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ThemaFeuerlöscher und Rauchmelder21 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen405532
Datum28.05.2007 16:379495 x gelesen
Hallo!

Wer kann mir bei folgender Frage helfen:

Ich bin übers Wochenende in einem Jugendcamp (in Hessen) gewesen, welches erst letztes Jahr erbaut worden ist.
Es handelt sich um ein großes Hauptgebäude und mehrere kleine Hütten für je 8 Personen. Gesamtkapazität ca. 120 Personen, beste Lage im Wald.
Im gesamten Camp existiert kein einziger (!) Feuerlöscher, es gibt keine Rauchmelder und keine Möglichkeit, im Notfall eine Durchsage für das weitläufige Gelände zu machen.

Wo finde ich eine rechtliche Grundlage, in der ich die Notwendigkeit von Feuerlöschern und Rauchmeldern nachweisen kann (in Hessen)?

Danke


Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...

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AutorChri8sti8an 8R., Tuttlingen / Baden - Württemberg405601
Datum28.05.2007 20:007968 x gelesen
Hallo Annette,

meinst Du vielleicht sowas ?

http://www.vbbd.de/infopool/pag_Regelwerke.cfm

mkg Christian


http://www.thw-tuttlingen.de

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern405626
Datum28.05.2007 21:217844 x gelesen
..das darf doch nicht wahr sein !!!!!

Da fällt mir als erstes ein Arbeitsschutzgesetz §10 Abs. 1 ein : "Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Anzahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind....."
In Abs. 2 steht : " Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen, Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den besetehenden besonderen gefahren stehen...."

Das wäre auch schon nicht erfüllt worden.

Ich würde denen mal die Bauaufsicht und die Berufsgenossenschaft auf den hals schicken. Zweitens würde ich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Grund dieser Zustände die Betriebsgenehmigung resp. die Bauabnahme hinterfragen lassen. Mal beim Regierungspräsidenten des Regierungsbezirkes eine schriftliche Beschwerde machen....


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio405632
Datum28.05.2007 21:557905 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Volker LeisteDa fällt mir als erstes ein Arbeitsschutzgesetz §10 Abs. 1 ein :

Es handelt sich aber um ein Jugendcamp und keine Arbeitsstätte und die Jugendlichen sind da zur Freizeit und nicht als Arbeitnehmer. Insofern kannst du das ArbSchG mal komplett knicken.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen405634
Datum28.05.2007 22:117881 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Annette StollIch bin übers Wochenende in einem Jugendcamp (in Hessen) gewesen, welches erst letztes Jahr erbaut worden ist.

ist es das Jugendcamp, was ich denke?
Dann wäre es äußerst peinlich...


Viele Grüße

Christian

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AutorSchn8eid8er 8T., St.Blasien / BaWü405635
Datum28.05.2007 22:217891 x gelesen
Hi,

ich bin zwar BSB in einem Industriebetrieb von daher habe ich wenig Ahnung von Beherbungsstätten aber ich vermute da müsste die M-BeVo gelten (http://www.umwelt-online.de/recht/bau/laender/he/bev_ges.htm). Gibt es in Hessen keine Bauabnahme vom Landratsamt? Wie gesagtr habe ich wenig Ahnung von Beherbungsstätten, daher keine Gewähr!

Gruß aus dem Schwarzwald


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AutorMich8ael8 G.8, Pinneberg / Schleswig-Holstein405636
Datum28.05.2007 22:237905 x gelesen
Rein vom gesunden Menschenverstand her, würde ich sagen, dass auch ohne Gesetzte mindestens Rauchmelder und Feuerlöscher in jeder Hütte sein müssten.....


Alles wird gut! (meistens)

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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW405638
Datum28.05.2007 22:327944 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Annette StollIm gesamten Camp existiert kein einziger (!) Feuerlöscher, es gibt keine Rauchmelder und keine Möglichkeit, im Notfall eine Durchsage für das weitläufige Gelände zu machen.

Beim Lesen Deines Beitrages und der bisher darauf erfolgten Antworten frage ich mich gerade wie ich unbeschadet meine Kinder- und Jugendzeit hinter mich bringen konnte, wo ich doch fast jeden Sommer in einem Zeltlager oder Jugendcamp verbracht habe, wo offenes Feuer an der Tagesordnung und Rauchmelder oder Feuerlöscher ein Fremdwort waren. Es gab natürlich Regeln, aber technische Installationen waren sicher nicht vorhanden.

Mir scheinen Deine Forderungen vielleicht nachvollziehbar zu sein, die Frage ist aber, ob Jugendarbeit überhaupt angesichts solcher Forderungen finanzierbar ist. Bedenke doch nur, dass jeder Jugendliche zu Hause ohne Brandmelderüberwachung leben darf...


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen405641
Datum28.05.2007 22:427967 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Dietmar Reimerfrage ich mich gerade wie ich unbeschadet meine Kinder- und Jugendzeit hinter mich bringen konnte, wo ich doch fast jeden Sommer in einem Zeltlager oder Jugendcamp verbracht habe, wo offenes Feuer an der Tagesordnung und Rauchmelder oder Feuerlöscher ein Fremdwort waren.

Glück gehabt?
Bei uns ist beim Zeltlager IMMER ein Feuerlöscher mit dabei. Es soll ja auch schon das eine oder andere Zelt abgebrannt sein...

Geschrieben von Dietmar ReimerBedenke doch nur, dass jeder Jugendliche zu Hause ohne Brandmelderüberwachung leben darf...

In Hessen nicht mehr. Rauchmelderpflicht für alle Neubauten, KEIN Bestandschutz für Altbauten, "nur" eine Übergangsfrist bsi 2014.


Viele Grüße

Christian

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen405644
Datum28.05.2007 22:467792 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutGlück gehabt?
Bei uns ist beim Zeltlager IMMER ein Feuerlöscher mit dabei. Es soll ja auch schon das eine oder andere Zelt abgebrannt sein

Naja, ein Feuerlöscher für die Küche -ok.

Gruß LP


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AutorMich8ael8 G.8, Pinneberg / Schleswig-Holstein405645
Datum28.05.2007 22:517769 x gelesen
Der Klügere beugt halt vor. In meiner Wohnung hat es auch noch nicht gebrannt und ich hab trotzdem Rauchmelder an der Decke kleben....

Die Dinger kosten wirklich nicht mehr viel. Das sollte jeder investieren!


Alles wird gut! (meistens)

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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW405649
Datum28.05.2007 23:097906 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutBei uns ist beim Zeltlager IMMER ein Feuerlöscher mit dabei. Es soll ja auch schon das eine oder andere Zelt abgebrannt sein...

Ein Feuerlöscher pro Zeltlager ist ja noch vertretbar, wobei man den Verlust eines Zeltes damit auch nicht verhindern kann... aber darum geht es wohl auch weniger.

Die Frage ist wie immer, mit welchem Aufwand kann ich welches Sicherheitsniveau wirklich erreichen, und zu welchen Kosten, und ist das dann noch ein Zeltlager im eigentlichen Sinne.

Oder muß ich am Ende das Lagerfeuer aus Sicherheitsgründen gegen den Lavagasgrill austauschen? :-(

Wenn man die Bedenkenträger hier so hört, möchte man meinen, jedes Jugendcamp fordere Todesopfer... Da ist das Tauziehen vermutlich gefährlicher.


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer

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AutorSchn8eid8er 8T., St.Blasien / BaWü405651
Datum28.05.2007 23:167901 x gelesen
sowie ich das verstehe handelt es sich bei dem Camp aber nicht um ein Zeltlager......oder?


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen405652
Datum28.05.2007 23:227922 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Dietmar ReimerOder muß ich am Ende das Lagerfeuer aus Sicherheitsgründen gegen den Lavagasgrill austauschen? :-(

Ich kann dir zeltlager nennen, bei denen es VERBOTEN ist ein Lagerfeuer zu entzünden... Da werden dann die Steaks und Bratwürste mit dem Holzkohlegrill gemacht...

Für mich gehört ein Feuerlöscher genauso zum Zeltlager wie ein Verbandskasten (ganz Duden-konform mit Fugen-S!) und zusätzliches Abspannmaterial.
Erst im letzten Jahr konnten wir erleben, wie ein Lagerfeuer die Begrenzung ohne Probleme überwand und dann mit Hilfe eines TLF 16/25 wieder überredet wurde in die Begrenzung zurück zu gehen... Am nächsten Tag war dann das zusätzliche Abspannmaterial im Einsatz um Zelte der Nachbarn zu sichern...


Viele Grüße

Christian

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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW405655
Datum28.05.2007 23:447853 x gelesen
Geschrieben von Schneider Tobiassowie ich das verstehe handelt es sich bei dem Camp aber nicht um ein Zeltlager......oder?

Die Frage ist, ob sich die Holzhütten sehr von Zelten unterscheiden, z.B. durch elektrische Installationen. Wenn das der Fall ist, kann ein Rauchmelder evtl. sinnvoll sein. Ob dieser Aufwand unter dem Aspekt der Naturerfahrung gerechtfertigt ist, steht auf einem anderen Blatt...


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer

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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW405657
Datum28.05.2007 23:557967 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutIch kann dir zeltlager nennen, bei denen es VERBOTEN ist ein Lagerfeuer zu entzünden...

Und ich kann Dir Elternhäuser nennen, in denen es den Kindern selbst bei Anwesenheit der Erwachsenen verboten ist, eine Kerze anzuzünden. Und dann wundern sich alle, wenn Kinder heimlich zündeln.

Gerade das Zeltlager bietet die Möglichkeit die Elemente zu erfahren. Das Feuer gehört dazu.

Geschrieben von Christian FleschhutErst im letzten Jahr konnten wir erleben, wie ein Lagerfeuer die Begrenzung ohne Probleme überwand und dann mit Hilfe eines TLF 16/25 wieder überredet wurde in die Begrenzung zurück zu gehen...

Daran kannst Du erkennen, wie entfremdet wir der Natur sind, wenn ein Löschfahrzeug nötig ist, um ein Lagerfeuer zu bändigen... Da hat man wohl einige elementare Regeln vergessen einzuhalten, bzw. zu vermitteln ...


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen405664
Datum29.05.2007 07:097810 x gelesen
Rauchmelderpflicht für alle Neubauten, KEIN Bestandschutz für Altbauten, "nur" eine Übergangsfrist bsi 2014.

Die Pflicht Rauchwarnmelder einzubauen gilt jedoch nur für Wohnungen. Dabei ist fraglich ob diese Bauten als Wohnung zu gelten haben.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern405678
Datum29.05.2007 10:087863 x gelesen
..nicht ganz, denn auch dort sind Arbeitnehmer zur Betreuung tätig..... Ist als ein Hebel von mehreren hHbeln von mir gedacht.

Nebenbei : den Text hatte ich zu Hause griffbereit.


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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern405681
Datum29.05.2007 10:147807 x gelesen
Was zu Hause passiert ist in der Verantwortung der Eltern. Auch sind vom Schadensfall nur realtiv wenige Kinder betroffen. Im Camp sieht die Sache da schon anders aus. Kann jursitisch u.U. zumindest grob fahrlässig sein.


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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern405683
Datum29.05.2007 10:207860 x gelesen
....wenn dabei aber jemand zu schaden kommt, weil zum Zwecke der "Naturerfahrung" auf Vorsichtsmaßnahmen verzichtet wurde oder weil der "übertriebene Sicherheistaufwand" schlicht als unnötig weggelassen wurde, dann kannst Du als Verantwortlicher dein persönlich existenzvernichtendes blaues Wunder erleben.
1) staatsanwaltschaftliche Ermittlungen bis hin zur Anklage und Verurteilung
2) Schadensersatzklagen und Schmerzensgeldklagen von Verletzten und Brandopfern. Denke nur einmal an die Kosten für Behandlung, Rehabilitaion oder gar lebenslange Rente für ein schwerstbrandversetztes Kind.

Das sind Themen, denen sich viele Leute nicht bewußt sind und dann hinterher ach' so überrascht sind, wenn sie zur Verantwortung gezogen werden.


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio405714
Datum29.05.2007 11:297860 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Volker Leiste..nicht ganz, denn auch dort sind Arbeitnehmer zur Betreuung tätig

Woher weißt du das?
Wenn die Betreuer das ehrenamtlich machen fallen sie mitnichten unter das ArbSchG.


MkG,
Christi@n

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