alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaSonder- und Wegerecht im Ausland4 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorNikl8as 8W., Gütersloh / NRW403956
Datum21.05.2007 16:395688 x gelesen
Hi,

ich schreibe grade an einer Facharbeit in der es um die Zusammenarbeit von Feuerwehren und KatS innerhalb der EU geht. Dabei hat sich eine Frage ergeben, und zwar ob ausländische Feuerwehren (aus EU-Staaten, also quasi halbes Ausland ;)) in Deutschland Sonder- und Wegerechte nutzen dürfen und umgekehrt?

Die Frage ergab sich durch diesen Text, Zitat:
Die Feuerwehr Kehl erhält von der Präfektur Bas-Rhin eine Genehmigung für Alarmfahrten mit Feuerwehrfahrzeugen auf französischer Seite.

Ist das für alle Einsätze jenseits der Grenze zwingend notwendig?


MkG
Niklas


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Kt. Aargau403962
Datum21.05.2007 17:194316 x gelesen
Geschrieben von Niklas WichmannIst das für alle Einsätze jenseits der Grenze zwingend notwendig?

Etwas belastbares kann ich dir nicht geben, aber ich habe von diversen Grenzübertritten in beide Richtungen BW/AG(CH) gehört, bei denen es den Grenzorganen beider Staaten anscheinen jeweils egal war wenn mit SoSi gefahren wurde.


Gruss aus der Schweiz

- ohne Vorbaupumpen
- dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar403964
Datum21.05.2007 17:214247 x gelesen
Frag mal im Saarlaändischen Innenministerium nach, dort wurden getrennte Vereinbarungen für POL und RD getroffen...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

- langsam ist sicher und sicher ist schnell -

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndy8 S.8, Rheinfelden / AG404117
Datum22.05.2007 09:534351 x gelesen
Hallo Niklas

Ist bei uns üblich, dass wir in D bei Alarmfall mit Sondersignal unterwegs sind und die Rechte nutzen. Ebenso umgekehrt.
Wir sind mit der Fw 2-3 mal im Jahr in D, meist bei einer Rettung aus dem Rhein.
Aus D ist oft der Rettungsdienst in CH unterwegs bei Verlegunsfahren ohne Sosi aber teils auch zu einem normalen Einsatz mit Sosi.

Noch was zum Sonder- und Wegerecht. Wir kennen diese Unterscheidung zwischen Sonder und Wegerecht nicht bei uns.

Durch das Sondersignal sind wir vortrittsberechtigt (Gesetz), wird aber so ausgelegt, dass uns die anderen Verkehrsteilnehmern den Vortritt gewähren müssen.
Ebenso müssen wir nicht bei jedem Alarm mit Sondersignal ausrücken. Liegt in der Entscheidung vom Einsatzleiter/Fahrzeuglenker. Somit ist es auch nicht immer notwendig mit Sondersignal über die Grenze zu fahren.


Gruss aus der Schweiz
Andy


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt