News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaWie lange ist man RettSan ?14 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorDirk8 J.8, Edmonton / Alberta408708
Datum12.06.2007 23:038080 x gelesen
Hallo Forum,

mal rein interesse halber und nicht das mir einer Denkt ich komme wieder zurück nach GOD !!Aber wie lange kann man aus dem Beruf sein (Fw und RettD) um dann doch wieder als RettSan arbeiten zu können?
Muss man die ganze Ausbildung nochmal wiederholen oder wäre ein Auffrischungskurs genug?
Würde meine Ausbildung von hier (EMT-A) anerkannt werden?


Stay safe brothers.

Dirk
________________________________________
"Never forget that your equipment was made by the lowest bidder" - unknown

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW408717
Datum12.06.2007 23:116269 x gelesen
Geschrieben von Dirk JaniakMuss man die ganze Ausbildung nochmal wiederholen

Nein,
aber i.d.R. die 30 stündige Fortbildung Nachweisen.
Erst nach dieser Fortbildung wäre z.B. in NRW ein Einsatz im KTP/RD zulässig.

Geschrieben von Dirk JaniakWürde meine Ausbildung von hier (EMT-A) anerkannt werden?

Als was soll man dir das den anerkennen ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg408719
Datum12.06.2007 23:156055 x gelesen
Geschrieben von Dirk Janiakmal rein interesse halber und nicht das mir einer Denkt ich komme wieder zurück nach GOD !!Aber wie lange kann man aus dem Beruf sein (Fw und RettD) um dann doch wieder als RettSan arbeiten zu können?
Muss man die ganze Ausbildung nochmal wiederholen oder wäre ein Auffrischungskurs genug?


Hallo,

das ist wie bei den Ärzten! Einmal Arzt immer Arzt:-)))))

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDirk8 J.8, Edmonton / Alberta408724
Datum12.06.2007 23:196147 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffNein,
aber i.d.R. die 30 stündige Fortbildung Nachweisen


Ist das nicht 30 Std. im Jahr? Ich bin aber schon mehr als 5 Jahre nicht mehr als RettSan tätig. Heisst das, dass ich die 30Std. nur einnmal nachmachen muss, oder 30Std x 5Jahre?

Geschrieben von Michael RoleffAls was soll man dir das den anerkennen ?

Als im Beruf gearbeitete Zeit, oder als "Sonderausbildung" vielleicht.


Stay safe brothers.

Dirk
________________________________________
"Never forget that your equipment was made by the lowest bidder" - unknown

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg408725
Datum12.06.2007 23:226064 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Pfeifferdas ist wie bei den Ärzten! Einmal Arzt immer Arzt:-)))))


Um wieder mal meinen Lieblingsarzt zu wiederzugeben: Eine Approbationsurkunde ist was tolles. Besser als ein Führerschein. Führerschein. Ein Mal was dummes gemacht - weg ist er. Die Approbation gilt bis zu Tod - im besten Falle dem des Arztes.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen408731
Datum12.06.2007 23:256002 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Dirk JaniakIst das nicht 30 Std. im Jahr? Ich bin aber schon mehr als 5 Jahre nicht mehr als RettSan tätig. Heisst das, dass ich die 30Std. nur einnmal nachmachen muss, oder 30Std x 5Jahre?

das ist, wie vieles in Deutschland, Ländersache. Und innerhalb der jeweiligen Regelung, die in Hessen ähnlich geartet ist wie in NRW, gibt es auch noch Ermessensspielraum. Letztlich ist derjenige für deinen Einsatz verantwortlich, der (vermeintlich) deine Eignung festgestellt und dich eingesetzt hat. Wenn ein Leistungserbringer dich einsetzt, wenn du die formellen Voraussetzungen erfüllst, so ist das IMHO dann nicht zu beanstanden, wenn du a.) einmal die Prüfung als RS abgelegt und bestanden hast und b.) dich entsprechend fortgebildet hast. Es würde formell also ausreichen die entsprechende FoBi-Stundenzahl abzuleisten und du könntes wieder fahren.

Praktisch ist das m.E. nicht ganz so einfach - denn während der "Abwesendheit" ändert sich vieles. Die tatsächliche Eignung lässt sich da wohl nicht an 30 oder 38 Stunden Fortbildung festmachen...

Gruß, otti


Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers onder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDirk8 J.8, Edmonton / Alberta408743
Datum12.06.2007 23:326187 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerUm wieder mal meinen Lieblingsarzt zu wiederzugeben: Eine Approbationsurkunde ist was tolles. Besser als ein Führerschein. Führerschein. Ein Mal was dummes gemacht - weg ist er. Die Approbation gilt bis zu Tod - im besten Falle dem des Arztes.

Mensch, da hat sich ja in GOD eine Menge geändert LOL
RettSan = Arzt und Rett Ass= Prof.??
Habe die auch die Bezahlung angeglichen. Wenn ja, könnte ich mir glatt überlegen wiederzukommen (nicht).


Stay safe brothers.

Dirk
________________________________________
"Never forget that your equipment was made by the lowest bidder" - unknown

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFrie8do 8L., Aachen / NRW408750
Datum12.06.2007 23:376063 x gelesen
das wäre schön, aber gehört wohl in die Abteilung Wunschdenken.

Aber um zum Thema zurückzukehren: wie schon geschrieben: Der Titel RS bleibt dir erhalten, nur die je nach BL vorgeschriebene Fortbildung musst du für ein Jahr nachweisen, ehe du wieder eingesetzt werden darfst.


Alles von mir hier geäußerte stellt ausschließllich meine Meinung dar und hat keinen Anspruch auf den Inhalt der Meinung anderer, auch nicht von Institutionen, für die ich tätig bin.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW408751
Datum12.06.2007 23:376005 x gelesen
Geschrieben von Dirk JaniakIst das nicht 30 Std. im Jahr? Ich bin aber schon mehr als 5 Jahre nicht mehr als RettSan tätig. Heisst das, dass ich die 30Std. nur einnmal nachmachen muss, oder 30Std x 5Jahre?

Es reichen 30 Stunden ;-)


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg408754
Datum12.06.2007 23:406066 x gelesen
Geschrieben von Dirk JaniakHabe die auch die Bezahlung angeglichen. Wenn ja, könnte ich mir glatt überlegen wiederzukommen (nicht).

Hallo,

also auf dem NEF musste ich schon vor Jahren als A 9Z`ler das Eis bezahlen, da Assistzenzärzte netto immer weniger hatten.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDirk8 J.8, Edmonton / Alberta408757
Datum12.06.2007 23:436140 x gelesen
Geschrieben von Friedo LückingDer Titel RS bleibt dir erhalten

Also einmal Sani immer Sani :)
Das klingt doch gut.


Stay safe brothers.

Dirk
________________________________________
"Never forget that your equipment was made by the lowest bidder" - unknown

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDirk8 J.8, Edmonton / Alberta408764
Datum12.06.2007 23:476088 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Pfeifferalso auf dem NEF musste ich schon vor Jahren als A 9Z`ler das Eis bezahlen, da Assistzenzärzte netto immer weniger hatten.

Ja an soetwas kann ich mich auch noch erinnern. Einer unserer NA schaute sich mal die Gehaltsabrechnung unseres RettAss an und fing an zu weinen, LOL
Aber die (Dr.'s) holen dann doch irgendwann mal auf ;(


Stay safe brothers.

Dirk
________________________________________
"Never forget that your equipment was made by the lowest bidder" - unknown

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg408773
Datum12.06.2007 23:556021 x gelesen
Geschrieben von Dirk JaniakAber die (Dr.'s) holen dann doch irgendwann mal auf ;(

Hallo,

das haben die meisten ja auch redlich verdient!

Mitr freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pefiffer

www.firehelmets.info


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar408808
Datum13.06.2007 08:186097 x gelesen
Geschrieben von Dirk JaniakAber wie lange kann man aus dem Beruf sein (Fw und RettD) um dann doch wieder als RettSan arbeiten zu können?

Wie gesagt, das ist relativ egal, theroretisch brauchst du die Weiterbildung ...

Geschrieben von Dirk JaniakWürde meine Ausbildung von hier (EMT-A) anerkannt werden?

In der Tat sehr kompliziert, da es 16 verschiedene Auffassungen gibt.
Unmöglich scheint es aber nicht

Blick ins RettAssG §2 Absatz 2 sagt

(2) Eine außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes erworbene
abgeschlossene Ausbildung erfüllt die Voraussetzung nach Abs.1 Nr.1,
wenn die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes anerkannt wird.


und jetzt geht der Kampf um die Anerkennung los... wieviel Klinik mit welchen Inhalten, welche Theorie, wieviel praktische Ausbildung etc

imo könnte es passieren das du die Prüfung wieder ablegen müsstet
aber das bekommt man erst raus wenn man es beantragt


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

- langsam ist sicher und sicher ist schnell -

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt