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Thema | Dienstrang FF | 55 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Buse8man8n G8., Dortmund / NRW | 402522 | |||
Datum | 10.05.2007 23:30 | 20627 x gelesen | |||
Hallo zusammen, habe da mal eine Frage zu der ich hier im Forum noch nichts gefunden habe. Wen jemand bei der BF den Dienstrang Brandmeister trägt, und dan in eine FF eintritt, welchen Dienstrang wird er dort führen? Die Laufbahnverordnung FF gibt da ja irgendwie nichts her..... Den Titel BM in der FF kann er ja nicht tragen mangels Führungslehrgang, und ihn als Feuwehrmann zu ernennen wird ja auch nicht seiner Motivation beitragen. Ist das irgendwo geregelt, oder habt ihr Da Erfahrungen? Mfg Bohne | |||||
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Autor | Mari8us 8F. 8J., Koblenz / Rheinland-Pfalz | 402526 | |||
Datum | 10.05.2007 23:51 | 18982 x gelesen | |||
Guckst Du hier und in das/die den Dienstgrad regelnde Landesgesetz bzw. -verordnung... | |||||
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Autor | Buse8man8n G8., Dortmund / NRW | 402528 | |||
Datum | 11.05.2007 00:04 | 18918 x gelesen | |||
Nun soweit war ich auch schon..... Aber das ist niergends vermerkt wie diese Regelung zu treffen ist. Nicht in der FWDV2 und nicht in der LVO FF für NRW. Aber vielleicht weiss ja jemand anderes was.... Also viele Grüße Bohne | |||||
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Autor | Step8han8 B.8, Wesseling / NRW | 402531 | |||
Datum | 11.05.2007 00:14 | 18934 x gelesen | |||
Hallo! Ich kenne es so, dass bei Mitlgiedschft in gleicher Wehr (BF/HA und FF einer Stadt) der hauptamtliche Dientrang verwendet wird, da man in einer FW auch nur einen Dienstrang haben kann. So kann es BM in der FF geben, die kein GF sind (da kein FIII) oder aber auch HBM, die den F IV un F/B V (wäre FF BOI) haben, jedoch nicht den B IV, Bei Mitlgiedschaft in verschiedenen Wehren wird in der BF/HA der hauptamtliche Dienstrang geführt, in der FF dann der Dienstrang, der auf Grund der Qualifikation für eherenamtliche FA vorgesehen ist. Bei einem hauptamtlichen BM wäre dies dann üblicherweise der UBM in der FF. Gruß Stephan | |||||
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Autor | Buse8man8n G8., Dortmund / NRW | 402532 | |||
Datum | 11.05.2007 00:17 | 18938 x gelesen | |||
Ist das denn irgendwo geregelt? Mfg Bohne | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 402537 | |||
Datum | 11.05.2007 05:32 | 18890 x gelesen | |||
Bei uns hat das eine nix mit dem anderen zu tun 2 Beispiele BM BF -> HFM FF ZF WF -> LM FF Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst "Selbstretten ist Illusion in der gelehrten Form. " Dietmar Reimer | |||||
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Autor | Eric8 T.8, Wuppertal / NRW | 402541 | |||
Datum | 11.05.2007 08:13 | 18856 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Busemann Geor Ist das denn irgendwo geregelt? Muss denn immer alles bis ins letzte Detail geregelt sein? Bei uns geht es in der FF nach Lehrgängen, relativ egal ob der bei der BF oder FF gemacht wurde. Selbstverständlich werden Führungslehrgänge auch anerkannt. Wäre ja auch schön blöd, den BIII (BmdF)mit über zwei Monaten Ausbildung, nicht als Gruppenführer in der FF anzuerkennen. Analog >BIII (BmdF) Hast Du keinen Führungslehrgang gibts den Dienstrang auch net. Abgesehen davon, verstehe ich das "getue" um Dienstränge bei der FF sowieso nicht...bekomme ich jetzt neuerdings mehr Geld wenn ich einen höheren Dienstrang bekomme? ;-) ...ist aber ein anderes Thema.... Grüße, Eric - - - www.ff-vohwinkel.de - - - | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 402542 | |||
Datum | 11.05.2007 08:29 | 18891 x gelesen | |||
Geschrieben von Busemann GeorWen jemand bei der BF den Dienstrang Brandmeister trägt, und dan in eine FF eintritt, welchen Dienstrang wird er dort führen? Moin Welche Qualifikation hat er als BM einer BF denn? Meines Wissens Truppführer. Gruppenführer wird man erst mit BmdF. Also doch ganz einfach ein Truppführer ist Truppführer und ein Gruppenführer Gruppenführer. | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Schermbeck / NRW | 402543 | |||
Datum | 11.05.2007 08:42 | 18849 x gelesen | |||
Nach FwDV 2 Punkt 1.12 ist geregelt, wie die B-Ausbildung in der FF anerkannt werden sollte! Es obliegt zum Schluß immer noch dem Leiter der Feuerwehr zu entscheiden, in wie weit er die Ausbildung bei Beförderungen anerkennt. Hier spielen insbesondere Neid und persönliche Angelegenheiten eine ganz große Rolle. (eigene Erfahrung) Gruß Stefan | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 402553 | |||
Datum | 11.05.2007 09:47 | 18829 x gelesen | |||
Geschrieben von Eric TribbleHast Du keinen Führungslehrgang gibts den Dienstrang auch net. Abgesehen davon, verstehe ich das "getue" um Dienstränge bei der FF sowieso nicht...bekomme ich jetzt neuerdings mehr Geld wenn ich einen höheren Dienstrang bekomme? ;-) ...ist aber ein anderes Thema.... Frühers war es bei uns in der FF Abtl. so, dass alles ab GF aufwärts keinen Küchendienst nach Ausbildungsveranstaltungen machen mußte. Im Zuge der Gleichbehandlung fiel das "Monopol für die Mannschaftsdienstgrade" im vergangenen Jahr. ;-) Gruß Jörg Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung. | |||||
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Autor | Mich8ael8 K.8, Recklinghausen / NRW | 402558 | |||
Datum | 11.05.2007 11:04 | 18947 x gelesen | |||
So einfach kann man es auch nicht sehen. Man muss den BM bei der BF nicht als Qualifikation sehen, sondern als einfachen Amtstitel. Es gibt BM die haben ihren BmdF im Sack es gibt aber auch HBM die haben keinen. Wenn die BF oder HAW sich genau an den Richtlinen verhält sehen die Ärmelabzeichen auch so aus. Dort bekommen dann alle leute mit B3 bzw. BmdF eine Silberrote Umradung ohne nur einfach Rot. Die Besoldungsstufe ist dann der rote Balken in der Mitte: kein Balken Brandmeisteranwärter ein Balken Brandmeister (A7) zwei Balken Oberbrandmeister(A8) drei Balken Hauptbrandmeister(A9) vier Balken Hauptbrandmeister mit Amtszulage(A9Z) In der Regel sind Beamte mit BmdF OBM oder HBM MFG Michael Das ist meine Meinung und wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten! | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 402563 | |||
Datum | 11.05.2007 12:31 | 18955 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael KrimpertSo einfach kann man es auch nicht sehen. Man muss den BM bei der BF nicht als Qualifikation sehen, sondern als einfachen Amtstitel. Es gibt BM die haben ihren BmdF im Sack es gibt aber auch HBM die haben keinen. Hallo Meine erste Antwort war wohl ein wenig kurz gehalten. Ich meinte das so wie du gesagt hast deswegen ja auch kein Wort zum Titel BM-BF. Man muss sehn welche Funktion er im Dienst ausüben darf normalerweise ist ein Beamter ohne BmdF doch nur einfacher TF und so würde er auch in einer FF eingestuft. Der F3 oder BmdF wird als Gruppenführerlehrgang genannt, was hierbei zur Verwirrung führt ist das hiernach der GF-FF zum Brandmeister ernannt wird. Geschrieben von Michael Krimpert In der Regel sind Beamte mit BmdF OBM oder HBM Das Grundsätzliche Problem ist eigentlich das bei den BF die Amtstitel die Besoldungsstufe kennzeichnen und nicht unbedingt die Qualifkation was ich vorhin schon sagte. Das beisst sich dummerweise mit den FF-Dienstgraden, daher die Verwirrung. Das meinte ich mit Qualifikation, wenn ich sagte TF ist TF. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 402571 | |||
Datum | 11.05.2007 14:38 | 18863 x gelesen | |||
Hallo, um durch diese umwerfenden Probleme nicht den feuerwehrpolitischen Weltuntergang zu riskieren, machen bei unserer BF-Ausbildung (Grundausbildung/Laufbahnlehrgang) die Anwärter gleich die wenigen Tage des Gruppenführer-Lehrgangs der FF mit. Dies ersetzt aber nicht, - und hat auch nichts mit den Führungslehrgängen der BF zu tun:-) Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg / NRW | 402919 | |||
Datum | 14.05.2007 11:15 | 18855 x gelesen | |||
Geschrieben von Busemann GeorAber das ist niergends vermerkt wie diese Regelung zu treffen ist. Nicht in der FWDV2 und nicht in der LVO FF für NRW. ??? Ich schaue in mein Rotes Heft FwDV 2, Version 2003 und lese unter "Teil I - Rahmenrichtlinien" im Unterpunkt 1.12: [...] Die erfolgreich abgeschlossene Laufbahnausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst wird bei der Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr wie folgt anerkannt: Feuerwehrtechnischer Dienst - Freiwillige Feuerwehr Grundausbildungslehrgang - Truppmann nach Ziffer 2.1 Laufbahn für den mD - Truppführer nach Ziffer 2.2 OHNE GF-Qualifikation Laufbahn für den mD - Gruppenführer nach Ziffer 4.1 MIT GF-Qualifikation Laufbahn f.d. gD oder hD - Zugführer nach Ziffer 4.2, Verbandsführer nach Ziffer 4.3 LdF nach Ziffer 4.6 [...] Schönen Tag noch... Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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Autor | Andr8e S8., Hamburg / Hamburg | 405698 | |||
Datum | 29.05.2007 10:59 | 18892 x gelesen | |||
tach auch, in hamburg funktioniert eine doppelzugehörigkeit nicht, bedingt durch das katastrophenschutzgesetz. bei wechsel von ff zu bf muss man aus der ff austreten, kann aber als gast in der ff verbleiben. der gast hat keine rechte, jedoch auch keine pflichten. als gast habe ich meinen dienstgrad der bf auf der schulter. zur ausbildung sei gesagt, in der hamburger bf macht fast jerder alles auf allen funktionen, die laufbahnausbildung dauert fast zwei jahre, besser geht es vom fachwissen her für die ff nicht. bis später antonkoch wir hier, feuer dort, wir dort, feuer fort!!! | |||||
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Autor | Heik8o K8., Erftstadt / NRW | 405716 | |||
Datum | 29.05.2007 11:38 | 18947 x gelesen | |||
bei uns ist das so geregelt:Wenn jemand Brandmeister in einer BF Oder im Hauptamtlichen Bereich der FF ist,wird er in der FF wo er freiwillig mit macht,UBM mit vier roten Balken eingestuft! Das Modell aus Hamburg ,finde ich ziemlich dämlichnull | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 405720 | |||
Datum | 29.05.2007 11:50 | 18892 x gelesen | |||
Hallo, die Hamburger Lösung ist doch sinnvoll und man könnte sich ein Beispiel daran nehmen! Geschrieben von Heiko Kirch Wenn jemand Brandmeister in einer BF Oder im Hauptamtlichen Bereich der FF ist,wird er in der FF wo er freiwillig mit macht,UBM mit vier roten Balken eingestuft! Das Modell aus Hamburg ,finde ich ziemlich dämlichnull Jedem Hamburger Beteiligten ist klar um was es geht und kann mir mal jemand erklären warum der BF-Kollege sich nochmals extra Kleidung zulegen sollte? Etwa wegen der anderen Balken??? Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Ferd8ina8nd 8H., Stuttgart / Baden Würtemberg | 405729 | |||
Datum | 29.05.2007 12:08 | 18990 x gelesen | |||
Geschrieben von Andre Sommer in hamburg funktioniert eine doppelzugehörigkeit nicht, bedingt durch das katastrophenschutzgesetz. Moin.... Ich versteh das System nicht so ganz (sorry) Wenn man in Hamburg zur BF geht, dann darf man nicht aktiv sondern nur als "Zuschauer" in ner FF sein ??? Heißt dass, dieser Gaststatus erlaubt auch nicht, bei Einsätzen mitzufahren bzw. Übungen mitzumachen ? Hmmmm.....sorry...mach mir da grad Gedanken drüber....gibts da Gründe dafür, die in dem Gesetz niedergeschrieben sind ? Is nur so prinzipiell....das beschäftigt mich jetzt irgendwie ;) Grüße aus Stuttgart Wenn 10 Deutsch auf eine Konferenz mit 5 Vertretern anderer Nationen gehen, weden es die 10 Deutschen schaffen, sich von den 5 anderen demokratisch überstimmen zu lassen! | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 405733 | |||
Datum | 29.05.2007 12:12 | 18848 x gelesen | |||
Geschrieben von Ferdinand HolubaWenn man in Hamburg zur BF geht, dann darf man nicht aktiv sondern nur als "Zuschauer" in ner FF sein ??? Hallo Ferdinand, das war früher in Stuttgart auch so. Als ich 1971 zur BF ging, musste ich aus der FF Stuttgart-Münster austreten. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Ferd8ina8nd 8H., Stuttgart / Baden Würtemberg | 405735 | |||
Datum | 29.05.2007 12:17 | 18856 x gelesen | |||
Aha.....naja...aber in Zeiten von Personalmangel bei FF der richtige Weg ??? Ich weiß nicht wie das in Hamburg ist, aber wenn ich mir viele Wehren anschaue, die Tagsüber kaum ne Gruppe zusammenkriegen sind doch BF´ler ideal die in den Freischichten mit ausrücken könnten (wie bei uns in der Abteilung ja auch) Gruß Ferdinand Wenn 10 Deutsch auf eine Konferenz mit 5 Vertretern anderer Nationen gehen, weden es die 10 Deutschen schaffen, sich von den 5 anderen demokratisch überstimmen zu lassen! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 405737 | |||
Datum | 29.05.2007 12:21 | 18869 x gelesen | |||
Wenn man in Hamburg zur BF geht, dann darf man nicht aktiv sondern nur als "Zuschauer" in ner FF sein ??? Man ist ja bereits Angehöriger der Feuerwehr Hamburg. Willst du etwa jemanden doppelt führen? So kann man auch die Anzahl seiner Einsatzkräfte künstlich hochhalten. Heißt dass, dieser Gaststatus erlaubt auch nicht, bei Einsätzen mitzufahren bzw. Übungen mitzumachen ? Doch, das erlaubt dieser. Ansonsten bräuchte man auch keinen Gaststatus. Das was du beschreibst nennt man "Mensch, einfach (hü)" Hmmmm.....sorry...mach mir da grad Gedanken drüber....gibts da Gründe dafür, die in dem Gesetz niedergeschrieben sind ? Man kann halt nicht zweimal Angehöriger ein und derselben Wehr sein. Und im Grundsatz gibt es nur eine Feuerwehr Hamburg. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 405738 | |||
Datum | 29.05.2007 12:29 | 18865 x gelesen | |||
Vorab ein kleiner Hinweis zur Tastatur. Linke Reihe, zweite Taste von unten. Oder zwölf Tasten weiter rechts. Ab und zu mal benutzen. Macht es für den Rest etwas einfacher zu lesen. Geschrieben von Andre Sommer in hamburg funktioniert eine doppelzugehörigkeit nicht, bedingt durch das katastrophenschutzgesetz. Nach dem NBrandSchG kann man BF-FF gleichzeitig machen. Allerdings nicht als OrtsBM oder höhere Führungskraft. Wie die Dienstgrade sich in den Laufbahnen darstellen, kann ich nun nicht sagen. Von daher weiß man in Nds. das Wissen der BF-Kollegen zu schätzen. ;-) Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 405739 | |||
Datum | 29.05.2007 12:35 | 18820 x gelesen | |||
Geschrieben von Ferdinand HolubaAha.....naja...aber in Zeiten von Personalmangel bei FF der richtige Weg ??? Hallo, gerade deshalb hat man es ja geändert:-) Schöne Grüße Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Ferd8ina8nd 8H., Stuttgart / Baden Würtemberg | 405742 | |||
Datum | 29.05.2007 12:48 | 18835 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Marc Dickey--- Man ist ja bereits Angehöriger der Feuerwehr Hamburg. Willst du etwa jemanden doppelt führen? So kann man auch die Anzahl seiner Einsatzkräfte künstlich hochhalten. Naja....bei uns in der Wehr sind auch 2, die gleichzeitig in der BF sind in der ILS....ich weiß jetzt nicht ob die Parallel in BF und FF geführt werden oder nur eine Zugehörigkeit haben Gerhard, weißt du da vielleicht Bescheid, wie das bei uns ist ? MfG Ferdinand Wenn 10 Deutsch auf eine Konferenz mit 5 Vertretern anderer Nationen gehen, weden es die 10 Deutschen schaffen, sich von den 5 anderen demokratisch überstimmen zu lassen! | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 405746 | |||
Datum | 29.05.2007 13:00 | 18851 x gelesen | |||
Geschrieben von Ferdinand HolubaNaja....bei uns in der Wehr sind auch 2, die gleichzeitig in der BF sind in der ILS....ich weiß jetzt nicht ob die Parallel in BF und FF geführt werden oder nur eine Zugehörigkeit haben Hallo, ich gehe davon aus, dass diese Kollegen ganz regulär bei der FF geführt werden. Warum auch nicht, gab es doch vor ca. 20 - 25 Jahren das von einem BF-Kollegen erstrittene "Huss-Urteil" in dem klar gestellt wurde, dass man Angehörigen der BF keine Führungsfunktionen (in dem Fall Kommandant) in der FF (ausserhalb von Stuttgart) verwehren darf. Zumindest war das nach der damaligen Rechtslage so. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Ferd8ina8nd 8H., Stuttgart / Baden Würtemberg | 405756 | |||
Datum | 29.05.2007 13:17 | 18859 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Gerhard Pfeiffer--- dass man Angehörigen der BF keine Führungsfunktionen (in dem Fall Kommandant) in der FF (ausserhalb von Stuttgart) wie sieht das innerhalb Stuttgarts aus ? Weil, der eine Kamerad ist Stv. Kommandant ----> "legal" ? Wenn 10 Deutsch auf eine Konferenz mit 5 Vertretern anderer Nationen gehen, weden es die 10 Deutschen schaffen, sich von den 5 anderen demokratisch überstimmen zu lassen! | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 405760 | |||
Datum | 29.05.2007 13:24 | 18877 x gelesen | |||
Geschrieben von Ferdinand Holubawie sieht das innerhalb Stuttgarts aus ? Hallo, denke ich doch, da der BF-Kollege Frank Wörner Kommandant der FF Stuttgart-Riedenberg ist. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Ferd8ina8nd 8H., Stuttgart / Baden Würtemberg | 405761 | |||
Datum | 29.05.2007 13:28 | 18804 x gelesen | |||
hmmm...stimmt....Danke....hat mich jetzt nur mal interessiert ^^ Gruß Ferdinand Wenn 10 Deutsch auf eine Konferenz mit 5 Vertretern anderer Nationen gehen, weden es die 10 Deutschen schaffen, sich von den 5 anderen demokratisch überstimmen zu lassen! | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg | 405796 | |||
Datum | 29.05.2007 14:41 | 18899 x gelesen | |||
Hallo, normaler Weise dürfen Gastmitglieder von BF in der FF keinen Dienstrang tragen also Schulterglatze. Der Grund liegt wohl darin das die Rangabzeichen teils gleich aussehen aber einen völlig anderen Dienstrang wiederspiegeln. Führungsfunktionen in der Wehr dürfen nicht ausgeübt werden sowie keine Führungsaufgaben im Einsatz wahrgenommen werden. Zum Einsatz dürfen sie natürlich mitfahren, dafür kriegen sie auch einen DME wie die FF-Mitglieder sowie einen zweiten Satz Nomex-Schutzkleidung an der FF-Wache. Alles meine persönliche Meinung !!!! | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 405797 | |||
Datum | 29.05.2007 14:44 | 18851 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Hartner normaler Weise dürfen Gastmitglieder von BF in der FF keinen Dienstrang tragen also Schulterglatze. Der Grund liegt wohl darin das die Rangabzeichen teils gleich aussehen aber Worauf basiert diese Erkenntnis oder wo ist diese Regelung gültig? Mir ist nichts dergleichen bekannt. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 405798 | |||
Datum | 29.05.2007 14:45 | 18819 x gelesen | |||
Im großen und ganzen halt ich das System der Feuerwehr HH bisher am besten, aber wo ist denn hierbei der Sinn:keine Führungsaufgaben im Einsatz wahrgenommen werden? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 405800 | |||
Datum | 29.05.2007 14:48 | 18881 x gelesen | |||
Im großen und ganzen halt ich das System der Feuerwehr HH bisher am besten, aber wo ist denn hierbei der Sinn: Vermutlich um eine einfachere Herauslösung aus dem Einsatzgeschehen zu ermöglichen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 405802 | |||
Datum | 29.05.2007 14:53 | 18889 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyVermutlich um eine einfachere Herauslösung aus dem Einsatzgeschehen zu ermöglichen.Wenn das der Hintergrund ist, sind denn auch andere, möglicherweise länger bindende Funktionen, tabu (z.B. AGT)? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg | 405803 | |||
Datum | 29.05.2007 14:54 | 18887 x gelesen | |||
Geschrieben steht es in den Dienstanweisungen (DA) welche kann Dir im Moment nicht sagen. Führungsaufgaben, hiermit meine ich GF und ZF, da hier BF und FF strikt getrennt sind. Gruß Florian Alles meine persönliche Meinung !!!! | |||||
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Autor | Heik8o K8., Erftstadt / NRW | 405804 | |||
Datum | 29.05.2007 14:56 | 18853 x gelesen | |||
Wie sieht es denn mit anghörigen einer Werkfeuerwehr aus?? Mir ist ein fall bekannt,wo jemand Chef einer Werkfeuerwehr ist ,und gleichzeitig Stadtbrandinspektor der FF | |||||
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Autor | Heik8o K8., Erftstadt / NRW | 405805 | |||
Datum | 29.05.2007 14:57 | 18885 x gelesen | |||
Wie sieht es denn mit anghörigen einer Werkfeuerwehr aus?? Mir ist ein fall bekannt,wo jemand Chef einer Werkfeuerwehr ist ,und gleichzeitig Stadtbrandinspektor der FF | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg | 405806 | |||
Datum | 29.05.2007 14:59 | 18865 x gelesen | |||
Hallo Heiko, da gibt es keine Beschränkungen, da diese Person nicht der Stadt-Hamburg unterstellt ist. Diese Regelung gilt auch nur für HH soweit ich weis. Alles meine persönliche Meinung !!!! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 405808 | |||
Datum | 29.05.2007 15:03 | 18876 x gelesen | |||
Wenn das der Hintergrund ist, sind denn auch andere, möglicherweise länger bindende Funktionen, tabu (z.B. AGT)? Wie schon gesagt ist das nur eine Vermutung meinerseits. Aber selbst dann ist es qualitativ was anderes einen AGT abzugeben als eine Führungskraft. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 405811 | |||
Datum | 29.05.2007 15:07 | 18813 x gelesen | |||
Der qualitative Unterschied ist die eine Seite, die Möglichkeit des zeitnahen Zugriffs die andere. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Heik8o K8., Erftstadt / NRW | 405812 | |||
Datum | 29.05.2007 15:07 | 18898 x gelesen | |||
Hi ,Florian! Das ist ok! Aber mal ehrlich ,die Regelung die ihr in Hamburg habt ,ist doch irgendwie blöd!BeI uns ist man Froh um jeden in der FF ,der bei einer BF ,Hauptam.FF ,WF oder im Rettungsdienst tätig ist ! Jetzt weiß ich nicht wie es bei euch in Hamburg mit dem Nachwuchs aussieht?? Bei uns wird es zunehmend schwerer,junge Leute für die Feuerwehr zu begeistern!Zwar gibt es noch genug Jugendfeuerwehrleute,aber auch mit erreichen des 17 lebensjahres,oftmals keinen Bock mehr auf Feuerwehr haben ! (Freund,Freundin etc) | |||||
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Autor | Heik8o K8., Erftstadt / NRW | 405813 | |||
Datum | 29.05.2007 15:11 | 18840 x gelesen | |||
Wieso?? Die meisten Bediensteten einer BF arbeiten im 24 std Dienst ! Somit haben sie in aller regel 2 tage frei! Da bekommt man immer den einen oder anderen! | |||||
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Autor | Step8han8 B.8, Wesseling / NRW | 405814 | |||
Datum | 29.05.2007 15:14 | 18892 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Heiko Kirch Zwar gibt es noch genug Jugendfeuerwehrleute,aber auch mit erreichen des 17 lebensjahres,oftmals keinen Bock mehr auf Feuerwehr haben ! (Freund,Freundin etc) Wird bei Euch in Erftstadt noch mit 17 in die Einsatzabteilung gewechselt? Mit Ausrücken im Einsatz oder nur sanfter Übergang von JF in FF? Eigentlich geht Übergang in FF in NRW ja erst mit 18. Gruß Stephan | |||||
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Autor | Heik8o K8., Erftstadt / NRW | 405815 | |||
Datum | 29.05.2007 15:16 | 18873 x gelesen | |||
Hi Stephan! Die dürfen mit 17 schon mit zum Einsatz fahren ,aber nicht im Gefahren bereich eingesetzt werden!!! | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg | 405816 | |||
Datum | 29.05.2007 15:16 | 18841 x gelesen | |||
Hallo Heiko, mit Nachwuchs haben wir zurzeit keine Probleme etwa 60-70% sind unter 30 Jahre und wir überlegen gerade die Übungsabende zuteilen da wir nur ein LF16/12 und ein LF 16 haben und bei 40 Mann da Übungen schwierig werden. Ein Grund ist vielleicht auch das die Bundeswehr wegfällt zumindest am Anfang, denn zu 95 % bleiben alle nach den 6 Jahren in der Wehr. Alles meine persönliche Meinung !!!! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 405818 | |||
Datum | 29.05.2007 15:17 | 18825 x gelesen | |||
Die dürfen mit 17 schon mit zum Einsatz fahren ,aber nicht im Gefahren bereich eingesetzt werden!!! Interessant. Gilt denn für euch das FSHG nicht? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Heik8o K8., Erftstadt / NRW | 405821 | |||
Datum | 29.05.2007 15:32 | 18839 x gelesen | |||
Doch! im § 9 des des FSHG -NRW steht drin,:In die Jugendfeuerwehr kann aufgenommen werden,wer das 10 lebensjahr erreicht hat.Wenn sie mindestens 17 jahre alt sind ,können sie indie aktive Wehr überwechseln,eine erneute aufnahme ist nicht erforderlich!Die Dienstzeit in der JF kann auf das Probejahr angerechnet werden.Gemäß abs 9 FSHG sind die Angehörigen der JF den übrigen Angehörigen der FF gleichgestellt!Sie dürfen allerdings nur zu Übungsdiensten und im Einsatz nur zu Tätigkeiten ausserhalb des Gefahrenbereichs(der Bereich ,in dem Gefahren für Leben oder Gesundheit erkennbar sind oder aufgrund fachlicher Erfahrung vermutet werden)herangezogen werden! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 405822 | |||
Datum | 29.05.2007 15:45 | 18894 x gelesen | |||
Geschrieben von Heiko KirchDoch!Nö! Welche Ausgabe vom FSHG hast du vorliegen? § 9 sagt bei mir über irgendwelche Altersstufen nichts aus. Der von dir genannte Absatz 9 gehört zu § 12. Geschrieben von Heiko Kirch (der Bereich ,in dem Gefahren für Leben oder Gesundheit erkennbar sind oder aufgrund fachlicher Erfahrung vermutet werden)Woher hast du diese Definition, und wie hoch schätzt du die "fachliche Erfahrung" eines JFlers im Bezug auf Einsatzgefahren? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Heik8o K8., Erftstadt / NRW | 405823 | |||
Datum | 29.05.2007 15:59 | 18774 x gelesen | |||
Kann es sein das du das FSHG Rheinland Pfalz vorliegen hast ??? Ich spreche vom Feuerschutz und Hilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen,in der 7.Auflage von 2001!! Grafschaft ist doch RPF in der Eifel oder?? Also §9 Abs 5.3 FSHG NRW schauen | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 405824 | |||
Datum | 29.05.2007 16:04 | 18800 x gelesen | |||
Geschrieben von Heiko KirchAlso §9 Abs 5.3 FSHG NRW schauen§9 FSHG NRW, Stand 2005, hat bei mir nur 3 Absätze: § 9 Arten Weiter dann in § 12, Abs. 9: (9) Angehörige der Jugendfeuerwehr sind den übrigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr gleichgestellt. Sie dürfen nur zu Übungsdiensten und im Einsatz nur zu Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden. Und wirklich in der Eifel liegt Grafschaft auch nicht ;-) Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Heik8o K8., Erftstadt / NRW | 405825 | |||
Datum | 29.05.2007 16:07 | 18804 x gelesen | |||
Für mich scon :-) ! Da schreibst du doch das gleiche in § 12 was ich auch schon geschrieben hab! Nix für ungut Kammerad | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 405828 | |||
Datum | 29.05.2007 16:23 | 18813 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Gerhard Pfeiffer kann mir mal jemand erklären warum der BF-Kollege sich nochmals extra Kleidung zulegen sollte? Damit er beim Festumzug und den Stadteimerfestspielen das richtige Ärmelabzeichen hat....*duckundrenn* Gruß Andi | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 405829 | |||
Datum | 29.05.2007 16:27 | 18798 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Heiko Kirch Für mich scon :-) ! Da schreibst du doch das gleiche in § 12 was ich auch schon geschrieben hab! Nix für ungut Kammerad Du hast aber schon in der LVO nachgelesen, was die Voraussetzungen für die Übernahme in den Einsastzdienst sind? §1, Absatz 2, a): mindestens 18 Jahre. Mit 17 zum Einsatz fahren ist unter bestimmten Voraussetzungen durchaus möglich (wenn auch von seinem Sinngehalt her umstritten), aber die Betreffende ist dann immer noch Angehörige der JF. Einsätze fahren zu dürfen heisst also nicht automatisch, der Einsatzabteilung anzugehören. Man muss in diesem Zusammenhang verschiedene Dinge fein unterscheiden, u.A. Erreichen von Altersgrenzen, das Unterschreiben irgendwelcher Formulare und eben den formellen Verwaltungsakt der Auf- bzw. Übernahme. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren / NRW | 405834 | |||
Datum | 29.05.2007 16:55 | 18861 x gelesen | |||
Geschrieben von Heiko KirchWie sieht es denn mit anghörigen einer Werkfeuerwehr aus?? Mir ist ein fall bekannt,wo jemand Chef einer Werkfeuerwehr ist ,und gleichzeitig Stadtbrandinspektor der FF Naja in NRW gehts laut Gesetz gar nicht. Angestellte von Berufsfeuerwehren oder Werkfeuerwehren dürfen laut LVO NRW eigentlich gar nicht Leiter oder stellvertretener Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr sein. genau so wenig, wie sie auf die Sollstärke der FF in der sie tätig sind angerechnet werden dürfen. Ausgenommen davon sind Mitarbeiter von Hauptamtlichen Feuerwehren. | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 405864 | |||
Datum | 29.05.2007 19:24 | 18814 x gelesen | |||
geschrieben von Florian Hartner: Führungsfunktionen in der Wehr dürfen nicht ausgeübt werden sowie keine Führungsaufgaben im Einsatz wahrgenommen werden. Ein Beispiel dazu, nur dass ich es verstehe: OBM (mD bei BF HH mit GrFü BF (BIII)) Gast bei Löschzug FF Hamburg XY. Einsatz morgens zur Knoppersfresserzeit, kein GrFü FF anwesend OBM BF darf nicht als Fahrzeugführer (Gruppe-/Staffelführer) eingesetz werden?? Wenn's so wäre......vielamkopfkratz! Gruß Daniel | |||||
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Autor | Frie8do 8L., Aachen / NRW | 408422 | |||
Datum | 11.06.2007 13:58 | 18829 x gelesen | |||
Das mit der Sollstärke ist das wesentliche daran. Bei uns werden die BF-Angehörigen (davon haben wir vier) auf der Anwesenheitsliste separat geführt. Sie tragen den gleichen Dienstrang wie bei der BF (1x Brandamtmann, 2x HBM, einmal BM). In NRW gibt es in einer Stadt bzw. Gemeinde immer nur eine Feuerwehr. Daher wäre es auch ziemlich sinnbefreit, zwei verschiedenen Ränge zu tragen. Nach LVO sind Ränge und Funktionen getrennt. Theoretisch kann jemand vom Rang her BOI sein, aber in der FF nichtmal GF Funktion haben. Daß man diese erfahrenen Kamerden in der FF entsprechend einbindet, sollte sich normalerweise von selbst verstehen. Alles von mir hier geäußerte stellt ausschließllich meine Meinung dar und hat keinen Anspruch auf den Inhalt der Meinung anderer, auch nicht von Institutionen, für die ich tätig bin. | |||||
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