-17:2005-09) in Schutz. Da steht nichts, aber auch gar nichts von einer eingebauten HD- oder sonstigen Pumpe!
Das war ein Lockmittel der Hersteller, der offensichtlich gefruchtet hat, aber hier für die Förderung nicht Bedingung. Dazu kommt m.M. das die Nebenantriebsleistung der HD-Pumpe nicht mit einer FPN 10-1000 zu vergleichen ist. Aber vielleicht hat man mit dem Nebenabtrieb keine Probleme?...
Und der Verzicht auf solch Spielzeug schafft Zuladungsmöglichkeiten, die sind beachtlich!

Das StLF ist so faktisch der Ersatz vom alten LF 8 bzw. LF 8/6 (das ist durch die Erschaffer, z.B. RLP, bewusst so beabsichtigt) und da war das auch kein Problem...
Oder "Netto" gesehen wieder eine Fahrzeugklasse mehr?

Was nur mit Sicherheit passieren wird:
Das StLF wird den gleichen Weg wie das LF 8/6 bzw. 10/6 gehen, ergo in Kürze Ausnahmen mit Straßenfahrgestell (weil ja in Serie darstellbar..) bis ca. 8,6 t und in Allrad bis über 10 t

Dagegen verwette ich nicht mal ne alte Socke ;-), so klar ist das.

(weil unter 7,5 t macht das nur wenig Sinn....)
Und dem widersprech ich noch mal...weil "Outdoor" ja doch eher auf dem Lande stattfindet und auch was mit B x L x H zu tun hat.


mkg hwk

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW391268
Datum14.03.2007 18:5323708 x gelesen
Geschrieben von Hanswerner KöglerMacht mich stutzig. Das LF 16/12 durfte bis 13,5 t gehen. Das HLF 20/16 muß der GK "Mittel" entsprechen (bis 14 t). Wo ist der Spielraum her, den das LF 10/6 jetzt einzunehmen gedenkt, wenn die "oben" keinen Platz machen?

Mein Reden... aber da das HLF 20/16 jetzt schon bei 14,5 ist und sicher nach 16 t gehen wird, hat man das damit erklärt...

Wie man aber das HLF 10/6 bzw. 10/10 oder wie auch immer mit den Aufgaben des LF 16/12 (vgl. RLP...) versehen will mit 2,5 t weniger zGM und höheren Fahrgestellgrundgewichten ist mir schleierhaft.


Geschrieben von Hanswerner KöglerDie Meinung teile ich gar nicht, obwohl Allr.-Transporter vielleicht nicht gerade die Wucht sind. Aber Vorderachsgetriebene fast voll ausgelastete Fahrgestelle, sind schon auf einer Wiese Richtung Teich eine Zumutung.

Das wären dann TSF, weil TSF-W mit VA-Antrieb kenn ich keine..


Geschrieben von Hanswerner KöglerUnd zur "Ausnahme" fallen mir hier schon im Umkreis von 15 km mind. 5 TSF-W auf Allr. ein (alles MB 614 DA).

Örtlich/regional erforderlich?
Wäre ggf. nicht sogar ein LF 10/6-Allrad-Single die bessere Wahl gewesen?
Sind die Fw alle einsatzfähige?

In Berchtesgaden gibts übrigens m.W. sogar ein dreiachsiges TSF auf Pinzgauer - mit gutem Grund...


Geschrieben von Hanswerner Kögler
Das StLF ist so faktisch der Ersatz vom alten LF 8 bzw. LF 8/6 (das ist durch die Erschaffer, z.B. RLP, bewusst so beabsichtigt) und da war das auch kein Problem...
Oder "Netto" gesehen wieder eine Fahrzeugklasse mehr?


Klar, man schiebt LF 8/6, LF 16/12 als HLF 10/6 bzw. HLF 20/16 eins nach oben (das letzte wird damit zum LF 24, die FP passt ja auch dazu) und schiebt ins Loch wieder eins dazwischen - und munter werden wir die nächsten Jahre die gleichen Diskussionen weiter führen (nur jetzt beim StLF und HLF 10/6).


Geschrieben von Hanswerner Kögler(weil unter 7,5 t macht das nur wenig Sinn....)
Und dem widersprech ich noch mal...weil "Outdoor" ja doch eher auf dem Lande stattfindet und auch was mit B x L x H zu tun hat.


ja, aber auch mit Leistungsfähigkeit, Nutzlast, Geländegängigkeit usw.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen391269
Datum14.03.2007 19:0223940 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Stefan SöhnleinEs gibt dann noch die vielbefahrene Bundesstraße 8, die dir als Fürther bestimmt bekannt ist.

Nö, kenne ich nicht.

Geschrieben von Stefan SöhnleinDann gibt es noch 1 Gewerbegebiet (0,5 km entfernung) Großindustrie wie ZF Sachs und Fehrer Automotive und halt die Ehemaligen US-Kasernen.

Wie weit ist die nächste Feuerwehr mit der entsprechender Ausrüstung weg?

Geschrieben von Stefan SöhnleinNaja da wir ja nur ne Stadtteilwehr sind ham wir wenig zu entscheiden. Das läuft alles über die Stadtwehr oder über den Stadtrat.

Das hoffe ich doch, dass die Entscheidungen über den Stadtrat gehen. Die müssen ja auch zahlen...

Geschrieben von Stefan SöhnleinBei den TSF-W von Schlingmann ist es so. Ich hab die Daten von der Hp entnommen.

Auf der Homepage mag das so sein. In der Realität sieht das alles anders aus. Im Vario gehts gleich gar nicht und in den MAN kommunalkabinen ist es so eng, dass Klappsitze eingebaut sind. Anlegen von PA in der Kabine halte ich persönlich für nicht praktikabel. Muss aber zugeben, dass ich bisher nur auf den PA Sitzen in einer Kommunalkabine gesessen habe ohne den PA anzulegen.

Geschrieben von Stefan SöhnleinFür alle hier im Forum das es kein TSF-W sei. Wenn Schlingmann dies aber als TSF-W verkauft wird es wohl so sein.

und wenn Schlingmann auf der HP sagt, das Wasser fließt bergauf, dann ist es auch so?
Das Fahrzeug ist in Anlehnung an die TSF-W Norm, bei Ziegler schimpft es sich z.B. KTLF...

Geschrieben von Stefan SöhnleinJap. Aber dafür fehlt der Platz.

Wie sieht es denn dann mit dem Platz für solch ein Fahrzeug aus? Das ist auch um einiges größer als das TSF...


Viele Grüße

Christian

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen391270
Datum14.03.2007 19:1823592 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Ulrich Cimolino
Örtlich/regional erforderlich?
Ja würde ich so bestätigen.

Wäre ggf. nicht sogar ein LF 10/6-Allrad-Single die bessere Wahl gewesen?
Sicher und einige haben es auch vehement gefordert. Denn in vielen Fällen wird damit ein LF8-STA-Robur abgelöst!
Aber der Kostenunterschied hat sie dann in die Knie gezwungen. Das ist die Konsequenz, wenn die reicheren die "Norm" vorgeben.

Sind die Fw alle einsatzfähige?
Genau kann ich es nur von 2 mit JA beantworten, bei dem anderen weiß ich es nicht.

In Berchtesgaden gibts übrigens m.W. sogar ein dreiachsiges TSF auf Pinzgauer - mit gutem Grund...
Ja und ich hab auch schon mal eines "Live" gesehen. Ich find das Ding toll und würde es hier gerne mal testen.
Man muß aber wissen, das der Robur auch ein "Geländewunder" war. Falls sich mal die Gelegenheit ergibt, zeige ich dir mal Strecken, die unser LF 8 bewältigt, ich es aber schon im Ansatz für ein LF 8/6-Single für unmöglich halten würde!


mkg hwk

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AutorMark8us 8E., Trabitz / Bayern / Oberpfalz391272
Datum14.03.2007 19:5123657 x gelesen
Geschrieben von Peter LippAlternativ Hänger bis 750 kg anhängen geht mit Führerschein klasse B

Wenn dein TSF schon 3,5t hat dann darfst du meines wissens keinen Anhänger mehr anhämgen weil du einen 750kg Anhänger nur anhängen darfst wenn es das zzGesgw zulässt. Wenn du mit Hänger über dein zzGesgw kommst brauchst du den BE.

Gruss Markus


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen391274
Datum14.03.2007 19:5423821 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Markus EichermüllerWenn dein TSF schon 3,5t hat dann darfst du meines wissens keinen Anhänger mehr anhämgen weil du einen 750kg Anhänger nur anhängen darfst wenn es das zzGesgw zulässt.

An 3,5 t darfst du noch nen 750 kg Anhänger anhängen. Dmait hat dann dein zug ein zGG von 4,25 t.


Viele Grüße

Christian

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AutorMark8us 8E., Trabitz / Bayern / Oberpfalz391275
Datum14.03.2007 19:5623659 x gelesen
Darfst du dann auch ,it dem B Züge bis 4.25 fahren?


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AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg391276
Datum14.03.2007 20:0223824 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Markus EichermüllerDarfst du dann auch ,it dem B Züge bis 4.25 fahren?

Nein! Mit B darfst du PKW bis 3,5 t mit mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

Mit BE ist die Gewichtsbeschränkung des Anhängers aufgehoben.

Beste Grüße Sven


Dein klares Denken, dein sicherer Befehl hauchen der Technik Leben ein, geben der Mannschaft die Richtung vor, verleihen dem Löschmittel die entscheidende Wirkung. Du hältst die Hand voller Trümpfe, nur lerne spielen!

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AutorMark8us 8E., Trabitz / Bayern / Oberpfalz391277
Datum14.03.2007 20:0423580 x gelesen
Habs grad auch nachgelesen hbs mir beim Führerschein so gemerkt weil einleutender is sorry für die Falschmeldung


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen391278
Datum14.03.2007 20:1023566 x gelesen
Geschrieben von Sven KoopmannNein!

Kommt drauf an, was du unter Zug verstehst. 3,5 t + 0,75 t ist auch ein zug, und den darfst du so fahren.


Viele Grüße

Christian

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AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg391279
Datum14.03.2007 20:2723610 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutKommt drauf an, was du unter Zug verstehst. 3,5 t + 0,75 t ist auch ein zug, und den darfst du so fahren.

Auf welchen Führerschein beziehst du das?

Beste Grüße Sven


Dein klares Denken, dein sicherer Befehl hauchen der Technik Leben ein, geben der Mannschaft die Richtung vor, verleihen dem Löschmittel die entscheidende Wirkung. Du hältst die Hand voller Trümpfe, nur lerne spielen!

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen391281
Datum14.03.2007 20:4823737 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sven KoopmannAuf welchen Führerschein beziehst du das?

B


Viele Grüße

Christian

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AutorStef8an 8S., Kitzingen / Bayern391285
Datum14.03.2007 21:2823596 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutWie weit ist die nächste Feuerwehr mit der entsprechender Ausrüstung weg?


OK! Ich muss zugeben das die Stadtwehr mit sehr guter Ausrüstung von den Standorten max. 5km entfernt ist.


Geschrieben von Christian FleschhutWie sieht es denn dann mit dem Platz für solch ein Fahrzeug aus? Das ist auch um einiges größer als das TSF...

Also ein LF 10/6 passt gerade so ins Gerätehaus. Aber bei nem MZF mit Anhänger müsste ja auch noch der Anhänger rein und das geht dann nicht mehr.


Auch Wasser wird zum edlen Tropfen mischt man es mit Malz und Hopfen!

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AutorStef8an 8S., Kitzingen / Bayern391286
Datum14.03.2007 21:3023603 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichDu solltest vielleicht mal meine Antworten lesen, ich glaube, die waren doch verständlich.
Aber gerne nochmal:
- Ein TSF-W ist es dann, wenn es der Norm für's TSF-W entspricht (max. 6 bze. 6,3t, keine Dachbeladung, TS, keine FP).
- Auch Schlingmann verkauft dieses Fahrzeug nicht als TSF-W nach Norm, sondern nur als TSF-W in Anlehnung an die TSF-W-Norm (bezogen auf die Beladung) bzw. an den vor kurzem zurückgezogenen Normentwurf für's TSF-W, der auch für TSF-W Fahrzeuge bis 7,5t erlaubt hätte.
- Das Fahrzeug entspricht weitestgehend der jetzt erschienenen Norm für StLF10/6.
- Das Fahrzeug wie dort abgebildet auf MAN L2000 kannst du nicht mehr kaufen, da es das Fahrgestell schlicht nicht mehr gibt.
- Auf MB Vario aufgebaut passen keine PA in den Mannschaftsraum.
- Die Schlingmann-Homepage ist leider zu diesem Thema nicht sehr aktuell.

Andere Hersteller bauen das gleiche. Wie sie es nennen, ist schlicht egal. Ein TSF-W ist es nicht, auch wenn es immer noch in manchen Bundesländern auch so als TSF-W bezuschusst wird. In Bayern aber meines Wissens nicht.



JA da möchte ich dir nicht widersprechen! Ich hatte halt noch nichts von einem StLF 10/6 gehört ausser in diesen Thread




mfg Stefan


Auch Wasser wird zum edlen Tropfen mischt man es mit Malz und Hopfen!

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz391308
Datum15.03.2007 08:1023643 x gelesen
Hallo,

Mit Klasse B darf man:

- Hinter Fahrzeugen bis 3,5t zul. GG einen Anhänger mit max. 750kg zul. GG anhängen (die 750kg sind bei allen Klassen ohne E generell erlaubt)

- Hinter Fahrzeugen bis 3,5t zul. GG einen Anhänger (über 750kg zul. GG) anhängen, dessen zul. GG max. dem Leergewicht des Zugfahrzeuges entspricht, sofern die zul. GG von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen max. 3,5t betragen.

Dabei gelten jeweils die Gewichtsangaben in den Fahrzeugpapieren. Hinter einem 3,5t-TSF dürfte mit Klasse B (ohne E) also noch ein 750kg-Anhänger mitgeführt werden, ein 4t-TSF fällt hingegen in Klasse C1. Über den Sinn dieser Regelung kann man geteilter Meinung sein, ebenso über die schwachsinnige Anhängerregelung beim B (ebenso wie beim C1E) an sich. Kaum jemand kann sich die nämlich merken, wenn er nicht mal öfter mit sowas zu tun hat.

Gruß,
Michael


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)391326
Datum15.03.2007 09:5923644 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichÜber den Sinn dieser Regelung kann man geteilter Meinung sein, ebenso über die schwachsinnige Anhängerregelung beim B (ebenso wie beim C1E) an sich. Kaum jemand kann sich die nämlich merken, wenn er nicht mal öfter mit sowas zu tun hat.
Ich hab den BE gemacht, und mir wurde damals gesagt, dass man bei einer Verkehrskontrolle jederzeit angeben können muss, mit welchem FS man jetzt grad den Anhänger zieht. Wenn man dann sagt "BE", obwohl auch "B" vollkommen ausreichend wäre, könnte das Probleme mit den Herren in Grün/bald Blau geben. Keine Ahnung wieso. Ich denke mal das fällt ins wunderbare Reich der Sagen und Märchen.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz391330
Datum15.03.2007 10:0923648 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Sebastian KruppIch hab den BE gemacht, und mir wurde damals gesagt, dass man bei einer Verkehrskontrolle jederzeit angeben können muss, mit welchem FS man jetzt grad den Anhänger zieht. Wenn man dann sagt "BE", obwohl auch "B" vollkommen ausreichend wäre, könnte das Probleme mit den Herren in Grün/bald Blau geben.

Wenn Du im Besitz der Fahrerlaubnis für die Klasse B und E bist, dann führst Du auch ein Fahrzeug ohne Anhänger (<3,5 to) mit dem BE Führerschein. Du kannst ja nicht anders da Du ja beide Klassen in deiner Fahrerlaubnis eingetragen hast.

Gruß

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)391332
Datum15.03.2007 10:1223673 x gelesen
Geschrieben von Stefan Söhnleinp.s. muss gleich zur TruppmannausbildungOhne dir zu nahe treten zu wollen: In dem Stadium der "Feuerwehrkarriere" waren bei mir und wohl bei vielen anderen hier auch die Ansichten über Fahrzeuge, deren taktische und technische Hintergründe etwas anders.
Auch mit einem "kleinen Norm-TSF" kann man viel erreichen. Mir fällt in dem Zusammenhang wieder die Geschichte der Löschgruppe ein, die ein altes Ford-Transit-TSF durch ein neues TSF mit Gerätekoffer ersetzt bekam. Kameraden der Löschgruppe schwärmten davon, was man nun alles für Möglichkeiten mit dem Fahrzeug hätte, man könnte auch kleine THL-Szenarien abarbeiten, Leiterhebel usw... Mit dem alten wären immer nur 08/15-Löschübungen drin gewesen. Was war nun der Unterschied zwischen den Autos? NIX! Nur das Fahrgestell/der Aufbau war neu, ansonsten wurde die komplette Beladung vom alten ins neue Auto umgeladen.
Es kommt also nicht drauf an, wer die größeren Autos mit mehr Wasser und blauerem Blaulicht hat, sondern was man daraus macht und wie gut man seine Aufgabengebiete beherrscht.

Reden wir von diesem Kitzingen? Da ist der Stützpunkt doch recht ansehnlich ausgestattet, ob da eine Aufrüstung der Ortswehren notwendig ist, wage ich jetzt aus der Ferne heraus zu bezweifeln.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)391334
Datum15.03.2007 10:1523598 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldWenn Du im Besitz der Fahrerlaubnis für die Klasse B und E bist, dann führst Du auch ein Fahrzeug ohne Anhänger (<3,5 to) mit dem BE Führerschein. Du kannst ja nicht anders da Du ja beide Klassen in deiner Fahrerlaubnis eingetragen hast.So denk ich mir das auch, schon allein weil der BE ja den B als Voraussetzung hat.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz391345
Datum15.03.2007 10:3223716 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian KruppIch hab den BE gemacht, und mir wurde damals gesagt, dass man bei einer Verkehrskontrolle jederzeit angeben können muss, mit welchem FS man jetzt grad den Anhänger zieht. Wenn man dann sagt "BE", obwohl auch "B" vollkommen ausreichend wäre, könnte das Probleme mit den Herren in Grün/bald Blau geben. Keine Ahnung wieso. Ich denke mal das fällt ins wunderbare Reich der Sagen und Märchen.

Falls dir das dein Fahrlehrer erzälht haben sollte, würde sich das mit meiner Erfahrung decken, dass selbst viele Fahrlehrer ziemlichen Müll über Vorschriften und Berechtigungen aus dem Reich der Fahrerlabnis erzählen. Manche wissen es selbst noch nicht einmal, was nun in welche Klasse fällt. Die gemachte Aussage fällt mit 200%iger Sicherheit unter Sagen und Märchen. Ich wüßte auch nicht, was man da wie bestrafen sollte. Warum sollte ich mir als Klasse BE-Inhaber überhaupt noch Gedanken machen, ob das Gespann auch mit B alleine gefahren werden dürfte? Mit BE prüfe ich nach, ob die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges zum tatsächlichen Gewicht des Anhängers passt und gut ist es. Das Leergewicht des Zugfahrzeuges, das zul. GG des Anhängers und die addierten zul. GGs sind mir dann ziemlich egal (wobei es auch da Ausnahmen bei gewerblichem Verkehr gibt, wenn das Gespann mehr als 3,5t hat).

Übrigens kann man mit BE ganz beachtliche Züge steuern. Man nehme einen von 4,2 auf 3,5t abgelasteten, als Zugmaschine zugelassenen Unimog 421 mit Druckluftbremsanlage. Daran kann man nun einen auch mehrachsigen LKW-Anhänger anhängen. Die Anhängelast, also das tatsächliche Gewicht, darf dabei so ca. im Bereich 14t liegen (hab jetzt die genauen Werte des Unimog nicht im Kopf), das zul.GG des Anhängers kann durchaus höher liegen. Es ist also so durchaus möglich, einen 3-Achs-LKW-Anhänger mit 25t zul. GG mit Klasse BE zu ziehen. Sogar zwei Anhänger sind möglich bei einer Zugmaschine...

Gruß,
Michael


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AutorStef8an 8S., Kitzingen / Bayern391397
Datum15.03.2007 17:3523619 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppOhne dir zu nahe treten zu wollen: In dem Stadium der "Feuerwehrkarriere" waren bei mir und wohl bei vielen anderen hier auch die Ansichten über Fahrzeuge, deren taktische und technische Hintergründe etwas anders.
Auch mit einem "kleinen Norm-TSF" kann man viel erreichen. Mir fällt in dem Zusammenhang wieder die Geschichte der Löschgruppe ein, die ein altes Ford-Transit-TSF durch ein neues TSF mit Gerätekoffer ersetzt bekam. Kameraden der Löschgruppe schwärmten davon, was man nun alles für Möglichkeiten mit dem Fahrzeug hätte, man könnte auch kleine THL-Szenarien abarbeiten, Leiterhebel usw... Mit dem alten wären immer nur 08/15-Löschübungen drin gewesen. Was war nun der Unterschied zwischen den Autos? NIX! Nur das Fahrgestell/der Aufbau war neu, ansonsten wurde die komplette Beladung vom alten ins neue Auto umgeladen.
Es kommt also nicht drauf an, wer die größeren Autos mit mehr Wasser und blauerem Blaulicht hat, sondern was man daraus macht und wie gut man seine Aufgabengebiete beherrscht.

Reden wir von diesem Kitzingen? Da ist der Stützpunkt doch recht ansehnlich ausgestattet, ob da eine Aufrüstung der Ortswehren notwendig ist, wage ich jetzt aus der Ferne heraus zu bezweifeln.



Jap das mein ich!

Naja die anderen Stadtteilwehren sind viel besser ausgestattet. Sickershausen LF 10/6 und Dekon-P, Hohenfeld LF 8/6, Repperndorf TSF mit PA´s im Mannschaftsraum.
Du hast sicherlich auf der Hp gelesen das das LF 8/6 von Kitzingen nach Hohenfeld verlegt wurde aus taktischen Gründen für die Flakkaserne, wir müssen den Brandschutz aufn Flugplatz und den dazugehörigen Wohngebieten und Wälder mitstellen. Das ist schon logisch aber wenn, wie dein Beispiel sagt, keine Sonderausrüstung mit reinpacken sind se doch selber schuld.



mfg Stefan


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg391443
Datum15.03.2007 23:5323701 x gelesen
Geschrieben von Stefan SöhnleinNaja die anderen Stadtteilwehren sind viel besser ausgestattet.

Und?

Geschrieben von Stefan Söhnlein...wir müssen den Brandschutz aufn Flugplatz und den dazugehörigen Wohngebieten und Wälder mitstellen.

Aber nicht Ihr alleine. Sondern die gesamte Stadtwehr und ggfs. umliegende Wehren.
Feuerwehr hört eben nicht an der Grenze der Gemeinde oder des Ortsteils auf.
Das ist nur leider vielen FM schwer zu vermitteln ("Mein-Feuer-Mentalität").


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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