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ThemaErkrankung durch Zecken nach Feuerwehreinsatz wer zahlt?10 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSeba8sti8an 8M., Lützelbach / Hessen409277
Datum15.06.2007 15:046769 x gelesen
Hallo,

hier mal ne rein theoretische Frage die mir auf Grund des derzeitigen "Zeckenproblems" durch den Kopf geht.

Angenommen:
Nach einem Einsatz im Wald (warum auch immer) stellt man fest das man eine Zecke hat, als Folge erkrankt man z.B. an einer Borreliose (gegen die man sich nicht Impfen lassen kann).
Wer zahlt? Der Versicherungsträger der Kommune? Oder muss die Krankenkasse des FA zahlen?

Gruß
Sebastian


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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg409279
Datum15.06.2007 15:105326 x gelesen
Hallo,

ich würde sagen die Feuerwehrkasse, da es eine Diensterkrankung ist.

Meines Wissens müsste man aber nachweisen, dass die Zecke mit folgender Krankheit durch die Einsatztätigkeit entstanden ist. Aber ich denke dass sollte dann kein Problem sein, außer Du bist Waldarbeiter und ohnehin den ganzen Tag im "grünen" aber dann wäre es wohl eine Berufskrankheit.
Ich habe mal etwas ermitteln müssen, bzgl. z.B. einer Erkältung und da verhält es sich ebenso.


Mit Grüßen
Michael

Alles meine private und persönliche Meinung!

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Heinz Rühmann


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AutorLudw8ig 8S., Lützelbach-Haingrund / Hessen409281
Datum15.06.2007 15:175345 x gelesen
Das würde aber auch bedeuten, daß bei einem Zeckenbiss möglichst sofort ein Unfallbericht geschrieben werden muß, um den Hergang zu dokumentieren. Was dann wieder die Frage aufwirft: hat der FA (SB) die Zecke wirklich beim Einsatz aufgesammelt oder beim Rasenmähen daheim?
In dem Zusammenhang beschäftigt mich die Frage: wer zahlt denn für notwendige Schutzimpfungen der Mannschaft? Ich sehe in den letzten Tagen etliche Kameraden im Schmutzwasser rumpulen, und ob die alle Tetanus- bzw. Hepatitis-schutz haben möchte ich mal bezweifeln.
Wie nehmen übrigens gerade bei uns in der Wehr den Impfstatus aller FA (SB) auf um mal zu sehen, wer denn was machen müßte.

Gruß Ludwig


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio409285
Datum15.06.2007 15:255286 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Michael Hilbertich würde sagen die Feuerwehrkasse, da es eine Diensterkrankung ist.

Eine was???

Geschrieben von Michael HilbertMeines Wissens müsste man aber nachweisen, dass die Zecke mit folgender Krankheit durch die Einsatztätigkeit entstanden ist. Aber ich denke dass sollte dann kein Problem sein,

Du denkst falsch, weil die Gerichte da bislang überwiegend anderer Auffassung sind. Um einen arbeitsunfall zu begründen ist der Zeitpunkt des Aufspringens der Zecke maßgeblich, nicht wann sie zugebissen hat oder wann man es entdeckt. Du müsstest nachweisen, dass die Zecke im Feuerwehrdienst aufgesprungen ist und nicht vorher im Garten. Das wird in der Regel schwierig bis unmöglich.
Grundsätzlich gibt es zu dem Thema einige Urteile, u.a. vom Bayerischen Landessozialgericht.

Geschrieben von Michael Hilbertich denke dass sollte dann kein Problem sein, außer Du bist Waldarbeiter und ohnehin den ganzen Tag im "grünen" aber dann wäre es wohl eine Berufskrankheit.

Du möchtest dich erkundigen, was eine Berufskrankheit ist.


MkG,
Christi@n

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg409287
Datum15.06.2007 15:275345 x gelesen
Wo Du recht hast, hast Du recht!

Aber so ist es auch in einem Unternehmen oder sonst wo.

Du musst eine Verletzung SOFORT nach erkennen Melden, dafür gibt es in Unternehmen ein Verbandbuch und in der Feuerwehr sollte es sowas ja eigentlich auch geben.
Wer da erst Wochen später kommt und eine uralt Erkrankung meldet, kann durchaus das Pech erleiden, dass er es nicht als Berufs.- respektive Diensterkrankung (bei der FW) anerkannt bekommt. Aber das liegt auch an jedem selbst!
Und eine Zecke bemerkt man nunmal u.U. erst Stunden (oder Tage) später!
Kann ein Lied davon singen (habe mir auch im Dienst mal 3 auf einmal eingefangen, aber damals aus jugendlichem Leichtsinn nicht gemeldet, hätte schlimmer werden können)


Mit Grüßen
Michael

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AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland409307
Datum15.06.2007 17:075401 x gelesen
Hallo Sebastian
Hierzu eine Info aus dem Polizeibereich. Nachdem Zeckenbisse in der Vergangenheit teilweise als Dientsunfälle anerkannt wurden, wird dies in der Regel zur Zeit ablehnend beschieden.
Dies betrifft auch Einsätze, bei denen die Gefahr eines Zeckkenbisses durch Aufenthalt abseits von Waldwegen erhöht war. Für mich sind diese Entscheidungen nicht ganz nachvollziehbar. Mir ist bisher kein Fall bekannt, bei dem ein Betroffener gegen die Entscheidung des Ministeriums geklagt hat. Vielleicht würde ein Gericht die Sache anders beurteilen.

Gruß Jochen


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio409316
Datum15.06.2007 17:595351 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Jochen GeßnerMir ist bisher kein Fall bekannt, bei dem ein Betroffener gegen die Entscheidung des Ministeriums geklagt hat. Vielleicht würde ein Gericht die Sache anders beurteilen.

Verwaltungsgericht Trier, Az.: 1 K 409/06.TR - Zeckenbiß auf dem Weg zur Dienststelle kein Dienstunfall


MkG,
Christi@n

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AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland409319
Datum15.06.2007 18:275281 x gelesen
Hi Christian,
danke für die Quelle. Hast Du vielleicht auch eine Entscheidung für folgendes Problem: Mir wurde von Entscheidungen der Ministerien berichtet, welche einen Dienstunfall ablehnten, obwohl sich der Beamte zur Walddurchsuchung ins Unterholz begab und dort einen Zeckenbiss erlitt.

Gruß Jochen


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen409326
Datum15.06.2007 19:535256 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian Müllerhier mal ne rein theoretische Frage die mir auf Grund des derzeitigen "Zeckenproblems" durch den Kopf geht.

... mal eine praktische Antwort auf diese Frage:

Meine nach menschlichen Ermessen bei einem Feuerwehreinsatz zugezogene Borreliose wurde durch die UKH (hess. Versicherungsträger) in 2004 als Dienstunfall anerkannt. Die städt. Zusatzversicherung hat auch dann Tagegeld gezahlt ...

War etwas aufwändiger, da konkret kein Zeckenbiss erinnerlich war und das Krankenhaus auch nicht zu 100% Borrelien als Verursacher bestätigen wollte (sind tw. nicht klar nachweisbar - definitiv erst NACH dem Krankenhausaufenthalt) - aber mein einziger Kontakt mit Wald u.ä. war im fraglichen Zeitraum eben eine Häufung von Waldbränden - und wie sollte sonst eine Zecke an den Kopf (Biss im Bereich Ohr) kommen.

Das Ganze hatte mir eine teilweise Gesichtslähmung, 7 Wochen Arbeitsunfähigkeit und 3 Wochen Krankenhaus beschert ... und ganz 100% ig ist das leider bis heute nicht :-(

Gruss
Gerhard


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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü409332
Datum15.06.2007 20:115381 x gelesen
Geschrieben von Michael HilbertUnd eine Zecke bemerkt man nunmal u.U. erst Stunden (oder Tage) später!
Man muss sich halt danach absuchen. Ich habe bisher alle Zecken gefunden und sicher entfernt/entfernen lassen bevor sie vollgesaugt waren. Man sollte sich nur bewusst sein wo Zecken lauern (nicht über 1m Höhe) und dann auch gucken, wenn man im Gras oder Unterholz war. Aber ganze 100% Sicherheit erlangt man nie.

Gruß Alex


Das ist meine persönliche Meinung! Man kann sie mit mir teilen, man darf sie auch kritisieren und darüber diskutieren. Eine Änderung meiner Meinung ist deswegen auch nicht ausgeschlossen. Dazu ist das Forum da!

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