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Thema | Wie lange ist man RettSan ? | 14 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Autor | Dirk8 J.8, Edmonton / Alberta | 408708 | |||
Datum | 12.06.2007 23:03 | 8080 x gelesen | |||
Hallo Forum, mal rein interesse halber und nicht das mir einer Denkt ich komme wieder zurück nach GOD !!Aber wie lange kann man aus dem Beruf sein (Fw und RettD) um dann doch wieder als RettSan arbeiten zu können? Muss man die ganze Ausbildung nochmal wiederholen oder wäre ein Auffrischungskurs genug? Würde meine Ausbildung von hier (EMT-A) anerkannt werden? Stay safe brothers. Dirk ________________________________________ "Never forget that your equipment was made by the lowest bidder" - unknown | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 408717 | |||
Datum | 12.06.2007 23:11 | 6269 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk JaniakMuss man die ganze Ausbildung nochmal wiederholen Nein, aber i.d.R. die 30 stündige Fortbildung Nachweisen. Erst nach dieser Fortbildung wäre z.B. in NRW ein Einsatz im KTP/RD zulässig. Geschrieben von Dirk Janiak Würde meine Ausbildung von hier (EMT-A) anerkannt werden? Als was soll man dir das den anerkennen ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 408719 | |||
Datum | 12.06.2007 23:15 | 6055 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk Janiakmal rein interesse halber und nicht das mir einer Denkt ich komme wieder zurück nach GOD !!Aber wie lange kann man aus dem Beruf sein (Fw und RettD) um dann doch wieder als RettSan arbeiten zu können? Hallo, das ist wie bei den Ärzten! Einmal Arzt immer Arzt:-))))) Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Dirk8 J.8, Edmonton / Alberta | 408724 | |||
Datum | 12.06.2007 23:19 | 6147 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffNein, Ist das nicht 30 Std. im Jahr? Ich bin aber schon mehr als 5 Jahre nicht mehr als RettSan tätig. Heisst das, dass ich die 30Std. nur einnmal nachmachen muss, oder 30Std x 5Jahre? Geschrieben von Michael Roleff Als was soll man dir das den anerkennen ? Als im Beruf gearbeitete Zeit, oder als "Sonderausbildung" vielleicht. Stay safe brothers. Dirk ________________________________________ "Never forget that your equipment was made by the lowest bidder" - unknown | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 408725 | |||
Datum | 12.06.2007 23:22 | 6064 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeifferdas ist wie bei den Ärzten! Einmal Arzt immer Arzt:-))))) Um wieder mal meinen Lieblingsarzt zu wiederzugeben: Eine Approbationsurkunde ist was tolles. Besser als ein Führerschein. Führerschein. Ein Mal was dummes gemacht - weg ist er. Die Approbation gilt bis zu Tod - im besten Falle dem des Arztes. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 408731 | |||
Datum | 12.06.2007 23:25 | 6002 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Dirk Janiak Ist das nicht 30 Std. im Jahr? Ich bin aber schon mehr als 5 Jahre nicht mehr als RettSan tätig. Heisst das, dass ich die 30Std. nur einnmal nachmachen muss, oder 30Std x 5Jahre? das ist, wie vieles in Deutschland, Ländersache. Und innerhalb der jeweiligen Regelung, die in Hessen ähnlich geartet ist wie in NRW, gibt es auch noch Ermessensspielraum. Letztlich ist derjenige für deinen Einsatz verantwortlich, der (vermeintlich) deine Eignung festgestellt und dich eingesetzt hat. Wenn ein Leistungserbringer dich einsetzt, wenn du die formellen Voraussetzungen erfüllst, so ist das IMHO dann nicht zu beanstanden, wenn du a.) einmal die Prüfung als RS abgelegt und bestanden hast und b.) dich entsprechend fortgebildet hast. Es würde formell also ausreichen die entsprechende FoBi-Stundenzahl abzuleisten und du könntes wieder fahren. Praktisch ist das m.E. nicht ganz so einfach - denn während der "Abwesendheit" ändert sich vieles. Die tatsächliche Eignung lässt sich da wohl nicht an 30 oder 38 Stunden Fortbildung festmachen... Gruß, otti Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers onder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt! | |||||
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Autor | Dirk8 J.8, Edmonton / Alberta | 408743 | |||
Datum | 12.06.2007 23:32 | 6187 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerUm wieder mal meinen Lieblingsarzt zu wiederzugeben: Eine Approbationsurkunde ist was tolles. Besser als ein Führerschein. Führerschein. Ein Mal was dummes gemacht - weg ist er. Die Approbation gilt bis zu Tod - im besten Falle dem des Arztes. Mensch, da hat sich ja in GOD eine Menge geändert LOL RettSan = Arzt und Rett Ass= Prof.?? Habe die auch die Bezahlung angeglichen. Wenn ja, könnte ich mir glatt überlegen wiederzukommen (nicht). Stay safe brothers. Dirk ________________________________________ "Never forget that your equipment was made by the lowest bidder" - unknown | |||||
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Autor | Frie8do 8L., Aachen / NRW | 408750 | |||
Datum | 12.06.2007 23:37 | 6063 x gelesen | |||
das wäre schön, aber gehört wohl in die Abteilung Wunschdenken. Aber um zum Thema zurückzukehren: wie schon geschrieben: Der Titel RS bleibt dir erhalten, nur die je nach BL vorgeschriebene Fortbildung musst du für ein Jahr nachweisen, ehe du wieder eingesetzt werden darfst. Alles von mir hier geäußerte stellt ausschließllich meine Meinung dar und hat keinen Anspruch auf den Inhalt der Meinung anderer, auch nicht von Institutionen, für die ich tätig bin. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 408751 | |||
Datum | 12.06.2007 23:37 | 6005 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk JaniakIst das nicht 30 Std. im Jahr? Ich bin aber schon mehr als 5 Jahre nicht mehr als RettSan tätig. Heisst das, dass ich die 30Std. nur einnmal nachmachen muss, oder 30Std x 5Jahre? Es reichen 30 Stunden ;-) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 408754 | |||
Datum | 12.06.2007 23:40 | 6066 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk JaniakHabe die auch die Bezahlung angeglichen. Wenn ja, könnte ich mir glatt überlegen wiederzukommen (nicht). Hallo, also auf dem NEF musste ich schon vor Jahren als A 9Z`ler das Eis bezahlen, da Assistzenzärzte netto immer weniger hatten. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Dirk8 J.8, Edmonton / Alberta | 408757 | |||
Datum | 12.06.2007 23:43 | 6140 x gelesen | |||
Geschrieben von Friedo LückingDer Titel RS bleibt dir erhalten Also einmal Sani immer Sani :) Das klingt doch gut. Stay safe brothers. Dirk ________________________________________ "Never forget that your equipment was made by the lowest bidder" - unknown | |||||
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Autor | Dirk8 J.8, Edmonton / Alberta | 408764 | |||
Datum | 12.06.2007 23:47 | 6088 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeifferalso auf dem NEF musste ich schon vor Jahren als A 9Z`ler das Eis bezahlen, da Assistzenzärzte netto immer weniger hatten. Ja an soetwas kann ich mich auch noch erinnern. Einer unserer NA schaute sich mal die Gehaltsabrechnung unseres RettAss an und fing an zu weinen, LOL Aber die (Dr.'s) holen dann doch irgendwann mal auf ;( Stay safe brothers. Dirk ________________________________________ "Never forget that your equipment was made by the lowest bidder" - unknown | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 408773 | |||
Datum | 12.06.2007 23:55 | 6021 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk JaniakAber die (Dr.'s) holen dann doch irgendwann mal auf ;( Hallo, das haben die meisten ja auch redlich verdient! Mitr freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pefiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 408808 | |||
Datum | 13.06.2007 08:18 | 6097 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk JaniakAber wie lange kann man aus dem Beruf sein (Fw und RettD) um dann doch wieder als RettSan arbeiten zu können? Wie gesagt, das ist relativ egal, theroretisch brauchst du die Weiterbildung ... Geschrieben von Dirk Janiak Würde meine Ausbildung von hier (EMT-A) anerkannt werden? In der Tat sehr kompliziert, da es 16 verschiedene Auffassungen gibt. Unmöglich scheint es aber nicht Blick ins RettAssG §2 Absatz 2 sagt (2) Eine außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes erworbene und jetzt geht der Kampf um die Anerkennung los... wieviel Klinik mit welchen Inhalten, welche Theorie, wieviel praktische Ausbildung etc imo könnte es passieren das du die Prüfung wieder ablegen müsstet aber das bekommt man erst raus wenn man es beantragt Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst - langsam ist sicher und sicher ist schnell - | |||||
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