alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaWegfall der Behördenkennzeichen in NRW zum 01.03.2007 ??47 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
Infos:
  • Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
  •  
    AutorMark8us 8G., Dortmund / NRW377694
    Datum30.12.2006 18:4324712 x gelesen
    Hallo, in meiner Dienststelle habe ich erfahren das für Fahrzeuge die ab 01.03.2007 zugelassen werden keine Behördenkennzeichen mehr ausgegeben werden. ( z.B. DO-123 ). Die ab diesem Datum zugelassenen Fahrzeuge sollen dann völlig ?Normale? Kennzeichen bekommen.
    Grund sei eine Softwareumstellung beim Kraftfahrtbundesamt.
    Entspricht das der Wahrheit ? Oder bin ich da nur einem Gerücht aufgesessen ?
    Danke
    Gruß
    Markus


    **Man muss die Welt nicht verstehen, man muss sich nur darin zurechtfinden.**
    !! MEINE MEINUNG SONST NIX !!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW377695
    Datum30.12.2006 18:4622878 x gelesen
    Gerücht! Die StVZO ist bundesweit gültig und da wird sich bis zum 01.03.2007 garantiert nichts ändern!

    horrido

    Jürgen


    Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW377698
    Datum30.12.2006 19:0322856 x gelesen
    Hi,

    bei uns im Kreis bekommen Fahrzeuge auch keine Behördenkennzeichen mehr! Den Grund kenne ich allerdings nicht.

    Die letzen beiden Fahrzeuge unserer Wehr haben Kennzeichen HX-NI 0815 bekommen.


    Gruß
    Michael

    Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest!

    Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPete8r S8., Aholming / BY377700
    Datum30.12.2006 19:1722836 x gelesen
    Geschrieben von Michael Arensbei uns im Kreis bekommen Fahrzeuge auch keine Behördenkennzeichen mehr! Den Grund kenne ich allerdings nicht.

    Da blick ich auch nicht ganz durch, weshalb dies so unterschiedlich gehandhabt wird. Unterscheidet sich zum Teil von Landkreis zu Landkreis.

    Gruß
    Peter


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW377703
    Datum30.12.2006 19:2522944 x gelesen
    Hilft vielleicht weiter

    Hier nochmal etwas genauer


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW377704
    Datum30.12.2006 19:3022872 x gelesen
    Entsprechende Regelung dazu

    Scheint also alles zu stimmen!

    Keine Behördenkennzeichen mehr!

    MFG
    Thobias

    Wie kriege ich den Link in den Theard Container?


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen377706
    Datum30.12.2006 19:3722812 x gelesen
    Geschrieben von Thobias SchürmannWie kriege ich den Link in den Theard Container?Schau man von meinem Namen hier oben ausgehend geraaaaaaaaaade nach rechts rüber - ein Klick, der Rest ist mehr oder minder selbsterklärend ;o)

    Gruß
    Sebastian


    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

    Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW377707
    Datum30.12.2006 19:3922770 x gelesen
    Ja, jetzt sehe ich es auch, habe nur im antwort Bereich danach gesucht!

    Manchmal hat man halt Zwiebeln auf den Augen!

    Danke
    Mfg
    Thobias


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW377711
    Datum30.12.2006 20:1022774 x gelesen
    Geschrieben von Markus GroßeEntspricht das der Wahrheit ? Oder bin ich da nur einem Gerücht aufgesessen ?

    Aus der Verordnung zur Neuordnung... scheint es sich wirklich zu ergeben, vielleicht sollte es mal von einem Juristen gelesen und erklärt werden, so ganz 100% ergibt es sich mir nicht. Habe das jetzt auch nur durch googeln gefunden.

    Was anderes interressantes habe ich gefunden, so scheint es nicht gesattet zu sein Aufkleber an seinem KFZ Anzubringen, ausser es handelt sich um das amtliche D.

    Aber auch da könnte ich mich irren.

    Was sagt ihr jetzt zu dem Gesetz?

    MFG
    Thobias


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen377712
    Datum30.12.2006 20:1722863 x gelesen
    Geschrieben von Thobias SchürmannAus der Verordnung zur Neuordnung...

    Jo, aber was ist der Sinn?, ich habe da noch nichts gefunden. ImGegenteil, viele Zulassungsstellen haben jetzt schon Probleme mit der Anzahl der möglichen Kennzeichen...

    Gruß LP


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW377715
    Datum30.12.2006 20:2122789 x gelesen
    Geschrieben von Lüder PottJo, aber was ist der Sinn?, ich habe da noch nichts gefunden. ImGegenteil, viele Zulassungsstellen haben jetzt schon Probleme mit der Anzahl der möglichen Kennzeichen...

    Das weiss nur Gott und der Verfasser ;-)

    Ich überlege auch die ganze Zeit, was dabei der Sinn sein soll, oder welcher Vorteil sich daraus ergibt.

    MFG
    Thobias


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen378136
    Datum02.01.2007 17:2122991 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Jürgen Ringhofer:
    Gerücht! Die StVZO ist bundesweit gültig und da wird sich bis zum 01.03.2007 garantiert nichts ändern!
    Aber das ist doch grade der Punkt, denn anscheinend / offensichtlich werden die entsprechenden Paragraphen der StVZO (§§ 16 bis 29) doch ab dem 01.03.2007 durch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV ersetzt (analog zur FEV, die bereits die ersten 15 §§ der StVZO "gefressen" hat). Und hier unterscheiden sich die entsprechenden Paragraphen in einem speziellen Punkt:



    § 8 FZV - Zuteilung von Kennzeichen:

    Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu. Es besteht aus einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und einer Erkennungsnummer. Die Unterscheidungskennzeichen sind nach Maßgabe der Anlage 1 zu vergeben. Die Erkennungsnummer wird nach Anlage 2 bestimmt. Die Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter internationaler Organisationen erhalten besondere Kennzeichen nach Anlage 3; Die Erkennungsnummer dieser Fahrzeuge bestehen nur aus Zahlen; die Zahlen dürfen nicht mehr als sechs Stellen haben.


    Im Vergleich dazu der entsprechende Paragraph der StVZO, der fehlende Teil ist hervorgehoben (die Anlagen 1 / I - Unterscheidungskennzeichen, 2 / II - Erkennungsnummer sowie 3 / IV sind identisch).


    § 23 StVZO - Zuteilung der amtlichen Kennzeichen:

    (2) Das von der Zulassungsbehörde zuzuteilende Kennzeichen enthält das Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und die Erkennungsnummer, unter der das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde eingetragen ist. Das Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk besteht aus einem bis drei Buchstaben nach dem Plan in Anlage I. Die Erkennungsnummer besteht aus Buchstaben und Zahlen und wird nach Ermessen der Zulassungsbehörde im Rahmen der Anlage II bestimmt. Die Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter internationaler Organisationen werden nach dem Plan in Anlage IV gekennzeichnet. Die Erkennungsnummer dieser Fahrzeuge, der Fahrzeuge der unter Abschnitt A und B der Anlag IV nicht angegebenen Behörden, des Verwaltungs- und technischen Personals (einschließlich der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder) der diplomatischen und konsularischen Vertretungen und der Fahrzeuge bevorrechtigter internationaler Organisationen, soweit sie nicht unter Satz 4 fallen, bestehen nur aus Zahlen; die Zahlen dürfen nicht mehr als sechs Stellen haben.


    Also keine Behördenkennzeichen mehr, oder wird das ganze künftig vielleicht über Verwaltungsvorschriften der Länder (es lebe die Föderalismusreform...) geregelt?


    Gruß

    Daniel


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW378148
    Datum02.01.2007 18:0522845 x gelesen
    Ich muss neidlos anerkennen, dass mein Wissen rein auf der aktuellen StVZO Lage beruht. Die Neueinführung einer FZV ist hier jederzeit möglich und auch bis zum 01.03.2007 denkbar. Es müssten hierzu lediglich die entsprechenden §§ der StVZO außer Kraft gesetzt werden. ( wie beider FEV )

    Im Grunde aber der falsche Weg, da man jetzt immer mehr Einzelregelwerke bekommt, was früher einheitlich in der StVZO geregelt war. Ich bin der Überzeugung, dass man das auch in die StVZO aufnehmen hätte können. Hätte aber garantiert länger gedauert.

    Gruß

    Jürgen


    Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen378156
    Datum02.01.2007 19:0422829 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Jürgen Ringhofer:
    Die Neueinführung einer FZV ist hier jederzeit möglich und auch bis zum 01.03.2007 denkbar. Es müssten hierzu lediglich die entsprechenden §§ der StVZO außer Kraft gesetzt werden. [...] Im Grunde aber der falsche Weg, da man jetzt immer mehr Einzelregelwerke bekommt, was früher einheitlich in der StVZO geregelt war.
    1. Kommt. 2. Wird gemacht. 3. Der Weg geht offensichtlich tatsächlich in Richtung vier (Einzel-) Verordnungen. Siehe hier, zitiert von StVZO.de - Moravia-Druck+Verlag:

    Redaktionelle Vorbemerkung:
    Am 1. März 2007 tritt die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Konsequenz ist, dass alle zulassungstechnischen Paragrafen und Anlagen [...] aus der StVZO gestrichen und - mit entsprechenden Änderungen - in die FZV überführt werden. Die FZV ersetzt allerdings (noch) nicht die StVZO, sondern ist vielmehr der erste Schritt zur Auflösung der StVZO in ihrer bisherigen Form. Es folgen - wann, ist noch völlig offen - eine Fahrzeug-GenehmigungsVO und eine Fahrzeug-BetriebsVO. Mit Einführung dieser neuen Verordnungen wird die StVZO dann endgültig abgeschafft.



    Diese Neuerung ist anscheinend noch relativ unbekannt, auch angesichts der (eventuell, anscheinend, offensichtlich ???) wegfallenden Behördenkennzeichen. Habe jedenfalls gestern davon zum ersten Mal was gehört.


    Gruß

    Daniel


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen378960
    Datum05.01.2007 19:0922879 x gelesen
    Geschrieben von Markus GroßeEntspricht das der Wahrheit ? Oder bin ich da nur einem Gerücht aufgesessen ?

    Nein. Kommt bzw. wird hier seit 1.1. umgesetzt.


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8T., Düsseldorf / NRW378979
    Datum05.01.2007 22:0322829 x gelesen
    Geschrieben von Andreas Bräutigam

    Kommt bzw. wird hier seit 1.1. umgesetzt.

    Info zu Düsseldorf: Wegfall Behördenkennzeichen

    Gruss Jürgen


    Gruss
    Jürgen Truckenmüller
    Meine Homepage

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorOlaf8 T.8, Dortmund / NRW383507
    Datum29.01.2007 12:0722806 x gelesen
    Gibt es schon weitere Feuerwehren, die das jetzt schon umsetzen? Bisher habe ich erst ein LF der FF Fröndenberg gesehen, www.feuerwehr-froendenberg.de .

    Hier in Dortmund werden z.Zt. noch die Behördenkennzeichen an neue Fahrzeuge geschraubt.


    Meine Homepage: http://www.ot112.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW383529
    Datum29.01.2007 13:4622856 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen TruckenmüllerKommt bzw. wird hier seit 1.1. umgesetzt.

    jepp, das ist der erste:
    Erdgas-Caddy als Fw-PKW


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8T., Düsseldorf / NRW383530
    Datum29.01.2007 13:4822747 x gelesen
    Geschrieben von Olaf TampierGibt es schon weitere Feuerwehren, die das jetzt schon umsetzen? Bisher habe ich erst ein LF der FF Fröndenberg gesehen, www.feuerwehr-froendenberg.de .

    Düsseldorf:

    D-US 2023


    Gruss
    Jürgen Truckenmüller
    Meine Homepage

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8T., Düsseldorf / NRW383531
    Datum29.01.2007 13:5022812 x gelesen
    da war ich mit meinem Beitrag 1 Min zu langsam ;-)


    Gruss
    Jürgen Truckenmüller
    Meine Homepage

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorOlaf8 T.8, Dortmund / NRW383716
    Datum30.01.2007 00:5122803 x gelesen
    Sonst niemand außer Düsseldorf und Fröndenberg?

    Was ist mit D-UC112 und D-AB112 für Düsseldorf? ;-)


    Meine Homepage: http://www.ot112.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSven8 R.8, Brakel / NRW383721
    Datum30.01.2007 07:0522892 x gelesen
    Hallo

    Doch der Kreis Höxter auch. Seit Ende 2006 für alle neu Zulassungen.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMarc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg383917
    Datum31.01.2007 05:3322846 x gelesen
    Hallo.

    Behördenkennzeichen gibt's in Brandenburg, LK Elbe-Elster, für FF schon seit 2005 nicht mehr.

    Schon komisch, diese regionalen Unterschiede.

    MFG

    Marc Wille


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorOlaf8 T.8, Dortmund / NRW383919
    Datum31.01.2007 07:3722825 x gelesen
    Geschrieben von Marc WilleBehördenkennzeichen gibt's in Brandenburg, LK Elbe-Elster, für FF schon seit 2005 nicht mehr.

    Schon komisch, diese regionalen Unterschiede.


    Stimmt, in anderen Bundesländern, Baden-Württemberg und Niedersachsen z.B., gab es sie ja auch nur bei Berufsfeuerwehren oder Feuerwehren mit hauptamtlichen Wachen (man korrigiere mich, wenn ich da falsch liege).


    Meine Homepage: http://www.ot112.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.383920
    Datum31.01.2007 08:0522794 x gelesen
    Geschrieben von Olaf TampierStimmt, in anderen Bundesländern, Baden-Württemberg und Niedersachsen z.B., gab es sie ja auch nur bei Berufsfeuerwehren oder Feuerwehren mit hauptamtlichen Wachen (man korrigiere mich, wenn ich da falsch liege).
    Ja, ein wenig anders ist es zumindest bei uns auch noch. Grundsätzlich haben alle FFw normale Kennzeichen. Neuzulassungen werden bei uns seit ein paar Jahren mit "sprechenden" Nummernschild ausgestattet. Landkreiskennung, "F" für Feuerwehr oder "R" für Rettungsdienst, und dann die beiden zehner Blöcke. So wird aus unserem LF 16 NOH-F 1720. Aus ´nem RTW zum Beispiel NOH-R 5042.

    Schwierig wird es beim Funkkennungen ála Florian xx 1/83/24. Gibt es in Nds. aber m.W. bei Freiwilligen nicht.

    Behördenkennzeichen tragen Fahrzeuge des Landkreises. Also Fahrzeuge der FTZ, SW 2000 oder ABC-ErkW. Auch wenn sie bei einer Freiwilligen stationiert werden.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen383971
    Datum31.01.2007 15:5922737 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Olaf Tampier:
    Stimmt, in anderen Bundesländern, Baden-Württemberg und Niedersachsen z.B., gab es sie ja auch nur bei Berufsfeuerwehren oder Feuerwehren mit hauptamtlichen Wachen (man korrigiere mich, wenn ich da falsch liege).
    Stimmt fast. Generell ist (war) es in Nds. wohl so (wohl, weil irgendwelche konkreten VO mir nicht bekannt sind), daß nur die (FW-) Fahrzeuge der Stellen, in deren Zuständigkeit das Straßenverkehrsamt bzw. die Zulassungstelle liegt Behördenkennzeichen bekamen, d.h. also die Fahrzeuge der Landkreise (FTZ) und der kreisfreien Städte (i.d.R. = BF).

    Ausnahmen bestätigen die Regel: Hildesheim - kreisangehörige Stadt - BF keine B.-Kennz., Celle, kreisangehörig, FF zum Teil B.-Kennz. und besonders Kurios - Braunschweig (zumindest in der Vergangenheit, bis ca. Ende der der 90er) - BF Behördenkennzeichen, FF keine Behördenkennzeichen (einheitlich BS-DL XXX). Das ging sogar so weit, daß Fahrzeuge bei der Überstellung zur FF umgemeldet wurden, warum auch immer. In BS und H wurden übrigens in der letzten Zeit (vermutlich noch im Dezember) noch Fahrzeuge mit B.-Kennz. zugelassen.


    Gruß

    Daniel


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8S., Welver - Kreis Soest / NRW400518
    Datum01.05.2007 13:0222787 x gelesen
    Kein Gerücht.
    Wir haben einen neuen ELW zugelassen am 1.4. und er hat kein Behördenkennzeichen mehr.
    SO-FW 2222
    ist sein jetziges Kennzeichen


    Meine ganz private und persöhnliche Meinung

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio400535
    Datum01.05.2007 13:4822788 x gelesen
    Tach, Post!

    Bei einer großen deutschen Berufsfeuerwehr einer deutschen Bundeshauptstadt haben Neufahrzeuge weiterhin ein Behördenkennzeichen.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Miss Unsexy 2007: Platz 27

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW400544
    Datum01.05.2007 14:0522925 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierBei einer großen deutschen Berufsfeuerwehr einer deutschen Bundeshauptstadt haben Neufahrzeuge weiterhin ein Behördenkennzeichen.

    Sicher, dass die tatsächlich mit Behördenkennz. aktuell neu zugelassen wurden, oder waren die vielleicht vorher schon zugelassen und wurden nur jetzt erst in Dienst gestellt bzw. überführt?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio400552
    Datum01.05.2007 14:1822885 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Ulrich CimolinoSicher, dass die tatsächlich mit Behördenkennz. aktuell neu zugelassen wurden, oder waren die vielleicht vorher schon zugelassen und wurden nur jetzt erst in Dienst gestellt bzw. überführt?


    Stichtag war 01.03.2007, oder?
    BTW. Amtliches Kennzeichen: B-2699. In Dienst gegangen vermutlich irgendwann in 03/2007 (Prsseinfo Berliner Feuerwehr vom 30.03.2007)
    DLA (K) 23/12. Abgeliefert: ca. 10.-12.04.2007. Zugelassen: 13./14.04.2007, amtl. Kennzeichen: B-2306. Quelle: Forum der Berliner Feuerwehr


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Miss Unsexy 2007: Platz 27

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW400555
    Datum01.05.2007 14:2422877 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierStichtag war 01.03.2007, oder?
    BTW. Amtliches Kennzeichen: B-2699. In Dienst gegangen vermutlich irgendwann in 03/2007 (Prsseinfo Berliner Feuerwehr vom 30.03.2007)
    DLA (K) 23/12. Abgeliefert: ca. 10.-12.04.2007. Zugelassen: 13./14.04.2007, amtl. Kennzeichen: B-2306. Quelle: Forum der Berliner Feuerwehr


    Interessant...
    Wusste die Zulassungsstelle das noch nicht, oder handeln die bewusst anders..?

    Immerhin sind wir ja schon soweit, dass jetzt schon Vorschläge kreiert werden, wie man die Zahlen-/Nummernbereiche für die Fw bzw. den RD blocken soll, damit man mit den geblockten Buchstaben diese auf dem Dach wieder weglassen kann, weils da ja nun mit der Beschriftung mit dem Kennzeichen eng wird.
    GEht nur da nicht, wo die vorgeschlagenen Bereiche schon genutzt worden sind bzw. die Zulassungsstelle das schlicht nicht einsieht... und führt garantiert wieder zu lustigen Diskussionen mit der Mannschaft, wenn aus der Luft das Kennzeichen angesprochen wird, dabei aber (ein oder zwei) Buchstaben in der Mitte fehlen, die dann aber am Armaturenbrett mit (oder nicht?) aufgeklebt sind - oder es sogar noch besser zu den Kombinationen kommt, wo die Buchstaben dann fehlen und der sich ergebende Rest zufälligerweise genau ein anderes Behördenkennz. ergibt...

    Ach was war das so nett einfach vorher...

    Weiß denn wenigstens jemand jetzt, WARUM man das nun so macht?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio400560
    Datum01.05.2007 14:3122785 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Ulrich CimolinoInteressant...
    Wusste die Zulassungsstelle das noch nicht, oder handeln die bewusst anders..?


    Vermutung:
    FZV, § 8 Abs. 1 Satz 5:
    Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen erhalten besondere Kennzeichen nach Anlage 3; die Erkennungsnummern dieser Fahrzeuge bestehen nur aus Zahlen; die Zahlen dürfen nicht mehr als sechs Stellen haben.

    D.h. Landesorgane bekommen weiterhin Behördenkennzeichen. Berlin = Stadtstaat
    Wäre interessant zu erfahren, wie HH und HB verfahren.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Miss Unsexy 2007: Platz 27

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorKai 8H., Köln / NRW400571
    Datum01.05.2007 15:0522803 x gelesen
    Hallo,

    ich habe im Forum von cm-foto.de gelesen, dass das neue HLF 20/16 der FF Nideggen/Kreis Düren von normalen Kennzeichen auf Behördenkennzeichen umgekennzeichnet worden ist.
    Laut Aussage des Mitgliedes der FF Nideggen eine Anordnung des Innenministeriums NW
    wegen der Dachbeschriftung. (Stand 24.04.2007).

    Gruss Kai


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio400573
    Datum01.05.2007 15:1822757 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Kai Hoffmeyerich habe im Forum von cm-foto.de gelesen, dass das neue HLF 20/16 der FF Nideggen/Kreis Düren von normalen Kennzeichen auf Behördenkennzeichen umgekennzeichnet worden ist.

    In der Tat. DN 2112.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Miss Unsexy 2007: Platz 27

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW400591
    Datum01.05.2007 16:5822795 x gelesen
    Geschrieben von Kai HoffmeyerLaut Aussage des Mitgliedes der FF Nideggen eine Anordnung des Innenministeriums NW
    wegen der Dachbeschriftung. (Stand 24.04.2007).


    Gibts da eine genauere Beschreibung der o.a. Anordnung des IM? (RdErl?)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMark8us 8S., Nideggen / NRW400626
    Datum01.05.2007 20:3922984 x gelesen
    Das Mitglied der FF Nideggen war ich. Die Dachbeschriftung wurde unter anderem als Grund angeführt. Aber ich möchte von vorne beginnen. Als der abholtermin für das Fahrzeug näher rückte liessen wir von einem Mitglied der Feuerwehr der beim zuständigen Strassenverkehrsamt beschäftigt ist ein Kennzeichen (DN-2112) reservieren. Obwohl die Neuregelung schon bekannt war hieß es aus dem Strassenverkehrsamt das Feuerwehrfahrzeuge nach wie vor Behördenkennzeichen erhalten. Zwei Tage vor dem abholtermin sollte das Fahrzeug nun zugelassen werden. Die zuständige Sachbearbeiterin verweigerte jedoch die Erstellung eines Behördenkennzeichens und verwies auf die Neuregelung. Nach einigem hin und her wurde das Fahrzeug nun auf das Kennzeichen DN-NN-431 zugelassen. Unser Kamerad auf dem Strassenverkehrsamt lies hingegen nicht locker und bohrte über alle Kanäle nach. Nach einigem weiteren hin und her erhielten wir die Aussage das es nach wie vor Behördenkennzeichen für Feuerwehrfahrzeuge gibt. Es handelt sich um eine Anweisung aus dem Verkehrsministerium da die Rechtslage nicht eindeutig sei. Das Fahrzeug wurde daher wieder umgemeldet und trägt nun das Kennzeichen DN-2112. Bemerkenswert war noch das die Stadt Nideggen zwei Tage nach Zulassung des Fahrzeuges bereits einen Steuerbescheid auf dem Tisch hatte und das Fahrzeug nur ein Jahr Tüv und AU hatte. Es war aus den Unterlagen nämlich nicht ersichtbar das es sich um ein sonder - KFZ handelt.
    Ebenso konnte niemand sagen was mit dem Fahrzeug in punkto Maut passiert, wenn man die Mautbrücken auf der Autobahn passiert. Heute bekam ich einen Vermerk des Strassenverkehrsamtes welchen ich gerne zur Verfügung stelle: Vermerk Strassenverkehrsamt Düren


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen400628
    Datum01.05.2007 20:4222776 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christi@n PannierBei einer großen deutschen Berufsfeuerwehr einer deutschen Bundeshauptstadt haben Neufahrzeuge weiterhin ein Behördenkennzeichen.
    Könnte daran liegen, dass Behördenkennzeichen nur auf kommunaler Ebene wegfallen und die von Dir angesprochene Gemeinde nebenbei noch Bundesland ist.


    Gruß
    Markus

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio400629
    Datum01.05.2007 20:4522770 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Markus SchumacherHeute bekam ich einen Vermerk des Strassenverkehrsamtes welchen ich gerne zur Verfügung stelle: Vermerk Strassenverkehrsamt Düren

    Wow! Die Begründung über FZV § 47 (4) finde ich... gewagt....


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Miss Unsexy 2007: Platz 27

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen400630
    Datum01.05.2007 20:4722761 x gelesen
    Heute bekam ich einen Vermerk des Strassenverkehrsamtes welchen ich gerne zur Verfügung stelle:

    Interessant, daß man bei der Bezirksregierung in Köln zwischen Fzg. der FF und der BF unterscheidet. Mich würde jetzt aber wirklich mal interessieren aus welchem Grund.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen400632
    Datum01.05.2007 20:5322778 x gelesen
    Hallo,

    wer hat eigentlich Wunschkennzeichen?

    Bei uns ab sofort: F W 6xxx, die ersten Fahrzeuge rollen schon.


    Gruß
    Markus

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW400637
    Datum01.05.2007 20:5722778 x gelesen
    Hallo,

    Hier wurde gerade ein HLF 20/16 mit dem Kennzeichen MI-LF 2016 zugelassen


    Gruß,

    Julian


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio400645
    Datum01.05.2007 21:1122795 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Julian HolsingHier wurde gerade ein HLF 20/16 mit dem Kennzeichen MI-LF 2016 zugelassen

    Wie in diesem Thread mehrfach erwähnt, gilt die Neuregelung seit dem 01.03.2007. Insofern ist ein Fahrzeug, welches "seit dem 17.02.2007 einsatzbereit..." (Zitat Webseite) nie unter diese Regelung gefallen.
    So what?


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Miss Unsexy 2007: Platz 27

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW400648
    Datum01.05.2007 21:1822720 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christi@n PannierWie in diesem Thread mehrfach erwähnt, gilt die Neuregelung seit dem 01.03.2007. Insofern ist ein Fahrzeug, welches "seit dem 17.02.2007 einsatzbereit..." (Zitat Webseite) nie unter diese Regelung gefallen.
    So what?


    Stimmt, tut mir leid hatte ich in diesem Moment gar nicht drüber nachgedacht. Kann aber auch nicht sagen warum dieses Fahrzeug dann kein Behördenkennzeichen trägt.

    Gruß,

    Julian


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH400651
    Datum01.05.2007 21:3622707 x gelesen
    Moin,

    im schönsten Bundesland Deutschlands (also in Schleswig-Holstein ;-)) wird es noch unterschiedlich gehandhabt.

    Dieses Fahrzeug wurde noch mit Behördenkennzeichen zugelassen, dieses Fahrzeug dagegen nicht. Beide Fahrzeuge wurden im März 2007 im gleichen Landkreis zugelassen.

    Gruß aus dem Norden
    Mitja


    Ich spreche nur fuer mich!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H400653
    Datum01.05.2007 21:3922763 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Christi@n PannierWäre interessant zu erfahren, wie HH und HB verfahren.
    Die neuen RTW der BF HH, letzte Woche überführt worden, habe auch wieder Behördenkennzeichen bekommen.

    Gruß
    Hauke



    Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw..
    Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden!

    FF Negernbötel

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW400668
    Datum01.05.2007 22:5422730 x gelesen
    Geschrieben von Markus SchumacherEs war aus den Unterlagen nämlich nicht ersichtbar das es sich um ein sonder - KFZ handelt.
    Ebenso konnte niemand sagen was mit dem Fahrzeug in punkto Maut passiert, wenn man die Mautbrücken auf der Autobahn passiert. Heute bekam ich einen Vermerk des Strassenverkehrsamtes welchen ich gerne zur Verfügung stelle: Vermerk Strassenverkehrsamt Düren


    Danke für die Info.

    Werd das morgen bei uns hinterfragen:

    @ einschlägige Verbände:
    Das ist was für die Verbands-/Lobbyarbeit! Jetzt wäre mit den Aussagen aus Düren bzw. des Ministeriums ein Ansatzpunkt da, den Unsinn wieder aufzuhören!


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen400710
    Datum02.05.2007 11:4322777 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoSicher, dass die tatsächlich mit Behördenkennz. aktuell neu zugelassen wurden, oder waren die vielleicht vorher schon zugelassen und wurden nur jetzt erst in Dienst gestellt bzw. überführt?


    Sicher, dass die nicht einfach als Landesfahrzeuge fahren?


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    banner

     ..
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt