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Thema | BGV A2 (VBG4) - Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel | 134 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Infos: | |||||
Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 373899 | |||
Datum | 03.12.2006 17:44 | 118613 x gelesen | |||
Wie wird das bei EUch gehandhabt? Macht es der Gerätewart, wer hat die Messgeräte gekauft, wer prüft sonst usw. | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 373901 | |||
Datum | 03.12.2006 17:50 | 114417 x gelesen | |||
Hallo Mike, das Prüfgerät wurde für alle elektrischen Betriebsmittel, sei es FW oder sonstige, angeschafft. Bei uns prüft der nebenamtliche Gerätewart. MfG Daniel Oben geschriebene Zeilen stellen meine Meinung dar, nicht die Meinung der Wehr, der ich angehöre. | |||||
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Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 373902 | |||
Datum | 03.12.2006 17:52 | 113702 x gelesen | |||
Ist der Gerätewart eine Elektrofachkraft? Wenn nicht ist eine bei der Prüfung dabei? Welche Messgeräte nutzt er (rot-grün oder Werte) | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Haigerloch / Baden-Württemberg | 373903 | |||
Datum | 03.12.2006 17:53 | 114017 x gelesen | |||
Hallo darf der Gerätewart so eine Prüfung durchführen ? | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 373905 | |||
Datum | 03.12.2006 18:01 | 113837 x gelesen | |||
Hallo Mike Geschrieben von Schindler Mike Ist der Gerätewart eine Elektrofachkraft? AFAIK ist er u.a. gelernter Elektriker. Geschrieben von Schindler Mike Welche Messgeräte nutzt er (rot-grün oder Werte) Zur grundsätzlichen Prüfung ein Prüfgerät. Wenn das geprüfte Betriebsmittel die Prüfung nicht besteht, wird mit nem Messgerät der Fehler gesucht und wenn möglich behoben. MfG Daniel Oben geschriebene Zeilen stellen meine Meinung dar, nicht die Meinung der Wehr, der ich angehöre. | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 373906 | |||
Datum | 03.12.2006 18:12 | 113968 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Andreas Ronghi darf der Gerätewart so eine Prüfung durchführen ? Wenn er Elektrofachkraft ist, ja. Vgl. obige Dokumente § 2 Abs. 3 und § 5 sowie die Durchführungsanweisung dazu. MkG Sascha | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 373907 | |||
Datum | 03.12.2006 18:14 | 113829 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Schindler Mike Thema: BGV A2 (VBG4) - Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Es ist mittlerweile die BGV A3. MkG Sascha | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Linkenheim-Hochstetten / Baden-Württemberg | 373908 | |||
Datum | 03.12.2006 18:33 | 113964 x gelesen | |||
Hallo, steht da nicht drinn das es eine elektrisch unterwiesene Person machen kann ?? Mir wurde bei meinem Gerätewartlehrgang gesagt, das ich jetzt eine unterwiesene Person sei. Ich darf zwar die elektrischen Geräte prüfen aber nicht reparieren. Hat sich da was geändert ?? Gruß Markus ** Dies ist meine eigene Meinung. Nicht die, der Feuerwehr der ich angehöre, oder dritter Personen ** | |||||
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Autor | Thom8as 8L., Gerolstein / RLP | 373909 | |||
Datum | 03.12.2006 18:40 | 113608 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Wagnersteht da nicht drinn das es eine elektrisch unterwiesene Person machen kann ?? Du drafst mit dem erwähnten "rot-Grün" messgerät, weches dir also nur sagt ob das gerät bestanden hat oder nicht , prüfen, nicht aber mit einem messgerät was zusätzlich den gemesenen wert anzeigt (secutest II z.b. oder änliche) wer mit dem strom schwimmt wird die quelle nie erreichen... | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen | 373911 | |||
Datum | 03.12.2006 18:42 | 113777 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Sascha Tröger Geschrieben von Andreas Ronghidarf der Gerätewart so eine Prüfung durchführen ? Als EFK ja, jedoch reicht für die ortsveränderlichen Betriebsmittel ggf. auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person. Das setzt aber vorraus, das Prüfgeräte mit klarer ja/nein-Aussage verwendet wird, keine erst vom Bediener zu interpretierenden Messwerte. Weiterhin muss dann AFAIK eine EFK letztlich für die Prüfungen an sich sowie fachliche Unterweisung der EUP verantwortlich sein. Aber um mal die ursprüngliche Frage zu erweitern: Was wird geprüft? Nur Einsatzmaterial oder sämtliche Betriebsmittel inkl. Kaffeemaschine und Beamer? Welche Fristen für Einsatzmaterial? Insbesondere mit Blick auf ein nicht-auffallen eines ersten Isolationsdefekts bei Betrieb am DIN-Moppel. Wird das ganze Dokumentiert? In welcher Form/Umfang? Durchführung der Prüfung durch Jedermann? FA mit E-Kenntnissen? EFK der Kommune (Stadtwerke o.ä.)? Externer Betrieb? Gar nicht? ciao, Thorben ...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen | 373912 | |||
Datum | 03.12.2006 18:45 | 113834 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Thomas Luxen nicht aber mit einem messgerät was zusätzlich den gemesenen wert anzeigt (secutest II z.b. oder änliche) ...Quelle dazu? Mir erschließt sich der Sinn nicht ganz, warum ein Gerät nicht geeignet sein soll, wenn es sowohl eine ja/nein-Aussage als auch den Messwert anzeigt. ciao, Thorben ...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Haigerloch / Baden-Württemberg | 373913 | |||
Datum | 03.12.2006 18:48 | 113422 x gelesen | |||
Durchführung der Prüfung durch Jedermann? FA mit E-Kenntnissen? EFK der Kommune (Stadtwerke o.ä.)? Externer Betrieb? Gar nicht? Bei uns in der FF wird durch einen Externen Betrieb ( Elektromeister ) die elektrischen Betriebsmittel auf den Fahrzeugen geprüft. | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 373914 | |||
Datum | 03.12.2006 18:48 | 113501 x gelesen | |||
Hallo Thorben, Geschrieben von Thorben Gruhl Was wird geprüft? Nur Einsatzmaterial oder sämtliche Betriebsmittel inkl. Kaffeemaschine und Beamer? Wir prüfen sämtliche elektrischen Betriebsmittel, egal ob Einsatzmittel oder GH-Inventar. Geschrieben von Thorben Gruhl Welche Fristen für Einsatzmaterial? Jährlich durch GW, nach jedem Gebrauch Schutzleiterprüfung mit dieser komischen Schutzleiterprüfeinrichtungskabeldingsbums vom Notstromaggregat. Geschrieben von Thorben Gruhl Wird das ganze Dokumentiert? In welcher Form/Umfang? Jedes Gerät hat eine Inventarnummer, der eine Gerätekartei hinterlegt ist. Und dort werden die Prüfungen eingetragen. MfG Daniel Oben geschriebene Zeilen stellen meine Meinung dar, nicht die Meinung der Wehr, der ich angehöre. | |||||
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Autor | Thom8as 8L., Gerolstein / RLP | 373915 | |||
Datum | 03.12.2006 18:48 | 113199 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben Gruhl...Quelle dazu? Mir erschließt sich der Sinn nicht ganz...., Quelle, letzte jährliche unterwesung für ektrofachkräfte vo TÜV... wer mit dem strom schwimmt wird die quelle nie erreichen... | |||||
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Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 373916 | |||
Datum | 03.12.2006 19:14 | 113457 x gelesen | |||
jo, danke für den hinweis. bei uns solls der hausmeister (gelernter maurer) machen. sein Prüfgerät ist nach Aussage unseres GW (Elektriker) nicht geeignet um FI, CEE oder SEA zu prüfen... Verwaltung sagt trotzdem ja Kann man sich dagagen wehren? | |||||
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Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 373918 | |||
Datum | 03.12.2006 19:18 | 113263 x gelesen | |||
in der DA steht:Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Also ohne Lehrgang is nix für Maurer? | |||||
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Autor | Mark8us 8H., Siegen / NRW | 373929 | |||
Datum | 03.12.2006 21:08 | 113865 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Luxen, Gerolstein Du drafst mit dem erwähnten "rot-Grün" messgerät, weches dir also nur sagt ob das gerät bestanden hat oder nicht , prüfen, nicht aber mit einem messgerät was zusätzlich den gemesenen wert anzeigt (secutest II z.b. oder änliche) Nicht ganz richtig, oder ungünstig Formuliert. Damit eine EUP (Elektrotechnisch unterwiesene Person) die Prüfung machen darf, muß das Meßgerät auch eine Rot-/Grün Anzeige (halt Messung bestanden/Messung nicht bestanden) haben. Es darf aber zusätzlich auch den Messwert anzeigen. mfg. Markus | |||||
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Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 374109 | |||
Datum | 04.12.2006 22:01 | 113276 x gelesen | |||
darf er nun mit dem (scheinbar) ungeeigneten Messgerät prüfen? Und wenn ja muß ja wohl eine Elektrofachkraft (=Elektriker?) verantwortlich teichnen... muß dieser bei der Prüfung dabei sein oder kann er das aus dem Kämmerlein mit tragen? Muß er bei Prüfung mit unterzeichnen? (Sonst würde das ja keinen Sinn machen? Früher wurde die Prüfung durch einen Elektrofachbetrieb durchgeführt jedoch aus Kostengründen soll es nun geändert werden... | |||||
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Autor | Axel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW | 374120 | |||
Datum | 04.12.2006 22:55 | 113637 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Schindler Mike jo, danke für den hinweis. bei uns solls der hausmeister (gelernter maurer) machen. sein Prüfgerät ist nach Aussage unseres GW (Elektriker) nicht geeignet um FI, CEE oder SEA zu prüfen... Es kommt ja nicht nur auf die Messwerte an. Du musst auch eine optische Beurteilung machen. Ich weiß nicht, ob ein Maurer (ich möchte nicht den Beruf schlecht machen) dazu in der Lage ist. An deiner/eurer Stelle würde ich mich einfach weigern, diese Prüfung durchzuführen. Es gibt ganz klare Vorschriften, wie die Prüfung durchzuführen ist. Was will die Gemeinde denn machen? Euch dazu zwingen? Wenn die Gemeinde die Prüfung nicht machen lassen will, nehmt die Gerätschaften außer Dienst. Dann muss die Gemeinde handeln. MkG Axel ____________________________________________ Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!! ICQ: 84523418 ____________________________________________ Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!! | |||||
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Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 374153 | |||
Datum | 05.12.2006 08:06 | 113304 x gelesen | |||
nein, die gemeinde will die prüfung (wie ich finde entgegen der vorschriften) Mit dem fwie ich finde falschen Gerät und nicht entsprechend qualifizierten Personal durchführen... kann ich mich denn dagegen wehren? Deshalb ja auch die Frage, ob eine Elektrofachkraft dabei sein MUß Wäre die UK ein Ansprechpartner für mich? | |||||
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Autor | Axel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW | 374169 | |||
Datum | 05.12.2006 09:07 | 113501 x gelesen | |||
Hallo In der BGV A3 steht unter §5 (Prüfungen) Der Unternehmer hat dafür zur sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden[...]durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft Für mich bedeutest das, dass immer eine Elektrofachkraft bei der Prüfung anwesend sein muss. MkG Axel ____________________________________________ Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!! ICQ: 84523418 ____________________________________________ Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 374242 | |||
Datum | 05.12.2006 14:28 | 113647 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von ---Axel Urban--- In der BGV A3 steht unter §5 (Prüfungen) genauer gesagt sind das die Durchführungsanweisungen
Der Begriff 'Leitung und Aufsicht' wird in den DA näher erläutert: 4 Zu § 3 Abs. 1: Leitung und Aufsicht durch eine Elektrofachkraft sind alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, damit Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln von Personen, die nicht die Kenntnisse und Erfahrungen einer Elektrofachkraft haben, sachgerecht und sicher durchgeführt werden können. Die Forderung "unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft" bedeutet die Wahrnehmung von Führungs- und Fachverantwortung, insbesondere: - das Überwachen der ordnungsgemäßen Errichtung, Änderung und Instandhaltung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, - das Anordnen, Durchführen und Kontrollieren der zur jeweiligen Arbeit erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen einschließlich des Bereitstellens von Sicherheitseinrichtungen, - das Unterrichten elektrotechnisch unterwiesener Personen, - das Unterweisen von elektrotechnischen Laien über sicherheitsgerechtes Verhalten, erforderlichenfalls das Einweisen, - das Überwachen, erforderlichenfalls das Beaufsichtigen der Arbeiten und der Arbeitskräfte, z.B. bei nichtelektrotechnischen Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile. Das Betreiben umfasst alle Tätigkeiten (Bedienen und Arbeiten) an und in elektrischen Anlagen sowie an und mit elektrischen Betriebsmitteln. Zum Instandhalten (siehe DIN 31051) gehören die Inspektion (Kontrolle), die Wartung und die Instandsetzung. und weiter, zu §5 und dort den ortsveränderlichen Betriebsmitteln: Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel darf auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person übernehmen, wenn geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet werden. Eine Pflicht zur ständigen Anwesenheit kann ich daraus nicht ableiten. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 384660 | |||
Datum | 05.02.2007 20:26 | 113313 x gelesen | |||
Was ist aus der Sache geworden? Hat sich was getan? | |||||
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Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 391413 | |||
Datum | 15.03.2007 20:53 | 113464 x gelesen | |||
Ich möchte das Thema noch mal aufgreifen: Nach welchen Vorschriften hat die Feuerwehr die ortsveränderlichen elektrichen Betriebsmittel zu prüfen? Ist hier die BGV A3 oder eher die Betriebssicherheitsverordnung (bzw. TRBS 1203) maßgebend. Hieraus stellen sich ja ganz andere Anforderungen an den Prüfer und die Vorgaben... Ist eine Gemeinde als Arbeitgeber nicht an die TRBS gehalten? Sieht es im Bereich der Schulen und Kindergärten ähnlich aus? | |||||
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Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 392274 | |||
Datum | 20.03.2007 20:09 | 113445 x gelesen | |||
na das muss doch einer wissen, ihr prüft doch zum teil selber, wie ihr sagt... | |||||
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Autor | Rain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen | 392416 | |||
Datum | 21.03.2007 17:00 | 113595 x gelesen | |||
Moin, Es gelten die BGV A3, die Betriebssicherheitsverordnung und die TRBS 1203-3 Letztere sagt nach neuestem Stand aus, dass mindestens eine einjährige Berufserfahrung vorliegen muss, demnach ist die Geräteprüfung für die Elektrotechnisch unterwiesenen Personen gestorben, falls sie es nicht schon länger gemacht haben. Die EUP muss dabei unter Aufsicht einer Elektrofachkraft stehen. Gibt derzeit nette Diskussionen in einschlägigen Foren und Elektrozeitungen. TRBS 1203-3 Gruß, Rainer --Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge-- | |||||
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Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 392422 | |||
Datum | 21.03.2007 18:22 | 113366 x gelesen | |||
Na das ist doch mal ne Aussage. Gibts dazu irgendwo was schriftliches? Hat irgend eine UK oder sonst wer mal niedergeschrieben, dass die Kommune als Träger der Feuerwehr (auch) nach Betriebssicherheitsverordnung und die TRBS 1203-3 prüfen müssen? Da liegt nämlich der Hase im Pfeffer. Wir sollen als unterwiesene Personen "nur" nach BGV A3 prüfen, was wir demnach ja gar nicht dürften... | |||||
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Autor | Rain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen | 392435 | |||
Datum | 21.03.2007 19:29 | 113492 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Carmen Fuchs--- Gibts dazu irgendwo was schriftliches? Hat irgend eine UK oder sonst wer mal niedergeschrieben, dass die Kommune als Träger der Feuerwehr (auch) nach Betriebssicherheitsverordnung und die TRBS 1203-3 prüfen müssen? Jau, und zwar hier: Bundesverband der Unfallkassen Da für Kommunen die Betriebssicherheitsverordnung gilt, gilt auch die TRBS. Es sind gleichzeitig anzuwenden die BGV A2, die VDE 1000-10 und die TRBS 1203-3. Man kann die TRBS auslegen, wie man will, aber der Tenor geht dahin, dass EUPs nicht mehr einfach so prüfen dürfen, egal, ob das Prüfgerät mit Ja/Nein-Anzeige ausgestattet ist, oder nicht. Mit der TRBS 1203-3 ist ein Stück Papier in Umlauf gebracht worden, das eigentlich gar nicht mehr aussagt, wie die BetrSichV, aber durch ihren Wortlaut eine gehörige Portion Verunsicherung hervorgerufen hat. Leider findet man in der TRBS den Begriff EUP, also Elektrotechnisch unterwiesene Person nicht wieder, sondern nur die befähigte Person. Anstatt genau zu konkretisieren, wer was darf, wird nur noch mehr Verwirrung gestiftet. Gruß, Rainer --Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge-- | |||||
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Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 393563 | |||
Datum | 28.03.2007 18:04 | 113489 x gelesen | |||
BGV A2? Ist es nicht die BGV A3? Wenn das stimmt was Du sagst, dann sind die Geräte der Feuerwehr nicht durch eine unterwiesene Person zu prüfen. Die Verwaltung sagt die Geräte seien nach GUV-I 8524 zu prüfen. Dies hätte die BAD und die UK RLP bestätigt. Das widerspricht Deiner Aussage... Dein Link ist doch eher eine allgemeine Info. Wo ist den klip-und -klar geregelt, dass die Kommune als Träger der Feuerwehr nach BetrSichV arbeiten muß? Unsere Prüfung ist nun fast ein Jahr überfällig und jeder sagt etwas anderes... Fassen wir zusammen: Es gibt die BGV A3 (BGV A2?) früher VBG4 GUV-I 8524 (bisher GUV 22.1) Herausgeber Bundesverband UK VDE 1000-10 TRBS 1203-3 dier ein Bestandteil der BetrSichV ist Ist das soweit korrekt? Aber immer noch, was ist für uns bindend??? | |||||
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Autor | Rain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen | 393585 | |||
Datum | 28.03.2007 20:38 | 113758 x gelesen | |||
Moin, BGV A3 ist richtig, sorry für Tippfehler... Es gilt zunächst mal die Betriebssicherheitsverordnung. Die Kommune ist Arbeitgeber und hat die Mitarbeiter durch Anwendung der BetrSichV zu schützen. Gilt also für Berufsfeuerwehren. Sind freiwillige Feuerwehrleute Mitarbeiter? Diese Frage werde ich nicht beantworten, Google weiß es vielleicht. Ein hauptamtlicher Gerätewart fiele schon darunter, also BetrSichV..... Wenn FF ohne hauptamtliche Kräfte nicht Arbeitnehmer sind, vertraut den Aussagen der FUK, aber lasst es euch schriftlich geben und bestellt die Person, die prüfen darf / soll schriftlich. Gruß, Rainer --Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge-- | |||||
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Autor | Tobi8as 8K., Messel / Hessen | 393589 | |||
Datum | 28.03.2007 21:14 | 113466 x gelesen | |||
Also bei usn wird das durch einen Teil der Gerätewarte, erledigt (der Teil der einen Elektroberuf erlernt hat), dafür wurde durch die Gemeinde ein E-Check Gerät angeschaft. Deshalb wwerdne von uns die Geräte der beiden FF sowie der Gemeinde Überprüft. | |||||
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Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 393592 | |||
Datum | 28.03.2007 21:44 | 113828 x gelesen | |||
Geschrieben von Rainer HarmsenEs gilt zunächst mal die Betriebssicherheitsverordnung. Die Kommune ist Arbeitgeber und hat die Mitarbeiter durch Anwendung der BetrSichV zu schützen. Dann sollte das aber für die LFKS auch gelten! Dort gibt es neben den Lehrgangsteilnehmern nur Haupamtliche... Die LFKS RLP prüft jedoch "nur" nach BGV bzw. VBG. Da passt was nicht. Und warum sagt der Bundesverband etwas anderes als die UK RLP? Es kann doch nicht sein, dass das nicht klar geregelt ist... | |||||
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Autor | Bert8hol8d S8., Pfarrkirchen / Bayern | 394078 | |||
Datum | 31.03.2007 10:07 | 114135 x gelesen | |||
Hallo Carmen! Geschrieben von Carmen Fuchs Dann sollte das aber für die LFKS auch gelten! Dort gibt es neben den Lehrgangsteilnehmern nur Haupamtliche... Schau mal unter www.unfallkassen.de nach. Hier gibts die GUV-I 8651 und GUV-I 8524, hier ist meines Erachtens eigentlich alles klar für die Freiw. Feuerwehr geregelt. Die "Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel" kann man als "unterwiesene" Person ( Prüfungsumfang und Mess-/Prüfgerät) mit einem geeigneten Prüfgerät also z. Bspl. der Gerätwart , selber durchführen. In Bayern haben wir noch das Merkblatt "8.15 Stromerzeuger und elektrische Verbraucher im Feuerwehrdienst" da wird auch auf diese GUV-I ... verwiesen. Die Betriebssicherheitsverordnung gilt für Betriebe, Berufsfeuerwehren und für Freiwillige Feuerwehren sind die UVV ausschlaggebend. Ich habe mich da mal schlau gemacht bei einem Vorsitzenden Richter an einem Landgericht der sich mit ähnlicher Problematik auseinander gesetzt hat. Ergebnis: Die Texte der Betriebssicherheitsverordnung findet man teilweise in den Texten der UVVen wieder. Gruß Berthold Wenn die Zahl derer, die mitzureden haben, ins Unermeßliche steigt, dann hören die auf zu reden, die etwas zu sagen haben. -Unbekannt- | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 394146 | |||
Datum | 31.03.2007 13:47 | 113558 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Berthold Schwarz Hier gibts die GUV-I 8651 und GUV-I 8524, hier ist meines Erachtens eigentlich alles klar für die Freiw. Feuerwehr geregelt. Eben nicht. GUV-I sind reine Informationen und rechtlich unverbindlich. Geschrieben von Berthold Schwarz Die Betriebssicherheitsverordnung gilt für Betriebe Siehe GUV-V A1, Anlage 1. Die BetrSichV gilt auch für die FF. Geschrieben von Berthold Schwarz Berufsfeuerwehren und für Freiwillige Feuerwehren sind die UVV ausschlaggebend. Falsch. Unfallverhütungsvorschriften sind autonomes Satzungsrecht der Unfallversicherer und werden für die bei ihnen versicherten Personen und Betriebe erlassen. Frage: Bei welchem Unfallversicherer sind Berufsfeuerwehrangehörige versichert? Antwort: Berufsfeuerwehrangehörige sind (mit Ausnahme einiger Angestellter und Arbeiter in Verwaltung und Werkstätten) Beamte und als Beamte überhaupt nicht sozialversicherungspflichtig. Folglich sind sie nicht bei einer Unfallversicherung versichert (sondern genießen im Falle eine Unfalls Unfallheilfürsorge durch den Dienstherrn) und somit kann auch nicht autonomes Satzungsrecht eines Unfallversicherers für sie gelten. Vielmehr sind auch Beamte Beschäftigte i.S. des ArbSchG und somit gilt auch für diese ganz klar die BetrSichV. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 394169 | |||
Datum | 31.03.2007 14:35 | 113145 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierFolglich sind sie nicht bei einer Unfallversicherung versichert (sondern genießen im Falle eine Unfalls Unfallheilfürsorge durch den Dienstherrn) und somit kann auch nicht autonomes Satzungsrecht eines Unfallversicherers für sie gelten. Doch, aber nur indirekt (nach dem entsprechenden Erlass für das Land NRW fahnden wir gerade) Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 394266 | |||
Datum | 31.03.2007 19:22 | 113159 x gelesen | |||
Geschrieben von Berthold SchwarzDie Betriebssicherheitsverordnung gilt für Betriebe, Berufsfeuerwehren und für Freiwillige Feuerwehren sind die UVV ausschlaggebend. BetrSichV ist staatliches Recht und UVVén sind von den Versicherungen für Ihre Versicherten erlassene "Vorschriften". Ich weiß noch nicht, ob diese saatliche genehmigt und veröffentlicht wurden und damit Gesetzescharakter haben. Ich sehe es jedoch mittlerweile auch so, dass die BetrSichV in jedem Fall auch für die Freiwilligen, einzuhalten ist. Es ist da die Rede von Beschäftigten, nicht von bazahlt oder so... | |||||
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Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 394272 | |||
Datum | 31.03.2007 19:26 | 113295 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierSiehe GUV-V A1, Anlage 1. Die BetrSichV gilt auch für die FF. Wo steht da was von FF? | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 394278 | |||
Datum | 31.03.2007 19:35 | 113099 x gelesen | |||
Geschrieben von Carmen FuchsWo steht da was von FF? Muß da nicht stehen. §1 der GUV-V A1 gibt den allgemeinen Geltungsbereich an. Darunter fallen auch die FFen. Und über §2 Abs. 1 bzw. die Anlage 1 wird dann die Mitgeltung der BetrSichVO, das Arbeitsschutzgesetz,... eingeführt, wobei der letzte Absatz der Anlage 1 nochmals explizit ausdrückt, daß dies auch für die Versicherten und Unternehmer gelten soll, die normalerweise von den genannten Vorschriften nicht erfaßt sind (das wären z.B. FFen) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 394279 | |||
Datum | 31.03.2007 19:36 | 113235 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n Pannier: Siehe GUV-V A1, Anlage 1. Die BetrSichV gilt auch für die FF. Geschrieben von Carmen Fuchs Wo steht da was von FF? Da nirgens da aber die Unfallkasse Rheinland Pfalz die GUV A1 eingeführt hat gilt sie hier. und damit auch die BetrSichV der Anhang 1 verweist ja ausdrücklich darauf. | |||||
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Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 394280 | |||
Datum | 31.03.2007 19:42 | 113138 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven RienasDa nirgens da aber die Umsomehr iritiert mich ja, dass die Verwaltung sagt, die UK hält die Prüfung nach GUV für ausreichend. Oder sagt die Verwaltung das nur, weil sie selber nicht versteht, worum es geht? | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 394320 | |||
Datum | 31.03.2007 21:07 | 113507 x gelesen | |||
Nabend, Geschrieben von Tobias Karach Also bei usn wird das durch einen Teil der Gerätewarte, Freiwillige oder HA? erledigt (der Teil der einen Elektroberuf erlernt hat), So richtig schön formal mit Bestellung als verantwortliche Elektofachkraft? oder "Du hast doch da Ahnung von, mach mal?" Geschrieben von Tobias Karach dafür wurde durch die Gemeinde ein E-Check Gerät angeschaft Öhm, E-Check-Gerät? Ist das das, was die Innung benutzt hat, als sie für 'ne simple Wiederholungsprüfung den Ausdruck e-check erfand und sich seither an den Lizensgebühren ihrer Mitglieder dafür dusselig und dämlich verdient? Geschrieben von Tobias Karach Deshalb wwerdne von uns die Geräte der beiden FF okay, wenn das Haftungsmäßig vernünftig geregelt ist... sowie der Gemeinde Überprüft. Öhm, der Gemeinde? Auch inklusiv dem Kindergarten und Bürgermeisterbüro und so? MkG, Thorben | |||||
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Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 394409 | |||
Datum | 01.04.2007 11:17 | 113396 x gelesen | |||
Jetzt wirds interessant. Dort - und ich behaupte auch bei den Freiwilligen - hat die BetrSichV Gültigkeit. Also nix mit EUP und auch nicht jede befähigte Person ist "befähigt". An Deiner Stelle würde ich mich hüten da weiterhin was zu prüfen. Wonach prüft Ihr? GUV-I 8524? Wer hat gesagt, dass ihr danach prüfen sollt? | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 394504 | |||
Datum | 01.04.2007 15:42 | 113338 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Carmen Fuchs An Deiner Stelle [...] Wonach prüft Ihr [...] dass ihr Ähm, zu wem sprichst du gerade? Meinem Vorposter? Ich prüf jedenfalls nix und werde es mir sicher nicht aufschwatzen lassen, wenn mal wer mit "du studierst das doch" ankommen sollte. Dafür ist das Thema doch etwas zu komplex, als dass ich da "mal so nebenbei" eine Verantwortung für übernehmen mag, wenn man da keine Routine drin hat. @Rainer: Sollte man momo nochmal auf den Thread verweisen? Ich hatte ihn damals schonmal drauf hingewiesen, aber nach zwei forenproblembedingt gescheiterten Anmeldungen hat er's wohl aufgegeben, was dazu schreiben zu wollen. :-( ciao, Thorben | |||||
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Autor | Rain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen | 394543 | |||
Datum | 01.04.2007 17:52 | 113025 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben Gruhl@Rainer: Sollte man momo nochmal auf den Thread verweisen? Ich hatte ihn damals schonmal drauf hingewiesen, aber nach zwei forenproblembedingt gescheiterten Anmeldungen hat er's wohl aufgegeben, was dazu schreiben zu wollen. :-( Kannst ihn ja nochmal motivieren.... Gruß, Rainer --Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge-- | |||||
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Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 394555 | |||
Datum | 01.04.2007 18:18 | 113138 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlÄhm, zu wem sprichst du gerade? Meinem Vorposter? Ja sorry, ich meinte Tobias | |||||
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Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 409862 | |||
Datum | 18.06.2007 16:07 | 113539 x gelesen | |||
Von einem ehemaligen Kameraden aus RLP habe ich letzte Woche eine Stellungnahme der Unfallkasse zu dem Thema erhalten, da dort das Thema ebenfalls heftig dirkutiert wurde. Demnach ist es nun geklärt, da etwas schriftlich vorliegt. Es ist nicht nach BetrSichVO zu prüfen! Also alle elektr. unterwiesenen dürfen weiterhin prüfen. Ausnahmen dort, wo Beschäftigte im Sinne d. ArbSchG (Schulen, Kindergärten, LFKS ?) arbeiten. 1. Gilt das staatliche Recht hinsichtlich ArbSchG und GeStoffV auch für die freiwilligen Feuerwehren? Zu 1 und 4: Die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren sind keine Beschäftigten i. S. des ArbSchG. Da die BetrSichV und GefStoffV auf das ArbSchG gestützt erlassen wurden, gilt hier entsprechendes. 2. Ist für die Prüfung elektrischer ortsveränderlicher Betriebsmittel zwingend die BetrSichV, und damit staatliches Recht, anzuwenden? Zu 2: Für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel ist demnach formal nicht zwingend das staatliche Arbeitsschutzrecht anzuwenden, sondern es gilt hier das autonome Recht des Unfallversicherungsträgers. Zur Festlegung etwa des Prüfumfangs oder der Prüfzeiträume ist es allerdings unerheblich, ob zur Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel die BetrSichV oder die UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ als Rechtsgrundlage herangezogen wird. Nach der UVV hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Nach der BetrSichV hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel entsprechend den nach § 3 Abs. 3 ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen zu überprüfen und erforderlichenfalls erproben zu lassen, sofern Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu gefährlichen Situationen führen können. In der UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ sind in der Durchführungsanweisung zusätzlich noch Richtwerte für die Prüffristen unter normalen Betriebsbedingungen angegeben. Allerdings mit der Anmerkung, dass die Beurteilung der örtlichen Betriebs- und Umgebungsbedingungen der Elektrofachkraft obliegt und diese im Einzelfall zu anderen Prüffristen gelangen kann. Der Ermittlung der Prüffristen unterliegt also auch einer Gefährdungsbeurteilung ähnlich der Betriebssicherheitsverordnung. In diesem Rahmen ist weiterhin die Prüfung der Geräte durch eine „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ möglich. 3. Ist die in Punkt 2 genannte Prüfung für den Bereich der Schulen und Kindergärten anders zu bewerten? Zu 3: In Schulen und Kindergärten arbeiten Beschäftigte i. S. des ArbSchG, mithin sind die Bestimmungen der BetrSichV anzuwenden. Unterschiede wird es sicherlich bei den ermittelten Prüffristen, also im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, geben. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Unfallkasse Rheinland-Pfalz Prävention Orensteinstr. 10 56626 Andernach | |||||
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Autor | Thor8ste8n N8., Koblenz / Rheinland Pfalz | 410621 | |||
Datum | 21.06.2007 15:19 | 113446 x gelesen | |||
zu 1. und 4. Hier habe ich eine etwas andere Sicht: 1. Rechtsgrundlage der BetrSichV ist das ArbSchG und (!) das GPSG. Und das GSPG gilt für alle, auch wenn hiermit speziell die überwachungsbedürftigen AM genannt sind. 2. Es kommt auf die "Beschäftigteneigenschaften" an. Hier gilt Länderrecht und über die Feuerschutzhilfegesetze der einzelnen Länder wird das Verhältnis FF und Rechtsstand der Mitglieder der FF definiert. Hier gibt es Länder, bei deren die Führungkräfte einer FF (auch in ehrenamtliche Funktion) wie eine Beamter rechtlich gesehen werden. Bei Beamten gilt aber wiederrum die BetrSichV. 3. Selbst wenn ausschließlich "BG-Recht" gesehen würde: Hier gibt es die BGV A1 und die verweist u.a. auf staatliches Recht. Da die BGV A3 wahrscheinlich abgeschafft wird, würde hier ein "rechtsfreier Raum" entstehen. Also warum nicht gleich die BetrSichV anwenden? 4. Gemäß GG sind wir nun mal alle gleich. Und das ist auch gut so. Warum hat dann der Ehrenamtliche oder/und der Freiwillige welcher einen gemeinnützigen Dienst an unserer Gesellschaft tut, keinen Anspruch auf den gleichen Schutz wie ein bezahlter Beschäftigter?? Das halte ich für nicht haltbar bei einem möglichen Gerichtsverfahren. Bsp: die Kollegen von THW haben die Regelung, das sie wie Beschäftigte gesehen werden (habe mich beim Ministerium ekundigt). Und das ist gut so! | |||||
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Autor | Flo 8G., Schondorf / Bayern | 665170 | |||
Datum | 01.02.2011 18:28 | 110097 x gelesen | |||
Hallo ein altes Thema..... habt Ihr evtl Euch mal mit dem Gedanken befasst den gesamten E-Check an eine Fremdfirma zu vergeben?? wie verhält es sich mit der Angebotseinholung und wie groß ist die Zuverlässigkeit der anbietenden Firmen?? Mkg FloE-Check | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Neckargemünd / Baden-Württemberg | 665175 | |||
Datum | 01.02.2011 19:10 | 109604 x gelesen | |||
Leichenschänder ;) Gruss, Daniel Hecker FF Neckargemünd
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 665431 | |||
Datum | 03.02.2011 13:47 | 109704 x gelesen | |||
Hör mir auch damit! Das war der größte Flop, den die Verwaltung gemacht hat... Die Prüfung war der reine Witz, es wurde nicht richtig geprüft, keine ordentliche Dokumentation usw. | |||||
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Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 665541 | |||
Datum | 04.02.2011 00:57 | 109676 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von jürgen schmitz Die Prüfung war der reine Witz, es wurde nicht richtig geprüft, keine ordentliche Dokumentation usw.so dürfte es doch vielerorts sein. Zum Anfangstread haben sich aber mittlerweile wesentliche rechtliche Änderungen ergeben. EuP allein oder Gerätewart ohne Berufsausbildung mit Bezug zur Elektrotechnik und, und, und ist ja nun mit TRBS 1203 nicht mehr zulässig. Naturlich wird der Sparzwang weiterhin die Lokalfürsten (Unternehmer) animieren das Recht in die eigene Hand zu nehmen und mal auszutesten wie man die eigenen Leute um die Ecke bringen könnte. MfG Klaus | |||||
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Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 665550 | |||
Datum | 04.02.2011 08:36 | 109768 x gelesen | |||
Moin, weil in den Beiträgen immer wieder die Notwendigkeit der Fachkunde des Prüfers angesprochen wird, noch ein Hinweis aus eigener Erfahrung. Selbst einer guten Elektrofachkraft kann es unterlaufen, dass sie einen Personenschutzschalter überprüft, der für den Einsatz bei der Fw seit 2003 nicht mehr zugelassen ist. Es ist ja leicht möglich, dass die EFK die Feinheiten der UVV Fw nicht kennt. Also Verantwortliche, schnellstens mal nachfragen, ob die Personenschutzsachalter der UVV Fw entsprechen. Besonders bedenklich ist in diesem Zusammenhang die Empfehlung der UKBW aus dem Mai 2010, wonach ein Personenschutzschalter des Typs DI empfohlen wird, der ist ja nun wirklich total FALSCH. MfG KLaus | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 665570 | |||
Datum | 04.02.2011 12:47 | 110208 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus KilianBesonders bedenklich ist in diesem Zusammenhang die Empfehlung der UKBW aus dem Mai 2010, wonach ein Personenschutzschalter des Typs DI empfohlen wird, der ist ja nun wirklich total FALSCH. Du meinst wahrscheinlich den Absatz: Sollte in Ausnahmefällen auf Grund der Einsatzsituation ein anderer Speisepunkt als der eigene Stromerzeuger erforderlich sein, darf der Anschluss nur über einen ortsveränderlichen Personenschutzschalter erfolgen. Dieser muss bei einem Fehlerstrom von 30 mA oder darunter auslösen. Der Personenschutzschalter muss allpolig abschalten, einen Schutzleiterbruch erkennen und die Schutzleiterspannung überwachen. Erkennbar sind diese Personenschutzschalter z.B. an den Bezeichnungen „DI“, „PRCD-K“ oder „PRCD-S“. In dem Satz sehe ich nun wirklich nicht eine Empfehlung für einen DI, ist vielleicht etwas unglücklich formuliert, aber mehr auch nicht. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 665615 | |||
Datum | 04.02.2011 21:38 | 109465 x gelesen | |||
Moin,"Dieser muss bei einem Fehlerstrom von 30 mA oder darunter auslösen. Der Personenschutzschalter muss allpolig abschalten, einen Schutzleiterbruch erkennen und die Schutzleiterspannung überwachen. Erkennbar sind diese Personenschutzschalter z.B. an den Bezeichnungen „DI“, „PRCD-K“ oder „PRCD-S“." und das ist schonmal falsch. DI und PRCD-K haben nicht die nach GUV schlagmichtot geforderte Überwachung des Schutzleiters und aufrechterhalt der Schutzleiterfunktion bei externer Fremdspannung am Verbraucher. Ob man diese funktion nun wiederum braucht oder PRCD-K nicht doch ggf. die bessere Wahl ist, ist dann wieder eine andere Frage. (hmm, da fällt mir ein, ich hatte noch wem 'ne Abhandlung drüber versprochen, was dann ein wenig unterging. Mal PNs durchforsten...) Da sind auch die neuen Fahrzeugnormentwürfe schrott, sie verlangen nur eine simple FI-Funktionalität und liegen damit weit unter den Anforderungn der GUV. Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 665646 | |||
Datum | 05.02.2011 08:52 | 109175 x gelesen | |||
Moin, genau diesen Absatz meine ich. Geschrieben von Udo Burkhard In dem Satz sehe ich nun wirklich nicht eine Empfehlung für einen DI, ist vielleicht etwas unglücklich formuliert, aber mehr auch nicht.Die sehe ich auch nicht. In diesem Beitrag ist aber selbst die Nennung des DI eine böse Halbwahrheit, die tödlich enden kann. Mit diesem Hinweis wird doch den FWs suggeriert, dass du auf der sicheren Seite bist, wenn du so einen DI eingebaut hast. Bis zum März 2003 war das ja auch O.K. Mit der GUV V C53 § 29 und den Erläuterungen war´s aber damit vorbei, weil der DI einfach nicht mehr den Anforderungen dieser Vorschrift gerecht wird. Der Stand der Technik war eben schon damals was anderes, als ein DI (für die Feuerwehr). Ich möchte nicht wissen, wieviele Feuerwehren wieder zu den Hochwasserlagen 2010 und 2011 die TP´s an Fremdnetzen ohne Peronenschutzschalter oder mit einem DI im Wasser versenkt haben? SEIT APRIL 2003 IST DER DI FÜR DIE FEUERWEHR TABU. Und das ist gut so! MfG Klaus | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 665647 | |||
Datum | 05.02.2011 09:29 | 109301 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben Gruhl(hmm, da fällt mir ein, ich hatte noch wem 'ne Abhandlung drüber versprochen, was dann ein wenig unterging. Mal PNs durchforsten...) Das war ich! Ich würde es dann in die FAQ einbauen. Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 665654 | |||
Datum | 05.02.2011 11:36 | 109337 x gelesen | |||
Hallo, Der E-Check hat nichts, aber auch garnichts mit den Notwendigen Prüfungen nach BGV A3 und TRBS zu tun! Gefordert sind Prüfungen nach bestimmten Vorgaben, die in vielen Vorschriften und Gesetzen zusammengetragen werden müssen. Das ist bereits in der Industrie eine Arbeit für Spezialisten. Die Widerholungsprüfungen können (mit Einschränkungen) von unterwiesenen Personen mit den entsprechenden Messgeräten gemacht werden. Ganz Wichtig: Diese Prüfungen müssen nicht nur Regelmäßig, sondern auch vor der Erstinbetriebnahme und nach jeder Änderung/ Reparatur gemacht werden. Die Dokumentation sollte sehr gut gemacht werden insbesondere auf hinblick der Angewendeten Vorschriften. Alles in allem, das ist kein Job für einen Elektroinstalateurbetrieb. Ich habe in den letzten 15 Jahren keinen kennengelernt, bei dem die Mitarbeiter das Messgerät immer auf dem Fahrzeug hatten geschweige denn das Messgerät bedienen konnten! Von der Interpretation der Messwerte möchte ich gar nicht reden. Die Spezialisierten Firmen sind besser, weil die diese Prüfungen jeden Tag machen. Trotzdem würde ich denen auf die Finger schauen. | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 665656 | |||
Datum | 05.02.2011 11:54 | 109153 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus KilianBesonders bedenklich ist in diesem Zusammenhang die Empfehlung der UKBW aus dem Mai 2010, wonach ein Personenschutzschalter des Typs DI empfohlen wird, der ist ja nun wirklich total FALSCH. Wie erkenne ich als elektrotechnischer Laie diesen Personenschutzschalter? Muss es drauf stehen? | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 665658 | |||
Datum | 05.02.2011 12:03 | 109713 x gelesen | |||
Geschrieben von Flo GradlHallo ein altes Thema..... altes Thema aber immer Jung! Hat sich denn was entscheidend geänert? TRBS spiegelt die Betriebssicherheitsverordnung wieder, die nun mal (nach Aussage der UK RLP) für die FF nicht gilt! Auch wenn hier einige (mir eingeschlossen) anderer Meinung sind. Also was sagt uns das für die FF? Wo gibts denn eine Art "Vorschrift" wie genau der jeweilige Prüfer zu prüfen hat... Wenns denn an eine Fremdfirma vergeben wird möchte ich schon wissen, was er tun sollte, um ordnungsgemäß zu prüfen. Muss er zB eine Kabeltrommel abwickeln oder ein Gerät wie Tauchpumpe laufen lassen? Wie ist es mit der Prüfung von SEA? usw. | |||||
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Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 665667 | |||
Datum | 05.02.2011 13:47 | 109028 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thorben Gruhl Da sind auch die neuen Fahrzeugnormentwürfe schrott, sie verlangen nur eine simple FI-Funktionalität und liegen damit weit unter den Anforderungn der GUV.Schon mal die aktuelle FwDV 1 genauer betrachtet? Vielleicht wird sie zur Ausrüstung der Autos herangezogen und da steht genau so ein Humbuk drin. MfG Klaus | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 665685 | |||
Datum | 05.02.2011 15:49 | 109087 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Klaus Kilian ""Schon mal die aktuelle FwDV 1 genauer betrachtet? Vielleicht wird sie zur Ausrüstung der Autos herangezogen und da steht genau so ein Humbuk drin. Dann ist die genauso bescheiden. Man kann ein Norm-fzg bestellen und geliefert bekommen und entsprechende dann Ausrüstung trotzdem nich verwenden. Gibt's eigentlich irgendwo 'ne Festlegung, ob solche Handlungs/Verwendungsbezogenen Vorgaben durch Verweis auf vorhandene Altgeräte ausgehebelt werden können ("Bestandsschutz") bzw. ne klare Ansage, dass das nicht geht? Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 665694 | |||
Datum | 05.02.2011 16:48 | 109420 x gelesen | |||
Beispiel Kabeltrommel ist gut: 1. Sichtprüfung: - abgebrochene Kanten - Deckel vorhanden/ intakt - Bremse vorhanden/ intakt - Herstellerschild vorhanden/ lesbar - Kennzeichnungen (Strom/ Spannung) lesbar/ plausibel - Übertemperatursicherung ausgelöst - verfärbungen, thermische Verformungen - Buchsen verschmutzt/ verbogen/ verfärbt - Stecker verschmutzt/ verbogen/ verfärbt/ paralell/ Abstand - Kabel am Stecker fest/ augenscheinlich wasserdicht - Kabel vollständig abrollen auf Flickstellen kontrollieren - Kabel vollständig auf Geometrie prüfen - Zugentlastung an der Trommel auf Festigkeit/ augenscheinliche Wasserdichtigkeit - Einstecken ins Messgerät und RPE und RISO prüfen Zeitrahmen etwa 6 Minuten Netto Die Vorschrift heißt VDE 0701 | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen | 665712 | |||
Datum | 05.02.2011 20:03 | 108997 x gelesen | |||
Geschrieben von jürgen schmitzWo gibts denn eine Art "Vorschrift" wie genau der jeweilige Prüfer zu prüfen hat... Das Mittel der Wahl ist in diesem Fall die BGV A3 bzw. die TRBS 2131/1201. Der Prüfer muss eine komplette Sichtprüfung machen auf Beschädigungen, die einen sicheren Gebrauch einschränken könnte. Dazu würde auch eine Kontrolle der gesammten Kabellänge eines Leitungsroller gehören z.B. Er muss eine Messung machen in der er die Ableitströme , Widerstände , etc ermittelt und dokumentieren. Eine Funktionskontrolle gehört ebenfalls dazu. Momentan kann man noch an die BGVA 3 verweisen als auch an die TRBS . Die TRBS wurde im letzten Jahr wegen Fehler und Mängel zurück gezogen bzw. wurde zur Überarbeitung an die Kontrollgremien zurück gegeben. Der Erfahrung entsprechend könnte es so noch mal 1-2 Jahre dauern, bis die TRBS die BGV endgültig ablöst. MfG Andreas | |||||
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Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 665732 | |||
Datum | 05.02.2011 23:07 | 108980 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von jürgen schmitz TRBS spiegelt die Betriebssicherheitsverordnung wieder, die nun mal (nach Aussage der UK RLP) für die FF nicht gilt!Gesagt ist das Eine, erkläre dies aber im Schadensfall mal dem Staatsanwalt. Gibt es dazu irgendwo ein Schriftstück? MfG Klaus | |||||
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Autor | Pete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg | 665753 | |||
Datum | 06.02.2011 10:04 | 109212 x gelesen | |||
Alles in allem, das ist kein Job für einen Elektroinstalateurbetrieb. Ich habe in den letzten 15 Jahren keinen kennengelernt, bei dem die Mitarbeiter das Messgerät immer auf dem Fahrzeug hatten geschweige denn das Messgerät bedienen konnten! Von der Interpretation der Messwerte möchte ich gar nicht reden.nullGeschrieben von ---Harald Schramke, Köln--- Ein guter Elektroinstallationsbetrieb hat die erforderlichen Geräte und die ausgebildeten Fachleute. Die Arbeit an sich ist sehr aufwändig. Hat bei uns mehrere Abende gedauert. jedes Kabel auch PC Funkraum usw. registrieren mit Aufkleber versehen prüfen und wieder einsortieren. Mann glaubt Gar nicht wieviel Kabel und eletrische Geräte, Lampen usw. mann in einer Feuerwehr hat. mfg Peter Sorry ich glaube das mit Zitat klappt nicht ganz so. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 665760 | |||
Datum | 06.02.2011 11:05 | 108945 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LippEin guter Elektroinstallationsbetrieb hat die erforderlichen Geräte und die ausgebildeten Fachleute. Ja er sollte die Geräte haben und die Mitarbeiter sollten auf diesen Geräten geschult sein. Nur ist meine Erfahrung, das die Geräte, weil diese teuer sind, nicht mitgeführt werden. Wenn ich dann eine Abnahme der neu installierten Steckdose/ des reparierten Gerätes fordere, muss das Gerät erst mal beim Meister geholt werden. Als das Gerät dann endlich angekommen ist wird für die einfache Messung 1 Stunde lesen der Bedienungsanleitung und 2 Stunden Messen benötigt. Der große Witz wird das dann wenn ich feststelle, das diese Werte nicht sein können bzw. ein n.i.o. bedeuten. So erlebt bei großen und kleinen Betrieben - leider. Geschrieben von Peter Lipp Die Arbeit an sich ist sehr aufwändig. Hat bei uns mehrere Abende gedauert. Pro Gerät etwa 12 Minuten bei der Erstprüfung und 6 Minuten bei der Widerholungsprüfung. Sofern man alle Register der Organisiation zieht. Schweißgeräte, Stromerzeuger, Fahrzeuge und noch einige Spezialitäten gehen nach Aufwand. Der kann beispielsweise bei einem Schweißgerät bei einer Stunde und mehr liegen. Bedenkenswert: ein PC Arbeitsplatz hat Verlängerung, Verteilung, PC, Kabel, Monitor, Kabel, Drucker, Kabel, Netzteil Switch, Lampe, Ladegerät Handy usw. Mach schon 11 Geräte, wovon 5 Geräte mitgemessen werden können und daher kostenlos mitgemessen werden. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 665761 | |||
Datum | 06.02.2011 11:06 | 109100 x gelesen | |||
Macht doch mal den folgenden Versuch: Neue Fahrzeuge haben doch Hochvoltechnik für die Scheinwerfer. Auch dort muss die Prüfung durchgeführt und Nachgewiesen werden. Fragt doch mal bei der Werkstatt ob die das auch gemacht haben! | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 665769 | |||
Datum | 06.02.2011 11:53 | 109180 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Harald Schramke Macht doch mal den folgenden Versuch: Neue Fahrzeuge haben doch Hochvoltechnik für die Scheinwerfer. Auch dort muss die Prüfung durchgeführt und Nachgewiesen werden. Fragt doch mal bei der Werkstatt ob die das auch gemacht haben! ....wo soll den das bitte stehen? Hier handelt es sich ja wohl nicht um die in der Ausgangsfrage genannten "ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel". Fahrzeuge die vor zehn Jahren mal neu gewesen sind hatten das auch schon. Fahrzeuge die vor 20 Jahren mal neu gewesen sind hatten dies ebenfalls schon. Dann eben an der Zündanlage. Sorry aber der Vergleich ist einfach Quatsch und stärkt die Gegner einer ordentlichen Prüfung von Arbeitsscheinwerfer und co. Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 665779 | |||
Datum | 06.02.2011 12:49 | 108857 x gelesen | |||
Bei uns im OV benötigen wir zu dritt zwei Samstage um die Prüfung durch zu führen und alles zu Dokumentieren Dann meist noch ein Samstag um defekte Stecker , Kabel etc wieder zu reparieren oder zu ersetzen SEA wird aber von einer Werkstatt geprüft. Gunnar | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 665783 | |||
Datum | 06.02.2011 13:09 | 109261 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Schmidgall....wo soll den das bitte stehen? Die Quelle habe ich leider nicht hier und komme erst übernächste Woche da drann. Aber, aus dem Kopf: Ein Auto ist doch Ortsveränderlich In den neuen Fahrscheinwerfern werden Spannungen (und Ströme) genutzt, die potentiell Tödlich sind. Die Spannungen und Ströme der Zündanlage solten dafür zu gering sein. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 665785 | |||
Datum | 06.02.2011 13:28 | 109325 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald SchramkeEin Auto ist doch Ortsveränderlich Geschrieben von BGV A3, DA zu §5 Abs. 1 Nr.2 Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind (siehe auch Abschnitte 2.7.4 und 2.7.5 DIN VDE 0100 Teil 200) Also Kfz als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel einzustufen ist absoluter Schwachsinn. Endschuldige das ich das so schreibe. Außerdem entferne ich immer den Ladestecker bevor ich losfahre ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas Becker | |||||
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Autor | Loth8ar 8G., Edertal / Hessen | 665786 | |||
Datum | 06.02.2011 13:46 | 108864 x gelesen | |||
Hallo, ortsveränderlich ist ein Fahrzeug. Da gibt es nichts dran zu deuteln. Aber unter die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel ob ortsveränderlich oder auch nicht ortsveränderlich (in der Regel längerer Prüfintervall) fällt es wohl nicht. Grundlage für die Prüfung ist die VDE 0701-0702, die BGV A3 und seit neustem die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit der TRBS 1201. VDE 0701-0702: Diese Norm gilt für Prüfungen der elektrischen Sicherheit von elektrischen Geräten mit Bemessungsspannungen bis Wechselspannung 1 000 V/Gleichspannung 1 500 V .... Dadurch scheiden die genannten Anlagen wohl aus. Geschrieben von www.kfztech.de Die zur Zündung des Xenon-Gases notwendige Hochspannung von 20.000 Volt wird von einem elektronischen Vorschaltgerät erzeugt. Geschrieben von www.kfz-tech.de Die Zündspule soll eine Primärspannung von 12 Volt bei einer Stromstärke von mehreren Ampere in eine Hochspannung von 15000 - 30000 Volt bei ganz entsprechend geringerer Stromstärke wandeln. Mit kameradschaftlichen Grüßen vom schönen Edersee LOTHAR | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 665790 | |||
Datum | 06.02.2011 14:04 | 110413 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von jürgen schmitz
Du weißt doch... die Frösche und die Tümpel... interessanter wären da Aussagen aus den Ministerien. Wo gibts denn eine Art "Vorschrift" wie genau der jeweilige Prüfer zu prüfen hat... Wenns denn an eine Fremdfirma vergeben wird möchte ich schon wissen, was er tun sollte, um ordnungsgemäß zu prüfen. Eine detaillierte Vorschrift kann es gar nicht geben, weil es letztlich im Ermessen der Fachkraft liegt, was erforderlich ist, um den sicheren Zustand nachzuweisen, Du als Auftraggeber bist aber in der Verantwortungm, wen geeignetes damit zu beauftragen und nicht den bekannten Pfuscher, der als ersten Schritt die Plakette klebt... Muss er zB eine Kabeltrommel abwickeln oder ein Gerät wie Tauchpumpe laufen lassen? Wenn er sich an die VDE 0701-0702 halten will, wo es erstmal keinen Anlass gibt, davon abzuweichen, dann schon. Je nach ggf. verbautne Mtorschutzschalter oder fest integriertem DI in der Zuleitung, ginge Ableistrommessung bei der TP vielleicht auch noch mit dem Ersatzableitstromverfahren, sodass der Betrieb messtechnisch nicht zwingend erforderlich sein muss. allerdings gibts ja auch noch den Punkt Funktionscheck und es wäre reichlich widersinnig, die TP zu messen ohne auch die Funktion zu kontrollieren (meinetwegen trocken, aber wenigstens mal anlaufen lassen). Kommt Ersatzableitstromverfahren nicht in Frage (was inzwischen bei sehr vielen Betriebsmitteln der Fall ist und es eignetlich kein Arument mehr für dieses Verfahren gibt), musst eh für ne Differenzstommessung das Ding in Betrieb nehmen, Wie ist es mit der Prüfung von SEA? usw. Gibt 'nen Merkblatt von der FUK Nds als schonmal erste Orientierung. Besonders "lustig" wird es dann, wenn man das mal ernst nimmt und das Ding bewusst in dne Kurzschluss fährt (ja, müssen sie nach den zugrundeliegenden Baunormen und der zugehörigen Typpüfung verkaften können), um die Doppelfehlerabschaltung zu testen. Kann man dann je nach Typ feststellen, dass das mit der Doppelfehlerabschaltung schlichtweg nicht bei allen so funktioniert, wie es sollte... Geschrieben von Harald Schramke Beispiel Kabeltrommel ist gut: - Passender Leitungstyp verbaut, passende Qeurschnitte, ausreichende Schutzart. Aber passt soweit schon. Interessanter wird: - Einstecken ins Messgerät und RPE und RISO prüfen Und nu? Was haste mit R_PE nachgewiesen? Welcher Grenzwert für 50m H07RN-f 3x2,5²? Nach 0701-0702 für Leitungen bist 16 A 0,3 Ohm für die ersten 5m zuzüglich 0,1 je weitere 7,5m? Also folglich 0,3 + 45/7,5 * 1 = 0,3 + 0,6 = 0,9 Ohm? Oder was empfiehlt sich für den blaubelichtete Elektro-Prüfer da als Kriterium zu nehmen? Die Vorschrift heißt VDE 0701häng noch ein "-0702" dran ;o) Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 665793 | |||
Datum | 06.02.2011 14:20 | 108833 x gelesen | |||
grmpf, vertippt, muss natürlich so lauten: Geschrieben von Thorben Gruhl
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Autor | Pete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg | 665794 | |||
Datum | 06.02.2011 14:29 | 108920 x gelesen | |||
Das Fahrzeug hat einiges was geprüft werden muss sämtliche Scheinwerfer auch am Lima, Kabeltrommel, Winkelschleifer, Agrregat für Schere- Spreitzer, usw was 230 oder 380 V hat nicht die KFZ elektrik selber. mfg Peter | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 665801 | |||
Datum | 06.02.2011 15:18 | 108960 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Beckerußerdem entferne ich immer den Ladestecker bevor ich losfahre ;-) Ich habs einmal nicht getan, das muss ich mir jetzt bis zu meinen Lebensende anhören wenn ich ein Fahrzeug aus der Halle fahren will :-) Man merkt es gleich, dummerweise ist nicht das Kabel am Stecker gerissen sondern es hat die ganze Steckdose aus dem Kotflügel des MTW raus gerissen . Asche auf mein Haupt Gunnar | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 665804 | |||
Datum | 06.02.2011 15:26 | 108800 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Peter Lipp Text: Das Fahrzeug hat einiges was geprüft werden muss sämtliche Scheinwerfer auch am Lima, Kabeltrommel, Winkelschleifer, Agrregat für Schere- Spreitzer, usw was 230 oder 380 V hat ja
ja. Aber rgendwie bleibt mir nun die beabsichtigte Aussage deines Postings in diesem Thread rätselhaft?! Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 665808 | |||
Datum | 06.02.2011 15:32 | 108838 x gelesen | |||
Geschrieben von Gunnar KreidlIch habs einmal nicht getan, das muss ich mir jetzt bis zu meinen Lebensende anhören wenn ich ein Fahrzeug aus der Halle fahren will :-) Ja das ist Feuerwehr / THW / HiOrg, macht man einmal nen Fehler wird einem der bis in alle Tage nachgetragen. Den Lästernden würde sowas natürlich nie passieren ;-) Kopf hoch, dann fällt die Asche auch wieder runter. Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas Becker | |||||
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Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 665809 | |||
Datum | 06.02.2011 15:36 | 108988 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Gunnar Kreidl Bei uns im OV benötigen wir zu dritt zwei Samstage um die Prüfung durch zu führen und alles zu Dokumentieren hmmm, das ist ja nun prüfen und instandsetzen. Ich weiss nicht, ob es weiter vorn irgendwo stand? Wer setzt sich für diese Arbeiten den Hut der "Befähigten Person" auf? Wie hat der Unternehmer diese Befähigung mit dem entsprechenden Auftrag dokumentiert? MfG Klaus | |||||
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Autor | Pete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg | 665810 | |||
Datum | 06.02.2011 15:39 | 108746 x gelesen | |||
Das Problem ist das dies durchgeführt werden muss, und wenn in der Feuerwehr nicht geeignete Personen sind und das erforderliche Gerät vorhanden ist dann kostet das die Gemeinde ganz ordentlich Geld. mfg Peter | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 665852 | |||
Datum | 06.02.2011 18:48 | 109040 x gelesen | |||
Auf die Schnelle, weil auf dem Weg: Campingwagen fallen deffinitiv drunter. Und wenn ich sehe was in einigen FW Fahrzeugen drin ist, dann ist das Prüfpflichtig. | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 665857 | |||
Datum | 06.02.2011 19:44 | 108977 x gelesen | |||
Hallo zusammen, was sich hier aber unter anderem auf Einbauten von Ladegeräten und 230V Anschlüssen usw. bezieht. Natürlich auch bei Fw und co., steht dies dann zur Prüfung an. Auch ich habe zur früheren Gerätewartzeit diese Einrichtungen geprüft. Auch die 230/400V Einrichtungen an der DLK usw. Ist ja vom Prinzip sowas wie ne Kabeltrommel (der berühmte Leitungsroller ;-)) mit etwas unter 50m (Querschnitt usw. beachten). Deine Vermutung zwecks Prüfung von Xenonanlagen usw. unterliegen dem Ganzen definitiv nicht. L.Greinke hat hierzu ja schon was geschrieben. Zur Technik ansich: Ältere Anlagen im Bereich Lichttechnik/Xenon usw. hatten teils weitaus größere Ströme als die von dir genannten "modernen/neuen" und selbst Zündanlagen sind mit deutlich höheren Sicherungswerten abgesichert als Lichtanlagen (biite LED's nicht unterschätzen...is nicht immer so spannungs- und stromlos wie man denkt). Weiterhin kann man dann auch gleich Einspritzanlagen und co. mit einbeziehen. Auch hier teils Spannungen weit über Schutzkleinspannung und sogar Ströme die bei Kammerflimmern noch ganz lange keinen Halt machen.... Auch für E-Fzg, Hybrid und co. wird die Prüfung für "ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel" nicht gefordert. Hierfür gibt es vom Hersteller vorgegebene Prüfungen die sich oft auf die Fehlerspeicher und Sichtprüfung, bei Freischaltungen und erneuten Zuschaltungen auf die entsprechenden Widerstände usw. beziehen. Einfache Doku mit Widerstandswert und Unterschrift reicht dann häufig aus. Dies vordert noch nichtmal jeder Hersteller. Für alle nicht-Elektriker. Hat nichts damit zu tun das all die genannten Anlagen jetzt irgendwie nur mit Gleichspannung betrieben werden usw. Da gibts definitiv einiges was mit Wechselspannung betrieben wird bzw. zumindest durchs halbe Fzg. bis zu nem "Gleichrichter". Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 665862 | |||
Datum | 06.02.2011 20:15 | 108680 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald SchramkeCampingwagen fallen deffinitiv drunter Die elektrischen Betriebsmittel in Campingwagen sind, sofern fest eingebaut, als Stationäre Anlagen einzustufen. Das selbe gilt für die in Fw-Fahrzeugen fest eingebauten Geräte wie Ladegeräte und z.B. fets eingebaute Stromerzeuger und deren Verteilungen, hierzu zählen auch die Scheinwerfen am Lichtmast. Das die auf Fahrzeugen verlasteten elektrischen Geräte den Prüfpflichten für ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln unterliegen ist unstrittig, insoweit diese tragbar sind. Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 665870 | |||
Datum | 06.02.2011 21:04 | 109083 x gelesen | |||
Es gibt bei uns zwei Helfer die dazu befähigt sind, Ihre Qualifikation haben Sie aber natürlich Beruflich erworben Ich habe das Glück mehrere Helfer im OV zu haben die im Bereich Elektrotechnik befähigt sind Zwei Dipl Ing E Technik, ein Techniker , und zwei Elektriker Dokumentation findet statt, nach Vorgaben des THW Gunnar | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 665885 | |||
Datum | 06.02.2011 22:24 | 108949 x gelesen | |||
Nochmal fragen.. Geschrieben von Thorben Gruhl in einem anderen Thread So, und wer in der Runde hat nun konsequenterweise alle alten DI-Schalter ausgemistet und durch PRCD-S der Firma Kopp ersetzt? Am besten für die Chiemsee etc. auch noch einen PRCD-S in Drehstromausführung mit dazu? Gibts nun interessante Infos darüber? | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 665976 | |||
Datum | 07.02.2011 20:53 | 108942 x gelesen | |||
Moin, [Prüfung Kabeltrommeln] "Und nu? Was haste mit R_PE nachgewiesen? Welcher Grenzwert für 50m H07RN-f 3x2,5²? Keine Vorschläge dazu aus der E-Fraktion? | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 665984 | |||
Datum | 07.02.2011 21:35 | 108693 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben Gruhl[Prüfung Kabeltrommeln] Wenn ich mir überlege, was eigentlich erreicht werden soll, nähmlich das sichere Abschalten über die Leitungsschutzschalter, kommt mir 0,9 Ohm schon etwas viel vor. Könnte sein dass man da schon etwas über der Grenze ist, wenn der Automat mit dem 5-fachen Nennstrom abschaltet. Gruß Thomas der zwar ein bischen Ahnung hat, aber kaum noch in dem Beruf arbeitet. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 665991 | |||
Datum | 07.02.2011 22:44 | 108971 x gelesen | |||
Na dann versuchs ich mal. Das hier gilt nur für Schutztrennung mit Potentialausgleich! Ausschlaggebend ist ja der Doppelfehler, es liegen also in 2 Geräten ein Fehler (Kurzschluß) zwischen Phase und Gehäuse vor. Weil die Gehäuse über den Potentialausgleich verbunden sind ergibt sich beim Anschluß von 2 Geräten über je 1 Leitungsroller (Normaldeutsch: Kabeltrommel) eine Leitungslänge von 200 Meter, betrachtet man 50 Meter für die Phase zum Gerät und 50 Meter zum SEA und nochmal die gleichen Längen zum zweiten Gerät. Ein Sicherungsautomat B16 muss bei maximal 5 fachen Nennstrom innerhalb von 0,2 Sekunden abschalten, 5*16A=80A Betrachtet man 400 Volt als Spannung zwischen 2 Phasen und 80 Ampere als Kurzschlussstrom ergibt sich R=U/I = 400V/80A = 5 Ohm für beide Kabeltrommeln. Der Widerstand des Schutzleiters einer Kabeltrommel darf demnach 1,25 Ohm nicht überschreiten. Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 665995 | |||
Datum | 07.02.2011 23:55 | 109457 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Andreas Becker
Geht von den Überlegungen schon in die richtige Richtung, aber "verlassen" kann man sich nur auf treibende 230V, und der Innenwiderstand vom Moppel fehlt auch noch. Jaja, geb's ja zu, war 'ne Fangfrage. Die üblichen 0701-0702-Prüfungen helfen einem hier kein Stück weiter, sie passen einfach nicht zu verschärften Bedingungen bei Feuerwehrs und ihren Moppeln. Diese sind nämlich auf eine Fehlerschleife von 1,5 Ohm ausgelegt (und selbst das funktioniert in der Praxis dann nicht bei allen Typen). Wenn man mal die Vorgaben für die Wdh-Prüfungen betrachtet, kommt man auf abenteuerliche Konstrukte. Alleine schon die widerstände von L und N werden in aller Regel doch gar nicht erst beachtet. Liegen aber ebenso in der Fehlerschleife. Gestehen wir denen mal die gleichen Werte wie dem Schutzleiterwiderstand zu. Gehen wir ferner jetzt mal vom dümmsten Fall aus, Doppelschluss L-PE und N-PE an zwei Verbrauchern mit je 50m Trommel und 10m Anschlussleitung am Verbraucher, alles schön in 2,5² H07RN-F. und während die Prüfungen im Winter in der immerhin auf 20°C geheizten Werkstatt erfolgen, ist nun ein windstiller Sommertag, umgebungstemperatur 25°C, also mal Widerstandswerte auf die jeweilige Temperatur umrechnen, wenn zuvor schon die Leitung ausgelastet betrieben wurde, wenn der Zweitfehler auftritt. VDE sagt 0298-4: H07RN-F 3G2,5: 26 A (2 belastete Adern) bei 60°C Leitergrenz- und 30°C Umgebungstemperatur Bei 16A am Sommertag: 35°C + (16/26)²*30K = 45°C Leitertemperatur vs Messung bei 20°C. 25K höhere Temperatur = 25K * 4%/10K Widerstandszunahme = Faktor 1,1 auf Wertfür L und N. PE ist bis zum Doppelfehler unbelastet, mit 35°C Umgebunstemperatur also dann Faktor 1,06 für PE-Widerstand. Verbraucher 1: Trommel: 0,9*1,1 (L) + 0,9*1,06 (PE) = 0,99 + 0,954 = 1,944 Ohm. 10m Geräteanschluss: 0,3+0,1 = 0,4 Grundwert. 0,4*1,1 (L) + 0,4*1,06 (PE) = 0,44 + 0,424 = 0,864 Ohm Gesamtwert bis Verbraucher 1 = 2,808 Ohm. Verbraucher 2 wie Verbraucher 1, nur mit N statt L. Nochmal 2,808 Ohm Am Stromerzeuger für die PE/PA-Verbindungen ebenfalls 0,3 Ohm (laut Hersteller als Zielwert) erlaubt. Da nicht definiert wird, von welchen Messpunkten zu welchen, kann im dümmsten Fall die linke Steckdose zur mittleren 0,3 Ohm haben und von dieser zur rechten nochmal 0,3 Ohm hinzukommen, ohne dass es bei einer Wdh-Prüfung nach den Standard-Grenzwerten zu beanstanden wäre. Macht also 0,6 Ohm für die Verbindung beider Steckdosen, und ja Sommer ist, multipliziert mit 1,06. Also 0,636 Ohm. Unser Worst-Case-Doppelfehler mit brav geprüften Betriebsmitteln kommt dann also auf: 2,808 zum Verbraucher 2,808 zum anderen Verbraucher 0,636 Ohm für die Verbindung der Anschlüsse am Moppel untereinander ------------- 6,252 Ohm! ========= DIN 1468x bzw. die zugrundeliegende DIN 6280-10 fordert aber eine Fehlerschleife von maximal 1,5 Ohm, auf die die Abschaltung ausgelegt werden muss. Da dürfen die schön nach Tabellen-Grenzwerten geprüften Leitungen mehr als das Vierfache aufweisen! => Normgerechtes Sterben?!, Natürlich werden sie in aller Regel dank der 2,5² Querschnitt weit besser liegen, aber die eigentlich als Grenze relevanten 1,5 Ohm in der Schleife sind dann wirklich arg auf Kante genäht. Zwar nach 0701-0702 noch gut, aber schon etwas ankorrodiert am Stecker führt dann recht schnell zu mehr als 1,5 Ohm, ebenso die angeblich vernachlässigbaren Anschlussleitungen... Mal im Gegenzug 'ne best-Case-Rechnung für 2 x 50er Trommel + 2 x 10m Anschlussleitung macht 'n Leitungslänge von 120m, alles doppelt durchströmt also eine Kupferschleifenlänge von 240m. (1/58)*Ohm*mm²/m * 120m * 1/(2,5mm²) = 1,65 Ohm Selbst das passt schon nicht mehr zu den geforderten 1,5 Ohm... Und nu?! Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 666008 | |||
Datum | 08.02.2011 10:36 | 108668 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlSelbst das passt schon nicht mehr zu den geforderten 1,5 Ohm... Da betrachten wir aber dann den dritten oder vierten Fehler. So gern das der Eine oder Andere sehen würde, absolute Sicherheit gibt es nicht. Und wieviele Stromunfälle mit unseren eigenen Systemen haben wir im Jahr? Gruß Thomas PS mein Widerstandswert war für 50V gerechnet:-) Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 666014 | |||
Datum | 08.02.2011 10:50 | 108767 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Edelmann
Wo ist da der dritte oder vierte Fehler, wenn ein Aufbau nach einschlägigen FwDV & Co schon nicht mehr zu dem passt, was der Generatorhersteller an Bau-Vorgaben hat? Das ist als Gesamtsystem schlichtweg broken by design. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 666023 | |||
Datum | 08.02.2011 11:01 | 108658 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlWo ist da der dritte oder vierte Fehler, z. B. dieerhöhten Überganswiderstände die du erwähnst. Geschrieben von Thorben Gruhl wenn ein Aufbau nach einschlägigen FwDV & Co schon nicht mehr zu dem passt, was der Generatorhersteller an Bau-Vorgaben hat? Ich sehe das nicht negativ, wenn der Generator beim Kurzschlußstrom anfängt einzubrechen. Geschrieben von Thorben Gruhl Das ist als Gesamtsystem schlichtweg broken by design. Wenn das Gesamtsystem so schlecht ist, warum haben wir dann nicht mehr Unfälle? Und wieviel Unfälle hatten wir mehr, bevor wir Anfang der 80er Jahre von 1,5² auf 2,5² umgerüstet haben? Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 666029 | |||
Datum | 08.02.2011 11:13 | 108604 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Thomas Edelmann Geschrieben von Thorben Gruhl"Wo ist da der dritte oder vierte Fehler," Das war 'ne worstcase Rechnung, dass das Prüfkriterium nicht im entferntesten zur technischen Funktionsgrenze passt. Kannst ja gerne auch für Winter bei -20° und ohne Anschlusslängen am Verbraucher rechnen, dann landest du in der Größenordnung Faktor 3 zwischen Funktionsgrenze und Prüfkritierium. Genauso abstrus. Unten drunter Stand auch noch die best-case-betrachtung für FwDV-konformen zwei-Verbraucher-Aufbau, die schon drüberkommt. Und selbst mit 1,5 Normohm schafft mindestens ein renommierter Hersteller es nicht, seine Dinger funktionierend auszuliefern... Ich sehe das nicht negativ, wenn der Generator beim Kurzschlußstrom anfängt einzubrechen. Bei höherem Widerstand bricht da nur weniger was ein. Also eher gegenteilig... Wenn das Gesamtsystem so schlecht ist, warum haben wir dann nicht mehr Unfälle? Warum prüfen wir dann überhaupt, wenn die Technik eigensicher wäre? Oder andersherum, warum prüfen wir für viel Aufwand und ggf. auch Geld, wenn das Ergebnis nur rein gar nichts über die Schutzfunktion aussagt?! Wie schaffen es Bw und z.T. THW schon seit Jahrzehnten Isowächter selbst an süßen 3kVA-Asynchron-Moppelchen zu verbauen? Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 666034 | |||
Datum | 08.02.2011 11:17 | 108565 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannWenn das Gesamtsystem so schlecht ist, warum haben wir dann nicht mehr Unfälle? Und wieviel Unfälle hatten wir mehr, bevor wir Anfang der 80er Jahre von 1,5² auf 2,5² umgerüstet haben? Ganz sicher, das auch wirklich das tatsächliche Unfallgeschehen bekannt wurde und bekannt ist? Schließlich gibt es in jeder Organisation genug "echte Helden", die eine Meldung, einen Eintrag ins Verbandbuch oder gar eine Unfallmeldung für überflüssig halten. Die Unfallversicherungsträger erfassen nur die eingehenden Unfallmeldungen. Einzel-Statistiken führen die nicht (von der Auswertung schwerer oder tödlicher Unfälle mal abgesehen), weil es nicht deren Aufgabe ist, sondern Aufgabe der Unternehmer ... Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 666038 | |||
Datum | 08.02.2011 11:22 | 108710 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardGanz sicher, das auch wirklich das tatsächliche Unfallgeschehen bekannt wurde und bekannt ist? Genau deshalb meine Frage, weil ich keine Zahlen kenne. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 666047 | |||
Datum | 08.02.2011 11:55 | 108793 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Harald Schramke Aber, aus dem Kopf: Und ganz aus der Regelung: Es handelt sich um eine stationäre Anlage. Nachzulesen in BGV A 3, DA zu § 5 Abs. 1 Nr. 2. Stationäre Anlagen sind solche, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind, z.B. Installationen in Gebäuden, Baustellenwagen, Containern und auf Fahrzeugen. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 666048 | |||
Datum | 08.02.2011 11:57 | 108657 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Harald Schramke Auf die Schnelle, weil auf dem Weg: Campingwagen fallen deffinitiv drunter. Campingwagen fallen definitiv nicht darunter. Weil mich als privaten Campingbusbesitzer die UVV irgendeiner BG nicht interessiert. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 666051 | |||
Datum | 08.02.2011 12:02 | 108672 x gelesen | |||
Es gibt auch keine Zahlen ... zumindest nicht offiziell. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Loth8ar 8G., Edertal / Hessen | 666132 | |||
Datum | 08.02.2011 18:59 | 108751 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christi@n Pannier Es handelt sich um eine stationäre Anlage. Nachzulesen in BGV A 3, DA zu § 5 Abs. 1 Nr. 2. Ich denke hier ist z.B. eher der stationäre (fest eingebaute) Stromerzeuger im RW oder die Kücheneinrichtung in einem Bauwagen und weniger die KFZ-Elektrik gemeint. Mit kameradschaftlichen Grüßen vom schönen Edersee LOTHAR | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 666139 | |||
Datum | 08.02.2011 19:52 | 108620 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thorben Gruhl Das war 'ne worstcase Rechnung, dass das Prüfkriterium nicht im entferntesten zur technischen Funktionsgrenze passt. Kannst ja gerne auch für Winter bei -20° und ohne Anschlusslängen am Verbraucher rechnen, dann landest du in der Größenordnung Faktor 3 zwischen Funktionsgrenze und Prüfkritierium. Genauso abstrus. Oh Gott, werdet doch nun mal nicht kleinlich. Es geht doch um die wirkliche Gefahr, nicht immer nur um Zahlen im Vorschriftenwerk (welche natürlich auch sein müssen). Was zum Teufel passiert denn in der Praxis beim "Doppelfehler"? Sind es 2 Scheinwerfer auf der Brücke wird die Berührungsspannung sehr klein ausfallen. Sind es Verbraucher weit ab, kann man beide kaum gleichzeitig berühren...? Wenn der Stromerzeuger dabei unter 50V Klemmenspannung geht, wären sogar die Vorschriften wieder erfüllt. Wenn nicht sagt das auch nicht viel, weil die B-Sicherung zwar max. 5xIn für die Sofortauslösung bräuchte, aber auch noch einen thermischen Pfad hat. Und der muß nach max 1min bei max 2,2xIn auslösen. Das wird der Generator im Verbund seiner kläglichen Leitungen wohl schaffen, wenn er "Sofort" und "50V" schon verfehlt? (und dazu kann man das kaum übersehen...) Warum prüfen wir dann überhaupt, wenn die Technik eigensicher wäre? Oder andersherum, warum prüfen wir für viel Aufwand und ggf. auch Geld, wenn das Ergebnis nur rein gar nichts über die Schutzfunktion aussagt?! Wir prüfen um Fehler in den Teilen zu erkennen. Und diese Prüfungen können im Kontext schon fragwürdig erscheinen. Damit Verschleiß zu erkennen reicht es sicher aus! Wie schaffen es Bw und z.T. THW schon seit Jahrzehnten Isowächter selbst an süßen 3kVA-Asynchron-Moppelchen zu verbauen? Weil die eine andere Philosophie haben? Vielgliedrige Netze, Unbestimmte Leitungslängen, schwache, kleine und damit leichte Stromerzeuger? Dürfen tun wir es eigentlich aber auch - nur wofür? (Ganz nebenbei kommt mir der Gedanke, das ihr zwar "Grundwertediskussion" macht, aber noch nie praktisch die erforderlichen Messungen nach VDE 0701/02? Denn dann wäre hier ein die wirkliche Schwachstelle unserer Haspel aufgefallen. Die liegt nämlich eigentlich in den Schleifringen! Da muß man dann eben kurz mal etwas hin- und herdrehen... ;-)) mkg hwk | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 666141 | |||
Datum | 08.02.2011 20:24 | 108540 x gelesen | |||
Hallo alles wirklich gut zusammen gefasst. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 666772 | |||
Datum | 12.02.2011 13:26 | 108492 x gelesen | |||
Hallo ist da noch jemand? Nach einer Woche multimedialen Blackouts (Wechsel des Telefonanbieters) muß ich erst einmal sehen, was meine Baustellen machen. Hier enden ja nun die meisten Beiträge mit einem Fragezeichen. Das kann doch nicht sein. Nochmal meine grundlegende Frage? Kennt jemand eine Rechtsgrundlage, wonach die Betriebssicherheitsverordnung für Feuerwehren n i c h t gelten soll? MfG Klaus | |||||
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Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 666828 | |||
Datum | 12.02.2011 19:58 | 108578 x gelesen | |||
Hallo Gunnar! Hut ab, da steht ihr ja ausbildungsmäßig wirklich gut im Futter. Nach BGV A3 und nun seit Frühjahr 2010 sind doch auch noch die Berufserfahrung und die zeitnahe berufliche Tätigkeit als Voraussetzeung zur Berufung der befähigten Person gefordert. Diese Berufung ist ja Unternehmerpflicht (bei FW Bürgermeister) und kann auch schriftlich (mit beiderseitigen Unterschriften) im Rahmen der Delegierung von Unternehmerpflichten an geeignete Mitarbeiter übertragen werden. Wie ist das beim THW geregelt und wer ist dort der Unternehmer? MfG Klaus | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 666839 | |||
Datum | 12.02.2011 21:41 | 108591 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Klaus Kilian Nach BGV A3 und nun seit Frühjahr 2010 sind doch auch noch die Berufserfahrung und die zeitnahe berufliche Tätigkeit als Voraussetzeung zur Berufung der befähigten Person gefordert. TRBS 1203 ist doch schon etwas älter,oder? (bzw. doch inhaltlich nur die bisherigen drei teile zu einem gesamt-werk zusammengefasst worden) Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 666842 | |||
Datum | 12.02.2011 22:15 | 108476 x gelesen | |||
Auch Moin, hast natürlich recht, die TRBS 1203 ünd auch die 1201 gibt es schon länger. Der Wildwuchs um die Prüferei durch Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) führte aber zu Herausgabe der DGUV-I 5109 im Juni 2010. Richtigerweise wird eigentlich durch diese Info die Bedeutung und Umsetzung der anderen Regeln noch einmal hervorgehoben. MfG Klaus | |||||
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Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 666858 | |||
Datum | 13.02.2011 08:39 | 108501 x gelesen | |||
Moin, nach meinem Schriebs aus der vergangenen Nacht habe ich geraume Zeit gegrübelt, weshalb man plötzlich die DGUV- I 5109 (richtig 5190) herausgebracht hat? Die jahrelangen Diskussionen um den zweckentfremdeten Einsatz von EuP´s waren mir noch ganz gut in Erinnerung. Leider war gestern Abend meine Ablage nicht so gut organisiert, dass ich gleich die richtigen Sachen zur Hand hatte. Jetzt hab ich´s aber ... Die Erklärung ist ganz einfach, es gibt die Überarbeitung der TRBS 1201 vom Juni 2009 und den neuen Stand der TRBS 1203 vom März 2010. Diese Fassung der 1203 beinhaltet wesentliche Änderungen zu den Anforderungen an das Prüfpersonal und DGUV-I 5190 beschreibt noch einmal konkret wie die Umsetzung der Schutzziele aussehen soll. Schönen Sonntag Klaus | |||||
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Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 868021 | |||
Datum | 23.03.2021 12:27 | 2266 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich habe folgende Frage: Ist im Rahmen der jährlichen Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel auch von der Elektrofachkraft bzw. beauftragten Firma auch die tragbaren Stromerzeuger (DIN 14685) zu überprüfen oder ist hier keine Prüfung (neben der Schutzleiterprüfung) notwendig? | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 868023 | |||
Datum | 23.03.2021 12:49 | 2109 x gelesen | |||
Hallo da gibts was von der DGUV. Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | |||||
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Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 868024 | |||
Datum | 23.03.2021 12:56 | 2002 x gelesen | |||
Vielen Dank! Das war aber nicht die genaue Frage. Meine Frage ist: Sind tragbare Stromerzeuger nach DIN 14685 gem. DGUV 305-002 1.) im Rahmen der 12 monatigen Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel ebenso durch eine beauftragte Elektrofachkraft zu überprüfen und 2.) dieses ist entsprechend zu dokumentieren und ist dieses durch die beauftragte Fachkraft zu dokumentieren? Wichtig ist mir eben die Fragestellung: Muss es im Rahmen der 12 monatigen Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel durch eine Fachkraft erfolgen oder ist die Prüfung davon losgelöst und muss separat beauftragt werden? | |||||
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Autor | Thor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen | 868025 | |||
Datum | 23.03.2021 12:59 | 1925 x gelesen | |||
...und auch von der FUK Niedersachsen: https://www.fuk.de/fileadmin/user_upload/fuk/service/info-blaetter/einsatz/einsatz_uebung_2020/tragbare-stromerzeuger-pruefung-07-20.pdf Das Fachforum zum Thema Marine: www.Forum-Marinearchiv.de | |||||
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Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 868026 | |||
Datum | 23.03.2021 13:00 | 1896 x gelesen | |||
Also kurz gesagt: Die Prüfung findet im Rahmen der ortsveränderlichen elektrischer Betriebsmittel durch eine Fachkraft statt, richtig? | |||||
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Autor | Thor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen | 868027 | |||
Datum | 23.03.2021 13:02 | 1952 x gelesen | |||
1. Ja 2. Natürlich. Von wem denn sonst??? Das Fachforum zum Thema Marine: www.Forum-Marinearchiv.de | |||||
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Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 868028 | |||
Datum | 23.03.2021 13:12 | 1917 x gelesen | |||
Vielen Dank! Ich frage aus dem Grund, da mir gesagt wurde, im Rahmen der Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel würde kein Stromerzeuger mit geprüft werden. Ich war mir allerdings sicher, dass es die DGUV 305-002 so vorsieht. | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 868029 | |||
Datum | 23.03.2021 13:43 | 1874 x gelesen | |||
Kurzschlusstest ist aber schon hart für das Gerät. | |||||
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Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 868033 | |||
Datum | 23.03.2021 14:05 | 1872 x gelesen | |||
Geschrieben von Sabrina M.und ist dieses durch die beauftragte Fachkraft zu dokumentieren? Das hängt doch einfach davon ab, was beauftragt wurde. ;-) Beste Grüße vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. 99% aller Zitate im Internet sind frei erfunden (A. Lincoln) | |||||
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Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 868034 | |||
Datum | 23.03.2021 14:13 | 1836 x gelesen | |||
Schon richtig, aber wichtig wäre eher was von der DGUV und FUK gefordert wird und so wäre es umzusetzen. Beauftragungen sind dann eben ggf. anzupassen bzw. neu zu beauftragen aus meiner Sicht, wenn es solche Anforderungen bzw. Verpflichtungen zur jährlichen Überprüfung gibt ;) | |||||
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Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 868038 | |||
Datum | 23.03.2021 16:01 | 1788 x gelesen | |||
Richtig. Allerdings sollte sich der Prüfer mit den Besonderheiten der Geräte und den sich daraus ergebenen Prüfabweichungen auskennen. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 868040 | |||
Datum | 23.03.2021 16:39 | 1764 x gelesen | |||
Gehe ich ja von aus :) Ansonsten dürfte ja, meiner Meinung nach, diese Prüfung nicht anbieten bzw. den Auftrag annehmen. Aber nur meine Meinung :) Ansonsten müsste, ggf. nur für diese Prüfung, eine Alternative gefunden werden :) | |||||
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Autor | Thor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen | 868042 | |||
Datum | 23.03.2021 17:26 | 1740 x gelesen | |||
Ich zitiere mal aus einem alten, aber sehr, sehr guten Film: "Das muss das Boot abkönnen." :-) Das Fachforum zum Thema Marine: www.Forum-Marinearchiv.de | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 868089 | |||
Datum | 25.03.2021 09:42 | 1692 x gelesen | |||
Geschrieben von Sabrina M.Gehe ich ja von aus :) Gehe mal besser nicht davon aus. Die, die ich von verschiedensten Firmen bei diesen Prüfungen schon gesehen habe, waren teilweise alles Mögliche. denen wurden drei Handgriffe gezeigt und eine grüne LED. Leuchete die war alles in Ordnung. Natürlich war nix in Ordnung ;-) Eine Elektrofachkraft muss nur überwachen. Das darf die auch aus der Ferne. Sprich, die ist gar nicht vor Ort. Daher würde ich mir die Qualifikation einer Firma, auch hinsichtlich der Feuerwehrspezifischen Besonderheiten zusichern lassen. Desweiteren würde ich immer versuchen große Pools zu bilden, damit die Rüstzeiten klein bleiben. 10 gleiche Geräte sind uU in einer Minute gemacht, 10 unterschiedliche in einer Stunde. Daher ist es sicherlich finanziell sinnvoll, eine Person für das Zuarbeiten und clustern abzustellen. Ich würde sogar die Dokumentation vorschreiben. Das heißt, selbst jedes Gerät mit einem Barcode kennzeichnen und Art/Alter/Hersteller/ Besonderheiten usw. bereits hinterlegt haben. dann muss das nicht mehr umständlich gesucht und entschieden werden, sondern liegt per Beep vor. Die Prüfung ist ja auch vor der ersten Inbetriebnahme zu machen, da kann man das Gemütlich angehen. PS: Ich darf die Prüfungen durchführen und bilde darin auch aus. Allerdings habe ich in den Feuerwehrbesonderheiten wenig Erfahrungen. | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 868092 | |||
Datum | 25.03.2021 10:07 | 1591 x gelesen | |||
Grün + Beep geht aber nur für Standardgeräte (gerade dass sollten die 'Prüfhelfer' ja wissen, nämlich wo ihre Grenzen sind). Ansonsten bin ich bei Dir, gerade was das 'Drumrum' angeht. Das zeitraubende ist nicht die Prüfung an sich, sondern das drum rum. Allerdings unterscheiden sich die geposteten Vorgaben (DGU + FUK) zum 'Moppeltest'. Und ein Lastwiderstand mit max 1,5 Ohm (und einigen KW) für den Kurzschlusstest zählt nicht unbedingt zur Standardausrüstung. Ganz abgesehen davon, dass ich eigentlich nach einem solchen massiven Kurzschluss den Tausch der Steckdosen empfehlen würde. | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese / Niedersachsen | 868093 | |||
Datum | 25.03.2021 10:46 | 1566 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Neumann T. Kurzschlusstest ist aber schon hart für das Gerät. Angst vor dem Ergebnis? Bezeichnenderweise hat mindestens einer üblichen Verdächtigen im Moppelmarkt dort merkliche Probleme mit der beliebten 8 kVA-Baureihe gehabt und deren nicht-Ansprechen auf 1,5 Ohm Kurzschlüsse. BTDT. Und auch einer der Sicherungsautomaten-Zulieferer mit von der Normal-Serie abweichend getuneter Auslösecharakteristik für Moppel-Automaten ist inzwischen aus dem Geschäftsfeld ausgestiegen. Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 868094 | |||
Datum | 25.03.2021 11:03 | 1561 x gelesen | |||
Lastwiderstand? Warum? Zwei Leitungsroller mit 50 m 2,5² haben ein klein wenig weniger als 1,5 Ohm. Und statt der Kurzschlussbrücke (geklaut aus dem schulischen Physikraum) hat doch in der Regel ein quaifizierter Prüfender einen entsprechenden Prüfstecker. Wo ist also das Problem? Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 868096 | |||
Datum | 25.03.2021 11:12 | 1608 x gelesen | |||
Bedauerlicherweise ist dieses Prüfportokoll auf Stromaggregate der Typen A, B und C (Geräte nach 2006/42/EG und 2014/35/EU) zugeschnitten und NICHT auf Stromaggregate nach DIN 14685, die im Übrigen auch NICHT von der DGUV Information 203-032 erfasst sind. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 868103 | |||
Datum | 25.03.2021 18:49 | 1519 x gelesen | |||
In meinem E-Technik Studium (das zugegebener Weise schon ein paar Jahrzehnte her ist) gab es einen Gastvortrag, den ein Mitarbeiter eines Herstellers für Überstromschutzorgane gehalten hat. Der hat erzählt für wie viele volle Kurzschlüsse das Schaltvermögen eines Sicherungsautomaten ausgelegt wird. Die genau Zahl ist mir entfallen, sie lag aber deutlich unter 10. Daher hätte ich halt Bedenken, den Automaten unnötig zu stressen, wobei wahrscheinlich die relative 'weiche' Spannung den Strom reduziert. | |||||
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Autor | Sven8 G.8, Binsfeld / RLP | 868109 | |||
Datum | 26.03.2021 07:34 | 1450 x gelesen | |||
Moin, voller Kurzschlußstrom bedeutet in dem Fall, je nach Ausführung der Leitungsschutzschalters, 6 kA oder 10 kA. Der Kurzschlußtest am SEA soll ja aber nachweisen daß das SEA überhaupt in der Lage ist genügend Kurzschlußstrom zu liefern um die LSS auszulösen. Ich benutze übrigens zum Kurzschließen einen Leitungsschutzschalter im Kleinstverteiler mit kurzer Anschlußleitung. meine Signatur hat heute Berufsschule | |||||
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Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 868111 | |||
Datum | 26.03.2021 08:29 | 1415 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven G.Ich benutze übrigens zum Kurzschließen einen Leitungsschutzschalter im Kleinstverteiler mit kurzer Anschlußleitung.Mit Lastwiderstand oder Leitungsroller als Schleifenwiderstand? Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Sven8 G.8, Binsfeld / RLP | 868112 | |||
Datum | 26.03.2021 08:48 | 1386 x gelesen | |||
Mit Leitungsroller als Schleifenwiderstand, die stehen ja sowieso da rum :-) Gruß Sven meine Signatur hat heute Berufsschule | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 868113 | |||
Datum | 26.03.2021 09:52 | 1364 x gelesen | |||
Also ich lese das 'Flowchart' so, dass entweder die Spannung unter 50V einbrechen, der Moppel 'abgewürgt' werden soll oder der Leistungsschutzschalter auslösen muss (und das ganze ohne definierte Zeitangabe). | |||||
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Autor | Sven8 G.8, Binsfeld / RLP | 868115 | |||
Datum | 26.03.2021 10:52 | 1361 x gelesen | |||
Hallo, richig, eine der drei Situationen muss eintreten. Ich hatte mich nur auf die LSS Auslösung bezogen weil nur da ein Stom durch den LSS abgeschaltet wird und dessen Lebensdauer verkürzt. Dieser Strom liegt, bedingt durch den vergleichsweise hohen Innenwiderstand der SEA, erfahrungsgemäß erheblich unter dem maximalen Schaltvermögen der LSS (gängig: 6kA). So niedrig daß ein Ansprechen des Kurzschlussauslösers des LSS nicht bei jeder LSS Charakteristik gewährleistet ist. Also sollten diese Abschaltungen keinen besonders hohen Verschleiß verursachen. Der Kurzschlußtest soll nachweisen daß das SEA im ungünstigsten Kurzschlussfall (Kurzschluss am Ende von 100m 2,5mm² - daher die max. 1,5 Ohm) nicht einfach weiter vor sich hin moppelt und die Leitung zum Heizdraht wird und evtl. eine gefährliche Berührungsspannung irgendwo anliegt. - Das SEA wir abgewürgt --> Strom aus, alles gut - LSS löst aus --> Strom aus, alles gut - Spannung sinkt auf < 50 V --> Berührungspannung wird begrenzt, Strom auch, hoffentlich greift die irgendwann Überlastauslösung des LSS Daß keine Abschaltzeiten gefordert sind liegt mMn daran daß es keine (tragbaren) Meßgeräte gibt die das so messen können. Gruß Sven meine Signatur hat heute Berufsschule | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 868118 | |||
Datum | 26.03.2021 11:38 | 1310 x gelesen | |||
Müsste es dann aber nicht Min 1.5 Ohm heißen, wenn die Abschaltung am Ende von 100m sichergestellt sein soll? Denn es ist ja auch ein Kurzschluss nach 5m möglich. | |||||
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Autor | Sven8 G.8, Binsfeld / RLP | 868122 | |||
Datum | 26.03.2021 12:05 | 1345 x gelesen | |||
Ich finde es solte ca. 1,5 Ohm heißen. Wenn am Ende der 100m Verlängerungsleitung (R ~ 1,5 Ohm) de Kurzschlußstrom hoch genug ist um einen der drei Effekte zu erreichen dann ist er es nach 5m ganz sicher. meine Signatur hat heute Berufsschule | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 868134 | |||
Datum | 26.03.2021 18:45 | 1348 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven G.Daß keine Abschaltzeiten gefordert sind liegt mMn daran daß es keine (tragbaren) Meßgeräte gibt die das so messen können.Warum ist das nicht gefordert? Selbstverständlich gibt es diese Geräte. | |||||
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Autor | Sven8 G.8, Binsfeld / RLP | 868165 | |||
Datum | 27.03.2021 22:36 | 1283 x gelesen | |||
Warum ist das nicht gefordert? Nach meinem Wissen ist keine Messung der Auslösezeit für die Kurzschlußprüfung gefordert, warum habe ich oben erlärt. Selbstverständlich gibt es diese Geräte. Dann mach mich mal schlauer. Welches Meßgerät, das geeignet ist um bei einer Wiederholungsprüfung eingesetzt zu werdern, misst die Auslösezeit von Leitungsschutzschaltern bei Kurzschuß? Selbstverständlich gibt es sowas bei den Herstellern von LSS aber wir reden hier von WIederholungsprüfungen. Gruß Sven meine Signatur hat heute Berufsschule | |||||
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