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Thema | Freiwilliger Polizeidienst in Hessen | 107 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Bern8d H8., Höchst i.Odw / Hessen | 358922 | |||
Datum | 03.09.2006 18:45 | 76166 x gelesen | |||
In unsere Gemeinde wird ein freiwilliger Polizeidienst eingeführt. Schon seit dem Beschluß zur Einführung, zeigten sich unsere Feuerwehrmitglieder verärgert über die Bezeichnung ?Freiwillig und Ehrenamtlich? mit einer Bezahlung von 7 ? pro Stunde. Die Stundenvergütung wird auch während der Ausbildungsphase an die Freiwilligen Polizeikräfte gezahlt, die Monatsstunden sind zwar auf 140 Euro begrenzt, aber es kommt ein schönes Taschengeld im Monat zusammen. Unmut kommt bei uns über den Begriffs Mißbrauch ?freiwillig und ehrenamtlich? für einen Hilfspolizeidienst auf. Ich finde es Schade das unsere Verband viele Euros für eine Imagekampagne-Ehrenamt ausgibt und anderseits wird mit dem Begriff ?Ehrenamt? so leichtfertig umgegangen. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 358927 | |||
Datum | 03.09.2006 19:08 | 73998 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernd HallsteinUnmut kommt bei uns über den Begriffs Mißbrauch ?freiwillig und ehrenamtlich? für einen Hilfspolizeidienst auf. Ich finde es Schade das unsere Verband viele Euros für eine Imagekampagne-Ehrenamt ausgibt und anderseits wird mit dem Begriff ?Ehrenamt? so leichtfertig umgegangen. Du wirst erleben, dass auch die Feuerwehr dafür noch Geld bekommt - in einigen Bundesländern ist das ja schon der Fall! Ansonsten ist die Diskussion schon so alt wie die um den Polizeidienst an sich... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 358933 | |||
Datum | 03.09.2006 19:23 | 73862 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernd HallsteinDie Stundenvergütung wird auch während der Ausbildungsphase an die Freiwilligen Polizeikräfte gezahlt, die Monatsstunden sind zwar auf 140 Euro begrenzt, aber es kommt ein schönes Taschengeld im Monat zusammen. Wenn ich Dir sage, daß es hier im Ländle Feuerwehren gibt, bei denen das genau so ist und nicht mal eine Begrenzung der monatlichen Bezüge gegeben ist? Bist Du dann entsetzt? Auch da wird je nach Entschädigungssatzung eine pauschalierte Aufwandsentschädigung für Einsätze und tlw. auch für Ausbildungen gezahlt. Dafür entfällt dann eine Spitzabrechnung des möglicherweise erlittenen Verdienstausfalls. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen | 358939 | |||
Datum | 03.09.2006 20:27 | 73916 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerWenn ich Dir sage, daß es hier im Ländle Feuerwehren gibt, bei denen das genau so ist ....aber sollte die Kommune ihre schöne Grüße, Thorben ...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 358940 | |||
Datum | 03.09.2006 20:37 | 74037 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thorben Gruhl ....aber sollte die Kommune ihre (...) Ordnungshüter dann nicht gleich ihrem anderen ehrenamtlichen Personal behandeln? ... ist eine sehr zwiespältige Sache: Die Aufwandsentschädigung für den "Freiwilligen Polizeidienst" ist durch das Land geregelt, diese Kräfte sind nominell auch im ehrenamtlichen Landesdienst (die Kommune muss aber dem Land die Kosten erstatten). Die Feuerwehr aber ist bekanntlich Angelegenheit der Kommune. Als Kernproblem sehe ich die unterschiedlich Belegung der Begriffe "freiwillig" und "ehrenamtlich" (... weil eigentlich meiner Auffassung das HBKG pauschale Aufwandsentschädigungen für alle Feuerwehrleute ausschließt (§ 10(1), §11(4) ...) Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 358941 | |||
Datum | 03.09.2006 20:45 | 73848 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard BayerAls Kernproblem sehe ich die unterschiedlich Belegung der Begriffe "freiwillig" und "ehrenamtlich" (... weil eigentlich meiner Auffassung das HBKG pauschale Aufwandsentschädigungen für alle Feuerwehrleute ausschließt (§ 10(1), §11(4) ...) Und in Ba-Wü haben wir da eben §15 Abs. 1 FwG, der dieses ermöglicht. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 358942 | |||
Datum | 03.09.2006 20:54 | 73650 x gelesen | |||
Hallo, in Stuttgart bekommen ehrenamtliche Gemeinderäte zwischen 2000 und 3000 ?, - nicht im Jahr sondern pro Monat! Offensichtlich gibt es unterschiedliche Auffassungen zum Aufwand im Ehrenamt oder im "Ehrenamt" ist der Unterschied zwischen nobel und dumm recht fließend. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Tobi8as 8K., Messel / Hessen | 358943 | |||
Datum | 03.09.2006 20:57 | 73901 x gelesen | |||
Ist zwar ziemlich beschei..... aber ist auch bei FF`en so. z.B. FF Darmstadt Brandwachen im Theater wird vergütet. Einige FF`s die ich kenne Zahlen Einsatz Geld an die Kameraden, die in den Einsatz involviert sind. Und viele FF`s bezalhen die Gerätewarte, GBI bzw STBI und Wehrführer mit einer Aufwandsetschädigung. Kommt wohl auf das selbe raus, obwohl es evtl. nicht fair ist gegenüber den anderen Kameraden. Dies ist meine Eigene Meinung und vertritt nicht die meiner Feuerwehr oder deren Führung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 358945 | |||
Datum | 03.09.2006 21:15 | 73599 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias KarachEinige FF`s die ich kenne Zahlen Einsatz Geld an die Kameraden, die in den Einsatz involviert sind. Wenn das die örtliche Satzung her gibt. Damit könnte z.B. pauschal möglicherweise entstandener Aufwand abgegolten werden und somit für alle Beteiligten zeitaufwendigen Einzelabrechnungen vermieden werden. Geschrieben von Tobias Karach Und viele FF`s bezalhen die Gerätewarte, GBI bzw STBI und Wehrführer mit einer Aufwandsetschädigung. Kommt wohl auf das selbe raus, obwohl es evtl. nicht fair ist gegenüber den anderen Kameraden. Auch hier wird i.d.R. ein erhöhter Aufwand dieser Personen abgegolten. z.B. Telefonkosten, Fahrtkosten mit privaten Fahrzeugen, Büroauslagen,... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Ralf8 L.8, Pfungstadt / Hessen | 358947 | |||
Datum | 03.09.2006 21:20 | 73995 x gelesen | |||
Hallo, in Hessen gibt es die Dienstentschädigungsverordnung bei der Feuerwehr: http://www.hmdi.hessen.de/irj/HMdI_Internet?cid=0d7fdd27c60890a47bd2022058f24206 die regelt, was wer bekommt. Wenn man mal zusammenzält, wieivele hessische Feuerwehrleute da was bekommen können ( über 2600 Ortsteile in 426 Kommunen )in Hessen und dann zum Freiliigen Polizeidienst lese: Infos zum freiwilligen Polizeidienst unter: http://www.hmdi.hessen.de/irj/HMdI_Internet?cid=6a0ab4206e2d608b8ac4f8834a9b5f84 Übrigens bezahlen diese Leute ihre Reinigung der Bekleidung selbst, feuerwehrs sollte doch die Einsatzkleidung gewaschen bekommen - ich nehme meine Einsatzkleidung nicht nach Hause mit - Gruß Ralf Leistner | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Nuthetal (Potsdam) / Brandenburg | 358950 | |||
Datum | 03.09.2006 21:49 | 73448 x gelesen | |||
Berlin hat die "freiwillige Polizeireserve", zum Unmut der CDU, die an dem geliebten Kind aus Mauerzeiten festhalten wollte, abgeschafft. Kameraden aus meinen Lehrgang, den ich gerade bei der Berliner Feuerwehr besuche, sind deswegen zur FF gewechselt - auch nicht verkehrt. Meine Kameraden aus der Bundeshauptadt bekommen übrigens für jede der 80 Lehrgangsstunden im Gegensatz zu mir 2, 56 ?. Nach dem Lehrgang sind sie nicht nur klüger, sondern immerhin auch etwas über 200 ? "reicher". Für Schüler u. Studenten/ Azubis ist das nicht schlecht. - Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung! PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA. Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten! | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 358952 | |||
Datum | 03.09.2006 22:05 | 74119 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Du wirst erleben, dass auch die Feuerwehr dafür noch Geld bekommt - In deiner Nähe arbeitet eine FF mit hauptamtlichen Kräften gerade an einem Rentensystem für FF-Angehörige. Wer regelmäßig und bis zum 60. Lebensjahr aktiv ist, sammelt pro Monat und für Einsatzteilnahmen eine Rente an, die ab 60 ausgezahlt werden soll. Gruß Markus | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 358953 | |||
Datum | 03.09.2006 22:11 | 74081 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Markus Groß In deiner Nähe arbeitet eine FF mit hauptamtlichen Kräften gerade an einem Rentensystem für FF-Angehörige. gibt es (meines Wissens) auch schon bei mindestens einer Freiw. Feuerwehr in BaWü ... MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 358954 | |||
Datum | 03.09.2006 22:12 | 73741 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Bernd Hallstein mit einer Bezahlung von 7 ? pro Stunde. Streiche Bezahlung, setze Aufwandsentschädigung. Geschrieben von Bernd Hallstein Mißbrauch ?freiwillig und ehrenamtlich? für einen Hilfspolizeidienst auf. Was ist es deiner (eurer) Meinung nach sonst? Freiwillig ist es auf jeden Fall und die Bedeutung des Begriffs Ehrenamt hat nichts damit zu tun, ob man für seine Aufwendungen einen Ausgleich bekommt oder eben nicht. Aufwandsentschädigung für das Ehrenamt gibt es an jeder Ecke - Politiker, Funktionsträger in Vereinen, Hilfsorganisationen und auch bei der Feuerwehr. Gruß Markus | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 358962 | |||
Datum | 03.09.2006 23:25 | 73699 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yergibt es (meines Wissens) auch schon bei mindestens einer Freiw. Feuerwehr in BaWü ... Das hört sich seeehr interessant an. Gibts da irgendwo nähere (verwertbare) Informationen dazu, sodass ein solches Konzept vielleicht auch andererorts eingerichtet werden kann? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 374257 | |||
Datum | 05.12.2006 15:48 | 73606 x gelesen | |||
hallo, aktuell dazu ein Hinweis zu einer Fernsehsendung - live aus der Fahrzeughalle der Freiwilligen Feuerwehr Klein- und Groß-Karben: Ehrenamt ? Außer Spesen nix gewesen? [ hr fernsehen - 7.12.2006 - 20:15] MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 393491 | |||
Datum | 28.03.2007 12:08 | 73632 x gelesen | |||
Update Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung. | |||||
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Autor | Hein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz | 393931 | |||
Datum | 30.03.2007 13:28 | 73680 x gelesen | |||
So langsam nervt mich es schon, wenn für jedes Ehrenamt Steuergelder zur Verfügung stehen, nur nicht für die Feuerwehr. 7,-- Euro netto die Stunde als geringe Aufwandsentschädigung zu bezeichnen ist bei der derzeitigen Diskussion über Mindestlöhne wohl ein Witz. Viele Facharbeiter wären dankbar für diesen Stundenlohn. 1 Euro-Jober dürfen einen ganzen Tag dafür arbeiten. Dann ist es natürlich kein Wunder, das sich die fünfache Anzahl an Bewerbern für so ein "Ehrenamt" finden. Als nächstes kommt dann: Was soll ich bei der Feuerwehr, da gibts ja nix für die Arbeit. kameradschaftliche Grüße Heinz | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 393932 | |||
Datum | 30.03.2007 13:31 | 73544 x gelesen | |||
Und wenn man dann mal sieht für was dieser freiwillige Polizeidienst eingesetzt wird. Da liegt die Gefährdung im Feuerwehrdienst um ein vielfaches höher. Und dafür gibt es dann keine Entschädigung. Ist schon seltsam, dass der freiwillige Polizeidienst einen höheren Stellenwert hat als die Feuerwehr... | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 393933 | |||
Datum | 30.03.2007 13:50 | 73910 x gelesen | |||
Thema Bezahlung: Ich meine, dass wir dankbar sein sollten für unser System der FREIWILLIGKEIT. Was ich damit meine ist folgendes: England hat bis auf ganz wenige Ausnahmen keine Freiwilligen Feuerwehren wie wir, sondern Teilzeit (retained) Feuerwehren. Die werden für jede Übungs- und Einsatzstunde bezahlt und als ich dort UNSER System ansprach, da kam die Aussage: "Also, DAS würde ich nicht machen!" Ohne die Arbeit der dortigen Kameraden klein reden zu wollen (wäre unfair) meine ich, dass wir die besseren FW-Männer i- da wirklich mit dem Herzen dabei - in den Reihen haben. Nebenbei kenne ich sogar Freiwillige FW im Ausland, z.B. Chile- bei denen sogar ein Mitgliedsbeitrag erhoben wird. Das allerdings muss nicht sein, :-) So wird vermieden, dass jemand mit Brast im Bauch zum wöchentlichen Dienst geht: "So'n Mist, muss schon wieder los, oder ich verdiene nichts/Fliege raus und das Urlaubsgeld ist weg .... etc..." Der Vergleich mit den BF hinkt hier nun völlig, denn hier ist es der tägliche Broterwerb, wobei noch sehr viele Kollegen ebenfalls Mitglieder in einer FFw sind - natürlich unbezahlt.. Was keinem zugemutet werden sollte, das ist das Geld, was er beilegen muss, wenn er auf eigene Kosten zu einem Lehrgang geht. Das aber sind SPESEN, Auslagenersätze, die selbsverständlich sein sollten immer gesunde Heimkehr Klaus | |||||
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Autor | Marc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg | 393934 | |||
Datum | 30.03.2007 13:51 | 73644 x gelesen | |||
Das kann ich so nicht unterschreiben. Bei uns in HDH fahren die Freiwilligen am Wochenende auch Streife, hab schon bei mehreren Einsätzen welche gesehen. Die werden dann auch zu "Wochenend-Nettigkeiten" wie Schlägereien und Messerstechereien gerufen, was halt am WE im Umfeld diverser Lokale bei uns so üblich ist. Das sich manch freiwilliger FA hier ungerecht behandelt fühlt kann ich zwar nachvollziehen, aber man(n) sollte sich auch mal überlegen aus welcher Motivation heraus wir bei der Feuerwehr sind. Bei mir ( und ich denke mal den meisten Kameraden ) ist es nicht das Geld und da könnten die bei der Polizei von mir aus 50 ? die Stunde kriegen, ich bin und bleibe Feuerwehrmann. | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 393937 | |||
Datum | 30.03.2007 13:52 | 73548 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinz CapranoSo langsam nervt mich es schon, wenn für jedes Ehrenamt Steuergelder zur Verfügung stehen, nur nicht für die Feuerwehr. Das gleiche Thema gibt es doch auch schon im Rettungsdienst. Im letzten Jahr hat das Rote Kreuz, welches bei uns im Landkreis den Rettungsdienst betreibt, über Zeitungsanzeigen Ehrenamtliche gesucht, die für eine Aufwandsentschädigung am Wochenende den Rettungsdienst "unterstützen", sprich anstelle der HA fahren. Angeboten wurde neben der Entschädigung die Ausbildung zum RS und bei Bedarf der C1. Böse Stimmen haben damals behauptet, das die Ehrenamtlichen aus den Ortsgliederungen nicht bereit waren, das zu machen, weil sie den HA nicht die Stellen streitig machen wollten. Aber auch in anderen Städten soll es ja schon so etwas geben. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 393939 | |||
Datum | 30.03.2007 13:56 | 73417 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannUnd wenn man dann mal sieht für was dieser freiwillige Polizeidienst eingesetzt wird. Da liegt die Gefährdung im Feuerwehrdienst um ein vielfaches höher. Das kann man so pauschal nicht sagen, mit den je nach Bundesland gestellten Trillerpfeifen, Pfeffersprays und Mobiltelefonen kann man sich entsprechend der persönlicher Begabung auch hinreichend verletzen... Geschrieben von Daniel Hermann Ist schon seltsam, dass der freiwillige Polizeidienst einen höheren Stellenwert hat als die Feuerwehr... Zumal durchaus nicht jeder FF-ler durch eine erfahrenen BF- Beamten begleitet wird *ggg*. Wie ist das bloß möglich? mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 393941 | |||
Datum | 30.03.2007 13:59 | 73516 x gelesen | |||
Mahlzeit das ist bei uns gang und gäbe. rettung für 2,80?. Und net wenige Arbeitslose verdienen sich so was dazu ... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 393943 | |||
Datum | 30.03.2007 14:02 | 73775 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus BethgeEngland hat bis auf ganz wenige Ausnahmen keine Freiwilligen Feuerwehren wie wir, sondern Teilzeit (retained) Feuerwehren. Ich denke, dass wir über kurz oder lang auch in Deutschland zu diesem System wechseln werden. Nur Klaus, du hast die Fulltime-Firefighter vergessen, die hauptsächlich auf den Wachen stationiert sind. Die Retained bekommen Geld für jede Ausbildung, Übung, jeden Einsatz und ein Grundgehalt von ca. 1200 Pfund/Jahr. Dafür müssen sie aber in der Woche abends an bestimmten Tagen auf jeden Fall erreichbar sein um für Einsätze herangezogen zu werden. Da ist natürlich auch eine Verpflichtung zur Weiterbildung dabei, die in Deutschland fehlt. Dieses System würde, obwohl auf den ersten Blick durch die höhere Zahl an Berufsfeuerwehrleuten und bezahlten Teilzeitkräften, um einiges Günstiger sein als das derzeitige in Deutschland. Im UK werden nicht so viele Feuerwehren vorgehalten, sondern gemäß einer Gefährdungsanalyse über das Land verteilt. So verhindert man unnötig viele Feuerwehren , die teure Fahrzeuge, Ausrüstung und Bekleidung brauchen ohne wirklich benötigt zu werden, da es genug andere Feuerwehren im Gebiet gibt. Siehe Feuerwehr Fürth-Steinbach im hessischen Odenwald. (Nur ein Beispiel) Die Gemeinde Fürth besitzt eine Stützpunktwehr in der Kerngemeinde und doch haben 13 Ortsteile eine eigene Wehr obwohl fast alle Ortsteile nicht mehr als ca. 4km von Fürth entfernt sind. Da gäbe es genug Einsparungspotential, denn würde man die ganzen TSF, TSF-W und MTFs verkaufen, die Wehren auflösen und dafür der Wehr in der Kerngemeinde etwas mehr finanzielle Unterstützung zukommen lassen, wäre es trotzdem noch günstiger als jetzt. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 393951 | |||
Datum | 30.03.2007 14:13 | 73625 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc MaierDas kann ich so nicht unterschreiben. Bei uns in HDH fahren die Freiwilligen am Wochenende auch Streife, hab schon bei mehreren Einsätzen welche gesehen. Ja, der freiwillige Polizeidienst ist in Baden-Württemberg auch anders geregelt als in Hessen. In BW tragen die freiwilligen nach einer längeren Ausbildung auch Waffen und werden teilweise regulär im Streifendienst eingesetzt. In Hessen sieht die Sache anders aus. Die freiwilligen laufen Streife um Präsenz zu zeigen, dürfen jedoch keine hoheitlichen Polizeiaufgaben wahrnehmen. Sie schreiben Falschparker auf und sollen der Bevölkerung ein Gefühl der Sicherheit vermitteln. Wie geschrieben "vermitteln"... | |||||
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Autor | Mark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg | 393952 | |||
Datum | 30.03.2007 14:13 | 73804 x gelesen | |||
Hallo Daniel, man sollte dabei aber nicht vergessen dass England fast die meisten Brandtode in Europa hat und auch bei Bränden die Höhe der Schadensummen im Vergleich zu anderen Ländern um ein Vielfaches höher liegt. Ich bin beruflich regelmäßig in England und dort sieht "feuerwehrtechnisch" alles sehr gut aus. In jedem Industriebetrieb sieht man von jeder Position aus ZIG Feuermelder und Feuerlöscher - so sieht es auch in den Hotels,... aus. Das mag für einen Deutschen bei erster Betrachtungsweise übertrieben erscheinen - ist aber dort einfach Notwendigkeit weil es ja nach Region seeeehr lange dauern kann bis da eine Feuerwehr kommt. Die haben Anfahrtszeiten und -strecken die katastrophal sind. Mag sein dass dieses System günstiger ist als unsres - wünschenswert im Vergleich zu Deutschland ist das aber in keinem Fall! MkG Markus ICQ-Status: | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 393953 | |||
Datum | 30.03.2007 14:18 | 73442 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus HaberstrohIch bin beruflich regelmäßig in England und dort sieht "feuerwehrtechnisch" alles sehr gut aus. In jedem Industriebetrieb sieht man von jeder Position aus ZIG Feuermelder und Feuerlöscher - so sieht es auch in den Hotels,... aus. Das mag für einen Deutschen bei erster Betrachtungsweise übertrieben erscheinen - ist aber dort einfach Notwendigkeit weil es ja nach Region seeeehr lange dauern kann bis da eine Feuerwehr kommt. Die haben Anfahrtszeiten und -strecken die katastrophal sind. Mag sein dass dieses System günstiger ist als unsres - wünschenswert im Vergleich zu Deutschland ist das aber in keinem Fall! Ich weiss, ich bin auch relativ oft drüben. Aber in Gebieten mit erhöhter Gefährdung, z.B. chemischer Industrie, hoher Bebauungsdichte ist auch die Wachverteilung entsprechend. Ich musste aber auch schon mal auf der Isle of Skye über anderthalb Stunden auf einen RTW warten. Dort ist das System aber so, dass automatisch ein niedergelassener Arzt an die Einsatzstelle disponiert wird der weit vor der Ambulance da ist. Mit dem Arzt zusammen hab ich dann den Verunfallten weiterversorgt: Immobilisation, Zugang, etc. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 393954 | |||
Datum | 30.03.2007 14:20 | 73488 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Daniel Hermann Im UK werden nicht so viele Feuerwehren vorgehalten 62, um genau zu sein. Und da sind die in Nordirland, Schottland, Wales sowie auf den umliegenden Inseln schon mit dabei. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | |||||
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Autor | Marc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg | 393956 | |||
Datum | 30.03.2007 14:30 | 73727 x gelesen | |||
Ach so, also so ne Art "Parkwächter" ;) Den Job übernimmt bei uns das Ordnungsamt ( in polizeiähnlichen Uniformen... ). | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 393957 | |||
Datum | 30.03.2007 14:33 | 73507 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc MaierAch so, also so ne Art "Parkwächter" ;) Ich hab in Hessen auch schon die Bezeichnung: "Hilfssheriffs" gehört... ;-) Ich will ja nichts gegen das Engagement dieser Leute sagen, aber ich denke dass das Engagement der FFen doch höher anzusiedeln ist. (Und so was von mir...!) | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 393962 | |||
Datum | 30.03.2007 15:04 | 73531 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Markus Haberstroh man sollte dabei aber nicht vergessen dass England fast die meisten Brandtode in Europa hat und auch bei Bränden die Höhe der Schadensummen im Vergleich zu anderen Ländern um ein Vielfaches höher liegt. Die Argumentate würde hier so schön reinpassen. Leider sind sie schlichtweg falsch: Kosten direkter Brandschäden in % des BSP: Großbritannien: 0,15 Deutschland: 0,17 Frankreich: 0,17 Niederlande: 0,18 Italien: 0,19 Schweden: 0,19 Dänemark: 0,20 Schweiz: 0,23 Österreich: 0,26 Norwegen: 0,28 Kosten indirekter Brandschäden in % des BSP: Großbritannien: 0,010 Frankreich: 0,011 Italien: 0,014 Österreich: 0,016 Deutschland: 0,016 Niederlande: 0,027 Dänemark: 0,029 Schweiz: 0,095 Brandtote je 100.000 Einwohner: Schweiz: 0,56 Spanien: 0,61 Italien: 0,68 Niederlande: 0,68 Deutschland: 0,74 Frankreich: 0,94 Großbritannien: 1,04 Österreich: 1,31 Belgien: 1,35 Norwegen: 1,35 Dänemark: 1,49 Griechenland: 1,59 Schweden: 1,60 Irland: 1,63 Finnland: 1,83 Kosten des Feuerwehrwesens in % des BSP: Dändemark: 0,07 Österreich: 0,11 Norwegen: 0,11 Belgien: 0,14 Finnland: 0,14 Niederlande: 0,15 Schweden: 0,15 Großbritannien: 0,21 (keine Zahlen für Deutschland) Q: The Geneva Association: World Fire Statistics Nr. 22, Oktober 2006 MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 393966 | |||
Datum | 30.03.2007 15:10 | 73786 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierGeschrieben von Markus Haberstrohman sollte dabei aber nicht vergessen dass England fast die meisten Brandtode in Europa hat und auch bei Bränden die Höhe der Schadensummen im Vergleich zu anderen Ländern um ein Vielfaches höher liegt. Vermute ich auch, aber leider vermute ich auch, dass so gut wie alle Zahlen fragwürdig sind, weil die Datenbasis das Problem ist... (Vgl. dazu Diskussion um Brandstatistiken seit 20 Jahren in Deutschland, wenn wir das intern schon nicht sauber hinkriegen, wie dann erst EU-weit?) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg | 393969 | |||
Datum | 30.03.2007 15:34 | 73754 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Cimolino Vermute ich auch, aber leider vermute ich auch, dass so gut wie alle Zahlen fragwürdig sind, weil die Datenbasis das Problem ist... Genau: meine Statistik (muss ich nochmals suchen) stammt aus dem Jahr 2003 - und da sah das eben noch so aus wie von mir beschrieben... "Trau keiner Statistik die Du nicht selbst gefälscht hast". Mkg Markus ICQ-Status: | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 393975 | |||
Datum | 30.03.2007 16:12 | 73592 x gelesen | |||
Hallo, hier muss ich mal ganz kurz einschreiten... Geschrieben von Daniel Hermann Siehe Feuerwehr Fürth-Steinbach im hessischen Odenwald. (Nur ein Beispiel) Die Gemeinde Fürth besitzt eine Stützpunktwehr in der Kerngemeinde und doch haben 13 Ortsteile eine eigene Wehr obwohl fast alle Ortsteile nicht mehr als ca. 4km von Fürth entfernt sind. Es gibt in Fürth genau EINE Feuerwehr. Desweiteren hat Fürth nur 12 Ortsteile und nur in 11 steht ein Gerätehaus... Sicherlich ist ein Teil der Ortsteile relativ nah, aber das findet man ÜBERALL. Ganz nebenbei ist gerade ein Bedarfsplan verabschiedet worden... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 393986 | |||
Datum | 30.03.2007 16:38 | 73601 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Markus Haberstroh Genau: meine Statistik (muss ich nochmals suchen) stammt aus dem Jahr 2003 - und da sah das eben noch so aus wie von mir beschrieben... Aus dem Jahr 2003 stammt zum Beispiel der CTIF Report Nr. 9. Und der enthält - mit Ausnahme von Deutschland, Österreich, Dänemark, Island (!) und eben Großbritannien - überhaupt keine Daten aus Westeuropa. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 394026 | |||
Datum | 30.03.2007 21:31 | 73541 x gelesen | |||
Warum nicht für die Feuerwehr? Aus der "Entschädigungssatzung" unserer Gemeinde (gleiches gibt es überall in Baden-Württemberg): - Aufwandsentschädigung 10 EUR pro angefangene Einsatzstunde - Bei Brandwachen 8 EUR pro angefangene Stunde zzgl. "Schmutzzulage", zzgl. Jahrespauschalen für Kommandaten, Gerätewarte in Höhe von mehreren Hundert EUR zzgl. Ausbilderpauschale Alles aus Steuergeldern! und das beste: Jeder Aktive Feuerwehrmann erhält im Jahr eine Pauschale für die Teilnahme an Leitungsvergleichen, Sitzungen etc. Dies wird aus Spenden und Zuschüssen der Gemeinde (also Steuergeldern!) gezahlt. Ich verstehe wirklich nicht, worüber sich hier aufgeregt wird. Wenn schon, sollte es doch eigentlich für alle (egal welches Ehrenamt) gleich viel oder gleich wenig geben. Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit | |||||
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Autor | Dani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg | 394054 | |||
Datum | 31.03.2007 00:36 | 73531 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Udo Burkhard Aus der "Entschädigungssatzung" unserer Gemeinde (gleiches gibt es überall in Baden-Württemberg): das ist falsch. Es mag zwar vielerorts eine Entschädigungssatzung geben, allerdings werden nicht überall Aufwandsentschädigungen an die FM bezahlt. Geschrieben von Udo Burkhard Jeder Aktive Feuerwehrmann erhält im Jahr eine Pauschale für die Teilnahme an Leitungsvergleichen, Sitzungen etc. Das stimmt so pauschal ebenfalls nicht. Ich habe (bis auf ausgelegte Spesen bei Lehrgängen oder Seminaren und einem Zuschuss zum Kauf von Schnürstiefeln) im Zusammenhang mit der Feuerwehrtätigkeit noch kein Geld erhalten. Und deshalb sehe ich es auch nicht ganz ein, warum freiwillige Tätigkeit für das Land (=freiwilliger Polizeidienst) bezahlt wird, während die Tätigkeit auf kommunaler Ebene nicht entlohnt wird. MfG Daniel Nagel FF Malsch Abt. Völkersbach Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Mark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg | 394072 | |||
Datum | 31.03.2007 09:33 | 73557 x gelesen | |||
Guten Morgen, das soll jetzt kein "Nebenschauplatz" werden und wir sollten auch hier nicht endlos über verschiedene (teilweise wohl auch falsche) Statistiken diskutieren. Nur der Vollständigkeit halber ein Zitat aus "meiner" Statistik die seltsamerweise völlig andere Zahlen zeigt als die von Euch genannten: "...Eine Vergleichsstudie der TU Wien über die letzten 10 Jahre ergab, dass es in Österreich jährlich 6,9 Brandtote je eine Million Einwohner gibt - England (20,8), Frankreich (19), Schweiz (6,19,)..." Wie Ihr seht liegt England da "an der Spitze". Schönes Wochenende noch! MkG Markus ICQ-Status: | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 394073 | |||
Datum | 31.03.2007 09:36 | 73821 x gelesen | |||
Es mag zwar vielerorts eine Entschädigungssatzung geben, allerdings werden nicht überall Aufwandsentschädigungen an die FM bezahlt. Richtig, gezahlt wird nur auf Antrag. Aber der generelle Rechtsanspruch besteht. Und deshalb sehe ich es auch nicht ganz ein, warum freiwillige Tätigkeit für das Land (=freiwilliger Polizeidienst) bezahlt wird, während die Tätigkeit auf kommunaler Ebene nicht entlohnt wird. Da stimmen wir im Grundsätzlichen überein. Die politische Schweinerei ist jedoch die generelle Ungleichbehandlung. Machen wir doch mal zum Vergleich eine reale Einsatzrechnung auf (war dabei): Brand (leerstehender) Bauernhof, Zwei Wehren + örtliche DRK-SEG Alarmierung um 23:15, Einsatzende um 05:30 Feuerwehrmann: Aufwandsentschädigung 70 EUR zzgl Schmutzzulage Rechtsanspruch auf bezahlte 'Ruhezeit' nach dem Einsatz. (mittlerweile in fast allen Bundesländern gesetzlich festgeschrieben) DRK-Helfer: 0 EUR, 1 Tag Urlaub (ersatzweise ein Tagesverdienst) flöten. Dagegen sind die Differenzen zwischen frw. Polizeidienst und FF geradezu lächerlich. Schau mal rein: http://www.helfergleichstellung.brk.de/ Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- Dies hier ist meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Recklinghausen / NRW | 394076 | |||
Datum | 31.03.2007 09:55 | 73738 x gelesen | |||
Diese Forderung ist auf jeden Fall gerechtfertigt.... Aber dann bitteschön nur für die Helfer die in einen ungeplatenten Einsatz gehen. Es kann nicht sinn der Sache sein das wenn ein Ehrenamtlicher Helfer lieber einen RTW besetzt oder was auch immer dafür von seiner Arbeitsstelle freigestellt wird. Wird irgendwo die SEG bei MANV oder zur Verpflegung von Einsatzkräften benötigt.... gleiche Rechte wie die Feuerwehr. sonst PRIVATVERGNÜGEN!!!!! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 394101 | |||
Datum | 31.03.2007 11:38 | 73604 x gelesen | |||
Aber der generelle Rechtsanspruch besteht. Nur in einigen Regionen besteht ein Anspruch auf eine pauschalierte Aufwandsentschädigung. Rechtsanspruch auf bezahlte 'Ruhezeit' nach dem Einsatz. (mittlerweile in fast allen Bundesländern gesetzlich festgeschrieben) Nicht wirklich... Die politische Schweinerei ist jedoch die generelle Ungleichbehandlung. In Hessen beispielsweise eigentlich nicht gegeben. Werden die HiOrg im Rahmen des KatS tätig dann besteht definitiv eine Gleichstellung. Anders sieht es jedoch aus, wenn die EA-Helfer einer HiOrg aufgrund anderer Gründe tätig werden. Da müßte man im Einzelfall prüfen auf welcher Grundlage die Helfer wirklich tätig sind (privatwirtschaftliches Handeln der HiOrg, Amtshilfe für die Stadt/Gemeinde durch eine KatS-Einheit des Landes, Hilfeleistung gem. § 49 HBKG, ...) und dann daraus die entsprechenden Schlüsse ziehen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 394133 | |||
Datum | 31.03.2007 13:15 | 73302 x gelesen | |||
Full ACK! Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- Dies hier ist meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 394136 | |||
Datum | 31.03.2007 13:21 | 73744 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardFeuerwehrmann: Hallo Udo, wie es Marc auch schon geschreiben hat, muss man schon die unterschiedlichen, gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen. Sprich: Bei diesem Einsatzszenario (auf dieser Ebene) gibt es für den Feuerwehreinsatz eine gesetzliche Grundlage, für die SEG nicht. Lösungsmöglichkeiten? Ich denke, dass hier nur der Weg zu den Spitzen der Kommunalverwaltung erfolgversprechend wäre. Auch dürften nur individiuelle - nach den örtlichen Gegebenheiten - Anträge zum Erfolg führen. Eine gesetzliche, landesweite Pauschalregelung halte ich bei den derzeitigen finanziellen Problemen für nicht durchsetzbar. Warum nicht mal mit einer ortsbezogenen Gefährdungsanalyse und einer daraus entstehenden gemeinsame Alarm- und Ausrückeordnung probieren? Der beste Lösungsansatz wäre natürlich ein (1) Gesetz, das alle Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zusammenfasst, - aber da bin ich schon wieder beim träumen..... Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 394138 | |||
Datum | 31.03.2007 13:28 | 73690 x gelesen | |||
Der beste Lösungsansatz wäre natürlich ein (1) Gesetz, das alle Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zusammenfasst, - aber da bin ich schon wieder beim träumen..... Das würde vermutlich den HiOrg auch nicht nicht schmecken... ;-) Selbst wenn man die HiOrg als solches unangetastet ließe und fordern würde "nur" die Aufgaben Brandschutz, allgemeine Hilfe, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Zivilschutz auf eine einheitliche staatliche Organisation zu übertragen, dürfte man sich nicht viele Freunde machen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Dani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg | 394140 | |||
Datum | 31.03.2007 13:33 | 73551 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Udo Burkhard Richtig, gezahlt wird nur auf Antrag. Aber der generelle Rechtsanspruch besteht. Wo finde ich denn die Rechtsgrundlage für BaWü? Geschrieben von Udo Burkhard Feuerwehrmann: Bei uns: Keine Aufwandsentschädigung und auch keine Schmutzzulage. Vermutlich würde man auch die ein oder andere eingesetzte Einsatzkraft an diesem Tag an ihrer Arbeitsstelle antreffen. Und auch hier würde mich die deiner Meinung nach bestehende Rechtsgrundlage für BaWü interessieren. MfG Daniel Nagel FF Malsch Abt. Völkersbach Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 394142 | |||
Datum | 31.03.2007 13:35 | 73550 x gelesen | |||
Hallo, ich meine keine Neuschaffung einer einheitlichen staatlichen Organisation, sondern in einem (1) Gesetz eine Verfahrensregelung (unterhalb K-Schutz) für die bestehenden Organisationen in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 394144 | |||
Datum | 31.03.2007 13:38 | 73532 x gelesen | |||
Das es in den Ländern unterschiedliche gesetzliche Vorgaben gibt, ist mir auch klar. Auch, das die einzelnen Kreise unterschiedliche Regelungen für die öffentliche Gefahrenabwehr haben. (Die betreffende DRK-SEG (nicht an meinem derzeitigen Wohnort) ist in die öffentliche Gefahrenabwehr gemäß AAO des betreffenden Kreises eingebunden (Aufgabe: medizinische Absicherung)). Es werden trotzdem keine Kosten erstattet. Fakt ist, Ehrenamt ist in Deutschland nicht gleich Ehrenamt, und da sehe ich das Problem. Ich kenne (Land-)Kreise, in denen Feuerwehrleute bei Vorlage ihres Dienstausweises UMSONST mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, freien Eintritt in Schwimmbäder bekommen und, und, und. Für Mitglieder anderer Hilfsorganisationen ... nichts. Wenn wir für die Regelung derartiger Ungleichheiten (irgendwie fällt mir da immer wieder die Animal-Farm ein) Gesetze brauchen, nur weil (Kommunal-) Politiker nicht in der Lage sind, soziale Gerechtigkeit walten zu lassen ... dann gute Nacht. Also, gönnen wir den freiwilligen Polizisten in Hessen ihre Aufwandsentschädigung, genauso wie einzelnen Freiwilligen Feuerwehren auch. Schließlich reicht es ja auch, wenn wir unsere tatsächlichen Aufwendungen ersetzt bekommen. Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- Dies hier ist meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 394145 | |||
Datum | 31.03.2007 13:41 | 73440 x gelesen | |||
ich meine keine Neuschaffung einer einheitlichen staatlichen Organisation, sondern in einem (1) Gesetz eine Verfahrensregelung (unterhalb K-Schutz) für die bestehenden Organisationen in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Mit dem Problem, daß man auch dann immer klären müßte welcher Natur die jeweils durchgeführte "Dienstleistung" ist, da besagte Organisationen in vielen Bereichen tätig sind. Auch müßte man den Beteiligten Kräften (wie eigentlich auch jetzt schon notwendig) also den Verantwortlichen der Stadte/Gemeinden, den Führungskräften der Fw und der HiOrgs sowie den Helfern der HiOrgs klarmachen wann was greift bzw. greifen kann. Eine generelle Lösung ist da nur sehr schwer zu finden. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 394147 | |||
Datum | 31.03.2007 13:48 | 73499 x gelesen | |||
(Die betreffende DRK-SEG (nicht an meinem derzeitigen Wohnort) ist in die öffentliche Gefahrenabwehr gemäß AAO des betreffenden Kreises eingebunden (Aufgabe: medizinische Absicherung)). Es werden trotzdem keine Kosten erstattet. 1. Da der besagte Brandeinsatz im Grundsatz ersteinmal ein Problem der jeweiligen Stadt/Gemeinde ist, stellt sich die Frage wieso da der Kreis eine SEG einplant. Auch dürfte dann klar sein, daß da nicht die Entschädigungssatzung (sofern überhaupt vorhanden) der Gemeinde/Stadt greifen kann. 2. Die Einbindung besagter SEG (auf welcher Grundlage auch immer) geht -davon gehe ich fest aus- auch auf die Initiative des örtlichen DRK-Verbandes zurück. Bei der zur Verfügungstekllung dieser Einheit scheint man wohl vergessen zu haben über gewisse Dinge saubere Abstprachen zu treffen. Ich kenne (Land-)Kreise, in denen Feuerwehrleute bei Vorlage ihres Dienstausweises UMSONST mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, freien Eintritt in Schwimmbäder bekommen und, und, und. Überlege auch mal wer der Dienstherr besagter Feuerwehrangehöriger ist. Für Mitglieder anderer Hilfsorganisationen ... nichts. Wieder die Frage nach dem Dienstherren und zudem die Fragestellung welche Angehörige welcher HiOrg wan und wie oft dann direkt welchem Dienstherren direkt oder indirekt unterstehen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 394148 | |||
Datum | 31.03.2007 13:50 | 73330 x gelesen | |||
Rechtsgrundlage für die Auszahlung an den Feuerwehrmann: eben die "Feuerwehr-Entschädigungssatzung" (Beschluss des Gemeinderates und somit rechtskräftig). Diese selbst findet ihre Rechtsgrundlage in § 4 Gemeindeordnung BaWü i.V.m. § 15 Feuerwehrgesetz BaWü und der Feuerwehrsatzung der Gemeinde. Alles soweit legal. :) Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- Dies hier ist meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 394149 | |||
Datum | 31.03.2007 13:53 | 73678 x gelesen | |||
solch einen Versuch hatten wir schon mal, ich meine, es war in den 70ern??- als das THW und der DFV sich gewaltig in die Flicken bekamen. Damals wollte das THW Brandschutzaufgaben übernehmen - und das war ein Generalangriff auf das Selbstverständnis der Feuerwehren. Glücklicherweise haben die "Boberen" dann einen geistigen Klimmzug gemacht (Beide!) und heute ist das absolut kein Thema mehr. Heute ruft die Feuerwehr völlig selbstverständlich das THW, wenn es gilt, Abstützarbeiten vorzunehmen, einsturzgefährdete Gebäude zu sichern oder auch nur "platt zu machen". Ich spreche hier vom Bereich Hannover, ob das überall so optimal läuft kann ich nicht wissen. Und wenn ein Helfer des THW einen C-Schlauch in die Hand nimmt bekommt keiner eine Krise! Die können das auch :-) Miteinander ist das Zauberwort! Gruß Klaus | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 394151 | |||
Datum | 31.03.2007 13:57 | 73585 x gelesen | |||
Und wenn ein Helfer des THW einen C-Schlauch in die Hand nimmt bekommt keiner eine Krise! Ich hab sogar schon THWler und JUHler gesehen, die gemeinsam Feuer gelöscht haben - war aber nur ein D-Rohr bzw. Kleinlöschgerät in Benutzung.... ;-) Miteinander ist das Zauberwort! Du hast aber schon das Thema und die im Verlauf aufgeworfenen rechtlichen Problematiken verfolgt? Um Zusammenarbeitsprobleme ging es nämlich nicht... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 394153 | |||
Datum | 31.03.2007 14:05 | 73531 x gelesen | |||
Es geht hier nicht um die Rechtsgrundlagen für Einsätze, es geht um die behördlich verordnete Ungleichbehandlung des Ehrenamtes im Dienst der öffentlichen Gefahrenabwehr unterhalb der Katastrophenschutzschwelle. Das sind Sachen, die man (als idealistischer Ehrenamtlicher) ja durchaus noch verknusen kann. Aber wenn dann diese Ungleichbehandlung auch noch auf den privaten Lebensbereich ausgedehnt wird, sind für mich die Grenzen des guten (politischen) Geschmacks erreicht. Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- Dies hier ist meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Tobi8as 8K., Messel / Hessen | 394155 | |||
Datum | 31.03.2007 14:12 | 73367 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardFeuerwehrmann: Mh bei uns ähnliches Beispiel gewesen, allerdings FF keine Aufwandsentschädigung. Gebauso wie das DRK in unseer Gemeinde. Und Urlaub oder Ruhepause = 0, da um 0630 (Einsatzauslösung um 0530) Arbeitsbeginn war und mein Arbeitgeber 0 Toleranz hat für Freisltellung für FF Einsätze. (bevor jetzt kommt da hat man rechtsansprich drauf und etc. Arbeitgeber Verklagen und Rauswurf riskieren ? wohl kaum in der heutigen Zeit) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 394156 | |||
Datum | 31.03.2007 14:14 | 73533 x gelesen | |||
Aber wenn dann diese Ungleichbehandlung auch noch auf den privaten Lebensbereich ausgedehnt wird, sind für mich die Grenzen des guten (politischen) Geschmacks erreicht. Nicht wenige Firmen bieten ihren Mitarbeitern gewisse Vergünstigungen. Es ist also für mich (im gewissen Rahmen natürlich) akzeptabel wenn die Städte und Gemeinden das auch für ihre ehrenamtlichen Mitarbeiter machen - und das sind nunmal die Feuerwehrangehörigen. Auch wenn die HiOrg nicht selten von den Kommunen (in welcher Rechtsstellung auch immer) eingesetzt werden, handelt es sich letztendlich um Subunternehmer und diese müssen selbst mit ihrem Personal klarkommen - auch wenn es Ehrenamtliche sind. Ach übrigens: Mir sind nicht wenige Filialen amerikanischer Fast-Food-Ketten (Mehrzahl!!) bekannt wo man als Angehöriger einer HiOrg Rabatte eingeräumt bekommt. In eingen Fällen zwar auch greift diese Regelung auch auf Angehörige von Feuerwehren in anderen Fällen nicht (Zitat: "Davon gibt es in der Region einfach zu viele!"). MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 394158 | |||
Datum | 31.03.2007 14:18 | 73515 x gelesen | |||
doch Marc, habe ich. Nur sehe ich diese rechtlichen Hindernisse einfach nicht. Gäbe es da rechtliche Bedenken, dann würde die Zusammenarbeit (das THW ist eine Bundesbehörde und die werden sich hüten, Unerlaubtes zu tun!) nicht so gut klappen. Und hier sind alle glücklich mit dem Ist-Zustand! Die Idee, alle Organisationen unter ein Gesetz zu stecken halte ich für suboprtimal! immer glückliche Heimkehr Klaus | |||||
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Autor | Anne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen | 394160 | |||
Datum | 31.03.2007 14:26 | 73616 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Udo Burkhard--- Wenn schon, sollte es doch eigentlich für alle (egal welches Ehrenamt) gleich viel oder gleich wenig geben. Es wäre ja schon mal ein erster Schritt, wenn alle DEUTSCHEN Feuerwehren mal den gleichen Gesetzen unterliegen würden. Da braucht ihr bei Aufwandsentschädigungen erstmal garnicht über den Tellerrand der Feuerwehr zu Polizeidienst und Rettungsdienst herausschauen. Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 394161 | |||
Datum | 31.03.2007 14:27 | 73331 x gelesen | |||
Nur sehe ich diese rechtlichen Hindernisse einfach nicht. Ähm, welche Hindernisse? Die Rechtlichen Hindernisse für eine Zusammenarbeit als solches sind zumeist nur sehr gering. Es gibt aber Unterschiede in der Rechtsstellung der Helfer, mit denen man dabei leben muß. Die Idee, alle Organisationen unter ein Gesetz zu stecken halte ich für suboprtimal! Sehe ich ähnlich, da die Beteiligen Organisationen auf zu vielen Gebieten auch außerhalb der Gefahrenabwehr (im weit gefaßten Sinne) tätig sind um da was einheitliches zu generieren. Anders natürlich die Schaffung einer einheitlichen Organisation, welche nur im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (im weit gefaßten Sinne) tätig ist. Dafür wäre es recht einfach eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen (politischer Wille vorausgesetzt). Dies würde aber unter Anderem eine Amputation von Aufgabenschwerpunkten der HiOrg (welche das im Grunde dann ja nicht betrifft) bedeuten, welche diese vermutlich nicht begeistern würde. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 394165 | |||
Datum | 31.03.2007 14:29 | 73477 x gelesen | |||
Es wäre ja schon mal ein erster Schritt, wenn alle DEUTSCHEN Feuerwehren mal den gleichen Gesetzen unterliegen würden. Gute Idee! Man sollte mal eine entsprechende Petition zu Änderung des Grundgesetzes starten. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 394167 | |||
Datum | 31.03.2007 14:30 | 73582 x gelesen | |||
:D Wie schon gesagt, ich habe nichts gegen eine "Aufwandsentschädigung" ... auch nicht bei der Feuerwehr. Es ist nur relativ schwierig, den eigenen Leuten und den "Finanziers" begreiflich zu machen, warum die Feuerwehrleute für die Einsätze "bezahlt" werden - und wir nicht. Auf'm Dorf ist das alles etwas schwieriger. ;) Im übrigen: Es sind mittlerweile nicht nur amerikanische Fast-Food-Ketten, die für Angehörige von Hilfsorganisationen in Einsatzkleidung Rabatte einräumen. Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- Dies hier ist meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 394174 | |||
Datum | 31.03.2007 14:42 | 73667 x gelesen | |||
Es ist nur relativ schwierig, den eigenen Leuten und den "Finanziers" begreiflich zu machen, warum die Feuerwehrleute für die Einsätze "bezahlt" werden - und wir nicht. Da hilft das Subunternehmerbeispiel ganz gut. Man muß nur damit rechnen, daß dann irgend ein übermotivierter Helfer entsprechende Ansprüche an das DRK stellt (oder es zumindest versucht). Dann ist natürlich die Frage ob man möglichkeiten hat dies mit den Anforderern im Gesamtpreis abzurechnen oder nicht. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 394182 | |||
Datum | 31.03.2007 14:54 | 73346 x gelesen | |||
:D So ist es. Nagut, im DRK gibt es eindeutige Regelungen: Erstattung der nachgewiesenen Auslagen, kein Anspruch auf Verdienstausfall. Ist auch in Ordnung so. Wobei ich dazu sagen muss, die Arbeitgeber unserer Leute sind hier, zum Glück, sehr kulant und kooperativ - ein Riesenvorteil. Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- Dies hier ist meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 394208 | |||
Datum | 31.03.2007 15:59 | 73304 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel NagelWo finde ich denn die Rechtsgrundlage für BaWü? Was sagt Eure gemeindliche Entschädigungssatzung für den Feuerwehrdienst dazu? Es gibt dabei i.d.R. folgende Fallunterscheidungen 1. Nur Entschädigung für Verdienstausfall (i.d.R. bis 2 Tage pauschaliert, danach spitz abgerechnet) 2. Entschädigung für Verdienstausfall wie bei 1. zzgl. pauschalierte Aufwandsentschädigung (Kraftstoff, Reinigung,...) mit extra Satz 3. Kombinierte Entschädigung für Verdienstausfall und pauschalierte Aufwandsentschädigung. 3. hat den deutlichen Vorteil, daß sie quasi immer gezahlt wird ohne daß ein Nachweis durch den FM geführt werden muß, was ihm an Aufwand genau entstanden ist. ggfs. gibt es dann noch unterschiedliche Sätze für Einsatz und Ausbildung. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 394239 | |||
Datum | 31.03.2007 17:40 | 73501 x gelesen | |||
Hallo Udo, Hallo Forum, immer langsam mit den jungen Pferden. Geschrieben von Udo Burkhard - Aufwandsentschädigung 10 EUR pro angefangene Einsatzstunde Ist in der Regel eine pauschalierte Lohnersatzleistung. Diese müsste bei der Steuererklärung angegeben werden und man müsste einen Teil für die Rentenversicherung abführen, um später keinen Nachteil durch den FW- Dienst zu haben. Dann zahlt aber in der Regel kein AG den Lohn weiter. Geschrieben von Udo Burkhard und das beste: Dies kann jede Kommune regeln wie sie will. Bei uns gibt es nichts in dieser Richtung. Geschrieben von Udo Burkhard Dies wird aus Spenden und Zuschüssen der Gemeinde (also Steuergeldern!) gezahlt. Die FW ist eine Organisation der Gemeinde und kein privater Verein, daher muss die Kommune die notwendigen Gelder an Ihre Feuerwehr zahlen. Ich bitte Dich dies einmal zu beachten. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 394248 | |||
Datum | 31.03.2007 18:18 | 73664 x gelesen | |||
Junge Pferde ist gut, nach 30 Dienstjahren ;) Die Lohnfortzahlung ist im Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg geregelt, der Arbeitgeber macht seine Ansprüche gegenüber der Gemeinde direkt geltend - auf der Basis des FwG, nicht der Entschädigungssatzung. Zitat unserer FwES: Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten für Einsätze auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung ... ersetzt. Ich persönlich kenne keinen Feuerwehrmann, der auf diese pauschalisierte Aufwandsentschädigung verzichtet, warum sollte er auch? Die, nennen wir sie "Feier-Pauschale", in Höhe von 50 EUR pro Jahr und FM(SB) wird aus dem Sondervermögen (nach der Feuerwehrsatzung) bezahlt. Zitat aus unserer FwS: Das Sondervermögen besteht aus: Also ... Das von mir gebrachte Beispiel sollte nur verdeutlichen, das die 7 EUR für die freiwilligen Polizeimitarbeiter in Hessen ein Klacks gegenüber anderen vergleichbaren Zahlungen ist. Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- Dies hier ist meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 394252 | |||
Datum | 31.03.2007 18:33 | 73384 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardJunge Pferde ist gut, nach 30 Dienstjahren ;) Welcher § ist das Deiner Meinung nach? Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 394283 | |||
Datum | 31.03.2007 19:48 | 73381 x gelesen | |||
Die mir bekannten Arbeitsgeber, die sich die Lohnfortzahlung erstatten lassen, machen dies aufgrund § 17 (2) FwG (BaWü). Aber das sollte dir bekannt sein. :) Aber darum geht es in diesem Thread nicht. Hier geht es darum, das es teilweise Unverständniss hervorruft, das eine bestimmte Gruppe Ehrenamtlicher offenbar gegenüber anderen Gruppen Ehrenamtlicher (finanziell) bevorzugt behandelt wird. Ich habe mit einem örtlichen Beispiel versucht deutlich zu machen, das dies kein Einzelfall, sondern in unserer Gesellschaft die Regel ist. Frei nach "Animal Farm": "Alle Ehrenamtlichen sind gleich - Aber einige sind gleicher". Aber vielleicht finden wir irgendwann einen Weg, tatsächlich eine Gleichstellung zu erreichen, denn kein Ehrenamtlicher ist besser als ein Anderer - alle leisten ihren eigenen individuellen Beitrag in unserer Gesellschaft - und es wäre nur fair, wenn diese Gesellschaft (und die Politik) dies für alle GLEICH honoriert. Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- Dies hier ist meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 394285 | |||
Datum | 31.03.2007 19:59 | 73706 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardDie mir bekannten Arbeitsgeber, die sich die Lohnfortzahlung erstatten lassen, machen dies aufgrund § 17 (2) FwG (BaWü). Und genau das ist die übliche Falschmeinung. §17 Abs. 2 gilt lediglich für Fälle, in denen der FM im Dienst verletzt wird oder erkrankt und er vom Arbeitgeber die übliche Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhält. Diese kann der AG sich direkt erstatten lassen. Für den Verdienstausfall für Ausbildung und Einsatz gelten die Vorschriften des §15 FwG Ba-Wü. Und da ist der Regelfall, daß der AG nichts weiter zahlt und der AN = FM einen Anspruch auf Ersatz durch die Gemeinde hat. Für Ausfälle bis zu zwei Tage wird dies i.d.R. pauschaliert gemacht, d.h. pro Stunde Dienst wird unabhängig vom tatsächlichen Verdienstausfall ein Pauschalbetrag gezahlt. Erst über zwei tage bekommt der FM von der Gemeinde den tatsächliche Verdienstausfall ersetzt. Ale anderen Regelungen, auch die direkte Abrechnung mit dem AG bei Ausfällen über zwei Tage sind Sonderfälle die in der Satzung und ggfs. zusätzlich per Vereinbarung zwischen AG, AN und Gemeinde zu regeln sind. Geschrieben von Udo Burkhard Hier geht es darum, das es teilweise Unverständniss hervorruft, das eine bestimmte Gruppe Ehrenamtlicher offenbar gegenüber anderen Gruppen Ehrenamtlicher (finanziell) bevorzugt behandelt wird. Es ist immer die Frage, wer warum etwas bekommt (Anspruchsgrundlage). Und ob das dann alles noch ehrenamtlich ist. FPD ist zwar freiwillig, aber nicht unbedingt ehrenamtlich. Und bei der FW erhalten wir Aufwand und Verdienstausfall pauschaliert ersetzt. Das ist also keine Bezahlung, sondern Ersatz von Nachteilen. Also weiter ehrenamtlich. Auch die HiOrg im KatEinsatz bekommt den Ersatz des Verdienstausfalls. Und bei allem, was nicht geregelt ist, ist das eben Pech. Das gilt auch für die Feuerwehr, wenn wir derart tätig werden würden, daß das FwG und Entschädigungssatzung der Gemeinde nicht greifen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 394286 | |||
Datum | 31.03.2007 20:00 | 73695 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardAber vielleicht finden wir irgendwann einen Weg, tatsächlich eine Gleichstellung zu erreichen, denn kein Ehrenamtlicher ist besser als ein Anderer - alle leisten ihren eigenen individuellen Beitrag in unserer Gesellschaft - und es wäre nur fair, wenn diese Gesellschaft (und die Politik) dies für alle GLEICH honoriert. Hallo, nur mal so zum Nachdenken..... in Stuttgart bekommt ein ehrenamtlicher Gemeinderat so auf ca. 2500 ? im Monat. Die gleichen Leute, die nicht müde werden über das Ehrenamt zu philosophieren und andere Menschen zu ehrenamtlicher (wirklich ohne Geld!) Arbeit auffordern. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 394288 | |||
Datum | 31.03.2007 20:01 | 73663 x gelesen | |||
Guten Abend Siehe eben: -> "HR-Fernsehen". Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 394295 | |||
Datum | 31.03.2007 20:16 | 73428 x gelesen | |||
Ich weiss ... in anderen Gemeinderäten und Stadträten sieht es nicht anders aus. Und das blöde daran ist, das der Betrag ausgezahlt werden muss ... ein Verzicht ist nicht möglich. :) Aber als idealistischer Ehrenamtlicher darf man doch träumen, oder? ;) Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- Dies hier ist meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 394311 | |||
Datum | 31.03.2007 20:52 | 73567 x gelesen | |||
Also in § 15 lese ich etwas von der Aufwandsentschädigung an den FM (SB), aber ich lese nichts vom Arbeitgeber. Der Arbeitgeber taucht in § 17 auf - und da steht nichts von Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Unfallfolgen! Wenn mein Mitarbeiter für die Feuerwehr in den Einsatz geht, ist er (für mich als Arbeitgeber) für die Zeitdauer des Einsatzes nicht arbeitsfähig. Als Arbeitgeber habe ich jetzt zwei (gesetzliche!) Möglichkeiten: entweder ich zahle für diesen Zeitraum keinen Lohn oder ich hole mir den Lohn, den ich meinem Mitarbeiter in diesem Zeitraum zahle, von der Gemeinde zurück - ganz legal. Im übrigen ... Im Falle eines (Dienst-)Unfalls bekomme ich als Arbeitgeber den Lohnfortzahlungsausgleich von der zuständigen Krankenkasse - nicht von der Gemeinde. FPD ist nicht ehrenamtlich ... warum also dann der Aufschrei und die Showeinlagen in Hessen? Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- Dies hier ist meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 394316 | |||
Datum | 31.03.2007 21:02 | 73525 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Udo Burkhard FPD ist nicht ehrenamtlich ... ... der Hessische Innenminister ist hinsichtlich der Ehrenamtlichkeit da aber anderer Ansicht: http://www.hmdi.hessen.de/irj/HMdI_Internet?cid=6a0ab4206e2d608b8ac4f8834a9b5f84 (dort in der zweiten Zeile und auch weiter im Text) ... und deshalb dürften die Kameraden auch da ein Problem sehen - meine Fw übrigens auch: nur da hat es die Stadt bisher eingesehen und keinen FPD eingeführt. Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 394321 | |||
Datum | 31.03.2007 21:09 | 73553 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardAlso in § 15 lese ich etwas von der Aufwandsentschädigung an den FM (SB), aber ich lese nichts vom Arbeitgeber. Richtig. Aber §15 FwG Ba-Wü regelt gerade den Ersatz von Verdienstausfall an den FM. Geschrieben von Udo Burkhard Der Arbeitgeber taucht in § 17 auf - und da steht nichts von Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Unfallfolgen! Na ja. Da ich hier die einschlägigen Kommentare zum FwG Ba-Wü neben mir liegen habe darfst Du mir einfach glaubem, daß sich §17 Abs. 2 FwG Ba-Wü ausschließlich auf Entgeltfortzahlungen gem. Entgeltfortzahlungsgesetz bezieht. Geschrieben von Udo Burkhard Wenn mein Mitarbeiter für die Feuerwehr in den Einsatz geht, ist er (für mich als Arbeitgeber) für die Zeitdauer des Einsatzes nicht arbeitsfähig. Nein. Er ist von der Pflicht zur Arbeitsleistung freigestellt. (§17 Abs. 1 FwG Ba-Wü). Nicht arbeitsfähig bzw. arbeitsunfähig ist was anderes. Geschrieben von Udo Burkhard Als Arbeitgeber habe ich jetzt zwei (gesetzliche!) Möglichkeiten: Gesetzlich ist die Lage in Ba-Wü so, daß Du Deinem MA die Fehlzeit vom seinen Bezügen abziehst (ihm das ggfs. bescheinigst) und er dafür von der Gemeinde Ersatz des Verdienstausfalls nach §15 FwG Ba-Wü fordern kann. Bis zu zwei Tagen wird das regelmäßig der pauschalierte Ersatz sein, darüber Hinaus wird der tatsächliche Verdienstausfall ersetzt. Jede andere Vorgehensweise erfordert eine entsprechende Regelung in der Entschädigungssatzung oder eine Vereinbarung zwischen Kommune, Arbeitgeber und Feuerwehrmann. Geschrieben von Udo Burkhard Im übrigen ... Bei einem Dienstunfall sollte die Krankenkasse des FM eigentlich gar nicht in Erscheinung treten? Das läuft über die gesetzliche Unfallversicherung (hier: Unfallkasse Ba-Wü). Und wie §17 Abs. 2 FwG Ba-Wü sagt ist dann der Ansprechpartner für die Erstattung der Entgeltfortzahlung die Gemeinde und nicht die gesetzliche Krankenversicherung. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 394327 | |||
Datum | 31.03.2007 21:20 | 73307 x gelesen | |||
Im Hessischen Polizeigesetz - als rechtliche Grundlage für den FPD - steht nichts von Ehrenamt. Gut, ich kann die Kollegen verstehen und ihren Ärger darüber ja nachvollziehen. Aber was bringt es, wenn ich dann austrete oder den FME abgebe? Damit ändere ich letztendlich nichts an der Sache, bringe unter Umständen die Bevölkerung gegen mich auf, verärgere meinen Finanzier ... Es wäre sicherlich sinnvoller gewesen, einen Konsens zu finden - ohne das Brimbamborium, das jetzt letztendlich doch für eine schlechte Publicity sorgt. Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- Dies hier ist meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 394331 | |||
Datum | 31.03.2007 21:30 | 73504 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Udo Burkhard Im Hessischen Polizeigesetz - als rechtliche Grundlage für den FPD - steht nichts von Ehrenamt. ... leider falsch ... Gesetz für die aktive Bürgerbeteiligung zur Stärkung der Inneren Sicherheit (Hessisches Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetz - HFPG) vom 13.Juni 2000 §4 Abs. 1: Die Angehörigen des Freiwilligen Polizeidienstes sind ehrenamtlich tätig; sie stehen zum Land Hessen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. (...) Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 394333 | |||
Datum | 31.03.2007 21:35 | 73419 x gelesen | |||
In den mir bekannten Fällen sieht es de fakto anders aus - Aber deswegen brauchen wir uns hier nicht zu streiten und Paragraphen zu pflücken. ;) Zum (Dienst-) Unfall: Im Prinzip ist der Unfallversicherungsträger zuständig. Aber in der Praxis wende ich mich als Arbeitgeber an die Krankenkasse - was auch keine Probleme macht. Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- Dies hier ist meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 394338 | |||
Datum | 31.03.2007 21:37 | 73175 x gelesen | |||
o.k. Danke. das HFPG hab ich nicht vorliegen, bin vom PolG ausgegangen. Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- Dies hier ist meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 394340 | |||
Datum | 31.03.2007 21:44 | 73121 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Udo Burkhard Aber in der Praxis wende ich mich als Arbeitgeber an die Krankenkasse - was auch keine Probleme macht. ... alles nur das nicht ! Wir (bzw. der Fm) hatte da schon riesen Probleme mit seiner (privaten) KV. Ich habe da meinen Feuerwehrleuten empfohlen im Falle eines Unfalles fortgesetzt bei jedem Kontakt mit RD, Arzt, KH fortgesetzt "UKH" (unser Versicherungsträger) von sich zu geben ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 394342 | |||
Datum | 31.03.2007 21:45 | 73203 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard BayerIch habe da meinen Feuerwehrleuten empfohlen im Falle eines Unfalles fortgesetzt bei jedem Kontakt mit RD, Arzt, KH fortgesetzt "UKH" (unser Versicherungsträger) von sich zu geben ... Das ist alleine schon wegen der unterschiedlichen Behandlungsziele sinnvoll!! Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 394343 | |||
Datum | 31.03.2007 21:46 | 73207 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard BayerIch habe da meinen Feuerwehrleuten empfohlen im Falle eines Unfalles fortgesetzt bei jedem Kontakt mit RD, Arzt, KH fortgesetzt "UKH" (unser Versicherungsträger) von sich zu geben ... Im Falle einer Gefangennahme duch medizinischen Personal haben Sie nur Name, Vorname, Wehr und gesetzliche Unfallversicherung anzugeben ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 394344 | |||
Datum | 31.03.2007 21:49 | 73305 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Fischer Im Falle einer Gefangennahme duch medizinischen Personal haben Sie nur Name, Vorname, Wehr und gesetzliche Unfallversicherung anzugeben ;-) ... und die Versichertenkarte der KV vorsichtshalber zu verspeisen ;-) Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 394347 | |||
Datum | 31.03.2007 21:58 | 73091 x gelesen | |||
Das ist klar ... Dumm, wer seinen Unfallversicherungsträger nicht kennt. ;) Aber bei meinem Satz ging es um den Lohnfortzahlungsausgleich für den Arbeitgeber / Unternehmer, nicht um den Arbeitnehmer. Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- Dies hier ist meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Hein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz | 394348 | |||
Datum | 31.03.2007 22:01 | 73358 x gelesen | |||
Lohnfortzahlungsausgleich bekomme ich von der gestzlichen Krankenkasse an die ich monatlich einen Betrag überweise. Je nach Höhe dieser Umlage bekomme ich zwischen 60 und 80% der Lohnfortzahlung für erkrankte Mitarbeiter ersetzt. Ist eine reine Arbeitgeberversicherung und hat nichts mit der Krankenkasse des Arbeitnehmers zu tun. kameradschaftliche Grüße Heinz | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 394351 | |||
Datum | 31.03.2007 22:08 | 73191 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinz CapranoJe nach Höhe dieser Umlage bekomme ich zwischen 60 und 80% der Lohnfortzahlung für erkrankte Mitarbeiter ersetzt. Ist eine reine Arbeitgeberversicherung und hat nichts mit der Krankenkasse des Arbeitnehmers zu tun. Jein. Es ist nur so, daß in dem Augenblick keine Leistung vorliegt, welche eine Erstattung durch die GKV begründen würde, da es sich strenggenommen nicht um eine Fortzahlung für einen gesetzlich Krankenversicherten handelt. Und Du würdest von der Gemeinde sogar 100% wieder bekommen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Hein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz | 394358 | |||
Datum | 31.03.2007 22:29 | 73173 x gelesen | |||
Das ist richtig. Zuerst allerdings muß der Lohn trotzdem weitergezahlt werden. Alle Kosten wurden übrigens nicht ersetzt. Da wir aber ausser mir momentan keinen aktiven FM haben, habe ich mich auch nicht mehr so um dieses Thema gekümmert. War früher als bei einem Einsatz die Belegschaft mit 4 Leuten weg war und meine Frau den Laden alleine machen durfte, etwas anders.. kameradschaftliche Grüße Heinz | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 394392 | |||
Datum | 01.04.2007 09:37 | 73115 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FleschhutEs gibt in Fürth genau EINE Feuerwehr. Desweiteren hat Fürth nur 12 Ortsteile und nur in 11 steht ein Gerätehaus... Sicherlich ist ein Teil der Ortsteile relativ nah, aber das findet man ÜBERALL. Ja, das findet man oft. Aber ist das nötig? Eigentlich nicht, wenn man sich zum Beispiel die Einsatzzahlen der letzten paar Jahre deiner Abteilung mal ansieht. Ich habe nichts gegen kleine Ortsfeuerwehren oder deine Abteilung, aber Fürth ist meiner Meinung nach ein gutes Beispiel für unnötig viele Abteilungswehren auf einem kleinen Raum. Die Abteilung der Kernwehr hat ja mit knapp über 30 Einsätzen im letzten Jahr auch nicht gerade viel zu tun gehabt. Durch eine Einsparung einiger (?) eurer Wehren könnte man einiges an Geld sparen und der Brandschutz könnte trotzdem durch die Fürther sichergestellt werden. Und was steht in dem Bedarfsplan? Abteilungen werden wahrscheinlich keine aufgelöst, da müsste man ja erstmal eure Satzung ändern. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 394509 | |||
Datum | 01.04.2007 16:05 | 73159 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Markus Haberstroh das soll jetzt kein "Nebenschauplatz" werden und wir sollten auch hier nicht endlos über verschiedene (teilweise wohl auch falsche) Statistiken diskutieren. Nur der Vollständigkeit halber ein Zitat aus "meiner" Statistik die seltsamerweise völlig andere Zahlen zeigt als die von Euch genannten: Sehr interessant. Insbesondere weil z.B. Prof. Schneider von der TU Wien ganz andere Zahlen nennt. Demnach liegt Großbritannien mit 11,1 im guten Mittelfeld. Nachzulesen z.B. hier auf Folie 6. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | |||||
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Autor | Anne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen | 394939 | |||
Datum | 03.04.2007 17:09 | 73482 x gelesen | |||
Aha, jetzt wird also per Sirene alarmiert...kommt denn dann jemand? Unter www.feuerwehr-hoechst.de gibt es eine Erklärung des 1. Vorsitzenden Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem... | |||||
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Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 394968 | |||
Datum | 03.04.2007 19:24 | 72984 x gelesen | |||
Geschrieben von HP Höchst Für die Gemeinde Höchst ist unsere Arbeit fast umsonst, ein Gerätewart bekommt für diese Arbeiten eine Entschädigung von umgerechnet 18 Cent am Tag Das würde 65? im Jahr bedeuten. Stimmt das? Gruß Michael | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 394997 | |||
Datum | 03.04.2007 21:05 | 73334 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Annette Stoll Aha, jetzt wird also per Sirene alarmiert...kommt denn dann jemand? ... die Höchster Kameraden haben ja nicht gesagt, dass sie keinen Einsatzdienst mehr versehen - sie haben "nur" ihre Meldeempfänger zurückgegeben. Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Cars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz | 395352 | |||
Datum | 04.04.2007 19:34 | 73347 x gelesen | |||
Der Fall in Höchst zeigt wieder welchen Stellenwert die Freiwilligen Feuerwehren in manchen Gemeinden genießen - ein notwendiges Übel, nicht mehr und nicht weniger. Ich will nicht mutmaßen, was die Hilfspolizisten so machen, hoffe aber nicht, dass die z.B. zur Überwachung des ruhenden Verkehrs (Knöllchenmacher) eingesetzt werden. Sei's wie es sei und die ganze Sache ist mehr als traurig. Ich finde es trotz der ganzen Misere aber gut, dass jetzt gezwungenermaßen die Sirene laufen muss, denn so merkt der geneigte Bürger zu welchen Uhrzeiten andere Bürger ihre Zeit für das Wohl der Gemeinschaft opfern. Eventuell hat es den gewünschten Erfolg. Zu wünschen wäre es. Meine Meinung - ist doch wohl klar. | |||||
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Autor | Tobi8as 8K., Messel / Hessen | 396041 | |||
Datum | 07.04.2007 22:09 | 73243 x gelesen | |||
nach dem was ich heute gehört habe - persönlcih - nicht durch Funk und TV. Ist der Streit beigelegt, nachdem nun durch die Gemeinde ein finanzieller zuschuss zur kameradschaftspflege jährlich gezahlt wird. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 396045 | |||
Datum | 07.04.2007 22:18 | 73237 x gelesen | |||
Ist der Streit beigelegt, nachdem nun durch die Gemeinde ein finanzieller zuschuss zur kameradschaftspflege jährlich gezahlt wird. Man überweist also vermutlich Geld, zum Zwecke der Bewirtschaftung der Feuerwehrangehörigen an einen Verein, welcher aufgrund seinem Satzungszweck "Förderung des Brandschutzes" als gemeinnützig anerkannt ist und somit bezüglich der Bewirtung im Grunde genommen nur sehr beschränkt handlungsfähig ist. Ist diesbezüglich auch interessant, daß der Vereinsvorsitzende auch der Wortführer war... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Tobi8as 8K., Messel / Hessen | 396047 | |||
Datum | 07.04.2007 22:22 | 73107 x gelesen | |||
So hat es sich für mich angehört. Aber Vorsicht habe dies auch nur durch eine Kameradin aus einem OT der betroffenen Feuerwehr gehört, nicht durch eine Offizielle Quelle dieser Wehr. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 396685 | |||
Datum | 11.04.2007 08:57 | 73283 x gelesen | |||
hallo, Der hess. Rundfunk berichtete soeben: Die Feuerwehr Höchst/Odenw. bekommt von der Gmeinde für 6 Ortswehren eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 3500 Eur als Ausgleich. Damit soll der Streit beigelegt sein. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 396686 | |||
Datum | 11.04.2007 09:03 | 73245 x gelesen | |||
Die Feuerwehr Höchst/Odenw. bekommt von der Gmeinde für 6 Ortswehren eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 3500 Eur als Ausgleich. Damit soll der Streit beigelegt sein. Wobei anzumerken ist, daß das Geld wohl an den Feuerwehrverein und nicht an die Feuerwehr geht. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 396687 | |||
Datum | 11.04.2007 09:25 | 73019 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerDie Feuerwehr Höchst/Odenw. bekommt von der Gmeinde für 6 Ortswehren eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 3500 Eur als Ausgleich. Damit soll der Streit beigelegt sein. Ein paar Zahlen... 3500 Euro durch 192 Aktive macht immerhin 18,23 Euro pro FA jährlich. Oder wenn ich jeden Einsatz nur mit einer Staffel und nur 1 h pro FA ansetze immerhin 27 Cent / Stunde. Müssen die Kollegen das versteuern ;-) ? mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Anne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen | 396704 | |||
Datum | 11.04.2007 10:53 | 73456 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyWobei anzumerken ist, daß das Geld wohl an den Feuerwehrverein und nicht an die Feuerwehr geht. Der Verein wiederum darf nicht unbegrenzt Mittel z.B. in Form von Weihnachtsgeschenken an seine Mitglieder weiterleiten. Somit wird das Geld in Ausrüstung oder sonstwas gesteckt. Etwas Bares hat der Feuerwehrmann dann wieder nicht in der Hand. Ich finde die Sache eine seeeeehr seltsame Lösung Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem... | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen | 396716 | |||
Datum | 11.04.2007 11:58 | 73140 x gelesen | |||
Geschrieben von Annette StollEtwas Bares hat der Feuerwehrmann dann wieder nicht in der Hand. Darum ging es denen doch garnicht oder hab ich das falsch in Erinnerung? Gruß Martin THW OV-Neuss Gruppenführer 2.BG - TZ-R/Sp http://www.thw-neuss.de Alles meine Pivate Meinung und nicht die des OV-Neuss oder der BA-THW. | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 396717 | |||
Datum | 11.04.2007 12:16 | 73144 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannJa, der freiwillige Polizeidienst ist in Baden-Württemberg auch anders geregelt als in Hessen. In BW tragen die freiwilligen nach einer längeren Ausbildung auch Waffen und werden teilweise regulär im Streifendienst eingesetzt. In Hessen sieht die Sache anders aus. Die freiwilligen laufen Streife um Präsenz zu zeigen, dürfen jedoch keine hoheitlichen Polizeiaufgaben wahrnehmen. Sie schreiben Falschparker auf und sollen der Bevölkerung ein Gefühl der Sicherheit vermitteln. Wie geschrieben "vermitteln"... Fast richtig! Die längere Ausbildung dauert genau 2 Wochen, in welchen gerade mal die Grundzüge der Gefahrenabwehr vermittelt werden. Nach Abschluss des Seminars werden die PFWler ( Polizeifreiwillige ) bestimmten Revieren zugeordnet. Dort werden diese im Bedarfsfall zum Dienst aufgerufen, welches auch mal der Streifendienst sein kann. Kommen wann man will ist in der Regel nicht möglich. Rechtlich sind sie keine Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft, wodurch die StPO nur im Bereich der Jedermannrechte angewendet werden darf. Polizeiliche Maßnahmen der StPO ( z. B. Durchsuchungen u. a. ) durfen von den PFWlern nur aufgrund einer Anordnung eines "richtigen" Polizeibeamten erfolgen. Polizeirechtliche sind sie zu Maßnahmen der Gefahrenabwehr nach dem PolG berechtigt. ( z. B. Durchsuchung zur Gefahrenabwehr ) Sobald es aber in die Strafverfolgung geht, ist der Weg für die PFWler beendet und die Verantwortung und Entscheidungskompetenz liegt beim "richtigen" Beamten. Für mich ist diese "freiwillige" Tätigkeit jedoch Augenwischerei. Dem Bürger wird eine erhöhte Polizeipräsenz vor Augen geführt. Wenn man das Geld für Ausbildungsplätze bei der Polizei verwenden würde, wäre wesentlich mehr erreicht! so long Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 396736 | |||
Datum | 11.04.2007 13:38 | 73191 x gelesen | |||
Der Verein wiederum darf nicht unbegrenzt Mittel z.B. in Form von Weihnachtsgeschenken an seine Mitglieder weiterleiten. Genau - zumindest dann wenn dieser Gemeinnützig ist. Somit wird das Geld in Ausrüstung oder sonstwas gesteckt. Oder anderweitig in die Förderung des Brandschutzes (nicht der Brandschützer - s.o.). So kommen ja die gemeinnützigen Vereine ihrem Satzungszweck nach (hier i.d.R. Förderung des BS). Einige (wenige) Gemeinden nutzen wohl (in Absprache mit dem Verein) diesen Konstrukt auch um Ausschreibungen (und andere Verwaltungshemmnisse) zu zu umgehen: Im Rahmen der Vereinsförderungen bekommt der Verein eine größere Menge Geld (teilw. Zweckgebunden). Dieses steckt der Verein in ein Fahrzeug, ein Bauprojekt, ... und schenkt dieses dann wieder der Gemeinde. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Juli8an 8T., Eschborn / Ts. / Hessen | 396863 | |||
Datum | 12.04.2007 00:58 | 73153 x gelesen | |||
Hallo, habe soeben auf der Homepage der FF Höchst eine Erklärung gefunden, in der diese ihre Motive zur Abgabe der Melder klarstellt sowie erläutert, warum der oben angesprochene Kompromiss angenommen wurde. Laut der Erklärung wird darüber nachgedacht, das zusätzliche Geld in die Jugendarbeit zu investieren (über den genauen Betrag der zusätzlichen Mittel wird jedoch nichts gesagt). Hier ist der Link: Feuerwehr Höchst / Odw. Gruß, Julian T. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 399566 | |||
Datum | 25.04.2007 23:07 | 73264 x gelesen | |||
Hier mal der Link zur Homepage der Höchster Feuerwehr: FF Höchst Dort gibt es jetzt eine Unterschriftenaktion, die die Umbenennung des "freiwilligen Polizeidienstes" zum Ziel hat! Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 399578 | |||
Datum | 26.04.2007 00:57 | 72980 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FleschhutDort gibt es jetzt eine Unterschriftenaktion, die die Umbenennung des "freiwilligen Polizeidienstes" zum Ziel hat! Wäre nicht eine Unterschriftenaktion sinnvoller, die die Bezahlung einer Aufwandsentschädigung von 7?/Std. für jeden freiwilligen Feuerwehrangehörigen zum Ziel hat? Dann könnte man sich die Umbennung "sparen"... :-) Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer | |||||
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