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ThemaFarbgebung von RD-Fahrzeugen12 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorChri8sto8ph 8K., Iserlohn / NRW397965
Datum17.04.2007 12:445627 x gelesen
Hallo,

es kommt ja immer wieder das Gerücht auf, dass ab einem betimmten Zeitpunkt nur noch RD-Fahzeuge im EU-konformen gelb beschafft werden dürfen.
Hab mal ein wenig gegoogelt und hier im Forum gesucht und nicht mehr als Gerücht gefunden.
Also weiß jemand mehr?

BTW: Gibt es eine Quelle wo man sich die Weisung für die 'NRW-Lackierung' herunterladen kann?


MkG

Christoph

--

Nur meine persönliche Meinung

Christoph Kosian, Iserlohn (NRW)

www.lg-bremke.de
www.feuerwehr-iserlohn.de

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AutorSeba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen397998
Datum17.04.2007 16:144381 x gelesen
Geschrieben von Christoph KosianAlso weiß jemand mehr?

Nicht mehr als alle anderen auch. Und das dürfte folgendes sein:

Im Entwurf der EN 1789 aus 2004 steht im Anhang A (informativ), dass die Grundfarbe der RD-Fahrzeuge Geld (RAL 2016) oder weiß sein soll. Auf weißer Grundfläche soll zusätzlich tagesleuchtrot (RAL 3024) oder besagtes gelb aufgebracht werden, um die Erkennbarkeit bei Tageslicht zu verbessern.
Ebenfalls steht hier noch was zur Reflexfolie, aber die spielt in der Ausgangsfrage ja wohl keine Rolle.

Meines Wissens nach, ist die EN 1789 die einzige Quelle, die Angaben zur "vorgeschriebenen" Farbgebung von RD-Fahrzeugen macht. Ich denke aber mal, dass U.C. oder andere hier noch weitere Informationen haben.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW398032
Datum17.04.2007 18:444468 x gelesen
Geschrieben von Christoph Kosianes kommt ja immer wieder das Gerücht auf, dass ab einem betimmten Zeitpunkt nur noch RD-Fahzeuge im EU-konformen gelb beschafft werden dürfen.

ja, wird gern von denen behauptet, die das wollen.
Mir ist keine verbindliche Regelung dazu bekannt.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sto8ph 8K., Iserlohn / NRW398037
Datum17.04.2007 19:114434 x gelesen
Geschrieben von Christoph KosianBTW: Gibt es eine Quelle wo man sich die Weisung für die 'NRW-Lackierung' herunterladen kann?

Gilt dieser Runderlass noch?
Wird die Einhaltung überwacht? Von wem?


MkG

Christoph

--

Nur meine persönliche Meinung

Christoph Kosian, Iserlohn (NRW)

www.lg-bremke.de
www.feuerwehr-iserlohn.de

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AutorIlan8 N.8, Wuppertal / NRW398040
Datum17.04.2007 19:254559 x gelesen
Hallo,

veröffentlicht im Ministerialblatt Nr. 54 im Jahr 2002 Jahrgang 55 Gliednummer 2129 auf Seite 1074

siehe:
Mbl 54 / 2002
und direkt:
RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit
Zulassung und Normung von Fahrzeugen des Rettungsdienstes sowie deren Farbgebung


Gruß
Ilan


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AutorIlan8 N.8, Wuppertal / NRW398115
Datum18.04.2007 08:524363 x gelesen
und ...

auch 2004 wird bezug genommen:
Ministerialblatt Nr. 15 2004
direkt:
Ausrüstung und Verwendung von Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) und von Warnvorrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) an Einsatzkraftfahrzeugen der Feuerwehren, der Einheiten und Einrichtungen der Gefahrenabwehr und des Rettungsdienstesx

Gruß
Ilan


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW398121
Datum18.04.2007 09:084491 x gelesen
Hallo Ilan,

da steht aber nur was zur "NRW-Farbgebung" drin, die wir nicht anwenden, weil wir beim eingeführten CD der Fahrzeuge bleiben und wir nach sachlichen Kriterien bekleben, die da sind
- Karosserieform
- Warnwirkung: Kombination weiß/leuchtrot für Tag, Reflexstreifen für Nacht

Bisher gabs damit noch keine Probleme, zumal wir schon lange kein Geld vom Land mehr dafür erhalten.

Vielleicht wäre es aber mal interessant endlich mal so "unwichtige" Dinge wie die Heckwarnanlagen in NRW sauber zu regeln, oder die einzelnen Frontblitzleuchten in (getarnten) Einsatzfahrzeugen (nicht nur der Polizei!) uvm...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorIlan8 N.8, Wuppertal / NRW398123
Datum18.04.2007 09:174435 x gelesen
Geschrieben von Christoph Kosian BTW: Gibt es eine Quelle wo man sich die Weisung für die 'NRW-Lackierung' herunterladen kann?Sorry, bezog mich eigentlich auf diese Frage.

Geschrieben von Ulrich Cimolinoda steht aber nur was zur "NRW-Farbgebung" drin, die wir nicht anwenden, weil ...Sind diese Erlasse oder Veröffentlichungen nicht bindend?

Gruß
Ilan


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar398182
Datum18.04.2007 13:594421 x gelesen
Mahlzeit

Geschrieben von Christoph KosianGilt dieser Runderlass noch?
Wird die Einhaltung überwacht? Von wem?


Ketzerhaft gefragt

Wo lag der Sinn in einer einheitlichen Lackierung?
Was gab es als Sanktionen? Stilllegungen?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.398207
Datum18.04.2007 15:384409 x gelesen
Hi,

in By werden seit ca. 2 Jahren alle neuen RTW und KTW einheitlich in weiß mit leuchtroten streifen und gelber Reflexfolie beschafft.
Ob die BF München (einzige BF in By die NAW betreibt) auch auf weiß umstellt ist mir allerdings nicht bekannt.


MkG.
Christof

www.feuerwehr-vilseck.de



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AutorOlaf8 T.8, Dortmund / NRW398281
Datum18.04.2007 21:464407 x gelesen
Geschrieben von Christoph KosianGilt dieser Runderlass noch?
Wird die Einhaltung überwacht? Von wem?


Kann da zwar nichts zu sagen, aber in Dortmund wurde aus diesem Grund wieder von rot/gelb auf leuchtrot/weiß bei RD-Fahrzeugen umgestellt.


Meine Homepage: http://www.ot112.de

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg864055
Datum06.11.2020 17:351109 x gelesen
Guten Tag

Beim DRK gibt es aktuell einen neuen "Styleguide", der u.a.das Battenberg-Design als Alternative zum roten Streifen bei der Beklebung neuer Fahrzeuge im Rettungsdienst und KatS vorgibt:

-> DRK.de " Gestaltungslinien "

Die Beschriftung der Fahrzeuge des DRK ist künftig in zwei Gestaltungslinien möglich: Der Rote Streifen gilt dabei als die klassische Variante der Gestaltung von Fahrzeugen und bietet sich für alle Fahrzeugtypen an. Die neue Battenberg-Beklebung sorgt mit ihrem doppelreihigen Schachbrettmuster in rot und gelb für eine erhöhte Sichtbarkeit und Wahrnehmung der DRK-Fahrzeuge. Sie gilt daher nur für die Fahrzeuggruppen Katastrophenschutz und Rettungsdienst.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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