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ThemaÖlspuren: Feuerwehr 'streikt' :-()39 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Ölspuren: Feuerwehr sieht das Ehrenamt missbraucht
  • Stellungnahme IM-BW Beseitigung v. Ölspuren
  • Information des LFV NRW zum Urteil des OVG Münster
  • Landtaganfrage Ba-Wü
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg398395
    Datum19.04.2007 15:2714183 x gelesen
    siehe [klick]


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)398397
    Datum19.04.2007 15:3812746 x gelesen
    Ich find das konsequent und legitim. Dieses Verweigern, mit eben dieser Argumentation, wurde ja auch hier schon öfter diskutiert.
    Nur die Wehren, die sich für teures Geld irgendwelche "Ölspurbeseitigungsfahrzeuge" beschafft haben, können nun so nicht mitziehen. Aber das werden auch in den meisten Fällen Wehren sein, die diese Fahrzeuge hauptamtlich besetzen.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorMari8o D8., Nettetal / NRW398398
    Datum19.04.2007 15:5412764 x gelesen
    Hallo,

    der Artikel nimmt Bezug auf diese Information des Landesfeuerwehrverbandes NRW, die hier im Forum ja auch schon diskutiert wurde.

    Grüße vom Niederrhein

    Mario


    Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.

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    AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen398400
    Datum19.04.2007 16:1012679 x gelesen
    Gerade heute stand in der Zeitung das bei uns ab diesem Jahr Privatfirmen vom Landkreis mit der Ölspurbeseitigung auf Kreisstraßen beauftragt werden.

    Anscheinend u.a. auch weil es in der Vergangenheit Probleme mit der Methode der Wehren gegeben hat, mit Ölbindegranulat vorzugehen und nicht mit flüssigem Reiniger.

    In dem Bericht steht auch drin das das Bundesumweltminesterium eine Entwurfsrichtlinie vorbereitet nach dem die Reinigung der Straßen neu geregelt werden soll. Demnach sollen ausschließlich Privatfirmen damit beauftragt werden und nicht mehr die freiwilligen Feuerwehren.


    MfG Thomas

    ------------------------------------------------------------------------
    Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!

    Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

    ---------------------------------------------------------------------------

    Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung.

    Meine Homepage



    ICQ-Nummer: 320-028-330

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    AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW398401
    Datum19.04.2007 16:3012702 x gelesen
    Geschrieben von Thomas WeegeIn dem Bericht steht auch drin das das Bundesumweltminesterium eine Entwurfsrichtlinie vorbereitet nach dem die Reinigung der Straßen neu geregelt werden soll. Demnach sollen ausschließlich Privatfirmen damit beauftragt werden und nicht mehr die freiwilligen Feuerwehren.

    Nur die Freiwilligen Feuerwehren, oder auch die Berufsfeuerwehren?

    Wer entscheidet vor Ort, ob eine Umweltgefahr vorliegt oder nicht?

    Natürlich würde ich eine solche Regelung gut finden, wenn Feuerwehren dafür nicht mehr zuständig sind/ gemacht werden!

    MFG
    Thobias


    Das hier ist auschließlich meine Meinung, und nur weil es meine Meinung ist, heißt das nicht das andere auch andere Meinungen haben dürfen.

    Besucht mal meine Website http://www.feuerwehr-deusen.de

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    AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW398402
    Datum19.04.2007 16:3112690 x gelesen
    Geschrieben von Thobias SchürmannNur die Freiwilligen Feuerwehren, oder auch die Berufsfeuerwehren?

    Wer entscheidet vor Ort, ob eine Umweltgefahr vorliegt oder nicht?

    Natürlich würde ich eine solche Regelung gut finden, wenn Feuerwehren dafür nicht mehr zuständig sind/ gemacht werden!


    Ergänzung dazu noch, könnten dann die Feuerwehren, die entsprechende Fahrzeuge zum Reinigen von Ölspuren haben, wie eine private Firma handeln und damit richtig Geldverdienen? Wie läuft das bisher?

    MKG
    Thobias


    Das hier ist auschließlich meine Meinung, und nur weil es meine Meinung ist, heißt das nicht das andere auch andere Meinungen haben dürfen.

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    AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen398403
    Datum19.04.2007 16:4312779 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thobias Schürmannkönnten dann die Feuerwehren, die entsprechende Fahrzeuge zum Reinigen von Ölspuren haben, wie eine private Firma handeln und damit richtig Geldverdienen?

    zumindest bei uns in Hessen dürfen die Feuerwehren nicht in Konkurrenz zu Privatunternehmen treten. Insofern scheidet das spätestens dort aus, wo entsprechende Firmen ihre Dienstleistungen anbieten.


    mfG

    Mathias Zimmer


    #Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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    AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen398410
    Datum19.04.2007 17:0912701 x gelesen
    Geschrieben von Thobias SchürmannNur die Freiwilligen Feuerwehren, oder auch die Berufsfeuerwehren?

    Also in dem Zeitungsbericht steht nur was von freiwillige Feuerwehren.

    Das ganze bezieht sich anscheinend auch nur auf Kreisstraßen (Ich denke auch auf Land- und Bundesstraßen und BAB).

    was aber ist mit den Nebenstraßen? Die können das anscheinend weiterhin so handhaben wie sie wollen.


    MfG Thomas

    ------------------------------------------------------------------------
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    Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

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    ICQ-Nummer: 320-028-330

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    AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW398411
    Datum19.04.2007 17:1312619 x gelesen
    Geschrieben von Thobias SchürmannWer entscheidet vor Ort, ob eine Umweltgefahr vorliegt oder nicht?

    Vor Ort entscheidet doch zuerst einmal höchstens der Anrufer, der die Ölspur meldet.

    Dann alamiert des Disponent die zuständige Feuerwehr, die ja in aller Regel vor der Polizei an der Einsatzstelle sein wird, zumindest bei uns.

    Optimum wäre IMHO:
    Anrufer alamiert Polizei, Polizei fährt raus, guckt sich das an, die entscheiden Unfall- / Umweltgefahr ja / nein, und benachrichtigen dann die zuständige Firma.

    Damit sind wir fein raus, vermute aber, das das am Anrufer scheitern wird (dem ich aber nichtmal nen Vorwurf machen), spätestens der Disponent bei der Feuerwehr sollte aber zuerst die Polizei benachrichtigen, und die dann ne Firma. Das wäre mal was.


    Gruß
    Michael

    Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest!

    Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen398412
    Datum19.04.2007 17:1312707 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Weegewas aber ist mit den Nebenstraßen? Die können das anscheinend weiterhin so handhaben wie sie wollen.

    Das kommt darauf an, wem die Nebenstraßen "gehören". Sollten es Stadt/Gemeindestraßen sein, ist die Zuständigkeit ohnehin bei der Stadt - das muss die Feuerwehrführung dann mit dieser Verhandeln.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen398425
    Datum19.04.2007 17:4912545 x gelesen
    Moin,

    und wer hat das Ölspur-Putzfahrzeug beschafft? Die Kommune? Wer will sie dran hindern, Aufgaben mit eigenem Fahrzeug zu erledigen? Dann fährt eben bei Bedarf $Bauhofarbeiter mit dem Ding los. Und/oder man vereinbart mit einigen FA 'ne Anstellung als Bereitschaftskraft. Einzige rUnterschied ist, dass man den gemeinen FA ohne seinen Willen nicht mehr alarmieren kann. Ob das Fahrzeug nun in Rot oder Orange lackiert ist, ist doch letztlich egal.
    Und wenn die Beschaffung auf den Förderverein zurückgeht - was hat der mit DER Feuerwehr zu tun, außer dass die Einnahmen für letztere dienen sollen? Wieso sollte der Verein nicht in eine entsprechende Maschinen investieren dürfen, wie andere ihr Feuerwehrfest abhalten?

    ciao,
    Thorben


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    AutorSasc8ha 8L., Steinfurt / NRW398466
    Datum19.04.2007 21:5112699 x gelesen
    Tach zusammen

    Optimum wäre IMHO:
    Anrufer alamiert Polizei, Polizei fährt raus, guckt sich das an, die entscheiden Unfall- / Umweltgefahr ja / nein, und benachrichtigen dann die zuständige Firma.

    Damit sind wir fein raus, vermute aber, das das am Anrufer scheitern wird (dem ich aber nichtmal nen Vorwurf machen), spätestens der Disponent bei der Feuerwehr sollte aber zuerst die Polizei benachrichtigen, und die dann ne Firma. Das wäre mal was Geschrieben von ---Michael Ahrens---

    Nicht böse sein aber das ist Wunschdenken und in der Form wohl kaum kurzfristig umsetztbar.

    Nächstes und in meinen Augen das grössere Problem , wer stellt sich denn hin und gibt eine Strasse nach Einsatzende wieder frei ???
    Wir ??? Und wenn ja was ist wenn sich zwei Stunden später nen Motorradfahrer an gleicher Stelle ablegt und der Herr Staatsanwalt eine "Alte" ÖLspur als Grund des VU´s feststellt ?
    Ölspur ist und und wird noch lange nen heikeles Thema bleiben.

    Kleine Anekdote am Rande:

    Diese ganze Geschichte bei uns im Kreis ist durch einen _Einsatz auf ner Bundesstr. ausgelöst worden der im Nachhinein relativ umfangreich durch die hiesiege Presse ging.
    Mein Chef (Entsorgungsunternehmen) sprach mich drauf an und fragte mich nach meiner Meinung.
    Daraus entwickelte sich ein Gespräch welches auch um die besagten Ölspurwaschfahrzeuge ging und ich gab die Anregung ob sich für ein Unternehmen wie unseres nicht so ein Gerät lohnen würde wenn man den entsprechenden Stellen Verträge abschliessen würde.
    Aber auch er lehnte dies aus genau den Gründen ab die ich eben erwähnte.
    Was passiert wenn Reste einer Ölspur in einem Gutachten nac einem VU auftauchen.
    Dann kommt die unausweichliche Frage , "Wer hat die Strasse freigegeben ?"



    MKG


    Sascha


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    AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW398467
    Datum19.04.2007 22:1312603 x gelesen
    Geschrieben von Sascha LehmkuhlNächstes und in meinen Augen das grössere Problem , wer stellt sich denn hin und gibt eine Strasse nach Einsatzende wieder frei ???
    Wir ??? Und wenn ja was ist wenn sich zwei Stunden später nen Motorradfahrer an gleicher Stelle ablegt und der Herr Staatsanwalt eine "Alte" ÖLspur als Grund des VU´s feststellt ?
    Ölspur ist und und wird noch lange nen heikeles Thema bleiben.


    Ist dieses Öl denn dann auch Nachweislich von dem vorherigen Einsatz überiggebliben oder kann nicht auch ein neuer PKW etwas Öl verloren haben und die minimale verschmutzung verursacht haben?

    Glaube nicht, dass das an der vorherigen Ölspur liegen muss!

    MKG
    Thobias


    Das hier ist auschließlich meine Meinung, und nur weil es meine Meinung ist, heißt das nicht das andere auch andere Meinungen haben dürfen.

    Besucht mal meine Website http://www.feuerwehr-deusen.de

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    AutorSasc8ha 8L., Steinfurt / NRW398471
    Datum19.04.2007 22:2512589 x gelesen
    Tach

    Geschrieben von -- Tobias Schürmann---
    Ist dieses Öl denn dann auch Nachweislich von dem vorherigen Einsatz überiggebliben oder kann nicht auch ein neuer PKW etwas Öl verloren haben und die minimale verschmutzung verursacht haben?

    Glaube nicht, dass das an der vorherigen Ölspur liegen muss!



    Schon richtig , nur bedenke , der Staatsanwalt hat erstmal Zeit...
    der lässt sich zur Not auch nen paar mehr Gutachten kommen aber das Problem sehe ich woanders , Ich mach den Kram (Feuerwehr) freiwillig , was will ich mir denn noch alles andrehen lassen innerhalb meines Ehrenamt ?
    Also spätestens bei nem Verfahren würde ich mir echt überlegen was ich mache...
    Aber meiner Meinung nach ist dies Urteil über das hier diskutiert wird mit Sicherheit nicht das letzte sein was wir aus deutschen Gerichtssälen über dies Thema gehört haben ...



    MKG



    Sascha


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    AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen398479
    Datum20.04.2007 00:3712672 x gelesen
    Hallo,

    in Anbetracht der Tatsache, dass ich nur etwas allgemeines über die Feuerwehr in Hessen geschrieben habe, echauffierst Du Dich hier ganz schön... ;o)

    Geschrieben von Thorben GruhlUnd wenn die Beschaffung auf den Förderverein zurückgeht - was hat der mit DER Feuerwehr zu tun, außer dass die Einnahmen für letztere dienen sollen? Wieso sollte der Verein nicht in eine entsprechende Maschinen investieren dürfen, wie andere ihr Feuerwehrfest abhalten?

    Entschuldigung? Was hat das bitte mit meinem Posting zu tun? Ich habe etwas zum Thema "Feuerwehr verdient geld wie ein privates Unternehmen" angemerkt...



    Ergänzend zu meinem vorherigen Posting muss ich noch sagen, dass die Gefahrenbeseitigung an sich natürlich unbestritten Aufgabe der Feuerwehr ist.


    mfG

    Mathias Zimmer


    #Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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    AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW398492
    Datum20.04.2007 07:5612634 x gelesen
    Nicht böse sein, aber das mit der Zitatfunktion müssen wir noch nen bischen üben....

    Geschrieben von Sascha LehmkuhlNicht böse sein aber das ist Wunschdenken und in der Form wohl kaum kurzfristig umsetztbar.
    Hab ich doch auch gesagt!

    Geschrieben von Sascha LehmkuhlNächstes und in meinen Augen das grössere Problem , wer stellt sich denn hin und gibt eine Strasse nach Einsatzende wieder frei ???
    Wir ???
    Ist mir persönlich vollkommen egal, wenn es so laufen würde wie ich beschrieben habe. Weil dann wären wir als Feuerwehr gar nicht vor Ort!

    Geschrieben von Sascha LehmkuhlUnd wenn ja was ist wenn sich zwei Stunden später nen Motorradfahrer an gleicher Stelle ablegt und der Herr Staatsanwalt eine "Alte" ÖLspur als Grund des VU´s feststellt ?
    Des wegen sagte ich ja, wie es aus meiner Sicht das Optimum wäre.....dann wäre mir vollkommen egal, wer die Ölspur beseitigt hat bzw. die Straße wieder freigeben hat.

    Über das Thema Ölspur kann man trefflich streiten....


    Gruß
    Michael

    Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest!

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    AutorRené8 W.8, Tecklenburg - Leeden / NRW398496
    Datum20.04.2007 08:2612667 x gelesen
    Geschrieben von Sascha LehmkuhlNächstes und in meinen Augen das grössere Problem , wer stellt sich denn hin und gibt eine Strasse nach Einsatzende wieder frei ???
    Wir ???


    Also mir ist eigentlich aus allen Lehrgängen geläufig, dass nur die Polizei eine Strasse freigeben oder eine Absperrung aufheben kann... Die Feuerwehr darf lediglich Sperren. Somit hat alles in Absprache mit der Polizei zu geschehen (EST an Polizei übergeben)... Sie muss entscheiden.

    Gruß


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    AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW398503
    Datum20.04.2007 08:4812595 x gelesen
    Geschrieben von René WestermannAlso mir ist eigentlich aus allen Lehrgängen geläufig, dass nur die Polizei eine Strasse freigeben oder eine Absperrung aufheben kann... Die Feuerwehr darf lediglich Sperren. Somit hat alles in Absprache mit der Polizei zu geschehen (EST an Polizei übergeben)... Sie muss entscheiden.

    Hast Du die beidne Links in diesem Thread unter Infos gelesen?


    Gruß
    Michael

    Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest!

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen398637
    Datum20.04.2007 15:2312618 x gelesen
    Hi,
    Geschrieben von Mathias Zimmern Anbetracht der Tatsache, dass ich nur etwas allgemeines über die Feuerwehr in Hessen geschrieben habe, echauffierst Du Dich hier ganz schön...

    Och, nichts gegen dich und genauso allgemein gemeint, wie deine Schilderung. Ich halt nur nichts von der pauschalen Aussage bzw. entsprechenden Gesetzen, dass Feuerwehren, die ja erstmal nichts weiter als eine Einrichtung der Kommune sind, nie niemals nicht in Konkurrenz zu privaten Dienstleistern treten dürfen. Das würde ja nach sich ziehen, dass eine Kommune nur noch die Dinge in Eigenleistung erbringen darf, die kein anderer anbietet. Also praktisch ein Kaufzwang, sobald jemand als Anbieter Auftritt. Führt direkt zu schönen Monopolen mit entsprechender Preisgestaltung... Kann wohl nicht im Interesse der Allgemeinheit sein.

    Geschrieben von Mathias ZimmerEntschuldigung? Was hat das bitte mit meinem Posting zu tun? Ich habe etwas zum Thema "Feuerwehr verdient geld wie ein privates Unternehmen" angemerkt...
    Und ich frag mich, warum ein Förderverein kein Geld damit verdienen dürfen sollte (insbesondere, wenn Fahrzeug schon vorhanden)? Oder alternativ bei Maschine in kommunalem Besitz, diese in rot lackiert wird und ggf. abkömmliche FA gegen Stundenvergütung diese besetzen. Solange man da keine Sonder/Wegerechte in Anspruch nimmt oder die Leute zwangsverpflichtet bzw. Arbeitgeber zur Freistellung zwecks hoheitlicher Fw-Aufgabe zwingt, sehe ich da erstmal kein Problem, warum das nicht möglich sein sollte. Ob sich die FA nun drum reißen, das zu machen ist 'ne andere Sache, aber warum per Gesetz verbieten wollen?

    Gruß,
    Thorben


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    AutorJoch8en 8K., Graben-Neudorf (BaWü) / Baden-Württemberg398654
    Datum20.04.2007 15:4712605 x gelesen
    Und wie sieht es aus wenn die "Nebenstrassen" die durch den Ort führen Land- bzw. Bundesstraßen sind ?


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    J. Köhler
    http://www.florian-graben-neudorf.de
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.
    Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann!

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen398664
    Datum20.04.2007 15:5712666 x gelesen
    Geschrieben von Jochen KöhlerUnd wie sieht es aus wenn die "Nebenstrassen" die durch den Ort führen Land- bzw. Bundesstraßen sind ?


    Dann ists die gleiche Problematik, wie mit allen anderen nicht-komunalen Straßen.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen398680
    Datum20.04.2007 16:3112553 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thorben Gruhlund wer hat das Ölspur-Putzfahrzeug beschafft? Die Kommune? Wer will sie dran hindern, Aufgaben mit eigenem Fahrzeug zu erledigen? Dann fährt eben bei Bedarf $Bauhofarbeiter mit dem Ding los. Und/oder man vereinbart mit einigen FA 'ne Anstellung als Bereitschaftskraft. Einzige rUnterschied ist, dass man den gemeinen FA ohne seinen Willen nicht mehr alarmieren kann. Ob das Fahrzeug nun in Rot oder Orange lackiert ist, ist doch letztlich egal.

    ... nur wird die Kommune damit kein Geld verdienen können - da man sich hier m.E. nach immer noch im Bereich des behördlichen Handelns befindet dürfen die dem Verursacher in Rechnung gestellten Gebühren maximal kostendeckend sein.

    Geschrieben von Thorben GruhlUnd wenn die Beschaffung auf den Förderverein zurückgeht - was hat der mit DER Feuerwehr zu tun, außer dass die Einnahmen für letztere dienen sollen? Wieso sollte der Verein nicht in eine entsprechende Maschinen investieren dürfen, wie andere ihr Feuerwehrfest abhalten?

    ... Satzungszweck: Förderung des Brandschutzes / des Feuerwehrwesens ? Ist in der von dir beschiebenen Konstallation dann auch ein auf Gewinn ausgelegter Wirtschaftsbetrieb welcher mehr als geringfügig ist. Dürfte beides mit der Gemeinnützigkeit kollidieren.

    Gruss
    Gerhard


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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW398713
    Datum20.04.2007 18:5712605 x gelesen
    Geschrieben von Thomas WeegeIn dem Bericht steht auch drin das das Bundesumweltminesterium eine Entwurfsrichtlinie vorbereitet nach dem die Reinigung der Straßen neu geregelt werden soll. Demnach sollen ausschließlich Privatfirmen damit beauftragt werden und nicht mehr die freiwilligen Feuerwehren.

    Das wird so nicht passieren. Denn diee Frage darf das Bundesumweltministerium überhaupt nicht regeln. Aufgaben der Feuerwehr sind vom jeweiligen Land zu regeln.
    Das IM NRW arbeitet allerdings mWn an einem Erlass, der wird aller Voraussicht nach auch nicht das bringen, was wir uns wünschen, sondern nur eine Verlagerung für die Veranwortlichkeit was die Freigabe der Starße angeht.

    Interessant ist natürlich was das Bundesumweltministerium in seiner Richtlinie als Stand der Technik vorgeben wird. Einige Feuerwehren fallen dann vermutlich tatsächlich raus und können keine Ölspur fachgerecht beseitigen (fraglich ob sie es heute könnten). Da durch Absperren der Straße die Rutschgefahr beseitigt ist, ist strenggenommen der Job erfüllt.

    Grúß
    Sven


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen398715
    Datum20.04.2007 19:0612546 x gelesen
    Das wird so nicht passieren. Denn diee Frage darf das Bundesumweltministerium überhaupt nicht regeln. Aufgaben der Feuerwehr sind vom jeweiligen Land zu regeln.

    Wieso regln sie dabei die Aufgaben der Feuerwehren? Sie Regeln einfach wessen Aufgabe diese Tätigkeit ist und schon sind die Feuerwehren raus (sofern entsprechend formuliert).

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW398717
    Datum20.04.2007 19:1312557 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeySie Regeln einfach wessen Aufgabe diese Tätigkeit ist und schon sind die Feuerwehren raus (sofern entsprechend formuliert).

    Eben nicht. Wenn es sich bei einer Ölspur um einen Unglücksfall handelt, dann ist die Feuerwehr im Boot. Obwohl sie nicht will. Die können gerne noch 20 weitere "Beseitigungspflichtige" in irgendwelche Broschüren aufnehmen, dass ändert nix an der Zuständigkeit der Feuerwehr.
    Das geht nur, wenn man erklärt, dass es sich nicht um einen Unglücksfall handelt.

    Denn es gibt nach dem OVG Urteil bereits jetzt DREI Zuständige für gut geschmierte Straßen. ;-)

    Gruß
    Sven


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    AutorSasc8ha 8L., Steinfurt / NRW398720
    Datum20.04.2007 19:4012721 x gelesen
    Geschrieben von René WestermannAlso mir ist eigentlich aus allen Lehrgängen geläufig, dass nur die Polizei eine Strasse freigeben oder eine Absperrung aufheben kann... Die Feuerwehr darf lediglich Sperren. Somit hat alles in Absprache mit der Polizei zu geschehen (EST an Polizei übergeben)... Sie muss entscheiden.

    Tach

    Und was wenn die Herren in grün gar nicht da sind ? ist uns auch schon mehrfach passiert ...



    MKG




    Sascha


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen398746
    Datum20.04.2007 21:2412596 x gelesen
    Und ich frag mich, warum ein Förderverein kein Geld damit verdienen dürfen sollte (insbesondere, wenn Fahrzeug schon vorhanden)?

    Wenn der Förderverein dies mit seiner u.U. vorhandenen Gemeinnützigkeit auf die Reihe bringt kann er von mir aus jegliches Gewerbe betreiben das existiert. Nur ist es eine Frage ob es sich rechnet. Der Verein müßte ja Fahrzeuge unterhalten und unterbringen, PSA beschaffen und und und... Kommt halt auf die Zahl der Ölspuren an und wie oft man dann angefordert wird.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorRolf8 M.8, Osnabrück und Mettingen / Niedersachsen/ Nrw398852
    Datum21.04.2007 20:3312720 x gelesen
    Unbestreitbar ist eine Ölspur ein Fall für die Feuerwehr im Sinne des §1FSHG.

    Natürlich wird die Feuerwehr auch gerne dabei tätig, aber es ist erschreckend daswie geschehen Straße NRW sich nicht mehr zuständig fühlt und selbst bei Problemfällen wie es im Kreis Steinfurt nicht zuständig fühlt.
    Ich finde es in heutiger Zeit sehr kritisch am 15.30 den Arbeitsplatz zu verlassen, und wie Chefs es gerne nennen, die Straßen zu fegen.
    Und die Behörden sparen sich Überstunden und Zulagen.

    Rechtlich sehe ich jede Ölspur mit gemischten Gefühlen.
    Wie sollte die Sraße gereinigt werden?
    Überall verläuft es anders, nur Abstreuen, abstreuen mit Stiefelbalett, mit Aufnahme, Naßreinigung....
    Wer macht es denn nun falsch und richtig?
    Sicher kann man ein Schild ÖLSPUR austellen, aber haben wir auch für jede Seitenstraße eins, und wie sieht es mit der Geschwindigkeitreduzierung aus?
    Wer ist Haftbar wenn es in diesem Bereich wirklich kracht?
    Also wenn dann würde mich ja intressieren wie es anderswo gehandhabt wird. Rettungsdienst seine Transportverweigerung zum Unterschreiben wir mit Einsatzstellenübernahmeprotokoll
    mit Unterschrift der Polizei?


    Jedem sein Recht auf eine eigene Meinung...
    Jeder kehre vor seiner Tür zuerst...

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg398854
    Datum21.04.2007 20:3912596 x gelesen
    Geschrieben von Rolf MöllmannUnbestreitbar ist eine Ölspur ein Fall für die Feuerwehr im Sinne des §1FSHG.

    Aber erst seit sieein Gericht für NRW dazu gemacht hat.
    Im Rest der Republik ist es im Zweifel nur Amtshilfe.


    Geschrieben von Rolf MöllmannAlso wenn dann würde mich ja intressieren wie es anderswo gehandhabt wird. Rettungsdienst seine Transportverweigerung zum Unterschreiben wir mit Einsatzstellenübernahmeprotokoll
    mit Unterschrift der Polizei?


    Warum nicht. Oder per Spruch an die Leitstelle. "Einsatzstelle an PHM XYZ vom Revier A-Stadt übergeben, rücken ein".


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    Christian Fischer
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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen398857
    Datum21.04.2007 20:5012540 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerAber erst seit sieein Gericht für NRW dazu gemacht hat.

    Das stimmt so sicher nicht! Das Gericht hat lediglich die, die es nicht hören/lesen wollten, nochmal drauf hingewiesen, wie groß die Schnittmenge der Eigenschaften von Unglücksfällen und Ölspuren so ist...


    Gruß

    A.

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg398859
    Datum21.04.2007 20:5912704 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamDas stimmt so sicher nicht! Das Gericht hat lediglich die, die es nicht hören/lesen wollten, nochmal drauf hingewiesen, wie groß die Schnittmenge der Eigenschaften von Unglücksfällen und Ölspuren so ist...

    Na ja. In anderen Bundesländern wird das anders gesehen.
    Und wenn man auch als Jurist mit dem GMV rangeht (ich weiß, das wird oft in der Ausbildung aberzogen) dann wird einem klar, daß es einen gravierenden Unterschied gibt zwischen einem Unglücksfall in Form eines leckgeschlagenen Tanklastzuges und ein paar Litern Öl die auf einer Verkehrsfläche gibt.
    Insbesondere was die Eilbedürftigkeit und die Folgen aus Nichthandeln betrifft. Und was die anderen Möglichkeiten der Abwehr der "Gefahr" betrifft. Und die Frage, wer eigentlich für Dreck auf der Straße zuständig ist (und sich da einfach aus dem Staub macht).

    Und es gibt durchaus zivilisierte Staaten in Europa, da schaut Dich der FM ganz komisch an, wenn Du ihn zum Thema Ölspuren befragst....
    Sinngemäße Antwort: Das erledigt der nächste Regen.


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen398861
    Datum21.04.2007 21:0512651 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerUnd es gibt durchaus zivilisierte Staaten in Europa, da schaut Dich der FM ganz komisch an, wenn Du ihn zum Thema Ölspuren befragst....
    Sinngemäße Antwort: Das erledigt der nächste Regen.


    Ja, das sind u.a. die Staaten, aus denen immer die zerlegten (Urlaubs)Motorradfahrer mit dem Auslandsrückholdienst hier ankommen...

    Geschrieben von Christian Fischerdann wird einem klar, daß es einen gravierenden Unterschied gibt zwischen einem Unglücksfall in Form eines leckgeschlagenen Tanklastzuges und ein paar Litern Öl die auf einer Verkehrsfläche gibt.

    Stimmt, auf einem Tanklastzug ist noch niemand weggerutscht und hat sich schwer verletzt, weil er ihn z. B. nicht erkannt hat. Aber letztlich ist auch der Tanklastzug ein Unglücksfall ;-)


    Gruß

    A.

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg398862
    Datum21.04.2007 21:1512586 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamJa, das sind u.a. die Staaten, aus denen immer die zerlegten (Urlaubs)Motorradfahrer mit dem Auslandsrückholdienst hier ankommen...

    Darf man das einfach auch mal Restrisiko oder Pech nennen (und ja, ich habe auch die FE Klasse 1)?
    Die Straße kann auch stellenweise feucht sein, es kann ein Teerflicken sein auf dem man wegrutscht, Rollsplit,...


    Und wenn Ölspuren so wahnsinnig gefährlich sind, dann sollten doch die originär für saubere Straßen zuständigen Stellen vorsorge dafür treffen, daß die "Gefahr" 24/7 durch sie beseitigt werden kann.

    Mein Vorgehen wäre hinfahren, ankucken, wenn keine Flüssigphase mehr erkennbar ist und die Spur schon schön breitgefahren ist sagen "mit unserem staub-/ granulatgebundenem Ölbinder können wir da nichts mehr machen", dann die Straße voll sperren (damit Gefahr beseitigt) bzw. an die Polizei übergeben (alte Verwaltungsregel: Wenn ich nicht will, daß ich was tu', dann leit ichs einem andern zu) und einrücken.
    Irgend wann wird so viel Ärger bei den Straßebaulastträgern aufschlagen, daß diese sich eine Lösung überlegen müssen, die nicht Feuerwehr heißen kann.
    Ob das dann Personal der Straßen oder Autobahnmeistereien machen oder Privatunternehmen ist mal egal. Hauptsache nicht die Feuerwehr.


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen398865
    Datum21.04.2007 21:2212548 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerDarf man das einfach auch mal Restrisiko oder Pech nennen (und ja, ich habe auch die FE Klasse 1)?

    In den gemeinten Staaten bestimmt.

    Geschrieben von Christian FischerMein Vorgehen wäre

    So ungefähr beschreibt es auch der LFV NRW. Die Polizei hält sich aber nicht immer an dessen Ideen sondern neigt dazu, sich selber auch mal ein paar Gedanken zu (Eil)zuständigkeit und ähnlichem zu machen. Die drücken Dir "Deine" gesperrte Straße nämlich auch mal ganz flugs wieder in die Hand.


    Gruß

    A.

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg398866
    Datum21.04.2007 21:2812686 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamDie drücken Dir "Deine" gesperrte Straße nämlich auch mal ganz flugs wieder in die Hand.

    Schön. Dann lasse ich sie gesperrt, da ich auf Grund meiner fachlichen Einschätzung die Gefahr nicht als beseitigt ansehe, wenn ich da nur etwas Ölbinder draufpacke...
    Mal sehen, wie viele km Stau es gleichzeitig auf diversen BAB benötigt, bis die Pol die Fw nicht mehr ruft ;-)


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    AutorMatt8hia8s B8., Göppingen / Baden-Württemberg399097
    Datum23.04.2007 08:1912562 x gelesen
    Dazu ein passender Link aus Ba-Wue

    Stellungnahme IM-BW Beseitigung v. Ölspuren


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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen399098
    Datum23.04.2007 08:2712555 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerSchön. Dann lasse ich sie gesperrt, da ich auf Grund meiner fachlichen Einschätzung die Gefahr nicht als beseitigt ansehe, wenn ich da nur etwas Ölbinder draufpacke...
    Mal sehen, wie viele km Stau es gleichzeitig auf diversen BAB benötigt, bis die Pol die Fw nicht mehr ruft ;-)


    DA können wir doch nur Dankbar sein, das bei uns die Autobahn neu ausgebaut und mit "Flüsterasphalt" belegt wird. Da können/dürfen wir mit unserem Ölbinder nichts machen, da muß ne Fachfirma ran. Komischer Weise klappt das da, auch vom zeitlichen Ansatz her.
    Das sollten die man auf allen Straßen machen (das mit dem Asphalt).

    Gruß
    Heinrich


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    AutorRolf8 M.8, Osnabrück und Mettingen / Niedersachsen/ Nrw399135
    Datum23.04.2007 11:5112543 x gelesen
    Also Heiner gefällt mir besser!lol


    Das ist schon richtig, aber nicht überall wird der verbaut....
    Aber bei Euch müssen die Maßnahmen vom Straßennotdienst der Stadt dann noch abgesegnet werden, d.h. die übernehmen die Verantwortung danach. Das fehlt aber oftmals.
    Eigentlich intressant, da ja in OS die kleineren Ölspüren von BF allein gemacht werden und selbst die damit erfahrenden Beamten noch kontrolliert werden.
    Aber lieber sagen lassen das das Schild noch 2m weiter, 50cm nach rechts gerückt werden muß, als die Verantwortung allein zu haben.

    Kleinen Gruß in die Heimat!
    Rolf


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    AutorRené8 W.8, Tecklenburg - Leeden / NRW399489
    Datum25.04.2007 13:2012544 x gelesen
    Geschrieben von Michael ArensHast Du die beidne Links in diesem Thread unter Infos gelesen?

    Ja, habe ich...


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