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Thema | Rettungsassistent Ausbildungsinhalte 'Sonderrechte und Wegerecht' | 5 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Autor | Prof8. D8r. 8Die8ter8 M.8, Bautzen / Sachsen | 405405 | |||
Datum | 27.05.2007 17:13 | 8031 x gelesen | |||
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Rettungsdienste hier im Forum, ich möchte dieses Forum dazu nutzen, auf wissenschaftlicher Basis zu erheben und nachfolgend auszuwerten, auf welchem Stand sich die derzeitige Ausbildung zur Thematik "Nutzung von Sonderrechten und Wegerecht" in Rettungdienstsschulen deutschlandweit befindet. Dazu interessieren mich die folgende Frage: Wie wird der folgende gesetzliche Auftrag in den Rettungsdienstschulen praktisch umgesetzt und durch Lehrinhalte unterlegt ? § 3 RettAssG Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs als Helfer des Arztes insbesondere dazu befähigen, ... kranke, verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen, auch soweit sie nicht Notfallpatienten sind, unter sachgerechter Betreuung zu befördern (Ausbildungsziel). § 1 RettAssAPrV Lehrgang (1) Der Lehrgang nach § 4 des Gesetzes umfasst die in Anlage 1 aufgeführte theoretische und praktische Ausbildung. Anlage 1 zu § 1 Abs.1 RettAssAPrV Theoretische und praktische Ausbildung 4.1.1 Rettungsmittel/Rettungssysteme 4.1.2 Ablauf von Notfalleinsätzen und Krankentransporten 4.4.1 Gefahrenstellen, Gefährdung, Selbstschutz 5.8 Straßenverkehrsrecht, insbesondere Sonderrechte im Straßenverkehr § 2 RettAssAPrV Praktische Tätigkeit (1) Während der praktischen Tätigkeit nach § 7 des Gesetzes sind die für die Berufsausübung wesentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten durch praktischen Einsatz zu vermitteln. Durch Teilnahme an mindestens 50 Unterrichtsstunden sind die in der theoretischen und praktischen Ausbildung nach § 1 erworbenen Kenntnisse zu vertiefen und zu lernen, sie bei der praktischen Arbeit anzuwenden. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie als Rettungsassistenten Ihre (Lern-) Erfahrungen hier posten würden. Die Rettungsdienstschulen würde ich bitten, mir ihre theoretischen und praktischen Lehrinhalte unter meiner folgenden postalischen Adresse zukommen zu lassen: Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) Fachbereich Verkehrswissenschaften Prof. Dr. Dieter Müller Friedensstraße 120 0299 Rothenburg/Oberlausitz Das primäre Ziel meiner Erhebung ist zunächst einmal eine Bestandsaufnahme des Status quo in den Bundesländern und erst in zweiter Linie ein qualitativer Vergleich, der sich jedoch ohne weiteres anschließen könnte - wenn dies wirklich erwünscht ist. Ich hoffe auf Ihr Entgegenkommen und bedanke mich für Ihr Interesse und Ihre Mühe. Es grüßt Sie herzlich aus Bautzen Ihr Dieter Müller Nur wer heil ankommt, kann retten. | |||||
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Autor | Prof8. D8r. 8Die8ter8 M.8, Bautzen / Sachsen | 405696 | |||
Datum | 29.05.2007 10:57 | 6006 x gelesen | |||
Auf eine wertvolle Anregung hin möchte ich meine Ausgangfsfrage präzisieren. 1. Komplex Unterricht in Fachtheorie Frage 1: Welche Berufsgruppen unterrichten in den Rettungsdienstschulen die Thematik Sonderrechte und Wegerecht? Frage 2: Wie viele Unterrichtsstunden á 45 Min. werden für die Thematik in der Theorie verwendet? Frage 3: Welche Medien werden für den Unterricht eingesetzt? 2. Komplex Unterricht in Fachpraxis Frage 4: Welche Berufsgruppe unterrichtet die Fachpraxis der Nutzung von Sonderrechten und Wegerecht? Frage 5: Wird im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung ein Fahrsicherheitstraining durch einen Moderator des DVR absolviert? Frage 6: Finden Übungseinsatzfahrten im öffentlichen Verkehrsraum statt? Frage 7: Wie wird der Schüler auf seine erste reale Einsatzfahrt mit Sonderrechten und Wegerecht konkret vorbereitet? Frage 8: Wie wird der Schüler über seine Rechte und Pflichten im Rahmen der Nutzung von Sonderrechten und Wegerecht belehrt? Danke für Ihre Hilfsbereitschaft! Die Ergebnisse der Befragung werden selbstverständlich hier im Forum vorgestellt. Mit freundlichen Grüßen Ihr Dieter Müller Nur wer heil ankommt, kann retten. | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 405736 | |||
Datum | 29.05.2007 12:20 | 5812 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Prof. Dr. Dieter Müller Frage 1: Welche Berufsgruppen unterrichten Polizei und ein Rechtsanwalt (Verkehrsrecht). Geschrieben von Prof. Dr. Dieter Müller Frage 3: Welche Medien werden für den Unterricht eingesetzt? STVO / sonstige Geschrieben von Prof. Dr. Dieter Müller Frage 4: Welche Berufsgruppe unterrichtet die Fachpraxis Lehrrettungsassistent Geschrieben von Prof. Dr. Dieter Müller Frage 5: Wird im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung ein Fahrsicherheitstraining durch einen Moderator des DVR absolviert? Nein. Geschrieben von Prof. Dr. Dieter Müller Frage 6: Finden Übungseinsatzfahrten im öffentlichen Verkehrsraum statt? Nein. Kannte ich nur von der BePo, dort wird jetzt aber am Fahrsimulator geschult. Geschrieben von Prof. Dr. Dieter Müller Frage 8: Wie wird der Schüler über seine Rechte und Pflichten im Rahmen der Nutzung von Sonderrechten und Wegerecht belehrt? Jährliche Belehrung durch den Wachleiter. MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | |||||
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Autor | Frie8do 8L., Aachen / NRW | 408416 | |||
Datum | 11.06.2007 13:32 | 5787 x gelesen | |||
1. Fahrlehrer der BF 4. Fahrmoderator der Wache (ausgebildet nach Richtlinien des MHD) 5. nein (teilweise geplant bzw. gelegentlich angeboten) 6. Es werden im Rahmen der Fahreinweisung auf dei verschiedenen Fahrzeuge praktische Gewöhnungsübungen durchgeführt, ausserdem muss der "Neue" eine gewisse Anzahl Fahrten in Begleitung durchführen, diese werden dokumentiert. 8. Jährliche Belehrung durch Fahrlehrer BF bzw. Polizei Alles von mir hier geäußerte stellt ausschließllich meine Meinung dar und hat keinen Anspruch auf den Inhalt der Meinung anderer, auch nicht von Institutionen, für die ich tätig bin. | |||||
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Autor | Clau8s K8., Osnabrück / Wetzlar / Niedersachsen / Hessen | 408468 | |||
Datum | 11.06.2007 17:07 | 5817 x gelesen | |||
Hallo Herr Müller, tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte, ich muss gestehen, dass ich Ihre Frage vergessen hatte... Geschrieben von Prof. Dr. Dieter Müller Unterricht in Fachtheorie Bei uns wird das Thema zum einen im Komplex Rechtskunde von meist angehenden Juristen und zugleich RettAss gelehrt, zum anderen im Bereich der bei den Maltesern üblichen Fahrerschulung gemäß AV 21 der Malteser von speziell ausgebildeten Fahrmoderatoren. Geschrieben von Prof. Dr. Dieter Müller Frage 2: Wie viele Unterrichtsstunden á 45 Min. werden für die Thematik in der Theorie verwendet? Beides zusammen dürften dieses etwa 4-6 UE sein, da es teilweise eingebettet ist in andere Zusammenhänge ist es schwer, dies genauer zu bestimmen. Geschrieben von Prof. Dr. Dieter Müller Frage 3: Welche Medien werden für den Unterricht eingesetzt? Der Foliensatz für die Ausbildung nach AV 21 der Malteser. Geschrieben von Prof. Dr. Dieter Müller Unterricht in Fachpraxis s.o. (Fahrmoderatoren) Geschrieben von Prof. Dr. Dieter Müller Frage 5: Wird im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung ein Fahrsicherheitstraining durch einen Moderator des DVR absolviert? Teilweise, je nach Lehrrettungswache. Geschrieben von Prof. Dr. Dieter Müller Frage 6: Finden Übungseinsatzfahrten im öffentlichen Verkehrsraum statt? M.W. nicht zu reinen Übungszwecken, jedoch sollten erste Alarmfahrten nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Praxisanleiters/LRA durchgeführt werden. Geschrieben von Prof. Dr. Dieter Müller Frage 7: Wie wird der Schüler auf seine erste reale Einsatzfahrt mit Sonderrechten und Wegerecht konkret vorbereitet? Sollte vor der in Frage 6 genannten ersten Alarmfahrt durch den Praxisanleiter/LRA noch mal entsprechend instruiert werden. Geschrieben von Prof. Dr. Dieter Müller Frage 8: Wie wird der Schüler über seine Rechte und Pflichten im Rahmen der Nutzung von Sonderrechten und Wegerecht belehrt? Besagte AV 21, wobei ich leider nicht sagen kann, inwieweit die Ihnen als Externem zur Verfügung steht. Gruß, Claus Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein) | |||||
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