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Themaneuer Feuerwehrmann nicht aus der Gemeinde?15 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorCarm8en 8g., Buch / RLP401167
Datum03.05.2007 20:116021 x gelesen
Folgendes Szenario:
EIn Arbeitgeber beschäftigt einen Arbeitnehmer aus einer fremden Verbandsgemeinde, sogar aus einem anderen Landkreis. Der AN möchte gerne in die Örtliche Feuerwehr. Dort natürlich auch LEhrgänge absolvieren. Er ist jedoch eigentlich nur tagsüber erreichbar. Das ist der Feuerwehr aber nur recht, da abends und nachts genügend Personal da wäre nur Tagsüber eben nicht. Natürlich würde der AN auch Übungen usw. besuchen.
Ich habe irgendwas im Kopf, dass der FwM in der Gemeinde gemeldet sein muß, wo er in die Feuerwehr aufgenommen werden soll.
Kann das jemand bestätigen? Speziell geht es natürlich um RLP - da andere Länder andere Sitten...


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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg401171
Datum03.05.2007 20:465224 x gelesen
Hallo zusammen,
hallo Carmen,

innerhalb eines Bundesland sehe ich das nicht als Problematisch an, über die Landesgrenze schon eher.

Es ist in vielen Gemeinden üblich Leute in ihren Reihen zu haben, die eigentlich "nur" dort arbeiten. Wenn die AG dagegen nichts haben, finde ich nichts verwerfliches daran.
Wie das mit Weiterbildungen aussieht liegt denke ich dann auch im örtlichen ermessen, fehlen tagsüber Maschinisten und jemand von "auswärts" ist geeignet, wieso nicht? Auch bei anderen Ausbildungen steht da m.E. nichts dagegen (sofern Egnung und Bedarf vorhanden).
Könnte mir auch vorstellen, dass die "Heimatkommune" sich an entstehenden Ausbildungskosten beteiligt, da ja durchaus Synergieen entstehen (gemeind in Richtung Lohnausfälle bei Lehrgängen).

Irgendwo steht -meine ich- auch geschrieben, dass Personen mit besonderen Fähigkeiten/Wissen (ich denke da mal z.B. an Chemiker, Dipl.Ing. oder Ärzte udgl. in Fachzügen [z.B. GSG]) nicht unbedingt im gleichen Ort wohnen müssen


Mit Grüßen
Michael

Alles meine private und persönliche Meinung!

Optimist;
Ein Mensch, der alles halb so schlimm oder doppelt so gut findet!
Heinz Rühmann


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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP401173
Datum03.05.2007 20:505209 x gelesen
Geschrieben von Carmen FuchsIch habe irgendwas im Kopf, dass der FwM in der Gemeinde gemeldet sein muß, wo er in die Feuerwehr aufgenommen werden soll.

Definitiv NEIN!
Ich bin in RLP Mitglied in zwei Feuerwehren. Einmal an meinem Wohnort, einmal an meinem Arbeitsort.
Ist von meinem Sachbearbeiter sogar in Mainz geklärt worden.


ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg401175
Datum03.05.2007 21:075146 x gelesen
Also ich habe jetzt nochmal nachgeschaut;

siehe § 10 und § 11

Es steht nur geschrieben, dass man nur im Wohnort mit dem Hauptwohnsitz zum Dienst verpflichtet werden kann, was aber mit dieser Sache wenig zu tun hat.
Also kann man durchaus auch in mehreren Feuerwehren tätig sein.

Ist aber wohlgemerkt das FwG von BaWü und unter Umständen in anderen BL nicht übertragbar.


Mit Grüßen
Michael

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Heinz Rühmann


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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP401178
Datum03.05.2007 21:155177 x gelesen
Ja Du bist aber eben auch an Deinem Wohnort in der Fw. Der Fall von mir geht aber davon aus, dass der AN nur im Ort seines Arbeitgebers in die Fw will oder soll.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg401180
Datum03.05.2007 21:345187 x gelesen
Geschrieben von Carmen FuchsDer Fall von mir geht aber davon aus, dass der AN nur im Ort seines Arbeitgebers in die Fw will oder soll.

Wir haben diesen Fall.
Einen FM, der bei uns im Ort arbeitet (dort in der nebenamtlichen WF ist) und bei uns in der FF (und sonst in keiner anderen FF) ist.

Wir haben ihn sogar auf den Ausbilderlehrgang geschickt ;-)
Und ich bin bei jeder Ausbildung in der er mir zu Seite steht froh darüber, daß er da ist.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz401181
Datum03.05.2007 21:445084 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Michael LinkenbachIch bin in RLP Mitglied in zwei Feuerwehren. Einmal an meinem Wohnort, einmal an meinem Arbeitsort.
Ist von meinem Sachbearbeiter sogar in Mainz geklärt worden.


Das ist ohne weiteres möglich. Weder das LBKG noch die FwVO verbieten eine solche Doppelmitgliedschaft. Warum auch? Und wenn der zuständige Wehrführer nicht dagegen hat, dann mal los.

Der FA (SB) sollte jedoch an den "Pflichtterminen" (Übungen, Weiterbildungen usw.) beider Wehren teilnehmen. So vermeidet man "böses" Blut.
Evtl. sollte man aber darauf achten das man nicht in zwei Wehren Mitglied ist die gleichzeitig an der gleichen E-Stelle tätig werden. Also in Ort A am Arbeitsplatz bei der Stützpunktwehr und in Ort B, 2 km weiter, bei der Ortswehr. Hier sollte man sich dann definitiv entscheiden.

Ansonsten, why not.

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung!
Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist.
Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage!

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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP401185
Datum03.05.2007 21:545156 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerWir haben diesen Fall.
Einen FM, der bei uns im Ort arbeitet

Und der ist im Ort X gemeldet und die Fw ist im Ort Y, beide gehören nicht zur selben Verbandsgemeinde und gar einem anderen Kreis sagen wir Fw in Kreis Limburg-Weilburg und wohnt im Kreis Alzey-Worms oder so.


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz401187
Datum03.05.2007 21:555115 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Carmen FuchsUnd der ist im Ort X gemeldet und die Fw ist im Ort Y, beide gehören nicht zur selben Verbandsgemeinde und gar einem anderen Kreis sagen wir Fw in Kreis Limburg-Weilburg und wohnt im Kreis Alzey-Worms oder so.

Und wo liegt nun das Problem genau?

Gruß

Jakob


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg401190
Datum03.05.2007 22:005144 x gelesen
Geschrieben von Carmen FuchsUnd der ist im Ort X gemeldet und die Fw ist im Ort Y, beide gehören nicht zur selben Verbandsgemeinde und gar einem anderen Kreis sagen wir Fw in Kreis Limburg-Weilburg und wohnt im Kreis Alzey-Worms oder so.

Na ja. Anderer Kreis nicht (spielt aber auch keine Rolle). Aber komplett andere politisch selbständige Gemeinde.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü401201
Datum03.05.2007 22:185108 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerAnderer Kreis nicht (spielt aber auch keine Rolle).
Wir haben einen Gast-Feuerwehler der in einem anderen Landkreis wohnt und dort auch in der FW ist. Geht in BaWü also.

Gruß Alex


Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D

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AutorAlex8and8er 8B., Wiesbaden / Hessen401202
Datum03.05.2007 22:195072 x gelesen
Hallo Carmen,

in dem von dir genannten Bsp könnte es das Problem geben, dass beide Kreise in verschiedenen Bundesländern liegen.

Gruß
Alexander


Das ist alles meine eigene Meinung!!!
Wer keine eigene hat, kann sie gerne erwerben, kurze Nachricht an mich.

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AutorDenn8is 8B., Gerlingen / Württemberg401229
Datum04.05.2007 00:095139 x gelesen
Wobei das meines wissens in Ba-Wü nicht gewünscht ist da der FA weder der WF noch der örtlichen FF uneingeschränkt zur Verfügung stehen kann zB: Anforderung FF aufs Werksgelände o.äh.
Habe ich irgendwo im FWG-BW gelesen.


MkG Dennis

Dies ist ausschließlich meine eigene Meinung!
Immer ein Besuch wert:
www.feuerwehr-aermelabzeichen.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg401239
Datum04.05.2007 07:035170 x gelesen
Geschrieben von Dennis BlosWobei das meines wissens in Ba-Wü nicht gewünscht ist da der FA weder der WF noch der örtlichen FF uneingeschränkt zur Verfügung stehen kann zB: Anforderung FF aufs Werksgelände o.äh.

Aber nur als "soll nicht" Vorschrift und nicht als "darf nicht" Vorschrift.
In sofern ist das relativ egal.
Und die meisten ehrenamtlichen WFen die ich kenne haben die Masse ihrer Mitglieder auch in den (örtlichen) FFen.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP401242
Datum04.05.2007 08:495090 x gelesen
Auch das geht in RLP. Eine Kamerad von mir ist schon seit Jahren Mitglied in der Feuerwehr seines Arbeitsortes (also meiner Zweitfeuerwehr). In seiner Heimatgemeinde dagegen nicht.



Gruß
ML


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