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ThemaRettungsassistent Ausbildungsinhalte 'Sonderrechte und Wegerecht'5 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorProf8. D8r. 8Die8ter8 M.8, Bautzen / Sachsen405405
Datum27.05.2007 17:138031 x gelesen
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Rettungsdienste hier im Forum,

ich möchte dieses Forum dazu nutzen, auf wissenschaftlicher Basis zu erheben und nachfolgend auszuwerten, auf welchem Stand sich die derzeitige Ausbildung zur Thematik "Nutzung von Sonderrechten und Wegerecht" in Rettungdienstsschulen deutschlandweit befindet.

Dazu interessieren mich die folgende Frage:

Wie wird der folgende gesetzliche Auftrag in den Rettungsdienstschulen praktisch umgesetzt und durch Lehrinhalte unterlegt ?

§ 3 RettAssG

Die Ausbildung soll entsprechend der
Aufgabenstellung des Berufs als Helfer des
Arztes insbesondere dazu befähigen, ...
kranke, verletzte und sonstige
hilfsbedürftige Personen, auch soweit sie
nicht Notfallpatienten sind, unter
sachgerechter Betreuung zu befördern
(Ausbildungsziel).

§ 1 RettAssAPrV

Lehrgang
(1) Der Lehrgang nach § 4 des
Gesetzes umfasst die in Anlage 1
aufgeführte theoretische und praktische
Ausbildung.

Anlage 1 zu § 1 Abs.1 RettAssAPrV
Theoretische und praktische
Ausbildung

4.1.1 Rettungsmittel/Rettungssysteme
4.1.2 Ablauf von Notfalleinsätzen und
Krankentransporten
4.4.1 Gefahrenstellen, Gefährdung,
Selbstschutz
5.8 Straßenverkehrsrecht, insbesondere
Sonderrechte im Straßenverkehr

§ 2 RettAssAPrV

Praktische Tätigkeit
(1) Während der praktischen Tätigkeit nach §
7 des Gesetzes sind die für die
Berufsausübung wesentlichen Kenntnisse
und Fertigkeiten durch praktischen
Einsatz zu vermitteln. Durch Teilnahme an
mindestens 50 Unterrichtsstunden sind die in
der theoretischen und praktischen Ausbildung
nach § 1 erworbenen Kenntnisse zu
vertiefen und zu lernen, sie bei der
praktischen Arbeit anzuwenden.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie als Rettungsassistenten Ihre (Lern-) Erfahrungen hier posten würden.

Die Rettungsdienstschulen würde ich bitten, mir ihre theoretischen und praktischen Lehrinhalte unter meiner folgenden postalischen Adresse zukommen zu lassen:

Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
Fachbereich Verkehrswissenschaften
Prof. Dr. Dieter Müller
Friedensstraße 120
0299 Rothenburg/Oberlausitz

Das primäre Ziel meiner Erhebung ist zunächst einmal eine Bestandsaufnahme des Status quo in den Bundesländern und erst in zweiter Linie ein qualitativer Vergleich, der sich jedoch ohne weiteres anschließen könnte - wenn dies wirklich erwünscht ist.

Ich hoffe auf Ihr Entgegenkommen und bedanke mich für Ihr Interesse und Ihre Mühe.

Es grüßt Sie herzlich aus Bautzen
Ihr
Dieter Müller


Nur wer heil ankommt, kann retten.

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AutorProf8. D8r. 8Die8ter8 M.8, Bautzen / Sachsen405696
Datum29.05.2007 10:576006 x gelesen
Auf eine wertvolle Anregung hin möchte ich meine Ausgangfsfrage präzisieren.

1. Komplex

Unterricht in Fachtheorie

Frage 1: Welche Berufsgruppen unterrichten in den Rettungsdienstschulen die Thematik Sonderrechte und Wegerecht?

Frage 2: Wie viele Unterrichtsstunden á 45 Min. werden für die Thematik in der Theorie verwendet?

Frage 3: Welche Medien werden für den Unterricht eingesetzt?


2. Komplex

Unterricht in Fachpraxis

Frage 4: Welche Berufsgruppe unterrichtet die Fachpraxis der Nutzung von Sonderrechten und Wegerecht?

Frage 5: Wird im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung ein Fahrsicherheitstraining durch einen Moderator des DVR absolviert?

Frage 6: Finden Übungseinsatzfahrten im öffentlichen Verkehrsraum statt?

Frage 7: Wie wird der Schüler auf seine erste reale Einsatzfahrt mit Sonderrechten und Wegerecht konkret vorbereitet?

Frage 8: Wie wird der Schüler über seine Rechte und Pflichten im Rahmen der Nutzung von Sonderrechten und Wegerecht belehrt?

Danke für Ihre Hilfsbereitschaft!

Die Ergebnisse der Befragung werden selbstverständlich hier im Forum vorgestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dieter Müller


Nur wer heil ankommt, kann retten.

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.405736
Datum29.05.2007 12:205812 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Prof. Dr. Dieter MüllerFrage 1: Welche Berufsgruppen unterrichten
Polizei und ein Rechtsanwalt (Verkehrsrecht).

Geschrieben von Prof. Dr. Dieter MüllerFrage 3: Welche Medien werden für den Unterricht eingesetzt?
STVO / sonstige

Geschrieben von Prof. Dr. Dieter MüllerFrage 4: Welche Berufsgruppe unterrichtet die Fachpraxis
Lehrrettungsassistent

Geschrieben von Prof. Dr. Dieter MüllerFrage 5: Wird im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung ein Fahrsicherheitstraining durch einen Moderator des DVR absolviert?
Nein.

Geschrieben von Prof. Dr. Dieter MüllerFrage 6: Finden Übungseinsatzfahrten im öffentlichen Verkehrsraum statt?
Nein. Kannte ich nur von der BePo, dort wird jetzt aber am Fahrsimulator geschult.

Geschrieben von Prof. Dr. Dieter MüllerFrage 8: Wie wird der Schüler über seine Rechte und Pflichten im Rahmen der Nutzung von Sonderrechten und Wegerecht belehrt?
Jährliche Belehrung durch den Wachleiter.


MkG.
Christof

www.feuerwehr-vilseck.de



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AutorFrie8do 8L., Aachen / NRW408416
Datum11.06.2007 13:325787 x gelesen
1. Fahrlehrer der BF
4. Fahrmoderator der Wache (ausgebildet nach Richtlinien des MHD)
5. nein (teilweise geplant bzw. gelegentlich angeboten)
6. Es werden im Rahmen der Fahreinweisung auf dei verschiedenen Fahrzeuge praktische Gewöhnungsübungen durchgeführt, ausserdem muss der "Neue" eine gewisse Anzahl Fahrten in Begleitung durchführen, diese werden dokumentiert.
8. Jährliche Belehrung durch Fahrlehrer BF bzw. Polizei


Alles von mir hier geäußerte stellt ausschließllich meine Meinung dar und hat keinen Anspruch auf den Inhalt der Meinung anderer, auch nicht von Institutionen, für die ich tätig bin.

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AutorClau8s K8., Osnabrück / Wetzlar / Niedersachsen / Hessen408468
Datum11.06.2007 17:075817 x gelesen
Hallo Herr Müller,

tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte, ich muss gestehen, dass ich Ihre Frage vergessen hatte...

Geschrieben von Prof. Dr. Dieter MüllerUnterricht in Fachtheorie
Frage 1: Welche Berufsgruppen unterrichten in den Rettungsdienstschulen die Thematik Sonderrechte und Wegerecht?

Bei uns wird das Thema zum einen im Komplex Rechtskunde von meist angehenden Juristen und zugleich RettAss gelehrt, zum anderen im Bereich der bei den Maltesern üblichen Fahrerschulung gemäß AV 21 der Malteser von speziell ausgebildeten Fahrmoderatoren.

Geschrieben von Prof. Dr. Dieter MüllerFrage 2: Wie viele Unterrichtsstunden á 45 Min. werden für die Thematik in der Theorie verwendet?
Beides zusammen dürften dieses etwa 4-6 UE sein, da es teilweise eingebettet ist in andere Zusammenhänge ist es schwer, dies genauer zu bestimmen.

Geschrieben von Prof. Dr. Dieter MüllerFrage 3: Welche Medien werden für den Unterricht eingesetzt?
Der Foliensatz für die Ausbildung nach AV 21 der Malteser.

Geschrieben von Prof. Dr. Dieter MüllerUnterricht in Fachpraxis
Frage 4: Welche Berufsgruppe unterrichtet die Fachpraxis der Nutzung von Sonderrechten und Wegerecht?

s.o. (Fahrmoderatoren)

Geschrieben von Prof. Dr. Dieter MüllerFrage 5: Wird im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung ein Fahrsicherheitstraining durch einen Moderator des DVR absolviert?
Teilweise, je nach Lehrrettungswache.

Geschrieben von Prof. Dr. Dieter MüllerFrage 6: Finden Übungseinsatzfahrten im öffentlichen Verkehrsraum statt?
M.W. nicht zu reinen Übungszwecken, jedoch sollten erste Alarmfahrten nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Praxisanleiters/LRA durchgeführt werden.

Geschrieben von Prof. Dr. Dieter MüllerFrage 7: Wie wird der Schüler auf seine erste reale Einsatzfahrt mit Sonderrechten und Wegerecht konkret vorbereitet?
Sollte vor der in Frage 6 genannten ersten Alarmfahrt durch den Praxisanleiter/LRA noch mal entsprechend instruiert werden.

Geschrieben von Prof. Dr. Dieter MüllerFrage 8: Wie wird der Schüler über seine Rechte und Pflichten im Rahmen der Nutzung von Sonderrechten und Wegerecht belehrt?
Besagte AV 21, wobei ich leider nicht sagen kann, inwieweit die Ihnen als Externem zur Verfügung steht.


Gruß, Claus

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

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