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Thema | Struktur KatS/THW, war. Klimawandel lässt grüßen ... | 4 Beträge | |||
Rubrik | Katastrophenschutz | ||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 406175 | |||
Datum | 31.05.2007 09:27 | 5732 x gelesen | |||
Hallo, Thema angepasst, weil das hat mit Klimawandel nun gar nix mehr zu tun... Geschrieben von Michael Hilbert
Geschrieben von Markus Groß Das passt nicht ganz zusammen. Das THW ist eine Bundesanstalt, soweit richtig. Aber die Zuständigkeiten des Bundes im Katastrophenschutz beschränken sich auf den Zivilschutz (KatS im Verteidungsfall). Gilt das heute auch noch so? M.E. nein! Sonst wäre ganz viel beim THW nicht zu erklären! Geschrieben von Markus Groß Bei den hier genannten Beispielen wird das THW auf Anforderung und unter der Einsatzleitung der örtlich zuständigen Gefahrenabwehrbehörden eingesetzt. Da spielen die von Dir vermuteten Zusammenhänge absolut keine Rolle. Grundsätzlich stimmt das, aber das THW hat m.W. mit einigen "Bundesstellen" bzw. auch in einigen Ländern quasi Verträge und wird da dann auch ohne örtliche Gefahrenabwehrbehörden eingesetzt. Das kann dann zu netten Effekten führen, wenn das THW mit Masse woanders ist und die örtliche Gefahrenabwehr nicht dran denkt, dass das THW sich nicht wirklich immer örtlich/regional abmeldet (zumal es nach wie vor vielen bei der Fw leider grundsätzlich dafür aber herzlich wurscht ist, was die da so machen, weder wollen sie sie örtlich einbinden, noch für sonstwas - ausser ggf. im "doofen Ausland" - sehen). (Da das THW dann seinerseits wieder Bindungen mit einigen Einheiten anderer Organisationen eingeht, kann das dann auch noch weitere Effekte haben.) Beispiele dafür hatten wir auch hier schon mehrfach diskutiert. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen | 406181 | |||
Datum | 31.05.2007 09:44 | 4072 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinodass das THW sich nicht wirklich immer örtlich/regional abmeldet Oder man meldet sich bei der KLS, informiert sie das man alarmiert wurde, man mit Sonderrechten rausfährt und wird dann unter Beschuss genommen. So passiert vor 2 Jahren beim WJT. Alternativ dazu: Informiere die KLS darüber das wir das Kreisgebiet verlassen und über 4m kommt nur "Ahja ok" Aber du hast recht. Oft melden sich die Einheiten nicht bei den Leitstellen ab. Gruß Martin THW OV-Neuss Gruppenführer 2.BG - TZ-R/Sp http://www.thw-neuss.de Alles meine Pivate Meinung und nicht die des OV-Neuss oder der BA-THW. | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 406182 | |||
Datum | 31.05.2007 09:44 | 3983 x gelesen | |||
hALLO Geschrieben von Ulrich Cimolino Grundsätzlich stimmt das, aber das THW hat m.W. mit einigen "Bundesstellen" bzw. auch in einigen Ländern quasi Verträge und wird da dann auch ohne örtliche Gefahrenabwehrbehörden eingesetzt. So etwas in dieser Art meinte ich, da schon so ähnlich erlebt. Außerdem, wenn ich jetzt mal meine Heimatregion reflektiere, da fallen mir in der näheren Umgebung nicht so viele THW Stützpunkte ein, dass da Fächendeckend jeder Ort Hilfe erwarten kann, zumindest nicht in kurzer Zeit. Da Bedürfte es schon einer Zusammenführung aus einem weiteren Umkreis. Aber bei Großschadenslagen wird dies auch im weiteren Umkreis so sein, dass das THW benötigt wird. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung! Wir sollten uns immer an die gute alte Zeit heut zu Tage errinnern, in wenigen Jahren werden wir sie vermissen .... Optimist; Ein Mensch, der alles halb so schlimm oder doppelt so gut findet! Heinz Rühmann ICQ 494000336 | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 406183 | |||
Datum | 31.05.2007 09:46 | 4043 x gelesen | |||
Moin, etwas abgewandelt gilt das wohl auch für die rein organisationseigenen Teile der HiOrg, etwa die HZA, die TF 81 und andere vergleichbare Strukturen. Ähnlich wie beim THW gibt es da organisationsinterne Anforderungskanäle. So ist denkbar, das etwaa Landesverband a aufgrund örtlicher Anfrage der dortigen KSL/TEL o.ä. bestimmte organisationseigenen Einsatzmittel bei Landesverband b anfordert und es auch bekommt. In der natur der Sache liegt, dass die Organisatione, die in der Regel bestimmte Satzungsgemäße Aufgaben auch ohne staatliche Einflußnahme erfüllen möchten, sich Einheiten zur Verfügung des DRK-Präsidiums, der Landesverbände o.ä. halten. Ist IMHO auch solange ok wie dafür nicht Einsatzmittel und Personal der Bundes- und Landeskomponen´ten verbraucht werden - führt aber im Ergebnis zum gleichen Effekt wie beim THW - am ursprünglichen Stationierungsort ist die Einheit dann nicht mehr Verfügbar, und wenn dass anfängt dort jemanden zu interessieren ist es meistens zu spät... Insbesondere beim THW, aber auch bei den HiOrg ist es ja auch so, dass Einsatzpotentiale für Dritte (beim THW z.B. für die Polizei und den Zoll, bei den HiOrg für Auftraggeber im Bereich SanD) eingesetzt werden ohne dass es den bereich der öffentlichen Gefahrenabwehr i.e.S. berührt. Auch dann kann über diese Einheiten nicht mehr Verfügt werden. Gruß, otti | |||||
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