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ThemaBürgermeister verbietet Einsatz der Drehleiter180 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
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  • Katze & Toast
  •  
    AutorPaff8enh8olz8 K.8, Süplingen / Sachsen-Anhalt395110
    Datum04.04.2007 11:01188698 x gelesen
    Hallo,

    heute stand in der hiesigen Volksstimme, das der Bürgermeister einer kleinen Stadt den Einsatz der Drehleiter in einer Nachbargemeinde zur Tierrettung verboten hat.

    Artikel der Volksstimme

    Hier der Text:


    Wolmirstedter Feuerwehrleute mussten umkehren / Rettung durch Werkswehr des Kalibetriebs Zielitz
    Katze sitzt in einer Baumkrone fest, Stadt verbietet Einsatz der Drehleiter
    Von Claudia Labude und Burkhard Steffen
    st es unverhältnismäßig, zur Rettung einer Katze aus einem Baum die Feuerwehr mit einer Drehleiter anrücken zu lassen ? Diese Frage sorgt seit gestern für Diskussionen im Ohrekreis, nachdem die Wolmirstedter Stadtverwaltung ihrer Wehr den Einsatz verboten hatte.

    Wolmirstedt / Lindhorst. Es war kurz nach sieben Uhr früh, als ein Hilferuf gestern die Leitstelle in Haldensleben erreichte. Seit mehr als 24 Stunden saß die Katze der Familie Krebs auf einer 15 Meter hohen Kiefer fest. Die Familie aus dem kleinen Dorf Lindhorst im Ohrekreis wusste sich keinen anderen Rat, als die Feuerwehr zu rufen, um ihr geliebtes Haustier vom Baum zu holen. Bittere Tränen flossen bei dem siebenjährigen Denés Krebs, als er seine Katze " Anna " in der Krone der Kiefer entdeckt hatte. " Sie hatte erst zwei Tage zuvor Junge bekommen ", war auch Vater Stefan ratlos, " wir haben die Katzenjungen dann notdürftig mit einer Spritze mit Milch versorgt und sie mit einer Rotlichtlampe gewärmt. "

    Da die Lindhorster Feuerwehr nicht über eine Drehleiter verfügt, wurde über die Leitstelle das Drehleiterfahrzeug der benachbarten Wolmirstedter Wehr angefordert. Der Gerätewart machte sich mit dem großen Fahrzeug auf den Weg. Zufälligerweise hatte die Stadtverwaltung von diesem Einsatz erfahren ? und verbot die Beteiligung der Wolmirstedter an der Tierrettung. Unverrichteter dinge musste der Gerätewart mit der Drehleiter umkehren, während Katze " Anna " immer noch auf dem Baum festsaß.

    Gerettet wurde die Katzendame dann von Feuerwehrleuten aus Lindhorst, die eine Drehleiter der Werksfeuerwehr des Zielitzer Kalibetriebes nutzten. Werkswehrleiter Uwe Grigoleit : " Der entscheidende Punkt ist, dass die Wolmirstedter im Gegensatz zu uns eine Drehleiter mit Korb haben, der bei Einsätzen in großer Höhe mehr Sicherheit bietet. " Trotzdem setzte Grigoleit das Leiterfahrzeug seiner Werksfeuerwehr ein. Nach einer Viertelstunde war " Anna " vom Baum geholt.

    " Der Grund, warum wir diesen Einsatz untersagt haben, heißt Unverhältnismäßigkeit ", so Wolmirstedts Ordnungsamtsleiterin Marlies Cassuhn. In Absprache mit dem Bürgermeister hätte man die Beteiligung der Drehleiter an der Katzenrettung verboten. Die 30-Meter-Leiter wäre ein teures Gut, das gewartet und gepflegt werden müsse. " Unserer Meinung nach gab es von und für die Katze keine Gefahrensituation, die den Einsatz gerechtfertigt hätte. "

    " Anna " kümmerte sich gestern Abend nach ihrem 28-stündigen Ausflug wieder liebevoll um ihre Jungen. Ihre Besitzer vermuten, dass sie sich durch Gebell der Nachbarshunde erschreckt hatte und deshalb in die Baumkrone geflüchtet war.


    Wie ist Eure Meinung zu dem Vorgang? Hierbei meine ich nicht unbedingt die Katze mit der DL aus dem Baum zu holen sondern mehr das Eingreifen des Bürgermeisters.


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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP395114
    Datum04.04.2007 11:13185847 x gelesen
    Rechtlich und verwaltungtechnisch hat der Bürgermeister natürlich Recht, allerdings ist die Entscheidung ein eklatanter Verstoss gegen §1 GMVV. Solche Sachen kann man doch gut als Übung für den DL-Maschinisten verbuchen.


    ML


    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW395115
    Datum04.04.2007 11:16185589 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Paffenholz KlausWie ist Eure Meinung zu dem Vorgang? Hierbei meine ich nicht unbedingt die Katze mit der DL aus dem Baum zu holen sondern mehr das Eingreifen des Bürgermeisters.

    Konsequent, wenn auch möglicherweise ungewöhnlich. Sicherlich kann man darüber streiten, ob sich ein Bürgermeister in Dinge einmischen sollte, in denen ihm möglicherweise "fachliche" Kompetenz fehlt. Gehe auch nicht davon aus, dass er demnächst meint, zu einem Feuer braucht auch nicht immer eine DL mitfahren mus, weil sie ja ein "teures Gut" ist. Aber ob er sich nicht vorher mit jemandem beraten hat bzw. eine Absprache mit dem Feuerwehrchef, o.ä. stattgefimdem hat, fehlen die Informationen. Letztlich ist der (Ober-)bürgermeister nunmal der oberste Chef in der Stadt.

    Und wie war noch der schöne Spruch bezüglich Katzenretten aus Bäumen - "die kommen schon irgendwie runter, ansonsten würden die Bäume ja voll mit Katzenskletten hängen".

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen395118
    Datum04.04.2007 11:24185845 x gelesen
    Hoi,

    Geschrieben von Katja MidunskyKonsequent, wenn auch möglicherweise ungewöhnlich

    Imo mehr ungeschickt als ungewöhnlich. Wenn man so einen Fall hat und der Meinung ist, dass die Kosten nicht gerechtfertigt seien, dann klärt man das notfalls nachher, um zukünftige Fälle zu vermeiden. Das Kind ist doch schon in den Brunnen gefallen. Eventuelle Lohnausfallkosten fallen sowieso an, die Leiter ist auf der Anfahrt und die ganze Verwaltungsmaschinerie mit Einsatzbearbeitung usw. ist auch schon angelaufen. Da stellt sich das Verhalten des Bgm in der Öffentlichkeit eher als peinlich dar. Hätte man hinterher geklärt, dass solche Einsätze zukünftig nicht mehr gefahren werden können, wäre ein solcher Presseartikel nie entstanden und der Bgm müsste sich jetzt wahrscheinlich auch nicht mit bergeweise Post von Katzenfreunden auseinandersetzen ;)

    MfG

    Ingo


    --

    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

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    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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    AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW395121
    Datum04.04.2007 11:27185591 x gelesen
    Hi,

    von meiner Meinung zu dem Thema "Katzenrettung aus Bäumen" mal abgesehen,

    Geschrieben von Ingo HornWenn man so einen Fall hat und der Meinung ist, dass die Kosten nicht gerechtfertigt seien, dann klärt man das notfalls nachher, um zukünftige Fälle zu vermeiden.

    ... stimme ich Dir da voll zu. Hätte man geschickter machen können. Aber en kleinen Trotz-Orden würde ich dem Bgm trotzdem geben ;-).


    Gruß,
    Christian Rieke

    ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen395122
    Datum04.04.2007 11:31185783 x gelesen
    Hoi,

    Geschrieben von Christian RiekeAber en kleinen Trotz-Orden würde ich dem Bgm trotzdem geben ;-).


    Nen Orden bekäme der von mir nicht, wenn ich der WeFü der betroffenen Wehr wäre. Eher nen fürchterlichen Anpfiff, warum der mich Bürgern gegenüber mal wieder in Erklärungsnot gebracht hat ;) Die fragen nämlich eher selten den Bgm selbst "Wieso habt ihr denn die arme Katze im Baum sitzen lassen?"... Außer halt, die Sache wird durch einen Zeitungsbericht so schön aufgeklärt. Aber im Normalfall wird sich im Dorf erstmal "Die Feuerwehr hat die Katze im Baum sitzen lassen, ohne zu helfen" verbreiten.

    MfG

    Ingo


    --

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen395124
    Datum04.04.2007 11:38185832 x gelesen
    SCNR:

    also wir haben auch keine DLK oder Ähnliches, dafür gibt´s hier einen Schützenverein....! :-)


    Nein, Spaß beiseite.
    Die Sache wirft keine gutes Licht auf die Feuerwehr und schon gar nicht auf den Bürgermeister.

    Warum hat der nicht einfach einen kostenpflichtigen Einsatz draus gemacht?!

    Geschrieben von Paffenholz KlausDie 30-Meter-Leiter wäre ein teures Gut, das gewartet und gepflegt werden müsse. " Unserer Meinung nach gab es von und für die Katze keine Gefahrensituation, die den Einsatz gerechtfertigt hätte.

    Ja, dann lassen wir demnächst alle Sachen, die bei uns mehr als 100,-? wert sind, im Schrank liegen....


    Gruß
    Lars


    P.S.:
    alles meine persönliche Meinung

    http://www.feuerwehr-oerel.de
    http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.395126
    Datum04.04.2007 11:39185519 x gelesen
    Geschrieben von Ingo Horn"Die Feuerwehr hat die Katze im Baum sitzen lassen, ohne zu helfen"
    Die Alternative "Feuerwehr berechnet 500 EUR für Katzenrettung" ist sicherlich auch nicht so werbewirksam. Weil wenn es an die eigene Geldbörse geht, wird Pussy doch noch mal eher mit Sheba oder ähnlichem gelockt. Wer jetzt meint für "strahlende Kinderaugen" einen Übungseinsatz von machen zu müssen ... .


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen395133
    Datum04.04.2007 11:58185788 x gelesen
    Geschrieben von Paffenholz KlausDie 30-Meter-Leiter wäre ein teures Gut, das gewartet und gepflegt werden müsse. "

    Das ist, sowohl vor der Fachlichkeit als auch vor der Weltöffentlichkeit - an Dummheit Ungeschicklichkeit wohl nicht zu überbieten.

    Geschrieben von Paffenholz KlausUnserer Meinung nach gab es von und für die Katze keine Gefahrensituation, die den Einsatz gerechtfertigt hätte.

    Das ist nachvollziehbar, zumal die DLK ja nicht aus Spaß in der Nachbargemeinde steht.

    Ich hätte vmtl. als Wehrführer meine einzige DL für so eine Aktion auch nicht entsandt auch nicht als Übungseinsatz, auch nicht kostenpflichtig auch nicht bei noch so hungernden Jungen und leuchtenden Kinderaugen. Die DL ist ein Rettungsgerät und fertig. Ich musste kürzlich lernen, dass man da selbst bei mehr als einer DL in der Stadt höllisch aufpassen muss...


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW395137
    Datum04.04.2007 12:18185873 x gelesen
    Hi

    Geschrieben von Lars TiedemannWarum hat der nicht einfach einen kostenpflichtigen Einsatz draus gemacht?!Warum kann man dem Bürger nicht einfach mal eine Gefallen tun? Das ist doch ein Einsatz, den man mit 2 FM(SB) ohne Probleme erledigen kann. Vielleicht gewinnt man durch solche Gesten auch das ein oder andere fördernde Mitglied.

    Ohne jetzt irgendwelche Gesetzt zu kenne: Würden wir an unserem Standort eine Drehleiter vorhanden sein, und ein Bürger bittet darum seine Katze aus dem Baum zu holen, dann würde ich es in Absprache mit der Führung tun. Dadurch entstehen doch "keine" Kosten.


    MkG Axel


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    Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


    ICQ: 84523418

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    Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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    AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW395138
    Datum04.04.2007 12:20185841 x gelesen
    Hallo Andreas

    Geschrieben von Andreas BräutigamIch musste kürzlich lernen, dass man da selbst bei mehr als einer DL in der Stadt höllisch aufpassen muss...Kannst du das mal näher erläutern?


    MkG Axel


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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.395141
    Datum04.04.2007 12:27185616 x gelesen
    Geschrieben von Axel UrbanOhne jetzt irgendwelche Gesetzt zu kenne: Würden wir an unserem Standort eine Drehleiter vorhanden sein, und ein Bürger bittet darum seine Katze aus dem Baum zu holen, dann würde ich es in Absprache mit der Führung tun.
    Und wo grenzt Du die Nächstenliebe ab?
    Oma Meyer, gehbehindert, keine Verwandten in der Nähe,
    Einsatzstichwort "Wasser im Keller"
    bei eintreffen steht das Wasser 10 cm hoch,

    Familie Müller, fünf Kinder, Vater gerade arbeitslos,
    bittet "mal eben" den Swimming Pool zu füllen,

    Firma Schmidt, Familienunternehmen mit zehn Mann,
    Baum auf Firmeneinfahrt gestürzt, aber keine Gefährdung,
    Anlieferung für dringend benötigte Rohstoffe kann nicht erfolgen,


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen395142
    Datum04.04.2007 12:33185654 x gelesen
    Geschrieben von Axel Urban
    Warum kann man dem Bürger nicht einfach mal eine Gefallen tun? Das ist doch ein Einsatz,
    den man mit 2 FM(SB) ohne Probleme erledigen kann. Vielleicht gewinnt man durch solche Gesten auch das ein oder andere fördernde Mitglied.



    Also meinetwegen sofort! Ich muß dafür keine Rechnung ausstellen, jedoch wohl der Bürgermeister, dem die DL ein teures, pflegewürdiges Gut ist....

    Wie auch schon jemand geschrieben hat: gute und vielleicht willkommene Übung für den DL-Maschinisten.

    Im Bericht stand doch, daß der Gerätewart mit der DL kommen sollte. Das steht aber nichts davon, ob der seine Arbeitsstelle verlassen mußte oder nicht vielleicht doch Urlaub oder Freischicht hatte.....


    Gruß
    Lars


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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen395143
    Datum04.04.2007 12:33185491 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Christian BergmannOma Meyer, gehbehindert, keine Verwandten in der Nähe,
    Einsatzstichwort "Wasser im Keller"
    bei eintreffen steht das Wasser 10 cm hoch,


    Sachwerte ggf in Gefahr und die gute Frau kann sich nicht selbst helfen. Ich hätte keine Probleme, das vor mir selbst zu verantworten.

    Geschrieben von Christian BergmannFamilie Müller, fünf Kinder, Vater gerade arbeitslos,
    bittet "mal eben" den Swimming Pool zu füllen,


    Nö. Der Pool ist Luxus. Ein trockener Keller sollte eigentlich selbstverständlich sein.

    Geschrieben von Christian BergmannFirma Schmidt, Familienunternehmen mit zehn Mann,
    Baum auf Firmeneinfahrt gestürzt, aber keine Gefährdung,
    Anlieferung für dringend benötigte Rohstoffe kann nicht erfolgen,


    Stellt sich die Frage, ob es ein Fachunternehmen gäbe, das vielleicht zeitnah eingreifen könnte. Wenn nicht wegmachen, da wirtschaftlicher Schaden droht. Kostenpflichtig halt.

    MfG

    Ingo


    --

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    -
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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg395145
    Datum04.04.2007 12:37186037 x gelesen
    Geschrieben von Ingo HornDie Feuerwehr hat die Katze im Baum sitzen lassen, ohne zu helfen" verbreiten.

    Mal anders,

    ist nicht bei den PFLICHT-Aufgaben geschrieben;

    Rettung von Menschen und Tieren [...]
    ?!

    Das einfangen eines Vogels auf einem Baum meg vielleicht unverhältnismäßig sein, aber dass Retten eines Tieres das auf einem Baum sitzt auch??? Es gab schon fälle, da haben Feuerwehren den halben Wald umgegraben um einen Dackel aus dem Fuchsbau zu holen und und und, selbst das sehe ich jetzt mal nicht als unverhältnismäßig an, sofern es sich um "Haustiere" oder eben größere Tiere handelt.
    Ansonsten sollte man eine Diskusion darum beginnen, welches Tier "im Verhältnis" der Rettung würdig ist!

    Und noch was, bei dieser feuerwehr wird es wohl auch in Zukunft verboten sein, Übungen mit der DL abzuhalten, da dadurch schäden Verursacht werden könnten und Wartungen anfallen .....

    *Kopfschüttel*


    Mit Grüßen
    Michael

    Alles meine private und persönliche Meinung!

    Optimist;
    Ein Mensch, der alles halb so schlimm oder doppelt so gut findet!
    Heinz Rühmann


    ICQ 494000336

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg395148
    Datum04.04.2007 12:42185345 x gelesen
    Geschrieben von Christian BergmannDie Alternative "Feuerwehr berechnet 500 EUR für Katzenrettung" ist sicherlich auch nicht so werbewirksam.

    In BaWü.
    Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Zwangslagen ist Kostenfrei, bzw. trägt die Kommune.

    Nunja, was ist eine lebensbedrohliche Zwangslage?
    Da wir das von unten nicht erkennen können, holen wir das Tier herunter.

    *Sarkasmus an
    Alternativ dazu;
    wir holen einen Tierarzt, Fahren mit der DL hoch zum Tier, er stellt fest Zwangslage oder nicht, wenn ja, Katze mit runter, wenn nein, nur gegen Barzahlung mit runter ....
    Sarkasmus aus*


    Mit Grüßen
    Michael

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    Optimist;
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    Heinz Rühmann


    ICQ 494000336

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    AutorWill8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg395155
    Datum04.04.2007 12:53185373 x gelesen
    Irgendwie kommt die Feuerwehr wohl nicht aus den Medien heraus. Ich wünsche die Mannschaft dort jetzt endlich mal eine weile Ruhe.


    Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

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    AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW395156
    Datum04.04.2007 12:55185366 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Michael HilbertDas einfangen eines Vogels auf einem Baum meg vielleicht unverhältnismäßig sein, aber dass Retten eines Tieres das auf einem Baum sitzt auch???

    Ja, denn es geht um Rettung. Und mir kann keiner erzählen, dass ein Katze auf nem Baum verhungern wird, weil sie hochgeklettert ist und nicht wieder runter kommt. Solange die nicht eingeklemmt ist, kommt die runter, sobald Ihr danach ist (Hunger usw.).


    Gruß,
    Christian Rieke

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    AutorAlex8and8er 8M., Kelkheim / Hessen395158
    Datum04.04.2007 13:02185512 x gelesen
    Berichtigt mich bitte, wenn ich mich irre:

    Eine DL(K) ist doch ein Sonderfahrzeug, dass auch überörtlich eingesetzt werden kann / muss.

    Somit kann die Leitstelle nur das alarmieren was vom Rechner vorgeschlagen wird. Gut manueller Eingriff ist noch möglich, darum geht es jetzt aber nicht.


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    AutorPhil8ipp8 S.8, Düsseldorf / 395160
    Datum04.04.2007 13:14185277 x gelesen
    Interessante Verwaltungsentscheidung, über die man wohl besser nicht spekuliert.

    Interessieren würde mich aber, ob der "neue" Art. 20 GG, durch den der Tierschutz immerhin zum Staatsziel wurde, in den Abwägungsprozess mit eingeflossen ist.

    Hat sich da mal jemand mit der Kommentierung beschäftigt (Abgrenzung konkreter und abstrakter Tierschutz etc.), denn entsprechende Entscheidungen des BVerfG gibts da m.W. noch nicht?


    GROWING OLDER IS MANDATORY.

    GROWING UP IS OPTIONAL.

    LAUGHING AT YOURSELF IS THERAPEUTIC.

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    AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW395163
    Datum04.04.2007 13:28185338 x gelesen
    Hallo

    Ich gebe zu, dass es eine sehr schwammige Grenze ist. Aber so ist nun mal meine Meinung.

    Geschrieben von Christian BergmannOma Meyer, gehbehindert, keine Verwandten in der Nähe,
    Einsatzstichwort "Wasser im Keller"
    bei eintreffen steht das Wasser 10 cm hoch,
    Ist meiner Meinung ein Einsatz für die Feuerwehr.



    Geschrieben von Christian BergmannFamilie Müller, fünf Kinder, Vater gerade arbeitslos,
    bittet "mal eben" den Swimming Pool zu füllen,
    Das ist Wasserdiebstahl.




    Geschrieben von Christian BergmannFirma Schmidt, Familienunternehmen mit zehn Mann,
    Baum auf Firmeneinfahrt gestürzt, aber keine Gefährdung,
    Anlieferung für dringend benötigte Rohstoffe kann nicht erfolgen,
    Ist für mich ein Einsatz für die Feuerwehr


    MkG Axel


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    Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


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    AutorJens8 M.8, Enger / NRW395164
    Datum04.04.2007 13:29185316 x gelesen
    Moin,

    sehe ich ähnlich. Man muss da ja keinen Einsatz mit voller Alarmierung draus machen.
    Man wartet bis es Abends ist und die Leute frei haben, Leitstelle -> Wehrführung -> Kamerad der Zeit hat.
    Und wenn man die DL dort gefahrlos aufstellen kann... meine Güte - ob man nun rausfährt und übt
    oder rausfährt und das "übt". Schließlich hat der Steuerzahler das Ding auch bezahlt.
    Mal außer acht von einigen Sachen, die man halt noch wissen möchte (z.B. würde ich ne DL auch
    nicht für sowas auf einem Acker abstützen um an den Baum zu kommen etc).
    Wir haben auch schon Tiere über die DL gerettet - z.B. Turmfalke der festhing.

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen395165
    Datum04.04.2007 13:30185445 x gelesen
    Geschrieben von Axel UrbanKannst du das mal näher erläutern?

    Ja, tue ich aber nicht :-)


    Gruß

    A.

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen395166
    Datum04.04.2007 13:33185454 x gelesen
    Geschrieben von Axel UrbanWürden wir an unserem Standort eine Drehleiter vorhanden sein, und ein Bürger bittet darum seine Katze aus dem Baum zu holen, dann würde ich es in Absprache mit der Führung tun.

    Und was, wenn die DLK aus einer anderen UN-Gemeinde, DO oder HAM kommen müsste?


    Gruß

    A.

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    AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW395168
    Datum04.04.2007 13:38185441 x gelesen
    Geschrieben von Christian BergmannUnd wo grenzt Du die Nächstenliebe ab?
    Oma Meyer, gehbehindert, keine Verwandten in der Nähe,
    Einsatzstichwort "Wasser im Keller"
    bei eintreffen steht das Wasser 10 cm hoch,


    Wenn wir mit der TP abpumpen bleibt trotzdem immer noch etwas Wasser überig, sind auch schon ein paar cm und erst ab einigen cm lohnt es sich die TP anzuschmeißen. Da bleibt in der Regel eigentlich doch nur Aufnehmer und eimer, oder ein Wassersauger (wenn man ihn denn hat) und ob ich für die arme alte Dame mit aufnehmer und eimer arbeiten würde bis der Keller trocken ist? Aber die TP kann man erstmal problemlos einsetzen, wird nach Unwetter einsetzen doch auch überall gemacht.

    Geschrieben von Christian BergmannFamilie Müller, fünf Kinder, Vater gerade arbeitslos,
    bittet "mal eben" den Swimming Pool zu füllen,


    Wenn Herr Müller anfragt und sich vom zuständigen Träger der Wasserversorgung eine Standrohr mit Zähler besorgt hat und das Wasser was abgenommen wird dadurch bezahlt und die Feuerwehr bittet mit ihren Schläuchen zu helfen den Pool schneller zufüllen, musste nach einer kleinen Spende oder Aufmerksamkeit fragen und vorher natürlich ein paar Kameraden fragen, die dazu lust hätten. Dann könnte man das durchaus machen.

    Wenn wir aber mit unserem Standrohr das machen sollen, würde ich sagen Nein, weil wir kein Wasser klauen dürfen und wollen.

    Geschrieben von Christian BergmannFirma Schmidt, Familienunternehmen mit zehn Mann,
    Baum auf Firmeneinfahrt gestürzt, aber keine Gefährdung,
    Anlieferung für dringend benötigte Rohstoffe kann nicht erfolgen,


    Solche Einsätze hatten wir am 19.01 nach Kyrill auch, die sind kostenpflichtigt werden kurz geschnitten und beseitigt und die Firmen können ihrer arbeit nachgehen. Warum sollten wir einen solchen Baum nicht räumen und dadurch ein Unternehmen in probleme bringen und schlimmsten falls sogar arbeitsplätze gefährden?

    Mkg
    Thobias


    Das hier ist auschließlich meine Meinung, und nur weil es meine Meinung ist, heißt das nicht das andere auch andere Meinungen haben dürfen.

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    AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW395169
    Datum04.04.2007 13:38185223 x gelesen
    Hi

    Geschrieben von Andreas BräutigamUnd was, wenn die DLK aus einer anderen UN-Gemeinde, DO oder HAM kommen müsste?
    Wir haben bei uns 2 Drehleitern. So wie ich die Kameraden der anderen Löschgruppen einschätze, lässt sich das telefonisch bestimmt regel. Das ist aber nicht meine Aufgabe.

    Es ist klar, dass ich keine Drehleiter von 30 km Entfernung anreisen lasse.


    MkG Axel


    ____________________________________________

    Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


    ICQ: 84523418

    ____________________________________________
    Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern395173
    Datum04.04.2007 13:51185538 x gelesen
    Kann nur aus bayer. Sicht antworten.

    Es wäre Tierrettung eine Katze aus dem Baum zu holen. Damit fällt es unter die Pflichtaufgabe der Feuerwehr. Und in die Pflichtaufgaben der feuerwehr hat der Bürgermeister nicht reinzureden. Er hätte in bayern mit seiner Untersagung m.E. sogar eine Dienstpflichtverletzung begangen.

    Da natürlich die Katzenrettung keine so dringliche Aktion ist, kann man das ganze in Ruhe durchführen und fährt natürlich ohne SoSi an, Sollte in deiser Zeit ein anderer Einsatz anfallen wird natürlich sofort die Anfahrt etc. abgebrochen.
    Auf alle Fälle istves eine Übung für den DL-Maschinsiten.
    Dem Bürgermeister würde ich unter vier Augen als "A....ch" bezeichnen. Merke : wer ein kommunales Amt hat, der hat noch lange nicht die nötige Kompetenz dazu....


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    AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW395174
    Datum04.04.2007 13:53185327 x gelesen
    Geschrieben von Thobias SchürmannGeschrieben von Christian Bergmann
    Firma Schmidt, Familienunternehmen mit zehn Mann,
    Baum auf Firmeneinfahrt gestürzt, aber keine Gefährdung,
    Anlieferung für dringend benötigte Rohstoffe kann nicht erfolgen,


    Solche Einsätze hatten wir am 19.01 nach Kyrill auch, die sind kostenpflichtigt werden kurz geschnitten und beseitigt und die Firmen können ihrer arbeit nachgehen. Warum sollten wir einen solchen Baum nicht räumen und dadurch ein Unternehmen in probleme bringen und schlimmsten falls sogar arbeitsplätze gefährden?


    Und immer daran denken, vielleicht stellt auch diese Firma regelmäßig seine Mitarbeiter die bei der FF (oder dem THW oder eine HO) sind frei zu einsätzen, oder überlegt sich das danach zumindest, da er gesehen hat Feuerwehr macht wirklich sinnvolle Sachen im Einsatz und auch bei Großlagen (Großschadenslagen)

    MKG
    Thobias


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen395176
    Datum04.04.2007 13:57185642 x gelesen
    Geschrieben von Volker LeisteEs wäre Tierrettung eine Katze aus dem Baum zu holen.

    Nur, wenn die Katze in Not ist. Es gehört aber zur Natur von Katzen zu klettern. Aber diese Diksussion ist so alt wie die Feuerwehr...

    Geschrieben von Volker Leistekann man das ganze in Ruhe durchführen und fährt natürlich ohne SoSi an,

    Genau, und im diskutierten Fall auch noch alleine(!), zumindest entnehme ich das so dem Pressebericht.

    Geschrieben von Volker LeisteUnd in die Pflichtaufgaben der feuerwehr hat der Bürgermeister nicht reinzureden.

    *lach* Also ich weiß ja das in Bayern alles anders ist, aber das glaub ich einfach mal gar nicht.


    Gruß

    A.

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    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz395177
    Datum04.04.2007 13:58185399 x gelesen
    Hallo tobias,

    Geschrieben von Thobias SchürmannWarum sollten wir einen solchen Baum nicht räumen und dadurch ein Unternehmen in probleme bringen und schlimmsten falls sogar arbeitsplätze gefährden?

    Mit dieser Maßnahme riskierst DU Arbeitsplätze bei einem anderen Unternehmensbereich: Landschaftsgärtner. Diese sind professionell in dem Geschäftigt tätig und sind daher auch bei solchen Vorfällen heranzuziehen.

    Wenn ihr das als kostenpflichtigen Einsatz abrechnet, seit ihr günstiger als ein externer Dienstleister?

    Probleme könnte es auch mit der Unfallkasse geben. Die UK RLP steckt sehr enge Grenzen für die Arbeiten der Feuerwehr mit Motorsägen.

    viele Grüße
    Christian


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    AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz395179
    Datum04.04.2007 14:01185356 x gelesen
    Hallo Tobias,

    Geschrieben von Thobias Schürmannda er gesehen hat Feuerwehr macht wirklich sinnvolle Sachen im Einsatz und auch bei Großlagen (Großschadenslagen)

    Wenn das der Bevölkerung und den ansässigen Firmen nicht bekannt ist, sollte ich stark über eine optimierte Öffentlichkeitsarbeit nachdenken.
    Mit der Begründung könnte die Feuerwehr sonst jegliche anfallende Arbeiten in Firmen machen. Platzt beim Stapler der Hydraulikschlauch, kommt halt die Feuerwehr.

    Viele Grüße
    Christian


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    AutorMark8us 8H., Auerbach / Bayern395180
    Datum04.04.2007 14:01185308 x gelesen
    Was wären für mich als DL-Maschinist die Folgen, wenn ich der Anordnung des Bürgermeisters nicht folge leiste? Was kann er mir als Freiwilligem der noch dazu nicht bei der Stadt angestellt ist anhaben?


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    AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW395184
    Datum04.04.2007 14:10185150 x gelesen
    Geschrieben von Christian DüsingMit dieser Maßnahme riskierst DU Arbeitsplätze bei einem anderen Unternehmensbereich: Landschaftsgärtner. Diese sind professionell in dem Geschäftigt tätig und sind daher auch bei solchen Vorfällen heranzuziehen.

    Wenn ihr das als kostenpflichtigen Einsatz abrechnet, seit ihr günstiger als ein externer Dienstleister?


    Hmm die Landschaftsgärtner sollten aber nicht darauf angewiesen sein das sie bedingt durch Orkan oder Sturm Bäume beseitigen dürfen.

    Können wir den Baum beseitigen, die Frage ist viel wichtiger, was meinst du wie viele Einsätze wir bei Kyrill hatten, bei denen wir den Hausbewohnern, Hausbesitzern oder Firmenchefs sagen mussten "Tut uns leid, da können wir nichts machen, bitte wenden sie sich an eine Fachfirma." Und was meinst du wie oft diese Leute dann erneut die Feuerwehr gerufen haben und es erneut von den anderen oder sogar einmal von uns wieder gehört bekommen haben.

    Aber wenn wir einen Baum beseitigen können, oder auch gro

    ßen Ast, der die Firmeneinfahrt versperrt, dürfte das eine Tätigkeit für die Feuerwehr sein.

    Geschrieben von Christian DüsingWenn ihr das als kostenpflichtigen Einsatz abrechnet, seit ihr günstiger als ein externer Dienstleister?

    Keine Ahnung, nicht meine Aufgabe, ich machen Baum weg, andere machen Rechnung!

    Geschrieben von Christian DüsingProbleme könnte es auch mit der Unfallkasse geben. Die UK RLP steckt sehr enge Grenzen für die Arbeiten der Feuerwehr mit Motorsägen.

    UK RLP kenne ich nicht und betrifft mich nicht. Die Tätigkeiten die wir ausgeführt haben, deckten sich alle mit unseren Vorgaben.

    Viel schlimmer sind doch die Einsatzstellen wo dann der aktioniskus dazu führt, das mit der Motorsäge auf der tragbaren Leiter gesägt wird, nur im öffentlichen Verkehrsraum einen Ast oder Baum zu beseitigen oder ein Baum der auf einem Haus liegt. Entweder dann richtig mit DLK, Kran, RW und zusätzlichem Personal oder von einer Firma. So würde ich nie arbeiten, aber ich glaube das stört weniger, als das beseitigen eines Astes oder eines Baumes der eine Firmeneinfahrt blokiert.

    Man kann geteilter Meinung sein und gerade diese Lage, die sich in der realität so unterschiedlich darstellt, ist schwer zu klären mit einer Pauschalen Aussage die Lautete, Baum in Firmeneinfahrt. Wie lang ist die Firmeneinfahrt, wie nah zur Straße liegt der Baum, wie groß ist der Hof, können die Mitarbeiter den vielleicht selber beseitigen, wie ist gerade das Wetter, etc. pp so viele Punkte die vor her nicht beschrieben waren. Deswegen sage ich ja, Baum beseitigen.

    MKG
    Thobias


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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.395186
    Datum04.04.2007 14:12185451 x gelesen
    Geschrieben von Thobias SchürmannUnd immer daran denken, vielleicht stellt auch diese Firma regelmäßig seine Mitarbeiter die bei der FF (oder dem THW oder eine HO) sind frei zu einsätzen, oder überlegt sich das danach zumindest, da er gesehen hat Feuerwehr macht wirklich sinnvolle Sachen im Einsatz und auch bei Großlagen (Großschadenslagen)
    Und dann komme ich dahin, wo ich eigentlich gar nicht hin möchte. Zur Einzelfallabwägung. Für den einen mache ich es kostenfrei, weil er der Feuerwehr gegenüber positiv eingestellt ist. Die nächste Firma hat vielleicht vor zwei Wochen eine Kameraden gerade wegen seiner Tätigkeit in der FF abgelehnt. Die sollen es dann bezahlen.

    Katze A wird kostenfrei gerettet (bzw. dort wird "geübt"), weil es der Nichte des Wehrführers gehört. Katze B und deren Besitzer bekommen eine Kostennote, weil die zugezogen sind und im Dorf unbekannt.

    Sicherlich bin ich dafür, Unternehmen und Personen, die die Feuerwehr fördern zu unterstützen. Aber in erster Linie muss ich als Feuerwehr alle gleich und gerecht behandeln. Sonst kommen wir demnächst noch bei VU zu einer Reihenfolge der Rettung gemäß Status oder Ansehen.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen395187
    Datum04.04.2007 14:13185449 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Lars Tiedemann
    Wie auch schon jemand geschrieben hat: gute und vielleicht willkommene Übung für den DL-Maschinisten.

    Wenn man das als "Ausbildung" braucht, stimmt was grundsätzliches mit der Ausbildung nicht.

    MkG, Sven


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    AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW395189
    Datum04.04.2007 14:14185189 x gelesen
    Geschrieben von Christian DüsingWenn das der Bevölkerung und den ansässigen Firmen nicht bekannt ist, sollte ich stark über eine optimierte Öffentlichkeitsarbeit nachdenken.
    Mit der Begründung könnte die Feuerwehr sonst jegliche anfallende Arbeiten in Firmen machen. Platzt beim Stapler der Hydraulikschlauch, kommt halt die Feuerwehr.


    Ich glaube der Baum der gestürzt ist, ist etwas anderes als der Stapler der etwas Hydrauliköl verliert. Das lässt sich genauso schwer vergleichen wie Äpfel und Birnen.

    Bei solchen Einsätzen wurde doch schon vorher von der Lei(d)tstelle entschieden, da fährt mal wer hin gucken. Der der dort guckt und entscheidet lässt doch soviele Faktoren in seine Entscheidung einfließen und der Fall Sägen ja, kann ich mir häufiger vorstellen und habe ihn häufiger erlebt als der Fall Nein, trotzdem kommt Nein vor. Das war aber nicht die Frage stellen im Ausgang, oder?

    MFG
    Thobias


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    AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW395194
    Datum04.04.2007 14:19185428 x gelesen
    Geschrieben von Christian BergmannUnd dann komme ich dahin, wo ich eigentlich gar nicht hin möchte. Zur Einzelfallabwägung. Für den einen mache ich es kostenfrei, weil er der Feuerwehr gegenüber positiv eingestellt ist. Die nächste Firma hat vielleicht vor zwei Wochen eine Kameraden gerade wegen seiner Tätigkeit in der FF abgelehnt. Die sollen es dann bezahlen.

    Katze A wird kostenfrei gerettet (bzw. dort wird "geübt"), weil es der Nichte des Wehrführers gehört. Katze B und deren Besitzer bekommen eine Kostennote, weil die zugezogen sind und im Dorf unbekannt.

    Sicherlich bin ich dafür, Unternehmen und Personen, die die Feuerwehr fördern zu unterstützen. Aber in erster Linie muss ich als Feuerwehr alle gleich und gerecht behandeln. Sonst kommen wir demnächst noch bei VU zu einer Reihenfolge der Rettung gemäß Status oder Ansehen.


    Aber das hat nichts mit dem anderen zu tun. Wenn ich entscheide der Baum wie er dort liegt kann von der Feuerwehr geschnitten werden, weil er noch in die Zuständigkeit fällt, mache ich es, oder wenn davon eine Gefahrausgeht, natürlich auch. Aber ich habe nie geschrieben ich entscheide mich dafür, weil dort jemand die FW unterstützt. Wenn man es aber macht, dann könnte es einen positiven Effekt haben, nicht so häufig, aber es ist möglich. Nur die entscheidung zum sägen des baumes hat doch ganz andere beweggründe.

    Vielleicht stellen wir uns auch gerade komplett verschiedene Firmeneinfahrten und deren anbindung an die Straße und einen ganz anderen Baum vor der dort liegt? Ich vermute, daran liegt es das wir uns nicht verstehen.

    MKG
    Thobias


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg395195
    Datum04.04.2007 14:20185324 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Markus HeldWas wären für mich als DL-Maschinist die Folgen, wenn ich der Anordnung des Bürgermeisters nicht folge leiste? Was kann er mir als Freiwilligem der noch dazu nicht bei der Stadt angestellt ist anhaben?

    ich gehe davon aus das der Bürgermeister dich dann hochkant aus der Feuerwehr rauswirft. Und in einem solchen Fall kannst du dann auch rechtlich nichts mehr machen.

    Wer gegen die Anweisung des Chefs handelt hat dann halt schlechte Karten ...


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen395198
    Datum04.04.2007 14:26185295 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Axel Urban
    Dadurch entstehen doch "keine" Kosten.

    Es entstehen Kosten, und die kann man auf den Eurocent genau berechnen.

    Ob der Träger der Feuerwehr die Kosten dann auch in Rechnung stellt, wird er i.d.R. nach seiner Feuerwehrkosten- und gebührensatzung entscheiden.

    MkG, Sven


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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen395201
    Datum04.04.2007 14:35185416 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael Hilbert
    Und noch was, bei dieser feuerwehr wird es wohl auch in Zukunft verboten sein, Übungen mit der DL abzuhalten, da dadurch schäden Verursacht werden könnten und Wartungen anfallen .....

    Es geht um die FF Wolmirstedt? Irgendwie ist mir doch so, dass da neulich was passiert ist ...

    MkG, Sven


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    AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü395204
    Datum04.04.2007 14:47185392 x gelesen
    Geschrieben von Sven BösselEs geht um die FF Wolmirstedt? Irgendwie ist mir doch so, dass da neulich was passiert ist ...

    Vielleicht schauen gerade deswegen die Medien etwas genauer auf sie.

    Gruß Alex


    Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D

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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen395205
    Datum04.04.2007 14:52185376 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Alexander Häfele
    Vielleicht schauen gerade deswegen die Medien etwas genauer auf sie.

    Und der Bürgermeister.

    MkG, Sven


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    AutorKnut8 V.8, Hannover / Niedersachsen395209
    Datum04.04.2007 15:10185249 x gelesen
    Mal vom "Fall" Wolmirstedt abgesehen ...


    Ähnlicher Fall:
    http://www.thw-rotenburg.de/artikel.php?id=95


    Schlauerer Bürgermeister
    schnelleres THW
    ....

    "Gute" Presse

    Gruß
    Knut Vieweger


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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP395211
    Datum04.04.2007 15:11185162 x gelesen
    Wieso? Jede Art von Beschäftigung mit Gerätschaften der Feuerwehr ist Übung. Und Übung ist gut, mehr Übung ist besser. Und ob ich an einem Gebäude anleitere oder an einen Baum fahre ist eigentlich egal, jedenfalls was die "Übung" an sich betrifft.


    ML


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    AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW395215
    Datum04.04.2007 15:28185162 x gelesen
    Hi,

    hm, ich bin ja ein wenig erschüttert, aber dass das Tier 11! Tage auf dem Baum sitzen bleibt, hätte ich jetzt ehrlich gesagt nicht für möglich gehalten. Vielleicht sollte man sich auf die Klausel einigen, dass, wenn der Stubentiger ne Woche auf dem Baum ausgehalten hat, er sich ne kostenlose Liftfahrt verdient hat ;-).


    Gruß,
    Christian Rieke

    ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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    AutorPhil8ipp8 S.8, Düsseldorf / 395222
    Datum04.04.2007 15:47185420 x gelesen
    Naja, Jürgen hat zwar sicherlich recht, dass das Feuerwehrleben dadurch nicht angenehmer wird aber

    ganz so einfach

    Geschrieben von Jürgen M@yerich gehe davon aus das der Bürgermeister dich dann hochkant aus der Feuerwehr rauswirft. Und in einem solchen Fall kannst du dann auch rechtlich nichts mehr machen.

    Wer gegen die Anweisung des Chefs handelt hat dann halt schlechte Karten ...


    ist es dann auch nicht. Fragen zu diesem OT-Problem will ich gerne bearbeiten, aber die Mods sähen es sicher lieber, wenn dass nicht hier passieren würde, aber so viel, der Gedanke "Der Bürgermeister als oberste Instanz" ist eine Vorstellung, die mit dem Konzept des Rechtsstaates nicht in Einklang zu bringen ist.


    GROWING OLDER IS MANDATORY.

    GROWING UP IS OPTIONAL.

    LAUGHING AT YOURSELF IS THERAPEUTIC.

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen395230
    Datum04.04.2007 16:00185241 x gelesen
    Geschrieben von Philipp Simon"Der Bürgermeister als oberste Instanz" ist eine Vorstellung, die mit dem Konzept des Rechtsstaates nicht in Einklang zu bringen ist.

    Stimmt. Deshalb spricht in NRW ja auch der Leiter der Feuerwehr einen solchen Ausschluss aus.

    Nachzulesen in § 19 LVO FF

    Was "tat- und schuldangemessen" ist, kann dann gerne 5 Jahre später das Verwaltungsgericht überprüfen.


    Gruß

    A.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg395235
    Datum04.04.2007 16:09185099 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Philipp SimonFragen zu diesem OT-Problem will ich gerne bearbeiten, aber die Mods sähen es sicher lieber, wenn dass nicht hier passieren würde

    hä? - wie meinst du das?

    hier im Forum gibt es (solange ich es verantworten kann) keinen Maulkorb ...


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz395237
    Datum04.04.2007 16:16185041 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Philipp Simonder Gedanke "Der Bürgermeister als oberste Instanz" ist eine Vorstellung, die mit dem Konzept des Rechtsstaates nicht in Einklang zu bringen ist.

    Dann musst Du dich aber im Bezug auf die Feuerwehr an diesen Gedanken gewöhnen wenn Du Die das Leben nicht unnötig schwer machen willst. So hart das auch ist.

    Mehr sag ich zu diesem Thema nicht. Einige wissen warum.

    ;-)

    Gruß vom Berg

    Jakob


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    AutorJens8 M.8, Enger / NRW395242
    Datum04.04.2007 16:23185318 x gelesen
    Geschrieben von Sven BösselGeschrieben von Alexander Häfele
    Vielleicht schauen gerade deswegen die Medien etwas genauer auf sie.

    Und der Bürgermeister.


    Mit der Aktion hat er dann aber kein glückliches Händchen bewiesen.

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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen395243
    Datum04.04.2007 16:25185039 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jens Meyer
    Mit der Aktion hat er dann aber kein glückliches Händchen bewiesen.

    Nee, nicht wirklich.

    MkG, Sven


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    AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen395266
    Datum04.04.2007 16:53185278 x gelesen
    Geschrieben von Philipp Simondie Mods sähen es sicher lieber, wenn dass nicht hier passieren würde

    Na dann tu ich nochmal Fragen:
    Auf welcher Rechtsgrundlage kann ein Verwaltungschef einen Einsatz von Rettungskräften direkt abbrechen? (Ich gehe davon aus die Drehleiter ordnungsmäß alarmiert wurde).


    Zu diesem Fall noch:
    Tierrettung ist Aufgabe der Feuerwehr.
    Sarkasmus an:( Auch wenn viele hier im Forum lieber den ganzen Tag Feuer aus machen würden. ): und schnell wieder aus.


    Alles meine persönliche Meinung usw..
    Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen395271
    Datum04.04.2007 17:01185389 x gelesen
    Geschrieben von Dirk WulfesAuf welcher Rechtsgrundlage kann ein Verwaltungschef einen Einsatz von Rettungskräften direkt abbrechen? (

    Gemeindeordnung i.V.m. Feuerschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes.


    Gruß

    A.

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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP395274
    Datum04.04.2007 17:03184987 x gelesen
    Geschrieben von Dirk WulfesNa dann tu ich nochmal Fragen:
    Auf welcher Rechtsgrundlage kann ein Verwaltungschef einen Einsatz von Rettungskräften direkt abbrechen? (Ich gehe davon aus die Drehleiter ordnungsmäß alarmiert wurde).


    in RLP ist der Bürgermeister nach §24 Abs. 1.1 LBKG Einsatzleiter. Und in der Funktion kann er auch die Drehleiter mal abbestellen. Natürlich mit allen Konsequenzen die da mit dranhängen.


    ML


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    AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz395275
    Datum04.04.2007 17:05184912 x gelesen
    Geschrieben von Dirk WulfesNa dann tu ich nochmal Fragen:
    Auf welcher Rechtsgrundlage kann ein Verwaltungschef einen Einsatz von Rettungskräften direkt abbrechen? (Ich gehe davon aus die Drehleiter ordnungsmäß alarmiert wurde).
    In dem er die Einsatzleitung übernimmt.

    § 24
    Einsatzleitung
    (1) Die Einsatzleitung hat

    der Bürgermeister,

    der Landrat, wenn innerhalb eines Kreisgebietes mehrere Gemeinden betroffen sind und zur Gefahrenabwehr die Übernahme der Einsatzleitung durch den Landrat erforderlich ist oder bei Gefahren größeren Umfanges,

    der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bei Gefahren im Sinne des § 6 Nr. 1,

    oder ein Beauftragter.

    Quelle:LBKG (Rheinland-Pfalz)

    Gruß
    Thomas


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    AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen395284
    Datum04.04.2007 17:21185202 x gelesen
    Geschrieben von ---Andreas Bräutigam--- Die DL ist ein Rettungsgerät und fertig.
    Meiner Meinung nach ist es manchmal auch ein Tierrettungsgerät.

    In welcher Weise sollte bei einer Katzenrettung Schaden an der Drehleiter entstehen?


    Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...

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    AutorJan 8S., Wallenhorst / 395301
    Datum04.04.2007 17:43185890 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Andreas BräutigamNur, wenn die Katze in Not ist. Es gehört aber zur Natur von Katzen zu klettern. Aber diese Diksussion ist so alt wie die Feuerwehr...

    Richtig ,aber leider oft mit dummen Sprüchen beendet. Klar verenden Katzen nicht im Baum. Die Anatomie (Krallen) der Katzen gibt es aber grundsätzlich nicht her, dass sie die Bäume auf dem gleichen Weg wieder herunterklettern wie sie hoch gekommen sind. Sie springen herunter oder lassen sich fallen. Falls die Fallhöhe zu groß ist (hängt auch vom zustand der Katze ab), erleiden sie Brüche oder innere Verletzungen, schleppen sich aber eben noch ins Gebüsch und verenden dort.

    Wenn man der Katze Zeit und vor allen Dingen Ruhe gegeben hat (z.B. Leiter in den Baum stellen und dort über Nacht belassen), die Situation selber zu lösen (24h), wird sie es nicht selber lösen können.

    In Niedersachsen fällt das unter Tierrettung und ist daher kostenfrei. Das einzige Ermessen ist hier wirklich die Abwägung bzgl. des Sicherstellen des Brandschutzes / 2. Rettungsweges - gerade wenn es in der Nachbargemeinde ist. Hängt auch vo Tier ab: Nicht zahme Katzen werden auf jeden Fall springen...

    Die gewählte Vorgehensweise ist wohl eher ungeschickt und ich bin mir nicht sicher ob sie auch richtig ist....

    Grüße, Jan


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    AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen395320
    Datum04.04.2007 18:08185153 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamGemeindeordnung i.V.m. Feuerschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes.

    Also in unserem steht das so nicht drin.


    Alles meine persönliche Meinung usw..
    Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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    AutorTimo8 L.8, Langerwehe / NRW395328
    Datum04.04.2007 18:29185033 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamGemeindeordnung i.V.m. Feuerschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes.

    Kannst Du das mal z.B. für NRW erläutern? Ich bin zwar kein Jurist, aber das kann ich weder aus der GO noch aus dem FSHG herleiten.

    Danke und Gruß,

    Timo


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    AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW395356
    Datum04.04.2007 19:48185238 x gelesen
    Hallo



    Geschrieben von Sven BösselEs entstehen Kosten, und die kann man auf den Eurocent genau berechnen.
    Deswegen hatte ich Anführungsstriche verwendet.

    Aber welche Kosten entstehen? Wenn kein Lohnausfall geschrieben werden muss, hat man doch nur ein paar Liter Diesel verbraucht.


    MkG Axel


    ____________________________________________

    Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


    ICQ: 84523418

    ____________________________________________
    Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg395357
    Datum04.04.2007 19:54185253 x gelesen
    Moinsen,

    Geschrieben von Axel UrbanAber welche Kosten entstehen?

    Die Gebühr für den Einsatz eines Hubrettungsfahrzeugs nach der Gebührenordnung der entsprechenden Verwaltungseinheit.
    Drehleitern und Kranfahrzeuge gehören hierbei zu den teureren Feuerwehrfahrzeugen.


    Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
    Jan Ole

    drehleiter.info - Das Ausbildungs- und Informationsportal

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    AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW395362
    Datum04.04.2007 20:07185340 x gelesen
    Hi

    Geschrieben von Jan Ole UngerDie Gebühr für den Einsatz eines Hubrettungsfahrzeugs nach der Gebührenordnung der entsprechenden Verwaltungseinheit.
    Drehleitern und Kranfahrzeuge gehören hierbei zu den teureren Feuerwehrfahrzeugen.
    Das ist mir bewusst. Die reellen Kosten liegen aber beim Diesel. Sonst entstehen doch keine Kosten. Es geht doch nur darum dem Bürger einen Gefallen tun. Ob man immer alles auf die Goldwaage legen muss...


    MkG Axel


    ____________________________________________

    Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


    ICQ: 84523418

    ____________________________________________
    Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen395373
    Datum04.04.2007 20:52185180 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Axel Urban
    Es geht doch nur darum dem Bürger einen Gefallen tun

    Jaja .... kürzlich erhält unser Einsatzleitdienst Alarm von der IRLS, Einsatzort X, Hund entlaufen, zwei Personen stehen da rum und melden sich, er soll mal gucken fahren, was da los sei.

    Er da mit dem Kdow hingefahren, Hund inzwischen wieder da.

    Was haben wir eigentlich als Feuerwehr originär mit entlaufenen Hunden (ohne besondere Situation, wie Hund steckt in Karnickelbau oder sowas) zu tun, frage ich mich. Kann echt nicht sein.

    Die Feuerwehren sind gewissermaßen Dienstleister, aber mich nervt die Vollkaskomentalität vieler unserer Mitmenschen. Manchmal hilft ja wenigstens der Hinweis der Disponenten auf die eventuell folgende Rechnung der Stadt ...

    MkG, Sven


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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg395376
    Datum04.04.2007 21:06185015 x gelesen
    Hallo Jürgen, Hallo Forum,

    Geschrieben von Jürgen M@yer
    ich gehe davon aus das der Bürgermeister dich dann hochkant aus der Feuerwehr rauswirft. Und in einem solchen Fall kannst du dann auch rechtlich nichts mehr machen.
    Aber nicht bei uns in Ba- Wü.
    Entlassung gegen deinen Willen (unehrenhafte Entlassung) nur durch den Gemeinderat nach vorheriger Anhörung des FW- Ausschusses (vertreten durch den Kdt.). Auch der Abteilungsausschuß hat noch ein Mitwirkungsrecht.

    Geschrieben von Jürgen M@yer
    Wer gegen die Anweisung des Chefs handelt hat dann halt schlechte Karten ...
    Aber nur solange sich der Chef an die Gesetze hält.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen395377
    Datum04.04.2007 21:09185256 x gelesen
    Geschrieben von Axel Urban
    Sonst entstehen doch keine Kosten.

    Jeder Betriebswirt beweist Dir das Gegenteil.

    CFi???

    Z.B. veröffentlicht der ADAC Listen, aus denen die Betriebskosten eines PKW pro gefahrenen Kilometer / pro Jahr hervorgehen (Autokostenindex).

    Kraftstoffe und andere Betriebsstoffe, Abnutzung Reifen, Bremsen etc., Versicherung, laufende Unterhaltung, TÜV, Steuern .... bei Feuerwehr kommt auch Kosten für die Ausbildung der Feuerwehrleute hinzu ... ein Privatmann oder eine Firma oder auch eine Behörde muss auch damit rechnen, dass das Gerät irgendwann ersetzt werden muss --> zumindest der Privatmann müsste parallel zum Betrieb des jetzigen Fahrzeugs eine Rücklage für eine Ersatzbeschaffung seines fahrbaren Untersatzes bilden.

    Alles in allem kommt am Ende jedenfalls eine Summe X raus, die ein Fahrzeug pro Betriebsstunde kostet.

    Und die Summe ist höher als der Betrag für den verbauchten Diesel.

    MkG, Sven


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz395378
    Datum04.04.2007 21:17184953 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sven BösselJeder Betriebswirt beweist Dir das Gegenteil.

    Zahlenspielereien. Mach mal die Rechnung über die Nutzungsdauer der DLK inkl. allem über ihre komplette Laufzeit in zwei Varianten:

    1. Mit dem Einsatz eben dieser Katzenrettung

    2. Ohne diesen Einsatz

    Vermutlich wird der Einsatz dann eine Menge kosten.

    Ja, ja, ich weiß, so kann man das nicht rechnen...

    Aber: Fakt ist doch, dass es bei den meisten freiwilligen Feuerwehren eben doch nur den Diesel kostet, wenn man mehr Kilometer oder Betriebsstunden fährt, denn:
    - Der Ölwechsel findet nach Zeitintervall statt, da nicht entsprechend viele km anfallen
    - Der Reifenwechsel findet nach 10 Jahren statt, obwohl noch genug Profil da ist
    - Für sonstige Wartungen gilt das gleiche, auch TÜV/SP/AU usw.
    - Die Bremsbeläge müssen eher ausgewechselt werden, weil sie aushärten denn wegen Verschleiß
    - Die Ausmusterung nach ca. 30 Jahren findet statt, weil die Karre vor Rost auseinanderbricht, nicht wegen übermäßiger km oder Bstd.

    Gruß,
    Michael


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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg395381
    Datum04.04.2007 21:21184830 x gelesen
    Hallo Tobias, Hallo Forum,

    Geschrieben von Thobias Schürmann
    Aber das hat nichts mit dem anderen zu tun. Wenn ich entscheide der Baum wie er dort liegt kann von der Feuerwehr geschnitten werden, weil er noch in die Zuständigkeit fällt, mache ich es,
    Welche Gefahr geht eigentlich von einem liegenden Baum, auf Privatgelände, aus?

    Gerade bei Sturmlagen mit einer Menge von Einsatzstellen bin ich der Meinung kein Einsatz der Feuerwehr.

    Geschrieben von Thobias Schürmann
    Vielleicht stellen wir uns auch gerade komplett verschiedene Firmeneinfahrten und deren anbindung an die Straße und einen ganz anderen Baum vor der dort liegt? Ich vermute, daran liegt es das wir uns nicht verstehen.
    Glaube ich nicht, denn so verschieden können Firmenzufahrten doch nicht sein. (Doch ich kenne einige.)

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg395384
    Datum04.04.2007 21:25184991 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Michael WeyrichAber: Fakt ist doch, dass es bei den meisten freiwilligen Feuerwehren eben doch nur den Diesel kostet, wenn man mehr Kilometer oder Betriebsstunden fährt, denn:
    - Der Ölwechsel findet nach Zeitintervall statt, da nicht entsprechend viele km anfallen
    - Der Reifenwechsel findet nach 10 Jahren statt, obwohl noch genug Profil da ist
    - Für sonstige Wartungen gilt das gleiche, auch TÜV/SP/AU usw.
    - Die Bremsbeläge müssen eher ausgewechselt werden, weil sie aushärten denn wegen Verschleiß
    - Die Ausmusterung nach ca. 30 Jahren findet statt, weil die Karre vor Rost auseinanderbricht, nicht wegen übermäßiger km oder Bstd.


    Eben, genau diese (und weitere) Kosten entstehen und werden durch Gebühren zu einem Teil eingefordert.


    Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
    Jan Ole

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz395388
    Datum04.04.2007 21:31184938 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jan Ole UngerEben, genau diese (und weitere) Kosten entstehen und werden durch Gebühren zu einem Teil eingefordert.

    Richtig. Sie entstehen. Sie entstehen aber (bis auf die Dieselkosten) aber auch, wenn das Fahrzeug statt eingesetzt zu werden einfach nur in der Halle steht. Das ist der springende Punkt, der gerade hier eine solche Umrechnung zum Blödsinn werden läßt. Dass man das betriebswirtschaftlich so rechnet, ist mir auch klar.

    Dann bleibt in diesem Fall zu unterscheiden:
    Kann bzw. muss der Einsatz als kostenpflichtiger Einsatz abgerechnet werden (hängt in dem Fall evtl. vom Bundesland ab)?
    Wenn ja, dann wird er eben abgerechnet (nach Gebührenordnung). Wenn nein, dann wird die Kommune sicherlich nicht dran zugrunde gehen.

    Gruß,
    Michael


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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen395389
    Datum04.04.2007 21:35185071 x gelesen
    Hallo Michael,

    Geschrieben von Michael Weyrich
    Zahlenspielereien. Mach mal die Rechnung über die Nutzungsdauer der DLK inkl. allem über ihre komplette Laufzeit in zwei Varianten:

    1. Mit dem Einsatz eben dieser Katzenrettung

    2. Ohne diesen Einsatz

    Vermutlich wird der Einsatz dann eine Menge kosten.

    Ja, ja, ich weiß, so kann man das nicht rechnen...



    klar, ist mir doch klar ... aber die Masse machts.

    Es geht eben nicht um diese eine Katze und dass das ja real praktisch fast nichts kostet.

    Das kommt eben öfter vor, nächstes mal hängt in der anderen Nachbargemeinde 'ne Lichtzeichenanlage am seidenen Faden und droht runterzufallen (ja, hatten wir auch schon) und nächste Woche die nächste Katze.

    Und: Bei uns ist es auch so, dass wir die einzige von 80 Ortsfeuerwehren in einem Landkreis mit 135.000 EW sind, die überhaupt eine DLK hat, eine einzige nur.

    Da ist in der Tat auch zu berücksichtigen, wie Kollege Bräutigam schon anmerkte, wo man dieses einzige Rettungsgerät zu welchem Zweck hinschickt.

    Andererseits: Wenn ich mir ansehe, wieviel Betriebsstunden manche DLK so bei Tagen der offenen Tür als "Kinderkarussel" fahren, naja .... kostet auch was, läuft unter ÖA und wird quasi unter Ulk ... ups ... "Ausbildung" *räusper* verbucht.

    Hat halt alles mehrere Seiten.

    MkG, Sven


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    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg395390
    Datum04.04.2007 21:37184910 x gelesen
    Moinsen,

    Geschrieben von Michael WeyrichSie entstehen aber (bis auf die Dieselkosten) aber auch, wenn das Fahrzeug statt eingesetzt zu werden einfach nur in der Halle steht.

    Auch richtig. Aber der Sinn einer Gebührenordnung ist es unter anderem, die Kosten, die für die Verwaltungseinheit entstehen (auch durch ein Rumstehen), zu minimieren.


    Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
    Jan Ole

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg395393
    Datum04.04.2007 21:57184992 x gelesen
    Hallo Forum, Hallo Sven,

    Geschrieben von Sven Bössel
    Das kommt eben öfter vor, nächstes mal hängt in der anderen Nachbargemeinde 'ne Lichtzeichenanlage am seidenen Faden und droht runterzufallen (ja, hatten wir auch schon) und nächste Woche die nächste Katze.
    Ich glaube der Punkt der hier viel zu wenig beachtet wird ist, dass die Katze im Nachbarort auf dem Baum saß. Das heißt doch, die Gemeinde Wolmirstedt müsste auf jeden Fall der Nachbargemeinde eine Rechnung schreiben (Überörtliche Hilfe). Und ich weis das bei uns im Landkreis, schon mancher Bürgermeister wegen zu hoher Einsatzkosten Krach geschlagen hat.
    Wie sieht es dort aus?
    Ging es vielleicht auch darum einen unnötigen Streit mit der Nachbargemeinde zu vermeiden?

    Bitte auch diese Überlegungen zu beachten.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz395397
    Datum04.04.2007 22:12184834 x gelesen
    Geschrieben von Michael BayerIch glaube der Punkt der hier viel zu wenig beachtet wird ist, dass die Katze im Nachbarort auf dem Baum saß. Das heißt doch, die Gemeinde Wolmirstedt müsste auf jeden Fall der Nachbargemeinde eine Rechnung schreiben (Überörtliche Hilfe). Und ich weis das bei uns im Landkreis, schon mancher Bürgermeister wegen zu hoher Einsatzkosten Krach geschlagen hat.
    Wie sieht es dort aus?
    Ging es vielleicht auch darum einen unnötigen Streit mit der Nachbargemeinde zu vermeiden?

    Bitte auch diese Überlegungen zu beachten.
    mmh, dürfte von BL zu BL verschieden sein...

    § 3 LBKG

    (2) Die Gemeinden haben sich auf Ersuchen des Einsatzleiters (§ 24) unentgeltlich gegenseitig Hilfe zu leisten, sofern die Sicherheit der ersuchten Gemeinde durch die Hilfeleistung nicht erheblich gefährdet wird. Die Aufsichtsbehörde kann bei besonderen Gefahrenlagen im Benehmen mit dem Bürgermeister die Hilfeleistung anordnen, selbst wenn die Sicherheit der ersuchten Gemeinde vorübergehend nicht gewährleistet ist.

    LBKG (Rheinland-Pfalz)

    Gruß
    Thomas


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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen395403
    Datum04.04.2007 22:29185099 x gelesen
    Hallo Michael,

    Geschrieben von Michael Bayer
    Ging es vielleicht auch darum einen unnötigen Streit mit der Nachbargemeinde zu vermeiden?

    In Niedersachsen passiert:

    DLK der Stadt Wittingen (LK Gifhorn) rückt zu Feuer in Nachbargemeinde aus. Die Stadt Wittingen berechnet der Nachbargemeinde (die keine DLK hat) die Kosten. Gemeinde verklagt Stadt Wittingen ... und hat gewonnen.

    Denn nach dem NBrandSchG ist jede Kommune in NDS verpflichtet, nachbarschaftliche Löschhilfe im Umkreis von 15 km von der eigenen Gemeindegrenze zu leisten. Eben auch mit der DLK.

    Bei THL wie Tier in Notlage geht's dann aber los.

    Wer war z.B. bei der Katze in Wolmirstedt der Anforderer? Der Halter der Katze? Ein Passant?

    Oder gar die Feuerwehr der anderen Gemeinde, weil die da mit TSF und Steckleiter stand und die zu kurz war (so hatten wir das mal erlebt, Katze in zehn Meter Höhe in Straßenbaum in einer Nachbargemeinde, und wem das Tier gehörte, wusste schon gar niemand *lol*)?

    Oder oder oder ...?

    Wer ist dann kostenpflichtig?

    Der Halter der Katze, die vielleicht anfordernde FF der anderen Gemeinde oder gar der unbedarfte Passant?

    Lustige Aufgabe für Verwaltungsfachangestelltenazubis ...

    Mangels weiterer Info wissen wir das nicht genau und das Brandschutzgesetz von SAH kenne ich nicht (habe heute auch keinen Nerv mehr, mir das zu googlen ...)

    Aber durchaus rechtlich interessantes Problem.

    MkG, Sven


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    AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü395404
    Datum04.04.2007 22:31184759 x gelesen
    In dem Artikel steht, dass die Katze seit über 24 Stunden auf dem Baum saß. Meiner Meinung nach wäre sie, wenn sie es gekonnt hätte, innerhalb dieser Zeit selbst vom Baum runtergekommen. Da sie es aber nicht ist, steckte sie da oben vermutlich wirklich fest. Und so wie es mir scheint, zählen 17,30?, oder was für ein Betrag auch immer, bei manchen mehr als die Gesundheit eines Tieres. Denn ewig kann die Katze da oben nicht sitzen. Und 15m sind schon verdammt hoch, da würde ich als Privatperson keinen Rettungsversuch unternehmen.
    Es ist klar, dass die Feuerwehr nicht für alles herhalten kann, aber wenn meine Katze (ich habe keine) seit 24 Stunden 15m hoch auf einem Baum säße, würde ich mir auch so langsam Gedanken machen wie man sie da runter bekommt.

    Gruß Alex


    Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen395405
    Datum04.04.2007 22:35184851 x gelesen
    Der Halter der Katze?

    Ich werde nie vergessen wie ich einer Katzenhalterin nach Abschluß eines Einsatzes grob Überschlagen mitgeteilt habe was sie der Spaß kosten wird. Gab sehr große Augen. ;-)

    Als die Katze kaum eine halbe Stunde späte wieder auf dem gleichen Baum saß hat sie darauf verzichtet die Feuerwehr zu rufen...

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen395408
    Datum04.04.2007 22:39184974 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Alexander Häfele
    würde ich mir auch so langsam Gedanken machen wie man sie da runter bekommt.

    Mir fällt da gerade der Film Police Academy ein ... Hightower hat sie runtergeholt ... äh ... runtergepustet *g*

    *duckundwegrenn*

    Gruß, Sven


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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg395409
    Datum04.04.2007 22:46185054 x gelesen
    Hallo Sven,

    Geschrieben von Sven Bössel
    Mir fällt da gerade der Film Police Academy ein ... Hightower hat sie runtergeholt ... äh ... runtergepustet *g*
    Wie war das mit dem entflogenen Papagei in Stuttgart?
    Wenn ich mich richtig erinnere, wurde er nach vielen vergeblichen Fangversuchen mit einem gezielten Wasserstrahl (B- Rohr) abgeschossen..

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg395410
    Datum04.04.2007 22:46184816 x gelesen
    Hallo Sven,

    Geschrieben von Sven Bössel
    Mir fällt da gerade der Film Police Academy ein ... Hightower hat sie runtergeholt ... äh ... runtergepustet *g*
    Wie war das mit dem entflogenen Papagei in Stuttgart?
    Wenn ich mich richtig erinnere, wurde er nach vielen vergeblichen Fangversuchen mit einem gezielten Wasserstrahl (B- Rohr) abgeschossen..

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen395419
    Datum04.04.2007 22:56184712 x gelesen
    Hi Michael,

    Geschrieben von Michael Bayer
    Wie war das mit dem entflogenen Papagei in Stuttgart?
    Wenn ich mich richtig erinnere, wurde er nach vielen vergeblichen Fangversuchen mit einem gezielten Wasserstrahl (B- Rohr) abgeschossen..


    Die Story kenne ich noch nicht. Hat er den Aufschlag auf dem Boden überstanden?

    Gruß, Sven


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    AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü395420
    Datum04.04.2007 22:56184613 x gelesen
    Geschrieben von Michael BayerWenn ich mich richtig erinnere, wurde er nach vielen vergeblichen Fangversuchen mit einem gezielten Wasserstrahl (B- Rohr) abgeschossen..

    Naja, bei einem B-Rohr muss ich ja dann nicht mehr wirklich Zielen. :D Hat der Papagei es überlebt?

    Gruß Alex


    Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen395422
    Datum04.04.2007 22:59184723 x gelesen
    Also in unserem steht das so nicht drin.

    Tut es doch. In §1 des NBrandSchG kannst du sehen wessen Aufgabe der Brandschutz und die technische Hilfe ist, in der NGO erfahren wer widerum für die im NBrandSchG benannte verantwortlich ist.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg395425
    Datum04.04.2007 23:06184587 x gelesen
    Hallo Sven, Hallo Alex,

    muss doch mal wieder in Alten Zeitungen kramen. :-)

    Geschrieben von Alexander Häfele
    Naja, bei einem B-Rohr muss ich ja dann nicht mehr wirklich Zielen. :D Hat der Papagei es überlebt?
    Meines Wissens ja. Soll aber eine Zeitlang nicht flugfähig gewesen sein (Gefieder zu schwer :-) ).

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg395430
    Datum04.04.2007 23:11184727 x gelesen
    Geschrieben von Michael BayerWenn ich mich richtig erinnere, wurde er nach vielen vergeblichen Fangversuchen mit einem gezielten Wasserstrahl (B- Rohr) abgeschossen..


    Kann auch bei Katzen funktionieren. Unten einen Handvoll Leute mit dem guten alten Sprungtuch, und dann Wasser Marsch.
    Denn nicht überall wo eine Katze drauf sitzt paßt die DLK hin. Und bevor ein FM über eine tragbare Leiter auf ggfs. unebenem Untergrund da rauf kraxelt...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorPete8r S8., Aholming / BY395437
    Datum04.04.2007 23:20184393 x gelesen
    Geschrieben von Michael BayerWie war das mit dem entflogenen Papagei in Stuttgart?
    Wenn ich mich richtig erinnere, wurde er nach vielen vergeblichen Fangversuchen mit einem gezielten Wasserstrahl (B- Rohr) abgeschossen..


    Das soll nicht nur bei Papageien helfen...

    Gruß
    Peter


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    AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW395441
    Datum04.04.2007 23:29184446 x gelesen
    Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Geschrieben von Michael BayerWelche Gefahr geht eigentlich von einem liegenden Baum, auf Privatgelände, aus?

    Gerade bei Sturmlagen mit einer Menge von Einsatzstellen bin ich der Meinung kein Einsatz der Feuerwehr.


    Das stimmt, ich habe mir ein ganz anderes Szenario vorgestellt und dementsprechend geantwortet. Manchmal hat man noch die letzten Einsätze im Kopf und die waren alle mit einer Gefahr verbunden und nicht immer wird etwas geschriebenes so wie es gemeint ist verstanden, so dass durchaus solche Meinungsverschiedenheiten entstehen können!

    Richtig wenn der Baum einfach da liegt dürfte das nicht so die Gefahr sein. Manchmnal hat man aber auch das Fingerspitzen gefühl und sagt, jetzt sind wir schon hier, komm säge einmal dort und wegräumen können sie ja selber oder man hilft noch eben. Gerade bei Sturmeinsätzen liegt auch soetwas im Bereich des machbaren und das kostet kaum Zeit. Ausserdem, seien wir doch mal ehrlich spätetstens ab dem dritten oder vierten Einsatz gönnt man sich doch immer eine kleine Pause wenn die arbeit erledigt ist, die Raucher rauchen, die trinker trinken (also Wasser oder Cola, also Softdrinks) und die pisser pissen. Wenn wir uns solche Pausen regelmäßig gönnen können (sind ja höchstens 5 min.) dann kann man auch mal kurz einen Baum "extra" Sägen. Ich finde schon das liegt im Spielraum der FW. Aber eigentlich sollte nur Gefahr im verzug gesägt werden und dazu gehören auch Bäume die auf Verkehrswegen liegen, öffentlichen natürlich. So kann es auch vorkommen das der Baum auf dem Firmengelände und dem öffentlichen Verkehrsraum, was dann? Dann muss ich die Gefahr auch beseitigen. Und von Baum in Firmeneinfahrt stelle ich mir immr noch vor, das dort die Straße aufhört, dort das Firmengelände anfängt und der Baum genau zwischen dort und dort liegt. Liegt der irgendwo mitten auf dem großen Firmengelände, dann säge ich dort nicht, ist doch klar.

    Ich hatte einige rect junge Einsätze frisch in erinnerung und da war Firmeneinfahrt gleichbedeuteten mit grenzt auch an Verkehrsraum und können wir beseitigen. Vielleicht habt ihr anderen ja an km lange Firmeneinfahrten gedacht wo mitten drin ein baum liegt.

    Manchmal beeinträchtigt uns unsere aktuelle Vorstellung doch sehr bei dem wie wir eine geschriebene Situation bewerten.

    MFG
    Thobias


    Das hier ist auschließlich meine Meinung, und nur weil es meine Meinung ist, heißt das nicht das andere auch andere Meinungen haben dürfen.

    Besucht mal meine Website http://www.feuerwehr-deusen.de

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    AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen395444
    Datum04.04.2007 23:48184491 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyTut es doch. In §1 des NBrandSchG kannst du sehen wessen Aufgabe der Brandschutz und die technische Hilfe ist

    Ist mir bekannt.

    Geschrieben von Marc Dickeyin der NGO erfahren wer widerum für die im NBrandSchG benannte verantwortlich ist.

    Dann mal los, liegt mir im Moment nicht vor. Aber im
    Geschrieben von Marc DickeyNBrandSchG steht drin wer für diese Aufgaben zuständig ist, und wer Einsatzleiter ist.

    Gilt jetzt
    Geschrieben von Marc DickeyNGO oder Geschrieben von Marc Dickey
    NBrandSchG ???

    Anders gefragt, wer führt mich/ uns im Einsatz (in Niedersachsen) mein GF, mein OrtsBM, mein GemBM oder unser Bürgermeister? (Immer noch "erinner" an das Thema und meine Fragen/ Aussagen dazu).


    Alles meine persönliche Meinung usw..
    Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg395445
    Datum05.04.2007 00:01184305 x gelesen
    Hallo Tobias, Hallo Forum,

    Geschrieben von Thobias Schürmann
    Richtig wenn der Baum einfach da liegt dürfte das nicht so die Gefahr sein.
    Sind wir uns ja einig.

    Geschrieben von Thobias Schürmann
    Manchmnal hat man aber auch das Fingerspitzen gefühl und sagt, jetzt sind wir schon hier, komm säge einmal dort und wegräumen können sie ja selber oder man hilft noch eben. Gerade bei Sturmeinsätzen liegt auch soetwas im Bereich des machbaren u
    Und hier fängt es nach meiner Meinung an.
    Wir helfen weil wir eh da sind, und merken nicht wie wir das Anspruchsdenken der Bevölkerung hochzüchten. Übermorgen beschweren wir uns wieder über unser "Mädchen für alles? Image.

    Geschrieben von Thobias Schürmann
    Aber eigentlich sollte nur Gefahr im Verzug gesägt werden und dazu gehören auch Bäume die auf Verkehrswegen liegen,
    Wo ist hier eine Gefahr? an den beiden nächsten Kreuzungen absperren und gut ist es. Ausnahme irgendwelche Ortsteile die dann abgeschnitten sind.

    Geschrieben von Thobias Schürmann
    So kann es auch vorkommen das der Baum auf dem Firmengelände und dem öffentlichen Verkehrsraum, was dann? Dann muss ich die Gefahr auch beseitigen. Und von Baum in Firmeneinfahrt stelle ich mir immr noch vor, das dort die Straße aufhört, dort das Firmengelände anfängt und der Baum genau zwischen dort und dort liegt. Liegt der irgendwo mitten auf dem großen Firmengelände, dann säge ich dort nicht, ist doch klar.
    Welche Gefahr geht von den Bäumen aus? Meines Erachtens nach keine. Bestenfalls kenntlichmachen und absperren. Ach ja ich vergas, uns fehlen Einsätze für die Statistik.

    Geschrieben von Thobias Schürmann
    Ich hatte einige rect junge Einsätze frisch in erinnerung und da war Firmeneinfahrt gleichbedeuteten mit grenzt auch an Verkehrsraum und können wir beseitigen.
    Dürfte die Mehrheit der Zufahrten sein. Bedeutet aber keine direkte Gefahr.
    Und immer dran denken: Morgen wundern wir uns warum der Arbeitgeber seine Leute nicht zum FW- Einsatz lässt (die machen ja nur Streichhölzer aus dem Baum).

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg395446
    Datum05.04.2007 00:07184321 x gelesen
    Hallo Dirk,

    kenn mich in Niedersachsen nicht aus, aber:

    Geschrieben von Dirk Wulfes
    Anders gefragt, wer führt mich/ uns im Einsatz (in Niedersachsen) mein GF, mein OrtsBM, mein GemBM oder unser Bürgermeister? (Immer noch "erinner" an das Thema und meine Fragen/ Aussagen dazu).
    Nach unserer Rechtslage in letzter Instanz der Bürgermeister (Organisatorische Oberleitung). Den von Dir genannten FW- Funktionen wurde die Kompetenz vom Bürgermeister delegiert.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland395448
    Datum05.04.2007 00:32184269 x gelesen
    Hallo,


    Geschrieben von Michael BayerNach unserer Rechtslage in letzter Instanz der Bürgermeister (Organisatorische Oberleitung). Den von Dir genannten FW- Funktionen wurde die Kompetenz vom Bürgermeister delegiert.

    also da bin ich ein wenig erstaunt, vielleicht können die Juristen da mal ein wenig Aufklärung leisten. Ich hab gerade mal ins neue Gesetz hier im Saarland geschaut, da steht aber im ganzen Bereich Einsatzleitung nix von einem Bürgermeister. Einsatzleiter ist der erste Einheitenführer....., der den Einsatz an nachrückende Einheitenführer abgeben kann... je nach Lage Bildung einer Einsatzleitung, etc. etc.

    Zudem stellt sich die Frage, mit welchem Kenntnisstand dieser Einsatz verboten wurde. An sich steht es dem Bürgermeister (oder auch einem nachrückenden Einheitenführer) doch nicht zu, eine Lage aus der Ferne einzuschätzen (zum Beispiel mit den Katzenskeletten: es könnte ja sein, dass die Katze dort im Baum festhängt und aus eigener Kraft nicht weiterkommt) oder irre ich mich da?

    Grüße Paul


    alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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    AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen395455
    Datum05.04.2007 07:08184223 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Paul Bohlenalso da bin ich ein wenig erstaunt, vielleicht können die Juristen da mal ein wenig Aufklärung leisten. Ich hab gerade mal ins neue Gesetz hier im Saarland geschaut, da steht aber im ganzen Bereich Einsatzleitung nix von einem Bürgermeister. Einsatzleiter ist der erste Einheitenführer....., der den Einsatz an nachrückende Einheitenführer abgeben kann... je nach Lage Bildung einer Einsatzleitung, etc. etc.
    Beim Bürgermeister handelt es sich um den politisch Gesamtverantwortlichen im Sinne der FwDV 100. Er ist der Chef der Gemeinde und somit auch der Feuerwehr. Im Hessischen Brandschutzgesetz z. B. wird diese Komponente als Gesamteinsatzleitung bezeichnet - auf der anderen Seite steht dann die technische Einsatzleitung.
    Diese Unterscheidung, die überall gilt, wird allerdings in den Brandschutzgesetzen nicht immer so explizit dargestellt.

    Geschrieben von Paul BohlenZudem stellt sich die Frage, mit welchem Kenntnisstand dieser Einsatz verboten wurde. An sich steht es dem Bürgermeister (oder auch einem nachrückenden Einheitenführer) doch nicht zu, eine Lage aus der Ferne einzuschätzen (zum Beispiel mit den Katzenskeletten: es könnte ja sein, dass die Katze dort im Baum festhängt und aus eigener Kraft nicht weiterkommt) oder irre ich mich da?
    Dass der Bürgermeister ohne genaue Kenntnis der Lage gehandelt hat, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Er hat aber auf jeden Fall das Recht und auch die Pflicht entsprechende Entscheidungen zu treffen.
    Die rechtlichen Hintergründe hierzu ergeben sich aus den Festlegungen zur Amtshilfe in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder.
    Auch der Hinweis auf die "Unverhältnismäßigkeit" ist hier von besondere Bedeutung - die Verhältnismäßigkeit hat bei der Durchführung von staatlichen Maßnahmen nämlich einen sehr hohen Stellenwert (Verfassungsrang) und muss auf jeden Fall berücksichtigt werden.

    Hier mal der entsprechende Abschnitt aus dem Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz:

    Die ersuchte Behörde braucht Hilfe nicht zu leisten, wenn
    1. eine andere Behörde die Hilfe wesentlich einfacher oder mit wesentlich geringerem Aufwand leisten kann;
    2. sie die Hilfe nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand leisten könnte;
    3. sie unter Berücksichtigung der Aufgaben der ersuchenden Behörde durch die Hilfeleistung die Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben ernstlich gefährden würde.


    Wenn man sich das durchliest, dann hat der Bürgermeister durchaus die Möglichkeit, eine solche Entscheidung zu treffen, wie sie hier getroffen wurde.
    Inwiefern diese aber in diesem Fall ermessensfehlerfrei war, lasse ich mal offen.


    Gruß
    Markus

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    AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW395456
    Datum05.04.2007 07:10184250 x gelesen
    Hi

    Geschrieben von Sven BösselJaja .... kürzlich erhält unser Einsatzleitdienst Alarm von der IRLS, Einsatzort X, Hund entlaufen, zwei Personen stehen da rum und melden sich, er soll mal gucken fahren, was da los sei.
    Ich bin auch dagegen das für solche Einsätze alarmiert wird. Normalerweise finden sich doch immer 2 FM(SB) die solche Einsätze telefonisch erledigen können.

    Geschrieben von Sven BösselDie Feuerwehren sind gewissermaßen Dienstleister, aber mich nervt die Vollkaskomentalität vieler unserer Mitmenschen.Da gebe ich dir recht. Ich finde es schlimmer, wenn man Nachts zu einem angeblichen Rohrbruch alarmiert wird und es handelt sich nur um ein undichten Wasserhahn. Eckventil zugedreht und gut war. Manchmal habe ich das Gefühl, dass viele Bürger keine Lust haben, sich mal selber zu helfen.


    MkG Axel


    ____________________________________________

    Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


    ICQ: 84523418

    ____________________________________________
    Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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    AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW395458
    Datum05.04.2007 07:15184298 x gelesen
    Hallo

    Geschrieben von Sven BösselJeder Betriebswirt beweist Dir das Gegenteil.
    Das weiß ich.

    Geschrieben von Sven BösselKraftstoffe und andere Betriebsstoffe, Abnutzung Reifen, Bremsen etc., Versicherung, laufende Unterhaltung, TÜV, Steuern Wenn wir so anfangen, dann kann ich sehr viele "Veranstaltungen" der Feuerwehr in Frage stellen. Wenn zig Fahrzeuge aus dem ganzen Kreis zu einem Leistungsnachweis fahren, dann stört sich da auch keiner dran. Bringen tut so ein Leistungsnachweis meiner Meinung nach nichts. Eine Tierrettung macht da mehr Sinn.


    MkG Axel


    ____________________________________________

    Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


    ICQ: 84523418

    ____________________________________________
    Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen395477
    Datum05.04.2007 09:27184317 x gelesen
    Geschrieben von Jan SüdmersenDie gewählte Vorgehensweise ist wohl eher ungeschickt und ich bin mir nicht sicher ob sie auch richtig ist....

    Kommt drauf an,

    solange die Presse von verheulten Kinderaugen schreibt und die Katze das einzige bedrohte Lebewesen im Kreis ist, ist sie falsch. ("herzloser Bürgermeister lässt Katze im Stich")

    Brennt es 5 Minuten nach der Entsendung in Lindhorst und jemand wird nicht gerettet (SB), ist sie richtig, weil jede andere Entscheidung ggf. den StA, mindestens aber die Presse auf den Plan gerufen hätte. ("Bürgermeister lässt junge Mutter verbrennen, um Katze im Nachbarort zu retten").

    Welche (überspitzt dargestellte) Schlagzeile ist dem geneigten BM lieber?


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen395482
    Datum05.04.2007 09:43184093 x gelesen
    Na klar:

    § 1 FSHG

    (1) Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige
    Feuerwehren,

    § 40 GO NRW

    Träger der Gemeindeverwaltung
    (1) Die Verwaltung der Gemeinde wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft
    bestimmt.
    (2) Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den Bürgermeister vertreten.

    § 41 GO NRW
    Zuständigkeiten des Rates

    (1) Der Rat der Gemeinde ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig,
    soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
    [...]
    (3) Geschäfte der laufenden Verwaltung gelten im Namen des Rates als auf den Bürgermeister
    übertragen
    , soweit nicht der Rat sich, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuß für einen
    bestimmten Kreis von Geschäften oder für einen Einzelfall die Entscheidung vorbehält.

    § 62 GO NRW

    Aufgaben und Stellung des Bürgermeisters

    (1) Der Bürgermeister ist kommunaler Wahlbeamter. Der Bürgermeister ist verantwortlich für
    die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung
    . Er leitet und
    verteilt die Geschäfte. Dabei kann er sich bestimmte Aufgaben vorbehalten und die Bearbeitung
    einzelner Angelegenheiten selbst übernehmen.


    Gruß

    A.

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar395586
    Datum05.04.2007 14:30184502 x gelesen
    Mahlzeit

    Man kann dann auch Industrikletterer kommen lassen um die Mietze zu retten.

    Link


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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    AutorTimo8 L.8, Langerwehe / NRW395631
    Datum05.04.2007 16:51184143 x gelesen
    Hallo Andreas,

    vielen Dank! Soweit alles bekannt, doch bin ich persönlich nicht der Meinung, dass ein Feuerwehr-Einsatz zum Geschäft der laufenden Verwaltung gehört. Aber dies ist nur meine Meinung und juristisch nicht fundiert...

    Gruß Timo


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen395633
    Datum05.04.2007 16:58184198 x gelesen
    Geschrieben von Timo LöfgenAber dies ist nur meine Meinung und juristisch nicht fundiert...

    Mit Verlaub nach Blick ins Profil: Dann erkundige Dich, das ist Dein Job als Ratsmitglied!


    Gruß

    A.

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    AutorTimo8 L.8, Langerwehe / NRW395635
    Datum05.04.2007 17:15184118 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamMit Verlaub nach Blick ins Profil: Dann erkundige Dich, das ist Dein Job als Ratsmitglied!

    Davon kannst Du ausgehen! Aber auch ein Ratsmitglied muß und kann nicht alles wissen, aber falls erforderlich muß man sich informieren. Und das werde ich machen sobald ich aus dem Urlaub zurück bin ;-)

    Gruß Timo


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)395636
    Datum05.04.2007 17:20184407 x gelesen
    Wen will er da fragen? Eine wirklich rechtsverbindliche Antwort wird er wohl nur durch den Rechtsweg kriegen.
    Ein "Geschäft der laufenden Verwaltung" liegt lt. Lehrmeinung dann vor, wenn die Angelegenheit nach Regelmäßigkeit und Häufigkeit zu den üblichen Verwaltungsgeschäften der Kommune gehört und wenn die Abarbeitung nach wiederkehrenden Maßstäben ("auf eingefahrenen Gleisen") möglich ist. Und jetzt gilt es, darunter einen Feuerwehreinsatz zu subsumieren:
    - Wie regelmäßig sind Feuerwehreinsätze?
    - Wie häufig sind Feuerwehreinsätze?
    - Wird jeder Einsatz nach wiederkehrenden Maßstäben abgearbeitet? oder anders gefragt:
    - Ist Einsatz = Einsatz?


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorPhil8ipp8 S.8, Düsseldorf / 395638
    Datum05.04.2007 17:38184420 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppEin "Geschäft der laufenden Verwaltung" liegt lt. Lehrmeinung dann vor, wenn die Angelegenheit nach Regelmäßigkeit und Häufigkeit zu den üblichen Verwaltungsgeschäften der Kommune gehört und wenn die Abarbeitung nach wiederkehrenden Maßstäben ("auf eingefahrenen Gleisen") möglich ist. Und jetzt gilt es, darunter einen Feuerwehreinsatz zu subsumieren:
    - Wie regelmäßig sind Feuerwehreinsätze?
    - Wie häufig sind Feuerwehreinsätze?
    - Wird jeder Einsatz nach wiederkehrenden Maßstäben abgearbeitet? oder anders gefragt:
    - Ist Einsatz = Einsatz?



    Interessanter Ansatz den Staatsappearat doch noch auszuhebeln....

    Es kommt jedenfalls insoweit auf eine abstaktere Betrachtungsweise an und dann ist der Unterhalt einer Feuerwehr erfasst. Wenn Du es nämlich an einzelnen Vorgängen fest machst wird es sinnlos, denn das ginge auch beim Ordnungsamt, Einwohnermeldeamt etc.....was wohl nicht die Antwort ist.

    Als Grundannahme muss man sich mal von der Vorstellung der Person des Bürgermeisters lösen und diesen als Behörde betrachten und dann ist die Feuerwehr ein Teil dieser Behörde (z.B. NRW). Guck mal auf den amtlichen Briefbogen Deiner Feuerwehr, da steht Fw nur noch ganz klein mit Ämterbezeichnung unter dem Oberbürgermeister..., der Amtsleiter untersteht demselben und wird schlussendlich durch die Bezirksregierung (der die Kommunalaufsicht obliegt) überwacht.


    GROWING OLDER IS MANDATORY.

    GROWING UP IS OPTIONAL.

    LAUGHING AT YOURSELF IS THERAPEUTIC.

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen395641
    Datum05.04.2007 17:51184172 x gelesen
    Guck mal auf den amtlichen Briefbogen Deiner Feuerwehr, da steht Fw nur noch ganz klein mit Ämterbezeichnung unter dem Oberbürgermeister...,

    Ich befürchte fast, daß das bei >95% der Feuerwehren in Deutschland nicht so ist. Nicht selten wird dort irgendeine Eigenkreation genutzt.

    Auch schon häufig gesehen: öffentliche Feuerwehr und vor Ort existierender Feuerwehrverein nutzen den gleichen Briefbogen, wobei die handelnden Personen nicht selten beide Titel -sofern vorhanden- nutzen (z.B. FF Kleinkleckersdorf, Fritz Löschknecht, Wehrführer und 1. Vorsitzender)

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)395652
    Datum05.04.2007 18:27184077 x gelesen
    Geschrieben von Philipp SimonInteressanter Ansatz den Staatsappearat doch noch auszuhebeln....Warum? Weder weise ich einen Feuerwehreinsatz dem Geschäft der laufenden Verwaltung zu, noch verneine ich dies. Ich sag nur, dass es schwer zu beurteilen ist.

    Geschrieben von Philipp SimonEs kommt jedenfalls insoweit auf eine abstaktere Betrachtungsweise an und dann ist der Unterhalt einer Feuerwehr erfasst.Es ist ja eben die Frage, wie abstrakt man es hält. Man kann auch nicht sagen: "Feuerwehr" ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Weil dann fällt auch der Neukauf einer Drehleiter oder der 3 Mio-Gerätehausneubau darunter, was auch nicht im Sinne des Erfinders ist. Man muss die Bereiche schon differenziert betrachten. Auch der "Unterhalt der Feuerwehr" ist nicht vollständig Geschäft der laufenden Verwaltung, genausowenig wie Ordnungsamt und EMA dies nicht zwangsläufig sind, z.T. auch weil keine Selbstverwaltungsangelegenheit.

    Geschrieben von Philipp SimonAls Grundannahme muss man sich mal von der Vorstellung der Person des Bürgermeisters lösen und diesen als Behörde betrachten und dann ist die Feuerwehr ein Teil dieser Behörde [...] durch die Bezirksregierung (der die Kommunalaufsicht obliegt) überwacht.Glaub mir, in Kommunalrecht bin ich auch ein bißchen daheim. Von daher ist mir das sehr wohl bekannt.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen395656
    Datum05.04.2007 18:34184081 x gelesen
    Ok, gewonnen, wir machen ab jetzt für jeden Angriffsweg und jede Auswhl von Löschmitteln im Einzelfall ne Ratsvorlage, denn das ist die Altertanive, wenn es kein Geschäft der laufenden Verwaltung ist.

    Ernsthaft: natürlich sind alle Feuerwehreinsätze Geschäfte der laufenden Verwaltung, was denn sonst? Das Vorgehen ist in entsprechenden Anweisungen (zur Not in der FwDV) geregelt, Einsätze treten mit einer gewissen Häufigkeit auf und ja, grundsätzlich sind Einsätze eher gleich als verschieden. Kann man in jeder vernünftigen AAO nachlesen.


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg395689
    Datum05.04.2007 22:02184333 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Annette StollIn welcher Weise sollte bei einer Katzenrettung Schaden an der Drehleiter entstehen?

    Kratzer?


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorWill8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg395692
    Datum05.04.2007 22:29183959 x gelesen
    also Jürgen,

    wenn ich mich richtig erinnere warst du heute morgen von einwörtrige Antworte noch nicht so begeistert (Stichwortt: Dumm!). Ich denke aber mal diese Frage können wir durchgehen lassen :-). Wünsche dir schöne Ostertage, und nehme mal ein Paar Stunden einfach für dich.
    Willem


    Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW395696
    Datum05.04.2007 22:42184605 x gelesen
    Hallo!

    Mich befremden an der Meldung ein paar Dinge:

    1. Wie erfährt der Bürgermeister von dem geplanten Einsatz? Vor allen Dingen so schnell, dass er es noch vorher verbieten kann!

    2. Welche Informationen standen dem Bürgermeister zur Verfügung, um eine fehlerfreie Ermessenentscheidung zu treffen.

    3. Die Ermessensentscheidung ist unbegründet, zumindest reicht nicht die Begründung der Ordnungsamtsleiterin. Der Aspekt des Tierschutzes muss angemessen gewürdigt werden. Unabhängig von der Katze im Baum bestand eine Gefahr für die Katzenkinder, die auf die im Baum sitzende Katze angewiesen sind.
    Das eine Katze bei weitem nicht so gut den Baum wieder herunter kommen kann, wie sie ihn raufklettern kann, wurde ja in einem Beitrag schon dargelegt.
    Das eine Drehleiter viel Geld kostet und gewartet werden muss, hat für die Abwägung ungefähr soviel zu sagen wie "Wasser ist naß". Das käme allenfalls dann zum Tragen, wenn die Leiter "zerstörerisch" oder zumindest gefährdet in den Einsatz gebracht wird. Wenn schon das Retten einer Katze aus einem Baum die Gefahr eines Schadens an der DLK begründet, dann bleibt das Fahrzeug am Besten in der Halle, bis die Reifen eckig sind.
    Erwägungen, dass der Grundschutz nicht mehr gewährleistet sei, wären auch noch anzustellen und meines Erachtens die einzig tragfähigen Gründen.

    4. Wie kommt der Bürgermeister überhaupt dazu, einen solchen mickrigen Vorgang zu entscheiden? Wäre ich Wehrleiter, würde ich mir Gedanken machen, ob nicht besser der Bürgermeister selbst Wehrleiter wird.

    5. Ich zweifle zur Zeit auch noch, ob der Bürgermeister überhaupt die rechtliche Kompetenz hat, eine solche konkrete Entscheidung zu treffen. Aber da müsste man mal in Ruhe drüber nachdenken, ob ein solcher Durchgriff auf das Personal in fachlichen Fragen zulässig ist.

    6. In Sachen Öffentlichkeitsarbeit ist die Sache nun ganz blöd gelaufen.

    Gruß
    Sven


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen395701
    Datum05.04.2007 23:05184235 x gelesen
    1. Wie erfährt der Bürgermeister von dem geplanten Einsatz? Vor allen Dingen so schnell, dass er es noch vorher verbieten kann!

    Die Frage ist mir auch schon durch den Kopf gegangen.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen395816
    Datum06.04.2007 17:31184047 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Axel Urban
    Wenn wir so anfangen, dann kann ich sehr viele "Veranstaltungen" der Feuerwehr in Frage stellen. Wenn zig Fahrzeuge aus dem ganzen Kreis zu einem Leistungsnachweis fahren, dann stört sich da auch keiner dran. Bringen tut so ein Leistungsnachweis meiner Meinung nach nichts.

    Kreiseimerspiele sind in der Tat mit das Erste, was ich in Frage stellen würde.

    MkG, Sven


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen395889
    Datum07.04.2007 08:48184348 x gelesen
    Geschrieben von Sven Tönnemann5. Ich zweifle zur Zeit auch noch, ob der Bürgermeister überhaupt die rechtliche Kompetenz hat, eine solche konkrete Entscheidung zu treffen. Aber da müsste man mal in Ruhe drüber nachdenken, ob ein solcher Durchgriff auf das Personal in fachlichen Fragen zulässig ist.

    Was sollte dem verwaltungsrechtlich entgegen stehen?

    Hier wurde ja lediglich entschieden, OB eine überörtliche Hilfeleistung erfolgt, nicht wie. Und selbst beim wie ist nicht auszuschließen, dass der Bm da eingreifen dürfte...


    Gruß

    A.

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    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorThom8as 8B., Günzburg / Bayern395891
    Datum07.04.2007 09:29184309 x gelesen
    Geschrieben von Michael LinkenbachAlle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.


    Wie hätte denn der BGM entschieden wenn die Katze seines Kindes im Baum hängen würde???
    Wir hatten letztes Jahr Dezember auch ne Katzenrettung, da gabs bei uns noch nie Probleme mit der Gemeindeverwaltung.


    Oben genannter Beitrag ist meine eigene Meinung.
    Der KFV - Günzburg im Internet: www.kfv-guenzburg.de

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen395892
    Datum07.04.2007 09:35184086 x gelesen
    Wie hätte denn der BGM entschieden wenn die Katze seines Kindes im Baum hängen würde???

    Ich hoffe mal, daß er genauso entschieden hätte.

    Wir hatten letztes Jahr Dezember auch ne Katzenrettung, da gabs bei uns noch nie Probleme mit der Gemeindeverwaltung.

    Stimmt, vielerorts gibt es da keine Probleme. Da freut sich nämlich die Gemeinde auf die Einnahmen aus dem Spektakel. Da kommen auch mal vierstelllige Summen zusammen.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern395893
    Datum07.04.2007 09:35184234 x gelesen
    Hallo.

    Liegt vielleicht auch daran dass Tierrettung in Bayern ganz klar aufgabe der Feuerwehr ist. Siehe die entsprechden Gesetze VollzBekBayFwG zu Art 4 >4.2.2 u.a. "-Maßnahmen gegenüber Tieren, die selbst eine Gefahr darstellen oder sich in hilfloser Lage befinden"

    MFG Flo


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen395894
    Datum07.04.2007 09:45184336 x gelesen
    Liegt vielleicht auch daran dass Tierrettung in Bayern ganz klar aufgabe der Feuerwehr ist.

    Ja, aber nur wenn diese Aufgabe nicht von jemandem anderen durchgeführt werden kann oder sofortige Hilfe notwendig ist.

    4.2.2 Als Einsätze bei Unglücks- oder Notfällen können in der Regel folgende, in
    der Praxis bedeutsame Fälle angesehen werden:

    − technische Hilfe im Rettungsdienst
    − Beseitigung gefährlicher Verkehrshindernisse
    − Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen (z.B. Mineralölunfälle)
    − Hilfeleistungen bei Wassergefahren (nicht Beseitigung der Folgen bereits einge−
    tretener Schäden)
    − Öffnen und Verschließen von Räumen wegen Gasgeruch, Wasseraustritt und
    dergleichen
    − Maßnahmen gegenüber Tieren, die selbst eine Gefahr darstellen oder sich in
    hilfloser Lage befinden.

    In all diesen Fällen besteht ein öffentliches Interesse an der Hilfeleistung der Feuer-
    wehr nur, wenn verantwortliche Personen nicht oder nicht rechtzeitig herangezogen
    werden können oder (mit eigenen oder fremden Mitteln) zu wirksamer Abwehr nicht
    in der Lage sind und wenn die sofortige Hilfe zur Gefahrenabwehr notwendig ist.


    Sofortiges Eingreifen ist bei der Lage "Katze auf dem Baum" nur sehr selten notwendig und in aller Regel läßt sich das Problem auch mit Feuerwehrfremdengerät von Privatunternehmen erledigen.

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern395897
    Datum07.04.2007 09:56184231 x gelesen
    Dass sich das auch mit Feuerwehrfremdengerät lösen ließe will ich nicht einmal bezweifeln. Ganz im ernst halte ich es für nicht sinnig dass eine ohnehin verängstigte Katze noch mehr "bedroht" wird wenn auf einmal lauter Leute umhereilen großes Geschütz auf- oder besser ausgefahren wird.
    Aber wenn es die Lage erfordert ist es in Bayern rechtens (habe mich da vielleicht ein bischen schlecht ausgedrückt beim ersten mal)

    MFG Flo


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen395901
    Datum07.04.2007 10:23184175 x gelesen
    "Ich will bei jedem Feuerwehreinsatz angerufen werden."

    Ist doch nicht so kompliziert ;-)


    Gruß

    A.

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen395902
    Datum07.04.2007 10:33184337 x gelesen
    Ist doch nicht so kompliziert ;-)

    Kompliziert nicht, jedoch eher ungewöhnlich.

    MkG
    Marc


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)395904
    Datum07.04.2007 10:43183982 x gelesen
    Vielerorts haben die Bgm oder die entsprechenden Sachbearbeiter auch FME's auf ihrem Schreibtisch stehen, um über die Einsätze ihrer Wehr informiert zu sein. Bei uns ist das Diensthandy des Bgm auch in die SMS-Alarmierung aufgenommen worden.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen395916
    Datum07.04.2007 12:42184085 x gelesen
    Aber wenn es die Lage erfordert ist es in Bayern rechtens

    Das dürfte auch für die anderen Bundesländer zutreffen. Jedoch dürfte es die Lage eigentlich fast nie wirklich erfordern, da nur in Promillebereichen unverzüglicher Handlungsbedarf bestehen und auch zumeist innerhalb vertretbarer Zeit aus der Privatwirtschaft entsprechendes Gerät zu organisieren sein dürfte.

    MkG
    Marc


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    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW395922
    Datum07.04.2007 13:06184277 x gelesen
    Hi!

    Manchmal wundere ich mich! Juristen wird immer vorgeworfen sie würden immer alles nur nach streng nach Vorschrift machen und würden alles kompliziert machen.

    Aber jetzt mal im Ernst:
    Man kann problemlos begründen, warum dies eine erforderliche Tierrettung ist.
    Es dauert nicht lange und benötigt nicht viel Personal.

    Warum versucht man sich hier mit Händen und Füßen dagegen zu wehren, dem Ansehen der Feuerwehr etwas Gutes zu tun? Einfach mal eine Katz vom Baum holen, Pressemitteilung das dadurch die Gesundheit des Nachwuchses gesichert werden konnte.

    Eine solche Vorgehensweise würde dem Grundgedanken der Feuerwehr, nämlich der Nachbarschaftshilfe Rechnung tragen!

    Es ist ja jetzt nicht so, dass wegen solcher Dinge jeden Tag einer Anrufen würde. Dann kann man immer noch sagen, es wird allmählich zu viel.

    Übrigens wer den Einsatz nicht als Tierrettung sehen möchte: Die Feuerwehr darf auch Dinge tun, die keine Pflichtaufgaben nach FSHG sind!
    Das Argument, dass die Sicherheit im Ort nicht mehr gewährleistet sei, wurde von der Gemeinde ja gar nicht angeführt. Immerhin ist die DLK dann sofort besetzt und kann gleich Ausrücken, was eine gewisse Zeitverzögerung locker wieder wett macht.

    Ich versteh nicht, warum man sich hier mit Gewalt versucht versucht schlecht darzustellen.

    Gruß
    Sven


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    AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW395924
    Datum07.04.2007 13:17183888 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyKompliziert nicht, jedoch eher ungewöhnlich.


    Eher ungewöhnlich, aber nachzuvollziehen.


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle



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    AutorChri8sti8an 8S., Garching / Bayern395925
    Datum07.04.2007 13:24184084 x gelesen
    Wenn ich mich nicht irre kam die Anforderung sogar von der Leitstelle !?
    In so einem Fall könnte der Bürgermeister oder sonst wer, wenn er meint vor dem Fahrzeug Radschlagen. Da wird gefahren ohne Diskussion! wenn ich schon keine Katze runterholen darf , wie sieht es dann in Zukunft mit Übungen aus oder Arbeitseinsatz der Drehleiter/Fahrzeuge für die Stadt/Gemeinde sind sie dann nicht mehr teures gut dass gepflegt werden muss ;-) .

    Mal abgesehen von dem Schaden am Bild der Feuerwehr (Retten-Schützen-Löschen-Bergen)

    mehr dazu unter :

    Verordnung zur Ausführung des
    Bayerischen Feuerwehrgesetzes
    (AVBayFwG)

    § 15
    Verpflichtung zur Hilfeleistung; Alarmplanung
    (1) 1Die gemeindlichen Feuerwehren sind zur Hilfeleistung in einer Entfernung
    von mehr als 15 km Luftlinie von der Gemeindegrenze nur verpflichtet, wenn sie
    von der Polizei, einer anderen Feuerwehr, einer Gemeinde, einem Landratsamt
    oder einer Einrichtung des Rettungsdienstes dazu aufgefordert werden. 2Zur Hilfeleistung
    in geringerer Entfernung sind sie auch dann verpflichtet, wenn aus anderen
    Gründen die Annahme gerechtfertigt erscheint, dass ihre Hilfe benötigt wird.

    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Das ist meine Meinung und rein PRIVATE Äußerung.


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen395927
    Datum07.04.2007 13:27184316 x gelesen
    Geschrieben von Sven TönnemannÜbrigens wer den Einsatz nicht als Tierrettung sehen möchte: Die Feuerwehr darf auch Dinge tun, die keine Pflichtaufgaben nach FSHG sind!

    Aber nicht in der Nachbargemeinde, nicht wenn die originären Aufgaben darunter leiden (hier der absolute Knackpunkt) und ggf. nicht wenn dabei Konkurrenz zu Gewerbetreibenden entsteht...

    Geschrieben von Sven TönnemannImmerhin ist die DLK dann sofort besetzt und kann gleich Ausrücken, was eine gewisse Zeitverzögerung locker wieder wett macht.

    Du musst allerdings in diesem Fall ca. 7km Anfahrt zurück in die Heimatgemeinde addieren. Außerdem war die DL nach dem Presseartikel nur mit dem Gerätewart besetzt.


    Gruß

    A.

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen395929
    Datum07.04.2007 13:30184173 x gelesen
    Geschrieben von Christian SteinerIn so einem Fall könnte der Bürgermeister oder sonst wer, wenn er meint vor dem Fahrzeug Radschlagen. Da wird gefahren ohne Diskussion!

    Das würde im Zweifel bedeuten, für eine hilflose Katze die Feuerwehr nach dem Einsatz sofort zu verlassen. Wenn das keine Tierliebe ist :-)


    Gruß

    A.

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    AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW395930
    Datum07.04.2007 13:31184071 x gelesen
    Geschrieben von Christian SteinerVerordnung zur Ausführung des
    Bayerischen Feuerwehrgesetzes


    Interressiert keinen in diesem Zusammenhang, da nun einmal das Brandschutzgesetz Sachsen-Anhalt für diesen Einsatzort relevant ist.


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle



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    AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland395934
    Datum07.04.2007 13:34183948 x gelesen
    Hallo,

    es gibt (oder gab, bin da nicht 100% aktuell) Bürgermeister, die über einen eigenen Melder die Einsätze der Feuerwehr mitbekommen - und die über diesen Melder auch erreichbar sind, an sich keine so schlechte Lösung, spart im Bedarfsfall einiges an Telefonaten,


    Grüße Paul


    alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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    AutorChri8sti8an 8S., Garching / Bayern395935
    Datum07.04.2007 13:41184105 x gelesen
    Und da steht....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    § 1
    Brandschutz und Hilfeleistung
    (1) Die Abwehr von Brandgefahren (vorbeugender Brandschutz), die Brandbekämpfung (abwehrender Brandschutz) und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie bei Notständen sind Aufgaben der Gemeinden und Landkreise sowie des Landes.

    (2) Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und den Schutz vor den von Bränden ausgehenden Gefahren für Personen, Tiere, Sachen und die Umwelt sowie die Aufklärung über brandschutzgerechtes Verhalten.

    (3) Der abwehrende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren für Personen, Tiere, Sachen und die Umwelt, die durch Brände entstehen.

    (4) Hilfeleistung umfasst alle Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Personen, Tiere, Sachen und die Umwelt bei Unglücksfällen oder Notständen.
    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Egal wie man es auch dreht und wendet es ist einfach eine FALSCHE ENTSCHEIDUNG des Bürgermeisters gewesen und der Wehrleiter wird hoffentlich ein ernstes Wort mit dem Bgm sprechen.

    Ergebnis : Imageschaden der Feuerwehr und der Stadtverwaltung.
    und viel gerede um nichts.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Meine Meinug und rein PRIVATE Äußerung


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen395936
    Datum07.04.2007 13:44183898 x gelesen
    Geschrieben von Christian SteinerEgal wie man es auch dreht und wendet es ist einfach eine FALSCHE ENTSCHEIDUNG des Bürgermeisters gewesen und der Wehrleiter wird hoffentlich ein ernstes Wort mit dem Bgm sprechen.

    Und ich sehe das immer noch VÖLLIG anders und würde als Wehrleiter zuerst mal dem alleine ausgerückten Gerätewart die Rübe ab machen.


    Gruß

    A.

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    AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland395937
    Datum07.04.2007 13:51183952 x gelesen
    Hallo,

    also da sollten wir nicht unbedingt zwei Themen miteinander vermischen. Ich würde als Wehrleiter den Gerätewart schon mal fragen, warum er denn alleine mit der Leiter ausrückt (wenn ein Korbmaschinist vor Ort war wäre das m.E. nach vertretbar), aber auch den Bürgermeister um ein klärendes Gespräch bitten, denn eine solche Einmischung ins Feuerwehrgeschäft ist schon heftig,

    Grüße Paul


    alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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    AutorChri8sti8an 8S., Garching / Bayern395938
    Datum07.04.2007 13:55184096 x gelesen
    Sicher nicht es geht ums Prinzip, egal welcher Einsatz wenn eine Alamierung oder Anforderung von der Leitstelle kommt wird dass erledigt. Ich kann mir beim besten willen keinen Bürgermeister in unseren breiten vorstellen der eine solche entscheidung trifft.

    Und ja unter einer solchen Stadt/Gemeindeverwaltung würde ich mit lachendem Gesicht Austreten.
    Und nicht wegen der Blöden Katze , in Einsatzvorgängen hat die Verwaltung nix zu suchen.

    Naja Egal, müssen die selber damit klarkommen

    Mir Persönlich platzt da einfach der Kragen wenn ich sowas höre ;-)

    mfg Christian

    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------#Meine Meinung#


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    AutorChri8sti8an 8S., Garching / Bayern395939
    Datum07.04.2007 13:59183896 x gelesen
    Da gebe ich dir Recht alleine mit der Drehleiter rausfahren ist absoluter Blödsinn.
    Ist aber schon der einzige Fehler bei der ganzen Sache.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    #Meine Meinung#


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    AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW395940
    Datum07.04.2007 13:59184165 x gelesen
    Geschrieben von Christian Steiner(4) Hilfeleistung umfasst alle Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Personen, Tiere, Sachen und die Umwelt bei Unglücksfällen oder Notständen.

    Ja, und?

    War die Katze in Gefahr?

    Wenn es für die Katze eine inakeptable Gefahr gewesen wäre, wäre sie garnicht erst hochgeklettert.

    Sie ist hochgeklettert, also ging es ihr da oben gut.

    Folglich keine Gefahr, folglich kein Grund für einen Einsatz.

    Q.E.D.


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle



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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW395941
    Datum07.04.2007 14:01184584 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamAber nicht in der Nachbargemeinde, nicht wenn die originären Aufgaben darunter leiden (hier der absolute Knackpunkt)

    Das hat die Gemeinde aber gar nicht als Grund angeführt.

    Geschrieben von Andreas Bräutigamnicht wenn dabei Konkurrenz zu Gewerbetreibenden entsteht

    Ach ja richtig, hatte ich ganz vergessen. Die ganzen Tierrettungsunternehmen, die sich auf das Retten von Katzen aus Bäumen spezialisiert haben, die gehen jetzt natürlich Pleite, weil die Feuerwehr zweimal im Jahr eine Katz vom Baum holt. Wie sagt der Engländer: I break together!
    Noch mal: Tierrettung kann man ganz problemlos unter § 1 FSHG NRW subsumieren, insbesondere wenn noch so arme kleine Katzenkinder mit großen schwarzen Knopfaugen zu verhungern drohen.

    Geschrieben von Andreas BräutigamDu musst allerdings in diesem Fall ca. 7km Anfahrt zurück in die Heimatgemeinde addieren.
    Ja und? Wenn die DLK einen Platten hat, oder in der Wartung ist, etwas kaputt ist, die Klasse zwei Fahrer alle auf dem Geburtstag eines Kameraden sind, oder oder .... dauert das Ausrücken länger oder ist gar nicht möglich. Da finde ich einen Einsatz im Wege der überörtlichen Hilfe noch als besten Grund. Da sollten ja nun keine Ostereier am Krichturm versteckt werden.

    Geschrieben von Andreas BräutigamAußerdem war die DL nach dem Presseartikel nur mit dem Gerätewart besetzt.
    Ich kenne Feuerwehren, da ist dies das Standardpersonal.

    Gruß
    Sven


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    AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern395942
    Datum07.04.2007 14:03184081 x gelesen
    Mit dem Auto zuschnell fahren ist auch eine Gefahr... und trotzdem machen es die Leute und wir müssen im schlimmsten Falle helfen.
    Hier geht eine Gefahr für die Katze selber aus wie bereits geschrieben wurde ist es eben nicht so dass eine Katze auch da wieder runter kommt wo sie hoch geklettert ist.

    MFG Flo


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen395943
    Datum07.04.2007 14:05184151 x gelesen
    Und nicht wegen der Blöden Katze , in Einsatzvorgängen hat die Verwaltung nix zu suchen.

    Ach ja? Das sehe ich -beispielsweise nach einem Blick in die jeweiligen Landesgesetze aber auch die FwDV 100- im Allgemeinen etwas anders.

    Meines Erachtens ist es eigentlich an der Zeit das die Bürgermeister sich mal intensiv mit ihrer Feuerwehr auseinandersetzen und ihnen genausoviel Aufsicht zukommen lassen wie all ihren anderen Abteilungen.

    MkG
    Marc


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    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen395944
    Datum07.04.2007 14:07184161 x gelesen
    Hier geht eine Gefahr für die Katze selber aus wie bereits geschrieben wurde ist es eben nicht so dass eine Katze auch da wieder runter kommt wo sie hoch geklettert ist.

    Wobei man sich jetzt fragen müßte was im Tierreich mit ihr passieren würde, wenn besagtes Problem auftritt.


    Mal was anderes. Hundesteuer gibt es schon seit längerem - wieso eigentlich keine Katzensteuer?

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorChri8sti8an 8S., Garching / Bayern395945
    Datum07.04.2007 14:09183979 x gelesen
    Ja und soll man jetz vor ne´m Einsatz mit der Leitstelle diskutieren zu welchen Einsätzen gefahren wird.

    1.Anforderung durch die Leitstelle bei uns Polizei.
    2.Fahrzeug mit 3 Mann besetzen.
    3.Rausfahren

    Fertig

    Es kann doch nicht sein dass wenn die Leitstelle alarmiert Feuerwehr A sagt-" nö keine lust", Feuerwehr B -"nein der Bgm will das nicht" usw...

    aber ist ja nur meine Meinung

    mfg Christian


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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW395946
    Datum07.04.2007 14:11183986 x gelesen
    Geschrieben von Josef MäschleWar die Katze in Gefahr?

    Falsche Frage. Bestand durch das Sitzen der Katze auf dem Baum eine Gefahr die durch technische Hilfe abwendbar war?
    1. Die Katze ist seit 24 Stunden nicht heruntergeklettert. Das spricht dafür, dass ihr das herunterklettern schwer fällt. Jan Süd. hat ja bereits was zur Anatomie der "bekrallten" Katzenpfote geschrieben (Haken klappen nur entgegen der Schwerkraft).
    2. Die Katzenkinder drohte eine Gefahr, weil sie von ihrer Mutter nicht mehr versorgt werden.

    Geschrieben von Josef MäschleWenn es für die Katze eine inakeptable Gefahr gewesen wäre, wäre sie garnicht erst hochgeklettert.

    Willst Du das im Ernst als Argument einführen? Alternativ: Wenn ein Kind in einen Baum klettert, kann die Gefahr für dieses nicht so groß sein, sonst wäre es nicht da rauf geklettert. Also geht es ihm da oben gut. Folglich keine Gefahr und kein Einsatz.
    Beim nächsten Sturm wird das Kind dann schon aus dem Baum geschüttelt.

    Gruß
    Sven


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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW395949
    Datum07.04.2007 14:15184211 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyWobei man sich jetzt fragen müßte was im Tierreich mit ihr passieren würde, wenn besagtes Problem auftritt.

    Nein, die Frage stellt sich nicht, weil es sich um ein Haustier handelt. Dieses ist nicht mit Tieren der freie Wildbahn vergleichbar. Genauso könnte man sich die Frage stellen, was mit uns passieren würde, wenn wir nach darwinistischen Grundsätzen leben würden. Es würden bestimmt weniger im Forum schreiben. ;-)

    Gruß
    Sven


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen395951
    Datum07.04.2007 14:20183837 x gelesen
    Es kann doch nicht sein dass wenn die Leitstelle alarmiert Feuerwehr A sagt-" nö keine lust", Feuerwehr B -"nein der Bgm will das nicht" usw...

    Das dürfte zwar den Disponenten in der Leitstelle etwas unglücklich machen aber wäre in einigen Fällen durchaus legitim.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorChri8sti8an 8S., Garching / Bayern395952
    Datum07.04.2007 14:21184189 x gelesen
    Hmm schön und gut aber warum soll sich der Bürgermeister in sachen einmischen wo er keine Ahnung von hat, ist doch in der Fläche der Fall oder liege ich da sooo Falsch ?

    Und bei ner Freiwilligen FW kann ich die Leute nicht wie Gemeindeangestellte behandeln.

    # :-)Feuerwehrautos sind doch die roten oder ? #

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    #Meine Meinung#


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen395953
    Datum07.04.2007 14:25183818 x gelesen
    Hmm schön und gut aber warum soll sich der Bürgermeister in sachen einmischen wo er keine Ahnung von hat, ist doch in der Fläche der Fall oder liege ich da sooo Falsch ?

    Glaubst du er hat mehr Ahnung vom städischen Bauhof, dem Bauamt oder von der Kläranlage?

    Und bei ner Freiwilligen FW kann ich die Leute nicht wie Gemeindeangestellte behandeln.

    Jein. Zwar muß man im gewissen Rahmen dankbar dafür sein, daß sie ehrenamtlich gewisse Arbeiten durchführen - wenn sie aber entgegen einer Weisung städtisches Gerät verwenden, dann macht es schon Sinn sie entsprechend darauf hinzuweisen.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen395958
    Datum07.04.2007 14:49183929 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Krupp
    Bei uns ist das Diensthandy des Bgm auch in die SMS-Alarmierung aufgenommen worden.

    Bei jedem Einsatz?

    Da würde er sich bei uns aber bedanken ... FF Peine 472 Einsätze in 2006 *ggg*

    Bei bestimmten (vorab in der AAO festgelegten) Einsatzstichworten erhält aber auch bei uns die Stabsstelle der Stadtverwaltung eine Nachricht der IRLS per Sprachkonserve auf das Handy.

    MkG, Sven


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen395962
    Datum07.04.2007 15:01183851 x gelesen
    Geschrieben von Sven Tönnemannwenn wir nach darwinistischen Grundsätzen leben würden. Es würden bestimmt weniger im Forum schreiben. ;-)

    Vor allem: zuerst würden die Juristen aussterben :-))


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen395963
    Datum07.04.2007 15:05183830 x gelesen
    Geschrieben von Christian SteinerJa und soll man jetz vor ne´m Einsatz mit der Leitstelle diskutieren zu welchen Einsätzen gefahren wird.

    Nö. Zumindest nicht, wenn die Lst nicht zufällig zur eigenen Feuerwehr gehört und/oder ihr entsprechendes Weisungsrecht eingeräumt wird.

    Ansonsten gilt dasselbe wie damals in der Fahrschule: So lange der Fahrlehrer (hier Bürgermeister/Wehrführer/Zugführer/...) nichts sagt gehts geradeaus. In diesem Fall hat aber mal einer "an der nächsten Ecke umdrehen" gesagt. Fertig.


    Gruß

    A.

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen395966
    Datum07.04.2007 15:09183761 x gelesen
    Geschrieben von Sven TönnemannAch ja richtig, hatte ich ganz vergessen.

    ..., dass EINER der Gründe reicht. Stimmt.

    Geschrieben von Sven TönnemannDa finde ich einen Einsatz im Wege der überörtlichen Hilfe noch als besten Grund.

    Ist es auch. Wenn er unbedingt sein muss.

    Geschrieben von Sven TönnemannIch kenne Feuerwehren, da ist dies das Standardpersonal.

    Bedenke: Was gestern nich richtig war, kann morgen schon falsch sein.

    Wenn ihr mal nach DUS reinkommt, kommt Ihr aber bitte zu zweit, wenns geht, ja?


    Gruß

    A.

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    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)395988
    Datum07.04.2007 17:55184050 x gelesen
    Geschrieben von Christian SteinerUnd bei ner Freiwilligen FW kann ich die Leute nicht wie Gemeindeangestellte behandeln.
    Doch. Die ehrenamtliche Mitgliedschaft in der Feuerwehr ist mit einem Dienstverhältnis gleichenzusetzen und der Bürgermeister ist der weisungsberechtigte Dienstherr.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorPete8r S8., Aholming / BY396020
    Datum07.04.2007 20:34183871 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppDoch. Die ehrenamtliche Mitgliedschaft in der Feuerwehr ist mit einem Dienstverhältnis gleichenzusetzen und der Bürgermeister ist der weisungsberechtigte Dienstherr.

    Das ist schon richtig. Nur: Ich verdiene meine Brötchen nicht bei der FF und bin daher in keinster Weise auf diese Institution angewiesen. Wenn der Bgm es zu bunt treibt, kann es ihm passieren, dass ihm einer nach dem anderen abspringt.

    Gruß
    Peter


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    AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW396095
    Datum08.04.2007 10:06183867 x gelesen
    Geschrieben von Sven TönnemannFalsche Frage. Bestand durch das Sitzen der Katze auf dem Baum eine Gefahr die durch technische Hilfe abwendbar war?

    Nein.

    Geschrieben von Sven Tönnemann1. Die Katze ist seit 24 Stunden nicht heruntergeklettert.

    Dann ist ja nach der Abhandlung, auf die Du Dich beziehst noch 24 h Zeit, vergrößert den Lerneffekt.

    Geschrieben von Sven TönnemannDas spricht dafür, dass ihr das herunterklettern schwer fällt.
    Es soll ihr auch keinen Spaß machen, s. Lerneffekt. Sie soll einfach nur runterkommen.

    Das spricht dafür, dass ihr das herunterklettern schwer fällt. Jan Süd. hat ja bereits was zur Anatomie der "bekrallten" Katzenpfote geschrieben (Haken klappen nur entgegen der Schwerkraft).

    Dann muß die Katze ihre Pfoten eben bestimmungsgemäß in Sperrichtung anwenden. Da alle Besitzer, denen ich bisher begegnete die hohe Intelligenz dieser Tiere loben sollte das ja auch kein Problem sein.

    Geschrieben von Sven Tönnemann2. Die Katzenkinder drohte eine Gefahr, weil sie von ihrer Mutter nicht mehr versorgt werden.

    Noch ein Argument mehr gegen die Rettungsaktion: Wenn noch nicht einmal die Mutter hinterherklettert und die Versorgung oder Rettung bewerkstelligt, sieht auch sie es nicht als dringend an und hofft, daß auch kein anderer eine Rettung unter Ungehung autodidaktischer Nutzeffekte durchführt.

    Geschrieben von Sven TönnemannWillst Du das im Ernst als Argument einführen? Alternativ:

    Ja.

    Geschrieben von Sven TönnemannWenn ein Kind in einen Baum klettert, kann die Gefahr für dieses nicht so groß sein, sonst wäre es nicht da rauf geklettert. Also geht es ihm da oben gut. Folglich keine Gefahr und kein Einsatz.

    Ich bin als Kind der 70er auf hunderte von Bäumen geklettert, und überall wo ich allein rauf gekommen bin bin ich auch allein heruntergekommen. Wo ist das Problem?

    Heute ist die "Gefahr" für Kinder eh nicht mehr existent, da Baumklettern vermutlich nur dann eine erstrebenswerte Beschäftigung ist, wenn es dafür ein Computerspiel gibt...

    Siehe:
    >>Diplomarbeiten Abteilung Sozialpädagogik berufsbegleitende Ausbildung SPBA (W2000)

    Burget Renato
    ?"trepar a los árboles"
    Eine erlebnispädagogische Konzeptarbeit: ?Baumklettern mit Jugenlichen? <<


    Geschrieben von Sven TönnemannFolglich keine Gefahr und kein Einsatz.

    Ganz genau.

    Geschrieben von Sven TönnemannBeim nächsten Sturm wird das Kind dann schon aus dem Baum geschüttelt.

    Nach meinen Erfahrungen kommt es einfach von selbst runter, wenn es keine Lust mehr hat.

    Wenn es sich da oben das Handgelenk bricht, dann erst sieht die Sache anders aus:
    Dann könnte Hilfe erforderlich sein.

    Aber die Katze war AFAIK nie verletzt, so what?


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle



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    AutorMike8 K.8, Groitzsch / sachsen396179
    Datum08.04.2007 17:10184216 x gelesen
    Glaube nicht das der Bürgermeister oder sonst irgendeine Person von der Stadtverwaltung die kompetenz besitzt zu entscheiden wo die Feuerwehr ausrückt egal ob Katze oder sonst irgendein Einsatz.


    Feuerwehr Groitzsch

    Kreisjugendfeuerwehr Leipziger Land


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    AutorJan-8Hen8dri8k L8., Schutzbach / RLP396184
    Datum08.04.2007 17:30183997 x gelesen
    Geschrieben von Mike KöhlerGlaube nicht das der Bürgermeister oder sonst irgendeine Person von der Stadtverwaltung die kompetenz besitzt zu entscheiden wo die Feuerwehr ausrückt egal ob Katze oder sonst irgendein Einsatz.

    Frage wer ist den der oberste Dienstherr der Feuerwehr... oder die übergeornete Behörde?

    Ich glaube zwischen Feuerwehrkommandanten und bundespäsidenten gibt es noch ein paar stellen. Zumahl der Gerätewart sicherlich als angestellter der Gemeinde seinen job nicht riskieren möchte...


    Persönliche und private Meinungsäusserung

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    AutorMike8 K.8, Groitzsch / sachsen396188
    Datum08.04.2007 17:36183777 x gelesen
    Ok da baruchen wir aber keinen Wehrleiter mehr. Dann kann der BM alles entscheiden!

    Sicher hätte als Gerätewart auch den Einsatz abgebrochen, ihm trifft ja auch keine schuld


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg396190
    Datum08.04.2007 17:43184336 x gelesen
    Geschrieben von Mike KöhlerGlaube nicht das der Bürgermeister oder sonst irgendeine Person von der Stadtverwaltung die kompetenz besitzt zu entscheiden wo die Feuerwehr ausrückt egal ob Katze oder sonst irgendein Einsatz.


    Solange die Feuerwehr eine Einrichtung der Kommune ist und ein Weisungsrecht des "Chefs" der Kommune gegenüber der kommunalen Einrichtung Feuerwehr gegeben ist wird das aber schlicht so sein.

    Ob und in wieweit der Bürgermeister von seinem Rech Gebrauch macht steht auf einem anderen Blatt.

    Aber ich kenne durchaus Fälle, da wurden von der Feuerwehr vorgeschlagene AAOs welche die Einbeziehung von Nachbarwehren in den ersten Abmarsch zur Folge gehabt hätten mit der Begründung der Kosten (Überlandhilfe/ nachbarschaftliche Löschhilfe ist in Ba-Wü grundsätzlich kostenpflichtig) durch die Stadtverwaltung bzw. den Gemeinderat welche diese AAO hätte absegnen müssen abgelehnt.

    Interessant im Bezug auf die Frage "was darf der Bürgermeister" ist da auch §27 Abs. 2 FwG Ba-Wü der die Anforderung der Überlandhilfe regelt:
    "Die Hilfe ist durch den Bürgermeister der hilfebedürftigen Gemeinde, bei kreisangehörigen Gemeinden unter gleichzeitiger Verständigung des Kreisbrandmeisters, beim Bürgermeister der um Hilfe anzugehenden Gemeinde anzufordern."

    Sprich wenn die Feuerwehr der Gemeinde A Überlandhilfe der Gemeindefeuerwehr B braucht, dann ist das streng nach FwG zwischen Bürgermeister A und Bürgermeister B zu regeln.

    Das wird i.d.R. so nicht sein, sondern es wird im Rahmen von verwaltungsinternen Regelungen dem Feuerwehrkommandanten oder seinem jeweiligen Vertreter im Einsatz das Recht zuerkannt werden, diese Überlandhilfe anzufordern bzw. es wird von den Bürgermeistern im rahmen von Alarmierungsplänen auf Kreisebene bestimmten Vorgehensweisen und damit i.d.R. Abtretung der Kompetenzen zugestimmt.
    Dennoch zeigt dieses Beispiel, daß ein Bürgermeister durchaus im "Tagesgeschäft" der Feuerwehren seine Finger im Spiel haben kann.
    In wieweit das fachlich sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt. Aber rechtlich dürfte der BM auch hier in Ba-Wü mit Verweis auf o.g. Regelung des FwG die DLK der Nachbargemeinde zur Katzenrettung per Anruf bei der Leitstelle abbestellen.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg396192
    Datum08.04.2007 18:00183863 x gelesen
    Geschrieben von Mike KöhlerOk da baruchen wir aber keinen Wehrleiter mehr. Dann kann der BM alles entscheiden!

    Ja. Kann er. Wird er im Tagesgeschäft aber nicht amchen.
    Wenn es aber um Kostenfragen geht, dann kann es schon sinnvoll sein, den Bürgermeister einzubeziehen. Das ist nicht zuletzt auch ein grund, warum der Bürgemeister o.V.i.A. bzw. der Fachdezernent bei größeren Lagen welche umfangreiche Alarmierung auswärtiger Einheiten oder ziviler Fachfirmen zur Folge habe und damit Kosten in teilweise nicht unerheblichem Umfang produzieren informiert oder sogar an die Einsatzstelle gerufen werden.


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorChri8sti8an 8H., Harmstorf / Niedersachsen396214
    Datum08.04.2007 21:24184206 x gelesen
    Hallo Forum,

    Geschrieben von Jan SüdmersenIn Niedersachsen fällt das unter Tierrettung und ist daher kostenfrei.

    Das ist offenbar nicht immer so: klick

    Gruß,
    Christian


    Meine ganz private Meinung!

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    AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW396223
    Datum08.04.2007 22:39183968 x gelesen
    Hi

    Geschrieben von Christian HüppeDas ist offenbar nicht immer so: klickWenn ich ehrlich bin, dann bin ich schon ein wenig verwundert. Wenn eine Katze im Kamin feststeckt, dann ist sie doch in Gefahr und der Einsatz müsste kostenlos sein. Außerdem verstehe ich den Artikel so, das technische Hilfeleistung immer kostenpflichtig ist. Auch ein VU? Sehr komisch...


    MkG Axel


    ____________________________________________

    Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


    ICQ: 84523418

    ____________________________________________
    Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW396230
    Datum08.04.2007 23:07183937 x gelesen
    Hi!

    Achtung Axel, in dem Zeitungsartikel geht es um Niedersachsen. Die Kostenregelung ist in NRW deutlich anders.
    Für VU bei denen jemand gerettet wird, dürften beide Länder Kostenfreiheit vorsehen.
    Brennt dagegen nur das Auto oder rollt irgendwo gegen, wird es teuer ... meist aber nur für die Versicherung.

    Die Bienenbütteler Feuerwehrverwaltung sollte aber mal den § 26 Abs. 2 Satz BrandSchG Niedrsachsen ansehen. Wenn die gewollt hätten, hätte man in diesem Fall auch locker von der Kostenerstattung absehen können. Zum einen ist es ohnehin in das Ermessen der Gemeinde gestellt, ob sie Geld verlangt, zum Zweiten könnte man hier meines Erachtens von einer unbilligen Härte ausgehen.

    Aber jeder versucht sich in Sachen Öffentlichkeitsarbeit so gut er kann. ;-)

    Gruß
    Sven


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW396233
    Datum08.04.2007 23:32183848 x gelesen
    Mahlzeit!

    Geschrieben von ---Sven Tönnemann--- Achtung Axel, in dem Zeitungsartikel geht es um Niedersachsen. Die Kostenregelung ist in NRW deutlich anders.
    Für VU bei denen jemand gerettet wird, dürften beide Länder Kostenfreiheit vorsehen.


    Wo genau ist das für NRW vorgesehen?

    In §41, Abs.2 Nr.3 sehe ich eine solche Einschränkung nicht.

    Gruß,
    Henning


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg396236
    Datum09.04.2007 00:17184082 x gelesen
    Geschrieben von Axel UrbanWenn ich ehrlich bin, dann bin ich schon ein wenig verwundert. Wenn eine Katze im Kamin feststeckt, dann ist sie doch in Gefahr und der Einsatz müsste kostenlos sein.

    Jein. Kommt immer darauf an, ob ich mir als Feuerwehr den Schuh anziehe.
    Beispiel. Ich Du wirst mit dem Stichwort "Hund ich Fuchsbau" alarmiert. Jetzt hast Du
    a) die Möglichkeit Spaten und Pickel auspacken zu lassen und Deine Jungs X Stunden der Arbeitszeit von Hand nach dem Tier graben zu lassen (wenn es überhaupt auf Grund der Bodenverhältnisse klappt.

    b) Du kannst wenn Du merkst "Spaten und Pickel bringen nichts, da muß ein Bagger her" eine Baufirma anfordern, die gräbt dann weiter

    c) Du kannst dem Tierbesitzer klar machen, daß die Feuerwehr auf Grund ihrer beschränkten technischen Möglichkeiten leider nichts tun kann, ihm aber empfehlen aus den gelben Seiten ein Bauunternehmen anzufordern welches nach dem Tier gräbt. Danach läßt Du Deine Mannschaft bis auf die Führung wieder einrücken und sie gehen wieder ihrer täglichen Beschäftigung nach.
    Das Ergebnis ist am Ende das selbe wie bei b)

    Bei b) wirst Du u.U. ein klärendes Gespräch mit der Stadtverwaltung/ dem Bürgermeister haben, spätestens dann wenn er die Rechnung des Bauunternehmens erhält. Merke: Wer die Musikanten bestellt, der muß sie auch bezahlen.


    Und zur Frage der Kostentragung. Ich kenne viele Feuerwehren, die haben von ihrer Stadtverwaltung einen Vordruck Kostenübernahmeerklärung an Bord, den sie sich bei möglicherweise kostenpflichtigen Einsätzen zuerst abzeichnen lassen müssen, bevor sie auch nur einen Handschlag tun. Sprich LF kommt am vollgelaufenen Keller an, "Wem gehört der Keller?, kurze Aufklärung des Eigentümers/ Mieters über die möglichen geschätzten Kosten, Unterschrift unter die Erklärung, Absitzen, Arbeiten. Oder "Nee, das ist mir zu teuer, da mache ich das lieber selbst".

    Jetzt könnte man sagen "Öffentlichkeitsarbeit", aber man darf da auch nicht von einer Wehr mit fünf Einsätzen im Jahr ausgehen, sondern von Wehren, die mehrmals wöchentlich möglicherweise kostenpflichtige Einsätze haben und es bei einem bestimmten Prozentsatz anschließend wenn der Bescheid der Gemeinde kommt ein Verwaltungsgerichtsverfahren die Folge ist.
    Das spart man sich dann bzw. man hat deutlich bessere Karten.


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW396262
    Datum09.04.2007 10:27184075 x gelesen
    Hallo

    Mein Beitrag bezog sich auf die Katze im Kamin. Wenn man die Katze mit den Mitteln der Feuerwehr retten kann, dann sollte man es auch tun.


    Geschrieben von Christian FischerJein. Kommt immer darauf an, ob ich mir als Feuerwehr den Schuh anziehe.
    Beispiel. Ich Du wirst mit dem Stichwort "Hund ich Fuchsbau" alarmiert. Jetzt hast Du
    a) die Möglichkeit Spaten und Pickel auspacken zu lassen und Deine Jungs X Stunden der Arbeitszeit von Hand nach dem Tier graben zu lassen (wenn es überhaupt auf Grund der Bodenverhältnisse klappt.

    b) Du kannst wenn Du merkst "Spaten und Pickel bringen nichts, da muß ein Bagger her" eine Baufirma anfordern, die gräbt dann weiter

    c) Du kannst dem Tierbesitzer klar machen, daß die Feuerwehr auf Grund ihrer beschränkten technischen Möglichkeiten leider nichts tun kann, ihm aber empfehlen aus den gelben Seiten ein Bauunternehmen anzufordern welches nach dem Tier gräbt. Danach läßt Du Deine Mannschaft bis auf die Führung wieder einrücken und sie gehen wieder ihrer täglichen Beschäftigung nach.
    Das Ergebnis ist am Ende das selbe wie bei b)

    Bei b) wirst Du u.U. ein klärendes Gespräch mit der Stadtverwaltung/ dem Bürgermeister haben, spätestens dann wenn er die Rechnung des Bauunternehmens erhält. Merke: Wer die Musikanten bestellt, der muß sie auch bezahlen.
    Wenn ein Mensch irgendwo feststeckt, dann wird auch der maximale Aufwand getrieben um ihn zu befreien. Soviel ich weiß, wird kein Unterschied zwischen Mensch und Tier gemacht.

    Geschrieben von Christian FischerUnd zur Frage der Kostentragung. Ich kenne viele Feuerwehren, die haben von ihrer Stadtverwaltung einen Vordruck Kostenübernahmeerklärung an Bord, den sie sich bei möglicherweise kostenpflichtigen Einsätzen zuerst abzeichnen lassen müssen, bevor sie auch nur einen Handschlag tun. Sprich LF kommt am vollgelaufenen Keller an, "Wem gehört der Keller?, kurze Aufklärung des Eigentümers/ Mieters über die möglichen geschätzten Kosten, Unterschrift unter die Erklärung, Absitzen, Arbeiten. Oder "Nee, das ist mir zu teuer, da mache ich das lieber selbst". Das ist interessant. Könntest du mir so ein Formular mal zukommen lassen?


    Insgesamt ist es ein kompliziertes Thema. Manchmal muss man die Kirche auch mal im Dorf lassen und menschlich handel. Nur irgendwelche Vorschriften hin und her zu wälzen bringt niemanden weiter. Alle beschweren sich in Deutschland über zu viel Bürokratie. Meiner Meinung machen wir uns gerade bei einem so einem, für mich, trivialen Fall nur das Leben selbst schwer. Weniger ist manchmal mehr.


    MkG Axel


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg396264
    Datum09.04.2007 10:42184157 x gelesen
    Geschrieben von Axel UrbanWenn ein Mensch irgendwo feststeckt, dann wird auch der maximale Aufwand getrieben um ihn zu befreien. Soviel ich weiß, wird kein Unterschied zwischen Mensch und Tier gemacht.


    Mensch = Tier? Nicht wirklich.
    Da gibt es schon noch gewisse Unterschiede in der Wertigkeit. Gottseidank. Und m.E. könnten die auch durchaus noch ausgeprägter sein.
    Könnte vielleicht auch daran liegen daß ich als Kind im Urlaub noch gesehen habe, wo die Wurst und das Fleisch herkommt, wie der Hase den man am nächsten Tag gegessen hat vom Leben zum Tode befördert und anschließend verzehrfertig gemacht wurde, wie die am Flügel verletzte Taube eben nicht aufwändig zum Tierart gebracht wurde sondern eben kurz der Kopf rumgedreht wurde, wie aus einem Wurf mit jungen Hunden die kräftigsten rausgesucht wurden und mit dem Rest der Opa des Hofs einen Spaziergang in einem Sack zum Fluss gemacht hat,...

    m.E. wird das mit dem Tierschutz massivst übertrieben. Das ist neben dem Dauerübel des übertriebenen Umweltschutzes ein weiteres Spielfeld für staatlich aus Steuermitteln voll bezuschußte Gutmenschen geworden. Ich wünschte mir, wir würden dem Schutz von Kindern oder alten Menschen so viel Aufmerksamkeit widmen...


    Geschrieben von Axel UrbanDas ist interessant. Könntest du mir so ein Formular mal zukommen lassen?


    Werde mal schauen, daß ich eines besorge.


    Geschrieben von Axel UrbanManchmal muss man die Kirche auch mal im Dorf lassen und menschlich handel. Nur irgendwelche Vorschriften hin und her zu wälzen bringt niemanden weiter. Alle beschweren sich in Deutschland über zu viel Bürokratie. Meiner Meinung machen wir uns gerade bei einem so einem, für mich, trivialen Fall nur das Leben selbst schwer. Weniger ist manchmal mehr.

    Wie gesagt. Wenn nachher die gut vierstellige Rechnung des Bauunternehmens für das Ausbuddeln eines Hundes beim Bürgermeister einen kleinen Gemeinde ankommt, dann viel Spaß. Das könnte dem Gegenwert der Dachsanierung des gemeindlichen Kindergartens entsprechen, die dann leider auf Grund der begrenzten Haushaltsmittel nicht mehr durchgeführt werden kann...


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    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorPete8r S8., Aholming / BY396275
    Datum09.04.2007 12:07183688 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerMensch = Tier? Nicht wirklich.
    Da gibt es schon noch gewisse Unterschiede in der Wertigkeit. Gottseidank. Und m.E. könnten die auch durchaus noch ausgeprägter sein.


    Warum? Nur weil der Mensch zum Leidwesen sämtlicher anderer Geschöpfe zufällig das am höchsten entwickelte Tier ist? In meinen Augen ist der Mensch eine Sackgasse der Evolution und wird das Problem schon selber lösen, indem er sich die eigene Lebensgrundlage zerstört. Unsere gute alte Erde wird sehr gut ohne ihn zurechtkommen.

    Geschrieben von Christian Fischerm.E. wird das mit dem Tierschutz massivst übertrieben. Das ist neben dem Dauerübel des übertriebenen Umweltschutzes...
    Genau, immer schön kurzsichtig und ohne Rücksicht auf irgendwen oder irgendwas den Gewinn maximieren, so lernen es die jungen BWL-Schnösel heute auf er Uni. Mich würgt es, wenn ich - noch geprägt von den 68ern - sehe, was da so nachkommt :-( Armes Deutschland!

    Absolut unverständliche Grüße
    Peter


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    AutorChri8sti8an 8S., Garching / Bayern396276
    Datum09.04.2007 12:08184011 x gelesen
    Geschrieben von ---Christian Fischer--- Mensch = Tier? Nicht wirklich.
    Da gibt es schon noch gewisse Unterschiede in der Wertigkeit. Gottseidank. Und m.E. könnten die auch durchaus noch ausgeprägter sein.
    Könnte vielleicht auch daran liegen daß ich als Kind im Urlaub noch gesehen habe, wo die Wurst und das Fleisch herkommt, wie der Hase den man am nächsten Tag gegessen hat vom Leben zum Tode befördert und anschließend verzehrfertig gemacht wurde, wie die am Flügel verletzte Taube eben nicht aufwändig zum Tierart gebracht wurde sondern eben kurz der Kopf rumgedreht wurde, wie aus einem Wurf mit jungen Hunden die kräftigsten rausgesucht wurden und mit dem Rest der Opa des Hofs einen Spaziergang in einem Sack zum Fluss gemacht hat,...


    Ja jetz wirds ja immer besser hier und vielleicht noch der Katze nen Böller in den Arsch und dem Pferd den Bauch aufschlitzen oder wie ???

    Hund mit Sack > Fluss für solche aussagen sollte sich jeder Mensch zutiefst schämen.

    Pfui Teufel da kommt einem ja das ko....en
    und dass is gut oder Tiere unötig zu quälen ???

    ...

    sorry.... #!!#


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg396279
    Datum09.04.2007 12:18183961 x gelesen
    Geschrieben von Christian SteinerJa jetz wirds ja immer besser hier und vielleicht noch der Katze nen Böller in den Arsch und dem Pferd den Bauch aufschlitzen oder wie ???

    Genau das wirst Du von Menschen die mit Tieren arbeiten und von ihnen leben nicht erleben.
    Das machen nur die, die ansonsten zu Tieren keinen praktischen Bezug haben.


    Geschrieben von Christian SteinerHund mit Sack > Fluss für solche aussagen sollte sich jeder Mensch zutiefst schämen.


    Sorry. Aber das war damals auf dem Land so (und wird m.E. auch heute noch so sein). Denn da haben Tiere eher einen rein praktischen Nutzen. Und es wird nicht aus Spaß getötet.

    Ach ja. Schon mal die Agrarfabriken gesehen, in denen die Frühstückseier oder Brathähnchen produziert werden? Da ist mir ein Hof bei dem noch eine Beziehung zwischen Mensch und Tier besteht lieber.


    Geschrieben von Christian SteinerPfui Teufel da kommt einem ja das ko....en
    und dass is gut oder Tiere unötig zu quälen ???


    Wie gesagt. Ein Mal Agrarfabrik besichtigt. Dann weißt Du was Tierquälerei ist. Und deren Produkte essen/ nutzen wir gerne täglich.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorChri8sti8an 8S., Garching / Bayern396287
    Datum09.04.2007 12:29183719 x gelesen
    1.Komme selbst aus einer relativ ländlichen Gegend
    2.Selbst Landwirtschaftlich vorbelastet :-)
    3.Agrarfabriken kenne ich auch und nur weil es so ist muss ich es nicht gutfinden
    4.Bei uns in der Gegend hat man auch durchaus die möglichkeit welche ich auch nutze, regionale Produkte zu erwerben wo ich auch weis wo sie herkommen.
    5.Und wenn ich jemanden erwischen würde der bei uns im Fluss seine Welpen ersäuft...
    aber dass kann ich hier nicht schreiben was mit so einem passiert. ;-)

    aber ich glaube jetzt kommem wir zuweit vom Thema weg.

    mfg Christian


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    AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW396288
    Datum09.04.2007 12:35183690 x gelesen
    Geschrieben von Christian SteinerJa jetz wirds ja immer besser hier und vielleicht noch der Katze nen Böller in den Arsch und dem Pferd den Bauch aufschlitzen oder wie ???



    Deine freien Assoziationen sind sehr interessant, sollten wir die mal tiefenpsychologisch deuten lassen?

    Geschrieben von Christian SteinerHund mit Sack > Fluss für solche aussagen sollte sich jeder Mensch zutiefst schämen.

    Pfui Teufel da kommt einem ja das ko....en
    und dass is gut oder Tiere unötig zu quälen ???


    Wenn ich Christians Aussage lese, hat er an keiner Stelle vorgeschlagen, Tiere zu quälen.
    Das ist also eine recht gewagte und nicht sehr sachlich vorgebrachte Interpretation Deinerseits.

    Da Du offentlich auch am Leben bist:
    Zwangsläufig hast Du auch schon mal irgendwelche Tiere und Pflanzen direkt oder indirekt getötet, um sie als Nahrung zu nutzen.

    Das hättest Du leicht -wenn auch mit gewissen Nebeneffekten für Deine Person- vermeiden können, indem Du eben keine Nahrung aufgenommen hättest.
    Somit hast auch Du bereits den unnötigen Tod von Tieren und Pflanzen (Wo liegt da der Unterschied?) verschuldet , wie angenehm oder unangenehm der auch gewesen sein mag.

    Ich sehe also kein konsequentes Handeln auf Deiner Seite, dagegen sehr wohl den Sinn von Christians Argumentation.

    Daß Tiere bis vor wenigen Jahren gesetzlich als Sachen angesehen wurden sollte Dir ebenfalls zeigen, daß die menschliche Gesellschaft diesen Unterschied seit jeher praktiziert.

    Statt dich in in Unmutsäußerungen auf Fußballfanniveau zu ergehen denk einfach ein wenig nach und argumentiere sachlich.


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle



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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen396289
    Datum09.04.2007 12:39183591 x gelesen
    Daß Tiere bis vor wenigen Jahren gesetzlich als Sachen angesehen wurden (...)

    Daran hat sich im Grundsatz auch nichts geändert.

    (...) sollte Dir ebenfalls zeigen, daß die menschliche Gesellschaft diesen Unterschied seit jeher praktiziert.

    Ich glaube auch kaum, daß irgendeine Tierart eine andere Art (darunter auch den Menschen) ihrer eigenen vorziehen würde.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorChri8sti8an 8S., Garching / Bayern396291
    Datum09.04.2007 12:47183843 x gelesen
    Hmm ja was soll ich dazu noch hinzufügen ?

    Fußballfan bin ich keiner.

    Es gibt einfach so Themen die sich hier einschleichen.... :-)

    Naja..... aber ob diese Diskussion in einem Feuerwehrforum Früchte trägt ?

    Schönen Ostermontag wünsche ich noch.

    hiermit klinke ich mich aus der Tierschutzdiskussion aus.

    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    -Rettet den Osterhasen *g*-


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg396313
    Datum09.04.2007 13:48184036 x gelesen
    Geschrieben von Christian Steinerhiermit klinke ich mich aus der Tierschutzdiskussion aus.

    Wenn es um Rettung von Tieren in den Feuerwehrgesetzen geht wir leider fast immer vergessen, woher diese Aufgabe kommt.
    Diese Aufgabe stand da schon drin, als man das Wort Tierschutz noch gar nicht kannte bzw. er ohnehin praktiziert wurde, da man davon lebte daß es den Tieren gut ging.
    Und daher kam auch die Aufgabe Tierrettung im Feuerwehrgesetzt. Es ging um handfeste wirschaftliche, wenn nicht sogar existenzielle Gründe. Das Tier als Lebensgrundlage von Familien bzw. einer Gemeinschaft. Sprich es ging vor allem um Großvieh.
    Das wurde im Laufe der Zeit leider vergessen und die Rettung von Tieren als Pflichtaufgabe auch pauschal auf Lagen übertragen, für die sie nie gedacht waren.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW396321
    Datum09.04.2007 14:43183845 x gelesen
    Hi

    Geschrieben von Christian FischerWie gesagt. Wenn nachher die gut vierstellige Rechnung des Bauunternehmens für das Ausbuddeln eines Hundes beim Bürgermeister einen kleinen Gemeinde ankommt, dann viel Spaß.Das ist natürlich was anderes. Wenn aber ein Einsatz mit den Mitteln der Feuerwehr erledigt werden kann, wo ist dann das Problem?


    MkG Axel


    ____________________________________________

    Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


    ICQ: 84523418

    ____________________________________________
    Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg396324
    Datum09.04.2007 15:10183664 x gelesen
    Geschrieben von Axel UrbanDas ist natürlich was anderes. Wenn aber ein Einsatz mit den Mitteln der Feuerwehr erledigt werden kann, wo ist dann das Problem?


    Daß auch die Mittel der Feuerwehr Geld kosten und daß die Einsatzkräfte bei BFen so lange für anderen Einsätze fehlen und bei FFen die Einsatzkräfte so lange an ihrem Arbeitsplatz fehlen.

    Und daß die Mittel der örtlich zuständigen Feuerwehr ggfs. begrenzt sind (z.B. keine eigene DLK), also dann noch eine Feuerwehr rausgeklingelt wird,...


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW396440
    Datum09.04.2007 22:23183701 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerWenn es um Rettung von Tieren in den Feuerwehrgesetzen geht wir leider fast immer vergessen, woher diese Aufgabe kommt.
    Diese Aufgabe stand da schon drin, als man das Wort Tierschutz noch gar nicht kannte bzw. er ohnehin praktiziert wurde, da man davon lebte daß es den Tieren gut ging.


    Du unterschlägst, dass erst vor etwa zwei Jahren extra das Grundgesetz geändert und der Tierschutz mitaufgenommen wurde! Eine grundrechtskonforme Auslegung ergibt, dass dem Schutz von Tieren ein ganz bedeutend höherer Stellenwert beizumessen ist.
    Da kannst Du Dich aufregen und Teufelsanwalt spielen, ist aber so.

    Geschrieben von Christian FischerEs ging um handfeste wirschaftliche, wenn nicht sogar existenzielle Gründe. Das Tier als Lebensgrundlage von Familien bzw. einer Gemeinschaft

    Dem wird noch heute dadurch Rechnung getragen, dass man im BGB für Luxustierhaltung eine Gefährdungshaftung vorgesehen hat, während der Nutztierhalter nur bei Verschulden haftet. Das schlägt sich auch in der Kostenfrage bei Feuerwehreinsätzen nieder (in NRW).
    Nach einer Diskussion mit dem Autor :-) findet man dazu auch was in dem folgenden Artikel, dem der letzte Absatz vor kurzem hinzugefügt wurde: Kosten für Tierrettung

    Gruß
    Sven


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    AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen396538
    Datum10.04.2007 12:29184067 x gelesen



    Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...

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    AutorPhil8ipp8 S.8, Düsseldorf / 397390
    Datum14.04.2007 13:11183679 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamStimmt. Deshalb spricht in NRW ja auch der Leiter der Feuerwehr einen solchen Ausschluss aus.

    Nachzulesen in § 19 LVO FF

    Was "tat- und schuldangemessen" ist, kann dann gerne 5 Jahre später das Verwaltungsgericht überprüfen.


    Wobei da a) im weiteren durch § 20 LVO FF die Latte recht hoch gehängt wird, denn z.B. für ein Verbrechen (§ 12 Abs. 1 StGB), im Gegensatz zu einem Vergehen, muss man schon mächtig hinlangen, denn Verbrechen sind Taten, die im Mindeststrafmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe belegt sind, ne gefährliche Körperverletzung oder nen Diebstahl mit Waffen bringen's da noch nicht (man vergleiche nun mit dem Ausgangsfall, der Missachtung einer dienstlichen Anordnung, da muss beim (unterstellten) Ersttäter ganz sicher auf weniger drastische Disziplinarmaßnahmen zurückgegriffen werden) und b) die Entscheidung des Leiters der Fw wohl klassischer Weise als belastender VA ergehen wird, wogegen der Widerspruch mit Suspensiveffekt und ggf. der Antrag nach 80V VwGO zur Verfügung stehen und da reden wir zeitlich eher über Wochen als über Jahre.

    In einer Gesamtschau bleibt also festzuhalten, dass ein begründeter Ausschluss rechtlich natürlich durchzusetzen ist. Ist der Auszuschließende aber kampfeslustig und gut ausgebildet / beraten wird die Sache sicher nicht mal so zwischen "Tür und Angel" abgehen und der Auszuschließende sich ggf. wacker auf der Bildfläche halten. Letzteres wird um so mehr gelten, wenn der Ausschluss in der Sache unbegründet ist, dem Rechtsstaat sei dank.


    GROWING OLDER IS MANDATORY.

    GROWING UP IS OPTIONAL.

    LAUGHING AT YOURSELF IS THERAPEUTIC.

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen397427
    Datum14.04.2007 18:44183595 x gelesen
    Geschrieben von Philipp SimonIst der Auszuschließende aber kampfeslustig und gut ausgebildet / beraten wird die Sache sicher nicht mal so zwischen "Tür und Angel" abgehen und der Auszuschließende sich ggf. wacker auf der Bildfläche halten.

    Sowas wird sicher nirgends zwischen Tür und Angel abgehandelt. Das kann auch nicht das Ziel sein. Aber solche Vorgänge haben ja in der Regel eine Vorgeschichte unterhalb der jeweiligen Laufbahnverordnungen.

    Geschrieben von Philipp SimonLetzteres wird um so mehr gelten, wenn der Ausschluss in der Sache unbegründet ist, dem Rechtsstaat sei dank.

    Rechtsstaat? Achso, wir reden über Westfalen-Lippe :-))


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW397466
    Datum14.04.2007 23:26183855 x gelesen
    Geschrieben von Philipp SimonWobei da a) im weiteren durch § 20 LVO FF die Latte recht hoch gehängt wird, denn z.B. für ein Verbrechen (§ 12 Abs. 1 StGB), im Gegensatz zu einem Vergehen, muss man schon mächtig hinlangen, denn Verbrechen sind Taten, die im Mindeststrafmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe belegt sind, ne gefährliche Körperverletzung oder nen Diebstahl mit Waffen bringen's da noch nicht (man vergleiche nun mit dem Ausgangsfall, der Missachtung einer dienstlichen Anordnung, da muss beim (unterstellten) Ersttäter ganz sicher auf weniger drastische Disziplinarmaßnahmen zurückgegriffen werden

    Das lässt sich so nicht vergleichen. Während der Ausschluss wegen Verbrechen ohne Bezug zum Feuerwehrdients etwas mit "für den Dienst unwürdig" zu tun hat, geht es bei der Mißachtung von Anordnungen um innerdienstliche Ordnung, die notwendig ist um eine Feuerwehr unterhalten zu können. Getreu dem Motto, wer sich schon einfachen leicht durchführbaren Weisungen widersetzt, der wird im Ernstfall mit hoher Wahrscheinlichkeit noch weniger zuverlässig sein.
    Insofern sind das zwei unterschiedlich hohe Meßlatten. Wobei eine einmalige oder auch zwei Mißachtungen ohne weitere Folgen auch nicht mit dem Ausschluss aus der Feuerwehr enden.

    Gruß
    Sven


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    AutorPhil8ipp8 S.8, Düsseldorf / 397469
    Datum15.04.2007 00:16184151 x gelesen
    Geschrieben von Sven Tönnemann
    Das lässt sich so nicht vergleichen.


    In der rubrizierten Angelegenheit vermag ich Deiner Rechtsauffassung nicht zu folgen, denn m.A. resultiert die Vergleichbarkeit bereits aus der Systematik des § 20 LVO FF. Der von Dir geschilderte Fall
    Geschrieben von Sven TönnemannInsofern sind das zwei unterschiedlich hohe Meßlatten. Wobei eine einmalige oder auch zwei Missachtungen ohne weitere Folgen auch nicht mit dem Ausschluss aus der Feuerwehr enden. wäre, so er dann ggf. zum Ausschluss führt (so ja auch mein Beitrag zu Wiederholungstat), wohl ebenso als besonders schweres Dienstvergehen unter § 20 II LVO FF, nämlich § 20 II d LVO FF zu subsumieren, wie allfällige Verbrechen (§ 20 II a), was wegen der Regelfallvorschrift des § 20 III LVO FF zumeist zur gleichen Rechtsfolge (Ausschluss) führen dürfte.

    Es liegt in der Natur der Sache, dass zwei verschiedene Rechtsvorschriften die das gleiche Resultat bewirken aus unterschiedlichen Gründen / Motivationen heraus erlassen worden sind. Dies spricht jedoch nicht gegen eine Vergleichbarkeit sondern vielmehr dafür, dass die unterschiedlichen Voraussetzungen in ihrer Bedeutsamkeit gleichartig bewertet werden.


    Gute N8


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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW397492
    Datum15.04.2007 09:48183602 x gelesen
    Hi!
    Geschrieben von Philipp SimonDies spricht jedoch nicht gegen eine Vergleichbarkeit sondern vielmehr dafür, dass die unterschiedlichen Voraussetzungen in ihrer Bedeutsamkeit gleichartig bewertet werden.

    Die vorsätzliche fortgesetzte Nachlässigkeit im Dienst als Regelbeispiel eines Ausschlussgrundes muss von der Intensität bzw. Verwerflichkeit lange nicht so schwer sein wie ein Verbrechen.
    Wer zum Beispiel seit einem Jahr nicht zum Dienst kommt, hat sich sicher keiner besonders verwerflichen Tat schuldig gemacht. Das reicht aber schon für einen Ausschluss.

    Übrigens: auch ein "einfaches" Dienstvergehen kann zum Ausschluss führen.

    Nochmal anders gesagt: Verbrechen sind aufgrund ihres Strafmaßes "besonders verwerflich" (nicht juristisch ausgedrückt) und müssen den Feuerwehrdienst nicht beeinträchtigen. Handlungen die den Feuerwehrdienst beeinträchtigen können zum Ausschluss führen, auch wenn sie nicht "besonders verwerflich" sind.

    Gruß
    Sven


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    AutorJens8 M.8, Enger (NRW) / NRW409252
    Datum15.06.2007 11:00183589 x gelesen
    Musste spontan beim Lesen dieser Meldung an das hier denken....

    Meldung: Rettung einer "Flugratte" mit DL ;-)


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