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Thema | Rechtliche Wirksamkeit von Normentwürfen/Vornormen | 2 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Hauk8e H8., Negernbötel / S-H | 402850 | |||
Datum | 13.05.2007 18:46 | 4589 x gelesen | |||
Hallo! Ist es der Fall, dass nach Änderung bzw. dem Herausbringen und der Bekanntmachung eines Normentwurfes die alte Norm unwirksam wird und automatisch nicht mehr gütlig ist, auch wenn das Einspruchsverfahren noch läuft? Meine Frage zielt da ganz speziell auf die Fahrzeugnormen ab, wo es gerade eine ganze Reihe neuer Entwürfe gibt. Gruß Hauke Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw.. Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden! FF Negernbötel | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 402916 | |||
Datum | 14.05.2007 11:08 | 3229 x gelesen | |||
Geschrieben von Hauke HammerichIst es der Fall, dass nach Änderung bzw. dem Herausbringen und der Bekanntmachung eines Normentwurfes die alte Norm unwirksam wird und automatisch nicht mehr gütlig ist, auch wenn das Einspruchsverfahren noch läuft? Nein. Geschrieben von Hauke Hammerich Meine Frage zielt da ganz speziell auf die Fahrzeugnormen ab, wo es gerade eine ganze Reihe neuer Entwürfe gibt. Jede Norm gilt so lange, bis sie zurückgezogen (bzw. durch eine andere ersetzt) wird. Das steht z.B. in den jeweiligen neuen Normen auf den ersten Seiten... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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