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ThemaVerschiedene Ausbildungsdauer92 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorStef8an 8S., Kitzingen / Bayern395807
Datum06.04.2007 16:1337017 x gelesen
Warum dauert die Ausbildung zum Brandmeister in Bayern nur 9 monate und z.b. in NDW 18 Monate?

Ich hab schon viel im internet geschaut konnte allerdings keine Antwort auf meine Frage finden.

Vielen Dank für die Hilfe


mfg
Stefan

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AutorBenj8ami8n K8., Wuppertal / NRW395811
Datum06.04.2007 16:4334933 x gelesen
Geschrieben von Stefan SöhnleinWarum dauert die Ausbildung zum Brandmeister in Bayern nur 9 monate und z.b. in NDW 18 Monate?

Mein Bauch sagt mir, dem zu Folge meine persöhnliche Vermutung, dass die 9 monatige Ausbildung (in Bayern) keine Ausbildung zum RS/RA enthält, sich folglich auf den feuerwehrtechnischen Bereich beschränkt.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Ben

www.wuppertal-modifikation.de

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AutorStef8an 8S., Kitzingen / Bayern395813
Datum06.04.2007 16:5835004 x gelesen
Auf der Hp der BF Nürnberg hab ich gelesen das die feuerwehrtechnische Ausbildung 6 monate dauert und die gesamte Ausbildung 9 Monate dauert.

Geschrieben von ---HP Berufsfeuerwehr Nürnberg--- Die Ausbildung zum Rettungssanitäter (inklusive einem Praktikum in einem Krankenhaus und auf einer Rettungswache) sowie der Erwerb des Deutschen Sportabzeichens und des Bayerischen Rettungsschwimmerabzeichens ist ein in der Grundausbildung eingeschlossenes Pflichtprogramm. Nach Beendigung des Grundlehrganges erfolgt die Anstellungsprüfung. Mit Bestehen der Prüfung wird man einer der 5 Feuerwachen zugeteilt und leistet Dienst ? jede Schicht umfaßt 24 h Dienst ? nach einem festgelegten Dienstplan. Im Anschluß an die Grundausbildung erfolgt für alle noch die Ausbildung zum Maschinisten sowie der Erwerb des Führerscheins der Klasse CE.



mfg
Stefan


Auch Wasser wird zum edlen Tropfen mischt man es mit Malz und Hopfen!

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AutorStef8an 8B., Emsdetten / NRW395826
Datum06.04.2007 19:0334915 x gelesen
guten tag

in deinem zitat der bf nürnberg ist denke ich schon die lösung versteckt .

in bayern wird , wenn ich alles richtig verstanden habe , führerschein und maschinist nach der grundausbildung gemacht .
in NRW wird führerschein , maschinist und truppführer in der ausbildung gemacht


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AutorDenn8y N8., Bingenheim / Echzell395851
Datum06.04.2007 21:2134908 x gelesen
Also in Bayern gliedert sich die Ausbildung wie folgt: (selbst erlebt bei der Berufsfeuerwehr in Würzburg)

3 Monate Vorbereitungsdienst im Tagesdienst in den Werkstätten der Feuerwache um den Betriebsablauf kennen zu lernen ( weiß der Geier wo für das gut war, wir haben den ganzen Hof neu gepflastert )

6 Monate Feuerwehrgrundausbildung ( Truppmann,Truppführer,Atemschutz, das komplette Programm: Physik, Chemie, Mechanik, Mathe, Gefahrstoffe, Strahler, Baukunde, Vorbeugender Brandschutz, Wärmelehre, Verbrennungslehre, Sanitätshelfer, und und und..... ) danach Anstellungsprüfung B1 B2 und Beförderung zum Brandmeister z.A.

Versetzung in den Schichtdienst und Zuteilung einer Wachabteilung. Für 2 Monate.
Dann Ausbildung zum Rettungssanitäter mit den dazu gehörigen Praktika und Prüfung.

Im Schichtdienst Lkw Führerschein und Ausbildung zum Maschinisten und Feuerwehrtaucher.

Im nächsten Jahr Ausbildung zum Drehleitermaschinisten.

So hoffe alle Unklarheiten beseitigt. Für den Ablauf nach den 9 Monaten ist jede Dienststelle selbst Verantwortlich.

In den 9 Monaten gibt es nur Anwärterbezüge danach A7 plus Schicht und Feuerwehrzulage.

Also glaubt nicht das die Ausbildung nach 9 Monaten beendet ist.

Bin jetzt 4 Jahre da und genauso weit wie die Kollegen anderer Bundesländer außer der B3 lehrgang der fehlt.

Also wenn noch fragen dann los!


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AutorStef8an 8S., Kitzingen / Bayern395854
Datum06.04.2007 22:0134980 x gelesen
Vielen dank Denny für den informativen Beitrag!

Ich dachte dass nach den 6 Monaten gleich die Ausbildung zum Rettungssanitäter kommt. Naja jetzt weiss ich es wie es abläuft.

Naja den Hof pflastern ist nich wirklich eure Aufgabe im Vorbereitungsdienst. Eher was für mich als Straßenbauer bei der Stadt Würzburg.

Ich hätte noch eine interne Frage wie es bei euch mit freien Stellen ausschaut und ob es möglich ist als Brillenträger (0,75 Dioptrien)eingestellt zu werden! (Ist für ein guten Freund von mir)

mfg
Stefan


Auch Wasser wird zum edlen Tropfen mischt man es mit Malz und Hopfen!

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AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW395862
Datum06.04.2007 22:5634941 x gelesen
Guude,

Geschrieben von Denny NellessenIn den 9 Monaten gibt es nur Anwärterbezüge danach A7 plus Schicht und Feuerwehrzulage.


damit dürftet ihr aber finanziell besser da stehen als die Kollegen hier in NRW. Die bekommen IMHO über die komplette dauer von mind. 18 Monaten oder waren es sogar 24 Monate? -->Anwärterbezüge...

Gruß,

Eric


- - -
www.ff-vohwinkel.de
- - -

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AutorDirk8 J.8, Edmonton / Alberta395868
Datum07.04.2007 00:0834964 x gelesen
Geschrieben von Eric TribbleDie bekommen IMHO über die komplette dauer von mind. 18 Monaten oder waren es sogar 24 Monate? -->Anwärterbezüge...

Nee ist schon noch 18 Monate. Uebrigens habe ich da einen Link mit Info über die Ausbildung in Essen/NRW mit einem echt nett gemachtem Video.

http://www.feuerwehr-essen.com/ausbildung/brandmeister.htm

http://www.feuerwehr-essen.com/ausbildung/ausbildphotos/gab.avi


Stay safe brothers.

Dirk
________________________________________
Firefighting is all about ass - busting ours to save yours. ~Author Unknown

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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW395872
Datum07.04.2007 00:2834822 x gelesen
Geschrieben von Dirk Janiakmit einem echt nett gemachtem Video

Das kannte ich noch nicht, obwohl einer der Kollegen bei uns gelandet ist. Der bekommt was zu hören, nächste Woche. :-)
Da muß erst einer aus Canada drauf kommen...:-))

Wenn ich nicht irre, haben die Produzenten dieses Streifens auch den Lehrfilm über einen Infektionstransport gemacht.


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer

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AutorStef8fen8 M.8, Pfeddersheim / rlp395908
Datum07.04.2007 11:3434911 x gelesen
Die verschiedene Ausbildungsdauer hängt auch damit zusammen, dass man meines Wissens nach in z.B. NRW oder Bayern nach abgeschlossener Ausbildung "nur" BM ist und um hauptamtlicher Gruppenführer zu werden muß man den Obermeisterlehrgang besuchen.

Bei uns in RLP oder auch in Hessen u.a. schließt man nach 24 Monaten die Laufbahnprüfung ab, d.h. der Weg bis zum HBM steht offen.

Ob die komplette Ausbildung zum Gruppenführer innerhalb der ersten 24 Monaten sinnvoll ist, sei dahin gestellt.


Gruß Stefffen


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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW395980
Datum07.04.2007 16:5435004 x gelesen
Geschrieben von Steffen Mauerin z.B. NRW oder Bayern nach abgeschlossener Ausbildung "nur" BM ist und um hauptamtlicher Gruppenführer zu werden muß man den Obermeisterlehrgang besuchen.

Der Besuch des Lehrgangs ist nicht unbedingt das Problem. Viel schwieriger ist es dort hin geschickt zu werden. Dafür wird zumindest bei den größeren Feuerwehren ein Leistungs-und Eignungsnachweis (Auswahltest) durchgeführt, nach dessen Bestehen der Lehrgang am IdF nicht viel Neues bringt, wenn man mal von den Feinheiten des Planspiels und einiger nicht unbedingt feuerwehrspezifischer Themen absieht.


Der eigentliche Unterschied zwischen z.B. Hamburg und NRW ist doch die Tatsache dass alle hamburger Kollegen A9 (Hauptbrandmeister) werden, in NRW eben nur die mit dem Gruppenführerlehrgang und neuerdings auch einige handverlesene ungeprüfte Kollegen in reiferen Jahren.

Konsequenter wäre es m.E. diese Hürde im m.D. abzuschaffen, und erst für den Aufstieg in den g.D vorzusehen.
Die Vorhersehbarkeit der Beförderung in HH ( Laufbahnverlaufsmodell, oder wie das heißt) würde ich allerdings nicht übernehmen, sondern abhängig machen von nachvollziehbaren Kriterien wie Sonderausbildungen und dem persönlichen Einsatz, so dass am Ende zwar alle A9 werden, die leistungsbereiten nur Jahre früher...


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW395991
Datum07.04.2007 18:0134954 x gelesen
Geschrieben von Dietmar ReimerKonsequenter wäre es m.E. diese Hürde im m.D. abzuschaffen, und erst für den Aufstieg in den g.D vorzusehen.

Fahrzeugführer im gD?
Nicht wirklich!
(Ja ich kenn die Wunschvorstellungen der Gewerkschaften und die Ergebnisse bisher!)
Wo hättest Du denn dann gern den Fruststau, bei A 10?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz396002
Datum07.04.2007 19:0234980 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino

Geschrieben von Dietmar Reimer
Konsequenter wäre es m.E. diese Hürde im m.D. abzuschaffen, und erst für den Aufstieg in den g.D vorzusehen.


Ich glaube er meinte mit "Hürde" den Auswahl- und Eignungstest


Fahrzeugführer im gD?
Nicht wirklich!

Naja, das ist in essen ja nichts neues oder irre ich mich da?


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AutorDirk8 J.8, Edmonton / Alberta396058
Datum07.04.2007 23:4434873 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtNaja, das ist in essen ja nichts neues oder irre ich mich da?

Ich glaube die (gD) sitzen als Fahrzeugführer auf dem Löschretter...umpf... ich meine natürlich LöschRettungsFahrzeug :)


Stay safe brothers.

Dirk
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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW396072
Datum08.04.2007 01:4734944 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoFahrzeugführer im gD?
Nicht wirklich!


Wie jetzt? Neulich hast Du Dich noch damit gebrüstet, ständig in Essen ein und aus zu gehen. Sollte es Deiner Aufmerksamkeit entgangen sein, dass das hier die Regel ist?

Auf den Wachen 1, 2, 4, 5 und 6 sind die GF LF planmäßig im gD. Nur die Wachen 3, 7 und 9 haben einen GF im mD. Wer weiß wie lange noch?

Als Gruppenführer (mD) ist man folglich Truppführer auf DL, TLF oder LRF und Notnagel, wenn der gD durch Abwesenheit glänzt.

Geschrieben von Ulrich CimolinoJa ich kenn die Wunschvorstellungen der Gewerkschaften

Mir geht es weniger um Wunschvorstellungen, als vielmehr um sinnvolle Laufbahnverläufe. Und ein immer mehr verkürzter und in der Praxis sinnbefreiter Gruppenführerlehrgang gehört für mich zugunsten leistungsbezogener Beförderungen innerhalb einer Laufbahn abgeschafft.

Geschrieben von Ulrich CimolinoWo hättest Du denn dann gern den Fruststau, bei A 10?

Wie Fruststau? Ich denke es geht selbst im Beamtenverhältnis neuerdings um Leistung. Wenn Leistung sich lohnen soll, muß es doch auch einen Bereich geben, wo die Leistungsbereiten sich von der Masse abheben können. Warum denn nicht bei A10?


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW396082
Datum08.04.2007 08:4234925 x gelesen
Geschrieben von Dirk Janiak
Ich glaube die (gD) sitzen als Fahrzeugführer auf dem Löschretter...umpf... ich meine natürlich LöschRettungsFahrzeug :)


da sitzen die Stellen dafür, aber sitzen da auch die entsprechend ausgebildeten Leute?

Ich hab den Sinn von dem Ding immer noch nicht verstanden...

Da aber das Problem (nicht nur in Essen!) bei einigen Gemeinden darin liegt, dass sie zwar einen tollen Stellenplan haben, aber den nicht besetzen/befördern dürfen, ist das Gespräch darüber m.E. nur noch mehr Wunschdenken...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW396083
Datum08.04.2007 08:5134995 x gelesen
Geschrieben von Dietmar Reimer Geschrieben von Ulrich CimolinoFahrzeugführer im gD?
Nicht wirklich!

Wie jetzt? Neulich hast Du Dich noch damit gebrüstet, ständig in Essen ein und aus zu gehen. Sollte es Deiner Aufmerksamkeit entgangen sein, dass das hier die Regel ist?

Auf den Wachen 1, 2, 4, 5 und 6 sind die GF LF planmäßig im gD. Nur die Wachen 3, 7 und 9 haben einen GF im mD. Wer weiß wie lange noch?


Butter bei die Fische:
- Ihr habt m.W. nach wie vor eigentlich keine "Zugführer" im eigentlichen Sinne, wie z.B. die BF Dortmund, sondern bei führt der Führer LF die Einheit (wie früher bei uns auch mal)... Das ist was anderes als "nur" die Diskussion um den GrFü!
- Wie siehts mit den Bewerberzahlen für den gD auf?
- Aus welchen Besoldungsstufen kommen die?
- Wie sind die nach ihrer Ausbildung besoldet? Und wann werden die wohin befördert?
- Warum stellt Ihr m.W. keine Laufbahnbewerber ein?


Geschrieben von Dietmar ReimerAls Gruppenführer (mD) ist man folglich Truppführer auf DL, TLF oder LRF und Notnagel, wenn der gD durch Abwesenheit glänzt.

Was hat denn der
B III-Kollege (bei uns Führer LF in A9Z = ca. A 10)
B IV-Kollege (auf dem LF bei Euch in ?)
gelernt?

Geschrieben von Dietmar ReimerMir geht es weniger um Wunschvorstellungen, als vielmehr um sinnvolle Laufbahnverläufe.

muuuaahhhaaaaa
Beantworte mal die oben stehenden Fragen, dann reden wir evtl. weiter...


Geschrieben von Dietmar ReimerUnd ein immer mehr verkürzter und in der Praxis sinnbefreiter Gruppenführerlehrgang gehört für mich zugunsten leistungsbezogener Beförderungen innerhalb einer Laufbahn abgeschafft.

Ganz klar - und was Leistung ist bestimmt wer?

Bei der FF reicht im übrigen eine bzw. 2 Wochen Lehrgang (taktische Grundlagen), warum sollten es da bei der ja viel besser grundausgebildeten BF nicht auch 6 wochen tun?

Interessant ist übrigens, dass die Feuerwehren, die vor vielen Jahren auf gewerkschaftlichen Druck den "B III" faktisch abgeschafft haben, das heute mindestens fachlich als Fehler betrachten. M.W. wird auch KEINER ohne Zusatz-/Weiterbildung auf den Beifahrersitz in diesen Fahrzeugen gesetzt, wenn die Funktion überhaupt noch im mDFeu besetzt wird, weil sein "Führungs-Lehrgangsbestandteil" dann schon ca. 20 Jahre her sein dürfte... Wie siehts im übrigen mit A9Z-Stellen in den betreffenden Feuerwehren für die Kollegen aus, die KEINEN BIV machen können/wollen?


Merkwürdig, dass im Ausland weniger die Besoldungsstufen für die Besetzung von Führungspositionen in Verbindung zu Lehrgängen gesetzt werden, als m.W. die Ausbildungsinhalte für die jeweiligen Positionen...


(Aber auch die Diskussion werden wir noch in 20 Jahren führen...)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg396086
Datum08.04.2007 09:0234845 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Ulrich CimolinoInteressant ist übrigens, dass die Feuerwehren, die vor
vielen Jahren auf gewerkschaftlichen Druck den "B III" faktisch abgeschafft haben


Mich würde mal rein historisch interessieren was wie wann wo und warum abgeschafft wurde? Zumindest in Niedersachsen gab es vor ein paar Jahren die Bestrebungen den BIII in die Laufbahnausbildung mD zu integrieren und das ist ja dann auch so vollzogen worden, also genau der umgekehrte Weg, den du beschreibst.


Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
Jan Ole

drehleiter.info - Das Ausbildungs- und Informationsportal

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW396088
Datum08.04.2007 09:0934918 x gelesen
Geschrieben von Jan Ole UngerMich würde mal rein historisch interessieren was wie wann wo und warum abgeschafft wurde? Zumindest in Niedersachsen gab es vor ein paar Jahren die Bestrebungen den BIII in die Laufbahnausbildung mD zu integrieren und das ist ja dann auch so vollzogen worden, also genau der umgekehrte Weg, den du beschreibst.

Mir bekannt sind HH und Hessen die keinen B III mehr machen, aber trotzdem m.W. (wieder mindestens bei einigen Feuerwehren) für die Fahrzeugführer (soweit nicht gD-Stellen!) für die entsprechenden Ämter Zusatzqualifikationen fordern. (Weil anders wäre mir als ATr auch Angst und Bange...)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg396089
Datum08.04.2007 09:1234901 x gelesen
Moinsen,

Geschrieben von Ulrich CimolinoMir bekannt sind HH und Hessen die keinen B III

Na, in HH wird der BIII sehr wohl gelehrt, für eigene, wie für externe Kräfte. Innerhalb der eigenen Ausbildung nennt sich der BIII-Teil nur "abschließende Ausbildung", die Inhalte sind die gleichen.


Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
Jan Ole

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW396092
Datum08.04.2007 09:2634805 x gelesen
Geschrieben von Jan Ole UngerNa, in HH wird der BIII sehr wohl gelehrt, für eigene, wie für externe Kräfte. Innerhalb der eigenen Ausbildung nennt sich der BIII-Teil nur "abschließende Ausbildung", die Inhalte sind die gleichen.

ja, nur dass "abschließende Ausbildung" am Ende des Grundlehrgangs erfolgt und woanders mit anderen Inhalten z.B. als Truppführerlehrgang (B II) läuft - und selbst das ist m.E. noch falsch, weil die Kollegen nach der Ausbildung alles können, aber keinen Trupp oder gar Fzg führen...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg396100
Datum08.04.2007 10:2734911 x gelesen
Moinsen,

Geschrieben von Ulrich Cimolinoja, nur dass "abschließende Ausbildung" am Ende des Grundlehrgangs erfolgt

Das ändert aber ja nichts am BIII-Inhalt

Geschrieben von Ulrich Cimolinound selbst das ist m.E. noch falsch, weil die Kollegen nach der Ausbildung alles können, aber keinen Trupp oder gar Fzg führen...

Was wäre dir lieber, eine komplette Aufsplittung aller Lehrgänge (Grundausbildung, BII, BIII) und immer für die nächste Qualifikation bewerben?

Bliebe immer noch die Frage im Raum, wo wann wie und vor allem WARUM gewerkschaftlicher Druck auf Feuerwehren ausgeübt wurde, um den BIII faktisch abzuschaffen. Ich kann es historisch derzeit nicht zuordnen.


Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
Jan Ole

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW396102
Datum08.04.2007 10:3434826 x gelesen
Geschrieben von Jan Ole Unger
Was wäre dir lieber, eine komplette Aufsplittung aller Lehrgänge (Grundausbildung, BII, BIII) und immer für die nächste Qualifikation bewerben?


MIr ist lieber, wenn der der die Funktion ausüben soll, dafür entsprechend ausgewählt (Eignung!) und ausgebildet wird!

Da gibts dann die folgenden Stufen, die MINDESTENS taktisch eine Rolle spielen:
- Einsatzkraft
- Truppführer (max. da bin ich noch dafür, das mit dem GAL-Teil irgendwie mit abzudecken)
- Fahrzeugführer eines Fahrzeugs mit mehreren Trupps (LF..)
- Zugführer
- Verbandsführer = Mitglied in TEL

Besoldungstaktische Überlegungen sind mir da völlig fremd...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW396150
Datum08.04.2007 15:0734949 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino- Ihr habt m.W. nach wie vor eigentlich keine "Zugführer" im eigentlichen Sinne, wie z.B. die BF Dortmund, sondern bei führt der Führer LF die Einheit (wie früher bei uns auch mal)... Das ist was anderes als "nur" die Diskussion um den GrFü!

Faktisch ist es aber so, dass sobald ein LZ (LF, DL, TLF, LRF +VerstärkungsLF) erforderlich ist, die AAO auch einen der beiden ELW2 vorsieht, der mit einem weiteren gD Mann (A12/13) besetzt ist, der dann den Einsatz führt. Wo ist da die Zugführerfunktion des Fahrzeugführers LF?


- Wie siehts mit den Bewerberzahlen für den gD auf?

Es finden sich gerade noch genügend, was ich so mitbekomme.

- Aus welchen Besoldungsstufen kommen die?

Durch die Beförderungshemmnisse der letzten Jahre meist aus A7, manchmal A8, neulich war wieder mal ein A9er dabei. Wobei die Bewerber oft sofort im Anschluß an ihre GF Ausbildung am Auswahltest BIV teilnehmen, ohne einen Tag als GF gearbeitet zu haben. Scheint auch gewollt zu sein. Kann ich nicht nachvollziehen.

- Wie sind die nach ihrer Ausbildung besoldet? Und wann werden die wohin befördert?

Wenn es die Beförderungsprobleme nicht gäbe würden sie A9gD. Wobei die klamme Finanzsituation der Kommunen wohl bei der Diskussion von Laufbahnen nicht das Thema ist.

Durch die LRF Stellen ist die Basis breiter geworden, die Chance auf eine Beförderung somit schlechter.

- Warum stellt Ihr m.W. keine Laufbahnbewerber ein?

Das möchte ich auch gerne wissen, verstehen tue ich es nicht. Es wird sich daran auch nichts ändern, wie man liest.

Geschrieben von Ulrich CimolinoGanz klar - und was Leistung ist bestimmt wer?

Wie gesagt, Kriterien werden sich da sicher finden lassen. Zur Not fragen wir in der freien Wirtschaft nach, wie die herausfinden, wer mehr Geld bekommen soll. Vermutlich ist das dort letztlich eine Entscheidung von Führungskräften.

Geschrieben von Ulrich CimolinoBei der FF reicht im übrigen eine bzw. 2 Wochen Lehrgang (taktische Grundlagen), warum sollten es da bei der ja viel besser grundausgebildeten BF nicht auch 6 wochen tun?

Sicher, wenn man hier so manche Beiträge im Forum liest, kommt man zu dem Schluß dass auch bei den Berufsfeuerwehren in Zukunft nur noch Halbtagskräfte mit Minimalausbildung beschäftigt werden. Und da wirfst Du mir und andern mangelnden Realismus vor...


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer

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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW396159
Datum08.04.2007 15:4434773 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoBesoldungstaktische Überlegungen sind mir da völlig fremd...

Vermutlich deswegen wirkst Du im Kreise Deiner Laufbahnkollegen manchmal etwas wie vom anderen Stern. Die Mehrzahl sind wohl weniger so feuerwehrtechnische Hardcoretaktiker wie Du, sondern zäumen sich das Pferd von der anderen Seite auf, sprich: wie muß ich mein Amt stricken, um die Arbeit mit einem Maximum an Planstellen zu erledigen...

Aber das sind natürlich völlig aus der Luft gegriffene Behauptungen ohne jeglichen Bezug zur Realität...


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer

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AutorDenn8y N8., Bingenheim / Echzell396170
Datum08.04.2007 16:2634713 x gelesen
Vollkommen richtig erkannt!


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AutorDenn8y N8., Bingenheim / Echzell396173
Datum08.04.2007 16:3134807 x gelesen
Also um über Stellen zu sprechen bin ich nicht der Richtige Ansprechpartner. Da sich nächste Zeit einiges bei uns ändern wird und noch nicht abzusehen ist in welche Richtung. Nach dem Aktuellen Gerüchten ist nix frei bei uns und in nächster Zeit auch nix geplant.

Mit der Brille sieht es glaube ich schlecht aus bei uns. Brillenträger wurden in meiner Einstellung gar nicht berücksichtigt.Ein Kollege hat sich vor der Einstellung die Augen Lasern lassen damit die Einstellung überhaupt möglich war.

Gruß Denny


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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW396270
Datum09.04.2007 11:1934734 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoIch hab den Sinn von dem Ding immer noch nicht verstanden...

Vermutlich deswegen...;-)

Geschrieben von Ulrich CimolinoBesoldungstaktische Überlegungen sind mir da völlig fremd...


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW396280
Datum09.04.2007 12:1834838 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoBeantworte mal die oben stehenden Fragen, dann reden wir evtl. weiter.

ich warte immer noch...;-)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW396305
Datum09.04.2007 13:3334912 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinoich warte immer noch...;-)

Und ich dachte, ich hätte mir mit dem bereits Erfolgten eine Antwort verdient...;-)
Vielleicht gehst Du ja erst mal darauf ein,

Die Frage ist nur, ob die Essener Struktur Maßstab für eine Modifizierung der Laufbahninhalte sein kann oder sollte. Ich hab da so meine Zweifel...

Es ist aber doch zu beobachten dass mittlerweile jede halbwegs qualifizierte Aufgabe einen gD Mann zu erfordern scheint, so dass man sich fragt wozu der ganze Aufwand um die GF Ausbildung betrieben wird. Im VB gibt es doch mittlerweile keine sinnvolle Beschäftigung mehr für den mD. Die von Dir befürchtete Trennung von Einsatzdienst und Sachgebieten ist hier doch schon Fakt.

M.E. wäre es dann nur konsequent diese Fakten auch in den Laufbahnen umzusetzen.


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer

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AutorStef8an 8S., Kitzingen / Bayern396368
Datum09.04.2007 17:4334883 x gelesen
Servus,

Ich habe dann noch ein paar fragen an die Fachmänner da draußen.

1. Muss man erst seinen Wehrersatzdienst (6 Jahre FF) abgeleistet um bei einer BF eingestellt zu werden oder kann man nebenbei zur BF sein Ersatzdienst ableisten?

2. Hat es Nachteile bei BF´s wenn man bei der Bundeswehr ausgemustert wurde?


danke für die vielen antworten

mit kameradschaftlichen Grüßen

Stefan


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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg396370
Datum09.04.2007 17:5334867 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Dietmar Reimer Im VB gibt es doch mittlerweile keine sinnvolle Beschäftigung mehr für den mD. Die von Dir befürchtete Trennung von Einsatzdienst und Sachgebieten ist hier doch schon Fakt.

Das ist aber nicht nur in Essen der Fall.


Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
Jan Ole

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds396371
Datum09.04.2007 17:5634930 x gelesen
Nö! Die BF hat mit der BW gar nichts zu tun..
Normalerweise werden die BF-Leute sogar u.k. gestellt, es sei, man hat so eine besch.. Verwaltungsleiter, der jede, aber auch jede Reserveübung mitnimmt und einem jungen Kollegen- noch in der Ausbildung- zwingt, seinen Wehrdienst abzuleisten.


Ausgemustert, weshalb??
Gesundheitliche Gründe??
Du bist verpflichtet, alle ärztlichen Unterlagen zur Einstellungsuntersuchung mitzubringen..

Wenn die BW Dich schon aus gesundheitlichen Gründen ausmustert, dann hast Du bei der BF ein echtes Problem..

(Nebenei las ich hier irgendwo, dass Brillenträger nicht genommen werden. Das allerdings hat mich fürbass erstaunt.
Das war zu meiner Zeit (1967) auch so, wurde dann aber bald darauf abgeschafft, weil eine Brille einen "ausgeglichenen Sehfehler" assoziert..

So verschieden ist das offensichtlich immer noch.

Nun denn,
dann frohes Schaffen
Klaus


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg396373
Datum09.04.2007 18:0035058 x gelesen
Geschrieben von Stefan Söhnlein1. Muss man erst seinen Wehrersatzdienst (6 Jahre FF) abgeleistet um bei einer BF eingestellt zu werden oder kann man nebenbei zur BF sein Ersatzdienst ableisten?

Die Frage ist eher: Was passiert, wenn Du Xhundert Kilometer von deiner KatS-Einheit entfernt eine BF-Ausbildung absolvierst und Du Deiner Einheit nicht mehr zur Verfügung stehst? Wenn dann die Freistellung aufgehoben wird, dann kann es sein, daß der Bund ruft.


Geschrieben von Stefan Söhnlein2. Hat es Nachteile bei BF´s wenn man bei der Bundeswehr ausgemustert wurde?


Was heißt ausgemustert? Durch das Gericht mit Vorstrafe oder durch den Arzt bei der Musterung oder durch den Truppenarzt.
Wenn es sich um eine gesundheitliche Ursache handelt, durch die Du als nicht gesund genug, um fürs Vaterland zu kämpfen eingestuft wurdest, dann könnte es sein (muß nicht), daß der Amtsarzt die selbe Ursache findet und Dich auch als nicht gesund genug um gegen das Feuer zu kämpfen einstuft.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorStef8an 8S., Kitzingen / Bayern396374
Datum09.04.2007 18:0334933 x gelesen
Sorry aber ich glaube ich hab das grad nicht richtig verstanden.
Ist es dann von BF zu BF unterschiedlich? Wird man zurückgestellt oder muss man gar nicht mehr zur Bundeswehr weil man bei der Feuerwehr ist?


Ich hab eigentlich geplant mich 6 Jahre verpflichten zu lassen, aber man weiß ja nie was die Ärzte bei der Musterung findet das man Ausgemustert wird. Dann muss ich kein Ersatzdienst machen und könnte evtl mich früher bei einer BF bewerben.



mfg Stefan


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AutorStef8an 8S., Kitzingen / Bayern396380
Datum09.04.2007 18:1434846 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerDie Frage ist eher: Was passiert, wenn Du Xhundert Kilometer von deiner KatS-Einheit entfernt eine BF-Ausbildung absolvierst und Du Deiner Einheit nicht mehr zur Verfügung stehst? Wenn dann die Freistellung aufgehoben wird, dann kann es sein, daß der Bund ruft.


Im Umkreis von 100 km gibts bei mir 3 BF´s (Würzburg 20km, Fürth 90km, Nürnberg 97km)
und 4 FF mit Hauptamtliche Kräfte (Schweinfurt 50km, Aschaffenburg 95 km, Bamberg 83 km, Erlangen 90 km.)
Also genügend Möglichkeiten innerhalb von 100 km unter zukommen.

Geschrieben von Christian FischerWas heißt ausgemustert? Durch das Gericht mit Vorstrafe oder durch den Arzt bei der Musterung oder durch den Truppenarzt.
Wenn es sich um eine gesundheitliche Ursache handelt, durch die Du als nicht gesund genug, um fürs Vaterland zu kämpfen eingestuft wurdest, dann könnte es sein (muß nicht), daß der Amtsarzt die selbe Ursache findet und Dich auch als nicht gesund genug um gegen das Feuer zu kämpfen einstuft.


Durch den Arzt bei der Musterung.


mfg
Stefan


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg396393
Datum09.04.2007 18:3334906 x gelesen
Geschrieben von Stefan SöhnleinAlso genügend Möglichkeiten innerhalb von 100 km unter zukommen.


Hmm. Du weißt aber schon, daß e sheute nicht unüblich ist, daß auf eine ausgeschriebene BF-Ausbildungsstellen fast 100 Bewerbungen kommen?
Und daß es wenn man den Beruf wirklich wählen will oft so ist, daß man die Stelle eben nicht vor der Haustür, sondern weiter weg bekommt?
Wenn es vor der haustür klappt - toll. Aber darauf würde ich mich nicht verlassen.


Geschrieben von Stefan SöhnleinDurch den Arzt bei der Musterung.

Wer derzeit nicht T1 oder T2 gemustert wird, wird i.d.R. seinen Grundwehrdienst nicht ableisten müssen, damit ist auch die Frage Freistellung erledigt.
Jedoch wird der Amtsarzt für die Einsellung bei der BF im Zweifel mindestens die selben Untersuchungen machen, wie der Musterungsarzt, so daß beide die selben Befunde erheben werden.
Die Frage ist dann, wie diese jeweils für die angestrebte Tätigkeit bewertet werden. Das liegt in der hand des Arztes. Wobei mein subjektives Gefühl mir sagt, daß ein Amtsarzt der jemanden befunden muß der die kommenden 40 Jahre einen Tätigkeit ausüben soll etwas intensiver hinschaut, als ein Musterungsarzt der jemanden für eine Tätigkeit die 10 Monate dauert (wer länger will wird später nochmal untersucht) untersucht.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW396396
Datum09.04.2007 18:4534775 x gelesen
Geschrieben von Jan Ole UngerDas ist aber nicht nur in Essen der Fall.

Mein Reden, deshalb frage ich mich, was das ganze Gehampel mit Auswahltest und 9 Wochen an der Landesfeuerwehrschule soll, wenn die spätere Tätigkeit sich nur noch marginal von einem ungeprüften Kollegen unterscheidet, weil für jede höherwertige Tätigkeit der gD herangezogen wird. Nur wenn Not am Mann ist, geht wieder auch der mD.


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer

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AutorStef8an 8S., Kitzingen / Bayern396397
Datum09.04.2007 18:4734718 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerHmm. Du weißt aber schon, daß e sheute nicht unüblich ist, daß auf eine ausgeschriebene BF-Ausbildungsstellen fast 100 Bewerbungen kommen?
Und daß es wenn man den Beruf wirklich wählen will oft so ist, daß man die Stelle eben nicht vor der Haustür, sondern weiter weg bekommt?
Wenn es vor der haustür klappt - toll. Aber darauf würde ich mich nicht verlassen.


Jap das ist mir klar, aber nur mal angenommen das ich in der Nähe genommen werde.


Geschrieben von Christian FischerWer derzeit nicht T1 oder T2 gemustert wird, wird i.d.R. seinen Grundwehrdienst nicht ableisten müssen, damit ist auch die Frage Freistellung erledigt.
Jedoch wird der Amtsarzt für die Einsellung bei der BF im Zweifel mindestens die selben Untersuchungen machen, wie der Musterungsarzt, so daß beide die selben Befunde erheben werden.
Die Frage ist dann, wie diese jeweils für die angestrebte Tätigkeit bewertet werden. Das liegt in der hand des Arztes. Wobei mein subjektives Gefühl mir sagt, daß ein Amtsarzt der jemanden befunden muß der die kommenden 40 Jahre einen Tätigkeit ausüben soll etwas intensiver hinschaut, als ein Musterungsarzt der jemanden für eine Tätigkeit die 10 Monate dauert (wer länger will wird später nochmal untersucht) untersucht.


Naja ich hab manchmal ein wenig Hautprobleme, das ist aber meistens nur im Winter wegen der trockenen Heizungsluft hab aber so keinerlei Einschränkungen. Ich mach gerade ne Ausbildung zum Straßenbauer und da gibt es auch Staub und man hat kontakt mit Chemischen Stoffen (z.b. Bitumen) und auch dort keine Probleme. Als ich ein Schreiben vom Kreiswehrersatzamt bekam (Vorbereitung auf ihre Musterung) hab ich darüber nichts erwähnt da ich mich Verpflichten will und weil es ja nicht oft ist.



mfg Stefan


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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW396402
Datum09.04.2007 18:5834804 x gelesen
Geschrieben von Stefan Söhnlein1. Muss man erst seinen Wehrersatzdienst (6 Jahre FF) abgeleistet um bei einer BF eingestellt zu werden oder kann man nebenbei zur BF sein Ersatzdienst ableisten?

Wieso Ersatzdienst? Hast Du schon mal an Wehr/Zivildienst gedacht? Auch Berufsfeuerwehrleute werden eingezogen. Warum auch nicht?

Wieso willst Du dich mehrere Jahre verpflichten, wenn Du die Sache in ein paar Monaten (9?) abhandeln kannst? Außerdem hast Du bei der derzeit üblichen Praxis gute Chancen gar nicht eingezogen zu werden...

Im übrigen hat der Zivildienst den Vorteil, dass Du Zeitpunkt, Dienststelle und -ort selbst bestimmen kannst.

Geschrieben von Stefan Söhnlein2. Hat es Nachteile bei BF´s wenn man bei der Bundeswehr ausgemustert wurde?

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, also würde ich es zumindest drauf ankommen lassen.


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer

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AutorStef8an 8S., Kitzingen / Bayern396403
Datum09.04.2007 19:0434824 x gelesen
Geschrieben von Dietmar ReimerWieso Ersatzdienst? Hast Du schon mal an Wehr/Zivildienst gedacht? Auch Berufsfeuerwehrleute werden eingezogen. Warum auch nicht?

Wieso willst Du dich mehrere Jahre verpflichten, wenn Du die Sache in ein paar Monaten (9?) abhandeln kannst? Außerdem hast Du bei der derzeit üblichen Praxis gute Chancen gar nicht eingezogen zu werden...

Im übrigen hat der Zivildienst den Vorteil, dass Du Zeitpunkt, Dienststelle und -ort selbst bestimmen kannst.


Weil ich wenn ich meine Gesellenprüfung mit mindestens einer 3 bestehe übernommen werde und dann für mich die Bundeswehr nicht rentabel ist (wegen Geld). Ich finde wenn man einen festen Job hat lohnt sich der Bund nicht. Ich bin gern bei der Feuerwehr und mach das auch so nebenbei deswegen ist es für mich kein Problem mich 6 Jahre verpflichten zu lassen.


mfg Stefan


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds396438
Datum09.04.2007 22:0934863 x gelesen
Hallo Stefan,

wenn man bei der BF ist, dann wird man "uk" gestellt, was wörtlich heißt: "UNABKÖMMLICH"

Das macht ja auch im Verteidigungsfall (denn wir uns alle nicht wünschen) Sinn.
Man kann ja nicht zwei Herren dienen, die Berufsfeuerwehr gehört zur sogenannten "Zivilverteidigung"
(Wie alle BOS)

Wieso der Verwaltungschef seine Vorstellungen, ein deutscher Junge hat Soldat zu sein durchsetzen konnte, das ist mir heute noch nicht klar!
(Nebenbei war ich - und das sogar aus Überzeugung- sechst Jahre Soldat (Na ja, ich war bei der Luftwaffe, hi)

Das ist korrekt, die Einstellungen sind von BF zu BF verschieden.
Erst einmal sind BF kommunale Behörden, aber wesentlicher ist es, dass jedes Land sein eigenes Brandschutzgesetz mit den dazu gehörenden Ausführungsbestimmungen hat..

Vorschlag zur Güte: Gehe doch einfach mal zu Deiner angepeilten Wehr , vorherig ein kurzer Anruf - und bitte um ein Gespräch.

Ich würde da den Verwaltungsleiter ansprechen, alternativ den Pressesprecher - oder ein Mitglied des Personalrates (Vielleicht gar nicht mal die schlechteste Lösung. ABER RUF VORHER AN!!)

Hohen Wirkungsgrad in der kommenden Woche
Klaus


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg396442
Datum09.04.2007 22:2534873 x gelesen
Geschrieben von Klaus Bethgewenn man bei der BF ist, dann wird man "uk" gestellt, was wörtlich heißt: "UNABKÖMMLICH

Hallo Klaus,

das war in den 70iger und 80iger Jahren auch in Stuttgart so aber das ist schon lange vorbei und gilt nicht mehr. Mir sind im Moment 2 Kollegen bekannt, die während der BF-Zeit eingezogen wurden.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorStef8an 8S., Kitzingen / Bayern396447
Datum09.04.2007 22:3434906 x gelesen
Naja des hat noch ein Paar jährchen zeit, ich möchte mich jetzt einfach informieren damit ich schonmal weng die Weichen stellen kann.
Mir wurde vorhin in ein Gespräch über PN gesagt das man seinen Ersatzdienst nebenbei zur BF ableisten kann und das es eigentlich relativ egal ist für die BF außer es steht davon was in den Einstellungsvorrausetzungen. Wenn das so ist dann wäre es natürlich gut weil wenn ich meine 6 Jahre durchziehe dann bin ich schon 24 und dann wirds bei vielen BF´s und FF mit HA-Kräfte knapp.


Schönen Abend noch

Stefan


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds396448
Datum09.04.2007 22:3734757 x gelesen
Hubbs, ich bin baff!

Ich weiß, dass die Anträge immer noch gestellt werden.WAS ich nicht weiß, mea culpa: Gibt es da ein Übereinkommen, einen Rechtsanspruch (Deiner Erfahrung nach nein) oder was auch immer auch heute noch??
Könnte es sein (reine Vermutung, nix genaues weiß man nix), dass das im Zeitalter des geringeren Bedarfes an Wehrpflichtigen auf "good will" geht?


Denn mein Kenntnisstand ist, dass BF-Leute nicht zum Wehrdienst eingezogen werden.
Aber da auch ich ein irrender (bitte: Nicht irrer) Mensch bin lasse ich mich gerne belehren.

Bei dem von mir geschilderten Fall passierte das im Zeitraum erste Hälfte der 90er..

Aber gut, ich lerne gerne dazu!

Gruß
Klaus


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds396449
Datum09.04.2007 22:4134899 x gelesen
ERSATZDIENST bei einer BF??

Welche soll das sein??

mfG Klaus


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AutorBern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern396451
Datum09.04.2007 22:4534840 x gelesen
Hallo Stefan,

bei uns im THW sind 2 freigestellte zu Reserverhelfern geworden, weil sie bei der Bepo beruflich angefangen ham. Ebenso nimmt unser Pfarrer in Spee - beginnt im Herbst am Priesterseminar - keinen Freistellungsplatz mehr in Anspruch. Kann mir also durchaus vorstellen, dass Du wenn Du zur BF gehst, gar keinen Ersatzdienst mehr leisten musst. Aber die besten Infos kann dir da sicherlich Dein Kreiswehrersatzamt - die beissen nicht - meistens schon telefonisch bieten.

Grüße

Bernadette


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AutorStef8an 8S., Kitzingen / Bayern396453
Datum09.04.2007 22:4534727 x gelesen
Nein, das hast du falsch verstanden.
Ich möchte wissen ob man seinen Ersatzdienst ableisten muss bevor man bei einer BF eingestellt werden kann oder auch schon eingestellt werden kann wenn man seinen Ersatzdienst noch nicht ganz abgeleistet hat.

Ich hoffe ich konnte es dir jetzt vermitteln wie ich es meinte.


mfg
Stefan


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AutorStef8an 8S., Kitzingen / Bayern396454
Datum09.04.2007 22:4934847 x gelesen
Ja aber das kann ich ja jetzt noch nicht sagen ob ich überhaupt bei einer BF genommen werde. Sagen wir mal in 3-4 jahren mit 22 Jahre plane ich zur BF zugehen dann müssen die mich nach deinem Beitrag bis dahin Freistellen und abwarten ob ich genommen werde, wenn ich nicht genommen werde muss ich zur Bundeswehr. oder hab ich dich falsch verstanden?

Gruß
Stefan


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AutorBern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern396456
Datum09.04.2007 23:0934767 x gelesen
Hallo Stefan,

nochmals zur Verständigung - nach meinem Wissen erlischt die Wehrdiensterfassung, sobald Du bei einer BF Deinen Dienst aufgenommen hast - siehe Vergleich BePo bzw. Priesterseminar. Also bis zur Einstellung bei einer BF freigestellt bleiben - und dann den "freigestellten Jahren" nicht nachweinen und glücklich sein, als freiwilliger noch in der FW zu bleiben, und wenns wirklich brennt an der richtigen Stelle zur Verfüng zu stehen - Dienst ist Dienst und freiwillig ist dann wirklich freiwillig

Grüsse

Bernadette


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg396461
Datum09.04.2007 23:4034770 x gelesen
Geschrieben von Bernadette Schedlnochmals zur Verständigung - nach meinem Wissen erlischt die Wehrdiensterfassung, sobald Du bei einer BF Deinen Dienst aufgenommen hast - siehe Vergleich BePo bzw. Priesterseminar.

Vorsicht. BF ist nicht gleich BePo.
Für Polizeibeamte gelten andere Wehrdienstausnahmen.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorBern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern396462
Datum09.04.2007 23:4934826 x gelesen
Es lebe unser Förderalsmus

Gute Nacht

Bernadette


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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW396465
Datum10.04.2007 00:1734707 x gelesen
Geschrieben von Bernadette SchedlEs lebe unser Förderalsmus

Das macht vorschnelle Verallgemeinerungen so gefährlich...:-)

Im übrigen sehe ich zwischen Priesterseminaranwärtern und Berufsfeuerwehrleuten recht wenig Parallelen, gerade beim Begriff Nächstenliebe kann es schnell zu Mißverständnissen kommen. :-)


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer

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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW396467
Datum10.04.2007 01:0534670 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinoich warte immer noch...;-)

Sollte Dir das hier entgangen sein?


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio396469
Datum10.04.2007 02:4334779 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Bernadette SchedlEs lebe unser Förderalsmus

Was hat das mit Föderalismus zu tun???
Das Wehrpflichtgesetz und hier insbes. § 11 (1) und § 42 sind dein Freund. Und das ist Bundesrecht.
Erst informieren, dann verstehen, dann meckern.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio396470
Datum10.04.2007 02:4835139 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Klaus BethgeMan kann ja nicht zwei Herren dienen, die Berufsfeuerwehr gehört zur sogenannten "Zivilverteidigung"
(Wie alle BOS)


So ein Unsinn!
Ist dir eigentlich bekannt, wer die BOS sind? Dass u.a. auch der Zoll, das Bundesamt für Verfassungsschutz, Werkfeuerwehren und die DLRG (und noch viele andere) dazugehören?
Was bitteschön hat das Eintreiben der Kaffeesteuer, Aktenschieben in Pullach oder Wachturm auf Usedom besetzen mit Zivilverteidigung zu tun?


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW396471
Datum10.04.2007 02:5534828 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierErst informieren, dann verstehen, dann meckern.


Geschrieben von Christi@n PannierSo ein Unsinn!

Boah, bist Du heute wieder streng. Und das um die Uhrzeit. Kannst Du auch nicht schlafen? :-)

Bin gespannt, was noch so kommt... :-))


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio396472
Datum10.04.2007 03:1934925 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Dietmar ReimerBoah, bist Du heute wieder streng. Und das um die Uhrzeit. Kannst Du auch nicht schlafen? :-)

Ich habe Urlaub.
Mich nervt nur, dass hier wild irgendwelche Vermutungen rumposaunt werden. Die Fakten kann sich jeder innerhalb weniger Minuten im Netz anlesen.
Dazu gehört für mich auch, dass man den Unterschied zwischen Wehrpflicht, Wehrdienst und Grundwehrdienst kennt sowie den zwischen "Befreiung vom Wehrdienst" (§ 11 WPflG), "Freistellung vom Wehrdienst" (nach § 13a WPflG) und "Ersatzdienst" i.S. des Zivildienstes nach ZDG. Dann wüßten einige der eifrigen Antwortschreiber nämlich, dass
- Freigestellte des THW keinen Ersatzdienst leisten (weil sie dafür anerkannte Kriegsdienstverweigerere sein müssten), sondern für die Dauer ihrer Freistellung lediglich vom Wehrdienst befreit sind
- Beamte im Polizeivollzugsdienst für die Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Polizeivollzugsdienst nicht zum Wehrdienst herangezogen werden. Das ist insofern bedeutend, weil § 42 WPflG ganz ausdrücklich von Polizeivollzugsbeamten spricht und gerade nicht von Beamten der Berufsfeuerwehren und zum anderen, weil Polizeivollzugsbeamte nach Beendigung ihres Dienstes wieder zum Wehrdienst herangezogen werden können
- nicht alle BOS der "Zivilverteidigung" angehören, sondern das eher ein Sonderfall ist (nur wenige Einheiten der (freiwilligen) Feuerwehr sind Einheiten des Zivil- und Katastrophenschutzes, das gleiche gilt für alle HiOrgs, im Gegensatz dazu ist keine Luftrettungsorganisation (alles BOS, inkl. der ITH) überhaupt Teil des Zivil- und Katastrophenschutzes sindern - ganz im Gegenteil, der Bund unterstützt mit seinen Zivilschutzheli die Luftrettung).

Wenn jemand eine Frage stellt, dann sollte er die passende Antwort erhalten. Entweder man weiß sie, oder man weiß sie nicht. In letzterem Fall kann man von mir aus gerne schreiben "Ich weiß es nicht genau, aber ich glaube...", aber (falsche!) Vermutungen als Tatsachen zu präsentieren halte ich nicht für zielführend.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorDirk8 J.8, Edmonton / Alberta396474
Datum10.04.2007 07:3734736 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierGeschrieben von Dietmar Reimer
Boah, bist Du heute wieder streng. Und das um die Uhrzeit. Kannst Du auch nicht schlafen? :-)


Geschrieben von Christi@n PannierIch habe Urlaub.

Geschrieben von Christi@n PannierWenn jemand eine Frage stellt, dann sollte er die passende Antwort erhalten. Entweder man weiß sie, oder man weiß sie nicht. In letzterem Fall kann man von mir aus gerne schreiben "Ich weiß es nicht genau, aber ich glaube...", aber (falsche!) Vermutungen als Tatsachen zu präsentieren halte ich nicht für zielführend.

Mensch Christian,

du solltest deinen Urlaub GENIESEN, aufregen tut man sich doch wenn man Arbeiten geht :)
In diesem Sinne, einen schönen Urlaub!!!!!!!!!!!

.


Stay safe brothers.

Dirk
________________________________________
Firefighting is all about ass - busting ours to save yours. ~Author Unknown

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg396476
Datum10.04.2007 07:5734838 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoMir bekannt sind HH und Hessen die keinen B III mehr machen,

Wer hat Dir denn den Stuß erzählt? Natürlich läuft in Hessen der BIII! BI, BII, RS, 1 Jahr Wachpraktikum und dann der BIII. Ich dachte ein Branddirektor weiß so etwas... ;-)


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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü396477
Datum10.04.2007 08:1134838 x gelesen
Morgen Klaus,

Geschrieben von Klaus BethgeERSATZDIENST bei einer BF??

Welche soll das sein??


Wenn Du mit Ersatzdienst Zivildienst meinst....dann guckst Du hier....


Gruss Andi


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds396478
Datum10.04.2007 08:1334886 x gelesen
Ach herrlich,

ich LIEBE solche Mails. Rundumschlag statt sachlicher Argumentation.

Du hast noch eine wesentliche Institution vergessen, dafür aber eine reingepackt, die da gar nicht reingehört..

Flugsicherheit ist eine Behörde mit Vollzugsaufgaben,
Werksfeuerwehren gehören nicht zur BOS..

Also etwas mehr Sachlichkeit, Herr Kollege!
Ich bemühe mich ja auch..

Klaus


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds396479
Datum10.04.2007 08:1934847 x gelesen
Hoppla, das in der Tat (Zivildient bei einer BF) ist für mich tatsächlich völlig neu. Man lernt nie aus!

Gruß
Klaus


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen396480
Datum10.04.2007 08:2934854 x gelesen
Moin.

Geschrieben von Klaus BethgeHoppla, das in der Tat (Zivildient bei einer BF) ist für mich tatsächlich völlig neu. Man lernt nie aus!


Ist doch gar nix besonderes und hat eigentlich nicht direkt was mit BF zu tun. Der Einsatz erfolgt ja offensichtlich ausschliesslich im RD.
(auch wenn diese Stellen sicherlich meist bei den HiOrgs zu finden sind und immer weniger werden.)



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds396481
Datum10.04.2007 09:0134672 x gelesen
Moin Stefan,

doch, war für mich was besonderes..

Schon vor Jahrzehnten ! kam diese Diskussion in Hannover hoch (wohlgemerkt: BF) und da wurde klar gesagt: Nein, da die Ausbildung - und eine Trennung RD und Brandschutz findet da nicht statt -einfach zu lange sei..

Die BF H. hat das damals vehement abgelehnt und ich ging von daher davon aus, dass das nirgendwo so sei..

Aber gut, eines der guten Dinge dieses Forums ist es ja, dass man immer wieder was Neues erfährt, wenn man dazu kommt, den Satz zu Ende zu lesen. Das, bevor einem der Zorn die Blutzufuhr im Gehirn abschnürt..

Gruß in alle Himmelsrichtungen
Klaus


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW396483
Datum10.04.2007 09:0734926 x gelesen
Geschrieben von Dietmar ReimerFaktisch ist es aber so, dass sobald ein LZ (LF, DL, TLF, LRF +VerstärkungsLF) erforderlich ist, die AAO auch einen der beiden ELW2 vorsieht, der mit einem weiteren gD Mann (A12/13) besetzt ist, der dann den Einsatz führt. Wo ist da die Zugführerfunktion des Fahrzeugführers LF?

ELW 2 als ZFü-Fzg?
Wenn das so wäre, besetzt der doch den ELW 2 und führt nicht den Zug, oder?


Geschrieben von Dietmar ReimerCi: - Wie siehts mit den Bewerberzahlen für den gD auf?

Es finden sich gerade noch genügend, was ich so mitbekomme.


Woran das liegen könnte...?


Geschrieben von Dietmar Reimer
- Wie sind die nach ihrer Ausbildung besoldet? Und wann werden die wohin befördert?

Wenn es die Beförderungsprobleme nicht gäbe würden sie A9gD. Wobei die klamme Finanzsituation der Kommunen wohl bei der Diskussion von Laufbahnen nicht das Thema ist.

Durch die LRF Stellen ist die Basis breiter geworden, die Chance auf eine Beförderung somit schlechter.

Ci: - Warum stellt Ihr m.W. keine Laufbahnbewerber ein?

Das möchte ich auch gerne wissen, verstehen tue ich es nicht. Es wird sich daran auch nichts ändern, wie man liest.


Zusammengefasst aus mehreren Deiner Posts:
Ihr habt Stellen im gDFeu, die werden teilweise mit mD besetzt, wenns nicht genug gD gibt.
Ihr bezahlt den gDFeu Aufsteigern das Gehalt weiter, das sie eh haben, weils einen Beförderungsstau gibt, der mit Einführung der LRF (A 10-Stellen) nur noch größer geworden ist. (Oh Wunder, die Pyramide wird ja unten nur breiter, aber oben nicht höher...)
Ihr stellt keine Laufbahnbewerber ein, vermutlich weil erst der Beförderungsstau abgebaut werden muss. Weil sonst wäre ja der neue B IV-Ing. direkt A10, während der jahrelang schon arbeitende BIV-Aufsteiger immer noch A7 o.ä. ist.... (kann mir vorstellen, dass das kein Personalrat der Welt gut heißen würde...)

Und was konkret schlägst Du an realisierbaren Maßnahmen vor, um die Situation zu verbessern? B III weg und direkt von A 7 nach A 7 befördern? Oder B III weg und die nach A9 und die Aufsteiger gar nicht mehr? Tut mir leid, ich versteh Dich nicht!

Nebenbei, wir hatten das ZFü auf dem LF-System in A9Z bis A12 auch bis Mitte der 1990er, wir haben das aus verschiedenen Gründen (vgl. entsprechende Artikel in der Brandschutz) umgestellt, dito z.B. die Fw DO und andere.
Seitdem führen die LFs in Düsseldorf wieder Gruppenführer, die dafür (!) ausgebildet (B III) sind und dafür auch das Geld bekommen. Bei uns fahren 5 (demnächst 6 CD) zu den Einsätzen der Wachen mit i.d.R. ELW 1 im gD von A 9 (nur Eingangsamt Aufsteiger) bis A 12.
Das ganze System stammt übrigens von einem, der war lange Jahre Personalrat und ist (Doppel-)Aufsteiger... ;-)


Geschrieben von Dietmar ReimerSicher, wenn man hier so manche Beiträge im Forum liest, kommt man zu dem Schluß dass auch bei den Berufsfeuerwehren in Zukunft nur noch Halbtagskräfte mit Minimalausbildung beschäftigt werden. Und da wirfst Du mir und andern mangelnden Realismus vor...

Ja, wenn man so die Gemengelage der schlechtest denkbaren Kombination wählen würde, käme genau das dabei raus:
- Verkürzter B I (weil man mehr Leute durchschleusen muss und es in den USA auch mit 400 h ingesamt geht)
- Verzicht auf RettAss-Ausb. (weil dann die Fw endgültig zu teuer ist)
- Sonderausbildung nur noch in Einzelfällen und nur noch gegen extra Geld (weil "man" das so will, bzw. so schön messen kann)
- Entfall B III, um endlich die "Ungleichbehandlung zur Polizei" (völlig andere Laufbahn!) los zu werden. Jeder kann A9Z werden, so er nett genug zum Chef und PR ist und die Gemeinde die Stellen auch bezahlen kann.
- Prüfungsfreier Aufstieg in den gD (gibts ja in anderen Laufbahnen auch) und von da aus in den hD

usw.
Schöne neue Fw-Welt....
Ich will auch einen Federbusch, ein Seitengewehr und rote Biesen an der Hose zurück...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW396484
Datum10.04.2007 09:1034830 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannWer hat Dir denn den Stuß erzählt? Natürlich läuft in Hessen der BIII! BI, BII, RS, 1 Jahr Wachpraktikum und dann der BIII. Ich dachte ein Branddirektor weiß so etwas... ;-)

sagen wir mal so, nach einem Jahr Wachpraktikum mit B III ist das für mich ungefähr dem Laufbahnmodell in HH vergleichbar...

Das hat mit dem eigentlichen Gedanken des B III (Qualifizierung geeigneter Mitarbeiter für die Führung eines Löschfahrzeugs als selbstständiger Einheit mit mehreren Trupps) nur noch SEHR eingeschränkt was zu tun.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg396490
Datum10.04.2007 09:3834900 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino Das hat mit dem eigentlichen Gedanken des B III (Qualifizierung geeigneter Mitarbeiter für die Führung eines Löschfahrzeugs als selbstständiger Einheit mit mehreren Trupps) nur noch SEHR eingeschränkt was zu tun.



Beziehst Du dich auf die Ausbildungsinhalte oder die Zeitdauer bis zum Einsatz als Fahrzeugführer?

Wer den BIII nicht besteht wird wohl auch weder jetzt noch später geeignet sein um mehrere Trupps zu führen, oder?


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW396492
Datum10.04.2007 09:4334822 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannBeziehst Du dich auf die Ausbildungsinhalte oder die Zeitdauer bis zum Einsatz als Fahrzeugführer?

v.a. letzteres


Geschrieben von Daniel HermannWer den BIII nicht besteht wird wohl auch weder jetzt noch später geeignet sein um mehrere Trupps zu führen, oder?

Was passiert denn mit einem, der den B III da nicht besteht?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg396494
Datum10.04.2007 09:5434829 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoWas passiert denn mit einem, der den B III da nicht besteht?

Er hat einen zweiten Versuch frei und wenn dann das Ergebnis das gleiche ist, Adios!

Vor dem Einsatz als Fahrzeugführer steht bei uns jedoch ein Auswahlverfahren und ein Kurzlehrgang an der LFS um die Kenntnisse aufzufrischen.


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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW396498
Datum10.04.2007 10:2034726 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoELW 2 als ZFü-Fzg?

Natürlich nicht, muß heißen ELW1. :-(

Geschrieben von Ulrich CimolinoWenn das so wäre, besetzt der doch den ELW 2 und führt nicht den Zug, oder?

Diese feine Unterscheidung solltest Du vielleicht mal in einer Nachhilfestunde diversen Kollegen des gD, je älter gedient, desto schlimmer, noch mal vermitteln.
Faktisch ist es schon so, wie ich es beschrieben habe.

Geschrieben von Ulrich CimolinoIhr habt Stellen im gDFeu, die werden teilweise mit mD besetzt, wenns nicht genug gD gibt.

Bei vier der sechs LRF Stellen, den auf den Zugwachen, ist dies Dauerzustand, weniger weil es nicht genug gD Kollegen gäbe, sondern eher weil die gewollt woanders stecken.
Ansonsten gibt es Vertretungsregelungen, wo A10/11 durch A9Z und Fahrzeugführer LRF durch GF ersetzt werden.

Geschrieben von Ulrich CimolinoIhr bezahlt den gDFeu Aufsteigern das Gehalt weiter, das sie eh haben, weils einen Beförderungsstau gibt, ...

Was ja kein feuerwehrspezifisches Problem ist, sondern alle Beamten der Verwaltung betrifft.


der mit Einführung der LRF (A 10-Stellen) nur noch größer geworden ist.

Das ist so, aber das weiß jeder, der den Aufstieg macht. Wenn zeitnah befördert würde, könnte man damit ganz gut leben, glaube ich.

Geschrieben von Ulrich CimolinoWeil sonst wäre ja der neue B IV-Ing. direkt A10, während der jahrelang schon arbeitende BIV-Aufsteiger immer noch A7 o.ä. ist.... (kann mir vorstellen, dass das kein Personalrat der Welt gut heißen würde...)

Da könntest Du Recht haben, wobei in Essen auch vor der aktuellen Beförderungsproblematik nur in seltenen Einzelfällen Seiteneinsteiger eingestellt wurden, wüßte im Moment nur zwei.
Muß also auch andere Gründe haben...

Geschrieben von Ulrich CimolinoUnd was konkret schlägst Du an realisierbaren Maßnahmen vor, um die Situation zu verbessern?

Wer die Voraussetzungen erfüllt, soll auch befördert werden, das wäre das erste.
Die Laufbahnverordnung nimmt doch keine Rücksicht auf die finanzielle Situation der jeweiligen Dienststelle.
Evtl. sollte man mal transparenter machen, wer wo für welche Arbeit welches Amt bekleidet. Dann könnte man sehen, ob es überzogene Stellenpläne gibt.

Geschrieben von Ulrich CimolinoSeitdem führen die LFs in Düsseldorf wieder Gruppenführer, die dafür (!) ausgebildet (B III) sind und dafür auch das Geld bekommen. Bei uns fahren 5 (demnächst 6 CD) zu den Einsätzen der Wachen mit i.d.R. ELW 1 im gD von A 9 (nur Eingangsamt Aufsteiger) bis A 12.

Seh ich bei uns nicht, im Gegenteil. Mein Vorschlag den BIII (für alle) in die Laufbahn zu integrieren, rührt aus der Beobachtung, dass immer mehr Stellen in den gD gehievt werden, und am Ende der GF in der Praxis keine andere Arbeit macht als vorher.


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio396508
Datum10.04.2007 11:0434720 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Klaus BethgeWerksfeuerwehren gehören nicht zur BOS..

Siehst du, genau das ist es, was ich sagen wollte. Du hast eine Vermutung, präsentierst sie aber als Fakt.
Das Werkfeuerwehren sehr wohl zu den BOS gehören, hättest du auf den Webseiten des Niedersächsischen Innenministeriums nachlesen können.
Aber du schwafelst lieber und forderst mehr Sachlichkeit...


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio396513
Datum10.04.2007 11:2134871 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Andreas RometschWenn Du mit Ersatzdienst Zivildienst meinst....dann guckst Du hier....

Die Berliner Feuerwehr hatte auch Zivildienststellen, die sind allerdings derzeit aus Kostengründen gestrichen.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW396514
Datum10.04.2007 11:2334864 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannEr hat einen zweiten Versuch frei und wenn dann das Ergebnis das gleiche ist, Adios!

Entlassung aus dem Beamtenverhältnis (auf Probe)? Mit welcher Begründung? Es gibt doch Stellen, für die der B III gar nicht notwendig ist?


Geschrieben von Daniel HermannVor dem Einsatz als Fahrzeugführer steht bei uns jedoch ein Auswahlverfahren und ein Kurzlehrgang an der LFS um die Kenntnisse aufzufrischen.

Und wo ist da jetzt der Vorteil?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio396515
Datum10.04.2007 11:2334677 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Ulrich Cimolinodirekt von A 7 nach A 7 befördern?

Wow... wär ja'n echter Sprung auf der Karriereleiter... ;-)


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg396528
Datum10.04.2007 11:4734755 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoEntlassung aus dem Beamtenverhältnis (auf Probe)? Mit welcher Begründung? Es gibt doch Stellen, für die der B III gar nicht notwendig ist?


In Hessen ist der BIII (Laufbahnlehrgang für den mittleren und gehobenen Feuerwehrtechnischen Dienst) der Abschlusslehrgang der BM-Ausbildung. Wer nicht besteht, der kein BM und folgendes.

Welche Stellen gibt es denn bei hessischen BFen für die der BIII nicht notwendig ist?

Geschrieben von Ulrich Cimolino Und wo ist da jetzt der Vorteil?


Wo habe ich denn etwas von Vorteil geschrieben? Mit abgeschlossenem BIII kann jeder die A9 bekommen auch wenn er nicht als Fahrzeugführer eingesetzt wird, z.B. Leitstelle. Auch kann sich jeder Kollege nach 5 Jahren OBM auf eine Aufstiegsstelle in den gD bewerben.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW396531
Datum10.04.2007 12:0934769 x gelesen
In Hessen ist der BIII (Laufbahnlehrgang für den mittleren und gehobenen Feuerwehrtechnischen Dienst) der Abschlusslehrgang der BM-Ausbildung.

Also doch Laufbahnverlaufsmodell im mD wie HH...
Wie sieht die komplette Ausbildungszeit aus, wenn da noch ein Jahr Wachpraktikum vorher laufen soll? Wie lang dauert das dann inkl. RettSan und Maschinisten, oder findet das alles erst später statt?

Geschrieben von Daniel HermannWelche Stellen gibt es denn bei hessischen BFen für die der BIII nicht notwendig ist?

Wie ist denn der Angriffstruppmann eingestuft?


Geschrieben von Daniel HermannMit abgeschlossenem BIII kann jeder die A9 bekommen auch wenn er nicht als Fahrzeugführer eingesetzt wird, z.B. Leitstelle.

Das wird er in anderen Bundesländern da auch.


Geschrieben von Daniel HermannAuch kann sich jeder Kollege nach 5 Jahren OBM auf eine Aufstiegsstelle in den gD bewerben.

das ist wieder eine andere Baustelle und geht mit B III auch überall...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg396534
Datum10.04.2007 12:2234646 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoWie sieht die komplette Ausbildungszeit aus, wenn da noch ein Jahr Wachpraktikum vorher laufen soll? Wie lang dauert das dann inkl. RettSan und Maschinisten, oder findet das alles erst später statt?


Ausbildungsdauer insgesamt 24 Monate

BI: 2 Monate
BII: 5 Monate
RS: 3 Monate
Wachpraktikum inkl. CE-Führerschein und M4: 12 Monate
BIII: 2 Monate



Bei uns gibt es Fahrstufen:

FS1: PKWs, KLAF, MTF, GW-N/L, GW-Mess, GW-HÖRG, ÖSF
FS2: HLFs,HTLFs
FS3: WLFs, PTLF, WTLF
FS4: DLK, KW


Während des BII wird ein 2 wöchiger Maschinistenlehrgang durchgeführt, während des BII erwirbt man die FS1. Alle anderen FS im weiteren Feuerwehr-Leben.


Wachintern wird danach für jede FS ab 2 ein Lehrgang gehalten.


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AutorDenn8is 8E., Menden / NW396541
Datum10.04.2007 12:3934691 x gelesen
Geschrieben von Stefan SöhnleinIch bin gern bei der Feuerwehr und mach das auch so nebenbei deswegen ist es für mich kein Problem mich 6 Jahre verpflichten zu lassen.

Ist bei mir genau so und es macht mir auch nichts aus.


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds396546
Datum10.04.2007 12:4734972 x gelesen
So mein lieber Christian (Pannier)

es ist mir offengestanden eine große Freude, Dir auf das Brot streichen zu können, dass NICHT ICH fasele..

Zuvor: Eine derartige Diskussionskultur bin ich nicht gewohnt und ich denke ernsthaft da dran, (sicherlich zur Freude des einen oder anderen) wieder auszusteigen..

Danke für den Hinweis auf das MdI Niedersachsen, Du kannst, so Du ein neugieriger Mensch bist dort mal selber anrufen (Herr Günter) 0511 1200 (Zentrale)

Werksfeuerwehren gehören NICHT zur BOS, sie könne, so sie anerkannt sind AM BOS-Funk TEILNEHMEN und werden auch teilweise mit alarmiert..


Also bitte etwas zurück halten mit solchen verbalen Rundumschlägen!

Ich hatte mal einen Lehrer (off topic? Nein, glaube ich nicht) Lehrer, der sagte immer: "Die Höflichkeit ist wie ein Luftkissen. Es ist scheinbar nichts da drin, aber es mildert die Stöße!"

Aber dennoch
fröhliche Grüße in alle Himmeslrichtungen

( Auch nach Leipzig, dort kannst Du mal nach mir (z.B. beim Kollegen Hering oder dem Jo Petrasch/Öffentlichkeitsarbeit fragen, so Dich die Neugierde treibt!)

Klaus,
super fettig!!!


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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW396548
Datum10.04.2007 12:5934653 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeKlaus,
super fettig!!!


Riesig, wie man sich auch in Deinem Alter noch freuen kann...besonders wenn man meint, es jemandem gezeigt zu haben...:-))

Geschrieben von Klaus BethgeEine derartige Diskussionskultur bin ich nicht gewohnt und ich denke ernsthaft da dran, (sicherlich zur Freude des einen oder anderen) wieder auszusteigen..

Wenn man hier länger dran bleibt, erlebt man so einige, die zu Beginn riesig eingeschlagen sind, und dann nach teils massivem Gegenwind entweder schnell wieder weg waren, oder in sich gegangen sind und einen Gang zurückgeschaltet haben. Letzteres hat dieses Forum meist bereichert.

Man kann hier Leute einfach nur am Geschriebenen beurteilen, dass macht die Sache irgendwie unpersönlich, aber auch spannend.

In diesem Sinne

Übrigens dachte ich bisher, in Hannover könne man bei der BF Zivildienst machen. Wieder was gelernt.


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen396553
Datum10.04.2007 13:2134738 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Klaus BethgeWerksfeuerwehren gehören NICHT zur BOS, sie könne, so sie anerkannt sind AM BOS-Funk TEILNEHMEN und werden auch teilweise mit alarmiert..


Ich gebe zu, ich habe eben mal google bemüht und nicht viel offizielles gefunden. Neben Christians Link nur noch eine Auflistung der BOS in Wikipedia. Beide sagen allerdings aus, dass Werkfeuerwehren zu den BOS gehören. Insofern bist eigentlich eher Du es, der in der Beweispflicht für seine Aussage steht und nicht Christi@n ;). Der hat seine Quelle genannt und die ist so rein optisch gesehen eindeutig in ihrer Aussage.

MfG

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

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Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds396555
Datum10.04.2007 13:2534795 x gelesen
Habe ich es nicht genannt?

Gut, dann noch einmal: Sachgebiet Brandschutz im Innenministerium in Hannover (0511 1200 Zentrale) und dann Herrn Günt(h)er ansprechen!

Klaus


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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen396556
Datum10.04.2007 13:2934633 x gelesen
Hoi,

Geschrieben von Klaus BethgeGut, dann noch einmal: Sachgebiet Brandschutz im Innenministerium in Hannover (0511 1200 Zentrale) und dann Herrn Günt(h)er ansprechen!

Den kannst Du auch anrufen und ihn fragen, wo das steht und das uns mitteilen ;). Wenn die entsprechende Quelle da ist, hattest Du recht und alles ist gut. Und wenn Herr Günther nicht weiß, wo das steht und einfach behauptet, das sei so, glaub ichs ihm auch nicht. Ganz simpel.
Der gute Mann wird sich btw bedanken, wenn ihn 100 Forumsuser anrufen und wissen wollen, ob WFen nun BOS sind, oder eben nicht.
Ich habe auch keine Behauptung in den Raum gestellt, sondern nur festgestellt, dass Deine bislang nicht belegt ist, weshalb ich gar keinen Grund habe, jetzt den Telefonhörer in die Hand zu nehmen.

MfG

Ingo


--

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AutorStef8an 8S., Kitzingen / Bayern396597
Datum10.04.2007 17:0834730 x gelesen
Servus,

also ein Wirr Warr hier ich blick ja langsam nicht mehr durch.

Ich fasse jetzt mal zusammen:

1. Man kann während man sein Ersatzdienst (6 Jahre KatS) ableistet in einer BF eingestellt werden und nebenbei seinen Ersatzdienst bei einer FFW ableisten.

2. Man kann als Berufsfeuerwehrmann u.k. gestellt werden und muss nicht zum Bund.


So ich denke ich habs jetzt verstanden da ich ein bisschen verwirrt bin von den Durcheinander.

Gruß Stefan


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio396606
Datum10.04.2007 17:3034759 x gelesen
Lieber Klaus Bethge,

ich werde mich nicht bei der Feuerwehr Leipzig nach dir erkundigen. Ich wohne zwar in dieser schönen Stadt, bin hier aber nicht in der Feuerwehr, weshalb ich auch keinerlei Kontakte zu dieser Feuerwehr habe.
Ich wüßte auch nicht, weshalb ich Herrn Günter im Innenministerium Niedersachsen anrufern sollte. Ich habe dir eine Quelle genannt (sogar eine aus Niedersachsen), akzeptier es, oder laß es bleiben.
Obwohl, es würde mich ja schon reizen zu wissen, warum Herr Günter nicht weiß, dass anerkannte Werkfeuerwehren zu den BOS gehören. Und ob Herr Günter weiß, daß das nicht nur eine bloße Behauptung von mir ist, sondern anerkannte Lehrmeinung in Niedersachsen, veröffentlich in der Lehrunterlage für Ausbilder - Lehrgang Sprechfunker (und da auf Seite 4), herausgegeben von den niedersächsischen Landesfeuerwehrschulen Celle und Loy und versehen mit dem Wappen des Landes Niedersachsen.

Damit du es nicht suchen mußt hier schonmal das entsprechende Zitat aus o.a. Lehrunterlage:

Zu den BOS gehören:
(...)
Kommunale Feuerwehren, anerkannte Werkfeuerwehren und sonstige öffentliche Feuerwehren
(...)


Dieser Satz ist in der Lehrunterlage fett gedruckt und gelb markiert.
Natürlich ist es nicht auszuschließen, dass sowohl die Webseite des niedersächsischen Innenministeriums als auch die Ausbilder der niedersächsischen Landesfeuerwehrschule fälschlicherweise behaupten, Werkfeuerwehren gehörten zu den BOS und lediglich Herr Günter und du, Klaus, ritterhaft die Wahrheit vertreten und der Welt die dringend nötige Aufklärung bringen, aber - zugegeben - für wirklich wahrscheinlich halte ich das nicht.

Du bist dran.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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Miss Unsexy 2007: Platz 27

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds396614
Datum10.04.2007 17:5834650 x gelesen
Cui domo (Wem nützt es, wenn ich diese Diskussion weiter führe? Ich kann mir schlecht vorstellen, dass der Referatsleiter im MdI falsche Aussagen macht ..)

Und deshalb verlasse ich einfach das Thema

Gruß
Klaus
(oder sollte ich der Rechthaberei wegen hier Stress kreieren?)


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW396618
Datum10.04.2007 18:2534618 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeIch kann mir schlecht vorstellen, dass der Referatsleiter im MdI falsche Aussagen macht ..)

er wäre nicht der erste... ;-)


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg396647
Datum10.04.2007 20:4634813 x gelesen
Geschrieben von Stefan Söhnlein1. Man kann während man sein Ersatzdienst (6 Jahre KatS) ableistet in einer BF eingestellt werden und nebenbei seinen Ersatzdienst bei einer FFW ableisten.


Ja. Wenn die FF mitspielt.
Wenn diese sagt "wenn Du 400km weiter wegziehst, dann war es das mit Freistellung" geht es schief.


Geschrieben von Stefan Söhnlein2. Man kann als Berufsfeuerwehrmann u.k. gestellt werden und muss nicht zum Bund.


Kann sein. Aber einen Anspruch auf Unabkömmlichkeit gibt es nicht. Das kann also auch schiefgehen.


Ich würde mich in jedem Fall vorher mustern lassen. Denn Du kannst getrost davon ausgehen, daß wenn der Musterungsarzt was findet dies später auch der Amtsarzt findet, so daß Du durch die Musterung keinen Nachteil erleidest.
Du könntest das schon mal als eine Art "Vortest" für die Einstellungsuntersuchung bei der BF sehen.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorHilm8ar 8K., Köln / NRW396662
Datum10.04.2007 22:0434670 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian FischerJa. Wenn die FF mitspielt.
Wenn diese sagt "wenn Du 400km weiter wegziehst, dann war es das mit Freistellung" geht es schief.


ja wobei man ja rechtzeitig den Wechsel beantragen kann und wenn das Kontigent im anderen Ort noch nicht voll ist dann wohl auch klappen kann.

Geschrieben von Christian FischerKann sein. Aber einen Anspruch auf Unabkömmlichkeit gibt es nicht. Das kann also auch schiefgehen.

Abgesehen davon kann UK nur der Arbeitgeber beantragen.

mfG
Hilmar


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg396667
Datum10.04.2007 22:1034625 x gelesen
Geschrieben von Hilmar KönigAbgesehen davon kann UK nur der Arbeitgeber beantragen.

Hallo,

aber nicht genehmigen! ......da liegt der Knackpunkt!

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen399238
Datum23.04.2007 18:1334667 x gelesen
Geschrieben von Christi@n Pannier(nur wenige Einheiten der (freiwilligen) Feuerwehr sind Einheiten des Zivil- und Katastrophenschutzes,

Hier irrt der Chronist allerdings:

§ 11 ZSG sagt:

(1) Die nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen nehmen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden, die im
Verteidigungsfall drohen, wahr.

Ich wüsste ehrlich gesagt kein Land, dass Teile der Feuerwehren von der Mitwirkung im (Landes)Katastrophenschutz ausklammert.

Also: Ob BF, ob FF, ob freigestellt, ob nicht: Wir alle sind Katastrophenschutz im Zivilschutz ;-)


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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