alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaErlaubnis zum Wechsel der Flaschen usw. im gleichen Einsatz...42 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW408950
Datum13.06.2007 17:3917161 x gelesen
Hallo,

heute hat mich eine klarstellende Mail vom Leiter des REf. 8 der vfdb erreicht, die ich nachfolgend sinngemäß wiedergegebe.

Ich habe um eine entsprechende allgemeine Veröffentlichung gebeten und bring das nur vorab, um die Aufregung zu legen...

Das Referat bleibt danach grundsätzlich bei der von mir im Zuge der Diskussion geäußerten Auffassung, dass es weiterhin statthaft ist, wenn der GLEICHE Träger, seine Maske, seinen PA usw. mehrfach im GLEICHEN Einsatz benutzt, ohne dass eine Reinigung und Prüfung durchgeführt werden muss.
Ein Flaschenwechsel ist dabei auch mehrfach erlaubt, danach ist - wie immer schon Lehrmeinung gewesen ist - jeweils immer eine Kurzprüfung durchzuführen.


Vermutlich also alles ein Interpretations- bzw. Formulierungsproblem - ein Mißverständnis zwischen "Sender und Empfänger"...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMatt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg408964
Datum13.06.2007 18:0215208 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Ulrich Cimolino habe um eine entsprechende allgemeine Veröffentlichung gebeten
Die zeitnah erfolgen wird und hier dann auch bekannt gemacht wird?

Geschrieben von Ulrich CimolinoVermutlich also alles ein Interpretations- bzw. Formulierungsproblem - ein Mißverständnis zwischen "Sender und Empfänger"...
Beruhigend.

Danke für die Information!

Grüße
Matthias


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDirk8 J.8, Edmonton / Alberta409026
Datum14.06.2007 04:5115068 x gelesen
Tach auch,

Geschrieben von Ulrich Cimolino
Das Referat bleibt danach grundsätzlich bei der von mir im Zuge der Diskussion geäußerten Auffassung, dass es weiterhin statthaft ist, wenn der GLEICHE Träger, seine Maske, seinen PA usw. mehrfach im GLEICHEN Einsatz benutzt, ohne dass eine Reinigung und Prüfung durchgeführt werden muss.
Ein Flaschenwechsel ist dabei auch mehrfach erlaubt, danach ist - wie immer schon Lehrmeinung gewesen ist - jeweils immer eine Kurzprüfung durchzuführen.


es lebe der GMV :)


Stay safe brothers.

Dirk
________________________________________
"Never forget that your equipment was made by the lowest bidder" - unknown

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorWolf8gan8g S8., Blankenheimerdorf / NRW410254
Datum20.06.2007 09:0215028 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino:Ich habe um eine entsprechende allgemeine Veröffentlichung gebeten
Hat sich diesbezüglich schon etwas getan?



Grüße aus der Eifel

Wolfgang

Homepage der LG Blankenheimerdorf


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW410255
Datum20.06.2007 09:0815190 x gelesen
Geschrieben von Matthias MartinDie zeitnah erfolgen wird und hier dann auch bekannt gemacht wird?

Kann ich nicht beantworten.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW410257
Datum20.06.2007 09:0815126 x gelesen
Geschrieben von Wolfgang SchnichelsHat sich diesbezüglich schon etwas getan?

Weiß ich nicht.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen459461
Datum01.02.2008 13:2015221 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoIch habe um eine entsprechende allgemeine Veröffentlichung gebeten und bring das nur vorab, um die Aufregung zu legen...

Hi,

vielleicht habe ich es überlesen. Gab es die Veröffentlichung schon?


Danke und Gruß
Michael

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW459468
Datum01.02.2008 14:1215197 x gelesen
Geschrieben von Michael Tiedemannvielleicht habe ich es überlesen. Gab es die Veröffentlichung schon?

keine Ahnung, ich hab bewusst nix registriert, aber guter Hinweis. Hat jemand anders da was zu gelesen?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg459526
Datum01.02.2008 18:1115136 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinokeine Ahnung, ich hab bewusst nix registriert, aber guter Hinweis. Hat jemand anders da was zu gelesen?

Unter dem Licht von Göttingen sollte man sich dann allerdings noch mal überlegen ob es wirklich sinnvoll ist, ein Gerät, das für eine unklare Zeit mit einer nicht bekannten Temperatur beaufschlagt war vor einer Prüfung nochmals einzusetzen.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW459550
Datum01.02.2008 19:2715093 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerUnter dem Licht von Göttingen sollte man sich dann allerdings noch mal überlegen ob es wirklich sinnvoll ist, ein Gerät, das für eine unklare Zeit mit einer nicht bekannten Temperatur beaufschlagt war vor einer Prüfung nochmals einzusetzen.

Fein, nach jedem Innenangriff zum Hersteller, oder wie stellst Du Dir das vor?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg459551
Datum01.02.2008 19:2915139 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoFein, nach jedem Innenangriff zum Hersteller, oder wie stellst Du Dir das vor?

Nö. Nach jedem IA zur AT-Werkstatt. Und zwar nachdem das Gerät die erste Flasche leer hat.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW459574
Datum01.02.2008 20:5115186 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerNach jedem IA zur AT-Werkstatt. Und zwar nachdem das Gerät die erste Flasche leer hat.

vfdb RL 08/04 gibt ebenso wie die Hersteller die Wartungen nach Gebrauch vor.

Die Wartung nach jeder Beatmung halte ich nicht für erforderlich. Die Realität bei den Feuerwehren gibt ja noch nicht mal die regelmäßige Fristenwartung, geschweige denn die nach jedem Gebrauch her.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg459576
Datum01.02.2008 20:5715149 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoDie Wartung nach jeder Beatmung halte ich nicht für erforderlich.

Ausgehend von Göttingen, warum nicht? Thermische Beschädigung des LA.
Nehmen wir an, die Jungs wären bei der ersten Runde rausgekommen, die Geräte hätten gerade noch so funktionert, aber was abbekommen. Flaschenwechsel und eine Stunde später wieder rein. Jetzt wieder Temperatur drauf. un Bauteilversagen.
Gute Lösung? Ich denke nicht.

Sicherlich gibt es einuge Lagen, bei denen eine Beatmung unkritisch ist (Außenangriff, Nachlöscharbeiten,...). Aber dann muß man wieder Fallunterscheidungen einführen, deren saubere Durchführung ich aus den von Dir genannten Gründen anzweifele...


Geschrieben von Ulrich CimolinoDie Realität bei den Feuerwehren gibt ja noch nicht mal die regelmäßige Fristenwartung, geschweige denn die nach jedem Gebrauch her.


Hier könnten ja mal die UK und die Aufsichtsbehörden aktiver werden.

Jedes popelige Unternehmen bekommt ggf. besuch von der BG und der Gewerbeaufsicht, um den nötigen Druck zu gewährleisten, der zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften motiviert.
Das ist genau der Druck, der leider bei dt. Feuerwehren fehlt.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW459578
Datum01.02.2008 21:0115158 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerAusgehend von Göttingen, warum nicht? Thermische Beschädigung des LA.

Hast Du mein Statement dazu nicht gelesen, oder das von Auer? Bzw. die Vorgängerdiskussionen?


Geschrieben von Christian FischerNehmen wir an, die Jungs wären bei der ersten Runde rausgekommen, die Geräte hätten gerade noch so funktionert, aber was abbekommen. Flaschenwechsel und eine Stunde später wieder rein. Jetzt wieder Temperatur drauf. un Bauteilversagen.

woran machst Du genau die Behauptung fest?

(Die Wahrscheinlichkeit, dass ein durchschnittlicher FA mangels ausreichenden Trainings dann einen Kollaps erleidet dürfte Potenzen höher sein. - und gibts irgendwelche Einsatzverbote?)


Geschrieben von Christian FischerHier könnten ja mal die UK und die Aufsichtsbehörden aktiver werden.

Wie war das nochmal mit der letzten Untersuchung auch durch die UK - und mit dem nebenbei festgestellten Alkohol? Das ging völlig unter, man redete nur noch über die PSA... auch da.
Hör mir auf!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen459580
Datum01.02.2008 21:0915244 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinovfdb RL 08/04 gibt ebenso wie die Hersteller die Wartungen nach Gebrauch vor.

Und die FUK in Nds. sagt (und schreibt) das es reicht wenn PAs nur nach besonderen Belastung, wie starker Hitzeeinwirkung, mechanischer Beanspruchung usw. einer AS-Werkstatt zuzuführen sind.

Das ist wohl mehr als schwammig. Was ist heiß, was ist stark angestoßen? Womit wir wieder bei der Ausbildung unter realen Bedingungen angekommen wären.

Ich meine auch das es zulässig sein sollte, einen PA mehrmals von einem AGT an einer EST zu gebrauchen. Alles andere dürfte bei den meisten Wehren für echt logistische Probleme sorgen bzw. ein PA-Wettrüsten auslösen.


MfG Thomas

------------------------------------------------------------------------
Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!

Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

---------------------------------------------------------------------------

Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung.

Meine Homepage



ICQ-Nummer: 436-445-709

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW459581
Datum01.02.2008 21:1315106 x gelesen
Geschrieben von Thomas WeegeUnd die FUK in Nds. sagt (und schreibt) das es reicht wenn PAs nur nach besonderen Belastung, wie starker Hitzeeinwirkung, mechanischer Beanspruchung usw. einer AS-Werkstatt zuzuführen sind.

das widerspricht sowohl der Regel der Technik, wie den Herstellerweisungen!
Das ist ausserdem m.E. wesentlich gefährlicher, weil so schon jedes Haar oder sonstige Verschmutzung zu Problemen führen kann...

Das Thema hatten wir die letzten Jahre schon öfter..


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen459585
Datum01.02.2008 21:3615149 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinodas widerspricht sowohl der Regel der Technik, wie den Herstellerweisungen!

Tja, das Ding ist veröffentlicht worden und ein Großteil der nds. Wehren dürfte hiernach verfahren. Auf einmal ist die böse FUK gar nicht mehr so böse, denn dieses Schreiben kommt den Wehren ja sehr entgegen.


MfG Thomas

------------------------------------------------------------------------
Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!

Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

---------------------------------------------------------------------------

Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung.

Meine Homepage



ICQ-Nummer: 436-445-709

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW459587
Datum01.02.2008 21:4315057 x gelesen
Geschrieben von Thomas WeegeAuf einmal ist die böse FUK gar nicht mehr so böse, denn dieses Schreiben kommt den Wehren ja sehr entgegen.

Ganz schön kurzsichtig, gehts nämlich schief, hängt die Fw oder deren Führungskräfte in den Seilen. Wetten, dass...?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8C., Wadgassen / Saarland459588
Datum01.02.2008 21:4915093 x gelesen
Geschrieben von Thomas WeegeUnd die FUK in Nds. sagt (und schreibt) das es reicht wenn PAs nur nach besonderen Belastung, wie starker Hitzeeinwirkung, mechanischer Beanspruchung usw. einer AS-Werkstatt zuzuführen sind.


Dies wird allerdings durch die GUV - I 8674 des Bundesverbandes der Unfallkasen klar geregelt:

Nach jedem Gebrauch muß der PA geprüft,bei Bedarf gereinigt und auf Schäden begutachtet werden durch autorisierte Personen natürlich mit der entsprechenden Prüftechnik wa wohl nur in einer Atemschutzwerkstatt möglich ist.

"Gebrauch ist jegliche Nutzung eines beatmeten Atemschutzgerätes von Anlagen bis zum Ablegen" so ebenfalls nachzulesen in der oben erwähnten GUV

Gruß Markus


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8C., Wadgassen / Saarland459591
Datum01.02.2008 21:5715008 x gelesen
hier der link dazu href="http://www.unfallkassen.de/files/510/GUV-I_8674_Wartung_von_Atemschutzgeraeten.pdf" target="_blank">Wartung von Atemschutzgeräten


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 459634
Datum02.02.2008 05:4415117 x gelesen
Mahlzeit

Gott Sei Dank haben wir eine eigene ASW und nach jedem Einsatz werden die Geräte geprüft ..

Geschrieben von Markus Comteße"Gebrauch ist jegliche Nutzung eines beatmeten Atemschutzgerätes von Anlagen bis zum Ablegen"

Und wenn ich die Flaschen wechsele während der AGT das Gerät noch auf dem Rücken hat?

Wie sähe es aus wenn ich dem PA neben neuen Flaschen auch noch einen neuen LA verpasse?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorTobi8as 8L., Riegelsberg / Saarland459643
Datum02.02.2008 08:2314960 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschWie sähe es aus wenn ich dem PA neben neuen Flaschen auch noch einen neuen LA verpasse?

Moin Moin,

da Lungenautomat und PA ja eine Einheit bilden fällt dieses Wechselspielchen ja schon einmal weg.

Gruß t0bias


Bitte besucht die offizielle Seite der
Feuerwehr Riegelsberg
alles nur meine private Meinung, nicht die der Feuerwehr Rgb

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen459674
Datum02.02.2008 11:1115133 x gelesen
Geschrieben von Tobias Lanada Lungenautomat und PA ja eine Einheit bilden fällt dieses Wechselspielchen ja schon einmal weg.

Bzw. sie müssen zusammen geprüft werden...

Gruß LP


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen459711
Datum02.02.2008 13:4314962 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischer
Das ist genau der Druck, der leider bei dt. Feuerwehren fehlt.
Ja, aber weil z.B. die FUK zwar kontrolliert, aber keinen Druck ausübt....

O-Ton: "die Wartung der Atemschutzgeräte muß noch weiter verbessert werden, schauen wir mal nächstes Jahr...!"

Hm, aber es gibt Feuerwehrhäuser, die werden binnen vier Wochen geschlossen, wenn der Platz zwischen Fahrzeug und Wand nach Ansicht der FUK nicht ausreicht...

Wirklich toll...


Gruß
Lars

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen459713
Datum02.02.2008 13:4915047 x gelesen
Du vergißt dabei, daß die FUK aber auch schreibt, daß die PAs dazu mindestens zweimal im Jahr in die Werkstatt müssen (=>Halbjahresprüfung). Mancherorts waren sie noch nicht mal einmal im Jahr dort....

Ich interpetriere die "Lockerung" der FUK in Nds. eher so, daß nach einem Übungsdienst, wo der PA quasi nur "Spazierengetragen" wurde (ohne äußere Einflüsse wie Hitze, Schmutz, Anstossen) durch Kurzprüfung und Wechsel des LA wieder einsatzbereit gemacht werden kann.

Wobei es da vielen auch wieder am "frischen" LA fehlt...

Allerdings hindert Dich ja niemand daran, den PA trotzdem auf´s Prüfgerät zu hängen...


Gruß
Lars

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen459714
Datum02.02.2008 13:5214992 x gelesen
Geschrieben von Florian Besch
Und wenn ich die Flaschen wechsele während der AGT das Gerät noch auf dem Rücken hat?

Wie sähe es aus wenn ich dem PA neben neuen Flaschen auch noch einen neuen LA verpasse?

Du brauchst die Flaschen heutzutage noch nicht mal wechseln. Es gibt doch schon ein "Quickfill"-System mit dem Du die Flaschen füllen kannst, während sie noch bei Dir auf´m Rücken sind.

Aber ich glaube ja nicht wirklich, daß Du zweimal innerhalb so kurzer Zeit in den IA willst....


Gruß
Lars

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen459716
Datum02.02.2008 14:0015161 x gelesen
Geschrieben von Lars TiedemannDu vergißt dabei, daß die FUK aber auch schreibt, daß die PAs dazu mindestens zweimal im Jahr in die Werkstatt müssen (=>Halbjahresprüfung).

Wieso vergeß ich das? Wird bei uns so gemacht. In den besagte Blättern von FUK, vfdb und GUV wird dies einheitlich gefordert wenn ich mich recht entsinne.

Geschrieben von Lars TiedemannMancherorts waren sie noch nicht mal einmal im Jahr dort....

Leider war.

Geschrieben von Lars TiedemannWobei es da vielen auch wieder am "frischen" LA fehlt...


Auch das ist war.

Geschrieben von Lars TiedemannAllerdings hindert Dich ja niemand daran, den PA trotzdem auf´s Prüfgerät zu hängen...

Doch, Ortsbrandmeisterchen der sagt das muß nicht, weil die FUK sagt muß nicht. (Nicht bei uns, aber scheint anderorts so zu sein)


MfG Thomas

------------------------------------------------------------------------
Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!

Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

---------------------------------------------------------------------------

Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung.

Meine Homepage



ICQ-Nummer: 436-445-709

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen459719
Datum02.02.2008 14:0715028 x gelesen
Geschrieben von Thomas Weege
Doch, Ortsbrandmeisterchen der sagt das muß nicht, weil die FUK sagt muß nicht. (Nicht bei uns, aber scheint anderorts so zu sein)

Ortsbrandmeisterchen wird aber ja auch nicht verknackt:

Geschrieben von FUK an mich
Davon ausgehend, dass die MuDA in den entsprechenden Gemeinden eingeführt ist, erfolgte mit Ernennung zum GemBM, OrtsBM oder KBM (Stellvertreter eingeschlossen) eine schriftliche Pflichtenübertragung vom Träger des Brandschutzes zur Führungskraft! Da die Führungspersonen einer Freiwilligen Feuerwehr in der Regel nicht über die erforderlichen Sachmittel verfügen, tritt eine Haftung – so die bisherige Rechtsprechung – nicht ein. Dennoch besteht eine Informationspflicht seitens der Führungsperson gegenüber der vorgesetzten Führungsperson bzw. gegenüber dem Träger des Brandschutzes. Es ist dringend zu empfehlen, dieser Informationspflicht - notfalls schriftlich - nachzukommen. Führungspersonen sind „Fachberater“.

Personen, die Prüfungen/Wartungen durchführen (Gerätewarte, Atemschutzgerätewarte, Elektrofachkräfte, Kreisatemschutzwarte ….) müssen sich als Fachberater gefallen lassen, dass sie entsprechend in Verantwortung genommen werden können. Wurden die Prüfungen grob fahrlässig durchgeführt, besteht Haftungsanspruch (wer unterschreibt / dokumentiert haftet)! Hierbei ist es unerheblich, ob der Prüfer die Prüfung ehrenamtlich oder hauptamtlich durchgeführt hat. Aus unserer Sicht wird grob fahrlässig gehandelt, sobald Herstellerinformationen bewusst missachtet werden (Wartungsanweisungen / Prüffristen etc).




Gruß
Lars

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)459733
Datum02.02.2008 15:0715055 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoWie war das nochmal mit der letzten Untersuchung auch durch die UK - und mit dem nebenbei festgestellten Alkohol? Das ging völlig unter, man redete nur noch über die PSA... auch da.Mich wundert, das dieser "nebenbei festgestellte Alkohol" auch in den gängigen Internetforen nicht sonderlich diskutiert wurde. Scheint so, als gäbe es dort wohl doch aus irgendwelchen Gründen eine Hemmschwelle (oder ist das mir nur entgangen?).


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz459817
Datum02.02.2008 18:3815149 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Lüder PottBzw. sie müssen zusammen geprüft werden...
Richtig. Aber hier sollte das jeder selbst wissen, was er tut!
Ich für meinen Teil (als AGW) habe mich dafür entschieden, die Geräte nach einem Einsatz (für mich eine Flaschenfüllung gezogen) als gebraucht zu deklarieren. Sie sind somit vor der nächsten Benutzung der ASW zuzuführen. Wenn das nicht der Fall ist, übernehme ich keinerlei Verantwortung für die reibungslose Funktion des PAs...


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW468936
Datum08.03.2008 18:3215209 x gelesen
Geschrieben von Michael Tiedemannvielleicht habe ich es überlesen. Gab es die Veröffentlichung schon?

Weiteren Monat später: hat jemand mittlerweile was gelesen?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen479139
Datum23.04.2008 09:5415210 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoWeiteren Monat später: hat jemand mittlerweile was gelesen?

*PLONG*

Schon was gehört oder geschickt bekommen?

Jemand anderes hier schlauer?


Gruß Michael

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW513337
Datum08.10.2008 10:1313058 x gelesen
Geschrieben von Michael TiedemannSchon was gehört oder geschickt bekommen?

Jemand anderes hier schlauer?


Im Zuge der aktuellen Diskussion ums Zuhör, wie siehts denn hiermit aus, weil das WESENTLICH einsatzrelevanter ist!?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen552391
Datum07.04.2009 20:1512802 x gelesen
Geschrieben von Michael Tiedemann*PLONG*

Schon was gehört oder geschickt bekommen?

Jemand anderes hier schlauer?


Im Zuge der Rollwagen AS Diskussion mit bis zu 10 Ersatzflaschen, will ich das Ding mal nach oben holen.

*plong*

Jemand schlauer?


Gruß Michael

[x] <--- nail here for a new monitor

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8z K8., Altenstadt / Bayern552399
Datum07.04.2009 22:0112625 x gelesen
Geschrieben von ---Tobias Lana--- da Lungenautomat und PA ja eine Einheit bilden fällt dieses Wechselspielchen ja schon einmal weg.

Angenommen geprüfte Tauschlungenautomaten sind vorhanden, würde also eine Einsatzkurzprüfung der neuen Kombination nicht ausreichen?


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz552402
Datum07.04.2009 22:1112601 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Franz KienleAngenommen geprüfte Tauschlungenautomaten sind vorhanden, würde also eine Einsatzkurzprüfung der neuen Kombination nicht ausreichen?
Nein, weil man dann aus zwei Komponenten wieder eine neue herstellt. Diese ist dann vor der Benutzung einer Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung zu unterziehen.


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8z K8., Altenstadt / Bayern552404
Datum07.04.2009 22:2412572 x gelesen
Die Sicht-, Dicht- und Warnsignalprüfung ist in der Einsatzkurzprüfung ja eigentlich enthalten. Tauschlungenautomat wurde vor Benutzung ebenfalls geprüft inkl. dynamischer Veratmung.

Gibts dazu irgendeine Quelle, die besagt was genau in Kombination geprüft werden muss?


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW552406
Datum07.04.2009 22:2912741 x gelesen
Geschrieben von Michael Tiedemann*plong*

Jemand schlauer?


war da was...?
:-(


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz552409
Datum07.04.2009 22:5612644 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Franz KienleDie Sicht-, Dicht- und Warnsignalprüfung ist in der Einsatzkurzprüfung ja eigentlich enthalten.
Ja, aber nicht vollumfänglich wie bspw. in der vfdb Richtlinie 08/04 unter Pkt.3.1.2 aufgeführt. Wenn man sich danach hält ist eine Prüfung am Prüfgerät unumgänglich.

Geschrieben von Franz KienleGibts dazu irgendeine Quelle, die besagt was genau in Kombination geprüft werden muss?
In der vfdb- Richtlinie 08/04 ist zum einen vom Pressluftatmer komplett und zum anderen vom Pressluftatmer mit Tragevorrichtung ohne Lungenautomat und Druckluftflasche die Rede. Beide Formen liegen aber unterschiedliche Prüfanforderung zu Grunde.


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern552469
Datum08.04.2009 11:2712498 x gelesen
Hallole,


Geschrieben von Daniel MetzgerNein, weil man dann aus zwei Komponenten wieder eine neue herstellt. Diese ist dann vor der Benutzung einer Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung zu unterziehen.

Franz kommt aus Bayern, da geht das und ich mache das auch so. :-)


Grüßle
Christian





TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen552471
Datum08.04.2009 11:3212433 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel MetzgerIn der vfdb- Richtlinie 08/04 ist zum einen vom Pressluftatmer komplett und zum anderen vom Pressluftatmer mit Tragevorrichtung ohne Lungenautomat und Druckluftflasche die Rede. Beide Formen liegen aber unterschiedliche Prüfanforderung zu Grunde.

und damit hast du ähnliche Problemstellungen geschaffen wie beim Zubehör. Nach der Logik hätte ich also beim Einsatz z.B. beim Umstecken des LA plötzlich wieder einen ungeprüften PA... Ganz ehrlich: Auf welcher Grundlage denn? Wenn der PA geprüft ist und der LA geprüft ist, wie schafft man es dann, dass der PA mit eben jenem LA die Prüfung nicht schafft?


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen552499
Datum08.04.2009 12:3612377 x gelesen
In Niedersachsen geht das auch! ;-)


Grüße aus Lüneburg,

Lars

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt