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Thema | Wie sieht ein faieres Helferrecht aus? | 13 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Afra8 L.8, Sankt Augustin / NRW | 402820 | |||
Datum | 13.05.2007 16:07 | 7602 x gelesen | |||
Hallo, ich bin selbst nicht bei der Feuerwehr, dafür aber beim THW... Derzeit schreibe ich meine Diplomarbeit zum Thema Helferrecht und hätte da eine große Bitte an alle, die hier mitlesen und schreiben: Ich würde gerne ein Bild darüber erhalten, wie Helfer der Feuerwehr über ihr Helferrecht denken: Wo ist es jeweils geregelt? Seid ihr zufrieden damit? Was sollte ergänzt werden? Außerdem beschäftige ich mich mit einer möglichen Vereinheitlichung des Helferrechts. Was spricht aus eurer Sicht dagegen oder dafür? Sollten hier noch Helfer anderer Hilfsorganisationen sein, wäre ich auch über Beiträge von ihnen dankbar, dann bitte aber dabei schreiben, von welcher Hi.-Org. er/sie stammt. Vielen Dank und viele Grüße, Afra Lindennull | |||||
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Autor | Axel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW | 402826 | |||
Datum | 13.05.2007 17:13 | 6120 x gelesen | |||
Hallo Ich würde dich gerne unterstützen. Aber kannst du mal näher erläutern, was du mit Helferrecht meinst? MkG Axel ____________________________________________ Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!! ICQ: 84523418 ____________________________________________ Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!! | |||||
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Autor | Afra8 L.8, Sankt Augustin / NRW | 402833 | |||
Datum | 13.05.2007 17:56 | 6065 x gelesen | |||
Hi, also ich meine damit speziell so Sachen wie Verdienstausfall, Freistellung, Auslagenerstattung, Familienbetreuungskosten, etc. Liebe Grüße, Afra | |||||
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Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 402834 | |||
Datum | 13.05.2007 18:11 | 6021 x gelesen | |||
Hallo Axel, bei uns, dem THW, werden im Helferrechtsgesetz alle Rechte und Pflichten des THW-Helfers geregelt. So steht dort auch etwas über zu leistende Ausbildungsmindeststunden pro Jahr und dem Rechtsstand gegenüber seinem Arbeitgeber bei Einsätzen und Ausbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit. Ähnliches, so denke ich, wird es ja auch bei Euch geben. Gruss Jürgen Wenzel Downloads: die FGr FK (FüKom) / Das THW in Google Earth / neu ab dem: 28.02.07 unter : www.thw-gifhorn.de | |||||
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Autor | Math8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg | 402837 | |||
Datum | 13.05.2007 18:18 | 6103 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Afra Linden also ich meine damit speziell so Sachen wie Verdienstausfall, Freistellung, Auslagenerstattung, Familienbetreuungskosten, etc. also ich persönlich fühle mich rechtlich gar nicht so schlecht gestellt. Und rein formell mögen die Regelungen in Sachen "Helferrecht" auch ausreichend sein, aber: meiner Meinung nach scheitert einiges an der Realität und wird sich auch niemals rechtlich regeln oder verbessern lassen. Ein Punkt der mir dazu im Moment einfällt ist z.B.: Die Regelung, dass ein Feuerwehrmann (SB) für Einsätze, Aus- und Fortbildung freizustellen ist, ist ja vorhanden und theoretisch auch ganz gut. Praktisch ist sie aber vom Wohlwollen und auch von der personellen Situation des Arbeitgebers abhängig und das würde wahrscheinlich auch ohne ein Gesetz so geschehen. Hier helfen wohl auch in Zukunft nur Aufklärungsarbeit und gutes Zureden. Gruß Mathias | |||||
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Autor | Henn8ing8 P.8, Nordhastedt / Schleswig-Holstein | 402838 | |||
Datum | 13.05.2007 18:23 | 5946 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Mathias Bauer Die Regelung, dass ein Feuerwehrmann (SB) für Einsätze, Aus- und Fortbildung freizustellen ist, ist ja vorhanden und theoretisch auch ganz gut. Praktisch ist sie aber vom Wohlwollen und auch von der personellen Situation des Arbeitgebers abhängig und das würde wahrscheinlich auch ohne ein Gesetz so geschehen. Hier helfen wohl auch in Zukunft nur Aufklärungsarbeit und gutes Zureden. Die praktische Umsetzung dieses Punktes (Freistellung, Bildungsurlaub) sieht sehr unterschiedlich aus. Bei einigen AG ist es problemlos möglich, andere wiederum erklären den rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub für sich für nichtig. Da hilft dann auch ein rechtlicher Anspruch recht wenig. Außerdem gibt es derzeit Bestrebungen, die derzeit in S.-H. geltenden Vorschriften zum Bildungsurlaub so zu ändern, dass nicht mehr eine Woche jährlich möglich ist, sondern eine Woche alle zwei Jahre. Das würde dann ein Durchlaufen von zweiwöchigen Lehrgängen unmöglich machen. Derzeit kann man die Wochen von zwei Jahren auf ein Jahr zusammenlegen. Viele Grüße Henning Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine eigene Meinung wieder. www.florian-dithmarschen.de - die private Feuerwehrseite | |||||
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Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 402841 | |||
Datum | 13.05.2007 18:26 | 5974 x gelesen | |||
Hallo, da du beim THW bist, kennst du es ja: Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Da steht so ziemlich alles recht fair und anständig geregelt drin, denk ich. Familienbetreuung wirst du aber in keiner HiOrg finden. Auslagenerstattung ist doch selbstverständlich, falls welche entstehen sollten. Und deine Frage nach einem "fairen" Helferrecht deutet irgendwie an, dass du im bestehenden irgendetwas unfair findest? Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! | |||||
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Autor | Thom8as 8P., Berchtesgaden / Bayern (BY) | 402909 | |||
Datum | 14.05.2007 07:30 | 5925 x gelesen | |||
Hallo Afra, dies könnte für Dich wohl interessant sein: http://www.helfergleichstellung.brk.de/ Ich bin übrigens nicht im BRK. Gruß Thomas Alles meine persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Timo8 L.8, Langerwehe / NRW | 402915 | |||
Datum | 14.05.2007 10:45 | 6005 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning PetersAußerdem gibt es derzeit Bestrebungen, die derzeit in S.-H. geltenden Vorschriften zum Bildungsurlaub so zu ändern, dass nicht mehr eine Woche jährlich möglich ist, sondern eine Woche alle zwei Jahre. Das würde dann ein Durchlaufen von zweiwöchigen Lehrgängen unmöglich machen. Derzeit kann man die Wochen von zwei Jahren auf ein Jahr zusammenlegen. Wo ist denn der Zusammenhang zwischen Bildungsurlaub und Freistellung für Lehrgänge? Das sind zwei verschieden Paar Schuhe, bitte nicht zusammenwerfen! Oder muß man in S.-H. tatsächlich Bildungsurlaub für einen Lehrgang nehmen? Gruß Timo | |||||
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Autor | Hauk8e H8., Negernbötel / S-H | 402933 | |||
Datum | 14.05.2007 14:39 | 5924 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Timo Löfgen Oder muß man in S.-H. tatsächlich Bildungsurlaub für einen Lehrgang nehmen? Wenn nicht anders möglich, dann ja (s. hier). Wird auch bei der Einberufung darauf hingewiesen. Und wird nach meinem Empfinden auch von vielen FA in Anspruch genommen um an den Lehrgängen teilzunehmen. Gruß Hauke Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw.. Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden! FF Negernbötel | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 402970 | |||
Datum | 14.05.2007 21:01 | 6001 x gelesen | |||
Unabhängig von der HiOrg ist außer beim THW vor allem das Bundesland wichtig. Außerdem ist zu untescheiden zwischen den drei Zuständen "Ausbildung/Übung", "Einsatz ohne K-Fall" und "Einsatz im K-Fall". Für Niedersachsen gibt es eine Regelung für "Einsatz ohne K-Fall" nur für die FW. Soll also z.B. einen Einheit verpflegung durchführen (ohne k-Fall) sollte man auf einen Verpflegungstrupp der FW zurückgreifen. Bei den HiOrg ist nicht sichergestellt dass die helfer auch kommen dürfen. Billiger wird allerdings der Einsatz der HiOrg. Da es keine gesetzliche Regelung gibt darf ein Lohnkostenersatz (im Gegensatz zur FW) nicht gezahlt werden. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Tors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen | 402981 | |||
Datum | 14.05.2007 22:11 | 5857 x gelesen | |||
Und in anderen Bundesländern ist der "K-Fall" gänzlich abgeschafft, da gibt es nur "Großschadensereignisse"... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Würzburg / | 423289 | |||
Datum | 24.08.2007 03:16 | 5971 x gelesen | |||
Hallo Afra, auf wenn der Thread etwas älter ist, muss ich meinen Senf dazu geben. Für mich als Helfer im Roten Kreuz in Bayern gibt es kein "Helferrecht", analog zu vielen anderen Bundesländern in Bayern. Nähere Infos zu der Thematik findest Du im Internet http://www.helfergleichstellung.brk.de oder einfach bei mir per Mail melden. Gruß Christian | |||||
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